Gesetzliche Grundlagen
|
|
|
- Dominic Brandt
- vor 9 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Gesetzliche Grundlagen 1. EnEV Gemäß EnEV 2009 haben Eigentümer von Gebäuden unabhängig von Gebäudesanierungen einige Pflichten zu erfüllen. Das betrifft das Nachrüsten bei Anlagen und Gebäuden und die Außerbetriebnahme von elektrischen Speicherheizsystemen. Bei Baudenkmälern und sonstiger besonders erhaltenswerter Bausubstanz sind Ausnahmen zulässig. Im Folgenden sind die entsprechenden Paragraphen der EnEV 2009 aufgeführt, die für die zu betrachtenden Liegenschaften zutreffen. 10 Nachrüstung bei Anlagen und Gebäuden (2) Eigentümer von Gebäuden müssen dafür sorgen, dass bei heizungstechnischen Anlagen bisher ungedämmte, zugängliche Wärmeverteilungs- und Warmwasserleitungen sowie Armaturen, die sich nicht in beheizten Räumen befinden, nach Anlage 5 zur Begrenzung der Wärmeabgabe gedämmt sind. (3) Eigentümer von Wohngebäuden sowie von Nichtwohngebäuden, die nach ihrer Zweckbestimmung jährlich mindestens vier Monate und auf Innentemperaturen von mindestens 19 Grad Celsius beheizt werden, müssen dafür sorgen, dass bisher ungedämmte, nicht begehbare, aber zugängliche oberste Geschossdecken beheizter Räume so gedämmt sind, dass der Wärmedurchgangskoeffizient der Geschossdecke 0,24 Watt/m 2 K) nicht überschreitet. Die Pflicht nach Satz 1 gilt als erfüllt, wenn anstelle der Geschossdecke das darüber liegende, bisher ungedämmte Dach entsprechend gedämmt ist. (4) Auf begehbare, bisher ungedämmte oberste Geschossdecken beheizter Räume ist Absatz 3 nach dem 31. Dezember 2011 entsprechend anzuwenden. 10 a Außerbetriebnahme von elektrischen Speicherheizsystemen (1) In Wohngebäuden mit mehr als fünf Wohneinheiten dürfen Eigentümer elektrische Speicherheizsysteme nach Maßgabe des Absatzes 2 nicht mehr betreiben, wenn die Raumwärme in den Gebäuden ausschließlich durch elektrische Speicherheizsysteme erzeugt wird. Auf Nichtwohngebäude, die nach ihrer Zweckbestimmung jährlich mindestens vier Monate und auf Innentemperaturen von mindestens 19 Grad Celsius beheizt werden, ist Satz 1 entsprechend anzuwenden, wenn mehr als 500 Quadratmeter Nutzfläche mit elektrischen Speicherheizsystemen beheizt werden. Auf elektrische Speicherheizsysteme mit nicht mehr als 20 Watt Heizleistung pro Quadratmeter Nutzfläche einer Wohnungs-, Betriebs- oder sonstigen Nutzungseinheit sind die Sätze 1 und 2 nicht anzuwenden. (2) Vor dem 1. Januar 1990 eingebaute oder aufgestellte elektrische Speicherheizsysteme dürfen nach dem 31. Dezember 2019 nicht mehr betrieben werden. Nach dem 31. Dezember 1989 eingebaute oder aufgestellte elektrische Speicherheizsysteme dürfen nach Ablauf von 30 Jahren nach dem Einbau oder der Aufstellung nicht mehr betrieben werden. Wurden die elektrischen Speicherheizsysteme nach dem 31. Dezember 1989 in wesentlichen Bauteilen erneuert, dürfen sie nach Ablauf von 30 Jahren nach der Erneuerung nicht mehr betrieben werden. Werden mehrere Heizaggregate in einem Gebäude betrieben, ist bei Anwendung der Sätze 1, 2 oder 3 insgesamt auf das zweitälteste Heizaggregat abzustellen. (3) Absatz 1 ist nicht anzuwenden, wenn 1. andere öffentlich-rechtliche Pflichten entgegenstehen, 2. die erforderlichen Aufwendungen für die Außerbetriebnahme und den Einbau einer neuen Heizung auch bei Inanspruchnahme möglicher Fördermittel nicht innerhalb angemessener Frist durch die eintretenden Einsparungen erwirtschaftet werden können.
