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1 U N T E R M I E T V E R T R A G zwischen A. der Caritas der Diözese Feldkirch mit der UID-Nummer ATU Wichnergasse 22 A-6800 Feldkirch, vertreten durch Frau Mag. Annemarie Koch B. als Untervermieterin einerseits und als Untermieterin andererseits: 1. Vorbemerkung 1.1 Die Untervermieterin ist Mieterin der? Zimmerwohnung.Diese Wohnung wird von der Caritas der Diözese Feldkirch (Abteilung: Beratungsstelle Existenz und Wohnen) an bedürftige Flüchtlinge untervermietet. Das Ende des Hauptmietverhältnisses hat demzufolge auch die Beendigung des Untermietverhältnisses zur Folge. Der Untervermieter hat die Untermieter darüber zum ehest möglichen Zeitpunkt in Kenntnis zu setzten. 2. Mietgegenstand 2.1 Der Mietgegenstand ist eine?-zimmer-wohnung bestehend aus... Der Mietgegenstand hat eine Gesamtfläche von ca..m2. Der Mietgegenstand ist vor Begründung des Mietverhältnisses komplett renoviert worden und befindet sich in einem einwandfreien Zustand. Die Wände sind komplett neu ausgemalt und in der Wohnung ist ein neuer Laminatfußboden verlegt worden. Der Zustand des Mietgegenstands bei Eingehung des Mietverhältnisses ist durch zu diesem Zeitpunkt angefertigte Lichtbilder dokumentiert. 2.2 Die Übergabe der Wohnung mit der Schlüsselübergabe erfolgt am.. und ab diesem Zeitpunkt trägt der Mieter sämtliche anfallenden Betriebskosten sowie die Miete. 2.3 Der Untermieter erklärt ausdrücklich, dass der Mietgegenstand für den beabsichtigten Mietzweck geeignet ist. 2.4 Festgehalten wird, dass es sich beim Mietobjekt um eine Teilausnahme nach 1 Abs. 2 Z. 5 MRG handelt und daher das MRG keine Anwendung findet.

2 Die Untermieterin erklärt ausdrücklich, dass der Mietgegenstand für den beabsichtigten Mietzweck geeignet ist. 3. Mietvereinbarung / Mietdauer und Kündigung 3.1 Der Untervermieter vermietet und der Untermieter mietet den Mietgegenstand entsprechend Punkt 2.1. Das Mietverhältnis beginnt am.. und wird für die Dauer von einem Jahr abgeschlossen ohne dass es einer Kündigung bedarf. Das Mietverhältnis endet somit am... Bei Auflösung des Mietverhältnisses vor Ablauf der Mietdauer ist das Einvernehmen mit dem Untervermieter herzustellen. Der Untermieterin ist es nicht gestattet, ohne Zustimmung der Untervermieterin, Flüchtlinge oder Bewohner anderer Nationalitäten einzuquartieren. 4. Mietzins/Betriebskosten 4.1 Mietzins Die Nettomiete beträgt monatlich: zuzüglich (derzeit) 10% USt. insgesamt Der Zahlungsbeginn ist der. Der Mietzins und ist bis zum 05. eines jeden Monats auf das Konto der Sparkasse Feldkirch, IBAN: AT , BIC: SPFKAT2BXXX lautend auf Caritas der Diözese Feldkirch-Wohnungsverwaltung, zu überweisen. Auf dem Zahlschein Miete/BK, den jeweiligen Monat und den Namen vermerken. 4.2 Wertsicherung Die Miete ist wertgesichert nach dem Vorarlberger Lebenshaltungskostenindex (2000 = 100) oder dem an dessen Stelle tretenden Index. Ausgangsbasis für die Wertsicherungsberechnung ist die für den Monat November jenes Jahres, in dem der Vertrag abgeschlossen wurde, verlautbarte Indexzahl Die Indexanpassung findet alljährlich statt. Dabei wird der Novemberindex des vergangenen Jahres mit dem Novemberindex des vorausgegangenen Jahres verglichen. Eine sich daraus ergebende Veränderung berechtigt den Vermieter zur Anpassung der Untermiete jeweils zum 1. Jänner eines Jahres. Eine erstmalige Anpassung erfolgt mit dem Die durch die Wertsicherung eintretende Veränderung der Untermiete wird dem Mieter vom Vermieter oder der von ihm beauftragten Hausverwaltung schriftlich bekanntgegeben. Der Mieter ist zur Bezahlung einer aufgrund der Wertsicherung erhöhten Miete ab dem Folgemonat verpflichtet, wenn die Mitteilung des Vermieters spätestens 14 Tage vor dem Zahlungstermin eingelangt ist.

