BUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS
|
|
- Bella Koenig
- vor 7 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 BUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS BVerwG 6 PB 5.12 OVG 17 LP 10/10 In der Personalvertretungssache
2 - 2 - hat der 6. Senat des Bundesverwaltungsgerichts am 24. Mai 2012 durch den Vorsitzenden Richter am Bundesverwaltungsgericht Neumann und die Richter am Bundesverwaltungsgericht Büge und Dr. Möller beschlossen: Die Beschwerde der Antragstellerin gegen die Nichtzulassung der Rechtsbeschwerde im Beschluss des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts - Fachsenat für Personalvertretungssachen des Bundes - vom 11. Januar 2012 wird zurückgewiesen. G r ü n d e : 1 Die Beschwerde der Antragstellerin gegen die Nichtzulassung der Rechtsbeschwerde durch das Oberverwaltungsgericht gemäß 83 Abs. 2 BPersVG i.v.m. 92a Satz 1 ArbGG hat keinen Erfolg Die Grundsatzrüge gemäß 72 Abs. 2 Nr. 1, 92 Abs. 1 Satz 2 ArbGG greift nicht durch. Die in der Beschwerdebegründung aufgeworfene Rechtsfrage hat keine grundsätzliche Bedeutung. 3 Die Antragstellerin will geklärt wissen, ob ein Arbeitsplatz bereits dann als ausbildungsadäquat anzusehen ist, wenn der Jugendvertreter nur einen Teil der geforderten Tätigkeiten ausüben kann und für die restlichen zunächst noch zu qualifizieren ist. In diesem Zusammenhang wirft die Antragstellerin ferner die Frage nach den Fortbildungskosten sowie nach den Folgen des Nichtbestehens der Fahrerlaubnisprüfung auf. Diese Fragen sind, soweit sie im vorliegenden Fall entscheidungserheblich sind, eindeutig im Sinne des Oberverwaltungsgerichts zu beantworten, so dass es zu ihrer Klärung nicht der Durchführung eines Rechtsbeschwerdeverfahrens bedarf. 4 Nach 9 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 BPersVG ist das nach 9 Abs. 2 BPersVG begründete Arbeitsverhältnis aufzulösen, wenn Tatsachen vorliegen, auf Grund derer dem Arbeitgeber unter Berücksichtigung aller Umstände die Weiterbe-
3 - 3 - schäftigung nicht zugemutet werden kann. Die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses ist dann unzumutbar, wenn der Arbeitgeber dem Jugendvertreter zum Zeitpunkt der Beendigung der Berufsausbildung keinen ausbildungsadäquaten Dauerarbeitsplatz bereitstellen kann (vgl. Beschlüsse vom 1. November BVerwG 6 P BVerwGE 124, 293 <295 f.> = Buchholz BPersVG Nr. 25 Rn. 90 und vom 19. Januar BVerwG 6 P BVerwGE 133, 42 = Buchholz BPersVG Nr. 33 Rn. 24). Der Gesichtspunkt der Ausbildungsadäquanz erfordert einen Vergleich zwischen der Ausbildung des Jugendvertreters und den Anforderungen des in den Blick genommenen Arbeitsplatzes. Bei der Berufsausbildung muss es sich nach 9 Abs. 1 BPersVG um eine solche nach dem Berufsbildungsgesetz oder nach hier nicht einschlägigen Spezialgesetzen handeln. Ausbildungsadäquat ist der Arbeitsplatz daher, wenn auf ihm diejenige Qualifikation gefragt ist, welche der Jugendvertreter in der beruflichen Abschlussprüfung erlangt hat. In diesem Fall ist der Arbeitsplatz vorrangig mit dem Jugendvertreter zu besetzen (vgl. Beschluss vom 1. November 2005 a.a.o. S. 303 bzw. Rn. 33). Daran ändert sich nichts, wenn die Arbeitsplatzvorgaben eine Zusatzqualifikation enthalten, die selbst nicht Gegenstand einer Ausbildung nach dem Berufsbildungsgesetz oder einer noch höherwertigen Ausbildung (Fachhochschule, Hochschule) ist und innerhalb eines vergleichsweise kurzen Zeitraums erworben werden kann. So verhält es sich mit der hier in Rede stehenden Fahrerlaubnis der Bundeswehr, welche die Beteiligte zu 1 nach den Feststellungen des Oberverwaltungsgerichts nach ihrer Übernahme in ein dauerhaftes Arbeitsverhältnis alsbald hätte erwerben können. Diese kurzfristig erreichbare Zusatzqualifikation tritt mit Blick auf den Schutzzweck in 9 BPersVG gegenüber der dreijährigen Berufsausbildung zur Tischlerin zurück, welche die Beteiligte zu 1 bei der Antragstellerin absolviert hatte und welche nach der vom Oberverwaltungsgericht ausgewerteten Tätigkeitsdarstellung für die Besetzung des fraglichen Dienstpostens gefordert war. Diese qualifizierte Berufsausbildung ist es, die den Anwendungsbereich der Schutzvorschrift eröffnet ( 9 Abs. 1 bis 3 BPersVG) und damit für die Abwägung in 9 Abs. 4 Satz 1 BPersVG prägend ist. 5 Nach der Senatsrechtsprechung ist der öffentliche Arbeitgeber in der Definition von ihm benötigter Arbeitsplätze frei und unterliegt dabei mit Blick auf den