2 16 Ausstellung und Verwendung von Energieausweisen (3) Für Gebäude mit mehr als Quadratmetern Nutzfläche, in denen Behörden und sonstige Einrichtungen für eine große Anzahl von Menschen öffentliche Dienstleistungen erbringen und die deshalb von diesen Menschen häufig aufgesucht werden, sind Energieausweise nach dem Muster der Anlage 7 der EnEV 2009 auszustellen. Der Eigentümer hat den Energieausweis an einer für die Öffentlichkeit gut sichtbaren Stelle auszuhängen; der Aushang kann auch nach dem Muster der Anlage 8 oder 9 der EnEV 2009 vorgenommen werden. 24 Ausnahmen (1) Soweit bei Baudenkmälern oder sonstiger besonders erhaltenswerter Bausubstanz die Erfüllung der Anforderungen dieser Verordnung die Substanz oder das Erscheinungsbild beeinträchtigen oder andere Maßnahmen zu einem unverhältnismäßig hohen Aufwand führen, kann von den Anforderungen dieser Verordnung abgewichen werden. (2) Soweit die Ziele dieser Verordnung durch andere als in dieser Verordnung vorgesehene Maßnahmen im gleichen Umfang erreicht werden, lassen die nach Landesrecht zuständigen Behörden auf Antrag Ausnahmen zu. 2. EEWärmeG Die Nutzungspflicht für den Einsatz von erneuerbaren Energien gilt nicht nur für Neubauten, sondern auch für bestehende öffentliche Gebäude. Diese Vorbildfunktion öffentlicher Gebäude muss bei Gebäuden beachtet werden, die im Eigentum der öffentlichen Hand stehen. Außerdem muss sie beachtet werden, wenn die öffentliche Hand Gebäude anmietet. Im Folgenden sind die wichtigsten Paragraphen aufgeführt. 3 Nutzungspflicht 2) Die öffentliche Hand muss den Wärme- und Kälteenergiebedarf von bereits errichteten öffentlichen Gebäuden nach 4, die sich in ihrem Eigentum befinden und grundlegend renoviert werden, durch die anteilige Nutzung von Erneuerbaren Energien nach Maßgabe der 5a und 6 Absatz 2 decken. Satz 1 gilt auch für die öffentliche Hand, wenn sie öffentliche Gebäude nach 4 im Ausland grundlegend renoviert. 5a Anteil Erneuerbarer Energien bei grundlegend renovierten öffentlichen Gebäuden (1) Bei Nutzung von gasförmiger Biomasse nach Maßgabe der Nummer II.1 der Anlage zu diesem Gesetz wird die Pflicht nach 3 Absatz 2 dadurch erfüllt, dass der Wärme- und Kälteenergiebedarf zu mindestens 25 Prozent hieraus gedeckt wird. (2) Bei Nutzung sonstiger Erneuerbarer Energien nach Maßgabe der Nummern I bis IV der Anlage zu diesem Gesetz wird die Pflicht nach 3 Absatz 2 dadurch erfüllt, dass der Wärme- und Kälteenergiebedarf zu mindestens 15 Prozent hieraus gedeckt wird.
3 6 Versorgung mehrerer Gebäude (2) Bei öffentlichen Gebäuden kann die Pflicht nach 3 Absatz 1 oder 2 auch dadurch erfüllt werden, dass Verpflichtete, deren Gebäude in einer Liegenschaft stehen, ihren Wärme- und Kälteenergiebedarf insgesamt in einem Umfang decken, der der Summe der einzelnen Verpflichtungen nach 5 oder 5a entspricht. 9 Ausnahmen (1) Die Pflicht nach 3 Abs. 1 (Neubau) entfällt, wenn 1. ihre Erfüllung und die Durchführung von Ersatzmaßnahmen nach 7 a) anderen öffentlich-rechtlichen Pflichten widersprechen oder b) im Einzelfall technisch unmöglich sind oder 2. die zuständige Behörde den Verpflichteten auf Antrag von ihr befreit. Von der Pflicht nach 3 Abs. 1 ist zu befreien, soweit ihre Erfüllung und die Durchführung von Ersatzmaßnahmen nach 7 im Einzelfall wegen besonderer Umstände durch einen unangemessenen Aufwand oder in sonstiger Weise zu einer unbilligen Härte führen. (2) Die Pflicht nach 3 Absatz 2 (grundlegende Renovierung) entfällt, 1. wenn ihre Erfüllung und die Durchführung von Ersatzmaßnahmen nach 7 a) denkmalschutzrechtlichen oder anderen öffentlich-rechtlichen Pflichten widersprechen oder b) im Einzelfall technisch unmöglich sind oder 2. soweit ihre Erfüllung und die Durchführung von Ersatzmaßnahmen nach 7 im Einzelfall wegen besonderer Umstände durch einen unangemessenen Aufwand oder in sonstiger Weise zu einer unbilligen Härte führen. Dies gilt insbesondere, wenn jede Maßnahme, mit der die Pflicht nach 3 Absatz 2 erfüllt werden kann, mit Mehrkosten nach Maßgabe der Sätze 3 und 4 verbunden ist und diese Mehrkosten nicht unerheblich sind. Bei diesen Mehrkosten handelt es sich um die Differenz zwischen den Kosten der grundlegenden Renovierung unter Berücksichtigung der Vorbildfunktion und den Kosten der grundlegenden Renovierung ohne Berücksichtigung der Vorbildfunktion. Bei der Berechnung sind alle Kosten und Einsparungen zu berücksichtigen, auch solche, die innerhalb der üblichen Nutzungsdauer der Anlagen oder Gebäudeteile zu erwarten sind. 3. Energieausweise Grundsätzlich muss ein Energieausweis bei der Neuerrichtung eines Gebäudes ausgestellt werden, aber auch beim Verkauf, bei der Vermietung oder Verpachtung von Gebäuden oder Gebäudeteilen. In Gebäuden mit mehr als m² Nutzfläche, in denen Behörden u. ä. Institutionen für eine große Anzahl von Menschen öffentliche Dienstleistungen erbringen, ist der Energieausweis gut sichtbar auszuhängen. Das trifft für folgende Liegenschaften zu: Rathaus (Alter Markt) Bauamt (Badenstr.17) Stadtbibliothek (Badenstr.13) Kämmereiamt (Heilgeistsr.63) KHM (Mönchstr.26) KHM (Mönchstr.27) KHM (Mönchstr.28) nach Fertigstellung Johanniskloster (Schillstr.26)
