Allgemeine Bestimmungen zum Kaitarif 2-5. Umschlag Boote 6. Umschlag Container und Wechselbrücken 6. Umschlag Fahrzeuge und Anhänger 7-8
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- Brigitte Waltz
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1 Allgemeine Bestimmungen zum Kaitarif 2-5 Entgelte für landseitige Dienstleistungen Umschlag Boote 6 Umschlag Container und Wechselbrücken 6 Umschlag Fahrzeuge und Anhänger 7-8 Umschlag staplerfähige Güter 8 Umschlag kranbare, nicht staplerfähige Güter Umschlag Massengut Stundensätze für Personal und Geräte 9-10 Nebenleistungen 11 Lagerung und Standgeld für Lkw und Trailer Entgelte für schiffsseitige Dienstleistungen Löschen oder Laden Roll on Roll off / StoRo Löschen oder Laden LoLo Ladungssicherung Gate Charge 15 Fest-/Losmachen Terminal Skandinavienkai Stundensätze für Personal und Geräte 8-10 Nebenleistungen 11 Lagerung und Standgeld für Lkw und Trailer Kontakte 18
2 1. Allgemeine Bedingungen 1.1 Vertragsgrundlage Der Auftraggeber von Dienstleistungen, sonstigen Leistungen aller Art oder der Hafenbenutzer der öffentlichen Kaianlagen, die von der Lübecker Hafen-Gesellschaft mbh (im folgenden LHG benannt) betrieben werden, erkennt die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) und den Kaitarif in der jeweils gültigen Fassung als Vertragsgrundlage mit der LHG an Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) können in der jeweils gültigen Fassung aus dem Internet, Adresse: heruntergeladen werden Hafenbenutzer sind verpflichtet, bei der Benutzung der öffentlichen Hafenanlagen alle einschlägigen öffentlich-rechtlichen Vorschriften zu beachten, insbesondere die jeweilige Entgeltordnung der LHG und der Hansestadt Lübeck für die Benutzung der öffentlichen Häfen der Hansestadt Lübeck. Hafenteile in der jeweils gültigen Fassung, die Hafenverordnung für die Häfen in Schleswig Holstein und die Hafensicherheitsverordnung und die Entgeltordnung für die Entsorgung von Schiffsabfällen in den von der LHG betriebenen Hafenanlagen. Die Hafenbenutzer verpflichten sich auch gegenüber der LHG zur Einhaltung dieser jeweils geltenden Vorschriften. 1.2 Genehmigungsbedürftiger Umschlag/Lagerung Bedarf der Umschlag bestimmter Güter der Genehmigung, so kann der Umschlag nur bei Vorliegen dieser Genehmigung erfolgen Gefährliche Güter dürfen nur mit Genehmigung der Hafenbehörde der Hansestadt Lübeck und der LHG im Hafengebiet auf den dafür vorgesehenen Plätzen aus transporttechnischen Gründen abgestellt werden. Gefahrgut, welches an einem Werktag in den Hafen eingebracht wird, muss innerhalb von 24 Stunden weiterbefördert werden. Ist dieser Werktag ein Samstag, so endet die Frist mit Ablauf des nächsten Werktages. Explosivgüter (IMO Klasse I) sind von der Lagerung ausgeschlossen. 1.3 Allgemeine Berechnungsgrundsätze Sämtliche Leistungen der LHG werden gemäß Kaitarif gegenüber Ihren Auftraggebern und Benutzern der Hafenanlagen der LHG in Rechnung gestellt Maßberechnung für messende Güter erfolgt durch Division der cbm mit dem Bruttogewicht in Tonnen. Seite 2
