Bekanntlich setze ich mich im Rahmen des Vereins. seit meiner erfolgreichen Beschwerde beim UN Menschenrechtsausschuss in Genf

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Bekanntlich setze ich mich im Rahmen des Vereins. seit meiner erfolgreichen Beschwerde beim UN Menschenrechtsausschuss in Genf"

Transkript

1 Information über den Stand des Verfahrens gegen Dr. Wolfgang Lederbauer im Landesgericht für Strafsachen Zahl: 161 Hv 46/12f, Stand Der Anlass für diese Information Bekanntlich setze ich mich im Rahmen des Vereins SOCIETY FOR MORE HUMANITY AND CIVIL RIGHTS GESELLSCHAFT FÜR MEHR HUMANITÄT UND BÜRGERRECHTE seit meiner erfolgreichen Beschwerde beim UN Menschenrechtsausschuss in Genf SFH-0767 / MRB Lederbauer gegen ï ½sterreich - nicht amtliche ï ½bersetzung der Views vom durch das BKA ins Deutsche Views vom , CCPR 1454/ speziell für die Durchsetzbarkeit von Bürger- und Menschenrechten ein. Dabei geht es insbesondere um die Einhaltung von Verfahrensregeln. Wir haben zahlreiche Verfahren begleitet und sind in vielen Fällen auf äußerst problematische Situationen gestoßen. Nun bin ich in meinem besonders sensiblen Fall mit genau solchen äußerst problematische Situationen konfrontiert: Es geht um die strikte Einhaltung von Verfahrensregeln. Lesen Sie im folgenden bitte Näheres darüber, was passieren kann, wenn ein zu Unrecht - Beschuldigter konsequent auf die Einhaltung solcher Verfahrensregeln drängt. Erstelldatum :23:00 Seite 1 von 8

2 Beachten Sie bitte, dass die aufgezeigte Problematik jede Bürgerin und jeden Bürger also auch Sie treffen kann. 2. Kurzfassung Ich möchte mit dieser Dokumentation die Öffentlichkeit über den jüngsten Stand des Verfahrens gegen mich informieren. Im Rahmen meines Einsatzes für die Durchsetzbarkeit von Bürger- und Menschenrechten bin ich auf unglaubliche Fälle gestoßen. In einem Fall hat Herr N.R. einen leitenden Richter angerufen und ihn ersucht, dafür zu sorgen, dass ein bestimmtes Verfahren beschleunigt wird. Dabei hat er sich leider ungeschickt ausgedrückt. Die Konsequenz: Herr N.R., der vorher entmündigt worden war, wurde verhaftet und in eine Klinik für geistig abnorme Rechtbrecher eingewiesen. Nun haben sich in jüngster Zeit bemerkenswerte Vorfälle in dem gegen mich angestrengten Verfahren ereignet. Der bisherige Verfahrensverlauf im Landesgericht für Strafsachen in Wien ist im folgenden Dokument dargestellt worden. Vgl.: SFH Der Fall Dr. Lederbauer Stand Der sich ab August 1994 bis heute (November 2014 ) erstreckende Fall Dr. Lederbauer wird immer brisanter. Nun geht es darum, ob das Verfahren gegen Dr. Lederbauer im LG fï ½r Strafsachen - endlich - nach fast zehn Jahren strikt nach den Regeln der Strafprozessordnung abgefï ½hrt werden kann. Um Wiederholungen zu vermeiden wird auf bestehende Dokumente verwiesen. =7783&page= Erstelldatum :23:00 Seite 2 von 8

3 Der bisherige Höhepunkt: Die Richterin Mag. Adegbite Lewy hat in ihrer Stellungnahme vom angekündigt, in Kürze eine weitere Hauptverhandlung auszuschreiben. Vgl. SFH Beschluss des LG fï ½r Strafsachen Prï ½sident Mag. Forsthuber vom , Anmerkung Dr. Lederbauer vom Es liegt keine Befangenheit der Richterin Mag. Adegbite - Lewy vor. Obwohl seither drei Monate vergangen sind, ist dies nicht geschehen. Nach wie vor ist ungeklärt, wer die Richterin Mag. Adegbite Lewy laut ihrem Aktenvermerk vom angerufen hat. Vgl.: SFH AV handschriftlich LGSTRS Mag. Adegbite Lewy vom und Transkription Laut Akteneinsicht Dr. Lederbauer am Ebenso ist unklar, ob die Staatanwaltschaft hinsichtlich meiner Strafanzeige gegen unbekannt Ermittlungsschritte eingeleitet hat und welche Ergebnisse ggf. vorliegen. Vgl. SFH Strafanzeige Dr. Lederbauer bei der Staatsanwaltschaft Wien vom Strafanzeige gegen unbekannt wegen des Verdachts der Verleumdung Nach wie vor steht die ungeklärte Behauptung im Raum, ich hätte gegenüber einem Mitarbeiter der mich vertretenden Erstelldatum :23:00 Seite 3 von 8

4 Rechtsanwaltskanzlei Kraft & Winternitz eine gefährliche Drohung abgegeben. Ich habe sofort dafür gesorgt, dass dieser abstrusen Feststellung nachgegangen wird. Vgl.: SFH Freigegebener Entwurf eines Befangenheitsantrags gegen die Richterin Mag. Adegbite - Lewy Dr. Lederbauer gibt den Entwurf vom Montag, 11. August :01 am Montag, 11. August :43 frei. Dieser Antrag wurde am an das Gericht abgesandt. SFH Dr. Lederbauer an Kanzlei Kraft & Winternitz vom Umso dramatischer stellt sich die Frage, warum die Richterin Mag. Abdegbite - Lewy derart kompromittierende Feststellungen trifft. Da ich mit zahlreichen Fällen in der Justiz konfrontiert wurde, bei denen Verfahrensregeln nicht eingehalten wurden und Aktenvermerke verfasst wurden, die sich nachträglich für den Beschuldigten als äußerst verhängnisvoll erwiesen haben ( Vgl. Punkt 1 ) bin ich verständlicherweise sehr vorsichtig geworden. Das ist der Grund, warum ich sofort die Richtigkeit der Feststellungen im Aktenvermerk vom der Richterin Mag. Adegbite Lewy in Frage gestellt habe und schließlich auch an den Bundesminister für Justiz und an den Generalprokurator eine Anregung für eine Nichtigkeitsbeschwerde zur Wahrung des Gesetzes gerichtet habe. Vgl. SFH e mail Dr. Lederbauer an BM fï ½r Justiz Dr. Brandstetter vom Ich habe in Ihrem Ministerium eine Anregung zu einer Nichtigkeitsbeschwerde zur Wahrung des Gesetzes nach ï ½ 23 Strafprozessordnung abgeben. Gestatten Sie, dass ich als weitere Unterlage folgende Dokumente ï ½bersende: Eine Antwort ist noch ausständig. Erstelldatum :23:00 Seite 4 von 8