4 Energieausweise können auf der Grundlage des errechneten Energiebedarfes oder des erfassten Energieverbrauches nach bestimmten Maßgaben ausgestellt werden. Beim Energieverbrauchsausweis müssen die Verbrauchsdaten einen Zeitraum von 36 zusammenhängenden Monaten umfassen und werden witterungsbereinigt. Längere Leerstände sind dabei rechnerisch angemessen zu berücksichtigen. Sofern drei zusammenhängende Abrechnungsperioden für Wärme und Strom gebäudebezogen vorlagen, konnte ein Verbrauchsausweis erstellt werden. Hier werden die Kennwerte für den Heizenergie und Stromverbrauch mit Vergleichswerten ausgewiesen. Die Vergleichskennwerte im Energieausweis, bezogen auf die jeweilige Gebäudekategorie, stammen aus einer Datensammlung des Bundes, der Länder und Gemeinden und spiegeln den Zustand des Gebäudebestandes wider. So ist eine erste grobe Einschätzung des jeweiligen Gebäudes möglich. Der Wärmeverbrauchskennwert ergibt sich aus dem gesamten Energieverbrauch für die Wärmeversorgung (Heizung und Warmwasser) und der Bezugsfläche des Gebäudes. Der Stromverbrauchskennwert stellt den auf die Bezugsfläche bezogenen Stromverbrauch eines Jahres dar. Abweichungen von der EnEV bei der Erstellung der Verbrauchsausweise Für die Verwendung von Energieverbrauchsdaten sind nur zusammenhängende Daten der letzten 3 Abrechnungsjahre zulässig. Bei fehlenden Daten wurde eine Interpolation vorgenommen. Bei Nichtwohngebäuden muss der Heizenergieverbrauchskennwert immer den Energieverbrauch für die Warmwasserbereitung beinhalten. Da Angaben zum prozentualen Anteil nicht vorlagen und überwiegend eine dezentrale WW-Versorgung vorhanden ist, enthalten die Heizenergiewerte keinen WW-Anteil. Soweit Angaben zu längeren Gebäude-Leerständen vorlagen (bezogen auf Zeiträume und Flächen), wurden diese rechnerisch angemessen berücksichtigt. Energieausweise sind immer je Gebäude zu erstellen. Da die Abrechnungsdaten nicht für jedes Gebäude separat vorlagen, wurden beim Ordnungsamt und beim Kulturhistorischen Museum die Verbrauchsdaten auf die gesamte Liegenschaft bezogen. Werden Energieausweise für bestehende Gebäude auf der Grundlage des berechneten Energiebedarfs ausgestellt, sind die erforderlichen Berechnungen nach den EnEV-Berechnungsgrundlagen durchzuführen. Bei Nichtwohngebäuden ist nach Anlage 2 Pkt. 2.2 der EnEV 2009 eine Zonierung vorzunehmen (Unterteilung der Gebäudefläche hinsichtlich Nutzung, technischer Ausstattung, der inneren Lasten und der Versorgung mit Tageslicht).
5 Unter bestimmten Voraussetzungen kann nach Pkt. 3 der Anlage 2 das vereinfachte Berechnungs-.verfahren für Nichtwohngebäude zur Erstellung von Energie-Bedarfsausweisen angewendet werden (Ein-Zonen-Modell). Nach Sichtung der vorliegenden Unterlagen und der erfolgten Vor-Ort-Begehungen ist das für folgende Liegenschaften zutreffend: Rathaus (Alter Markt) Ordnungsamt (Schillstr.5-7) Bauamt (Badenstr.17) Stadtbibliothek (Badenstr.13) Kämmereiamt (Heilgeiststr.63) WKE, Wirtschaftsförderung (Ossenreyerstr.1) Kinderbibliothek (Wasserstr.68) Die Liegenschaften wurden größtenteils entsprechend der EnEV-Vorgaben für Energieausweise energetisch bewertet. Die empfohlenen Maßnahmen wurden qualitativ und quantitativ unter Anlehnung an die Anforderungen für Einzelbauteile EnEV 2009 entwickelt. Dennoch ersetzt das Projekt keine Fachplanung oder aufgabenbezogene Energieberatung. Die Einsparpotentiale der verschiedensten Maßnahmen wurden bauteilbezogen über die spezifischen Wärmeverluste ermittelt und in kwh und abgebildet.
Martin van Hazebrouck Aspekte der Wirtschaftlichkeit im Energieeinsparrecht
Martin van Hazebrouck Aspekte der Wirtschaftlichkeit im Energieeinsparrecht 1 Autobahn 1973 2 Begrenzung des Heizwärmebedarfs (Neubau) Wärmeschutzverordnung 1977 Wärmeschutzverordnung 1984 Wärmeschutzverordnung
Informationsveranstaltung. EnEV 2014 Was ändert sich?
