Ausland Meine Zeit in der Slowakischen Republik Arbeit und Rente europaweit

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1 Ausland Meine Zeit in der Slowakischen Republik Arbeit und Rente europaweit > > > Welche Renten es gibt Wie Sie Ihren Rentenantrag stellen Wer Ihre Fragen beantwortet

2 Leben und arbeiten in Europa Europa rückt zusammen. Es ist also nichts Ungewöhnliches mehr, wenn Berufstätige in verschiedenen europäischen Staaten leben und arbeiten. Wenn auch Sie im Ausland gearbeitet haben, werden Sie im Laufe Ihres Lebens vielleicht Mitglied in verschiedenen Systemen der Sozialen Sicherheit gewesen sein. Sie können sich über Ihre Ansprüche in allen Ländern bei den dortigen Sozialversicherungsträgern informieren und umfassend beraten lassen. Liegt Ihr Aufenthalt im Ausland aber schon länger zurück, werden Sie vielleicht den näheren Kontakt verloren haben. Hier hilft Ihnen unsere Broschüre. Sie soll Ihnen einen Überblick über die Leistungen der Sozialversicherung in der Slowakischen Republik geben. Die Broschüre wurde mit größter Sorgfalt erstellt. Trotzdem können wir für die Informationen zum ausländischen Recht leider keine Haftung für die Richtigkeit übernehmen. Bitte wenden Sie sich für verbindliche Rechtsauskünfte an die jeweils zuständigen Stellen vor Ort.

3 Inhaltsverzeichnis 4 Organisation der Rentenversicherung 8 Pflichtversicherte und freiwillig Versicherte 10 Invalidenrenten bieten Schutz 12 Ihre Rente im Alter 15 Hinterbliebene werden versorgt 18 Die Höhe Ihrer Rente 22 Ihr Rentenantrag 26 Soziale Sicherheit welche Leistungen gibt es noch? 28 Wir informieren. Wir beraten. Wir helfen. 3

4 Organisation der Rentenversicherung In der Slowakischen Republik besteht die Rentenversicherung aus einem Allgemeinen System für alle Arbeitnehmer und verschiedenen Sondersystemen für bestimmte Berufsgruppen. Die Rentenversicherung deckt die Risiken Alter, Invalidität und Tod ab. Darüber hinaus werden auch Leistungen bei Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten gezahlt wurde das Allgemeine System reformiert, es wird nunmehr von einem Drei-Säulen-System gesprochen. Bei der ersten Säule der sozialen Versicherung handelt es sich um eine gesetzliche Grundrentenversicherung. Sie wird im Umlageverfahren finanziert. Die Adresse finden Sie auf der Seite 22. Zuständiger Träger ist die slowakische Sozialversicherungsanstalt Sociálna Poištovňa, die ihren Sitz in Bratislava hat. Zur ersten Säule der Alterssicherung gehört auch die Krankenversicherung der pflicht- und freiwillig versicherten Personen. 4

5 Unser Tipp: Wer nach slowakischem Recht zum Personenkreis der Pflicht- oder freiwillig Versicherten gehört, wird im Kapitel Pflichtversicherte und freiwillig Versicherte erläutert. Die Grundrentenversicherung wird überwiegend aus den Beiträgen der Arbeitgeber und Arbeitnehmer finanziert. Das Altersrentensparen bildet die zweite Säule. Die Grundrente aus der ersten Säule und die Rente aus dem Altersrentensparen sollen zusammen das Einkommen im Alter und das Einkommen der Hinterbliebenen für den Fall des Todes des Versicherten sichern. Das Altersrentensparen wird zurzeit von sieben privaten Pensionsfonds betrieben. Diese Fonts schließen mit den Versicherten Verträge und führen die jeweiligen Rentenkonten. In der Slowakischen Republik zählen auch Studenten zu den Arbeitnehmern. Diese zweite Säule wurde erst 2005 eingeführt und wird langsam als zusätzliche Versorgung aufgebaut. So wurden alle Arbeitnehmer, die in der Zeit vor dem 1. Januar 2005 nicht rentenversichert waren, gesetzlich verpflichtet, eine kapitalgedeckte Rente abzuschließen (beispielsweise Berufsanfänger). Wer 2005 bereits Mitglied im Allgemeinen System war, konnte bis Juli 2006 wählen, ob er zusätzlich zur Grundrentenversicherung in einen Rentenfonds einzahlen wollte. 5