5 Der Generalprokurator hat keinen Anlass zur Erhebung einer Nichtigkeitsbeschwerde zur Wahrung des Gesetzes gefunden. Vgl: SFH Brief Generalprokuratur zur Anregung zur Nichtigkeitsbeschwerde... von Dr.Lederbauer vom Die Generalprokuratur hat nach Prï ½fung Ihres Vorbringens keinen Anlass zur Erhebung einer Nichtigkeitsbeschwerde zur Wahrung des Gesetzes gefunden. SFH Brief Dr. Lederbauer an Generalprokuratur Dr. Pleischl vom Teil 1 ( Seite 1 bis 38 ) Anregung zu einer Nichtigkeitsbeschwerde zur Wahrung des Gesetzes nach ï ½ 23 Strafprozessordnung, Verfahren beim LG fï ½r Strafsachen 161 Hv 46/12f SFH Brief Dr. Lederbauer an Generalprokuratur Dr. Pleischl vom Teil 2 ( Seite 38 bis 92 ) Anregung zu einer Nichtigkeitsbeschwerde zur Wahrung des Gesetzes nach ï ½ 23 Strafprozessordnung, Verfahren beim LG fï ½r Strafsachen 161 Hv 46/12f SFH Brief Dr. Lederbauer an Generalprokuratur Dr. Pleischl vom Teil 3 ( Seite 92 bis 108 ) Anregung zu einer Nichtigkeitsbeschwerde zur Wahrung des Gesetzes nach ï ½ 23 Strafprozessordnung, Verfahren beim LG fï ½r Strafsachen 161 Hv 46/12f 3. Meine Zielsetzung Seit Beginn des Verfahrens ( ca 2005 ) habe ich konsequent die unglaublichen Anschuldigungen - beweisbar zu entkräften versucht. Auch in den beiden bisherigen Hauptverhandlungen habe ich die Situation in einer nachvollziehbaren Weise klargestellt und zahlreiche Beweisanträge gestellt, Zeugen genannt. Fragenlisten an die Zeugen bekannt gegeben und Sachverständige gefordert. Erstelldatum :23:00 Seite 5 von 8

6 Würde das Verfahren gegen mich strikt nach den Regeln der Strafprozessordnung ablaufen, würden die abstrusen Anschuldigungen gegen mich wie ein Kartenhaus zusammenfallen. Es stellen sich zum bisherigen Verfahrensablauf folgende beispielhaft angeführte - brisante Fragen: - Warum wurde nicht ordnungsgemäß ermittelt? - Warum hat der Sachverständige Dr. Gerínger meine klaren Hinweise über die Verwendung der Mittel der Investoren nicht beachtet? - Warum erhob der Richter Dr. Zeilinger abstruse Vorwürfe, ich hätte Investoren Projekte vorgegaukelt gegen mich erhoben? - Warum unterbrach die Richterin Mag. Mag. Adegbite Lewy am die Hauptverhandlung und fasste den Beschluss, von einem Sachverständigen meine Verhandlungsfähigkeit überprüfen zu lassen, obwohl es nach den logische Denkgesetzen keinen Zweifel darüber geben konnte, dass meine Verhandlungsfähigkeit unzweifelhaft gegeben war und ist. - Warum wurde folgende Bemerkung der Richterin Mag. Mag. Adegbite Lewy Sie sprechen von einer Verschwörungstheorie und meine Antwort Nicht ich spreche von einer Verschwörungstheorie, sondern sie im Protokoll nicht aufgenommen? - Warum hat die Richterin Mag. Adegbite Lewy ihren ominösen Aktenvermerk vom nur dem Erstelldatum :23:00 Seite 6 von 8

7 Sachverständigen Dr. Meszaros und nicht mir zur Stellungnahme - geschickt? - Warum hat die Richterin Mag. Adegbite Lewy nicht schon längst eine weitere Hauptverhandlung ausgeschrieben? 4. Zusammenfassung Ich habe es für notwendig gehalten, die Öffentlichkeit über dieses unglaubliche Verfahren zu informieren. Das Prinzip der Öffentlichkeit ist ein Grundprinzip von fairen Verfahren. Die rechtzeitige - Information der Öffentlichkeit ist ein wichtiger und dringender Schritt für die Sicherung des Rechtsstaats. Ich möchte die Aufmerksamkeit der Öffentlichkeit darauf richten, mit welchen Methoden gegen einen zu Unrecht Angeklagten vorgegangen wird, wenn dieser strikt die Bestimmungen der Strafprozessordnung fordert und entsprechend diesen Bestimmungen agiert. Leiten Sie bitte diese Information an Ihnen bekannte Bürgerinnen und Bürger weiter und ersuchen sie, diese Information ihrerseits wieder an Bürgerinnen und Bürger weiterzuleiten. Erstelldatum :23:00 Seite 7 von 8

8 Es würde mich freuen, von Ihnen eine Reaktion auf die vorliegende Dokumentation zu erhalten. Ich danke Ihnen für Ihr Interesse und Verständnis Herzlichst Dr. Wolfgang Lederbauer Erstelldatum :23:00 Seite 8 von 8

SFH-0186 / Strafanzeige Dr. Perterer vom gegen die Mitglieder der Disziplinarkommission im dritten Rechtsgang

SFH-0186 / Strafanzeige Dr. Perterer vom gegen die Mitglieder der Disziplinarkommission im dritten Rechtsgang SFH-0186 / Strafanzeige Dr. Perterer vom 25.06.2005 gegen die Mitglieder der Disziplinarkommission im dritten Rechtsgang... wegen des Verdachtes einer strafbaren Handlung (Manipulation / Beinflußung von

Mehr

Staathaftungsklage wegen Nichtumsetzung der Views des UN Menschenrechstausschusses

Staathaftungsklage wegen Nichtumsetzung der Views des UN Menschenrechstausschusses An den Verfassungsgerichtshof 1010 Wien Judenplatz 10 Vorab per email: vfgh@vfgh.gv.at Persönlich an der Einlaufstelle übergeben Staathaftungsklage wegen Nichtumsetzung der Views des UN Menschenrechstausschusses

Mehr

IM NAMEN DER REPUBLIK. 12 Os 27/18i 12 Os 28/18m

IM NAMEN DER REPUBLIK. 12 Os 27/18i 12 Os 28/18m IM NAMEN DER REPUBLIK 12 Os 27/18i 2 12 Os 27/18i Der Oberste Gerichtshof hat am 15. März 2018 durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Hon.-Prof. Dr. Schroll als Vorsitzenden sowie durch