Energieagentur Hohenlohekreis GmbH Informationsveranstaltung EnEV 2014 Was ändert sich? 2. Juni 2014 Ralph Specht Inhalt Seite Energieverbrauch in Deutschland 3 Entwicklung EnEV 5 EnEV 2014 6 Technische
559 Mieterhöhung nach Modernisierungsmaßnahmen
555 b BGB Modernisierungsmaßnahmen sind bauliche Veränderungen, 1. durch die in Bezug auf die Mietsache Endenergie nachhaltig eingespart wird (energetische Modernisierung), 2. durch die nicht erneuerbare
ENERGIEAUSWEIS für Nichtwohngebäude
Gültig bis: 29.04.2024 1 Hauptnutzung / kategorie Bürogebäude, nur beheizt, teil Baujahr Baujahr Wärmeerzeuger Baujahr Klimaanlage Nettogrundfläche 2) Erneuerbare Energien Lüftung Anlass der Ausstellung
Deutsches Dachdeckerhandwerk Zentralverband. EnEV 2014. Welche Anforderungen ergeben sich durch die neue Verordnung für das Dachdeckerhandwerk?
EnEV 2014 Welche Anforderungen ergeben sich durch die neue Verordnung für das Dachdeckerhandwerk? Ziel der EnEV Zweck dieser Verordnung ist die Einsparung von Energie in Gebäuden. In diesem Rahmen und
Datenerhebung zum Verbrauchsausweis für NICHT-Wohngebäude
Datenerhebung zum Verbrauchsausweis für NICHT-Wohngebäude 1. Objektadresse 2. Anlass der Ausstellung (Vermietung/Verkauf; Modernisierung/Änderung/Erweiterung; Sonstiges) 3. Art des Gebäudes (s. dazu Übersicht
ENERGIEAUSWEIS für Wohngebäude
Gültig bis: 31.12.2017 1 Gebäude Gebäudetyp freistehendes Einfamilienhaus Adresse Musterstraße 1, 12345 ABC-Stadt Gebäudeteil Einfamilienhaus Baujahr Gebäude 1960 Baujahr Anlagentechnik 1989 Anzahl Wohnungen
ENERGIEAUSWEIS für Wohngebäude
Gültig bis: 30.09.2020 1 Gebäude Gebäudetyp Adresse Gebäudeteil Baujahr Gebäude Baujahr Anlagentechnik Anzahl Wohnungen Gebäudenutzfläche (A N ) freistehendes Mehrfamilienhaus 1968 2007 40 2.766,0 m² Erneuerbare
ENERGIEAUSWEIS für Wohngebäude
Gültig bis: 1 Gebäude Gebäudetyp Adresse Gebäudeteil Baujahr Gebäude Baujahr Anlagentechnik 1) Anzahl Wohnungen Gebäudenutzfläche (A N ) Erneuerbare Energien Lüftung Gebäudefoto (freiwillig) Anlass der
Mehrfamilienhaus. Haus Wilhelm - Newtonstr. 6, 12489 Berlin VORSCHAU. Vermietung/Verkauf
Gültig bis: 14.01.2026 1 Gebäude Gebäudetyp Mehrfamilienhaus Adresse Haus Wilhelm - Newtonstr. 6, 12489 Berlin Gebäudeteil Wohngebäude Baujahr Gebäude 3 2017 Baujahr Wärmeerzeuger 3, 4 2017 Anzahl Wohnungen
E N E R G I E A U S W E I S
gemäß den 6 ff. der Energieeinsparverordnung (EnEV) vom 8..203 Gültig bis: 22.2.2025 Gebäude Gebäudetyp Adresse Gebäudeteil Mehrfamilienhaus Adams-Lehmann-Straße 8/20/22, 80797 München Wohnbereich 3 Baujahr
Das Baustellenhandbuch für die Ausführung nach EnEV Liebe Besucherinnen und Besucher unserer Homepage,
FORUM VERLAG HERKERT GMBH Mandichostraße 18 86504 Merching Telefon: 08233/381-123 E-Mail: [email protected] www.forum-verlag.com Das Baustellenhandbuch für die Ausführung nach EnEV 2009 Liebe Besucherinnen
Dem Energieausweis sind zusätzliche Informationen zur energetischen Qualität beigefügt (freiwillige Angabe)
Gesetzlicher Prüfungsverband Gültig bis: Seite 1 von 5 Gebäude Gebäudetyp MFH Adresse Waldstrasse 115, Stuttgart 61-151 Gebäudeteil Baujahr Gebäude 1990 Baujahr Anlagetechnik 1990 Gebäudefoto (freiwillig)
Auszug aus der Nichtamtlichen Lesefassung vom 16. Oktober 2013, stark reduziert für den Anwendungsfall Dacheindeckung.