4 - 4 - Schutzgedanken in 9 BPersVG lediglich einer Missbrauchskontrolle (vgl. Beschlüsse vom 1. November 2005 a.a.o. S. 300 ff. bzw. Rn. 30 ff., vom 11. März BVerwG 6 PB Buchholz BPersVG Nr. 30 Rn. 8 f. und vom 12. Oktober BVerwG 6 PB Buchholz BPersVG Nr. 39 Rn. 4). Der Jugendvertreter kann daher nicht verlangen, dass der öffentliche Arbeitgeber Arbeitsplätze schafft oder fortschreibt, welche auf die von ihm erworbene Qualifikation zugeschnitten sind. Der in 9 BPersVG angelegte Interessenausgleich wird jedoch einseitig zu Lasten des Jugendvertreters und der Jugendvertretung verlagert, wenn trotz berufsausbildungsbezogener Übereinstimmung von Qualifikation und Anforderungsprofil die Übernahme letztlich an einer kurzfristig zu erwerbenden Zusatzqualifikation scheitert. 6 Ist daher in einem Fall wie dem vorliegenden mit dem Oberverwaltungsgericht davon auszugehen, dass das gesetzlich begründete Arbeitsverhältnis fortzusetzen ist, so bezieht sich die dadurch erworbene Rechtsposition des Jugendvertreters auf den konkreten Arbeitsplatz und seine Anforderungen. Sie ist daher mit der Verpflichtung verbunden, die Zusatzqualifikation unverzüglich zu erwerben. Ein Verstoß dagegen ist mit dem Risiko arbeitsrechtlicher Konsequenzen verbunden. 7 Die Kostenfrage ist nicht geeignet, die hier bestätigte Rechtsauffassung des Oberverwaltungsgerichts in Zweifel zu ziehen. Der öffentliche Arbeitgeber ist zur Übernahme der Kosten der Zusatzausbildung verpflichtet, wenn er dies in vergleichbaren Fällen (andere Auszubildende, externe Bewerber) ebenfalls zu tun pflegt ( 8 BPersVG) Die Divergenzrüge gemäß 72 Abs. 2 Nr. 2, 92 Abs. 1 Satz 2 ArbGG ist unstatthaft und daher unzulässig. Nach der durch 83 Abs. 2 BPersVG gebotenen entsprechenden Anwendung des 72 Abs. 2 Nr. 2 ArbGG sind - abgesehen von Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts, des Gemeinsamen Senats und des Bundesverwaltungsgerichts - Entscheidungen eines anderen Oberverwaltungsgerichts oder eines anderen Senats desselben Oberverwaltungsgerichts divergenzfähig. Die Antragstellerin stützt sich hier zur Begründung ihrer Divergenzrüge allein auf die Entscheidung des Oberverwaltungsge-
5 - 5 - richts Lüneburg vom 7. Juli LP 16/08 -. Dabei handelt es sich aber ebenso wie in der vorliegenden Sache um eine Entscheidung des Fachsenats für Bundespersonalvertretungssachen des Oberverwaltungsgerichts Lüneburg. Dadurch, dass der zuständige Fachsenat des Oberverwaltungsgerichts seine eigene Rechtsprechung ändert, wird die Rechtseinheit nicht gefährdet Ohne Erfolg bleibt schließlich die Gehörsrüge gemäß 72 Abs. 2 Nr. 3 Alt. 2, 92 Abs. 1 Satz 2 ArbGG. Der Senat vermag anhand der Darlegungen in der Beschwerdebegründung ( 72a Abs. 3 Satz 2 Nr. 3 ArbGG) nicht zu erkennen, dass das Oberverwaltungsgericht Vortrag der Antragstellerin nicht zur Kenntnis genommen oder nicht in seine Würdigung einbezogen hat. Das Oberverwaltungsgericht hat im Rahmen seiner Ausführung zur Ausbildungsadäquanz des fraglichen Dienstpostens berücksichtigt, dass dieser als Stelle für einen Kraftfahrer ausgewiesen ist und dass nach der Tätigkeitsdarstellung lediglich 41% der Tätigkeiten auf dem Dienstposten auf die Qualifikation als Tischler entfielen (BA S. 8). Dass der vormalige Dienstposteninhaber gelernter Maurer war, war für das Oberverwaltungsgericht unter dem Gesichtspunkt des 9 BPersVG nicht erheblich, weil es nach seiner Rechtsauffassung darauf ankam, dass nach der Tätigkeitsdarstellung die erfolgreich abgeschlossene Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf als Tischler mit einer Ausbildungsdauer von drei Jahren gefordert war. Neumann Büge Dr. Möller
6 Sachgebiet: BVerwGE: nein Personalvertretungsrecht Fachpresse: ja Rechtsquelle: BPersVG 9 Stichworte: Weiterbeschäftigung einer Jugendvertreterin; ausbildungsadäquater Arbeitsplatz; Zusatzqualifikation; Fahrerlaubnis der Bundeswehr. Leitsatz: Ein Arbeitsplatz ist auch dann ausbildungsadäquat, wenn seine Anforderungen außer einer Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf eine kurzfristig erreichbare Zusatzqualifikation (hier: Fahrerlaubnis der Bundeswehr) vorsehen. Beschluss des 6. Senats vom 24. Mai BVerwG 6 PB 5.12 I. VG Osnabrück vom Az.: VG 7 A 7/08 - II. OVG Lüneburg vom Az.: OVG 17 LP 10/10 -
BUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS
BUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS BVerwG 6 PB 25.08 OVG 8 L 120/07 In der Personalvertretungssache hat der 6. Senat des Bundesverwaltungsgerichts am 10. Februar 2009 durch den Vorsitzenden Richter am
MehrBUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS
BUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS BVerwG 6 PB 35.09 OVG 60 PV 15.08 In der Personalvertretungssache - 2 - hat der 6. Senat des Bundesverwaltungsgerichts am 9. Dezember 2009 durch den Vorsitzenden Richter
MehrBUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS
BUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS BVerwG 6 PB 14.12 OVG 62 PV 8.11 In der Personalvertretungssache hat der 6. Senat des Bundesverwaltungsgerichts am 20. November 2012 durch den Vorsitzenden Richter am
MehrBUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS
BUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS BVerwG 6 PB 36.13 OVG 62 PV 25.12 In der Personalvertretungssache hat der 6. Senat des Bundesverwaltungsgerichts am 4. Februar 2014 durch den Vorsitzenden Richter am
MehrBUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS
BUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS BVerwG 6 PB 20.07 OVG 61 PV 2.07 In der Personalvertretungssache - 2 - hat der 6. Senat des Bundesverwaltungsgerichts am 15. Mai 2008 durch den Vorsitzenden Richter am
MehrBUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS
BUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS BVerwG 6 PB 15.13 OVG 12 LB 1/12 In der Personalvertretungssache - 2 - hat der 6. Senat des Bundesverwaltungsgerichts am 3. Juli 2013 durch den Vorsitzenden Richter am
MehrBUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS
BUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS BVerwG 6 PB 42.13 VGH 18 P 12.1909 In der Personalvertretungssache - 2 - hat der 6. Senat des Bundesverwaltungsgerichts am 11. März 2014 durch die Richter am Bundesverwaltungsgericht
MehrBUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS
BUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS BVerwG 6 PB 4.12 OVG 20 A 907/10.PVL In der Personalvertretungssache hat der 6. Senat des Bundesverwaltungsgerichts am 16. Mai 2012 durch den Vorsitzenden Richter am
MehrSÄCHSISCHES OBERVERWALTUNGSGERICHT. Beschluss
Az.: PL 9 A 240/09 9 K 1522/08 SÄCHSISCHES OBERVERWALTUNGSGERICHT Beschluss In der Personalvertretungssache der Geschäftsführung Georg-Schumann-Straße 146, 04159 Leipzig - Antragstellerin Vorinstanz -
MehrBUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS
BUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS BVerwG 6 PB 10.13 OVG 61 PV 2.11 In der Personalvertretungssache - 2 - hat der 6. Senat des Bundesverwaltungsgerichts am 3. Juli 2013 durch den Vorsitzenden Richter am
MehrBUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS
BUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS BVerwG 5 PKH 13.12 OVG 1 A 35.12 In der Verwaltungsstreitsache hat der 5. Senat des Bundesverwaltungsgerichts am 6. Februar 2013 durch den Vorsitzenden Richter am Bundesverwaltungsgericht
MehrBUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS
BUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS BVerwG 6 PB 22.13 OVG 6 L 4/12 In der Personalvertretungssache hat der 6. Senat des Bundesverwaltungsgerichts am 22. Oktober 2013 durch die Richter am Bundesverwaltungsgericht
MehrBUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS
BUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS BVerwG 5 PB 1.16 OVG 5 A 10556/15 In der Personalvertretungssache hat der 5. Senat des Bundesverwaltungsgerichts am 20. März 2017 durch den Vorsitzenden Richter am Bundesverwaltungsgericht
MehrBUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS
BUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS BVerwG 6 PB 15.11 VGH 22 A 819/10.PV In der Personalvertretungssache hat der 6. Senat des Bundesverwaltungsgerichts am 22. September 2011 durch den Vorsitzenden Richter
MehrBUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS
BUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS BVerwG 6 PB 19.09 OVG 5 A 175/08 In der Personalvertretungssache - 2 - hat der 6. Senat des Bundesverwaltungsgerichts am 19. August 2009 durch den Vorsitzenden Richter
MehrSachgebiet: BVerwGE: nein Fachpresse: ja. Erschließungs-, Erschließungsbeitrags- und Straßenbaubeitragsrecht. Rechtsquelle/n:
Sachgebiet: Erschließungs-, Erschließungsbeitrags- und Straßenbaubeitragsrecht BVerwGE: nein Fachpresse: ja Rechtsquelle/n: BauGB 133 Abs. 1, 134 Abs. 2 Titelzeile: Wirtschaftliche Grundstückseinheit im
MehrBebauungsplan; Verkündung; DIN-Vorschrift; Hinweis; Bekanntmachung.
