MASTER OF EDUCATION UND DANN?

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1 MASTER OF EDUCATION UND DANN? IN 18 MONATEN ZUM ZIEL. DER VORBEREITUNGSDIENST FÜR EIN LEHRAMT Vortrag an der Universität Osnabrück am 11. Februar 2016

2 DER WEG IN DEN VORBEREITUNGSDIENST Bewerbung Fristen und Termine Zulassung und Einstellung in den Vorbereitungsdienst sowie Zuweisung zum Studienseminar Wichtige Informationsquelle: Pfad > Thema Schule > Lehrkräfte > Vorbereitungsdienst

3 BEWERBUNG

4 BEWERBUNG Kein Zwang zum schnellen Handeln. Keine Frist zwischen Studium und Vorbereitungsdienst. Ausnahmen: Lehramt an Grund-, Haupt- und Realschulen bis zum Diplomhandelslehrer bis

5 BEWERBUNG FÜR WELCHES LEHRAMT? Sie können sich bewerben für das Lehramt an Gymnasien oder an Berufsbildenden Schulen oder für Sonderpädagogik Aber auch: für das Lehramt an Grund-, Haupt- und Realschulen mit dem Schwerpunkt Grundschulen oder dem Schwerpunkt Haupt- und Realschulen (Studium bis 2010) oder für das Lehramt an Grund- und Hauptschulen mit dem Schwerpunkt Grundschulen oder Schwerpunkt Hauptschulen und für das Lehramt an Realschulen (Studium von 2010 bis 2014) oder für das Lehramt an Grundschulen und für das Lehramt an Haupt- und Realschulen mit den Schwerpunkten Hauptschulen oder Realschulen (Studium seit 2014)

6 GHR 300 Bewerberinnen und Bewerber mit einem viersemestrigen Masterstudiengang bewerben sich für das Lehramt an Grund-, Haupt- und Realschulen (Grundschulen + Haupt- und Realschulen) und zwar für das Lehramt an Grundschulen mit dem Schwerpunkt GS für das Lehramt an Haupt- und Realschulen mit dem Schwerpunkt Hauptschulen HS und mit dem Schwerpunkt Realschulen HR

7 BEWERBUNG Wo müssen Sie sich bewerben? Bei der Niedersächsischen Landesschulbehörde, Regionalabteilung Braunschweig Wie bewerben Sie sich? über das Internet bei Sie bewerben sich elektronisch und schriftlich. Bitte lesen Sie dort aufmerksam die angebotenen Informationen und die FAQ

8 BEWERBUNGSUNTERLAGEN Bewerbungsbogen ausgedruckt und persönlich unterschrieben Tabellarischer Lebenslauf (unterschrieben) mit Lichtbild Kopie (nicht beglaubigt) des Masterzeugnisses. Kann nachgereicht werden. Nachweis der berufspraktischen Tätigkeiten (nur für BBS) Unterlagen bzgl. eines Härtefallantrages

9 FRISTEN UND TERMINE

10 FRISTEN Beachten Sie bitte drei Fristen: Ihre schriftliche Bewerbung muss bis zum Fristende bei der Niedersächsischen Landesschulbehörde, Regionalabteilung Braunschweig eingegangen sein. Für die Vorlage Ihrer Abschlussnote haben Sie zwei Nachreichfristen: Bei Vorlage innerhalb der ersten Nachreichfrist nehmen Sie am Hauptlauf des Zulassungsverfahrens teil. Bei späterer Vorlage nehmen Sie am Nachrückverfahren teil.

11 FRISTEN UND TERMINE FÜR DEN ALLGEMEINBILDENDEN BEREICH Einstellungstermin 27. Juli Januar 2017 (vorläufig) 16. Januar 2016 bis 31. März Juli 2016 bis 15. September April Oktober 2016 (erweiterte Nachreichfrist bis 10. Juli 2016) (erweiterte Nachreichfrist bis 31. Dezember 2016) Mitteilung über die Zulassung und Zuweisung zum Studienseminar Mitte Mai 2016 Mitte November 2016 Nachrückverfahren Bis 10. Juli 2016 Bis 31. Dezember 2016 Bewerbungszeitraum Nachreichfrist für die Note

12 FRISTEN UND TERMINE FÜR DEN BERUFSBILDENDEN BEREICH Einstellungstermin Bewerbungszeitraum Nachreichfrist für die Note Mitteilung über die Zulassung und Zuweisung zum Studienseminar Nachrückverfahren 1. Mai November Oktober 2015 bis 15. Januar April 2016 bis 31. Juli Februar August 2016 (Zeugnis kann auch danach noch nachgereicht werden) (Zeugnis kann auch danach noch nachgereicht werden) ab März 2016 ab September 2016 Bis 20. April 2016 Bis 20. Oktober 2016