Mehr

IM NAMEN DER REPUBLIK. 14 Os 77/15b 14 Os 114/15v 14 Os 136/15d

IM NAMEN DER REPUBLIK. 14 Os 77/15b 14 Os 114/15v 14 Os 136/15d IM NAMEN DER REPUBLIK 14 Os 77/15b 2 14 Os 77/15b Der Oberste Gerichtshof hat am 26. Jänner 2016 durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Philipp als Vorsitzenden, die Hofrätin des Obersten

Mehr

IM NAMEN DER REPUBLIK. 12 Os 161/16t

IM NAMEN DER REPUBLIK. 12 Os 161/16t IM NAMEN DER REPUBLIK 12 Os 161/16t 2 12 Os 161/16t Der Oberste Gerichtshof hat am 26. Jänner 2017 durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Hon.-Prof. Dr. Schroll als Vorsitzenden sowie durch

Mehr

IM NAMEN DER REPUBLIK. 12 Os 205/10d

IM NAMEN DER REPUBLIK. 12 Os 205/10d IM NAMEN DER REPUBLIK 12 Os 205/10d 2 12 Os 205/10d Der Oberste Gerichtshof hat am 8. März 2011 durch den Hofrat des Obersten Gerichtshofs Hon.-Prof. Dr. Kirchbacher als Vorsitzenden sowie den Senatspräsidenten

Mehr

4791/AB. vom zu 4951/J (XXV.GP)

4791/AB. vom zu 4951/J (XXV.GP) 4791/AB vom 08.07.2015 zu 4951/J (XXV.GP) BMJ-Pr7000/0132-Pr 1/2015 1 von 6 REPUBLIK ÖSTERREICH DER BUNDESMINISTER FÜR JUSTIZ Museumstraße 7 1070 Wien Tel.: +43 1 52152 0 E-Mail: team.pr@bmj.gv.at Frau

Mehr

9930/AB. vom zu 10377/J (XXV.GP)

9930/AB. vom zu 10377/J (XXV.GP) 9930/AB vom 25.11.2016 zu 10377/J (XXV.GP) BMJ-Pr7000/0182-III 1/2016 1 von 5 REPUBLIK ÖSTERREICH DER BUNDESMINISTER FÜR JUSTIZ Museumstraße 7 1070 Wien Tel.: +43 1 52152 0 E-Mail: team.pr@bmj.gv.at Frau

Mehr

Die Nichtigkeitsbeschwerde wird zurückgewiesen. Zur Entscheidung über die Berufung werden die Akten dem Oberlandesgericht Linz zugeleitet.

Die Nichtigkeitsbeschwerde wird zurückgewiesen. Zur Entscheidung über die Berufung werden die Akten dem Oberlandesgericht Linz zugeleitet. 15 Os 18/18p Der Oberste Gerichtshof hat am 14. März 2018 durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Prof. Dr. Danek als Vorsitzenden, den Hofrat des Obersten Gerichtshofs Mag. Lendl sowie die

Mehr

Richter Büter: Die dritte offenkundige, gezielte Unwahrheit gegen die Präsidentin des OLG Köln von Schwerin, den Vater und das Kind

Richter Büter: Die dritte offenkundige, gezielte Unwahrheit gegen die Präsidentin des OLG Köln von Schwerin, den Vater und das Kind (VNVater) B. (NName) M.P.A., M.A. Address: Am Sportplatz 22 / 53343 Wachtberg Email: OneTwoThree@Web.de Fax: 0321-2345 4321 Tel. office: 0228 57 22 50 Tel. mobil: 0178 801 64 63 Tel. home: 022 25 94 70

Mehr

13 Os 35/10m. gefasst:

13 Os 35/10m. gefasst: 13 Os 35/10m Der Oberste Gerichtshof hat am 17. Juni 2010 durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Hon.-Prof. Dr. Ratz als Vorsitzenden sowie die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Hon.-Prof.

Mehr

IM NAMEN DER REPUBLIK. 15 Os 29/15a

IM NAMEN DER REPUBLIK. 15 Os 29/15a IM NAMEN DER REPUBLIK 15 Os 29/15a 2 15 Os 29/15a Der Oberste Gerichtshof hat am 25. März 2015 durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Prof. Dr. Danek als Vorsitzenden, den Hofrat des Obersten

Mehr

11 Os 16/18i. gefasst:

11 Os 16/18i. gefasst: 11 Os 16/18i Der Oberste Gerichtshof hat am 13. März 2018 durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Schwab als Vorsitzenden sowie die Vizepräsidentin des Obersten Gerichtshofs Mag. Marek,

Mehr

12 Os 80/17g. gefasst:

12 Os 80/17g. gefasst: 12 Os 80/17g Der Oberste Gerichtshof hat am 17. August 2017 durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Hon.-Prof. Dr. Schroll als Vorsitzenden sowie durch die Hofräte und die Hofrätinnen des

Mehr

Bescheid. I. Spruch. Die Nutzungsbedingungen für die zugeteilten Frequenzbereiche sind aus Anlage 1 ersichtlich.

Bescheid. I. Spruch. Die Nutzungsbedingungen für die zugeteilten Frequenzbereiche sind aus Anlage 1 ersichtlich. F 1/07-20 Bescheid Die Telekom-Control-Kommission hat durch Dr. Elfriede Solé als Vorsitzende sowie durch Dr. Erhard Fürst und Univ.-Prof. Dr. Günter Haring als weitere Mitglieder im Verfahren F 1/07 betreffend

Mehr

Beschluss vom 1. September 2017 Strafkammer

Beschluss vom 1. September 2017 Strafkammer B u n d e s s t r a f g e r i c h t T r i b u n a l p é n a l f é d é r a l T r i b u n a l e p e n a l e f e d e r a l e T r i b u n a l p e n a l f e d e r a l Geschäftsnummer: SK.2017.34 Beschluss vom

Mehr

IM NAMEN DER REPUBLIK. 11 Os 40/14p

IM NAMEN DER REPUBLIK. 11 Os 40/14p IM NAMEN DER REPUBLIK 11 Os 40/14p 2 11 Os 40/14p Der Oberste Gerichtshof hat am 17. Juni 2014 durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Zehetner als Vorsitzenden sowie die Hofräte des

Mehr

des Nationalrates XVI. Gesetz,gebungsperiode

des Nationalrates XVI. Gesetz,gebungsperiode 495/J XVI. GP - Anfrage (gescanntes Original) 1 von 5 11-S8A der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XVI. Gesetz,gebungsperiode Nr. 4S5/J 1984-02- 2 2 Anfrage der Abgeordneten

Mehr

Unterlagen wegen Wohnungsdurchsuchung am !!!