EnEV 2014 Auszug aus der Nichtamtlichen Lesefassung vom 16. Oktober 2013, stark reduziert für den Anwendungsfall Dacheindeckung. 1 Anwendungsbereich (2) Diese Verordnung gilt 1. für Gebäude, soweit sie
Energieausweis für Wohngebäude
Gültig bis: 1 Gebäude Gebäudetyp Adresse Gebäudeteil Baujahr Gebäude Baujahr Anlagentechnik Gebäudefoto (freiwillig) Anzahl Wohnungen Gebäudenutzfläche (A N ) Anlass der Ausstellung des Energieausweises
Datenerhebung zum Verbrauchsausweis für Wohngebäude
Seite 1 Datenerhebung zum Verbrauchsausweis für Wohngebäude 1. Objektadresse 2. Anlass der Ausstellung (Vermietung/Verkauf; Modernisierung/Änderung/Erweiterung; Sonstiges) 3. Art des Gebäudes u. Anzahl
ENERGIEAUSWEIS für Wohngebäude
Gültig bis: 22.04.2024 Gebäude Gebäudetyp Adresse Mehrfamilienhaus Gebäudeteil - Baujahr Gebäude 1950 Baujahr Anlagentechnik ¹) 1998 Anzahl Wohnungen 32 Gebäudenutzfläche (A ) N 1951 m² Erneuerbare Energien
Energieeinsparverordnung 2009 (EnEV)
dena-antworten auf die häufigsten Fragen Energieeinsparverordnung 2009 (EnEV) Berlin, 03. September 2009. 1. Allgemeine Fragen Was regelt die Energieeinsparverordnung? Die Energieeinsparverordnung definiert
ENERGIEAUSWEIS für Nichtwohngebäude
Gültig bis: 25.02.2024 1 Hauptnutzung / kategorie Adresse teil Baujahr Baujahr Wärmeerzeuger Baujahr Klimaanlage Nettogrundfläche 2) Erneuerbare Energien Lüftung Nichtwohngebäude 1956 2014 2014 5.409,3
Der Energieausweis Kaminkehrer Innung Schwaben- Augsburg
Der Bezirkskaminkehrermeister und Energieberater (HWK) 1 2 EU 2002/91/ Gebäuderichtlinie vom 16. Dezember 2002 (Amtsblatt L001 vom 4.Januar 2003) Umsetzung Den Mitgliedstaaten obliegt die Festlegung von
Fragen zum Thema beantworten wir gern. --> Telefon: 03591 2796510
Energieausweis Energieausweise für Wohngebäude und Nichtwohngebäude Als vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) zugelassener Energieberater sichere ich Ihnen die Erstellung von rechtssicheren
ENERGIEAUSWEIS für Wohngebäude
Gültig bis: 07.08.2023 1 Gebäude Gebäudetyp Adresse Gebäudeteil Baujahr Gebäude Baujahr Anlagentechnik Anzahl Wohnungen Gebäudenutzfläche (A N ) Mehrfamilienhaus Schlachthofstr. 21, 23, 25, Chamissostr.
ENERGIEAUSWEIS für Nichtwohngebäude
Gültig bis:.1.019 1 Gebäude Hauptnutzung/ Gebäudekategorie Adresse Bürogebäude Am Wehrhahn 8-30, 4010 Düsseldorf Gebäudeteil Baujahr Gebäude Baujahr Wärmeerzeuger 1) Baujahr Klimaanlage 1) 1987 1996 Gebäudefoto
ENERGIEAUSWEIS für Wohngebäude
gemäß den 6 ff. Energieeinsparverordnung (EnEV) vom 2 Gültig bis: Gebäude Gebäudetyp..9 Registriernummer : freistehendes Gebäude Adresse Musterweg Musterhausen Gebäudeteil Baujahr Gebäude 25 Baujahr Wärmeerzeuger,
ENERGIEAUSWEIS für Nichtwohngebäude
Gültig bis: 27.06.2022 1 Hauptnutzung / kategorie Adresse teil Baujahr Baujahr Wärmeerzeuger Baujahr Klimaanlage Nettogrundfläche 2) Erneuerbare Energien für Produktion, Werkstätten, Lagergebäude bis einschl.
EnEV 2009: Die Umsetzung in Bayern
Dipl.-Ing. Christian Schiebel, Regierung von Oberbayern: EnEV 2009: Die Umsetzung in Bayern Tagung am 17.07.2009 Christian Schiebel: Die Umsetzung der EnEV in Bayern 1 EnEV 2009 - Ausnahmen und Befreiungen
23.06.2006 Objekt: Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung, Altbau. Dieses Gebäude 127,3 kwh/(m²a)
Erstellt am: 23.06.2006 Objekt: Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung, Altbau Gesamtbewertung Primärenergiebedarf Dieses Gebäude 127,3 kwh/(m²a) 0 50 100 150 200 250 300 350 400 450 und
Einfamilienhaus Detmold-Hiddesen, Maiweg 46
Einfamilienhaus Detmold-Hiddesen, Maiweg 46 Baujahr 1956 Wohnfläche Grundstücksfläche 137 qm 1521 qm Dieses Einfamilienhaus liegt in reizvoller Landschaft am Fuße des Hermannsdenkmals in Detmold-Hiddesen.
ENERGIEAUSWEIS für Wohngebäude
Gültig bis: 24.04.2024 Gebäude Gebäudetyp Adresse Mehrfamilienhaus Gebäudeteil - Baujahr Gebäude 1968 Baujahr Anlagentechnik ¹) 1996 Anzahl Wohnungen 8 Gebäudenutzfläche (A ) N 568 m² Erneuerbare Energien
ENERGIEAUSWEIS für Nichtwohngebäude
Gültig bis: Aushang Sonderzone(n) teil Baujahr foto (freiwillig) Baujahr Wärmeerzeuger Baujahr Klimaanlage Nettogrundfläche Primärenergiebedarf Gesamtenergieeffizienz Aufteilung Energiebedarf Kühlung einschl.