13 ZULASSUNG ZUM VORBEREITUNGSDIENST Wer? Wieviel? Fächer des besonderen Bedarfs In welcher Reihenfolge?

14 ZULASSUNG - WER? Zum Vorbereitungsdienst kann zugelassen werden, wer das Lehramtsstudium mit dem Master of Education oder der 1. Staatsprüfung abgeschlossen hat und über die erforderlichen Kenntnisse der deutschen Sprache verfügt. die berufspraktischen Zeiten erfüllt hat (nur BBS)

15 ZULASSUNG - WIEVIEL? Für die Zulassung zum Vorbereitungsdienst für ein Lehramt in Niedersachsen gelten die Beschränkungen des 119 des Niedersächsischen Beamtengesetzes. Zu jedem Einstellungstermin werden die insgesamt für jedes Lehramt zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel (Stellen) festgelegt. Von diesen Stellen werden vorab 20% festgeschrieben für Fächer des dringenden Bedarfs.

16 ZULASSUNG - VORWEGABZUG (20%) Für das Lehramt an Grundschulen sind die Fächer Musik und Sport Fächer des dringenden Bedarfs. Für das Lehramt an Hauptschulen sind die folgenden Fächer dringende Bedarfsfächer: 1. Physik 2. Chemie 3. Musik 4. Englisch 5. Politik 6. Technik 7. Kunst 8. Hauswirtschaft 9. nachrangig Mathematik und Evangelische Religion

17 Für das Lehramt an Realschulen sind dringende Bedarfsfächer: Französisch Chemie Physik Musik Englisch Technik Kunst 8. nachrangig Mathematik und Evangelische Religion

18 Die dringenden Bedarfsfächer für das Lehramt an Gymnasien sind: 1. Physik 2. Kunst 3. Informatik 4. Mathematik 5. Musik 6. Chemie 7. Spanisch 8. Latein 9. Evangelische Religion

19 Beim Lehramt für Sonderpädagogik besteht besonderer Bedarf in allen sonderpädagogischen Fachrichtungen Fachrichtungen des dringenden Bedarfs im berufsbildenden Bereich sind: Metalltechnik Elektrotechnik Fahrzeugtechnik Ökotrophologie (Schwerpunkt Hauswirtschaft) Sozialpädagogik Pflegewissenschaften Agrarwissenschaften (Schwerpunkt Pflanzenproduktion/Nutztierhaltung oder Garten- und Landschaftsbau/Agrarökonomie)

20 ZULASSUNG IN WELCHER REIHENFOLGE? Die verbleibenden Stellen werden wie folgt verteilt: % nach Qualifikation (Note) % für Wartezeitbewerber/innen % für Härtefälle

21 2. Wartezeitbewerber/innen (35%) Wartezeitbewerber/innen sind Wiederbewerber, die im vorangegangen Einstellungsverfahren wegen fehlender Ausbildungskapazitäten nicht zugelassen werden konnten. In den letzten 5 Jahren gab es keine Wartezeiten bei den Lehrämtern an Grundschulen, an Hauptschulen, an Realschulen sowie an Berufsbildenden Schulen und für das Lehramt für Sonderpädagogik. Wartezeiten für das Lehramt an Gymnasien sind bei bestimmten Fächern die Regel (Beispiel Russisch und Philosophie).

22 3. Härtefälle (10%) werden in der folgenden Rangfolge berücksichtigt: 1. Bewerberinnen und Bewerber, die im Sinne des Neunten Buchs des Sozialgesetzbuchs schwerbehindert oder schwerbehinderten Menschen gleichgestellt sind, nach dem Grad der Behinderung, 2. Bewerberinnen und Bewerber, die aufgrund gesetzlicher Verpflichtung Unterhalt leisten gegenüber mindestens a) einem Kind oder b) einer nicht erwerbsfähigen Person, wenn ohne ein Einkommen der Bewerberin oder des Bewerbers deren Unterhalt nicht gewährleistet ist, nach der Zahl der Unterhaltsberechtigten. 3. Andere Fälle außergewöhnlicher Härte

23 ZULASSUNGSVERFAHREN ZUM EINSTELLUNGSTERMIN Lehramt Stellenzahl Bewerbungen Grund- u. Hauptschulen, Grund-, Haupt- und Realschulen Realschulen Sonderpädagogik Gymnasien

24 ZULASSUNGSVERFAHREN ZUM EINSTELLUNGSTERMIN Lehramt an Grund- und Hauptschulen = alle Lehramt an Realschulen = alle Lehramt für Sonderpädagogik = alle Lehramt an Gymnasien = bis Note 1,8 alle mit Ausnahme von bestimmten Fächern, z.b. a. Philosophie bis Note 1,5 b. Russisch nur eine Wartezeitbewerbung

25 ZULASSUNGSVERFAHREN ZUM EINSTELLUNGSTERMIN (BBS) Lehramt Berufsbildende Schulen Stellenzahl Bewerbungen Alle zulassungsfähigen Bewerbungen werden zugelassen!