Unterlagen wegen Wohnungsdurchsuchung am !!! Unterlagen wegen Wohnungsdurchsuchung am 23.04.2013!!! Hinweis: Diese PDF-Datei ist nur ein Bestandteil des Ganzen, was bis jetzt abgelaufen ist! Die PDF-Datei beinhaltet u. a. kopierte Unterlagen aus

Mehr

IM NAMEN DER REPUBLIK. 15 Os 77/17p

IM NAMEN DER REPUBLIK. 15 Os 77/17p IM NAMEN DER REPUBLIK 15 Os 77/17p 2 15 Os 77/17p Der Oberste Gerichtshof hat am 19. Juli 2017 durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Prof. Dr. Danek als Vorsitzenden, den Hofrat des Obersten

Mehr

IM NAMEN DER REPUBLIK. 11 Os 123/10p

IM NAMEN DER REPUBLIK. 11 Os 123/10p IM NAMEN DER REPUBLIK 11 Os 123/10p 2 11 Os 123/10p Der Oberste Gerichtshof hat am 28. September 2010 durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Zehetner als Vorsitzenden sowie durch die

Mehr

IM NAMEN DER REPUBLIK. 11 Os 151/08b 11 Os 152/08z

IM NAMEN DER REPUBLIK. 11 Os 151/08b 11 Os 152/08z IM NAMEN DER REPUBLIK 11 Os 151/08b 2 11 Os 151/08b Der Oberste Gerichtshof hat am 21. Oktober 2008 durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Zehetner als Vorsitzenden sowie die Hofräte

Mehr

IM NAMEN DER REPUBLIK. 15 Os 94/14h

IM NAMEN DER REPUBLIK. 15 Os 94/14h IM NAMEN DER REPUBLIK 15 Os 94/14h 2 15 Os 94/14h Der Oberste Gerichtshof hat am 27. August 2014 durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Prof. Dr. Danek als Vorsitzenden, den Hofrat des Obersten

Mehr

Hanseatisches Oberlandesgericht in Bremen

Hanseatisches Oberlandesgericht in Bremen Hanseatisches Oberlandesgericht in Bremen Aktenzeichen: Ws 137/11 5 Qs 157/11 zu 32 Ds 522 Js 30436/10 AG Bremen-Blumenthal B e s c h l u s s in der Strafsache g e g e n [ ] Verteidiger: Rechtsanwalt J.

Mehr

Leitsätze: Zum Umfang der Auslagenerstattung:

Leitsätze: Zum Umfang der Auslagenerstattung: Leitsätze: Zum Umfang der Auslagenerstattung: 1. Aus Art. 6 Abs. 3 lit. c) EMRK in Verbindung mit Art. 6 Abs. 3 lit. e) EMRK (Anspruch eines sprachunkundigen Beschuldigten auf Dolmetscherunterstützung

Mehr

Von der völkerrechtlichen Verpflichtung Österreichs die Views des Menschenrechtsausschusses der Vereinten Nationen anzuerkennen

Von der völkerrechtlichen Verpflichtung Österreichs die Views des Menschenrechtsausschusses der Vereinten Nationen anzuerkennen Von der völkerrechtlichen Verpflichtung Österreichs die Views des Menschenrechtsausschusses der Vereinten Nationen anzuerkennen Univ.-Prof. Dr. Professor FUNK in der Stellungnahme vom 11.11.2005 zur Rechtssache

Mehr

10083/AB. vom zu 10491/J (XXV.GP)

10083/AB. vom zu 10491/J (XXV.GP) 10083/AB vom 12.12.2016 zu 10491/J (XXV.GP) BMJ-Pr7000/0190-III 1/2016 1 von 4 REPUBLIK ÖSTERREICH DER BUNDESMINISTER FÜR JUSTIZ Museumstraße 7 1070 Wien Tel.: +43 1 52152 0 E-Mail: team.pr@bmj.gv.at Frau

Mehr

2774/AB XX. GP - Anfragebeantwortung 1 von /AB XX.GP

2774/AB XX. GP - Anfragebeantwortung 1 von /AB XX.GP 2774/AB XX. GP - Anfragebeantwortung 1 von 5 2774/AB XX.GP zur Zahl 2661/J-NR/1997 Die Abgeordneten zum Nationalrat Anschober, Freundinnen und Freunde haben an mich eine schriftliche Anfrage, betreffend

Mehr

12 Os 57/11s. gefasst:

12 Os 57/11s. gefasst: 12 Os 57/11s Der Oberste Gerichtshof hat am 18. Oktober 2011 durch den Hofrat des Obersten Gerichtshofs Hon.-Prof. Dr. Kirchbacher als Vorsitzenden sowie die Hofrätin des Obersten Gerichtshofs Dr. Bachner-Foregger,

Mehr

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS. vom. 19. Juni 2001. in dem Rechtsstreit

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS. vom. 19. Juni 2001. in dem Rechtsstreit BUNDESGERICHTSHOF VI ZB 22/01 BESCHLUSS vom 19. Juni 2001 in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein ZPO 233 Fd Zur eigenverantwortlichen Verpflichtung des Rechtsanwalts bei der Überwachung von

Mehr

Kopie: an dieanze Welt! 27. September 2012

Kopie: an dieanze Welt! 27. September 2012 Amtsgericht Lichtenberg Roedeliusplatz 1 10365 Berlin Tel.: +49 (0)30 90253-0 Fax: +49 (0)30 90253-300 Akte. 116 C 58/12 Amtsgericht Lichtenberg Unsere Zeichen: D - BER MAR GAG - 098 Kopie: an dieanze

Mehr

Beweisantrag und Sachverständiger - Fragen nach einer Reformbedürftigkeit

Beweisantrag und Sachverständiger - Fragen nach einer Reformbedürftigkeit Rita Boppel Beweisantrag und Sachverständiger - Fragen nach einer Reformbedürftigkeit Verlag Dr. Kovac Inhaltsverzeichnis Einleitung S.l Kapitel 1: Die einzelnen Verfahrensabschnitte und die wesentlichen

Mehr

Oberlandesgericht Köln

Oberlandesgericht Köln 2 Ws 280-282/05 Verkündet am: 15.07.2005 Oberlandesgericht Köln Beschluss 1. Die Verfügung des Vorsitzenden der 1. großen Strafkammer vom 13.05.2005 wird hinsichtlich der Entpflichtung der Rechtsanwälte

Mehr

DIRO-Strafrechtstag 2016 in Hagen

DIRO-Strafrechtstag 2016 in Hagen DIRO-Strafrechtstag 2016 in Hagen Kostentragungspflicht im Strafverfahren bei Freisprüchen und Einstellungen von Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht Dr. Ingo E. Fromm caspers mock Anwälte Koblenz

Mehr

Dem Angeklagten fallen auch die Kosten des bisherigen Rechtsmittelverfahrens zur Last.

Dem Angeklagten fallen auch die Kosten des bisherigen Rechtsmittelverfahrens zur Last. 12 Os 201/09i Der Oberste Gerichtshof hat am 11. Februar 2010 durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Holzweber als Vorsitzenden sowie durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Hon.-Prof.

