Leitfaden für. Auszeichnungen und Ehrungen im THW

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1 Leitfaden für Auszeichnungen und Ehrungen im THW Stand: Januar 2015

2 Inhaltsverzeichnis Nr. 1 Zugehörigkeitsabzeichen... Seite 03 Nr. 2 Dienstzeitabzeichen... Seite 04 Nr. 3 Helferzeichen Gold... Seite 06 Nr. 4 Helferzeichen Gold mit Kranz... Seite 08 Nr. 5 Ehrenzeichen Bronze... Seite 10 Nr. 6 Ehrenzeichen Silber... Seite 13 Nr. 7 Ehrenzeichen Gold... Seite 16 Nr. 8 Auslandsverwendungsabzeichen... Seite 19 Nr. 9 Ehrenplakette... Seite 21 Nr. 10 Medaille 3D-Einsatzmotive... Seite 23 Nr. 11 Ehrenabzeichen des Präsidenten... Seite 25 Anlagen: - Anlage 1: Urkundenmuster - Anlage 2: Antragsformulare 2

3 Nr. 1 Bezeichnung: Zugehörigkeitsabzeichen Abbildung / Beschreibung: (Pin) Das Zugehörigkeitsabzeichen stellt ein silberfarbenes THW- Emblem auf blauem dreieckigem Grund dar. Voraussetzungen / Auszeichnungskriterien / Verleihungsbedingungen: Bestehen der Basis I - Prüfung Vorschlagsberechtigung: entfällt Fristen: keine Quoten: keine Stellungnahmen: keine Genehmigung/Befürwortung der Verleihung: entfällt Aushändigung: Das Zugehörigkeitsabzeichen wird im Rahmen der Urkundenübergabe bei bestandener Basis I Prüfung der Helferin oder dem Helfer in würdiger Form von der bzw. dem Ortsbeauftragten überreicht. Antragsformular: keine Trageweise: Das Zugehörigkeitsabzeichen wird ausschließlich an der Zivilkleidung getragen. Angehörige des THW sind gehalten, bei dienstlichen Veranstaltungen das Zugehörigkeitsabzeichen zu tragen. Eintragung / Registrierung / Verwaltungshinweise: - Die bestandene Basis I - Prüfung wird vom Ortsverband in THWin erfasst. - Der jährliche Bedarf an Zugehörigkeitsabzeichen wird durch den Ortsverband auf dem Dienstweg an den zuständigen Landesverband gemeldet. - Bearbeitung und Vergabe der Auszeichnung erfolgt abschließend in den Landesverbänden. 3

4 Nr. 2 Bezeichnung: Dienstzeitabzeichen Abbildung / Beschreibung: (Bandschnalle, Urkunde) Das Dienstzeitabzeichen zeigt ein Zahnkranz mit eingefasster Jahresanzahl, auf blauem Hintergrund mit weißem Mittelbalken. Die Bandschnalle hat eine Größe von etwa 25 mm. Der Zahnkranz hat einen Durchmesser von etwa 10 mm. Es gibt sie für 10-, , 30-, 40-,50- und 60-jährige Zugehörigkeit zum THW. Die dazugehörigen Urkunden sind geschlechtsneutral formuliert. Die Urkunde zur jährigen Zugehörigkeit (A4-Format) trägt die Unterschrift der bzw. des Landesbeauftragten, die Urkunde zur jährigen Zugehörigkeit (A3-Format) trägt die Unterschrift der Präsidentin bzw. des Präsidenten. Voraussetzungen / Auszeichnungskriterien / Verleihungsbedingungen: Die ehrenamtliche Zugehörigkeit von 10-, 20-, 25-, 30-, 40-, 50- oder 60 Jahren zum THW, gezählt ab dem Eintrittsdatum. Dienstzeiten als Junghelferin bzw. Junghelfer werden angerechnet. Vorschlagsberechtigung: entfällt Fristen: keine Quoten: keine Stellungnahmen: keine Genehmigung/Unterschrift auf der Urkunde: Jahre Zugehörigkeit: Landesbeauftragte bzw. Landesbeauftragter Jahre Zugehörigkeit: Präsidentin bzw. Präsident Aushändigung: Die Aushändigung von Urkunde und Bandschnalle kann in würdiger Form durch die Ortsbeauftragte bzw. den Ortsbeauftragten, die Geschäftsführerin bzw. den Geschäftsführer, die Landessprecherin bzw. den Landessprecher, die Bundessprecherin bzw. den Bundessprecher, die Landesbeauftragte bzw. den Landesbeauftragten, die Präsidentin bzw. den Präsident erfolgen. 4

5 Antragsformulare: keine Trageweise: Das Dienstzeitabzeichen wird am Dienstanzug/Dienstkostüm an der Bandschnalle mit nicht staatlich anerkannten Bandschnallen getragen. Näheres ist der Bekleidungsrichtlinie zu entnehmen. Eintragung / Registrierung / Verwaltungshinweise: - Bearbeitung und Vergabe der Auszeichnung erfolgt abschließend in den Landesverbänden. - Erfassung durch die LB-Dienststelle in THWin. - Datum auf der Urkunde muss mit dem Jubiläumstermin übereinstimmen (Eintrittsdatum + Dienstjahre). 5