6 Bitte beachten Sie: Seit 2005 werden auf Versicherte, die nur in der ersten Säule versichert sind, und auf Versicherte, die in beiden Säulen versichert sind, unterschiedliche Beitragssätze angewendet. Der bisher ausschließlich an die slowakische Sozialversicherungsanstalt gezahlte Arbeitgeber- und Arbeitnehmerbeitrag wird weiterhin als Gesamtbeitrag abgezogen, es wird dann eine Hälfte an den jeweiligen Rentenfonds abgeführt. Beitragssätze als Prozent des Lohns Säule Säule Bezahlt Arbeitnehmegebenehmer Arbeit- beide Arbeit- Arbeitgeber Arbeitnehmer beide von 1. Säule 1. Säule 2. Säule Alter Invalidität Außer der Grundsicherung (1. Säule) und dem Altersrentensparen (2. Säule) können Versicherte bei privaten Versicherungsgesellschaften freiwillig persönliche Konten eröffnen. Diese Privatrentenverträge unterliegen der Kapitalisierung. Diese dritte Säule funktioniert von den beiden anderen Systemen völlig unabhängig. Unser Tipp: Unter bestimmten Bedingungen können Arbeitgeber diese Form der Altersvorsorge bezuschussen. 6

7 Neben dem Allgemeinen System gibt es sieben Sondersysteme für Berufssoldaten, Polizeikorps, Eisenbahnpolizei, Nachrichtendienst, Korps der Justiz- und Gefängnisaufseher, Zollbeamte und Staatsschutz. Aus diesen Sondersystemen werden bei Erfüllung der geforderten Mindestversicherungszeit Renten aufgrund der geleisteten Dienstjahre ermittelt. Bei Nichterfüllung der Mindestversicherungszeit erhalten diese Personen keine Rente aus dem Sondersystem, sondern aus dem Allgemeinen System. Es besteht aber auch die Möglichkeit, eine Rente aus einem Sondersystem und aus dem Allgemeinen System zu erhalten. Haben Sie beispielsweise eine Beschäftigung als Polizist und anschließend eine Beschäftigung als Arbeitnehmer ausgeübt, erhalten Sie eine Rente aus dem Sondersystem (wegen der Beschäftigung als Polizist) und aus dem Allgemeinen System (wegen einer anschließenden Beschäftigung als Arbeitnehmer). Leistungen Die slowakische Rentenversicherung zahlt Invalidenrenten, Altersrenten und Renten an Witwen, Witwer und Waisen. Bitte lesen Sie auch die entsprechenden Kapitel dazu. 7

8 Pflichtversicherte und freiwillig Versicherte In der slowakischen Rentenversicherung sind grundsätzlich alle Personen versicherungspflichtig, die eine Beschäftigung ausüben. Als Pflichtversicherte gelten daher insbesondere Beschäftigte, die krankenversichert sind, selbständig erwerbstätige Personen, die gesetzlich krankenversichert sind, Personen, die persönlich und ganztägig ein Kind bis zum sechsten Lebensjahr betreuen, Soldaten des Vorbereitungsdienstes und Personen, die einem der Sondersysteme zuzuordnen sind. > > > > > Aber auch Studenten zählen zu den Pflichtversicherten. Gehören Sie nicht zu den Pflichtversicherten, können Sie sich freiwillig versichern, wenn Sie bei einem rentenversicherten Selbständigen mitarbeiten oder im Ausland arbeiten. > > 8

9 Unser Tipp: Waren Sie in der slowakischen Rentenversicherung bereits mindestens ein Jahr versichert, können Sie sich ohne weitere Voraussetzungen freiwillig versichern. Diese freiwillige Versicherung ist aber höchstens für die Dauer von zehn Jahren möglich. 9

