So melden Sie sich richtig zu den Bildungsmaßnahmen des Schwäbischen Turnerbundes und STB-Bildungswerkes an

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1 So melden Sie sich richtig zu den Bildungsmaßnahmen des Schwäbischen Turnerbundes und STB-Bildungswerkes an GRUNDSÄTZLICH FÜR ALLE ANGEBOTE GILT: Online-Anmeldung über das GymNet Die Online-Welt vereinfacht die Verwaltungsvorgänge im Verband und hat sich bei vielen Anmeldungen bewährt. Unter steht Ihnen das Portal täglich rund um die Uhr zur Verfügung. Ihre Vorteile: eine sofortige Bestätigung bei verbindlicher Buchung und Zeitersparnis gegenüber schriftlichen Anmeldungen. IN WENIGEN SCHRITTEN ZUR ONLINE-ANMELDUNG Folgende Schritte müssen Sie tätigen: 1. Unter im Einzelmeldebereich die Neuanmeldung bzw. Anmeldung vornehmen (Ihr Passwort wird Ihnen per zugesandt). 2. Bildungsmaßnahmen oder Kongresse auswählen 3. Teilnehmerbetrag buchen 4. Ggf. Unterkunft und Verpflegung buchen 5. Das oder die Seminar/e buchen 6. Kontodaten und Rechnungsanschrift eingeben, AGBs bestätigen und verbindlich buchen. Bei korrekter Buchung erhalten Sie im Anschluss eine automatische Buchungsbestätigung. Per Fax oder Post Schriftliche (verbindliche), unterschriebene Anmeldung mit Meldebogen per Post oder Fax. Verwenden Sie bitte den von uns vorgesehenen Meldebogen (bei Bedarf kopieren). Bitte vollständig und leserlich ausfüllen. Pro Teilnehmer und Lehrgang einen Meldebogen verwenden. Unvollständige/unleserliche Anmeldungen werden nicht bearbeitet. Stempel/Unterschrift des Vereins, der Mitglied im Schwäbischen oder Badischen-Turnerbund ist. Für Bildungsmaßnahmen mit dem Schwerpunkt Freizeitoder Gesundheitssport werden alle Mitgliedsvereine des Württembergischen Landessportbund zugelassen. Bei GYMCARD Besitzern entfällt die Notwendigkeit von Stempel/Unterschrift. Die schriftlichen Anmeldungen werden in der Reihenfolge des Posteingangs berücksichtigt. Dies betrifft auch die Aufnahme in etwaige Wartelisten. Telefonische Reservierungen sind nicht möglich. Bitte senden Sie die vollständigen Anmeldeunterlagen an Per Post Schwäbischer Turnerbund e.v. Postfach Stuttgart Per Fax GYMCARD GYMCARD-Anträge gibt es in zwei Versionen: zum einen für die ehrenamtlichen Mitarbeiter der Turn- und Sportvereine, zum anderen für die Mitglieder der Turnvereine, -abteilungen oder -gruppen. Beide Antragsformulare finden Sie unter Weitere Informationen zur GYMCARD erhalten Sie über die Hotline: 01805/ Bezahlung Erteilung einer Bank-Einzugsermächtigung, um die Teilnahmegebühr zu begleichen. In Ausnahmefällen und nach Rücksprache sind Überweisungen möglich Die Teilnehmergebühren für alle Bildungsmaßnahmen entnehmen Sie bitte den jeweiligen Ausschreibungen in diesem Jahresprogramm. Bei einzelnen Turngaulehrgängen sind teilweise Barzahlungen vorgesehen / möglich. Bitte die Zahlungsweise direkt bei den Turngauen erfragen. Meldefrist Meldefrist für die Teilnahme an den Bildungsmaßnahmen ist jeweils vier Wochen vor Lehrgangsbeginn. Für Anmeldungen nach der Meldefrist wird eine zusätzliche Bearbeitungspauschale von 10,00 erhoben Der STB behält sich bis zur Meldefrist eine Absage vor, sofern eine Mindestteilnehmerzahl von 15 Personen nicht erreicht wird. 150