3 1.3.3 Entgelte werden, soweit nicht anders genannt, nach dem Bruttogewicht berechnet. Sonstige angefangene Tarifeinheiten werden voll in Ansatz gebracht Güter, die aus stautechnischen Gründen abgesetzt (Stellplatz, Lagerhalle oder Transportmittel) werden müssen, werden wie Güter im indirekten Umschlag abgerechnet Leere ungereinigte Transportmittel oder Transportbehälter mit Gefahrgutresten, werden als Gefahrgut eingruppiert Ladungssicherungen der Güter auf/in den Transportmitteln oder Transportbehältern, sind in den Umschlagraten nicht enthalten. Die Berechnung der Ladungssicherung erfolgt zu den Sätzen für Zeitlohnarbeiten und Gerätegestellung Minimalberechnung für Dienstleistungen aller Art und Lagerung Code EURO 0000 Dienstleistungen aller Art je Einzelleistung 35, Lagerung je Abrechnungszeitraum 35, Abfertigung unangemeldeter Einheiten Code EURO 1000 Zuschlag je Einheit 25, Abfertigungsentgelt für angelieferte und wieder abgezogene Einheiten Code EURO 1020 Abfertigungsentgelt je Einheit 35, Bearbeitung für nicht von der LHG eingeführte, unvollständige oder falsch ausgestellte Vordrucke Code EURO 1030 Bearbeitung je Vorgang 35, Auf Sammel- und Teilladungen, die einer gesonderten Separierung bedürfen, wird ein Zuschlag berechnet. Der Zuschlag ist in dem jeweiligen Ratenverzeichnis aufgeführt Direkter Umschlag: Entladung oder Beladung von Gütern vom Transportmittel oder Transportbehälter direkt auf/in die Transportmittel oder Transportbehälter. Seite 3
4 Indirekter Umschlag: Entladen von Gütern vom Transportmittel oder Transportbehälter auf den Stellplatz und Wiederverladung auf/in die Transportmittel oder Transportbehälter. 1.4 Nebenleistungen Alle Nebenleistungen, soweit diese nicht im Kaitarif genannt sind, werden zu den Stundensätzen des Kaitarifs berechnet. 1.5 Arbeitszeiten Die im Kaitarif genannten Entgelte haben Gültigkeit für Arbeiten innerhalb der 1. Werktagsschicht von Montag bis Samstag. Für Arbeiten außerhalb dieser regelmäßigen Arbeitszeit erfolgt die Berechnung von Zuschlägen gemäß den Stundensätzen des Kaitarifes. 1.6 Auftragserteilung/Anmeldung Aufträge sind schriftlich zu erteilen. Sie müssen alle Angaben enthalten, die für einen ordnungsgemäßen Umschlag und eine ordnungsgemäße Lagerung erforderlich sind. Alle Anweisungen über die Behandlung der Güter, sind in den Auftrag aufzunehmen. Ohne schriftliche Auftragserteilung ist die LHG nicht verpflichtet Arbeiten auszuführen Soweit die LHG Auftragsformulare bereitstellt, werden Arbeiten nur ausgeführt, wenn der Auftraggeber diese Formulare vollständig ausgefüllt und unterschrieben abgegeben hat. Zur Anmeldung der Dienstleistungen kann der Auftragsschein von der LHG-WEB-Seite heruntergeladen werden ( Der Auftraggeber übernimmt die Gewähr für die Richtigkeit seiner Angaben, insbesondere der Angaben über Art, Menge und Gewicht der Güter Umschlagsarbeiten sind, bis spätestens Uhr des Vortages, bei Sonntagsarbeiten bis spätestens Freitag Uhr, anzumelden. 1.7 Umsatzsteuer Zu allen in diesem Kaitarif festgelegten Entgelten, die der Umsatzsteuerpflicht unterliegen, wird die Umsatzsteuer in der im Umsatzsteuergesetz jeweils festgelegten Höhe zusätzlich berechnet. Seite 4
5 1.8 Schlussbestimmungen Gerichtsstand für alle aus dem Vertragsverhältnis entspringenden Rechtsstreitigkeiten ist, falls der Auftraggeber ein Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich rechtliches Sondervermögen ist, Lübeck. Die Gerichtsstandsvereinbarung gilt auch, wenn der Auftraggeber keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat. Die LHG ist auch berechtigt, Klage am Wohnsitz des Auftraggebers zu erheben Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland Sind einzelne Teile der vorstehenden Geschäftsbedingungen unwirksam oder abbedungen, so bleibt deren Wirksamkeit im Übrigen davon unberührt. Die Vertragspartner sind verpflichtet, unwirksame Regelungen durch solche zu ersetzen, die rechtlich wirksam sind und den unwirksamen Regelungen nach Sinn, Zweck und wirtschaftlichem Ergebnis soweit möglich entsprechen. Der Kaitarif tritt zum in Kraft. Die Geschäftsführung der Lübecker Hafen-Gesellschaft mbh Seite 5