10 Invalidenrenten bieten Schutz Eine Invalidenrente soll Sie immer dann unterstützen, wenn Sie aufgrund einer Krankheit oder Behinderung dauerhaft Ihrer Arbeit nicht mehr nachgehen können. Sie haben einen Anspruch auf eine Invalidenrente, wenn Sie mindestens 40 Prozent erwerbsgemindert sind, infolge Ihres schlechten Gesundheitszustandes mindestens ein Jahr nicht erwerbsfähig sein können und die Mindestversicherungszeit erfüllt haben. > > > Sie können die Invalidenrente nur erhalten, wenn Sie bei Eintritt der Invalidität noch nicht die Voraussetzungen für eine Altersrente oder eine vorzeitige Altersrente erfüllen. Die Rente wird nur als volle Invalidenrente geleistet. Eine teilweise Invalidenrente gibt es nach slowakischem Recht nicht. Mindestversicherungszeit Die notwendige Mindestversicherungszeit ist abhängig von Ihrem Alter bei Eintritt der Invalidität. 10

11 Erforderliche Mindestversicherungszeit Lebensalter bei Eintritt der Invalidität bis zu 20 Jahre bis zu 22 Jahre über 22 bis 24 Jahre über 24 bis 26 Jahre über 26 bis 28 Jahre über 28 Jahre Mindestversicherungszeit weniger als 1 Jahr mindestens 1 Jahr mindestens 2 Jahre mindestens 3 Jahre mindestens 4 Jahre mindestens 5 Jahre Sie müssen die Mindestversicherungszeit nicht erfüllt haben, wenn bei Ihnen die Invalidität aufgrund eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit eingetreten ist oder Sie von Kindheit an behindert sind. Einen Anspruch auf Invalidenrente können auch Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, ab dem ersten Tag des Monats, in dem die Diagnose der Invalidität gestellt wurde, entweder für die Dauer der Invalidität oder bis zur Gewährung einer Altersrente haben. Bei dieser Personengruppe ist es nicht erforderlich, dass überhaupt Beiträge zur slowakischen Rentenversicherung gezahlt wurden. Hier sind beispielsweise von Geburt an Behinderte oder auch Schüler, die vor dem 18. Lebensjahr invalide geworden sind, gemeint. 11

12 Ihre Rente im Alter Um in der Slowakischen Republik eine Altersrente zu erhalten, müssen Sie ein bestimmtes Lebensalter erreicht und eine Versicherungszeit von mindestens zehn Jahren zurückgelegt haben. Ihr frühestmöglicher Rentenbeginn hängt von Ihrem Geburtsdatum und von Ihrem Geschlecht ab. Vom 1. Januar 2004 bis zum 31. Dezember 2014 wird die Altersgrenze schrittweise von 60 auf 62 Jahre angehoben. Ab 2015 wird dann das Rentenalter von 62 Jahren für alle Bevölkerungsgruppen gelten. Bitte beachten Sie: Bis zum 31. Dezember 2003 konnte die Altersrente bereits mit 60 Jahren in Anspruch genommen werden. Seit dem 1. Januar 2004 kann die Altersrente grundsätzlich erst mit 62 Jahren in Anspruch genommen werden. In der Übergangszeit bis 2014 gelten für Frauen und Männer aber noch unterschiedliche Altersgrenzen. 12

13 Altersgrenze für Männer Haben Sie bereits vor 2006 Ihr 60. Lebensjahr vollendet, wird das Rentenalter so bestimmt, dass zum Alter von 60 Jahren dazugezählt werden 9 Kalendermonate im Jahr 2004 und 18 Kalendermonate im Jahr > > Beispiel: Pavel S. ist am 4. August 1945 geboren. Am 4. August 2005 wurde er 60 Jahre alt. Zum Alter von 60 Jahren werden 18 Monate dazugezählt, also die Monate vom 4. August 2005 bis 28. Februar Die Altersrente von Pavel S. könnte somit am 1. März 2007 beginnen. Für Männer endet 2006 die Übergangszeit. Ihre Altersgrenze liegt jetzt bei 62 Jahren. Altersgrenze für Frauen Bei den Frauen ist das Rentenalter von der Anzahl der erzogenen Kinder abhängig. Frühestmögliches Rentenalter bei Frauen (Jahre + Monate) Geburtsjahr Anzahl der erzogenen Kinder kinderlos 1 Kind 2 Kinder 3 bis 4 Kinder 5 und mehr Kinder

