Dienstvorschrift Dezentralisierung Ehrungen und Auszeichnungen. (DV Dezentralisierung Ehrungen)

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1 Dienstvorschrift Dezentralisierung Ehrungen und Auszeichnungen (DV Dezentralisierung Ehrungen) Herausgeber: Bundesanstalt Technisches Hilfswerk Referat Z1 / Helfer, Personal und Recht Provinzialstraße Bonn Aktenzeichen: Z1 / Stand: Februar 2015

2 Inhaltsverzeichnis Vorwort Zuständigkeiten THW-Leitung Landesverband Verleihungsvoraussetzungen Ehrenzeichen Sonstige Ehrungen und Auszeichnungen Finanzierung Gestaltung der Urkunden, Verwendung Beschaffung von Urkunden, Urkundenmappen und Abzeichen Urkunden Urkundenmappen Abzeichen Statistik Inkrafttreten 7 Seite Anlagen: Anlage 1 - BMI-Erlass vom 13. Juni 1990 Anlage 2 - Leitfaden Ehrungen und Auszeichnungen mit Anlagen (Anlage 1: Musterurkunden, Anlage 2: Anträge/Formulare) Anlage 3 - Tabellarische Übersicht über die Änderungen Anlage 4 - Rahmenvertrag Druck Anlage 5 - Angebot Rahmenvertragsdruckerei zum Abruf der Urkunden Anlage 6 - Bestellformulare Verleihungsurkunden für Landesverbände Anlage 7 - Rahmenvertrag Abzeichen mit Anlagen (Anlage 1: Preisliste, Anlage 2: Bestellschreiben/Beispiel) Seite - 2 -

3 Vorwort Die Bearbeitung von Ehrungen und Auszeichnungen für ehren- und hauptamtliche THW- Angehörige sowie für Außenstehende soll weitgehend dezentral durch die Landesverbände erfolgen. Damit wird eine effiziente und sachnahe Bearbeitung angestrebt. Im Vorfeld der Dezentralisierung wurden die Verleihungsurkunden in Layout und Text gemeinsam mit Vertreterinnen und Vertretern des Ehrenamts überarbeitet. 1. Zuständigkeiten 1.1 THW-Leitung Die THW-Leitung bearbeitet folgende Ehrungen und Auszeichnungen: Ehrung/Auszeichnung Unterschriftsbefugnis 1. Ehrenzeichen Gold für THW-Angehörige Präsident/in 2. Ehrenzeichen Gold für Außenstehende Bundesminister/in des Innern 3. Ehrenzeichen Silber für Außenstehende Bundesminister/in des Innern 4. Ehrenzeichen Bronze für Außenstehende Bundesminister/in des Innern 5. Sondervergabe Bundesverdienstkreuz zum Tag der Deutschen Einheit und zum Tag des Ehrenamts (nur Vorschlagsrecht) 6. Ehrenabzeichen der Präsidentin bzw. des Präsidenten für THW-Angehörige und Außenstehende Bundespräsident/in Präsident/in Darüber hinaus werden in der THW-Leitung Ehrungen und Auszeichnungen bearbeitet, die durch die Bundesschule vergeben werden. Verleihungsurkunden, die von der Bundesinnenministerin bzw. vom Bundesinnenminister unterschrieben werden, werden von der THW-Leitung vorbereitet und an das BMI weitergeleitet. Seite - 3 -

4 1.2 Landesverband Folgende Ehrungen und Auszeichnungen werden abschließend in den Landesverbänden bearbeitet: Ehrungen/Auszeichnungen Unterschriftsbefugnis 1. Ehrenzeichen Silber für THW-Angehörige Präsident/in 2. Ehrenzeichen Bronze für THW-Angehörige Präsident/in 3. Helferzeichen Gold mit Kranz für THW-Angehörige und Außenstehende 4. Helferzeichen Gold für THW-Angehörige und Außenstehende Präsident/in Präsident/in 5. Zugehörigkeitsabzeichen Dienstzeitabzeichen 10 bis 40 Jahre Landesbeauftragte 7. Dienstzeitabzeichen 50 und 60 Jahre Präsident/in 8. Auslandsverwendungszeichen Landesbeauftragte 9. Plakette Dank und Anerkennung für THW-Angehörige und Außenstehende 10. 3D-Medaille für THW-Angehörige und Außenstehende Landesbeauftragte Landesbeauftragte Soweit die Unterschrift der Präsidentin bzw. des Präsidenten auf den Verleihungsurkunden erforderlich bleibt, erfolgt der Eindruck der Unterschrift grundsätzlich durch die Druckerei. Bei Verleihungsurkunden, die von den Landesbeauftragten unterschrieben werden, kann mit Zustimmung der/des Unterschriftsberechtigten die Unterschrift ebenfalls durch automatischen Eindruck erfolgen. Hierzu ist ein Unterschriftsmuster bei der Druckerei zu hinterlegen. Die dezentrale Bearbeitung im Landesverband ist abschließend, sie umfasst insbesondere die Beschaffung von Urkunden und Abzeichen, deren Bezahlung, die Verleihung der Auszeichnung und die Eingabe in THWin. 2. Verleihungsvoraussetzungen 2.1 Ehrenzeichen Die Vergabe der Ehrenzeichen Bronze, Silber und Gold erfolgt gemäß BMI-Erlass vom 13. Juni 1990 (Anlage 1). Die darin vorgesehene Entscheidungsbefugnis der Präsidentin bzw. des Präsidenten über die Vergabe wird hinsichtlich der Ehrenzeichen Bronze Seite - 4 -