6 Nr. 3 Bezeichnung: Helferzeichen Gold Abbildung / Beschreibung: (Stecknadel, Bandschnalle, Urkunde) Das THW-Helferzeichen in Gold zeigt ein THW-Emblem in Gold auf blauem Hintergrund mit feiner goldener Umrandung. Eingefasst wird das THW-Emblem mit zwei goldenen Balken, die auf beiden Seiten der Bandschnalle angeordnet sind. Die/der Auszuzeichnende erhält sowohl die Stecknadel als auch die Bandschnalle. Stecknadel und Bandschnalle befinden sich nicht in einem Etui. Die Urkunde (A4-Format) ist geschlechtsneutral formuliert und trägt die Unterschrift der Präsidentin bzw. des Präsidenten. Die Urkunden für THW-Angehörige und Außenstehende unterscheiden sich, siehe Urkundenmuster in der Anlage. Das Helferzeichen Gold ist keine Auszeichnung nach dem Gesetz über Titel, Orden und Ehrenzeichen. Voraussetzungen / Auszeichnungskriterien / Verleihungsbedingungen: Die Auszeichnung kann sowohl an ehren- und hauptamtliche THW- Angehörige als auch an Außenstehende verliehen werden. THW-Angehörige: Mindesttätigkeit im THW ca. fünf Jahre und kontinuierliche, überdurchschnittliche Leistungen und Aktivitäten im Dienst des THW oder einmalige, herausragende Leistung im THW, die diese Auszeichnung rechtfertigt. Außenstehende: Besondere, mehrjährige Verdienste um die Förderung des THW oder einmalige, herausragende Förderung, die diese Auszeichnung rechtfertigt. Vorschlagsberechtigung: Ortsausschuss, Ortsbeauftragte bzw. Ortsbeauftragter, Geschäftsführerin bzw. Geschäftsführer, Landessprecherin bzw. Landessprecher, Bundessprecherin bzw. Bundessprecher, Landesbeauftragte bzw. Landesbeauftragter und Präsidentin bzw. Präsident Fristen: 6

7 Die Anträge für das Helferzeichen in Gold sind auf dem Dienstweg an die Dienststelle der bzw. des Landesbeauftragten zu richten. Der Landesverband kann Antragsfristen hierzu festlegen. Quoten: keine Stellungnahmen: Bei ehrenamtlichen THW-Angehörigen: Ortsbeauftragte/r, Landesbeauftragte/r Bei hauptamtliche THW-Angehörigen: jeweiliger Dienstvorgesetzter Bei Außenstehenden: Betroffener Landesbeauftragte/r Unterschrift auf der Urkunde: Präsidentin bzw. Präsident Aushändigung: Helferzeichen können durch die Präsidentin bzw. den Präsidenten, die bzw. den Landesbeauftragten, Bundes- oder Landessprecher/in oder durch die jeweilige Vertretung ausgehändigt werden. Antragsformular: Trageweise: Ja (siehe Anhang) Das Helferzeichen in Gold wird am Dienstanzug/Dienstkostüm an der Bandschnalle mit nicht staatlich anerkannten Bandschnallen getragen. Als Ausführung für die Zivilkleidung wird die Auszeichnung als Nadelausführung getragen, statt dem Zugehörigkeitsabzeichen. Eintragung / Registrierung / Verwaltungshinweise: - Bearbeitung und Vergabe der Auszeichnung erfolgt abschließend in den Landesverbänden. - Erfassung durch die LB-Dienststelle in THWin. - Über die Vergabe des Helferzeichens Gold an Externe ist im Landesverband eine jährliche Statistik zu führen und jeweils zum für das Vorjahr der THW-Leitung vorzulegen. 7

8 Nr. 4 Bezeichnung: Helferzeichen Gold mit Kranz Abbildung / Beschreibung: (Stecknadel, Bandschnalle, Urkunde) Das Helferzeichen in Gold mit Kranz zeigt ein THW-Emblem auf blauem Hintergrund, mit weißem Schriftzug THW. Der THW-Schriftzug wird mit einem Blätterkranz feiner goldener Umrandung umrahmt. Eingefasst wird das THW-Emblem mit drei dunkelgrünen Balken die seitlich und mittig angeordnet sind. Die/der Auszuzeichnende erhält sowohl die Stecknadel als auch die Bandschnalle. Stecknadel und Bandschnalle befinden sich nicht in einem Etui. Die Urkunde (A4-Format) ist geschlechtsneutral formuliert und trägt die Unterschrift der Präsidentin bzw. des Präsidenten. Die Urkunden für THW-Angehörige und Außenstehende unterscheiden sich, siehe Urkundenmuster in der Anlage. Das Helferzeichen Gold mit Kranz ist keine Auszeichnung nach dem Gesetz über Titel, Orden und Ehrenzeichen. Voraussetzungen / Auszeichnungskriterien / Verleihungsbedingungen: Die Auszeichnung kann sowohl an ehren- und hauptamtliche THW- Angehörige als auch an Außenstehende verliehen werden. THW-Angehörige: Mindesttätigkeit im THW ca. acht bis zehn Jahre (zeitlicher Abstand zur Auszeichnung mit dem Helferzeichen in Gold ca. drei bis fünf Jahre) und langjährige, überdurchschnittliche Aktivitäten und Leistungen im THW oder einmalige, herausragende Leistung im THW, die diese Auszeichnung rechtfertigt. Außenstehende: Außergewöhnliche, mehrjährige Verdienste um die Förderung des THW oder einmalige, herausragende Förderung, die diese Auszeichnung rechtfertigt. Die Auszeichnung mit dem Helferzeichen in Gold mit Kranz setzt grundsätzlich die Auszeichnung mit dem Helferzeichen in Gold voraus. Ausnahmen von dieser Regelung werden durch die bzw. den Landesbeauftragten nur in begründeten Einzelfällen zugelassen. Vorschlagsberechtigung: Ortsausschuss, Ortsbeauftragte bzw. Ortsbeauftragter, Geschäftsführerin bzw. Geschäftsführer, Landessprecherin bzw. Landessprecher, Bundessprecherin 8