14 Geburtsjahr Anzahl der erzogenen Kinder kinderlos 1 Kind 2 Kinder 3 bis 4 Kinder 5 und mehr Kinder Nach Das Existenzminimum beträgt im Jahr 2006 für eine Person monatlich 4730 SKK (rund 125 Euro). Vorzeitige Altersrente Frauen und Männer können ihre Altersrente auch vorzeitig in Anspruch nehmen. Dazu müssen Sie aber mindestens zehn Jahre rentenversichert gewesen sein. Die Höhe Ihrer vorzeitigen Altersrente muss mehr als das 1,2-Fache des Existenzminimums für eine Person betragen. Eine bestimmte Altersgrenze gibt es hier nicht. Bitte beachten Sie: Nehmen Sie eine vorzeitige Altersrente in Anspruch, mindert sich der Rentenbetrag der vorzeitigen Altersrente um 0,5 Prozent für je 30 Tage, die bis zum Erreichen der für Sie maßgebenden Altersgrenze fehlen. 14

15 Hinterbliebene werden versorgt Nach dem Tod des Ehepartners können Sie eine Witwen- oder Witwerrente erhalten, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Witwerrenten gibt es erst seit Sie können in der Slowakischen Republik eine Witwenoder Witwerrente beziehen, wenn Ihr Ehepartner gestorben ist, Sie mit der verstorbenen Person zum Zeitpunkt des Todes verheiratet waren, der Verstorbene im Zeitpunkt seines Todes einen Anspruch auf eine gesetzlich vorgesehene Alters-, Invalidenrente oder vorzeitige Altersrente hatte oder gehabt hätte oder der Tod aufgrund eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit eingetreten ist. > > > > Die Witwen- und Witwerrenten werden nur befristet für ein Jahr gezahlt. Sie können die Rente aber auch länger erhalten, wenn Sie zu mehr als 70 Prozent erwerbsunfähig sind, ein unterhaltspflichtiges Kind (Altersgrenze 26 Jahre) betreuen oder bereits selbst das Rentenalter erreicht haben. > > > 15

16 Bitte beachten Sie: Wenn Sie neben Ihrer Hinterbliebenenrente eine Altersrente beziehen, wird Ihnen die Hinterbliebenenrente nicht in voller Höhe ausgezahlt. Bitte lesen Sie auch das Kapitel Die Höhe Ihrer Rente. Geschiedene können nur dann eine Witwen- oder Witwerrente beziehen, wenn sie vor dem 1. Januar 2004 geschieden wurden und der Verstorbene vor dem 1. Januar 2004 Unterhalt geleistet hatte. Der Anspruch auf Witwen- oder Witwerrente erlischt, wenn Sie erneut heiraten. Waisenrente Bis 2003 hatte jedes Kind mit dauerhaftem Wohnsitz auf dem Gebiet der Slowakischen Republik einen Anspruch auf Waisenrente. Seit 2004 können leibliche und adoptierte Kinder des verstorbenen Versicherten eine Waisenrente erhalten, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Einen Anspruch auf Waisenrente haben nur unversorgte Kinder. Für Pflegekinder besteht kein Anspruch auf Waisen rente. Eine Waisenrente kann erhalten, wessen verstorbene(r) Mutter/Vater (Adoptivmutter/Adoptivvater) Bezieher einer Altersrente, vorzeitigen Altersrente oder einer Invalidenrente gewesen ist oder die für die Entstehung des Anspruchs auf Altersoder Invalidenrente erforderliche Anzahl von Versicherungsjahren erfüllt hatte oder infolge eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit gestorben ist. > > > 16