5 und Silber für THW-Angehörige auf die Landesbeauftragten delegiert. Die Landesverbände müssen die Vorgaben zur Vergabe der Ehrenzeichen einhalten und insbesondere die Anforderungen an die Verdienste, die Einhaltung der Stufenfolge und die eingeschränkte Vergabe an Personen mit Vorstrafen berücksichtigen. Die Vergabe der Ehrenzeichen ist durch den BMI-Erlass ferner kontingentiert, um den Charakter als Auszeichnung für besondere Verdienste hervorzuheben. Danach kann das Ehrenzeichen in Bronze jährlich höchstens an 180 THW-Angehörige und 25 Außenstehende, das Ehrenzeichen Silber jährlich höchstens an 90 THW-Angehörige und 15 Außenstehende vergeben werden. Dieses Kontingent zulässiger Vergaben der Ehrenzeichen Bronze und Silber an THW-Angehörige wird nach dem Verteilerschlüssel Komponentenmodell wie folgt auf die Landesverbände verteilt: LV In Prozent Bronze für THW-Angehörige Silber für THW-Angehörige BW 12, BY 16, BEBBST 8, HBNI 10, HHMVSH 8, HERPSL 15, NW 22, SNTH 5, Summe: 100, Sonstige Ehrungen und Auszeichnungen Die Vergabevoraussetzungen der übrigen Auszeichnungen bleiben mit Ausnahme der veränderten Zuständigkeiten unverändert und sind im Leitfaden für Auszeichnungen und Ehrungen im THW (Anlage 2) beschrieben. 3. Finanzierung Die Ausgaben für die Auszeichnungen, die von den Landesverbänden bearbeitet und vergeben werden, werden durch die Landesverbände abgerechnet. Die Ausgaben für die Beschaffung von Urkunden, Urkundenmappen und Abzeichen sind ab dem Haushaltsjahr 2015 bei Titel veranschlagt. Die jährlichen Hinweise des Referates Finanzen/Liegenschaften zur Bewirtschaftung dieser Haushaltsmittel sind zu beachten. Seite - 5 -

6 4. Gestaltung der Urkunden, Verwendung Im Vorfeld der Dezentralisierung wurden Text und Gestaltung der Verleihungsurkunden überarbeitet (z.b. Geschlechtsneutralität, Ausdifferenzierung der Verleihungstexte je nach Wertigkeit der Ehrung, Groß- und Kleinschreibung, veränderte Unterschriftszeilen aufgrund neuer Zuständigkeiten), vgl. Leitfaden Ehrungen und Auszeichnungen - Anlage 1: Musterurkunden. Die neu gestalteten Urkunden sollen ab Inkrafttreten dieser Dienstvorschrift verwendet werden. Urkunden im bisherigen Layout sollen spätestens ein halbes Jahr nach Inkrafttreten nicht mehr verwendet werden. Innerhalb dieser Übergangsfrist können mit Zustimmung der Unterschriftsberechtigten Restbestände noch vergeben werden. 5. Beschaffung von Urkunden, Urkundenmappen und Abzeichen Die Beschaffung von Urkunden, Urkundenmappen und Abzeichen erfolgt über Rahmenverträge (Anlagen 4 und 7). Der Abruf erfolgt dezentral über die jeweils zuständigen Stellen (THW-Leitung, Landesverbände). 5.1 Urkunden Urkunden werden aus dem jeweils gültigen Rahmenvertrag Druck abgerufen. Abrufberechtigt sind die LB-Dienststellen und die THW-Leitung; zum Abruf können die Bestellformulare genutzt werden (Anlage 6). Die Preise richten sich nach dem beiliegenden Angebot (Anlage 5) und hängen insbesondere von der bestellten Menge ab. Je höher die Bestellmenge desto niedriger der Preis pro Urkunde. Die Bestellmenge ist die Summe aller bestellten Urkunden (unabhängig von der Urkundenart) zu einem bestimmten Zeitpunkt. Alle Urkunden können künftig im Digitaldruck gedruckt werden. Die Urkunden können dadurch personalisiert gedruckt werden, d.h. mit Eindruck von Namen und Vorname der Auszuzeichnenden, des Verleihungsdatums und ggf. des Ortsverbandes. Diese Angaben können im Bestellformular angegeben werden. 5.2 Urkundenmappen Urkundenmappen werden von den LB-Dienststellen und der THW-Leitung aus dem Rahmenvertrag Druck beschafft. Alle Urkunden können in einer Urkundenmappe ohne Laschen (Nr. 13 der Preisliste des Rahmenvertrages) vergeben werden. Für Urkunden im A3-Format gibt es keine Urkundenmappen. 5.3 Abzeichen Abzeichen und Bandschnallenunterteile werden von den LB-Dienststellen und der THW-Leitung aus dem Rahmenvertrag Abzeichen abgerufen. Die in der Anlage zum Seite - 6 -

7 Rahmenvertrag (Preisliste) genannten Mengen sind keine Mindestbestellmengen. Die in der THW-Leitung vorhandenen Restbestände an Abzeichen werden auf die Landesverbände verteilt. 6. Statistik Die vergebenen Auszeichnungen sind von den zuständigen Stellen zeitnah in THWin einzutragen. Über die Vergabe folgender Auszeichnungen ist im Landesverband eine jährliche Statistik zu führen und jeweils zum für das Vorjahr der THW-Leitung vorzulegen: - Helferzeichen Gold mit Kranz für Außenstehende - Helferzeichen Gold für Außenstehende - Plakette Dank und Anerkennung für Außenstehende - 3D Medaille Einsatzmotive für Außenstehende Die Möglichkeit Einzelabfragen durchzuführen, bleibt hiervon unberührt. 7. Inkrafttreten Diese Dienstvorschrift tritt am 15. Februar 2015 in Kraft. Seite - 7 -

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