2 Übernachtung Bitte vermerken Sie unbedingt auf Ihrer Anmeldung, ob Sie eine Übernachtungsmöglichkeit benötigen. Bei nicht gebuchter Übernachtung gehen wir davon aus, dass kein Übernachtungswunsch vorhanden ist. Übernachtungsmöglichkeiten gibt es bei den Grundlehrgängen in den regionalen Ausbildungszentren in nahe gelegenen Pensionen sowie bei den Bildungsmaßnahmen an den Sportschulen Ruit, Albstadt (Tailfingen) und am SBZ Bartholomä direkt im Haus. Es besteht kein Anspruch auf Einzelzimmer. Absage / Stornierung Es wird vorausgesetzt, dass bei der Abgabe der Anmeldung die Urlaubsfrage mit dem Arbeitgeber oder der Schule geregelt ist. Die Absagen haben schriftlich zu erfolgen (Post, Fax oder ) ABMELDUNGEN /ABSAGEN BEIM STB Stornierungsgebühren: Abmeldung/Absagen bis 31 Tage vor Lehrgangsbeginn: 10,00 Abmeldung/Absagen vom 30. Tag bis 1. Tag vor Lehrgangsbeginn: bei eintägigen Veranstaltungen (z.b. 1. Ausbildungsstufe): 15,00 bei mehrtägigen Veranstaltungen: 30,00. Bei Abmeldungen und Absagen bis 36 Tage vor Lehrgangsbeginn wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 10% der gebuchten Teilnehmergebühr berechnet, Frühbucherrabatte sind davon ausgenommen. Bei kurzfristigen Absagen vom 35. bis zum 15. Tag vor der Maßnahme fällt eine Stornogebühr in Höhe von 50% der gebuchten Teilnehmergebühr an, Frühbucherrabatte sind davon ausgenommen. Bei Absagen ab dem 14. Tag sind 90% der gebuchten Teilnehmergebühren fällig, Frühbucherrabatte sind davon ausgenommen. ABMELDUNGEN/ABSAGEN BEIM STB BILDUNGSWERK : Etwaige Absagen seitens des Teilnehmers haben schriftlich zu erfolgen (Post, Fax oder ). Unentschuldigtes Fernbleiben Bei Nichterscheinen am Tag des Lehrgangs (ohne vorherige Absage) wird die volle, reguläre Teilnehmergebühr erhoben/fällig. Krankheitsbedingte (auch durch ärztliches Attest bescheinigte) Absage/Stornierung entbindet den/die Teilnehmer/ in nicht von der Begleichung der Stornierungsgebühr. Ausbildungen: Mindestalter Voraussetzung für eine Teilnahme ist die Vollendung des: 16. Lebensjahres für die 1. und 2. Ausbildungsstufe 17. Lebensjahres für die 3. Ausbildungsstufe 18 Lebensjahr für die 4. Ausbildungsstufe Anmeldung zu allen Ausbildungsabschnitten Es besteht die Möglichkeit, sich zu allen Ausbildungsabschnitten komplett anzumelden (Ausnahme Prüfungskurs). Die Teilnahme an der jeweiligen Ausbildungsstufe ist allerdings nur dann möglich, wenn der vorherige Ausbildungsabschnitt erfolgreich absolviert wurde. Die zeitliche und räumliche Trennung von Ausbildungsabschnitten ist prinzipiell nicht möglich. Ein Wechsel in eine andere Ausbildung ist nur in Ausnahmefällen nach der 1. Ausbildungsstufe und nur nach Rücksprache mit dem/r jeweiligen Zentrumsleiter/in möglich. 151

3 1. Lizenzstufe Was muss für die Bearbeitung Ihrer Anmeldung zum/zur Übungsleiter/in oder Trainer/in mitgebracht werden? 1. Ausbildungsstufe Erteilung einer Bank-Einzugsermächtigung für die Begleichung der Teilnahmegebühr 2. Ausbildungsstufe Ärztliche Bescheinigung Bestätigung des Vereinsvorstands, dass er den/die Bewerber/in für geeignet hält, eine Tätigkeit als Übungsleiter/in bzw. Trainer/in anzustreben 4. Ausbildungsstufe Nachweis der Teilnahme an einem 16- stündigen Erste-Hilfe-Kurs (nicht älter als zwei Jahre) Bestätigung eines sechsmonatigen Vereinspraktikums Teilnehmerbescheinigungen aller vorher besuchten Ausbildungsstufen Bei unvollständigen Anmeldeunterlagen keine Bearbeitung!! 2. Lizenzstufe Was muss für die Bearbeitung Ihrer Anmeldung zum/zur Übungsleiter/in B Prävention eingereicht werden? 