Anleitung zum Erwerb der GIBeT-Fortbildungszertifikate
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- Edith Bretz
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1 Anleitung zum Erwerb der GIBeT-Fortbildungszertifikate Erster Weg: Absolvieren von Modulen in der GIBeT-Fortbildungsdatenbank Als Mitglied der GIBeT melden Sie sich kostenfrei mit Ihrem Benutzernamen und Passwort der GIBeT in der GIBeT-Fortbildungsdatenbank an. Als Nicht-Mitglied nehmen Sie eine beitragspflichtige Registrierung vor. ( GIBeT.de/fortbildungszertifikat/fortbildungsdatenbank.html) In der GIBeT-Fortbildungsdatenbank finden Sie eine Übersicht der Module der beiden Profile Bildungsberatung und Bildungsmanagement des Fortbildungscurriculums, die für den Erwerb des Zertifikates nötig sind. Der Modul-Übersicht sind eine Reihe von Fortbildungsangeboten zugeordnet. Deren Anbieter wurden durch die Fortbildungskommission akkreditiert, womit auch die einzelnen Veranstaltungen anerkannt sind. Sie suchen sich Fortbildungen aus, klären Anmeldung, Besuch, Teilnahme usw. mit dem Anbieter. Nach Besuch der Veranstaltungen erhalten Sie vom Anbieter jeweils eine Bescheinigung oder ein Zertifikat über die erfolgreiche Teilnahme, die Sie sammeln und nach Absolvieren aller Module des Fortbildungscurriculums vor dem Antrag auf Zertifizierung in der GIBeT-Fortbildungsdatenbank in Ihrem Profil hochladen. In der GIBeT-Fortbildungsdatenbank können Sie in Ihrem Profil eine Übersicht zum individuellen Fortbildungsstand pflegen, die nur von Ihnen selbst und der Fortbildungskommission eingesehen werden kann. Diese Übersicht können Sie jederzeit als Checkliste ausdrucken. Sind alle Anforderungen des gesamten Fortbildungscurriculums erfüllt, kann die Erteilung des Zertifikats in der GIBeT-Fortbildungsdatenbank beantragt werden. Dazu müssen Sie die kompletten Teilnahmenachweise in die GIBeT-Fortbildungsdatenbank hochladen. GIBeT ( GIBeT.de/fortbildungszertifikat/beitraege-gebuehren.html). Die Fortbildungskommission prüft die Vollständigkeit der eingereichten Unterlagen auf einer ihrer Sitzungen (mindestens zweimal jährlich) und vergibt bei vollständigem Erfüllen der Voraussetzungen das beantragte Zertifikat. Auf Wunsch kann das Zertifikat auch auf einer der nächsten GIBeT- Tagungen persönlich ausgehändigt oder per Post zugesandt werden. erfordern und für jeden Antrag die Beiträge dafür erhoben werden. Zweiter Weg: Antrag auf Anerkennung von Anbietern und Veranstaltungen (Äquivalenzprüfung) Als Mitglied der GIBeT melden Sie sich kostenfrei mit dem Benutzernamen und Passwort bei der GIBeT-Fortbildungsdatenbank an. Als Nicht-Mitglied nehmen Sie eine beitragspflichtige Registrierung vor.
2 ( GIBeT.de/fortbildungszertifikat/fortbildungs GIBeT- GIBeT- Fortbildungsdatenbank.html) In der GIBeT-Fortbildungsdatenbank finden Sie eine Übersicht der Module der beiden Profile Bildungsberatung und Bildungsmanagement des Fortbildungscurriculums, die für den Erwerb des Zertifikates nötig sind. Zum Erwerb des Fortbildungszertifikats können zu beliebigen Teilen Veranstaltungen akkreditierter Anbieter aus der GIBeT-Fortbildungsdatenbank (siehe Weg 1) und andere Fortbildungen eingebracht werden, deren Äquivalenz durch die Fortbildungskommission anerkannt werden muss. Finden Sie keine passende Fortbildung für die einzelnen Module in der GIBeT- Fortbildungsdatenbank, können Sie der Fortbildungskommission Anbieter zur Akkreditierung vorschlagen. Die Akkreditierung sichert, dass alle Fortbildungen dieses Anbieters für das Fortbildungszertifikat anerkannt werden. können