9 Fristen: bzw. Bundessprecher, Landesbeauftragte bzw. Landesbeauftragter und Präsidentin bzw. Präsident Die Anträge für das Helferzeichen in Gold mit Kranz sind auf dem Dienstweg an die Dienststelle der bzw. des Landesbeauftragten zu richten. Der Landesverband kann Antragsfristen hierzu festlegen. Quoten: keine Stellungnahmen: Bei ehrenamtlichen THW-Angehörigen: Ortsbeauftragte/r, Landesbeauftragte/r Bei hauptamtliche THW-Angehörigen: jeweiliger Dienstvorgesetzter Bei Außenstehenden: Betroffener Landesbeauftragte/r Unterschrift auf der Urkunde: Präsidentin bzw. Präsident Aushändigung: Helferzeichen können durch die Präsidentin bzw. den Präsidenten, die bzw. den Landesbeauftragten, Bundes- oder Landessprecher/in oder durch die jeweilige Vertretung ausgehändigt werden. Antragsformular: Ja (siehe Anhang) Trageweise: Das Helferzeichen in Gold mit Kranz wird am Dienstanzug / Dienstkostüm an der Bandschnalle mit nicht staatlich anerkannten Bandschnallen getragen. Als Ausführung für die Zivilkleidung wird die Auszeichnung als Nadelausführung getragen. Inhaber beider Helferabzeichen (Helferzeichen Gold / Gold mit Kranz) tragen die höherwertige Auszeichnung. Eintragung / Registrierung / Verwaltungshinweise: - Bearbeitung und Vergabe der Auszeichnung erfolgt abschließend in den Landesverbänden. - Erfassung durch die LB-Dienststelle in THWin. - Über die Vergabe des Helferzeichens Gold mit Kranz an Externe ist im Landesverband eine jährliche Statistik zu führen und jeweils zum für das Vorjahr der THW-Leitung vorzulegen. 9

10 Nr. 5 Bezeichnung: Ehrenzeichen Bronze Abbildung / Beschreibung: (Orden, Bandschnalle, Pin, Urkunde) (Damen) (Herren) Das Ehrenzeichen des THW in Bronze ist eine bronzene Medaille am Bande. Die runde Medaille zeigt auf der Vorderseite ein Kreuz, in dessen Mitte der Bundesadler in bronzener Farbe auf blau liertem Zahnrad aufgesetzt ist. Die Rückseite trägt die Inschrift "Für Verdienste um das Technische Hilfswerk". Das Ehrenzeichen in Bronze wird am Bande verliehen. Das Abzeichen gibt es in einer Damen- und einer Herrenversion und befindet sich mit Bandschnalle und Pin in einem Etui. Die Urkunde (A4-Format) ist geschlechtsneutral formuliert. Die Urkunde trägt bei THW-Angehörigen die Unterschrift der Präsidentin bzw. des Präsidenten, bei Außenstehenden die Unterschrift der Bundeinnenministerin bzw. des Bundesinnenministers. Das Ehrenzeichen Bronze ist eine anerkannte staatliche Auszeichnung nach dem Gesetz über Titel, Orden und Ehrenzeichen. Voraussetzungen / Auszeichnungskriterien / Verleihungsbedingungen: Die Auszeichnung kann an ehren- und hauptamtliche THW-Angehörige sowie an Außenstehende verliehen werden. Die Voraussetzungen der Vergabe richten sich nach dem BMI-Erlass vom 13. Juni Danach ist für jeden Auszuzeichnenden ein Führungszeugnis zu beantragen. Eine Verurteilung wegen eines Verbrechens (Straftatbestände, die mit Mindestfreiheitsstrafe von einem Jahr bedroht sind) schließt eine Auszeichnung mit dem Ehrenzeichen aus. Die Verurteilung zu einer Geldstrafe wegen eines fahrlässig begangenen Vergehens schließt die Auszeichnung mit dem Ehrenzeichen nicht aus. Ansonsten darf das Führungszeugnis keine weiteren Eintragungen enthalten, Im Übrigen siehe BMI-Erlass. Die Verdienste der bzw. des Auszuzeichnenden um das Technische Hilfswerk, die mit der Verleihung des Ehrenzeichens gewürdigt werden sollen, müssen in der Begründung des Vorschlags im Einzelnen dargelegt werden. Die Verleihungsvorschläge müssen in ihrer Begründung der höherwertigen Bedeutung des Ehrenzeichens gegenüber dem Helferzeichen in Gold und in Gold mit Kranz entsprechen. Die Verdienste sollen sich über einen gewissen Zeitraum hin erstrecken. Aber auch eine einmalige besondere Leistung kann ohne zeitliche Bindung zur Verleihung des Ehrenzeichens führen. 10

11 Bei THW-Angehörigen sollte im Regelfall sollte für die Verleihung des Ehrenzeichens in Bronze ein Zeitraum von etwa 10 Jahren seit Beginn der Mitarbeit im THW nicht unterschritten werden. Vorschlagsberechtigung: Fristen: Quoten: Orts- und Landesbeauftragte sind berechtigt, THW-Angehörige und Außenstehende für die Auszeichnung mit dem Ehrenzeichen vorzuschlagen. Auch Landessprecherinnen und Landessprecher sowie die Bundessprecherin bzw. der Bundessprecher können der/dem Landesbeauftragten Vorschläge zuleiten. Vorschläge von Ortsbeauftragten sind der bzw. dem Landesbeauftragten nach Beteiligung des Landessprechers vorzulegen. Die Präsidentin/der Präsident kann das Ehrenzeichen auch ohne Vorschlag verleihen. Ist der Auszuzeichnende nicht Angehöriger des Technischen Hilfswerks, leitet die bzw. der Landesbeauftragte den Vorschlag an die THW-Leitung zur Weitergabe an das Bundesministerium des Inneren weiter. Die Bundesministerin bzw. der Bundesminister des Innern kann das Ehrenzeichen auch ohne Vorschlag verleihen. Bei THW-Angehörigen: keine. Der Landesverband bearbeitet abschließend die Anträge und kann Fristen hierfür vorsehen. Bei Außenstehenden: Wegen der Beteiligung des Bundesinnenministeriums sollen Anträge vier Monate vor dem Verleihungstermin gestellt werden bzw. der THW-Leitung vorliegen. Um den Charakter als Auszeichnung für besondere Verdienste hervorzuheben, kann das Ehrenzeichen in Bronze jährlich höchstens an 180 THW-Angehörige und an 25 Nichtangehörige verliehen werden. Stellungnahmen: Bei THW-Angehörigen: Landessprecherin bzw. Landessprecher Bei Außenstehenden: Landessprecherin bzw. Landessprecher und zusätzlich Bundessprecherin bzw. Bundessprecher. Genehmigung/Unterschrift auf der Urkunde: Bei THW-Angehörigen: Präsidentin bzw. Präsident Bei Außenstehenden: Bundesinnenministerin bzw. Bundesminister des Inneren 11