EnEV 2009 im Gebäudebestand
FORUM VERLAG HERKERT GMBH Mandichostraße 18 86504 Merching Telefon: 08233/381-123 E-Mail: [email protected] www.forum-verlag.com EnEV 2009 im Gebäudebestand Liebe Besucherinnen und Besucher unserer
ENERGIEAUSWEIS für Wohngebäude
Gültig bis: 21.12.218 1 Gebäude Gebäudetyp Adresse Gebäudeteil Baujahr Gebäude Baujahr Anlagentechnik Anzahl Wohnungen Gebäudenutzfläche (A N ) Mehrfamiliengebäude Elberfelder Str. 35 / Spinngasse 2-6
Energieausweis für Wohngebäude
Gültig bis: 8.09.018 1 Gebäude Gebäudetyp Adresse Mehrfamilienhaus Weiden 119, 47809 Krefeld Gebäudeteil Baujahr Gebäude 1959 Baujahr Anlagentechnik 1987 Gebäudefoto (freiwillig) Anzahl Wohnungen 6 Gebäudenutzfläche
Ausnahmen vom Energiebedarfsausweis
Ausnahmen vom Energiebedarfsausweis Die Energieeinsparverordnung fordert in 13 die Ausstellung und Vorlage eines Energiebedarfsausweises. Inhalt und Aufbau der Energie- und Wärmebedarfsausweise regelt
ENERGIEAUSWEIS für Wohngebäude
Gültig bis: 28.2.2020 Gebäude Gebäudetyp Adresse Gebäudeteil Baujahr Gebäude Baujahr Anlagentechnik Anzahl Wohnungen Gebäudenutzfläche (A N) Anlass der Austellung des Energieausweises Mehrfamilien-Wohnhaus
E N E R G I E A U S W E I S
gemäß den 16 ff. Energieeinsparverordnung (EnEV) vom 29.04.2009 Gültig bis: 19.10.2025 1 Gebäude Gebäudetyp Adresse Gebäudeteil Baujahr Gebäude Baujahr Anlagentechnik 1) Anzahl Wohnungen Gebäudenutzfläche
Fragebogen zur Erstellung eines verbrauchsbasierten Energieausweises für Nichtwohngebäude
Fragebogen zur Erstellung eines verbrauchsbasierten Energieausweises für Nichtwohngebäude Fragebogen verbrauchsbasierter Energieausweis Seite 2 Fragebogen zur Erstellung eines verbrauchsbasierten Energieausweises
Fragebogen zur Erstellung eines verbrauchsbasierten Energieausweises für Wohngebäude
Fragebogen zur Erstellung eines verbrauchsbasierten Energieausweises für Wohngebäude Fragebogen verbrauchsbasierter Energieausweis Seite 2 Fragebogen zur Erstellung eines verbrauchsbasierten Energieausweises
ENERGIEAUSWEIS gemäß den 16 ff. Energieeinsparverordnung (EnEV)
Gültig bis: 01.12.2018 1 Gebäude Gebäudetyp Mehrfamilienhaus Adresse Gebäudeteil Baujahr Gebäude 1993 Gebäudefoto freiwillig Baujahr Anlagentechnik 1993 Anzahl Wohnungen 199 Gebäudenutzfläche (AN) 11097
Förderprogramme für Solarthermische Anlagen Dipl. Ing. Catrin Homberger. Baurechtsamt Stadt Freiburg
Förderprogramme für Solarthermische Anlagen Dipl. Ing. Stadt Freiburg Seite 1 Welche Fördermöglichkeiten gibt es? 1. Förderprogramme der Stadt Freiburg 2. Förderprogramme Bund und Land Seite 2 1.Förderprogramm
2.3 Nachrüstverpflichtungen in Bestandsgebäuden
Seite 1 2.3 2.3 EnEV 2014 10: Nachrüstung bei Anlagen und Gebäuden (1) Eigentümer von Gebäuden dürfen Heizkessel, die mit flüssigen oder gasförmigen Brennstoffen beschickt werden und vor dem 1. Oktober
ENERGIEAUSWEIS für Wohngebäude
gemäß den 6 ff. Energieeinsparverordnung (EnEV) vom 8. November 0 Gültig bis:.0.05 Registriernummer Registriernummer wurde beantragt am.0.05 - vorläufiger Energieausweis gemäß EnEV 7 Absatz Satz - Gebäude
--- j ~77C ~ ::- ::.-:;~=~"'5~~~~~_;.~~~~~~~:_~~~-~~::~~;;:;~~~-i~~~=~-;:~-~~c~~:"~:~s-."';;:,?: ~~r;-;~,,., - '-< i!-~;_-~-.!;>-"' ~- faergieausweis für Wohngebäude > gemäß den 16 ff. Energieeinsparverordnung
ENERGIEAUSWEIS für Nichtwohngebäude
Gültig bis: 24.10.2020 1 Hauptnutzung/ Adresse teil Baujahr Baujahr Wärmeerzeuger 1) Baujahr Klimaanlage 1) Nettogrundfläche 2) Erneuerbare Energien Lagergebäude mit Büroeinheiten Alexander-Meißner-Str./Ludwig-Prandtl-Str.