Mehr

15 Os 6/17x. gefasst:

15 Os 6/17x. gefasst: 15 Os 6/17x Der Oberste Gerichtshof hat am 5. April 2017 durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Prof. Dr. Danek als Vorsitzenden, den Hofrat des Obersten Gerichtshofs Mag. Lendl sowie die

Mehr

BUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS

BUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS BUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS BVerwG 6 VR 2.03 In der Verwaltungsstreitsache hat der 6. Senat des Bundesverwaltungsgerichts am 10. Februar 2003 durch den Vorsitzenden Richter am Bundesverwaltungsgericht

Mehr

12 Os 21/17f. gefasst:

12 Os 21/17f. gefasst: 12 Os 21/17f Der Oberste Gerichtshof hat am 18. Mai 2017 durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Hon.-Prof. Dr. Schroll als Vorsitzenden sowie durch die Hofräte und die Hofrätinnen des Obersten

Mehr

Presseinformation. Punkte und Fahrverbot lassen sich oft abwenden. Verkehrsanwälte kennen die Ausnahmeregelungen:

Presseinformation. Punkte und Fahrverbot lassen sich oft abwenden. Verkehrsanwälte kennen die Ausnahmeregelungen: Verkehrsanwälte kennen die Ausnahmeregelungen: Punkte und Fahrverbot lassen sich oft abwenden Wer bei Rot über die Ampel gefahren ist oder in einen Unfall verwickelt war, dem drohen neben einem Bußgeld

Mehr

15 Os 177/15s. gefasst:

15 Os 177/15s. gefasst: 15 Os 177/15s Der Oberste Gerichtshof hat am 17. Februar 2016 durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Prof. Dr. Danek als Vorsitzenden, den Hofrat des Obersten Gerichtshofs Mag. Lendl und

Mehr

Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr

Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr 80524 München Vorab per E-Mail (anfragen@bayern.landtag.de) Präsidentin des Bayer.

Mehr

14 Os 170/10x. gefasst:

14 Os 170/10x. gefasst: 14 Os 170/10x Der Oberste Gerichtshof hat am 28. Dezember 2010 durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Philipp als Vorsitzenden, den Hofrat des Obersten Gerichtshofs Dr. Lässig, die Hofrätinnen

Mehr

11 Os 152/18i. gefasst:

11 Os 152/18i. gefasst: 11 Os 152/18i Der Oberste Gerichtshof hat am 29. Jänner 2019 durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Schwab als Vorsitzenden sowie die Vizepräsidentin des Obersten Gerichtshofs Mag. Marek,

Mehr

Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 09.06.2011 abschließend beraten und beschlossen:

Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 09.06.2011 abschließend beraten und beschlossen: Michael Pohl Namensrecht Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 09.06.2011 abschließend beraten und beschlossen: Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden konnte.

Mehr

Keine Angst vor Zwangsmaßnahmen

Keine Angst vor Zwangsmaßnahmen Keine Angst vor Zwangsmaßnahmen Parsberg Lungenklinik Parsberg 1 Freiwillige Absonderung 30 Absatz 1 IfSG: freiwillige Absonderung - Krankheits- und Behandlungseinsicht liegen vor Heidehaus Heidehaus 2

Mehr

Antrag auf Ablehnung des vorsitzenden Richters am Amtsgericht Tebbe

Antrag auf Ablehnung des vorsitzenden Richters am Amtsgericht Tebbe Hauptverhandlung Antrag auf Ablehnung des vorsitzenden Richters am Amtsgericht Tebbe Hiermit äußere ich den Verdacht der Befangenheit gegenüber den Vorsitzenden Richter am Amtsgericht Tebbe in diesem Prozess.

Mehr

Im diesem Dokument steht die Geschäftsordnung vom Oö. Monitoring-Ausschuss.

Im diesem Dokument steht die Geschäftsordnung vom Oö. Monitoring-Ausschuss. Einleitung Eine Geschäftsordnung ist eine Zusammenfassung von Regeln. Eine bestimmte Gruppe von Menschen arbeitet nach diesen Regeln zusammen. In Oberösterreich gibt es eine Gruppe von Menschen, die darauf

Mehr

Ich bestätige den Erhalt ihrer Mails vom und Auch nach genauem Studium der von Ihnen übermittelten

Ich bestätige den Erhalt ihrer Mails vom und Auch nach genauem Studium der von Ihnen übermittelten Bezirksgericht Wiener Neustadt Der Gerichtsvorsteher Maria Theresien-Ring 3b, 2700 Wien er Neustadt Tel: 02622/21510 Fax: 02622/21510-685 Bitte nachstehende Geschäftszahl in allen Eingaben anführen: 1

Mehr

WEISUNGEN ÜBER DIE INFORMATION DER ÖFFENTLICHKEIT, DEN DATENSCHUTZ UND DIE ARCHIVIERUNG IN DER GEMEINDE NATERS

WEISUNGEN ÜBER DIE INFORMATION DER ÖFFENTLICHKEIT, DEN DATENSCHUTZ UND DIE ARCHIVIERUNG IN DER GEMEINDE NATERS WEISUNGEN ÜBER DIE INFORMATION DER ÖFFENTLICHKEIT, DEN DATENSCHUTZ UND DIE ARCHIVIERUNG IN DER GEMEINDE NATERS Zweck Artikel 1 In Anlehnung an das kantonale Gesetz über die Information der Öffentlichkeit,

Mehr

V E R W A L T U N G S G E R I C H T W I E N

V E R W A L T U N G S G E R I C H T W I E N V E R W A L T U N G S G E R I C H T W I E N 1190 Wien, Muthgasse 62 Telefon: (43 01) 4000 DW 38610 Telefax: (43 01) 4000 99 38610 E-Mail: post@vgw.wien.gv.at DVR: 4011222 GZ: VGW-001/076/1190/2015-6 Wien,

Mehr

Das beschleunigte Strafverfahren gem. 417ff.StPO

Das beschleunigte Strafverfahren gem. 417ff.StPO Das beschleunigte Strafverfahren gem. 417ff.StPO Von Eike Schröer Duncker & Humblot Berlin Inhaltsverzeichnis /. Kapitel Einleitung 23 A. Arten von vereinfachten Verfahren 23 B. Ziel der Arbeit 25 2. Kapitel

Mehr

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS BUNDESGERICHTSHOF I ZB 101/17 BESCHLUSS vom 27. Februar 2018 in dem Rechtsstreit ECLI:DE:BGH:2018:270218BIZB101.17.0 - 2 - Der I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 27. Februar 2018 durch die Richter