3 Die Nichtberechnung der Wertsicherung gilt unabhängig von der Dauer nicht als Verzicht auf die Anwendung der Wertsicherungsvereinbarung. 4.3 Betriebskosten Der Mieter trägt entsprechend dem MRG die Betriebskosten und leistet monatliche Pauschalzahlungen in Höhe von. die ebenfalls bis zum 5. eines jeden Monats direkt auf obiges Konto des Vermieters zu überweisen sind. Heizkosten Betriebskosten Gesamt inkl. 20% MwSt..inkl. 10% MwSt.. inkl Steuer Die tatsächliche Höhe der Betriebskosten ergibt sich aus der Jahresabrechnung. Die Kosten für den Bezug von Strom werden jedoch direkt mit dem Energieversorgungsunternehmen abgerechnet. 5. Umfang des Benützungsrechtes und Instandhaltung 5.1 Die Untermieterin hat auch wenn das MRG keine Anwendung findet - im Sinne des 8 (1) MRG den Mietgegenstand und die dafür bestimmten Einrichtungen und Geräte, wie im besonderen die Elektroleitungs-, Wasserleitungs-, Beheizungs- und sanitäre Anlagen zu warten sowie insoweit instand zu halten und zu erneuern, als es sich nicht um ernste Schäden des Hauses handelt. Die Untermieterin haftet für alle Schäden, die aus einer unsachgemäßen oder sonst vertragswidrigen Behandlung des Mietgegenstandes bzw. mangelnder Wartung durch ihn und die von ihm in die gemieteten Räume aufgenommenen Personen entstehen. 5.2 Die Untermieterin hat allfällige ernste Schäden am Mietobjekt, an den allgemeinen Teilen des Hauses und den allgemeinen Einrichtungen der Untervermieterin zu melden, auch wenn sie selbst nicht zur Behebung verpflichtet ist. 5.3 Die Wartungsarbeiten sind auf Kosten der Untermieterin durch befugte Professionisten durchführen zu lassen. Kommt die Untermieterin ihrer Verpflichtung nicht nach, ist die Untervermieterin berechtigt, die notwendigen Arbeiten auf Kosten der Untermieterin ausführen zu lassen Die Untermieterin verpflichtet sich, die gemieteten Räumlichkeiten als auch allfällige Gemeinschaftsflächen schonend und pfleglich zu behandeln. Abnützungen, die auf den bedungenen Gebrauch des Mietobjektes zurückgehen, sind durch den Mietzins abgegolten. 5.5 Die Untermieterin hat das Betreten des Mietgegenstandes durch die Vermieterin aus wichtigen Gründen zu gestatten und nach Voranmeldung zugänglich zu machen. Bei Gefahr im Verzug kann der Untervermieter jederzeit, auch in Abwesenheit des Untermieters, die Räume betreten.

4 Benützung des Mietgegenstandes / bauliche Veränderungen 6.1 Die Untermieterin verpflichtet sich, den Mietgegenstand ausschließlich für den vertraglich bedungenen Zweck zu verwenden. 6.2 Umbauarbeiten sind nur mit Zustimmung der Vermieterin erlaubt. 6.3 Die Untermieterin hat für die Sauberkeit rund um das Haus zu sorgen. Bei den Außenflächen ums Haus ist in nötigen Abständen der Rasen zu mähen. 6.4 Tierhaltung Das Halten von Haustieren ist nicht gestattet. 6.5 Die nachstehenden Umstände berechtigen die Caritas, diesen Vertrag vor Ablauf der Dauer mit sofortiger Wirkung aufzulösen: Die Beschädigung der Wohnung oder deren Einrichtungsgegenstände. Die laufende Unterbringung von weiteren Personen. Die erhebliche Störung der Hausgemeinschaft durch rücksichtsloses, anstößiges oder grob ungehöriges Verhalten gegenüber Mitbewohnern oder Verweigerung der allgemeinen Dienste im Quartier. 7. Kaution und Finanzamtsgebühren 7.1 Die Kaution bzw. Behördengarantie dient zur Sicherstellung allfälliger Ansprüche des Untervermieters aus einer nicht vollständigen Erfüllung des Vertrages. Dazu gehören insbesondere Ansprüche aus einer vertragswidrigen Beendigung des Untermietverhältnisses und aufgrund von Beschädigungen des Mietgegenstandes. 7.2 Die Untermieterin hat eine Kaution als Behördengarantie in der Höhe von 3 Monatsmieten. zu übergeben Die mit der Errichtung und Vergebührung dieses Vertrages verbundenen Kosten und Gebühren werden vom Untermieter getragen. Miete Euro BK Euro Summe Euro Vertragslaufzeit) Gesamt Euro 1% Euro. Kosten für Vergebührung 8. Rückgabe

5 Bei Beendigung des Untermietverhältnisses hat die Untermieterin den Mietgegenstand unter Berücksichtigung der üblichen Abnützung im selben Zustand wie bei der Anmietung zurückzustellen. 8.2 Die Untermieterin hat keine Ersatzansprüche für bauliche Adaptionen, zurückgelassene Einrichtungen und Investitionen. 9. Sonstiges 9.1 Ergänzungen, Änderungen dieses Vertrages bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform. 9.2 Mündliche Vereinbarungen bestehen nicht. Die Parteien verzichten darauf, diesen Vertrag wegen Irrtums oder Wegfalls der Geschäftsgrundlagen anzufechten. Den Parteien ist Wert von Leistung und Gegenleistung bekannt. 9.3 Die Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieses Vertrages berührt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die Parteien verpflichten sich, allenfalls ungültig gewordenen Bestimmungen durch gültige zu ersetzen, die dem Zweck der früheren Vertragsbestimmungen am ehesten entsprechen. 9.4 Für allfällige Streitigkeiten aus diesem Vertrag wird das Bezirksgericht Feldkirch als ausschließlicher Gerichtsstand vereinbart. 9.5 Dieser Vertrag wird in zwei Originalen ausgefertigt, die jeweils für eine der Vertragsparteien bestimmt ist Die Untermieterin erklärt sich ausdrücklich bereit, dass die Abteilung Soziales von der 914,00 auf das Konto der Sparkasse Feldkirch, IBAN: AT , BIC: SPFKAT2BXXX lautend auf Caritas-Wohnungsverwaltung, überweist. Feldkirch, am Für die Untervermieterin: Mag. Annemarie Koch Vermieterin Die Untermieterin:

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