12 Aushändigung: Das Ehrenzeichen des THW wird gemeinsam mit einer Verleihungsurkunde ausgehändigt. Die Auszeichnung sollte in einem geeigneten Rahmen unter Beteiligung der Presse erfolgen. Die Aushändigung des Ehrenzeichens Bronze an THW-Angehörige kann durch die Präsidentin bzw. den Präsidenten oder die bzw. den Landesbeauftragte/n gemeinsam mit Bundes- oder Landessprecher/in erfolgen. Bei Außenstehenden soll die Aushändigung durch die/den Bundesminister/in des Inneren erfolgen. Im Übrigen aber durch den gleichen Personenkreis wie bei der Auszeichnung von THW-Angehörigen. Bei Außenstehenden wird zudem eine Laudation vorgelesen und ausgehändigt. Antragsformular: ja (siehe Anhang) Trageweise: Das Ehrenzeichen wird an der Bandschnalle mit anderen staatlich anerkannten Auszeichnungen nach dem Ordensgesetz getragen. THWinterne Auszeichnungen (z.b. Helferzeichen) sind auf eigener Schienegetrennt davon zu tragen. Das Ehrenzeichen des THW in Bronze wird an einem hellblauen Band mit einem THW-blauen Längsstreifen in der Mitte an der linken oberen Brustseite des Dienstanzuges/Dienstkostümes getragen. Frauen tragen das Ehrenzeichen an einer gleichfarbigen Schleife. Das Ehrenzeichen in Bronze wird nur am Tage der Verleihung in Originalgröße, ansonsten als Verkleinerung auf der Bandschnalle getragen. Zu besonderen Anlässen kann das Ehrenzeichen in Originalgröße getragen werden, sofern dies in der Einladung so verfügt wird. Als Ausführung für die Zivilkleidung wird die Auszeichnung als Pin getragen. Dieser ersetzt das Zugehörigkeitsabzeichen. Eintragung / Registrierung / Verwaltungshinweise: - Ehrenzeichen für THW-Angehörige: Bearbeitung und Vergabe der Auszeichnung erfolgt abschließend in den Landesverbänden. Kontrolle der im BMI-Erlass vom 13. Juni 1990 genannten Voraussetzungen durch die Landesverbände, insbesondere Vorlage eines Führungszeugnisses. Erfassung durch die LB-Dienststelle in THWin. - Ehrenzeichen für Außenstehende: Anträge sind auf dem Dienstweg fristgemäß an die THW-Leitung zu richten. Notwendige Unterlagen (Laudatio und Führungszeugnis) sind beizufügen. 12

13 Nr. 6 Bezeichnung: Ehrenzeichen Silber Abbildung / Beschreibung: (Orden, Bandschnalle, Pin, Urkunde) (Damen) (Herren) Das Ehrenzeichen in Silber ist ein weiß liertes, silbern gefasstes Kreuz. In seiner Mitte ist der Bundesadler in silberner Farbe auf blau liertem Zahnrad aufgesetzt. Der untere Schenkel des Kreuzes trägt die Buchstaben "THW". Die Rückseite ist silbern und trägt die Inschrift "Für besondere Verdienste um das Technische Hilfswerk". Das Ehrenzeichen des THW in Silber wird am Bande verliehen. Das Abzeichen gibt es in einer Damen- und einer Herrenversion und befindet sich mit Bandschnalle und Pin in einem Etui. Die Urkunde (A4-Format) ist geschlechtsneutral formuliert. Die Urkunde trägt bei THW-Angehörigen die Unterschrift der Präsidentin bzw. des Präsidenten, bei Außenstehenden die Unterschrift der Bundesinnenministerin bzw. des Bundesinnenministers. Das Ehrenzeichen Silber ist eine anerkannte staatliche Auszeichnung nach dem Gesetz über Titel, Orden und Ehrenzeichen. Voraussetzungen / Auszeichnungskriterien / Verleihungsbedingungen: Die Auszeichnung kann an ehren- und hauptamtliche THW-Angehörige sowie an Außenstehende verliehen werden. Die Voraussetzungen der Vergabe richten sich nach dem BMI-Erlass vom 13. Juni Danach ist für jeden Auszuzeichnenden (und jede Auszeichnung mit einem Ehrenzeichen) ein Führungszeugnis zu beantragen. Eine Verurteilung wegen eines Verbrechens (Straftatbestände, die mit Mindestfreiheitsstrafe von einem Jahr bedroht sind) schließt eine Auszeichnung mit dem Ehrenzeichen aus. Die Verurteilung zu einer Geldstrafe wegen eines fahrlässig begangenen Vergehens schließt die Auszeichnung mit dem Ehrenzeichen nicht aus. Ansonsten darf das Führungszeugnis keine weiteren Eintragungen enthalten. Im Übrigen siehe BMI-Erlass. Die Verdienste des Auszuzeichnenden um das Technische Hilfswerk, die mit der Verleihung des Ehrenzeichens gewürdigt werden sollen, müssen in der Begründung des Vorschlages im Einzelnen dargelegt werden. Die Verleihungsvorschläge müssen in ihrer Begründung der höherwertigen Bedeutung des Ehrenzeichens gegenüber dem Ehrenzeichen Bronze entsprechen. Die Verdienste sollen sich über einen gewissen Zeitraum hin erstrecken. Aber auch eine einmalige besondere Leistung kann ohne zeitliche Bindung zur Verleihung des Ehrenzeichens führen. 13