1. Ausbildungsstufe: Grundkurs Nachweis / Kopie einer gültigen Übungsleiter-Lizenz. Bei der Ausbildung zum/zur Übungsleiter/in B Prävention Zielgruppe Kinder ist eine gültige Übungsleiter- bzw. Trainerlizenz im Bereich Eltern-Kind- und Kleinkinderturnen, Kinderturnen, Turnen, Erlebnis,. Abenteuer, Gerätturnen, Gardetanz, oder Rhythmische Sportgymnastik Voraussetzung Bei unvollständigen Anmeldeunterlagen keine Bearbeitung!! Teilnahmegebühren Der STB gewährt folgende Rabatte: GYMCARD-Rabatt 2,50 GYMCARD- Ohne zzgl. Begleit- zzgl. Übernach- Inhaber GYMCARD material tungspauschale Übungsleiterassistenenausbildung 57,50 60,00 Übungsleiter/in C und Trainer/in C - Breitensport 1. Ausbildungsstufe 37,50 40,00 2. Ausbildungsstufe 62,50 65,00 15,00 50,00 3. Ausbildungsstufe 62,50 65,00 15,00 4. Ausbildungsstufe 52,50 55,00 Trainer/in C - Wettkampf- und Leistungssport 1. Ausbildungsstufe 37,50 40,00 2. Ausbildungsstufe 62,50 65,00 15,00 40,00 3. Ausbildungsstufe 62,50 65,00 15,00 4. Ausbildungsstufe 52,50 55,00 Übungsleiter/in B Prävention 1. Ausbildungsstufe 72,50 75,00 30,00 2. Ausbildungsstufe inkl. Profilkurs 122,50 125,00 15,00 3. Ausbildungsstufe 67,50 70,00 Übungsleiter/in B Choreografie Ausbildung 297,50 300,00 E-Learning Lehrgänge 245,00 255,00 Bitte beachten: bei Übungsleiterassistenten-Ausbildungen sind keine Übernachtungen vorgesehen E-Learning Lehrgänge können nur als komplette Ausbildung gebucht Bei schriftlichen Anmeldungen wird eine Organisationspauschale in Höhe von 2,50 erhoben. 152

4 Teilnahmegebühren (Fortsetzung) Die Teilnahmegebühren beinhalten in der Regel die Teilnahme, Verpflegung und etwaige Übernachtung im DZ (bei mehrtägigen Maßnahmen). Bei der Ausbildung zum Übungsleiter/in C und Trainer/in C Breitensport sowie der Ausbildung zum Trainer/in C Leistungssport in der 2. Ausbildungsstufe und bei der Ausbildung zum Übungsleiter/in B Prävention in der 1. Ausbildungsstufe müssen sofern Übernachtungen gewünscht werden - kostenpflichtig Übernachtungen zugebucht Die Kosten für Begleitmaterial werden mit den Teilnahmegebühren abgerechnet. Nach der erfolgreich abgeschlossenen Prüfung erhalten alle Übungsleiter das STB Magazin ein Jahr kostenlos. Begleichung der Teilnahmegebühren erfolgt unmittelbar bei der Anmeldung mit Erteilung einer Bank-Einzugsermächtigung. Überweisungen sind nicht möglich! Die Teilnahmegebühren für die Maßnahmen des STB-Bildungswerkes entnehmen Sie bitte den einzelnen Ausschreibungen. Nachprüfungen werden mit einer Gebühr von 20,00belegt Informationen zur Lizenzverlängerung Die starke Nachfrage im Fortbildungsbereich zeigt, dass die Übungsleiter/innen das Angebot zur Erweiterung und Ergänzung ihres Fachwissens intensiv nutzen. Die Teilnahme dient auch zur Verlängerung der Übungsleiter-Lizenz. Aus gegebenem Anlass möchten wir an dieser Stelle einige wichtige Hinweise geben: Wo wird die Lizenz verlängert? Schwäbischer Turnerbund e.v. Postfach Stuttgart Tel / Was muss beim STB eingereicht werden? Einzureichen sind dabei: Übungsleiterausweis (Original) Daran fest angehängt die entsprechenden Fortbildungs- / Lehrgangsnachweise mit ausreichender Anzahl der Lerneinheiten (LE) sowie ggf. Adressänderung Überprüfen Sie vor dem Absenden: Das Passbild sollte eingeklebt sein. Überprüfen Sie die aktuellen Eintragungen (insbesondere die Anschrift). Sollte im Ausweis kein Platz mehr für neue Einträge sein, dann erhalten Sie einen neuen Ausweis. Sollten Sie eine so genannte Lehrerlizenz besitzen (z. B. Nr. = 0777/L), dann reichen Sie bitte diese direkt beim WLSB, Postfach , Stuttgart ein. Wieviele Lerneinheiten (LE) werden für die Verlängerung benötigt? Zur Verlängerung Ihrer Lizenz werden Fortbildungsnachweise im Gesamtumfang von 20 LE für ÜL C, Trainer C- Breitensport, Trainer C-Leistungssport gefordert. Für die 2. Lizenzstufe ÜL B Sport in der Prävention (früher ÜL P ) benötigen Sie 15 LE spezielle P-Fortbildungsnachweise (Kennzeichnung mit dem DTB-Pluspunkt beachten). 153