6 2. Umschlag Boote 2.1 Für Boote über 5-fach messend erfolgt kein Maßzuschlag. 2.2 Für die Durchführung des indirekten Umschlages sind die erforderlichen Hilfsmittel, wie Bootsböcke oder Bootsgestelle durch den Auftraggeber auf seine Kosten bereitzustellen. 2.3 Nebenleistungen, wie das Einsetzen/Aufrichten von Bootsmasten, Umsetzen von Bootsböcken, Entsorgen von Bootsböcken und Laschmaterial etc., werden nach Aufwand berechnet. Code Leistung Umschlagsgut Berechnung EURO EURO 2300 Umschlag mittels Stapler 2310 Umschlag mittels Stapler 2320 Umschlag mittels Stapler 2330 Umschlag mittels Kaikran Boote bis kg Stückgewicht Boote bis kg Stückgewicht Boote ab kg Stückgewicht direkt indirekt je Hub 81,60 163,20 je Hub 129,69 259,39 je Hub 181,82 363,63 auf Anfrage 3. Umschlag Container und Wechselbrücken Die Umschlagentgelte gelten ausschließlich für standardisierte Einheiten. Code Leistung Umschlagsgut Berechnung EURO 3000 Umschlag mittels KLV- Umschlaggerät 3010 Auf- oder Zusammenklappen der Stützbeine bei Container/ Wechselbrücken 3020 Gefahrgutzuschlag für Container/ Wechselbrücken je Hub 47,33 Wechselbrücken je Vorgang 15,20 je Stück 11,73 Seite 6
7 4. Umschlag Fahrzeuge und Anhänger Die Annahme, Ausgabe, Beladen oder Entladen der Fahrzeuge erfolgt innerhalb der regelmäßigen Arbeitszeiten. Die Fahrzeuge werden äußerlich auf offensichtliche Beschädigungen geprüft. Lassen es die Lichtverhältnisse nicht zu, erfolgt die Überprüfung am Folgetag. 4.1 Die Annahme oder Ausgabe von fahrbereiten Fahrzeugen und Anhängern durch das Personal der LHG. Für Fahrzeuge, die außerhalb der regelmäßigen Arbeitszeiten angeliefert werden, erfolgt die Überprüfung am Folgetag. Code Leistung Umschlagsgut Berechnung EURO 4100 Annahme/Ausgabe Kfz bis kg je Stück 42, Annahme/Ausgabe Kfz ab kg je Stück 84, Annahme/Ausgabe Bagger, Radlader, sonstige Baumaschinen und landwirtschaftliche Fahrzeuge/Geräte je Stück 107, Annahme/Ausgabe Kettenfahrzeuge je Stück 137, Beladen oder Entladen von fahrbereiten Fahrzeugen und Anhängern durch das Personal der LHG vom/auf Landfahrzeug ohne Umschlaggerät Code Leistung Umschlagsgut Berechnung EURO 4200 Annahme/Ausgabe Kfz bis kg je Stück 56, Annahme/Ausgabe Kfz ab kg je Stück 111, Annahme/Ausgabe Bagger, Radlader, sonstige Baumaschinen und landwirtschaftliche Fahrzeuge/Geräte je Stück 145, Annahme/Ausgabe Kettenfahrzeuge je Stück 168,30 Seite 7
8 4.3 Beladen oder Entladen von fahrbereiten Fahrzeugen, Anhängern und Trailern mittels Umschlagsgerät Code Leistung Umschlagsgut Berechnung EURO 4300 Umschlag Fahrzeuge aller Art Anhänger aller Art Semi-Trailer je Stück auf Anfrage 5. Umschlag staplerfähige Güter Code Leistung Umschlagsgut Berechnung EURO EURO 5010 Umschlag mittels Stapler 5020 Umschlag mittels Stapler 5030 Zuschlag für Sammelund Teilladung 5040 Umschlag mittels Stapler 5050 Umschlag mittels Stapler 5060 Zuschlag für Sammelund Teilladung 5070 Umschlag mittels Stapler Güter bis 5-fach messend, palettiert Güter bis 5-fach messend, nicht palettiert Güter bis 5-fach messend Güter bis 10-fach messend, palettiert Güter bis 10-fach messend, nicht palettiert Güter bis 10-fach messend Güter über 10-fach messend direkt indirekt je kg 18,05 36,11 je kg 22,80 45,59 je kg 4,23 4,23 je kg 29,53 59,06 je kg 39,32 78,64 je kg 8,47 8,47 auf Anfrage 5080 Gefahrgutzuschlag Gefahrgut (GGV-see) je kg 4,03 4, Beladen oder Entladen von Containern auf Anfrage Seite 8