Mehr

VERFASSUNGSGERICHTSHOF FÜR DAS LAND BADEN-WÜRTTEMBERG. B e s c h l u s s

VERFASSUNGSGERICHTSHOF FÜR DAS LAND BADEN-WÜRTTEMBERG. B e s c h l u s s 1 VB 50/17 VERFASSUNGSGERICHTSHOF FÜR DAS LAND BADEN-WÜRTTEMBERG B e s c h l u s s In dem Verfahren über die Verfassungsbeschwerde des Herrn gegen - Beschwerdeführer - a) den Beschluss des Finanzgerichts

Mehr

TÜRKEI: Willkürhaft & Zusammenbruch des Rechtsstaats Passivität des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte und der Europaratsstaaten

TÜRKEI: Willkürhaft & Zusammenbruch des Rechtsstaats Passivität des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte und der Europaratsstaaten TÜRKEI: Willkürhaft & Zusammenbruch des Rechtsstaats Passivität des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte und der Europaratsstaaten Pressekonferenz, 21. Februar 2018 Österreichischer Journalistenclub,

Mehr

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS. vom. 4. April 2000. in dem Rechtsstreit

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS. vom. 4. April 2000. in dem Rechtsstreit BUNDESGERICHTSHOF VI ZB 3/00 BESCHLUSS vom 4. April 2000 in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein ZPO 233 Fc a) Der einen Rechtsmittelauftrag erteilende Rechtsanwalt muß wegen der besonderen

Mehr

HESSEN. Hem Jörg Bergstedt Ludwigstr. 1 B 3447 Reiskirchen-Saasen. Staatsanwaltschaft bei dem Landgericht Gießen

HESSEN. Hem Jörg Bergstedt Ludwigstr. 1 B 3447 Reiskirchen-Saasen. Staatsanwaltschaft bei dem Landgericht Gießen bei dem Landgericht Gießen eeßtanschrr. Staatsanwaltschaft b. d. LG - 35390 Gießen Gesehäflsreichen 501 J5 34295107 Ludwigstr. 1 B 3447 Reiskirchen-Saasen Baarbailerlin Peter Durchwahl 3330 E-Mal Ihe Nachricht

Mehr

IM NAMEN DER REPUBLIK. 12 Os 118/17w, 12 Os 119/17t, 12 Os 120/17i

IM NAMEN DER REPUBLIK. 12 Os 118/17w, 12 Os 119/17t, 12 Os 120/17i IM NAMEN DER REPUBLIK 12 Os 118/17w, 12 Os 119/17t, 2 12 Os 118/17w, 12 Os 119/17t, Der Oberste Gerichtshof hat am 12. Oktober 2017 durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Hon.-Prof. Dr.

Mehr

Gemäß 390a StPO fallen dem Angeklagten T***** auch die Kosten des bisherigen Rechtsmittelverfahrens zur Last.

Gemäß 390a StPO fallen dem Angeklagten T***** auch die Kosten des bisherigen Rechtsmittelverfahrens zur Last. 15 Os 120/02 Der Oberste Gerichtshof hat am 17. Oktober 2002 durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Markel als Vorsitzenden sowie durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Mag. Strieder,

Mehr

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES. Urteil. vom. 29. Juli in der Strafsache. gegen

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES. Urteil. vom. 29. Juli in der Strafsache. gegen BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES 4 StR 190/10 Urteil vom 29. Juli 2010 in der Strafsache gegen wegen schweren Menschenhandels zum Zwecke der sexuellen Ausbeutung - 2 - Der 4. Strafsenat des Bundesgerichtshofs

Mehr

Der Anwalt für Menschenrechte

Der Anwalt für Menschenrechte als Hüter über die Einhaltung von Grund- und Menschenrechten bei innerstaatlichen Verfahren in der Europäischen Union und zur Unterstützung bei der Durchsetzung von Entscheidungen über Menschenrechtsverletzungen

Mehr

Rechtsinformationssystem der Republik Österreich (RIS)

Rechtsinformationssystem der Republik Österreich (RIS) Rechtsinformationssystem der Republik Österreich (RIS) 104. Bibliothekartag Nürnberg Arbeitsgemeinschaft für juristisches Bibliotheks- und Dokumentationswesen 27. Mai 2015 Helmut Weichsel (Bundeskanzleramt

Mehr

13 Os 118/17b. gefasst:

13 Os 118/17b. gefasst: 13 Os 118/17b Der Oberste Gerichtshof hat am 6. Dezember 2017 durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Hon.-Prof. Dr. Kirchbacher als Vorsitzenden sowie die Hofräte und die Hofrätinnen des

Mehr

Sommer-Session des VfGH beginnt

Sommer-Session des VfGH beginnt Presseinformation 1010 Wien, Judenplatz 11 Österreich Mediensprecher Mag. Christian Neuwirth Tel ++43 (1) 531 22-525 Fax ++43 (1) 531 22-108 christian.neuwirth@vfgh.gv.at www.verfassungsgerichtshof.at

Mehr

I n h a l t s v e r z e i c h n i s A. Vorbemerkungen 1 B. Ermittlungen 2 I. Allgemeine Hinweise 2 II. Zuständigkeiten 3 1. AIlgemeines 3 2. Zuständigkeitsvereinbarung der Generalstaatsanwälte 3 III. Begrenzung

Mehr

Streitwert bei Abgabe nach Teilzahlung im Mahnverfahren. Beschluss des Oberlandesgerichts Dresden vom 17.03.2004,

Streitwert bei Abgabe nach Teilzahlung im Mahnverfahren. Beschluss des Oberlandesgerichts Dresden vom 17.03.2004, Streitwert bei Abgabe nach Teilzahlung im Mahnverfahren Beschluss des Oberlandesgerichts Dresden vom 17.03.2004 Az: 8 W 82/04 Leitsatz Bei Teilzahlung nach Erlass eines Mahnbescheides und entsprechender

Mehr

Brandenburgisches Oberlandesgericht

Brandenburgisches Oberlandesgericht 6 W 153/07 Brandenburgisches Oberlandesgericht 6 O 306/06 Landgericht Potsdam (Geschäftsnummer der Vorinstanz) Brandenburgisches Oberlandesgericht Beschluss In dem Kostenfestsetzungsverfahren E GmbH &

Mehr

C Strafprozessrecht - Hauptverfahren. Stand: Dezember Dipl.Rpfl(FH) Daniel Christians. Bayerische Justizschule

C Strafprozessrecht - Hauptverfahren. Stand: Dezember Dipl.Rpfl(FH) Daniel Christians. Bayerische Justizschule C 2014 Ausbildung der Justizfachwirte Strafprozessrecht - Hauptverfahren Stand: Dezember 2013 Diplom-Rechtspfleger (FH) Daniel Christians Fachtheoretischer Lehrgang C 2014 51 Überblick über den Verfahrensablauf

Mehr

Richtlinie Nr. 1.4. des Generalstaatsanwalts vom 22. Dezember 2010 betreffend die polizeilichen Einvernahmen (Stand am 09.11.2015)