5 Sonderfälle für die 1. Lizenzstufe Für alle Lizenzen sind mind. 10 LE praxisorientierte Fortbildungen notwendig. Die Teilnahme an STB-Seminaren (S-... oder O-...) kann ebenfalls für die Verlängerung aller Lizenzen (i.d.r. 10 LE) angerechnet Für Trainer C-Lizenzen müssen die Fortbildungen in der jeweiligen Sportart belegt Der Besuch von Kampfrichterschulungen kann ebenfalls mit max. 10 LE zu einer Lizenzverlängerung angerechnet (nur für Trainer C-Breitensport, Trainer C-Wettkampf- und Leistungssport). Beim Besuch einer P-Fortbildung können auf Anfrage neben der P-Lizenz (ÜL B, 2. Lizenzstufe) auch die ÜL C-Lizenzen sowie die Trainer C-Lizenzen Fitness und Gesundheit verlängert Die anderen F-ÜL C-Lizenzen und die Trainer C-Lizenzen können in Verbindung mit einer P-Fortbildung nur dann verlängert werden, wenn Sie in Ihrer jeweiligen Sportart noch 10 LE zusätzlich nachweisen. Ob die Teilnahme an STB-Veranstaltungen (Stuttgarter Sportkongress / Aerobic Convention / STB-Fachtagungen / Turnfestakademien und andere Maßnahmen des STB-Bildungswerkes) als Lizenzverlängerung angerechnet werden kann, wird in den Ausschreibungen geregelt. Wie viele Stunden werden angerechnet? NEU Bei Lehrgängen am Spätnachmittag oder Abend LE Bei Tageslehrgängen zwischen 8 und 10 LE LE Bei dezentralen oder zentralen Wochenendlehrgängen LE Bei Halbwochenlehrgängen an den Sportschulen LE Wie lange ist eine Übungsleiterlizenz gültig? Eine neu erworbene Übungsleiter-Lizenz ist 4 Jahre gültig. Sonderfall P -Lizenz (ÜL B Sport in der Prävention ): Hier beträgt die Gültigkeit 3 Jahre. Sonderfall Trainer B-Lizenz: Hier beträgt die Gültigkeit 4 Jahre (beim DTB zu verlängern). Für welchen Zeitraum kann die Übungsleiterlizenz verlängert werden? Ausschlaggebend für die Verlängerung ist das Datum im Ausweis, das anzeigt, wie lange die Lizenz gültig ist. Mit der für Württemberg gültigen Regelung wird im Ausweis, unabhängig vom Ausstellungstermin (Prüfungsabschluss) der Verlängerungszeitraum bis zum des letzten Verlängerungsjahres ausgeweitet (je nach Dauer für die 1. bzw. 2. Lizenzstufe). Beispiel: Der Abschluss der Ausbildung erfolgte zum 25. Mai 2013 (Prüfung 1. Lizenzstufe). Im Ausweis wurde als Termin für die Ausstellung 25. Mai 2013eingetragen. In der Rubrik gültig bis steht dann: 31. Dezember Warum: Mit dieser Regelung gibt es keine Unklarheiten mehr bei der Abrechnung und Auszahlung des Übungsleiterzuschusses. Das letzte Jahr des Verlängerungszeitraumes, in unserem Beispiel das Jahr 2017, zählt in vollem Umfang dazu. Eine Verlängerung der Lizenz erfolgt ab Besuch der letzten notwendigen Fortbildung um weitere 4 bzw. 3 Jahre (je nach Lizenzstufe). Spätestens mit Ablauf des Verlängerungszeitraumes (in unserem Beispiel Ende 2017) müssen die notwendigen Fortbildungen besucht Wichtig: Bitte die Übungsleiter- bzw. die Trainer- Ausweise nicht erst im November/Dezember des letzten Verlängerungsjahres beim STB einreichen, sondern gleich nach dem Besuch der notwendigen Fortbildungen (20 bzw.15 Lerneinheiten) im laufenden Jahr. Verlängerung ungültig gewordener Lizenzen: Erfolgt die Fortbildung im Umfang von 20 bzw. 15 LE im 1. bzw. 2. Jahr nach dem Lizenzablauf, wird die Verlängerung vom Zeitpunkt des regulären Ablaufs gerechnet. Erfolgt die Fortbildung im Umfang im 3. bzw. 4. Jahr nach dem Lizenzablauf, sind die Fortbildungsveranstaltungen in einem Umfang von 40 bzw. 30 LE notwendig. Die Lizenzverlängerung erfolgt auch hier ab dem Zeitpunkt des Ablaufs der Lizenz. Wird die Gültigkeitsdauer um mehr als 4 Jahre überschritten, prüft der STB, ob Ausbildungsteile bzw. die Prüfung wiederholt oder eine besondere Weiterbildung für Wiedereinsteiger absolviert werden muss. 154