ENERGIEAUSWEIS für Wohngebäude
ENERGIEAUSWEIS für Wohngebäude gemäß den 6 ff. Energieeinsparverordnung (EnEV) Gültig bis: 05.07.0 Gebäude Gebäudetyp Adresse Gebäudeteil Baujahr Gebäude Baujahr Anlagentechnik ) Anzahl Wohnungen Gebäudenutzfläche
ENERGIEAUSWEIS für Wohngebäude
Gültig bis: 29.11.2017 1 Gebäude Gebäudetyp Adresse Mehrfamilienhaus Pappelallee 70,71,72, 10437 Berlin Gebäudeteil Baujahr Gebäude 1906/07 Gebäudefoto (freiwillig) Baujahr Anlagentechnik 2003 Anzahl Wohnungen
Kleine Einführung in die ENEV Dipl.Ing. Architektin Claudia Gehse- Dezernat VI.3- Bauen und Liegenschaften
Kleine Einführung in die ENEV 2014 Das größte Einsparpotential privater Haushalte in Deutschland liegt beim Heizenergieverbrauch. Energieverbrauch im Haushalt 80 % für das Heizen 10 % für die Versorgung
Energieausweis für Wohngebäude gemäß den 16 ff. Energieeinsparverordnung (EnEV)
Dieser Energieausweis wurde erstellt für das Gebäude Rostocker Str. 13 68766 Hockenheim Dieser Ausweis ist gültig bis zum 17.10.2018 Gebäude Gebäudetyp Gebäudeteil Baujahr Gebäude Baujahr Anlagentechnik
Energieeffizient Bauen Maßnahmen im Ordnungsrecht und in der Forschung Umsetzung der Novelle der EU- Gebäuderichtlinie in D.
Energieeffizient Bauen Maßnahmen im Ordnungsrecht und in der Forschung Umsetzung der Novelle der EU- Gebäuderichtlinie in D Leiter des Referates Gebäude- und Anlagentechnik, technische Angelegenheiten
ENERGIEAUSWEIS für Wohngebäude
Gültig bis: 06.08.208 Gebäude Gebäudetyp Adresse Einfamilienhaus Musterweg, Musterstadt Gebäudeteil Baujahr Gebäude 966 Gebäudefoto (freiwillig) Baujahr Anlagentechnik 984 Anzahl Wohnungen Gebäudenutzfläche
ENERGIEAUSWEIS für Nichtwohngebäude
Gültig bis: 2017 1 Hauptnutzung / Adresse teil Baujahr 2007 Baujahr Wärmeerzeuger 2007 Baujahr Klimaanlage 2007 Nettogrundfläche 9.051,6 Anlass der Ausstellung des Energiasuweises Bürogebäude Bockenheimer
ENERGIEAUSWEIS für Wohngebäude
gemäß den 16 ff. Energieeinsparverordnung(EnEV) Gültig bis: 13.12.217 1 Gebäude Gebäudetyp Wohngebäude Liegenschaftsnummer 34611 Adresse Maxim Gorki Str 3-17 86 Zwickau Kundennummer Gebäudeteil 1419 Gebäudefoto
ENERGIEAUSWEIS für Nichtwohngebäude
Berechneter Energiebedarf des Gebäudes 2 "Gesamtenergieeffizienz" Dieses Gebäudes 125,6 kwh/(m² a) CO 2 -Emissionen 1) 30,6 kg/(m²a) EnEV-Anforderungswert Neubau (Vergleichswert) EnEV-Anforderungswert
ENERGIEAUSWEIS für Nichtwohngebäude gemäß den 16 ff. Energieeinsparverordnung (EnEV)
Gültig : 1.11.225 1 Adresse teil Baujahr Baujahr Wärmeerzeuger 1) Baujahr Klimaanlage 1) Nettogrundfläche 2) Erneuerbare Energien 214 214 214 1.168 m² foto (freiwillig) Lüftung RLT-Anlage Anlass der Ausstellung
Modernisierung (Änderung/Erweiterung) Hinweise zu den Angaben über die energetische Qualität des Gebäudes
ENERGIEAUSWEIS für Wohngebäude Gültig bis: 03.07.208 Gebäude Gebäudetyp Einfamilienhaus Adresse Irgendwo, 26736 Krummhörn Gebäudeteil Hauptgebäude Baujahr Gebäude 935 Baujahr Anlagentechnik 993 Anzahl
ENERGIEAUSWEIS für Nichtwohngebäude
Gültig bis: 12.08.2019 1 Gebäude Hauptnutzung/ Adresse Bürogebäude mit Vollklimaanlage Lange Laube 7, 30159 Hannover Gebäudeteil Baujahr Gebäude Gebäudefoto (freiwillig) Baujahr Wärmeerzeuger Baujahr Klimaanlage
Dauerhafter Leerstand: % oder m² // Zeitraum des Leerstands:
Angaben zum Gebäude Straße/PLZ/Ort/Bundesland: Gebäudekategorie (nach BWZK siehe Anlage): Anteil: % oder m² (Hauptnutzung) Gebäudekategorie (nach BWZK siehe Anlage): Anteil: % oder m² (Sonderzone)* Gebäudekategorie
ENERGIEAUSWEIS für Wohngebäude
Gültig bis: 22.02.2018 1 Gebäude Gebäudetyp Adresse Mehrfamilienhaus H. Seidel-Straße 23-26, 18209 Bad Doberan Gebäudeteil - Baujahr Gebäude 1972 Baujahr Anlagetechnik 1992 Anzahl Wohnungen 48 Gebäudenutzfläche