Sachgebiet: Bau- und Bodenrecht, einschließlich der immissionsschutzrechtlichen Genehmigungen für Windkraftanlagen, sofern der Schwerpunkt der Sache im Bau- und Bodenrecht liegt BVerwGE: nein Fachpresse:
MehrBUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS
BUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS BVerwG 9 B 97.10 OVG 10 KS 1/09 In der Verwaltungsstreitsache - 2 - hat der 9. Senat des Bundesverwaltungsgerichts am 24. Mai 2011 durch den Vorsitzenden Richter am Bundesverwaltungsgericht
MehrBUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS
BUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS BVerwG 6 PB 9.04 (6 P 7.05) OVG 1 A 1503/03.PVL In der Personalvertretungssache hat der 6. Senat des Bundesverwaltungsgerichts am 25. Februar 2005 durch den Vorsitzenden
MehrBUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS
BUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS BVerwG 2 C 6.11 OVG 2 L 209/06 In der Verwaltungsstreitsache - 2 - hat der 2. Senat des Bundesverwaltungsgerichts am 31. Mai 2013 durch den Vorsitzenden Richter am Bundesverwaltungsgericht
MehrBUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS
BUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS BVerwG 5 B 44.13 VGH 4 S 3411/11 In der Verwaltungsstreitsache - 2 - hat der 5. Senat des Bundesverwaltungsgerichts am 30. Januar 2014 durch den Vorsitzenden Richter
MehrBUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS
BUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS BVerwG 6 PB 9.07 OVG 7 Bf 262/06.PVB In der Personalvertretungssache - 2 - hat der 6. Senat des Bundesverwaltungsgerichts am 11. September 2007 durch den Vorsitzenden
MehrBUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS
BUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS BVerwG 10 B 3.02 OVG 10 A 10426/02 In der Verwaltungsstreitsache hat der 10. Senat des Bundesverwaltungsgerichts am 12. Dezember 2002 durch den Vorsitzenden Richter am
MehrBauGB 124 Abs. 1, 4; VwVfG 57, 62 S. 2; BGB a.f. 125, 126 Abs. 2 S. 1, 313; BGB n.f. 311b Abs. 1
DNotI Deutsches Notarinstitut Dokumentnummer: 9b46_09 letzte Aktualisierung: 19.5.2010 BVerwG, 28.1.2010-9 B 46.09 BauGB 124 Abs. 1, 4; VwVfG 57, 62 S. 2; BGB a.f. 125, 126 Abs. 2 S. 1, 313; BGB n.f. 311b
MehrUnzulässigkeit einer Gegenvorstellung gegen rechtskräftige Entscheidung
Sachgebiet: Recht zur Bereinigung von SED-Unrecht BVerwGE: nein Fachpresse: ja Rechtsquelle/n: VwGO 133 Abs. 5 Satz 3, 152a VwRehaG 1 Titelzeile: Unzulässigkeit einer Gegenvorstellung gegen rechtskräftige
Mehrerkennungsdienstliche Behandlung; Anordnung; Vollzug; Anforderungen an die Rechtmäßigkeit; Beschuldigter; Notwendigkeit; maßgeblicher Zeitpunkt.
Sachgebiet: Polizei- und Ordnungsrecht BVerwGE: nein Fachpresse: ja Sachgebietsergänzung: Anordnung einer erkennungsdienstlichen Behandlung Rechtsquelle/n: StPO 81b Alt. 2 Stichwort/e: erkennungsdienstliche
MehrBVerwG 1 B 92.02 (1 PKH 12.02) OVG 4 L 273/94. In der Verwaltungsstreitsache
BUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS BVerwG 1 B 92.02 (1 PKH 12.02) OVG 4 L 273/94 In der Verwaltungsstreitsache - 2 - hat der 1. Senat, des Bundesverwaltungsgerichts am 27. Januar 2003 durch die Vizepräsidentin
MehrÖffentlichkeitsbeteiligung; Auslegung, öffentliche -; Stellungnahmen, bereits vorliegende umweltbezogene -; DIN-Normen.
Sachgebiet: Bau- und Bodenrecht, einschließlich der immissionsschutzrechtlichen Genehmigungen für Windkraftanlagen, sofern der Schwerpunkt der Sache im Bau- und Bodenrecht liegt BVerwGE: nein Fachpresse:
MehrGrundsteuererlass bei Leerstand nicht im Internet zur Vermietung angebotener Immobilien
Sachgebiet: Sonstiges Abgabenrecht BVerwGE: nein Fachpresse: ja Sachgebietsergänzung: Erlass von Grundsteuer Rechtsquelle/n: VwGO 132 Abs. 2 Nr.1 GrStG 33 Abs. 1 Satz 1, 34 Abs. 1 Satz 2 Titelzeile: Grundsteuererlass
MehrBUNDESVERWALTUNGSGERICHT IM NAMEN DES VOLKES BESCHLUSS
BUNDESVERWALTUNGSGERICHT IM NAMEN DES VOLKES BESCHLUSS BVerwG 6 P 10.11 VGH 22 A 73/11.PV In der Personalvertretungssache - 2 - hat der 6. Senat des Bundesverwaltungsgerichts am 4. September 2012 durch
MehrBUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS
BUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS BVerwG 6 PB 15.05 OVG 5 L 16/04 In der Personalvertretungssache - 2 - hat der 6. Senat des Bundesverwaltungsgerichts am 22. Mai 2006 durch den Vorsitzenden Richter am
MehrBUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS
BUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS BVerwG 9 B 12.13 VGH 8 B 12.305 In der Verwaltungsstreitsache - 2 - hat der 9. Senat des Bundesverwaltungsgerichts am 12. Juli 2013 durch den Vorsitzenden Richter am
MehrBUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS
BUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS BVerwG 5 PB 2.17 OVG 5 M 8/16 In der Personalvertretungssache - 2 - hat der 5. Senat des Bundesverwaltungsgerichts am 29. Juni 2017 durch die Richterin am Bundesverwaltungsgericht
MehrKeine gerichtliche Zuständigkeitsbestimmung für Klage gegen einfache Streitgenossen
Sachgebiet: Schul-, Hochschul- und Wissenschaftsrecht BVerwGE: Fachpresse: nein ja Rechtsquelle/n: VwGO 52 Nr. 5, 53 Abs. 1 Nr. 3 ZPO 36 Abs. 1 Nr. 3, 62 Abs. 1 Titelzeile: Keine gerichtliche Zuständigkeitsbestimmung
MehrBESCHLUSS. BVerwG 3 B 5.03 VGH 4 S 220/02. In der Verwaltungsstreitsache
B U N D E S V E R W A L T U N G S G E R I C H T BESCHLUSS BVerwG 3 B 5.03 VGH 4 S 220/02 In der Verwaltungsstreitsache - 2 - hat der 3. Senat des Bundesverwaltungsgerichts am 10. Februar 2003 durch den
MehrBUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS
BUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS BVerwG 2 B 10.05 VGH 1 UE 1357/04 In der Verwaltungsstreitsache hat der 2. Senat des Bundesverwaltungsgerichts am 6. Juni 2005 durch den Vorsitzenden Richter am Bundesverwaltungsgericht
MehrBUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS
BUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS BVerwG 4 B 36.06 OVG 8 A 11500/05 In der Verwaltungsstreitsache - 2 - hat der 4. Senat des Bundesverwaltungsgerichts am 7. Juni 2006 durch den Vorsitzenden Richter am
MehrBESCHLUSS. In der Normenkontrollsache
B U N D E S V E R W A L T U N G S G E R I C H T BESCHLUSS BVerwG 4 BN 53.02 OVG 1 D 26/00 In der Normenkontrollsache hat der 4. Senat des Bundesverwaltungsgerichts am 23. Oktober 2002 durch den Vorsitzenden
MehrBUNDESVERWALTUNGSGERICHT IM NAMEN DES VOLKES BESCHLUSS
BUNDESVERWALTUNGSGERICHT IM NAMEN DES VOLKES BESCHLUSS BVerwG 6 P 19.10 OVG 12 LB 5/10 In der Personalvertretungssache - 2 - hat der 6. Senat des Bundesverwaltungsgerichts am 5. Oktober 2011 durch den
MehrBUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS
BUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS BVerwG 5 B 46.11 OVG 12 A 1861/10 In der Verwaltungsstreitsache hat der 5. Senat des Bundesverwaltungsgerichts am 21. Dezember 2011 durch den Vorsitzenden Richter am
MehrSachgebiet: BVerwGE: nein Fachpresse: ja
Sachgebiet: Bau- und Bodenrecht, einschließlich der immissionsschutzrechtlichen Genehmigungen für Windkraftanlagen, sofern der Schwerpunkt der Sache im Bauund Bodenrecht liegt BVerwGE: nein Fachpresse:
MehrSÄCHSISCHES OBERVERWALTUNGSGERICHT. Beschluss
Az.: 1 A 416/10 4 K 626/09 Ausfertigung SÄCHSISCHES OBERVERWALTUNGSGERICHT Beschluss In der Verwaltungsrechtssache der Frau prozessbevollmächtigt: Rechtsanwälte - Klägerin - - Antragstellerin - gegen das
MehrBUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS
BUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS BVerwG 7 B 8.07 OVG 20 A 2136/05 In der Verwaltungsstreitsache - 2 - hat der 7. Senat des Bundesverwaltungsgerichts am 16. Februar 2007 durch den Vorsitzenden Richter
MehrBUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS
BUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS BVerwG 5 B 25.12 OVG 1 A 748/11 In der Verwaltungsstreitsache hat der 5. Senat des Bundesverwaltungsgerichts am 8. Oktober 2012 durch den Vorsitzenden Richter am Bundesverwaltungsgericht
MehrÜbersicht über die Mitbestimmung bei Stufenzuordnung nach dem TVöD-Bund, TVöD-VKA und TV-L
Übersicht über die Mitbestimmung bei Stufenzuordnung nach dem TVöD-Bund, TVöD-VKA und TV-L zusammengestellt von Rechtsanwalt Michael Kröll Die folgenden Übersichten zeigen, ob die sich aus den jeweiligen
MehrBUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS
BUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS BVerwG 10 B 48.05 OVG 2 LB 61/04 In der Verwaltungsstreitsache hat der 10. Senat des Bundesverwaltungsgerichts am 26. Juli 2005 durch den Präsidenten des Bundesverwaltungsgerichts
MehrBUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS
BUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS BVerwG 9 B 86.14 OVG 4 LB 3/13 In der Verwaltungsstreitsache - 2 - hat der 9. Senat des Bundesverwaltungsgerichts am 18. Juni 2015 durch den Vorsitzenden Richter am Bundesverwaltungsgericht
MehrBUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS
BUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS BVerwG 6 PB 18.06 OVG 60 PV 3.05 In der Personalvertretungssache - 2 - hat der 6. Senat des Bundesverwaltungsgerichts am 10. Januar 2007 durch den Vorsitzenden Richter
MehrBeamter; Streikverbot; grundsätzliche Bedeutung bei schon ergangener höchstrichterlicher Entscheidung; Verweis.