6 Fortbildungen/Seminare und Kampfrichter Aus- und Fortbildungen: Allgemeines Bitte beachten Sie bei Fortbildungen die in den Ausschreibungen genannten Vorkenntnisse. Mindestalter Voraussetzung für eine Teilnahme ist die Vollendung des 16. Lebensjahres. Bei Kampfrichtern ist es in einzelnen Fachgebieten erlaubt, die Ausbildung früher zu beginnen. Bitte fragen Sie bei den jeweiligen Landeskampfrichterwarte oder auf STB-Geschäftsstelle (Tel.: ) nach. Teilnahmegebühren Der STB gewährt folgende Rabatte: GYMCARD-Rabatt 2,50 GYMCARD- Inhaber Ohne GYMCARD Eintägig 35,00 37,50 Zweitägig 52,50 55,00 Dreitägig 72,50 75,00 P-Fobis zweitägig 67,50 70,00 Die Kosten beinhalten bei allen Maßnahmen die Teilnahme, ggf. Lehrgangsunterlagen, Verpflegung und etwaige Übernachtung im DZ (bei mehrtägigen Maßnahmen). Begleichung unmittelbar bei der Anmeldung mit Erteilung einer Bank-Einzugsermächtigung. Überweisungen sind nicht möglich. Pflichtfortbildungen bei Kampfrichtern Pflichtfortbildungen dienen zum Erhalt der Kampfrichterlizenzen. Die Teilnahme für Lizenzinhaber ist kostenfrei. Bei unentschuldigtem Fehlen an einer Pflichtfortbildung werden die Storno-Gebühren in Rechnung gestellt. Bei verspäteter Anmeldung wird eine Bearbeitungspauschale von 10,00 erhoben. Kampfrichter D-Lizenz Die Ausbildung zum/zur Kampfrichter/in bzw. Schiedsrichter/in auf Gauebene (D-Lizenz) wird von den einzelnen Turngauen durchgeführt. Anfragen und Anmeldungen sind deshalb an die Geschäftstellen der Turngaue zu richten. Die Aus- und Fortbildungstermine der D-Lizenzen im Gerätturnen männlich und weiblich, die in den Turngauen angeboten werden, sind stets aktuell im Internet unter veröffentlicht oder können auf der Geschäftsstelle erfragt Impressum HERAUSGEBER: Schwäbischer Turnerbund e. V. Fritz-Walter-Weg 19 Tel.: 0711 / info@stb.de VERANTWORTLICH FÜR DEN INHALT I. S. D. PG.: Schwäbischer Turnerbund e. V. ANZEIGEN: Alexander Reichert STB Marketing und Event GmbH LAYOUT &SATZ: Joachim Kant STB Marketing und Event GmbH PAPIER: Druck auf recyclebarem Papier AUFLAGE: St. DRUCK: Bechtle Druck, Esslingen 155

7 (STB WETTKAMPFSPORT BILDUNGSWERK) AGB Allgemeine Geschäftsbedingungen Schwäbischer Turnerbund e.v. 1. Die verbindlichen schriftlichen oder Online-Anmeldungen werden in der Reihenfolge des Posteingangs berücksichtigt. Dies betrifft auch die Aufnahme in etwaige Wartelisten. Ein Vertrag kommt erst mit Bestätigung des Schwäbischen Turnerbundes / der Turngaue zustande. 2. Die Anmeldung für die Aus- und Fortbildungen zu Ski- und Snowboard-Lehrgängen müssen über das GymNet vorgenommen 3. Schriftliche Anmeldungen werden mit einer Bearbeitungsgebühr von 2,50 belegt. 4. Bei Ski- und Snowboard-Lehrgängen können bis zum offiziellen Meldeschluss Änderungen und Abmeldungen kostenfrei im GymNet vorgenommen Nach Meldeschluss werden die Anmeldungen verbindlich. Die Bezahlung der Lehrgangsgebühr ist ausschließlich über eine Bankeinzugsermächtigung möglich. Sollte nach dem offiziellen Meldeschluss keine gültige Bankverbindung bei der Anmeldung hinterlegt sein, so erhebt der Schwäbische Turnerbund e.v. eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 5, Teilnehmer/innen an Fortbildungen des Schwäbischen Turnerbundes e.v., die nicht aus dem Verbandsgebiet des Schwäbischen Turnerbundes stammen, müssen einen um 20,00 erhöhten Teilnehmerbeitrag entrichten. 6. Die Teilnahmegebühren beinhalten in der Regel die Teilnahme, Verpflegung und etwaige Übernachtung im DZ (bei mehrtägigen Maßnahmen). Bei der Ausbildung zum Übungsleiter/in C und Trainer/in C Breitensport sowie der Ausbildung zum Trainer/in C Leistungssport in der 2. Ausbildungsstufe und bei der Ausbildung zum Übungsleiter/in B Prävention in der 1. Ausbildungsstufe müssen sofern Übernachtungen gewünscht werden - kostenpflichtig Übernachtungen zugebucht Wird bei einer gebuchten Übernachtung diese nicht in Anspruch genommen, wird die volle Übernachtungspauschale in Rechnung gestellt. 