9 6. Stundensätze für Personal und Gerät 6.1 Allgemeines Die im Kaitarif genannten Umschlagentgelte haben Gültigkeit für Arbeiten innerhalb der 1. Werktagsschicht von Montag bis Samstag. Für Arbeiten außerhalb dieser regelmäßigen Arbeitszeit erfolgt die Berechnung von Zuschlägen gemäß den Stundensätzen Überstunden werden je angefangene Stunde berechnet Zeitlohnarbeiten, Wartezeiten, Leerlaufzeiten und Gerätegestellung, werden je angefangene halbe Stunde berechnet Das Durcharbeiten von Pausen wird mit 1 Überstunde pro Mann in Rechnung gestellt Für bestellte Arbeiten innerhalb der 1. Werktagsschicht werden anfallende Wartezeiten und Leerlaufzeiten vor der Aufnahme sowie während der laufenden Tätigkeit berechnet Wartezeiten und Leerlaufzeiten außerhalb der 1. Werktagsschicht werden generell in Rechnung gestellt Für bestellte Schichtarbeiten werden Leerlaufzeiten nach Beendigung der Arbeit berechnet An Sonntagen, Vorfeiertagen, Feiertagen und hohen Feiertagen werden generell Wartezeiten und Leerlaufzeiten in Rechnung gestellt An Sonntagen, Vorfeiertagen, Feiertagen und hohen Feiertagen, sowie für Arbeiten nach der 1. Werktagsschicht, wird die gesamte Stundenanzahl pro Schicht und Mitarbeiter zzgl. der anfallenden Wartezeiten und Leerlaufzeiten berechnet Für Vorfeiertage werden Sonntagszuschläge ab Uhr berechnet. Vorfeiertage sind der Sonnabend vor Ostern und Pfingsten, 30. April, 24. Dezember und der 31. Dezember Hohe Feiertage sind der Neujahrstag, Ostersonntag, 1. Mai, 1. Pfingsttag, 1. und 2. Weihnachtsfeiertag Der Zuschlag für Überstunden an hohen Feiertagen beträgt 50% auf die Preise gemäß Nummer 6.4. Seite 9
10 6.2 Zeitlohnarbeiten, Leerlaufzeiten und Wartezeiten Code Funktion Personal Berechnung EURO 6310 Vorarbeiter, Umschlagleiter und Schiffseinweiser je Mitarbeiter und Stunde 86, Gerätefahrer und Güterschreiber je Mitarbeiter und Stunde 82, Kaiarbeiter je Mitarbeiter und Stunde 75,84 Nach der 1. Werktagsschicht erfolgt die Berechnung von Überstundenzuschlägen. 6.3 Überstundenzuschläge nach der 1. Werktagsschicht Code Funktion Personal Berechnung EURO 6410 Vorarbeiter, Umschlagleiter und Schiffseinweiser je Mitarbeiter und Stunde 43, Gerätefahrer und Güterschreiber je Mitarbeiter und Stunde 41, Kaiarbeiter je Mitarbeiter und Stunde 37, Überstundenzuschläge an Sonntagen, Vorfeiertagen und Feiertagen Code Funktion Personal Berechnung EURO 6510 Vorarbeiter, Umschlagleiter und Schiffseinweiser je Mitarbeiter und Stunde 64, Gerätefahrer und Güterschreiber je Mitarbeiter und Stunde 61, Kaiarbeiter je Mitarbeiter und Stunde 56, Stundensätze für Gerätegestellung mit Gerätefahrer innerhalb der 1. Werktagsschicht Code Funktion Umschlagsgerät Berechnung EURO 6610 Stapler bis 10 t Tragfähigkeit je Gerät und Stunde 139, Stapler über 10 t Tragfähigkeit je Gerät und Stunde 193, Tugmaster ohne Translifter je Gerät und Stunde 210, Kombiniertes Containerumschlaggerät auf Anfrage 6650 Kaikran bis 100 t Tragfähigkeit im Terminal Nordlandkai auf Anfrage 6660 Geräte ohne Fahrer auf Anfrage Nach der 1. Werktagsschicht erfolgt die Berechnung von Überstundenzuschlägen für die Gerätefahrer. Seite 10