Sie bei nicht-akkreditierten Anbietern Veranstaltungen besuchen. Für die Anerkennung prüft die Fortbildungskommission, ob diese in Umfang und Inhalt den Modulen des Fortbildungscurriculums entsprechen. Für besuchte Fortbildungen kann ein Antrag auf Anerkennung gestellt werden. Dies kann für einzelne Fortbildungen oder für alle absolvierten Fortbildungen gemeinsam erfolgen. Nach Registrierung in der GIBeT- GIBeT-Fortbildungsdatenbank besteht die Möglichkeit, die Bescheinigungen, Zertifikate von besuchten Fortbildungen externer Anbieter hochzuladen und einen Antrag auf Anerkennung für diese hochgeladenen Zertifikate zu stellen. Die Fortbildungen, für die einen Anerkennung beantragt wird, sollen im dafür vorgesehenen Antrag den Modulen des GIBeT-Fortbildungscurriculums (entsprechend des beantragten Profils) vorab zusortiert werden. Hinweis: Für jeden Antrag auf Anerkennung - unabhängig von der Zahl der anzuerkennenden Fortbildungen - wird ein Beitrag erhoben. ( In der GIBeT-Fortbildungsdatenbank können Sie in Ihrem Profil eine Übersicht zum individuellen Fortbildungsstand pflegen, die nur von Ihnen selbst und der Fortbildungskommission eingesehen werden kann. Diese Übersicht können Sie jederzeit als Checkliste ausdrucken. Sind alle Anforderungen des gesamten Fortbildungscurriculums erfüllt, teils durch Veranstaltungen akkreditierter Veranstalter, teils durch förmlich durch die Fortbildungskommission anerkannte Veranstaltungen oder auch vollständig durch anerkannte Fortbildungen
3 kann die Erteilung des Zertifikats in der GIBeT-Fortbildungsdatenbank beantragt werden. Dazumüssen Sie die kompletten Teilnahmenachweise in die GIBeT-Fortbildungsdatenbank hochgeladen worden sein. GIBeT. ( Die Fortbildungskommission prüft die Vollständigkeit der eingereichten Unterlagen auf einer ihrer Sitzungen (mindestens zweimal jährlich) und vergibt bei vollständigem Erfüllen der Voraussetzungen das beantragte Zertifikat. Auf Wunsch kann das Zertifikat auch auf einer der nächsten GIBeT- Tagungen persönlich ausgehändigt oder per Post zugesandt werden. erfordern und für jeden Antrag die Kosten dafür erhoben werden. Dritter Weg: Die Übergangsregelung wurde im Erweiterten Vorstand am diskutiert und verabschiedet und vom Vorstand am beschlossen als Übergangsregelung für StudienberaterInnen mit Berufserfahrung zur Anerkennung von Leistungen. Sie gilt ab und endet am Sie kann von im Berufsfeld Tätigen beantragt werden, die mindestens 3 Jahre Berufstätigkeit nachweisen. Wenn Sie die Erteilung des GIBeT-Fortbildungszertifikates auf Grundlage der Übergangsregelung beantragen möchten, müssen Sie dies bis spätestens (Posteingang Geschäftsstelle GIBeT) tun. Es wird in der Übergangsregelung nicht zwischen Voll- und Teilzeittätigkeiten unterschieden. Eine Registrierung in der GIBeT-Fortbildungsdatenbank nach der Übergangsregelung ist Voraussetzung für die Zertifizierung. Als Mitglied der GIBeT melden Sie sich mit dem Benutzernamen und Passwort der GIBeT an. Als Nicht-Mitglied nehmen Sie eine beitragspflichtige Registrierung vor. Sind alle Anforderungen der Übergangsregelung erfüllt, kann die Erteilung des Zertifikats in der GIBeT-Fortbildungsdatenbank beantragt werden. Im Antrag machen Sie deutlich, dass Sie nach der Übergangsregelung zertifiziert werden wollen. Dazu müssen Sie die kompletten Nachweise in die GIBeT-Fortbildungsdatenbank hochladen. Das Fortbildungszertifikat, das Sie erhalten, unterscheidet sich nicht von dem Fortbildungszertifikat, das nach dem Absolvieren des Fortbildungscurriculums verliehen wird. GIBeT.