Sachgebiet: Beamtendisziplinarrecht BVerwGE: nein Fachpresse: ja Rechtsquelle/n: GG Art. 9 Abs. 3, Art. 33 Abs. 5 EMRK Art. 11 VwGO 132 Abs. 2 Nr. 1 Titelzeile: Streikverbot für Beamte Stichworte: Beamter;
MehrBUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS
BUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS BVerwG 7 B 68.10 OVG 7 KS 87/08 In der Verwaltungsstreitsache - 2 - hat der 7. Senat des Bundesverwaltungsgerichts am 29. November 2010 durch den Vorsitzenden Richter
MehrBUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS
BUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS BVerwG 2 B 44.10 VGH 14 BV 08.2444 In der Verwaltungsstreitsache - 2 - hat der 2. Senat des Bundesverwaltungsgerichts am 20. Dezember 2010 durch den Vorsitzenden Richter
MehrBESCHLUSS. In der Verwaltungsstreitsache
B U N D E S V E R W A L T U N G S G E R I C H T BESCHLUSS BVerwG 2 B 44.03 OVG 1 A 649/01 In der Verwaltungsstreitsache hat der 2. Senat des Bundesverwaltungsgerichts am 19. März 2004 durch den Vorsitzenden
MehrBUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS. vom. 3. Dezember 2009. in dem Verfahren auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens
BUNDESGERICHTSHOF IX ZB 89/09 BESCHLUSS vom 3. Dezember 2009 in dem Verfahren auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens Nachschlagewerk: BGHZ: BGHR: ja nein ja InsO 287 Abs. 1, 290 Abs. 1 Nr. 3, 5, 6 Nach
MehrBUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS
BUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS BVerwG 4 B 3.13 OVG 1 KO 823/09 In der Verwaltungsstreitsache - 2 - hat der 4. Senat des Bundesverwaltungsgerichts am 30. Mai 2013 durch den Vorsitzenden Richter am Bundesverwaltungsgericht
MehrBUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS
BUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS BVerwG 7 B 34.02 VG 1 K 1413/00 In der Verwaltungsstreitsache hat der 7. Senat des Bundesverwaltungsgerichts am 20. Januar 2003 durch den Vorsitzenden Richter am Bundesverwaltungsgericht
MehrSachgebiet: BVerwGE: nein Fachpresse: ja. Sonstiges Abgabenrecht. Rechtsquelle/n:
Sachgebiet: Sonstiges Abgabenrecht BVerwGE: nein Fachpresse: ja Rechtsquelle/n: VwGO 124a Abs. 3 Satz 4, 124a Abs. 4 Satz 1, 125 Abs. 2 Satz 1, 132 Abs. 2 Nr. 1 und 3 Titelzeile: Auslegung einer Berufung
MehrBUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS
BUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS BVerwG 8 B 109.07 VG 6 K 215/02 In der Verwaltungsstreitsache - 2 - hat der 8. Senat des Bundesverwaltungsgerichts am 19. Mai 2008 durch den Vorsitzenden Richter am Bundesverwaltungsgericht
MehrBUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS
BUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS BVerwG 1 DB 1.06 VG 38 K 395/04.BDG In dem Beschwerdeverfahren des Ministerialdirektors a.d.,, - Bevollmächtigter: Rechtsanwalt, - Beteiligte: Bundesrepublik Deutschland,,,
MehrBUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS
BUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS BVerwG 5 PB 3.16 OVG 60 PV 9.14 In der Personalvertretungssache - 2 - hat der 5. Senat des Bundesverwaltungsgerichts am 24. November 2016 durch den Vorsitzenden Richter
MehrBUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS
BUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS BVerwG 8 B 14.10 OVG 6 A 10546/09 In der Verwaltungsstreitsache - 2 - hat der 8. Senat des Bundesverwaltungsgerichts am 30. Juli 2010 durch den Vorsitzenden Richter am
MehrBUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS
Leitsatz: Eine Mobilfunksendeanlage, die bezogen auf das gesamte infrastrukturelle Versorgungsnetz eine untergeordnete Funktion hat, ist eine fernmeldetechnische Nebenanlage im Sinne von 14 Abs. 2 Satz
MehrBUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS
BUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS BVerwG 5 B 21.12 OVG 12 A 1905/11 In der Verwaltungsstreitsache hat der 5. Senat des Bundesverwaltungsgerichts am 8. August 2012 durch den Vorsitzenden Richter am Bundesverwaltungsgericht
MehrAO 265, 322 Abs. 3; ErbStG 20 Abs. 3; GBO 38, 81 Abs. 1; GVG 75. Prüfungsumfang des Grundbuchamts bei Behördenersuchen
DNotI Deutsches Notarinstitut Dokumentnummer: 34wx52_09 letzte Aktualisierung: 21.8.2009 OLG München, 9.7.2009-34 Wx 52/09 AO 265, 322 Abs. 3; ErbStG 20 Abs. 3; GBO 38, 81 Abs. 1; GVG 75 Prüfungsumfang
MehrVGH Aktenzeichen: 21 ZB Sachgebietsschlüssel: 460. Gericht: Rechtsquellen: 1 HeilprG. Hauptpunkte: Heilpraktikererlaubnis approbierte Ärztin