17 Stirbt auch der zweite Elternteil, wird eine Vollwaisenrente gezahlt. Eine Waisenrente wird grundsätzlich nur bis zum Ende der Schulpflicht gezahlt. Eine Verlängerung ist bis zum 26. Lebensjahr möglich, wenn sich die Waise in der Berufsvorbereitung befindet oder wirtschaftlich unselbständig ist. 17

18 Die Höhe Ihrer Rente Nachdem Sie wissen, ab wann und unter welchen Voraussetzungen Sie aus der slowakischen Rentenversicherung eine Rente beziehen können, ist für Sie sicher noch die Höhe von Interesse. Die Höhe Ihrer Invalidenrente oder Altersrente ist grundsätzlich abhängig von der Höhe der während Ihres gesamten Versicherungslebens durch Beiträge versicherten Arbeitsentgelte. Zusätzlich hängt die Höhe Ihrer Invalidenrente noch davon ab, um wie viel Prozent Ihre Erwerbsfähigkeit gemindert ist. Die monatliche Rente wird mit folgender Formel ermittelt: Durchschnittliche persönliche Entgeltpunkte x Rentenversicherungszeit x aktueller Rentenwert monatliche = Rente Die durchschnittlichen persönlichen Entgeltpunkte werden als Verhältnis des jährlichen Bruttoeinkommens des Versicherten zum durchschnittlichen Jahreseinkommen in der Slowakei bestimmt. Sie können für jedes Jahr 18

19 aber höchstens drei Entgeltpunkte erhalten; für das Jahr 2006 sogar nur 2,37 Entgeltpunkte. Zu den Rentenversicherungszeiten zählen auch Zeiten in anderen EU-Ländern beträgt der aktuelle Rentenwert 214,68 SKK (rund 5,67 Euro). Mit der Rentenversicherungszeit ist die Anzahl der Versicherungsjahre gemeint. Zu den Versicherungsjahren zählen beispielsweise auch Zeiten, in denen Sie Mutterschaftsgeld oder Elternschaftsgeld erhalten haben oder ein Kind bis zum Alter von sechs Jahren betreut haben. Der aktuelle Rentenwert beträgt 1,25 Prozent des durchschnittlichen Monatseinkommens in der Slowakei in dem Jahr vor dem Rentenbeginn. Beispiel: Vladimir H. hat 30 Jahre in der Slowakei gearbeitet und immer ein hohes Einkommen erzielt. Seine Altersrente beginnt 2006 und wurde wie folgt berechnet: 2,37 durchschnittliche Entgeltpunkte x 30 Jahre x 214,68 SKK = ,75 SKK (rund 403,14 Euro) Vorzeitige Altersrente Die vorzeitige Altersrente wird zunächst wie die normale Altersrente berechnet. Sie wird dann um 0,5 Prozent für jeweils 30 Tage vor dem normalen Rentenbeginn gekürzt. Diese Kürzung bleibt bei Erreichen des normalen Rentenalters bestehen. Beispiel: Vladimir H. nimmt seine Altersrente um 120 Tage vorzeitig in Anspruch. Von seiner monatlichen Rente werden daher zwei Prozent abgezogen. Statt 15263,75 SKK bekommt er nur noch 14958,48 SKK. 19

20 Aufschub von Altersrenten Nehmen Sie Ihre Altersrente noch nicht in Anspruch, obwohl Sie alle Voraussetzungen erfüllt haben, kann sich Ihre spätere Rente erhöhen. Für je 30 Tage, um die die Rente aufgeschoben wird, erhöht sich die Altersrente um 0,5 Prozent. Diesen Bonus können Sie aber nur beanspruchen, wenn Sie in dieser Zeit weiter arbeiten. Renten an Hinterbliebene Die Höhe der Witwen- und Witwerrenten beträgt 60 Prozent der Alters- oder Invalidenrente, auf die der Verstorbene zum Zeitpunkt seines Todes Anspruch gehabt hätte. Werden Ihnen eine slowakische Altersrente und eine slowakische Hinterbliebenenrente gezahlt, wird Ihnen die höhere Rente in voller Höhe und die niedrigere Rente in Höhe der Hälfte gezahlt. Vor dem 1. Januar 2004 Geschiedene können ihre Rente höchstens in Höhe des bisherigen Unterhalts bekommen. Die Höhe der Waisenrente beträgt bei Halbwaisen 30 Prozent und bei Vollwaisen 50 Prozent der Altersoder Invalidenrente, auf die der verstorbene Elternteil zum Zeitpunkt seines Todes Anspruch hatte. Bitte beachten Sie: Der Höchstbetrag für alle Berechtigten (Witwen/ Witwer und Waisen) beträgt 100 Prozent der Rente des Versicherten. Übersteigt die Summe der Hinterbliebenenrenten diesen Wert, werden sie proportional verringert. 20