14 Die Verleihung des Ehrenzeichens in Silber setzt grundsätzlich die vorherige Auszeichnung mit dem Ehrenzeichen in Bronze voraus. Seit der Auszeichnung mit dem Ehrenzeichen in Bronze sollten etwa fünf Jahre vergangen sein. Darüber hinaus muss eine Steigerung der bisherigen Verdienste vorliegen. Ausnahmen von dieser Regel werden durch die Landesbeauftragte bzw. den Landesbeauftragten oder die Präsidentin oder den Präsidenten nur in begründeten Einzelfällen zugelassen. Vorschlagsberechtigung: Fristen: Quoten: Orts- und Landesbeauftragte sind berechtigt, THW-Angehörige und Außenstehende für die Auszeichnung mit dem Ehrenzeichen vorzuschlagen. Auch Landessprecherinnen und Landessprecher sowie die Bundessprecherin bzw. der Bundessprecher können der/dem Landesbeauftragten Vorschläge zuleiten. Vorschläge von Ortsbeauftragten sind der bzw. dem Landesbeauftragten nach Beteiligung des Landessprechers vorzulegen. Die Präsidentin/der Präsident kann das Ehrenzeichen auch ohne Vorschlag verleihen. Ist der Auszuzeichnende nicht Angehöriger des Technischen Hilfswerks, leitet die bzw. der Landesbeauftragte den Vorschlag an die THW-Leitung zur Weitergabe an das Bundesministerium des Inneren weiter. Die Bundesministerin bzw. der Bundesminister des Innern kann das Ehrenzeichen auch ohne Vorschlag verleihen. Bei THW-Angehörigen: keine. Der Landesverband bearbeitet abschließend die Anträge und kann Fristen hierfür vorsehen. Bei Außenstehenden: Wegen der Beteiligung des Bundesinnenministeriums sollen Anträge vier Monate vor dem Verleihungstermin gestellt werden bzw. der THW-Leitung vorliegen. Um den Charakter als Auszeichnung für besondere Verdienste hervorzuheben, kann das Ehrenzeichen in Silber jährlich höchstens an 90 THW-Angehörige und 15 Nichtangehörige verliehen werden. Stellungnahmen: Bei THW-Angehörigen: Landessprecherin bzw. Landessprecher Bei Außenstehenden: Landessprecherin bzw. Landessprecher und zusätzlich Bundessprecherin bzw. Bundessprecher. Genehmigung/Unterschrift auf der Urkunde: Bei THW-Angehörigen: Präsidentin bzw. Präsident (aber abschließende Bearbeitung im Landesverband) 14

15 Bei Außenstehenden: Bundesinnenministerin bzw. Bundesminister des Inneren Aushändigung: Das Ehrenzeichen des THW wird gemeinsam mit einer Verleihungsurkunde ausgehändigt. Die Auszeichnung sollte in einem geeigneten Rahmen unter Beteiligung der Presse erfolgen. Die Aushändigung des Ehrenzeichens Silber an THW-Angehörige kann durch die Präsidentin bzw. den Präsidenten oder die bzw. den Landesbeauftragte/n gemeinsam mit Bundes- oder Landessprecher/in erfolgen. Bei Außenstehenden soll die Aushändigung durch die/den Bundesminister/in des Inneren erfolgen. Im Übrigen aber durch den gleichen Personenkreis wie bei der Auszeichnung von THW-Angehörigen. Bei Außenstehenden wird zudem eine Laudation vorgelesen und ausgehändigt. Antragsformular: ja (siehe Anhang) Trageweise: Das Ehrenzeichen wird an der Bandschnalle mit anderen staatlich anerkannten Auszeichnungen nach dem Ordensgesetz getragen. THWinterne Auszeichnungen (z.b. Helferzeichen) sind auf eigener Schienegetrennt davon zu tragen. Das Ehrenzeichen des THW in Silber wird an einem blauen Band mit silbern gebrochenen Seitenkanten an der linken oberen Brustseite des Dienstanzuges / Dienstkostümes getragen. Frauen tragen das Ehrenzeichen an einer gleichfarbigen Schleife. Das Ehrenzeichen in Silber wird nur am Tage der Verleihung in Originalgröße, ansonsten als Verkleinerung auf der Bandschnalle getragen. Zu besonderen Anlässen kann das Ehrenzeichen in Originalgröße getragen werden, sofern dies in der Einladung verfügt wird. Als Ausführung für die Zivilkleidung wird die Auszeichnung als Pin getragen. Dieser ersetzt das Zugehörigkeitsabzeichen und das Ehrenzeichen Bronze. Eintragung / Registrierung / Verwaltungshinweise: - Ehrenzeichen für THW-Angehörige: Bearbeitung und Vergabe der Auszeichnung erfolgt abschließend in den Landesverbänden. Kontrolle der im BMI-Erlass vom 13. Juni 1990 genannten Voraussetzungen durch die Landesverbände, insbesondere Vorlage eines Führungszeugnisses. Erfassung durch die LB-Dienststelle in THWin. - Ehrenzeichen für Außenstehende: Anträge sind auf dem Dienstweg fristgemäß an die THW-Leitung zu richten. Notwendige Unterlagen (Laudatio und Führungszeugnis) sind beizufügen. 15