Ihr Energieverbrauchsausweis ein kostenloser Service der Westfälischen Provinzial Versicherung
Ihr Energieverbrauchsausweis ein kostenloser Service der Westfälischen Provinzial Versicherung Verbrauchsorientierter Energieausweis für Ihr Wohngebäude Ausstellungsdatum: 27.03.2009 Guten Tag, sehr geehrte(r)
ENERGIEAUSWEIS für Nichtwohngebäude
Gültig bis: 21.04.2024 1 Hauptnutzung / kategorie Adresse teil Baujahr Baujahr Wärmeerzeuger Baujahr Klimaanlage Nettogrundfläche 2) Nichtwohngebäude 11.927,0 m² Erneuerbare Energien Lüftung teilweise
Angaben zum Erstellen eines Verbrauchsorientierten Energieausweises für ein Nichtwohngebäude oder Wohn- und Geschäfsthaus
Angaben zum Erstellen eines Verbrauchsorientierten Energieausweises für ein Nichtwohngebäude Wohn- und Geschäfsthaus Werte bitte eintragen, zutreffende Angaben und Aussagen bitte hervorheben/markieren,
ETI-Arbeitsgruppensitzung Energiesparendes Bauen
ETI-Arbeitsgruppensitzung Energiesparendes Bauen 23. Februar 2009 Potsdam Dipl.-Phys. Ingrid Vogler Referentin Energie / Technik / Normung Nationales Energieeinsparrecht EEWärmeG 2009 Nutzung erneuerbarer
ENERGIEAUSWEIS für Nichtwohngebäude
ENERGIEAUSWEIS für Nichtwohngebäude gemäß den 16 ff. Energieeinsparverordnung (EnEV) Berechneter Energiebedarf des Gebäudes Erfenschlager Straße 73 Neubau Projekthaus METEOR 2 Primärenergiebedarf Gesamtenergieeffizienz
ENERGIEAUSWEIS für Wohngebäude gemäß den 16 ff. Energieeinsparverordnung (EnEV) vom 1) 18.11.2013
Gültig bis: 23.06.2024 Registriernummer 2) : 123456789 1 Gebäude Gebäudetyp Adresse Gebäudeteil Baujahr Gebäude 3) Baujahr Wärmeerzeuger3) 4) Anzahl Wohnungen Mehrfamilienhaus Musterstr. 123, 10115 Musterstadt
Ruhige Wohnlage in Citynähe, Graustr. 11 Dreifamilienhaus (EG und DG BEZUGSFREI)
Ruhige Wohnlage in Citynähe, Graustr. 11 Dreifamilienhaus (EG und DG BEZUGSFREI) Provisionsfreier Verkauf direkt vom Eigentümer Stand: 16.03.20015 Infrastruktur Duisburg-Hochfeld, Graustr. 11 Das Objekt
Zweck und Ziel des Gesetzes ( 1 EEWärmeG)
Zweck und Ziel des Gesetzes ( 1 EEWärmeG) Zweck dieses Gesetzes ist es, insbesondere im Interesse des Klimaschutzes, der Schonung fossiler Ressourcen und der Minderung der Abhängigkeit von Energieimporten,
Wohnen in Dessau-Süd. 3-Raumwohnung Rudi-Richter-Straße 10, Dessau-Süd ca. 63 m², 5. Etage rechts
Wohnen in Dessau-Süd Schöne,helle Räume 3-Raumwohnung Rudi-Richter-Straße 10, Dessau-Süd ca. 63 m², 5. Etage rechts Ausstattung: Erstbezug nach Sanierung Glasaufzug Hauswart- und Hausreinigungsservice
Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) - Vollzug in Hessen
Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) - Vollzug in Hessen Merkblatt zur Nachweisführung nach 9 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2 und Abs. 2a sowie 10 EEWärmeG über das Vorliegen von Ausnahmen von den Verpflichtungen
Die Energieeinsparverordnung (EnEV) im Alt- und Neubau
Die Energieeinsparverordnung (EnEV) im Alt- und Neubau architektur & energie d60 münchen / ebersberg Manfred Giglinger Fachplaner TGA u. Energieberater Natalie Neuhausen Dipl.-Ing. Univ. Architektin, Energieberaterin
ENERGIEAUSWEIS für Wohngebäude
Gültig bis: 24.03.2024 1 Gebäude Gebäudetyp Adresse Gebäudeteil Baujahr Gebäude Baujahr Anlagentechnik 1) Anzahl Wohnungen Gebäudenutzfläche (A N ) Erneuerbare Energien 1999 1999 7 595 m² Gebäudefoto (freiwillig)
Die neue Heizkostenverordnung. Die wichtigsten Änderungen auf einen Blick
Die neue Heizkostenverordnung 2009 Die wichtigsten Änderungen auf einen Blick Heizkostenverordnung 2009 Am 1. Januar 2009 trat die neue Heizkostenverordnung in Kraft. Nach der Erstfassung von 1981 und