7. Etwaige Absagen seitens des Teilnehmers haben schriftlich zu erfolgen (Post, Fax oder ). Eine Abmeldung/Absage bis 31 Tage vor Lehrgangsbeginn wird mit 10,00 berechnet. Eine Abmeldung/Absage vom 30. Tag bis 1. Tag vor Lehrgangsbeginn wird bei eintägigen Veranstaltungen mit 15,00, bei mehrtägigen Veranstaltungen mit 30,00 in Rechnung gestellt. Bei Nichterscheinen am Tag des Lehrgangs (ohne vorherige Absage) wird die volle, reguläre Teilnehmergebühr fällig. Absagen für einen e-learning Lehrgang nach dem Einführungstag müssen innerhalb von drei Tagen nach dem Einführungstag schriftlich an die Geschäftsstelle erfolgen und werden mit 40,00 berechnet, die restliche Teilnehmergebühr entfällt und wird (sofern schon bezahlt) zurückerstattet. Krankheitsbedingte (auch durch ärztliches Attest bescheinigte) Absagen/Stornierungen entbindet den/die Teilnehmer/in nicht von der Begleichung der Stornierungsgebühr. Kosten, die von Dritten für Ski- und Snowboard-Lehrgänge auf Grund einer Abmeldung/Absage durch die Teilnehmer entstehen (z.b. Unterkunft oder Beförderungskosten) und die oben genannten Ausfallgebühren übersteigen, werden dem Teilnehmer in Rechnung gestellt. 8. Meldetermin für die Teilnahme an den Aus- und Fortbildungen/Seminaren ist jeweils vier Wochen vor Lehrgangsbeginn. Der Schwäbische Turnerbund/ die Turngaue behalten sich bis zu diesem Zeitpunkt eine Absage oder Zusammenlegung vor, sofern eine Mindestteilnehmerzahl von 15 Personen nicht erreicht wird. 9. Nachmeldungen nach dem offiziellen Meldeschluss werden, so lange noch Plätze frei sind, angenommen, aber mit einer Nachmeldegebühr in Höhe von 10,00 belegt. 10. Für die erneute Zusendung einer Rechnung auf Grund von falschen Adressangaben ( -Adresse oder postalische Adresse) durch den Melder wird eine Bearbeitungsgebühr von 5,00 erhoben. Die Rücküberweisung und erneute Abbuchung der Teilnehmergebühr, verursacht durch die Angabe eines falschen Kontos durch den Melder, werden mit einer Bearbeitungsgebühr von 5,00 belegt. Rücklastschriften, die durch eine Kontounterdeckung oder durch die Angabe einer falschen Bankverbindung durch den Melder verursacht wurden, werden mit einer Bearbeitungsgebühr von 3,00 belegt. 11. Sollte der Schwäbische Turnerbund /die Turngaue, aus Gründen, die er zu vertreten hat, Maßnahmen nicht durchführen, so beschränken sich die Ansprüche der Teilnehmer außer im Falle von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit auf die Rückerstattung der Anmeldegebühr. 12. Der Schwäbische Turnerbund/die Turngaue haften grundsätzlich nur für Vorsatz und/oder grobe Fahrlässigkeit. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen. 13. Mit der Anmeldung erklärt sich der Anmeldende entsprechend des Bundesdatenschutzgesetzes von 1990 damit einverstanden, dass seine Daten mittels EDV unter Beachtung des Datenschutzgesetzes verarbeitet und innerhalb des Schwäbischen Turnerbundes/ der Turngaue verwendet 14. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ungültig sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der ungültigen Bestimmungen soll die gesetzliche Regelung gelten. STB-Wettkampfsport 1. Die Anmeldungen zu einem Wettkampf/Wettbewerb erfolgen über GymNet ( Bei schriftlichen Meldungen wird unabhängig von Einzel- oder Mannschaftsmeldungen eine Bearbeitungsgebühr von 3,00 pro Teilnehmer erhoben. Eine unvollständig ausgefüllte oder unleserliche schriftliche Meldung wird nicht angenommen. Ein Vertrag kommt erst mit Bestätigung des Schwäbischen Turnerbundes zustande. 