11 7. Nebenleistungen Alle Nebenleistungen, soweit diese nicht nachfolgend genannt sind, werden zu den Personalund Gerätestundensätzen des Kaitarifs berechnet. Code Leistung Berechnung EURO 7100 Fegen von Transportmitteln und Transportbehältern (besenrein) 7110 Aufplanen oder Zuplanen (Rückseite) von Trailern und Lastkraftwagen 7120 Starthilfe bei Kraftfahrzeugen mittels Standardüberbrückungskabel und Standardmittel 7130 Ausstellen von Umschlagpapiern, Bescheinigungen oder Gewichtslisten 7140 Stromversorgung für Trailer oder Container inklusive Anschluss und Abnahme von/an die Stromversorgung 7170 Umfuhr von rollenden Einheiten innerhalb des Terminals Haus- und Sondermüllentsorgung je Stück 35,70 je Vorgang 35,70 je Vorgang 81,04 je Vorgang 35,70 für die ersten angefangenen 24 Stunden für jede weiteren angefangenen 24 Stunden 71,60 39,12 je Einheit und Vorgang 40,50 auf Anfrage 7190 Wiegen von Einheiten auf Anfrage Seite 11
12 7.1 Lagerung und Standgeld 7.2 Allgemeines Die Freilagerfristen sind in dem jeweiligen Ratenverzeichnis enthalten Als erster Lagertag zählt, für Güter im eingehenden Seeverkehr, der dem letzten Löschtag des Schiffes folgende Werktag Für Güter im ausgehenden Seeverkehr, sowie bei übrigen Gütern, gilt der dem Anliefertag folgende Werktag als erster Lagertag Als letzter Lagertag gilt, für Güter im ausgehenden Seeverkehr, der 1. Ladetag des Schiffes, bei den übrigen Gütern der Verladetag Bei längerer Lagerung entfällt die lagergeldfreie Frist. Als erster Lagergeldtag zählt der Tag der Einlagerung Die LHG behält sich vor, Lagerentgelte vom Auftraggeber oder Hafenbenutzer im Voraus, spätestens bei der Auslieferung der Einheiten oder Güter aus den Häfen der LHG, bar zu kassieren. Dies gilt auch gegenüber Dritten, die im Auftrag Ihres Auftraggebers handeln. 7.3 Kurzfristige Lagerung von Gütern aller Art in den Lagerhallen oder unter den Überdachungen Code Güterart Freilagerfrist Berechnung EURO 7310 Stückgüter und Schwergut bis 5-fach messend 7320 Stückgüter und Schwergut bis 10-fach messend 7330 Stückgüter und Schwergut über 10-fach messend 3 Werktage je kg und Kalendertag 2,35 3 Werktage je kg und Kalendertag 4, Gefahrgut (GGV-See) entfällt je kg und Kalendertag 7, Lagerung von frostfreien Gütern, Massengütern, sonstigen nicht genannten Gütern Seite 12
13 7.4 Langfristige Lagerung - Güter aller Art in den Lagerhallen oder unter den Überdachungen Code Güterart Freilagerfrist Berechnung EURO 7410 Stückgut und Schwergut bis 5-fach messend 7420 Stückgut und Schwergut bis 10-fach messend 7430 Stückgut und Schwergut über 10-fach messend entfällt je kg und Kalendertag 0,50 entfällt je kg und Kalendertag 0, Gefahrgut (GGV-See) 7450 Lagerung von frostfreien Gütern, Massengütern, sonstigen nicht genannten Gütern 7.5 Lagerung Güter im Freien Code Güterart Freilagerfrist Berechnung EURO 7510 Stückgut und Schwergut bis 5-fach messend 7520 Stückgut und Schwergut bis 10-fach messend 7530 Stückgut und Schwergut über 10-fach messend 7550 Lagerung von frostfreien Gütern, Massengütern, sonstigen nicht genannten Gütern 3 Werktage je kg und Kalendertag 0,40 3 Werktage je kg und Kalendertag 0, Lagerung Boote im Freien Code Güterart Freilagerfrist Berechnung EURO 7610 Boote bis kg 3 Werktage je Stück und Kalendertag 13, Boote von kg bis kg 3 Werktage je Stück und Kalendertag 15, Boote ab kg 3 Werktage je Stück und Kalendertag 18,55 Seite 13