21 Besteuerung Die Renten in der Slowakischen Republik unterliegen keiner Besteuerung. Rentenanpassung Die slowakischen Renten werden zurzeit jeweils zum 1. Juli eines jeden Jahres angepasst. Die Renten werden entsprechend dem durchschnittlichen jährlichen Anstieg der Verbraucherpreise und dem jährlichen Anstieg des Durchschnittseinkommens in der Wirtschaft des Vorjahres angepasst. Beide Werte werden vom Statistischen Amt für das jeweilige Kalenderjahr ermittelt. Rente und Hinzuverdienst Beziehen Sie eine slowakische Rente, dürfen Sie neben dem Rentenbezug weiter arbeiten. Beachten Sie bitte, dass bei Invalidenrenten jedoch nach Art der Weiterbeschäftigung geprüft wird, ob eine Besserung Ihres Gesundheitszustandes eingetreten ist. Falls sich Ihr Gesundheitszustand gebessert hat, kann Ihnen die Rente gekürzt oder ganz entzogen werden. 21

22 Ihr Rentenantrag Ob und ab wann Sie Anspruch auf eine Rente aus der Slowakischen Republik haben, kann rechtsverbindlich nur von den slowakischen Rentenversicherungsträgern beurteilt werden. Setzen Sie sich rechtzeitig mit dem slowakischen Versicherungsträger in Verbindung. Für das Allgemeine System ist folgender Träger zuständig: Die Informationen auf der Internetseite stehen nur in slowakischer Sprache zur Verfügung. Sociálna Poištovňa, ústredie Ulica 29 augusta BRATISLAVA 1 SLOWAKISCHE REPUBLIK Internet Selbstverständlich können Sie sich auch an die zuständigen deutschen Versicherungsträger wenden. Für Ihre Fragen und Anträge im Verhältnis zur Slowakischen Republik sind in Deutschland folgende Versicherungsträger zuständig: > > > Deutsche Rentenversicherung Bund, Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See und Deutsche Rentenversicherung Bayern Süd. 22

23 Unser Tipp: Wollen Sie aus Deutschland und der Slowakischen Republik eine Rente beziehen, müssen Sie nicht bei allen beteiligten Versicherungsträgern einen Antrag stellen. Ein Antrag gilt gleichzeitig für alle Träger. Wenn Sie in Deutschland wohnen, wenden Sie sich bitte an Ihren zuständigen Träger in Deutschland. Haben Sie Ihren letzten deutschen Beitrag an die Deutsche Rentenversicherung Bund (ehemals Bundesversicherungsanstalt für Angestellte) gezahlt, wenden Sie sich bitte an die: Deutsche Rentenversicherung Bund Telefon Telefax Internet Haben Sie zu irgendeinem Zeitpunkt mindestens einen deutschen Beitrag zur Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See (ehemals Bundesknappschaft, Bahnversicherungsanstalt und Seekasse) gezahlt, ist für Sie Ansprechpartner die: Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See Telefon Telefax Internet Haben Sie Ihren letzten deutschen Beitrag an einen Regionalträger (ehemalige Landesversicherungsanstalten) gezahlt, ist für Sie Ansprechpartner die: 23