26 ZUWEISUNG ZUM STUDIENSEMINAR

27 STUDIENSEMINARE Lehramt Anzahl der Studienseminare Grund- und Hauptschulen Realschulen Grund-, Haupt- und Realschulen 21 Sonderpädagogik 4 (+1) Gymnasien 17 (+4) Berufsbildende Schulen 7

28 ZUWEISUNG - KRITERIEN Folgende Einflussgrößen sind bei der Auswahl des geeigneten Studienseminars zu berücksichtigen: Die freien Ausbildungskapazitäten am Studienseminar und in den Ausbildungsschulen sowie das Landesinteresse an gleichmäßiger Auslastung der Studienseminare (ausbildungsrelevante Kriterien) Die Wünsche der Bewerberinnen und Bewerber (persönliche Gründe)

29 AUSBILDUNGSRELEVANTE KRITERIEN IM ALLGEMEIN BILDENDEN BEREICH Freie Ausbildungskapazitäten am Studienseminar und in den Ausbildungsschulen Fachseminare und Pädagogikseminare (wird das Fach am Studienseminar auch ausgebildet?) Gesamtauslastung des Studienseminars Plätze in den Ausbildungsschulen

30 AUSBILDUNGSRELEVANTE KRITERIEN IM BERUFSBILDENDEN BEREICH Zum wurden folgende Ausbildungsregionen gebildet: Ausbildungsregion Braunschweig (BS) mit den Studienseminarstandorten Braunschweig und Göttingen, Ausbildungsregion Hannover (H) mit den Studienseminarstandorten Hannover und Hildesheim, Ausbildungsregion Lüneburg (LG) mit den Studienseminarstandort Stade in Kooperation mit den Studienseminaren Hannover und Oldenburg, Ausbildungsregion Weser-Ems (WE) mit den Studienseminarstandorten Oldenburg und Osnabrück

31 IN ALLEN VIER AUSBILDUNGSREGIONEN WIRD GRUNDSÄTZLICH AUSGEBILDET IN allen beruflichen Fachrichtungen, allen allgemeinen Unterrichtsfächern, Berufs- und Wirtschaftspädagogik und Sonderpädagogik in der beruflichen Bildung

32 PERSÖNLICHE GRÜNDE DER BEWERBERINNEN UND BEWERBER In Ihrer Bewerbung können Sie bis zu drei Wunschorte benennen. Erfahrungsgemäß können nur ca. 40% der Erstwünsche erfüllt werden. Falls eine besondere Bindung an Ihren ersten Wunschort besteht, sollten Sie das schon in Ihrer Bewerbung erwähnen.

33 PERSÖNLICHE GRÜNDE DER BEWERBERINNEN UND BEWERBER Die persönlichen Gründe finden in folgender Reihenfolge Berücksichtigung: 1. Schwerbehinderung 2. Bewerberinnen und Bewerber mit Kindern 3. Verheiratete Bewerberinnen und Bewerber und eingetragene Lebenspartnerschaften 4. Bewerberinnen und Bewerber, die eine besondere Bindung zum Wunschort nachgewiesen haben (z.b. Pflege von Angehörigen, Ehrenämter.) 5. Sonstige

34 AUSBILDUNGSSCHULE Im Zulassungsverfahren wird nur darüber entschieden, welchem Studienseminar Sie zur Ausbildung zugewiesen werden. Wünsche zu bestimmten Ausbildungsschulen werden nicht berücksichtigt. Die Auswahl der Ausbildungsschule erfolgt auf Vorschlag des Studienseminars im Einvernehmen mit dem schulfachlichen Dezernat der Niedersächsischen Landesschulbehörde. Im Einstellungsschreiben wird die Ausbildungsschule endgültig festgelegt.

35 EINSTELLUNG IN DEN VORBEREITUNGSDIENST

36 IM ANSCHLUSS AN DIE ZULASSUNG ZUM VORBEREITUNGSDIENST WERDEN SIE VON DER PERSONALSTELLE DER NLSCHB IN BRAUNSCHWEIG BETREUT. Es findet das Einstellungsverfahren statt: Prüfung der persönlichen Einstellungsvoraussetzungen (z.b. erweitertes Führungszeugnis, in Einzelfällen Gesundheitszeugnis) Festsetzung der Dauer des Vorbereitungsdienstes (Antrag auf Verkürzung, Anrechnung von Vordienstzeiten ) Weitere Unterlagen (Zeugnisse, Personenstandsurkunden, Erklärung zu den wirtschaftlichen Verhältnissen, Erste Hilfe-Bescheinigung usw.) - siehe Informationen der Landesschulbehörde - unter / Thema Vorbereitungsdienst

37 VERBEAMTUNG Beamtenverhältnis auf Widerruf Sozialversicherungsbeiträge entfallen Private Krankenversicherung als Ergänzung der Beihilfeleistungen erforderlich Auf Antrag kann der Vorbereitungsdienst auch in einem öffentlichrechtlichen Ausbildungsverhältnis abgeleistet werden

38 Danke für Ihre Aufmerksamkeit

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