14 7.7 Lagerung Fahrzeuge im Freien Code Güterart Freilagerfrist Berechnung EURO 7710 Fahrzeuge bis kg 3 Werktage je Stück und Kalendertag 3, Fahrzeuge von kg bis kg 3 Werktage je Stück und Kalendertag 7, Fahrzeuge über kg 3 Werktage je Stück und Kalendertag 15, Lagerung Container und Wechselbrücken im Freien Code Güterart Freilagerfrist Berechnung EURO 7810 Container und Wechselbrücken 7830 Container und Wechselbrücken mit Gefahrgut (GGV-See) 3 Werktage je Stück und Kalendertag 12,20 entfällt je Stück und Kalendertag 24, Standgeld Lkw und Trailer im Freien Für die Lkw und Trailer, die auf den Hafenanlagen der LHG abgestellt werden, wird nach Ablauf einer freien Standzeit ein Standgeld berechnet. Das Abstellen der Lkw/Trailer erfolgt auf eigene Gefahr des Hafenbenutzers. Die Haftung der LHG ist geregelt nach 13 der AGB, d.h. außer in den in 13 AGB genannten Fällen übernimmt die LHG keine Haftung Für Lkw und Trailer, die den Hafen ausschließlich zum Parken benutzen ohne seeseitig mit Wasserfahrzeugen in die Häfen der LHG ein- oder ausgebracht worden sind, entfällt die Freilagerfrist. Der 1. lagergeldpflichtige Tag ist der Tag der Anlieferung (Gate In). Der letzte lagergeldpflichtige Tag ist der Tag der Auslieferung (Gate Out) Die LHG behält sich vor, Standgelder vom Auftraggeber oder Hafenbenutzer im Voraus, spätestens bei der Auslieferung der Einheiten aus den Häfen der LHG, bar zu kassieren. Code Güterart Freilagerfrist Berechnung EURO 7910 Trailer und Lastkraftwagen 3 Werktage je Stück und Kalendertag 12, Trailer und Lastkraftwagen mit Gefahrgut (GGV-See) entfällt je Stück und Kalendertag 24,55 Seite 14
15 8. Gate Charge Für die Ein- oder Ausfahrt zu den Hafenanlagen der LHG über das LHG-Gate-System, von eingehenden oder ausgehenden Transportmitteln oder Transportbehältern wie: Trailer, Lkw, Container, Wechselbrücken, etc. wird eine Gate Charge berechnet. Code Leistung Berechnung EURO 7110 Transportmittel oder Transportbehälter im unbegleiteten oder begleiteten Verkehr inklusive Scanning je Stück 3, Begleiteten Verkehr exklusive Scanning je Stück 0,80 9. Fest-/Losmachen Terminal Skandinavienkai 9.1 Geltungsbereich Die Lübecker Hafen-Gesellschaft GmbH ist von der Lübeck Port Authority für das Festmachen oder Losmachen von Schiffen und sonstigen Schwimmkörpern, in den von der Lübecker Hafen-Gesellschaft betriebenen Teilen des öffentlichen Hafens der Hansestadt zugelassen. 9.2 Allgemeine Bestimmungen Der Beauftragende oder Fahrzeugführer hat sicherzustellen, dass die Schiffsbesatzungen, Schiffe und sonstige Schwimmkörper für den Dienstleistungsvorgang bereit sind Kosten durch Verzögerungen gehen zu Lasten des Auftraggebers Liegt für Seeschiffe oder seegängige Schwimmkörper keine BRZ-Vermessung gemäß internationalem Schiffsmessbrief London-Übereinkommen ITC 1969 vor, erfolgt die Schätzung der BRZ durch die Lübeck Port Authority Vorschriften gemäß der Hafenbenutzungsverordnung der Hansestadt Lübeck sind zu beachten. Schiffe und sonstige Schwimmkörper bis zu 70 m Länge ü.a. sind von der Verpflichtung zum Festmachen oder Losmachen befreit. Seite 15