24 Deutsche Rentenversicherung Bayern Süd Telefon Telefax Internet de Haben Sie noch keine deutschen Beiträge gezahlt, wenden Sie sich bitte an die Deutsche Rentenversicherung Bund. Sie ermittelt für Sie den zuständigen Träger. Bitte beachten Sie: Die Antwort auf die Frage, welcher Träger für Sie zuständig ist, wurde hier nur vereinfacht dargestellt. Sie haben aber keine Nachteile, wenn Sie Ihre Anfrage oder Ihren Antrag an einen unzuständigen Versicherungsträger richten. Er wird Ihr Anliegen an den zuständigen Träger weiterleiten. Wie Sie mit der Deutschen Rentenversicherung in Kontakt treten können, steht im Kapitel Wir informieren. Wir beraten. Wir helfen. Wie wird die Rente gezahlt? Wenn Sie Ihren Rentenantrag gestellt haben und Ihnen die Rente bewilligt wurde, erhalten Sie sie in zwölf Monatsbeträgen ausgezahlt. Die Überweisung der Rente erfolgt direkt auf Ihr Konto. Auf Wunsch können Sie auch einen Scheck bekommen. Er wird in Euro ausgestellt. Die Zahlung erfolgt monatlich im Voraus. 24

25 Beispiel: Karel B. bekommt am 10. August 2006 seine Rente überwiesen. Hierbei handelt es sich um die Rentenzahlung für die Zeit vom 10. August 2006 bis 9. September Wohnen Sie nicht in der Slowakischen Republik, wird der Versicherungsträger einmal jährlich von Ihnen eine Lebensbescheinigung fordern. Das entsprechende Formular bekommen Sie automatisch zugesandt. Damit Sie Ihre Rente aus der Slowakischen Republik immer reibungslos erhalten können, sollten Sie nicht vergessen, diese Bescheinigung rechtzeitig zurückzusenden. 25

26 Soziale Sicherheit welche Leistungen gibt es noch? In der Slowakischen Republik können Sie neben den verschiedenen Renten bei Bedarf auch noch weitere Leistungen erhalten. Zu den weiteren Leistungen zählen beispielsweise Arbeitslosengeld, Elternschaftsleistungen, Krankengeld, Sterbegeld und die Finanzierung von Rehabilitationsmaßnahmen. Für das Arbeitslosengeld ist das Amt für Arbeit, Soziales und Familien zuständig. Es wird längstens für sechs Monate gezahlt und kann danach erneut erst wieder nach Ablauf von drei Jahren bewilligt werden. Elternschaftsleistungen sollen die Eltern eines Kindes bis zu drei Jahren (bei Gesundheitsproblemen bis zu sechs Jahren) finanziell unterstützen und so eine optimale Versorgung des Kindes gewährleisten. Krankengeld wird während der ersten zehn Krankheitstage (Kalendertage) vom Arbeitgeber gezahlt. Ab dem 11. Tag der Erkrankung haben Sie dann Anspruch auf Krankengeld von der Sozialversicherungsanstalt. Krankengeld wird höchstens für 52 Wochen gezahlt. 26

27 Sie haben Anspruch auf eine medizinische Leistung zur Rehabilitation, wenn Sie bei Ihrer Arbeit in Ihrer Gesundheit geschädigt sind. Mit ihr sollen Krankheiten und Behinderungen vermieden werden. Die medizinische Rehabilitation erfolgt nach den ärztlichen Vorgaben in speziellen Kureinrichtungen. Stirbt ein Versicherter, wird ein Sterbegeld an die Person, die die Beisetzung organisiert hat, gezahlt. Voraussetzung hierfür ist, dass der ständige oder vorübergehende Wohnsitz (länger als 90 Tage) des Verstorbenen und der Person, die die Beisetzung organisiert hat, in der Slowakei gewesen ist. Das Sterbegeld beträgt pauschal 2300 SKK (rund 61 Euro). 27