16 Nr. 7 Bezeichnung: Ehrenzeichen Gold Abbildung / Beschreibung: (Orden, Bandschnalle, Pin, Urkunde) Das Ehrenzeichen in Gold entspricht in der Gestaltung dem Ehrenzeichen in Silber. An die Stelle der silbernen tritt die goldene Farbe. Das Ehrenzeichen des THW in Gold wird als Steckkreuz verliehen (Auszeichnung 1. Klasse) und befindet sich mit Bandschnalle und Pin in einem Etui. Das Abzeichen ist für Frauen und Männer dasselbe. Die Urkunde ist geschlechtsneutral formuliert und in A4-Format gehalten. Die Urkunde trägt bei THW-Angehörigen die Unterschrift der Präsidentin bzw. des Präsidenten, bei Außenstehenden die Unterschrift der Bundesinnenministerin bzw. des Bundesinnenministers. Das Ehrenzeichen Gold ist eine anerkannte staatliche Auszeichnung nach dem Gesetz über Titel, Orden und Ehrenzeichen. Voraussetzungen / Auszeichnungskriterien / Verleihungsbedingungen: Die Auszeichnung kann an ehren- und hauptamtliche THW-Angehörige sowie an Außenstehende verliehen werden. Die Voraussetzungen der Vergabe richten sich nach dem BMI-Erlass vom 13. Juni Danach ist für jeden Auszuzeichnenden (und jede Auszeichnung mit einem Ehrenzeichen) ein Führungszeugnis zu beantragen. Eine Verurteilung wegen eines Verbrechens (Straftatbestände, die mit Mindestfreiheitsstrafe von einem Jahr bedroht sind) schließt eine Auszeichnung mit dem Ehrenzeichen aus. Die Verurteilung zu einer Geldstrafe wegen eines fahrlässig begangenen Vergehens schließt die Auszeichnung mit dem Ehrenzeichen nicht aus. Ansonsten darf das Führungszeugnis keine weiteren Eintragungen enthalten. Im Übrigen siehe BMI-Erlass. Die Verdienste des Auszuzeichnenden um das Technische Hilfswerk, die mit der Verleihung des Ehrenzeichens gewürdigt werden sollen, müssen in der Begründung des Vorschlages im Einzelnen dargelegt werden. Die Verleihungsvorschläge müssen in ihrer Begründung der höherwertigen Bedeutung des Ehrenzeichens gegenüber dem Ehrenzeichen Silber entsprechen. Die Verdienste sollen sich über einen gewissen Zeitraum hin erstrecken. Aber auch eine einmalige besondere Leistung kann ohne zeitliche Bindung zur Verleihung des Ehrenzeichens führen. Die Verleihung des Ehrenzeichens in Gold setzt grundsätzlich die vorherige Auszeichnung mit dem Ehrenzeichen in Silber und in Bronze voraus. Seit der Auszeichnung mit dem Ehrenzeichen in Silber sollte etwa fünf bis acht Jahre 16

17 vergangen sein und eine wesentliche Steigerung der Verdienste, insbesondere seit der Verleihung des Ehrenzeichens in Silber vorliegen. Ausnahmen von dieser Regel werden durch die Landesbeauftragte bzw. den Landesbeauftragten oder die Präsidentin bzw. den Präsidenten nur in begründeten Einzelfällen zugelassen. Vorschlagsberechtigung: Fristen: Quoten: Orts- und Landesbeauftragte sind berechtigt, THW-Angehörige und Außenstehende für die Auszeichnung mit dem Ehrenzeichen vorzuschlagen. Auch Landessprecherinnen und Landessprecher sowie die Bundessprecherin bzw. der Bundessprecher können der/dem Landesbeauftragten Vorschläge zuleiten. Vorschläge von Ortsbeauftragten sind der bzw. dem Landesbeauftragten nach Beteiligung des Landessprechers vorzulegen. Die Präsidentin/der Präsident kann das Ehrenzeichen auch ohne Vorschlag verleihen. Ist der Auszuzeichnende nicht Angehöriger des Technischen Hilfswerks, leitet die bzw. der Landesbeauftragte den Vorschlag an die THW-Leitung zur Weitergabe an das Bundesministerium des Inneren weiter. Die Bundesministerin bzw. der Bundesminister des Innern kann das Ehrenzeichen auch ohne Vorschlag verleihen. THW-Angehörige: Anträge zur Verleihung des Ehrenzeichens Gold sollen mindestens zwei Monate vor dem geplanten Auszeichnungstermin in der THW-Leitung vorliegen. Außenstehende: Anträge für Außenstehende müssen aufgrund der notwendigen BMI-Beteiligung vier Monate vor dem beabsichtigten Verleihungstermin in der THW-Leitung vorliegen. Um den Charakter als Auszeichnung für besondere Verdienste hervorzuheben, kann das Ehrenzeichen in Gold jährlich höchstens an 15 THW-Angehörige und 5 Nichtangehörige verliehen werden. Stellungnahmen: Landessprecherin bzw. Landessprecher und Bundessprecherin bzw. Bundessprecher. Unterschrift: Bei THW-Angehörigen: Präsidentin bzw. Präsident (aber abschließende Bearbeitung im Landesverband) Bei Außenstehenden: Bundesinnenministerin bzw. Bundesminister des Inneren 17

18 Aushändigung: Das Ehrenzeichen des THW wird gemeinsam mit einer Verleihungsurkunde ausgehändigt. Bei der Verleihung wird sowohl bei Außenstehenden als auch bei THW-Angehörigen eine Laudatio vorgelesen und ausgehändigt. Die Auszeichnung sollte in einem geeigneten Rahmen unter Beteiligung der Presse erfolgen. Die Aushändigung des Ehrenzeichens Gold an THW-Angehörige kann durch die Präsidentin bzw. den Präsidenten oder die bzw. den Landesbeauftragte/n gemeinsam mit Bundes- oder Landessprecher/in erfolgen. Bei Außenstehenden soll die Aushändigung durch die/den Bundesminister/in des Inneren erfolgen. Im Übrigen aber durch den gleichen Personenkreis wie bei der Auszeichnung von THW-Angehörigen. Antragsformular: ja (siehe Anhang) Trageweise: Das Ehrenzeichen des THW in Gold wird als Steckkreuz an der linken unteren Brustseite auf dem Dienstanzug / Dienstkostüm getragen. Das Ehrenzeichen in Gold nur am Tage der Verleihung in Originalgröße, ansonsten als Verkleinerung auf der Bandschnalle getragen. Zu besonderen Anlässen kann das Ehrenzeichen in Originalgröße getragen werden, sofern dies in der Einladung so verfügt wird. Als Ausführung für die Zivilkleidung wird die Auszeichnung als Pin getragen. Dieser ersetzt das Zugehörigkeitsabzeichen und das Ehrenzeichen Silber. Eintragung / Registrierung / Verwaltungshinweise: - Bearbeitung der Auszeichnung für THW-Angehörige und Außenstehende erfolgt in der THW-Leitung bzw. wird über die THW-Leitung an das BMI weitergeleitet. - Kontrolle der im BMI-Erlass vom 13. Juni 1990 genannten Voraussetzungen durch die THW-Leitung, insbesondere Vorlage eines Führungszeugnisses. - Erfassung durch die THW-Leitung in THWin. - Dem Antrag muss sowohl bei THW-Angehörigen als auch bei Außenstehenden eine Laudation beigefügt sein. 18