2. Alle Angaben in den Ausschreibungen zu den Altersklassen, Start-, Melde- und Qualifikationsbedingungen, Meldegebühren und Kautionsregelungen, Start- und Spielerpassregelungen sowie Kampf- und Schiedsrichterregelungen sind verbindlich und zu beachten. 3. Für alle STB-Wettkämpfe, soweit die Ausschreibung einen Start- bzw. Spielerpass für den Wettkampf des Fachgebietes vorschreibt, sind Start- und Spielerpässe zwingend vorgeschrieben. Kann am Wettkampftag kein gültiger Start- oder Spielerpass vorgelegt werden, ist die Wettkampfleitung berechtigt, den Teilnehmer vom Wettkampf auszuschließen oder in Ausnahmefällen außer Konkurrenz starten zu lassen. 4. Zu allen Wettkämpfen, zu denen der Einsatz von Kampfbzw. Schiedsrichter/innen erforderlich ist, sind Kampf- bzw. Schiedsrichter/innen verbindlich namentlich zu melden. Des Weiteren gilt: Wettkampfmeldungen ohne Kampfrichtermeldungen werden nicht angenommen. Ist der/die gemeldete Vereinskampfrichter/in am Wettkampftag verhindert, hat der Verein selbstständig für gleichwertigen Ersatz zu sorgen. Bei Nicht-Antreten des eingesetzten Kampfrichters wird ein Ordnungsgeld in Höhe von 50,00 erhoben. Diese Regelung gilt auch, wenn mehrere Kampfrichter von einem Verein gemeldet werden und nur einer nicht erscheint. Zieht der Verein nach Meldeschluss seine Wettkämpfer zurück, bleibt die Kampfrichtermeldung trotzdem bestehen. Vereine, die am Wettkampftag ohne Kampfrichter antreten, können am Wettkampf nicht teilnehmen. 5. Der Meldetermin für die Teilnahme an Wettkämpfen ist bindend und den jeweiligen Ausschreibungen zu entnehmen. Nachmeldemöglichkeiten sind der jeweiligen Ausschreibung zu entnehmen. Für Nachmeldungen fallen die doppelte Meldegebühr und die Bearbeitungsgebühr für die schriftliche Meldung an. Alle Ausschreibungen, Ergänzungen, Änderungen und weiterführende Hinweise sind immer aktuell unter in der Rubrik Sportarten veröffentlicht. Gehen weniger als drei Meldungen ein, wird der Wettkampf, wenn möglich, mit der nächst schwierigeren Alters- oder Leistungsklasse zusammengefasst und gemeinsam gewertet (im Bereich der Jugend bis 18 ist dies die ältere, im Bereich der Erwachsenen ab 30 die jeweils jüngere Altersklasse). Sollte dies nicht möglich sein, fällt der Wettkampf aus bzw. wird der Wettkampf nur als Rahmenwettkampf ausgetragen. Für Qualifikationswettkämpfe zu Deutschen Meisterschaften bzw. Bundesfinals gelten diese Regelungen auch, die erzielte Leistung wird aber in der jeweiligen gemeldeten Altersklasse gewertet und ist für die Weiterqualifikation maßgebend. Dies wird in der Siegerliste auch entsprechend ausgewiesen. Diese Entscheidung wird umgehend nach Meldeschluss getroffen und die gemeldeten Teilnehmer/innen werden über die Veränderung informiert. 6. Eine Abmeldung vor Meldeschluss ist kostenfrei möglich, nach Meldeschluss und bei Nichtteilnahme muss das volle Meldegeld bezahlt 7. Für die erneute Zusendung einer Rechnung auf Grund von falschen Adressangaben ( -Adresse oder postalische Adresse) durch den Melder wird eine Bearbeitungsgebühr von 5,00 erhoben. Die Rücküberweisung und erneute Abbuchung des Meldegeldes, verursacht durch die Angabe eines falschen Kontos durch den Melder, werden mit einer Bearbeitungsgebühr von 5,00 belegt. Rücklastschriften, die durch eine Kontounterdeckung oder durch die Angabe einer falschen Bankverbindung durch den Melder verursacht wurden, werden mit einer Bearbeitungsgebühr von 3,00 belegt. 8. Für alle Wettkämpfe und Wettbewerbe sind die Ordnungen und Durchführungsbestimmungen der STB-Fachgebiete bindend. 