Richtlinie Nr. 1.4. des Generalstaatsanwalts vom 22. Dezember 2010 betreffend die polizeilichen Einvernahmen (Stand am 09.11.2015) Ministère public MP Staatsanwaltschaft StA Liebfrauenplatz 4, Postfach 1638, 1701 Freiburg T +41 26 305 39 39, F +41 26 305 39 49 Ref. : FGS Richtlinie Nr. 1.4. des Generalstaatsanwalts vom 22. Dezember

Mehr

Am habe ich Ihnen eine Beschwerde gesendet, aufgrund Ihrer Rechnung von

Am habe ich Ihnen eine Beschwerde gesendet, aufgrund Ihrer Rechnung von Landgerichts Berlin Littenstraße 12-17 10179 Berlin-Mitte Akte. 63 T 156/11 Abl Akte. 105 C 222/11 Unsere Zeichen: D - BER MIT - LAND 099 080512 Donnerstag, 24. Mai 2012 dieses Dokument enthält 8 Seiten

Mehr

57/AB. vom zu 59/J (XXVI.GP)

57/AB. vom zu 59/J (XXVI.GP) 57/AB vom 16.02.2018 zu 59/J (XXVI.GP) 1 von 4 Museumstraße 7 1070 Wien Tel.: +43 1 52152 02835 E-Mail: team.pr@bmvrdj.gv.at Herrn Präsidenten des Nationalrates Zur Zahl 59/J-NR/2017 Die Abgeordneten zum

Mehr

11483/J. vom (XXV.GP) veröffentlichte Version. Anfrage. betreffend Neuerliche Ermittlungsverfahren gegen Kitzbühels Bürgermeister

11483/J. vom (XXV.GP) veröffentlichte Version. Anfrage. betreffend Neuerliche Ermittlungsverfahren gegen Kitzbühels Bürgermeister 11483/J vom 26.01.2017 (XXV.GP) veröffentlichte Version 1 von 4 Anfrage der Abgeordneten Gerald Loacker, Kollegin und Kollegen an den Bundesminister für Justiz betreffend Neuerliche Ermittlungsverfahren

Mehr

Spätestens jetzt hätte die Justiz in Mecklenburg- Vorpommern reagieren müssen:

Spätestens jetzt hätte die Justiz in Mecklenburg- Vorpommern reagieren müssen: Spätestens jetzt hätte die Justiz in Mecklenburg- Vorpommern reagieren müssen: http://www.aerztepfuschpsychiatrie.de/dokumente/staatsanwaltschaft_rostock_verfahren_eingestellt.pdf Prof. Dr. Herpertz lässt

Mehr

BUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS

BUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS BUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS BVerwG 1 DB 1.06 VG 38 K 395/04.BDG In dem Beschwerdeverfahren des Ministerialdirektors a.d.,, - Bevollmächtigter: Rechtsanwalt, - Beteiligte: Bundesrepublik Deutschland,,,

Mehr

Bayerisches Staatsministerium der Justiz

Bayerisches Staatsministerium der Justiz Bayerisches Staatsministerium der Justiz Bayerisches Staatsministerium der Justiz 80097 München An die Präsidentin des Bayerischen Landtags Frau Barbara Stamm Maximilianeum 81627 München Sachbearbeiter

Mehr

14 Os 102/16f. gefasst:

14 Os 102/16f. gefasst: 14 Os 102/16f Der Oberste Gerichtshof hat am 20. Dezember 2016 durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Philipp als Vorsitzenden, die Hofrätin des Obersten Gerichtshofs Mag. Hetlinger,

Mehr

Entwurf eines Gesetzes zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 655/2014 sowie zur Änderung sonstiger zivilprozessualer Vorschriften (EuKoPfVODG)

Entwurf eines Gesetzes zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 655/2014 sowie zur Änderung sonstiger zivilprozessualer Vorschriften (EuKoPfVODG) Bundesrat Drucksache 526/16 23.09.16 Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages R Gesetz zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 655/2014 sowie zur Änderung sonstiger zivilprozessualer, grundbuchrechtlicher

Mehr

BUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS

BUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS BUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS BVerwG 2 WDB 6.12 TDG N 1 WL 1/12 In der Disziplinarsache des Herrn Stabsfeldwebel,, - Verteidiger: Rechtsanwalt, - hat der 2. Wehrdienstsenat des Bundesverwaltungsgerichts

Mehr

Im Namen des Volkes. In dem Verfahren über die Verfassungsbeschwerde. gegen den Beschluß des Kammergerichts vom 1. Juli Zs 116/98-3 Ws 314/98 -

Im Namen des Volkes. In dem Verfahren über die Verfassungsbeschwerde. gegen den Beschluß des Kammergerichts vom 1. Juli Zs 116/98-3 Ws 314/98 - BUNDESVERFASSUNGSGERICHT - 2 BVR 1339/98 - des Herrn Dr. W... Im Namen des Volkes In dem Verfahren über die Verfassungsbeschwerde gegen den Beschluß des Kammergerichts vom 1. Juli 1998 - Zs 116/98-3 Ws

Mehr

2. Wie viele Strafverfahren wurden gegen Beschuldigte, die über keinen festen Wohnsitz in Deutschland verfügen, in den Jahren

2. Wie viele Strafverfahren wurden gegen Beschuldigte, die über keinen festen Wohnsitz in Deutschland verfügen, in den Jahren LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16.Wahlperiode Drucksache 16/6085 18. 01. 2016 K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Matthias Lammert (CDU) und A n t w o r t des Ministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz

Mehr

Willkommen beim Vorsitzendentag November 2015

Willkommen beim Vorsitzendentag November 2015 Willkommen beim Vorsitzendentag 2015 16. November 2015 Geschäftsordnung ÖNORM 2014 Wesentliche Neuerungen der Geschäftsordnung 2014 sind insbesondere: Mehr Möglichkeiten zur Stellungnahme: Bereits im Vorfeld

Mehr

Dem Betroffenen wird die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Frist zur

Dem Betroffenen wird die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Frist zur 11 Os 13/10m Der Oberste Gerichtshof hat am 2. März 2010 durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Zehetner als Vorsitzenden sowie die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Hon.-Prof. Dr. Kirchbacher,

Mehr

Polizeiliche Vorladung

Polizeiliche Vorladung https://anwalt-schade.de/ Polizeiliche Vorladung Flattert Ihnen eine Vorladung ins Haus, sollten bei Ihnen die Alarmglocken angehen... Zunächst sollten Sie dem Schreiben entnehmen, ob Sie als Zeuge oder

Mehr

Die Nichtigkeitsbeschwerde wird zurückgewiesen. Zur Entscheidung über die Berufungen werden die Akten dem Oberlandesgericht Innsbruck zugeleitet.