28 Wir informieren. Wir beraten. Wir helfen. Beratung ganz in Ihrer Nähe Auskunfts- und Beratungsstellen: Unsere fachkundigen Mitarbeiter helfen Ihnen gern und natürlich kostenlos. Besuchen Sie uns zu einem persönlichen Gespräch. Viele Auskunfts- und Beratungsstellen sind auch Servicestellen für Rehabilitation. Hier erhalten Sie Information und Unterstützung beim Beantragen von Rehabilitationsleistungen für alle Reha-Einrichtungen der Deutschen Rentenversicherung. Versichertenberater/-innen und Versichertenälteste: Die bundesweit ehrenamtlich tätigen Versichertenberater/-innen bzw. Versichertenältesten beraten Sie und helfen beim Ausfüllen von Anträgen. Wo Sie uns finden: Alle Adressen finden Sie auf der Internetseite und auf den Seiten Ihres Rentenversicherungsträgers. Unter können Sie uns außerdem gern eine schicken. Oder Sie nutzen dazu unser Formular Kontakt im Internet. Kostenloses Service-Telefon Wählen Sie zum Nulltarif die Nummer der Deutschen Rentenversicherung: Unter erreichen Sie unsere Experten. Wir sind für Sie da: Mo-Do 7:30 Uhr bis 19:30 Uhr, Fr 7:30 Uhr bis 15:30 Uhr Internet Unter erreichen Sie uns rund um die Uhr. Sie können Vordrucke oder Broschüren herunterladen, bequem eine Renteninformation anfordern und sich über viele Themen in der Rentenversicherung informieren. Versicherungsämter der Stadt- und Landkreise als unsere Partner In den meisten Regionen können Sie auch hier Ihren Rentenantrag stellen, Vordrucke erhalten oder Ihre Versicherungsunterlagen weiterleiten lassen. 28

29 Die Träger der Deutschen Rentenversicherung Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg Deutsche Rentenversicherung Bayern Süd Deutsche Rentenversicherung Berlin-Brandenburg Deutsche Rentenversicherung Braunschweig-Hannover Deutsche Rentenversicherung Hessen Deutsche Rentenversicherung Mitteldeutschland Deutsche Rentenversicherung Nord Deutsche Rentenversicherung Ober- und Mittelfranken Deutsche Rentenversicherung Oldenburg-Bremen Gartenstraße Karlsruhe Telefon Am Alten Viehmarkt Landshut Telefon Bertha-von-Suttner-Straße Frankfurt/Oder Telefon Lange Weihe Laatzen Telefon Städelstraße Frankfurt/Main Telefon Georg-Schumann-Straße Leipzig Telefon Ziegelstraße Lübeck Telefon Wittelsbacherring Bayreuth Telefon Huntestraße Oldenburg Telefon

30 Deutsche Rentenversicherung Rheinland Deutsche Rentenversicherung Rheinland-Pfalz Deutsche Rentenversicherung Saarland Deutsche Rentenversicherung Schwaben Deutsche Rentenversicherung Unterfranken Deutsche Rentenversicherung Westfalen Deutsche Rentenversicherung Bund Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See Königsallee Düsseldorf Telefon Eichendorffstraße Speyer Telefon Martin-Luther-Straße Saarbrücken Telefon Dieselstraße Augsburg Telefon Friedenstraße 12/ Würzburg Telefon Gartenstraße Münster Telefon Ruhrstraße Berlin Telefon Pieperstraße Bochum Telefon

31 Impressum Herausgeber: Deutsche Rentenversicherung Bund Geschäftsbereich Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Kommunikation Berlin, Ruhrstr. 2 Postanschrift: Berlin Telefon: , Telefax: Internet: drv@drv-bund.de Fotos: Bildarchiv Deutsche Rentenversicherung Bund Druck: Bonifatius GmbH, Druck Buch Verlag, Paderborn 1. Auflage (8/2006), Nr. 720 Diese Broschüre ist Teil der Öffentlichkeitsarbeit der Deutschen Rentenversicherung; sie wird grundsätzlich kostenlos abgegeben und ist nicht zum Verkauf bestimmt.

32 Die gesetzliche Rentenversicherung ist und bleibt die wichtigste Säule der Alterssicherung in Deutschland. Sie betreut über 50 Millionen Versicherte und mehr als 19 Millionen Rentner. Die Deutsche Rentenversicherung ist der kompetente Ansprechpartner für Versicherte, Rentner und Arbeitgeber. Diese Broschüre ist Teil unseres umfangreichen Beratungsangebotes. Wir informieren. Wir beraten. Wir helfen. Die Deutsche Rentenversicherung.

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