19 Nr. 8 Bezeichnung: Auslandsverwendungsabzeichen Abbildung / Beschreibung: (Bandschnalle, Urkunde) Das Einsatzzeichen (Bandschnalle 25 mm) zeigt einen goldenen Schriftzug "THW" auf stilisierter gold lierter Weltkugel. Die Weltkugel befindet sich auf einem blauen Hintergrund der mittig und beidseitig von jeweils einem weißen Balken eingefasst wird. Die Urkunde (A4-Format) ist geschlechtsneutral formuliert und trägt die Unterschrift der bzw. des Landesbeauftragten. Es gibt zwei Urkundenvarianten: Eine Urkunde, die bei der erstmaligen Auszeichnung für einen Auslandseinsatz (gemeinsam mit dem Abzeichen) verliehen wird sowie Urkunden für weitere Auslandseinsätze (ohne Abzeichen), vgl. Urkundenmuster. Das Auslandsverwendungsabzeichen ist keine Auszeichnung nach dem Gesetz über Titel, Orden und Ehrenzeichen. Voraussetzungen / Auszeichnungskriterien / Verleihungsbedingungen: Mit dem Einsatzzeichen für Humanitäre Hilfe im Ausland werden Verdienste gewürdigt, die sowohl ehrenamtliche als auch hauptamtliche THW-Angehörige während eines Auslandseinsatzes der Bundesanstalt Technisches Hilfswerk erworben haben. Das Auslandsabzeichen wird nach Entscheidung der/des Landesbeauftragten für besondere Auslandseinsätze verliehen (Ausgenommen sind i. d. R. Hilfsgütertransporte). Das Einsatzzeichen (Bandschnalle) wird nur bei der erstmaligen Auszeichnung eines Auslandseinsatzes der Helferin bzw. des Helfers verliehen. Für jeden weiteren Auslandseinsatz kann eine Einsatzurkunde verliehen werden. Vorschlagsberechtigung: Fristen: Quoten: LB-Dienststelle keine keine Stellungnahmen: 19

20 keine Unterschrift: Landesbeauftragte/r Aushändigung: Die Aushändigung der Auszeichnung nimmt die bzw. der Landesbeauftragte oder eine Vertretung vor. Antragsformular: keine Trageweise: Das Einsatzzeichen wird am Dienstanzug/Dienstkostüm an der Bandschnalle mit nicht staatlichen Orden getragen. Eintragung / Registrierung / Verwaltungshinweise: - Bearbeitung der Auszeichnung erfolgt abschließend in den Landesverbänden. - Erfassung durch die LB-Dienststelle in THWin. 20

21 Nr. 9 Bezeichnung: Ehrenplakette Abbildung / Beschreibung: (Plakette, Urkunde) Vergoldete runde Plakette (Durchmesser 70 mm) im Etui. Mittig der Plakette ist ein blau ausgefülltes Zahnrad mit goldenen Initialen THW. Um den äußeren Rand der Plakette steht: Dank und Annerkennung Technisches Hilfswerk. Die Urkunde Dank und Anerkennung (A4-Format) ist geschlechtsneutral formuliert und trägt die Unterschrift der bzw. des Landesbeauftragten. Die Ehrenplakette ist keine Auszeichnung nach dem Gesetz über Titel, Orden und Ehrenzeichen. Voraussetzungen / Auszeichnungskriterien / Verleihungsbedingungen: Die Ehrenplakette ist ein Zeichen des Dankes und der Anerkennung der Bundesanstalt Technisches Hilfswerk. Die Ehrenplakette kann an ehren- und hauptamtliche THW-Angehörige, an außenstehende Personen und an Institutionen, Vereine und Einrichtungen verliehen werden, gegenüber denen das THW eine langjährige Verbundenheit oder besonderen Dank zum Ausdruck bringen will. Die Auszeichnung eignet sich auch für Personen, denen andere THW- Auszeichnungen bereits verliehen worden sind oder die für andere Würdigungen nicht in Betracht kommen. Vorschlagsberechtigung: Vorschlagsberechtigt ist die bzw. der Ortsbeauftragte, Geschäftsführer/in, Bundessprecher/in, Landessprecher/in sowie Landesbeauftragte. Anträge sind auf dem Dienstweg an die bzw. den Landesbeauftragten zu senden. Fristen: Quoten: keine keine Stellungnahmen: Unterschrift: keine Landesbeauftragte/r 21

22 Aushändigung: Die Aushändigung von Urkunde und Plakette kann in würdiger Form durch die Ortsbeauftragte oder den Ortsbeauftragten, die Geschäftsführerin bzw. den Geschäftsführer, die Landessprecherin bzw. den Landessprecher, die Bundessprecherin bzw. den Bundessprecher, die Landesbeauftragte bzw. den Landesbeauftragten, die Präsidentin bzw. den Präsident erfolgen. Antragsformular: Keine. Der Landesverband kann Antragsformulare hierzu einzuführen. Ansonsten ist die Plakette formlos über den Dienstweg beim Landesverband zu beantragen. Trageweise: entfällt Eintragung / Registrierung Verwaltungshinweise: - Bearbeitung der Auszeichnung erfolgt abschließend in den Landesverbänden. - Erfassung durch die LB-Dienststelle in THWin. - Über die Vergabe der Plakette Dank und Anerkennung an Externe ist im Landesverband eine jährliche Statistik zu führen und jeweils zum für das Vorjahr der THW-Leitung vorzulegen. 22