Orientierungssatz: Eine approbierte Ärztin hat keinen Anspruch auf Erteilung einer Heilpraktikererlaubnis. Weder kann jemand zugleich Arzt und Heilpraktiker in einer Person sein, noch ist eine Gemeinschaftspraxis
MehrBUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS
BUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS BVerwG 2 B 7.10 VGH 3 B 05.633 In der Verwaltungsstreitsache - 2 - hat der 2. Senat des Bundesverwaltungsgerichts am 4. April 2011 durch den Vorsitzenden Richter am Bundesverwaltungsgericht
MehrBUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS
BUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS BVerwG 5 B 175.07 OVG 7 A 11613/06 In der Verwaltungsstreitsache hat der 5. Senat des Bundesverwaltungsgerichts am 11. Oktober 2007 durch den Vizepräsidenten des Bundesverwaltungsgerichts
MehrBUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS
BUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS BVerwG 5 B 17.16 OVG 12 A 1748/14 In der Verwaltungsstreitsache - 2 - hat der 5. Senat des Bundesverwaltungsgerichts am 17. Mai 2017 durch den Vorsitzenden Richter am
MehrBUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS
BUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS BVerwG 7 B 53.11 OVG 8 A 1150/10 In der Verwaltungsstreitsache - 2 - hat der 7. Senat des Bundesverwaltungsgerichts am 14. Mai 2012 durch die Richter am Bundesverwaltungsgericht
MehrRecht der Verkehrswirtschaft und Verkehrsrecht, ferner des Betriebs von Wasserstraßen sowie der Streitigkeiten über Straßen-Sondernutzungen
Sachgebiet: Recht der Verkehrswirtschaft und Verkehrsrecht, ferner des Betriebs von Wasserstraßen sowie der Streitigkeiten über Straßen-Sondernutzungen BVerwGE: nein Fachpresse: ja Rechtsquelle/n: StVO
MehrBUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS
BUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS BVerwG 2 B 131.07 OVG 2 A 10413/07 In der Verwaltungsstreitsache hat der 2. Senat des Bundesverwaltungsgerichts am 12. März 2008 durch den Vorsitzenden Richter am Bundesverwaltungsgericht
MehrBUNDESVERWALTUNGSGERICHT IM NAMEN DES VOLKES BESCHLUSS
BUNDESVERWALTUNGSGERICHT IM NAMEN DES VOLKES BESCHLUSS BVerwG 6 P 3.13 VG 9 K 84/12 In der Personalvertretungssache - 2 - hat der 6. Senat des Bundesverwaltungsgerichts am 20. September 2013 durch den
MehrBUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS
BUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS BVerwG 6 B 1.11 VGH 8 E 1698/10 In der Verwaltungsstreitsache hat der 6. Senat des Bundesverwaltungsgerichts am 18. Mai 2011 durch den Vorsitzenden Richter am Bundesverwaltungsgericht
MehrBUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS
BUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS BVerwG 10 B 12.12 OVG 12 B 2.11 In der Verwaltungsstreitsache - 2 - hat der 10. Senat des Bundesverwaltungsgerichts am 2. Juli 2012 durch den Vorsitzenden Richter am
MehrBUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS
BUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS BVerwG 1 B 56.06 OVG 15 A 2202/00.A In der Verwaltungsstreitsache - 2 - hat der 1. Senat des Bundesverwaltungsgerichts am 21. Dezember 2006 durch die Vizepräsidentin
MehrBUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS
BUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS BVerwG 5 B 26.11, 5 PKH 7.11 (5 C 10.11) OVG 4 LC 151/09 In der Verwaltungsstreitsache - 2 - hat der 5. Senat des Bundesverwaltungsgerichts am 26. Mai 2011 durch den
MehrBUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS
BUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS BVerwG 5 B 78.06 OVG 4 Bf 408/05 In der Verwaltungsstreitsache - 2 - hat der 5. Senat des Bundesverwaltungsgerichts am 17. Oktober 2006 durch den Vorsitzenden Richter
MehrVorlagen, Anträge und Beschwerden nach der WBO in truppendienstl.
Sachgebiet: Vorlagen, Anträge und Beschwerden nach der WBO in truppendienstl. Angelegenheiten BVerwGE: nein Fachpresse: ja Sachgebietsergänzung: Wehrbeschwerdeverfahrensrecht Rechtsquelle/n: WBO 23a Abs.
MehrBUNDESVERWALTUNGSGERICHT IM NAMEN DES VOLKES URTEIL
BUNDESVERWALTUNGSGERICHT IM NAMEN DES VOLKES URTEIL BVerwG 2 C 51.09 OVG 10 A 10170/09 Verkündet am 16. Dezember 2010 Hänig als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle In der Verwaltungsstreitsache - 2 - hat
MehrDNotI. Dokumentnummer: 9zr61_06 letzte Aktualisierung: 9.12.2009 BGH, 8.10.2009 - IX ZR 61/06. InsO 103, 113, 55 Abs. 1; HGB 74 Abs.