Die Nichtigkeitsbeschwerde wird zurückgewiesen. Zur Entscheidung über die Berufungen werden die Akten dem Oberlandesgericht Innsbruck zugeleitet. 15 Os 119/16p Der Oberste Gerichtshof hat am 14. Dezember 2016 durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Prof. Dr. Danek als Vorsitzenden sowie durch den Hofrat des Obersten Gerichtshofs Mag.

Mehr

Übernahme von Swapverträgen der Stadt Salzburg durch das Land Salzburg im Jahr 2007 (Verdacht auf Untreue nach 153 Abs 1 und 3 zweiter Fall StGB)

Übernahme von Swapverträgen der Stadt Salzburg durch das Land Salzburg im Jahr 2007 (Verdacht auf Untreue nach 153 Abs 1 und 3 zweiter Fall StGB) LANDESGERICHT SALZBURG MEDIENSTELLE Medienmitteilung Nr. 1 / 2017 vom 8. Mai 2017 Übernahme von Swapverträgen der Stadt Salzburg durch das Land Salzburg im Jahr 2007 (Verdacht auf Untreue nach 153 Abs

Mehr

Schnittstelle zwischen Straf- und Steuerrecht

Schnittstelle zwischen Straf- und Steuerrecht Oliver Heinekamp Die strafbefreiende Selbstanzeige Schnittstelle zwischen Straf- und Steuerrecht TeleLex, ein Gemeinschaftsunternehmen von DATEV eg und Verlag Dr. Otto Schmidt KG Oliver Heinekamp Die strafbefreiende

Mehr

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS BUNDESGERICHTSHOF VIII ZB 101/05 BESCHLUSS vom 26. September 2006 in dem Rechtsstreit - 2 - Der VIII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 26. September 2006 durch den Vorsitzenden Richter Ball, die

Mehr

Die Nichtigkeitsbeschwerden werden zurückgewiesen. Zur Entscheidung über die Berufungen werden die Akten dem Oberlandesgericht Wien zugeleitet.

Die Nichtigkeitsbeschwerden werden zurückgewiesen. Zur Entscheidung über die Berufungen werden die Akten dem Oberlandesgericht Wien zugeleitet. 14 Os 97/17x Der Oberste Gerichtshof hat am 7. November 2017 durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Philipp als Vorsitzenden, die Hofrätin des Obersten Gerichtshofs Mag. Hetlinger, die

Mehr

Wien, ich habe in der Vergangenheit bereits mehrere Strafanzeigen an die Staatsanwaltschaft gerichtet:

Wien, ich habe in der Vergangenheit bereits mehrere Strafanzeigen an die Staatsanwaltschaft gerichtet: An die Staatsanwaltschaft Wien Landesgerichtsstrasse 11 1082 Wien Vorab per email: stawien.leitung@justiz.gv.at Persönlich an der Einlaufstelle abgegeben Zahl: 12 St 25/08 t Sehr geehrte Damen und Herren,

Mehr

Entscheidung. Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte, Fünfte Sektion

Entscheidung. Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte, Fünfte Sektion Entscheidung Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte, Fünfte Sektion Anonymisierte nichtamtliche Übersetzung aus dem Englischen Quelle: Bundesministerium der Justiz, Berlin 10/02/09 ENTSCHEIDUNG über

Mehr

gefaßt: Der Revisionsrekurs wird zurückgewiesen.

gefaßt: Der Revisionsrekurs wird zurückgewiesen. 1 Ob 580/95 Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr.Schlosser als Vorsitzenden und durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr.Schiemer, Dr.Gerstenecker,

Mehr

Die (sofortige) Kostenbeschwerde eines Nebenklägers gegen die im Urteil unterlassene Auslagenentscheidung ist nicht von vornherein unstatthaft.

Die (sofortige) Kostenbeschwerde eines Nebenklägers gegen die im Urteil unterlassene Auslagenentscheidung ist nicht von vornherein unstatthaft. Leitsatz: Die (sofortige) Kostenbeschwerde eines Nebenklägers gegen die im Urteil unterlassene Auslagenentscheidung ist nicht von vornherein unstatthaft. 0berlandesgericht Dresden 3. Strafsenat Aktenzeichen:

Mehr

Grundriss des österreichischen Strafprozessrechts

Grundriss des österreichischen Strafprozessrechts Grundriss des österreichischen Strafprozessrechts Von Dr. Christian Bertel O. Universitätsprofessor in Innsbruck Dr. Andreas Venier Ao. Universitätsprofessor in Innsbruck Siebente, neu bearbeitete Auflage

Mehr

Prof. Dr. Holger Matt

Prof. Dr. Holger Matt Honorarprofessor an der Johann Wolfgang Goethe-Universität Rechtsanwaltskanzlei Mainluststraße 12, 60329 Frankfurt am Main Telefon: 069/ 90 555 20 Telefax: 069/90 555 222 E-Mail: kanzlei@dr-matt.de www.dr-matt.de

Mehr

10 Ob 99/15d. gefasst: Dem Rekurs der betroffenen Person wird nicht. Folge gegeben.

10 Ob 99/15d. gefasst: Dem Rekurs der betroffenen Person wird nicht. Folge gegeben. 10 Ob 99/15d Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten Dr. Fellinger als Vorsitzenden, die Hofräte Univ.-Prof. Dr. Neumayr und Dr. Schramm sowie die Hofrätinnen Dr. Fichtenau und Mag. Korn

Mehr

IM NAMEN DER REPUBLIK. 11 Os 30/16w

IM NAMEN DER REPUBLIK. 11 Os 30/16w IM NAMEN DER REPUBLIK 11 Os 30/16w 2 11 Os 30/16w Der Oberste Gerichtshof hat am 22. März 2016 durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Schwab als Vorsitzenden sowie die Hofrätinnen des

Mehr

IM NAMEN DER REPUBLIK. 15 Os 59/00 15 Os 60/00

IM NAMEN DER REPUBLIK. 15 Os 59/00 15 Os 60/00 IM NAMEN DER REPUBLIK 15 Os 59/00 2 15 Os 59/00 Der Oberste Gerichtshof hat am 15. Juni 2000 durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Markel als Vorsitzenden und durch die Hofräte des

Mehr

Gegenteil: Dispositionsmaxime: Im Zivilrecht, die Parteien entscheiden, ob und welche Art von Prozess geführt wird

Gegenteil: Dispositionsmaxime: Im Zivilrecht, die Parteien entscheiden, ob und welche Art von Prozess geführt wird Grundlagen StPO Prozessmaximen 1. Offizialmaxime: die Einleitung und Betreibung des Strafverfahrens obliegen allein dem Staat 152 StPO (Ausnahme. Privatklagedelikte, Antragsdelikte StPO) Gegenteil: Dispositionsmaxime:

Mehr