16 9.3 Anmeldungen Der Beauftragende oder Fahrzeugführer hat, die Inanspruchnahme der Dienstleitungen (Festmachen/Losmachen/Verholen) 24 Stunden vor der vorgesehenen Inanspruchnahme der Dienstleistung beim Koordinator der LHG, anzumelden Zeitliche Veränderungen sind spätestens 4 Stunden vor der angemeldeten Inanspruchnahme der Dienstleistung, bei dem zuständigen Koordinator der LHG anzumelden. Wird die Meldefrist nicht eingehalten, können die Dienstleistungen nur nach Verfügbarkeit des Personals angenommen und bearbeitet werden Kurzfristige Anmeldungen (bis zu 4 Stunden vor dem Dienstleistungsvorgang) von Schiffen oder sonstigen Schwimmkörpern, können nur nach Verfügbarkeit des Personals angenommen und bearbeitet werden. Anmeldungen mit einer Frist von weniger als vier Stunden können in der Regel nicht angenommen und bearbeitet werden Zu den Punkten bis erfolgt die Zuschlagberechnung für angemeldete und abgesagte Dienstleistungen, kurzfristige Anmeldungen von Schiffen und sonstigen Schwimmkörpern und Nichteinhaltung der Meldefristen. 9.4 Koordinator der Festmacherleistungen: Telefon : +49 [0] Telefax : +49 [0] SK-OC@lhg.com Seite 16
17 9.5 Dienstleistungsentgelte für Festmacherleistungen Die Dienstleistungsentgelte betragen innerhalb der regelmäßigen Arbeitszeit, von Montag bis Samstag in der Zeit von 07:00 Uhr bis 23:00 Uhr, je Schiff oder sonstigen Schwimmkörper und Vorgang. Code Schiffsgröße in BRZ EURO 9500 bis , bis , bis , bis , bis , bis , bis , bis , bis , bis , bis , bis , bis , für jede weitere angefangenen BRZ 51, Auf die genannten Dienstleistungsentgelte für das Festmachen, Losmachen oder Verholen wird ein Liniendienstnachlass gewährt. Der Liniendienstnachlass erfolgt nach der Anzahl der Anläufe je Kalenderjahr. Schiffsanläufe je Kalenderjahr Prozent ab dem 20 bis 50 Anlauf 10 ab dem 51 bis 250 Anlauf 20 ab dem 251 Anlauf Die Dienstleistungsentgelte beinhalten eine Wartezeit von 30 Minuten ab dem geplanten Zeitpunkt der Tätigkeit. Längere Wartezeiten werden mit dem Zuschlag für Wartezeiten berechnet. Seite 17
18 9.6 Zuschläge Für Arbeiten von Montag bis Samstag in der Zeit von 23:00 Uhr bis 07:00 Uhr, sowie an Sonntagen und Feiertagen wird ein Zuschlag auf die Dienstleistungsentgelte je Vorgang in Höhe von 50% berechnet. 9.7 Wartezeiten Je angefangene vom Auftragnehmer unverschuldeten 30 Minuten Wartezeit über die im Punkt genannte Wartezeit hinaus, erfolgt der Zuschlag in Höhe von 50% auf die zu berechnenden Dienstleistungsentgelte. 9.8 Sonstiges Dienstleistungsentgelt Berechnung für angemeldete und vor der vorgesehenen Inanspruchnahme abgesagte Dienstleistungen. Der Zeitpunkt der Abmeldung vor dem geplanten Dienstleistungsbeginn ist Grundlage für die Einstufung der Berechnung, Code Abmeldung der Dienstleistung Berechnung Prozent Stunden vor der Inanspruchnahme vom Dienstleistungsentgelt Stunden vor der Inanspruchnahme vom Dienstleistungsentgelt Stunden vor der Inanspruchnahme vom Dienstleistungsentgelt über 9 Stunden vor der Inanspruchnahme vom Dienstleistungsentgelt Kontakt Marketing/Vertrieb Lübecker Hafen-Gesellschaft mbh Zum Hafenplatz 1 DE Lübeck-Travemünde Telefon: +49 [0] Internet: Bereich Marketing/Vertrieb Telefon: +49 [0] sales@lhg.com Seite 18
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KAITARIF Gültig ab 1. Januar 2018 INHALTSVERZEICHNIS I. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN 2 1. Geltungsbereich 2 2. Entstehen und Fälligkeit 2 3. Bemessungsgrundsätze 2 II. ENTGELTSÄTZE 3 4. Umschlagentgelt 3 5.
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