9. Sollte der Schwäbische Turnerbund aus Gründen, die er zu vertreten hat, einen Wettkampf/Wettbewerb nicht durchführen, so beschränken sich die Ansprüche der Teilnehmer außer im Falle von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit auf die Rückerstattung der Meldegebühr. 10. Der Schwäbische Turnerbund haftet grundsätzlich nur für Vorsatz und/oder grobe Fahrlässigkeit. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen. 11. Mit der Anmeldung erklärt sich der Anmeldende entsprechend des Bundesdatenschutzgesetzes von 1990 damit einverstanden, dass seine Daten mittels EDV unter Beachtung des Datenschutzgesetzes verarbeitet und innerhalb des Schwäbischen Turnerbundes verwendet 12. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ungültig sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der ungültigen Bestimmungen soll die gesetzliche Regelung gelten. STB-Bildungswerk 1. Die verbindlichen schriftlichen oder Online-Anmeldungen werden in der Reihenfolge des Posteingangs berücksichtigt. Dies betrifft auch die Aufnahme in etwaige Wartelisten. Ein Vertrag kommt erst mit Bestätigung des STB-Bildungswerkes zustande. 2. Etwaige Absagen seitens des Teilnehmers haben schriftlich zu erfolgen (Post, Fax oder ). Bei Abmeldungen und Absagen bis 36 Tage vor Lehrgangsbeginn eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 10 % der regulären Teilnehmergebühr berechnet. Bei kurzfristigen Absagen vom 35. bis zum 15. Tag vor der Maßnahme fällt eine Stornogebühr in Höhe von 50 % der regulären Teilnehmergebühr an, bei Absagen ab dem 14. Tag sind 90 % der regulären Teilnehmergebühren fällig. Bei Nichterscheinen am Tag des Lehrgangs (ohne vorherige Absage) wird die volle, reguläre Teilnehmergebühr fällig. Krankheitsbedingte (auch durch ärztliches Attest bescheinigte) Absagen/Stornierungen entbindet den/die Teilnehmer/in nicht von der Begleichung der Stornierungsgebühr. 3. Meldetermin für die Teilnahme an den Aus- und Fortbildungen/Seminaren ist jeweils vier Wochen vor Lehrgangsbeginn. Das STB-Bildungswerk behält sich bis zu diesem Zeitpunkt eine Absage vor, sofern eine Mindestteilnehmerzahl von 15 Personen nicht erreicht wird. 4. Die Übernachtung erfolgt in der Regel in Doppelzimmern. Bei Buchung von Übernachtung und Verpflegung sind Frühstück, Mittagessen und Abendessen inbegriffen. Bei Buchung inkl. Verpflegung sind Mittagessen und Abendessen inbegriffen, jedoch kein Frühstück. 5. In Einzelfällen (z. B. Erkrankung) kann der Veranstalter die Leitung eines Lehrganges ändern und einen anderen Referenten mit dieser Aufgabe betrauen. 6. Sollte das STB-Bildungswerk, aus Gründen, die es zu vertreten hat, nicht durchführen, so beschränken sich die Ansprüche der Teilnehmer außer im Falle von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit auf die Rückerstattung der Anmeldegebühr. 7. Rücklastschriften, die durch eine Kontounterdeckung oder durch die Angabe einer falschen Bankverbindung durch den Melder verursacht wurden, werden mit einer Bearbeitungsgebühr von 3,00 belegt. 8. Das STB-Bildungswerk haftet grundsätzlich nur für Vorsatz und/oder grobe Fahrlässigkeit. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen. 9. Mit der Anmeldung erklärt sich der Anmeldende entsprechend des Bundesdatenschutzgesetzes von 1990 damit einverstanden, dass seine Daten mittels EDV unter Beachtung des Datenschutzgesetzes verarbeitet und innerhalb des STB-Bildungswerkes verwendet 10. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ungültig sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der ungültigen Bestimmungen soll die gesetzliche Regelung gelten. 156

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