23 Nr. 10 Bezeichnung: Medaille 3D-Einsatzmotive Abbildung / Beschreibung: (Medaille, Ehrenurkunde) Silberne Medaille mit eingeprägten Einsatzmotiven des Technischen Hilfswerks im Etui. Die Urkunde Dank und Anerkennung (A4-Format) ist geschlechtsneutral formuliert und trägt die Unterschrift der bzw. des Landesbeauftragten. Die Medaille 3D-Einsatzmotive ist keine Auszeichnung nach dem Gesetz über Titel, Orden und Ehrenzeichen. Voraussetzungen / Auszeichnungskriterien / Verleihungsbedingungen: Die Medaille dient in erster Linie als Zeichen des Dankes der Bundesanstalt Technisches Hilfswerk für Außenstehende sowie Institutionen, Vereine und Einrichtungen. Die Auszuzeichnenden sollen sich in besonderer Weise verdient gemacht haben. Sie eignet sich auch für Personen, für die andere Würdigungen nicht in Betracht kommen. Die 3-D-Medaille eignet sich auch zur Verleihung an besonders repräsentativen Anlässen (Gastgeschenke VIP). Vorschlagsberechtigung: Vorschlagsberechtigt sind Landesbeauftragte, Landessprecherinnen und Landesssprecher, die Bundessprecherin bzw. der Bundessprecher, die Präsidentin bzw. der Präsident. Fristen: Quoten: keine keine Stellungnahmen: keine Unterschrift: Landesbeauftragte/r Aushändigung: Die Aushändigung von Urkunde und Bandschnalle kann in würdiger Form durch die Ortsbeauftragte bzw. den Ortsbeauftragten, die Geschäftsführerin bzw. den Geschäftsführer, die Landessprecherin bzw. den Landessprecher, die Bundessprecherin bzw. den Bundessprecher, die Landesbeauftragte bzw. den Landesbeauftragten, die Präsidentin bzw. den Präsident erfolgen. 23

24 Antragsformular: Keine. Der Landesverband kann Antragsformulare hierzu einzuführen. Ansonsten ist die Plakette formlos über den Dienstweg beim Landesverband zu beantragen. Trageweise: entfällt Eintragung / Registrierung Verwaltungshinweise: - Bearbeitung der Auszeichnung erfolgt abschließend in den Landesverbänden. - Erfassung durch die LB-Dienststelle in THWin. - Über die Vergabe der 3D-Medaille an Externe ist im Landesverband eine jährliche Statistik zu führen und jeweils zum für das Vorjahr der THW-Leitung vorzulegen. 24

25 Nr. 11 Bezeichnung: Ehrenabzeichen des Präsidenten Abbildung / Beschreibung: (Abzeichen, Bandschnalle, Ehrenurkunde) Das Ehrungsabzeichen für THW-Angehörige und inund ausländische Partner ist eine silberne Medaille am blauen Bande mit silbernen Streifen sowie eine Bandschnalle. Beides befindet sich in einem Etui. Die runde Medaille zeigt auf der Vorderseite das THW- Emblem in Blau. Die Rückseite trägt die Inschrift Dank und Anerkennung. Der Schriftzug kann in Englisch oder Französisch gestaltet werden. Die Urkunde Dank und Anerkennung (A4-Format) ist geschlechtsneutral formuliert und trägt die Unterschrift der Präsidentin bzw. des Präsidenten. Das Ehrenabzeichen ist keine Auszeichnung nach dem Gesetz über Titel, Orden und Ehrenzeichen. Voraussetzungen / Auszeichnungskriterien / Verleihungsbedingungen: Das Ehrenabzeichen kann sowohl an ehren- und hauptamtliche THW- Angehörige sowie an Außenstehende verliehen werden. Außenstehende können in- oder ausländische Partner sein. Die Entscheidung über die Verleihung des Ehrenabzeichens obliegt ausschließlich der Präsidentin bzw. des Präsidenten. Vorschlagsberechtigung: Fristen: Quoten: Vorschlagsberechtigt sind Ortsbeauftragte, Landesbeauftragte, Landessprecherinnen und Landesssprecher, die Bundessprecherin bzw. der Bundessprecher, die Präsidentin bzw. der Präsident. Das Ehrenabzeichen des Präsidenten muss mindestens einen Monat vor dem beabsichtigten Verleihungstermin in der THW-Leitung beantragt werden. keine Stellungnahmen: Bei ehrenamtlichen THW-Angehörigen: Ortsbeauftragte/r, Landesbeauftragte/r Bei hauptamtliche THW-Angehörigen: jeweiliger Dienstvorgesetzter Bei Außenstehenden: Betroffener Landesbeauftragte/r 25

26 Unterschrift auf der Urkunde: Präsidentin bzw. Präsident Aushändigung: Die Aushändigung des Ehrenabzeichens nimmt die Präsidentin bzw. der Präsident des THW oder eine von ihm benannte Vertretung vor. Antragsformular: Trageweise: ja (siehe Anhang) Das Ehrungsabzeichen für in- und ausländische Partner wird an einem blauen Band mit einem silbernen Längsstreifen in der Mitte an der linken oberen Brustseite des Dienstanzuges/Dienstkostümes getragen. Das Ehrungsabzeichen wird im Regelfall nur am Tage der Verleihung in Originalgröße getragen, ansonsten als Verkleinerung auf der Bandschnalle mit nicht staatlichen Orden getragen. Eintragung / Registrierung / Verwaltungshinweise: - Bearbeitung erfolgt in der THW-Leitung. - Erfassung in THWin erfolgt in der THW-Leitung. 26

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