4 Die Fortbildungskommission prüft zunächst nach einem Antrag auf Anerkennung von externen Fortbildungsveranstaltungen deren Äquivalenz, dann bei Antrag auf Zertifizierung die Vollständigkeit der eingereichten Unterlagen auf einer ihrer Sitzungen (mindestens zweimal jährlich) und vergibt bei vollständigem Erfüllen der Voraussetzungen das beantragte Zertifikat. Auf Wunsch kann das Zertifikat auch auf einer der nächsten GIBeT-Tagungen persönlich ausgehändigt oder per Post zugesandt werden. erfordern und für jeden Antrag die Kosten dafür erhoben werden. Dritter Weg: Die Übergangsregelung für StudienberaterInnen mit Berufserfahrung Die Übergangsregelung wurde im Erweiterten Vorstand am diskutiert und verabschiedet und vom Vorstand am beschlossen als Übergangsregelung für StudienberaterInnen mit Berufserfahrung zur Anerkennung von Leistungen. Sie gilt ab und endet am Siekann von im Berufsfeld Tätigen beantragt werden, die mindestens 3 Jahre Berufstätigkeit nachweisen und alle in der Überagangsregelung geforderten Nachweise bis zum erbracht haben. Wenn Sie die Erteilung des GIBeT-Fortbildungszertifikates auf Grundlage der Übergangsregelung beantragen möchten, müssen Sie dies bis spätestens (Posteingang Geschäftsstelle GIBeT)tun. Es wird in der Übergangsregelung nicht zwischen Voll- und Teilzeittätigkeiten unterschieden. Eine Registrierung in der GIBeT- GIBeT-Fortbildungsdatenbank GIBeT- GIBeT- Fortbildungsdatenbank nach der Übergangsregelung ist Voraussetzung zunächst für die Anerkennung der eingereichten Nachweise sowie für die Zertifizierung, die in einem zweiten Schritt beantragt wird. Als Mitglied der GIBeT melden Sie sich kostenfrei mit Ihrem Benutzernamenund Passwort der GIBeT an. Als Nicht-Mitglied nehmen Sie eine beitragspflichtige Registrierung vor. Sind alle Anforderungen der Übergangsregelung erfüllt, kann die Erteilung des Zertifikats in der Datenbank beantragt werden. Im Antrag machen Sie deutlich, dass Sie nach der Übergangsregelung zertifiziert werden wollen. Dazu müssen Sie die kompletten Nachweise in die GIBeT- Fortbildungsdatenbank hochladen. Das Fortbildungszertifikat, das Sie erhalten, unterscheidet sich nicht von dem Fortbildungszertifikat, das nach dem Absolvieren des Fortbildungscurriculums verliehen wird. GIBeT. Die Fortbildungskommission prüft die Vollständigkeit der eingereichten Unterlagen auf einer ihrer Sitzungen (mindestens zweimal jährlich) und vergibt bei vollständigem Erfüllen der Voraussetzungen das beantragte Zertifikat. Auf Wunsch kann das Zertifikat auch auf einer der nächsten GIBeT- Tagungen persönlich ausgehändigt oder per Post zugesandt werden. erfordern und für jeden Antrag die Kosten dafür erhoben werden.
5 Übergangsregelung für StudienberaterInnen mit Berufserfahrung zur Anerkennung von Leistungen für das Profil Bildungsmanagement Studium abgeschlossenes Hochschulstudium (2) 3 Jahre keine Dauer der Berufstätigkeit in Studienberatung Beratungsrelevante Ausbildung (mind. 120 Std.) ABDE (3) 4+2 (4) C 2+2 (6) Supervision (7) 4 Tage Selbstverpflichtung zur ständigen Weiterbildung (8) Dauer Übergangsregelung (1) der 2 Jahre nach Inkrafttreten des Umsetzungskonzepts Anerkennung Übergangsregelung für StudienberaterInnen mit Berufserfahrung zur Anerkennung von Leistungen für das Profil Bildungsberatung Studium abgeschlossenes Hochschulstudium (2) Dauer der Berufstätigkeit in Studien-beratung 3 Jahre Beratungsrelevante Ausbildung (mind. 120 Std.) mind. 120 Std. ABDE (3) 4+2 (4) C 1+1 (5) Supervision (7) 4 Tage Selbstverpflichtung zur ständigen Weiterbildung (8) Dauer Übergangsregelung (1) der 2 Jahre nach Inkrafttreten des Umsetzungkonzepts Anerkennung
6 (1) Zeitpunkt des Inkrafttretens: , Auslaufen der Übergangsregelung: (2) Abgeschlossenes Hochschulstudium (i.d.r. Master, Magister, Diplom, Staatsexamen), das den Zugang zum höheren Dienst ermöglicht. In begründeten Fällen (Nachweis besonderer Qualifikation) können auch andere Hochschulabschlüsse anerkannt werden. (3) Anerkennung von GIBeT-Tagungen oder Arbeitskreisen (mit Beleg der Tätigkeit): pro Bereich eine (4) Gesamt 6 Veranstaltungen, davon mindestens 2 vertiefende (5) Gesamt 2 Veranstaltungen, davon mindestens 1 vertiefende (6) Gesamt 4 Veranstaltungen, davon mindestens 2 vertiefende (7) Inklusive nachzuweisender kollegialer Supervision (8) Umsetzung: Satz im Zertifikat Die Inhaberin/der Inhaber dieses Zertifikates verpflichtet sich zu kontinuierlicher Fortbildung.
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