DNotI Deutsches Notarinstitut Dokumentnummer: 9zr61_06 letzte Aktualisierung: 9.12.2009 BGH, 8.10.2009 - IX ZR 61/06 InsO 103, 113, 55 Abs. 1; HGB 74 Abs. 2, 74b, 75 Anspruch des durch Insolvenzverwalter
MehrBUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS
BUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS BVerwG 2 B 8.10 VGH 3 B 08.698 In der Verwaltungsstreitsache hat der 2. Senat des Bundesverwaltungsgerichts am 22. November 2010 durch den Vorsitzenden Richter am Bundesverwaltungsgericht
MehrBESCHLUSS. BVerwG 6 PB 7.02 VGH 22 TH 3289/01. In der Personalvertretungssache
B U N D E S V E R W A L T U N G S G E R I C H T BESCHLUSS BVerwG 6 PB 7.02 VGH 22 TH 3289/01 In der Personalvertretungssache - 2 - hat der 6. Senat des Bundesverwaltungsgerichts am 15. Oktober 2002 durch
MehrSÄCHSISCHES OBERVERWALTUNGSGERICHT. Beschluss
Az.: PB 8 A 29/08 PB 8 K 1375/07 SÄCHSISCHES OBERVERWALTUNGSGERICHT Beschluss In der Personalvertretungssache der Bundesrepublik Deutschland vertreten durch die Bundesfinanzdirektion vertreten durch den
MehrBerliner Testament mit Pflichtteilsstrafklausel; Nachweis der Nichtgeltendmachung
DNotI Deutsches Notarinstitut Dokumentnummer: 2w138_12 letzte Aktualisierung: 26.9.2012 OLG Braunschweig, 30.12.2012-2 W 138/12 GBO 29, 35 Berliner Testament mit Pflichtteilsstrafklausel; Nachweis der
MehrBUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS
BUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS BVerwG 6 B 23.08 VGH 8 UE 727/06 In der Verwaltungsstreitsache hat der 6. Senat des Bundesverwaltungsgerichts am 18. Juni 2008 durch den Vorsitzenden Richter am Bundesverwaltungsgericht
MehrBESCHLUSS. BVerwG 8 B VG 1 K 611/97. In der Verwaltungsstreitsache
B U N D E S V E R W A L T U N G S G E R I C H T BESCHLUSS BVerwG 8 B 77.02 VG 1 K 611/97 In der Verwaltungsstreitsache - 2 - hat der 8. Senat des Bundesverwaltungsgerichts am 13. August 2002 durch den
MehrBUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS
BUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS BVerwG 6 PB 17.05 OVG 4 A 10571/05 In der Personalvertretungssache hat der 6. Senat des Bundesverwaltungsgerichts am 11. Januar 2006 durch den Vorsitzenden Richter am
MehrEinreichung eines Rechtsmittels bei einem unzuständigen Gericht
Sachgebiet: Straßenbaubeitragsrecht BVerwGE: nein Fachpresse: ja Rechtsquelle/n: VwGO 124a Abs. 2 Satz 1 Titelzeile: Einreichung eines Rechtsmittels bei einem unzuständigen Gericht Stichworte: Berufung;
MehrBUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS
BUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS BVerwG 5 B 87.12 OVG 11 A 2558/11 In der Verwaltungsstreitsache hat der 5. Senat des Bundesverwaltungsgerichts am 19. Juni 2013 durch den Vorsitzenden Richter am Bundesverwaltungsgericht
MehrBESCHLUSS. In der Verwaltungsstreitsache
B U N D E S V E R W A L T U N G S G E R I C H T BESCHLUSS BVerwG 2 B 3.02 OVG 5 LB 1041/01 In der Verwaltungsstreitsache hat der 2. Senat des Bundesverwaltungsgerichts am 6. März 2002 durch den Vorsitzenden
MehrPrüfungsrecht, abgesehen von Laufbahnprüfungen für Beamte, aber einschl. der ersten und zweiten jur. Staatsprüfung
Sachgebiet: Prüfungsrecht, abgesehen von Laufbahnprüfungen für Beamte, aber einschl. der ersten und zweiten jur. Staatsprüfung BVerwGE: nein Fachpresse: ja Rechtsquelle/n: GG Art. 3 Abs. 1, Art. 12 Abs.
MehrSÄCHSISCHES OBERVERWALTUNGSGERICHT. Beschluss
Az.: 1 B 26/11 4 L 530/10 Ausfertigung SÄCHSISCHES OBERVERWALTUNGSGERICHT Beschluss In der Verwaltungsrechtssache der Frau - Antragstellerin - - Beschwerdeführerin - prozessbevollmächtigt: Rechtsanwalt
MehrBUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS
BUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS BVerwG 3 B 191.05 VG 1 K 777/00 In der Verwaltungsstreitsache hat der 3. Senat des Bundesverwaltungsgerichts am 27. Juni 2006 durch den Vorsitzenden Richter am Bundesverwaltungsgericht
MehrBUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS
BUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS BVerwG 2 B 26.08 VGH 14 B 06.1022 In der Verwaltungsstreitsache - 2 - hat der 2. Senat des Bundesverwaltungsgerichts am 20. November 2008 durch den Vorsitzenden Richter
MehrBUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS
BUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS BVerwG 5 B 48.14 VGH 12 BV 13.108 In der Verwaltungsstreitsache - 2 - hat der 5. Senat des Bundesverwaltungsgerichts am 10. Februar 2015 durch den Vorsitzenden Richter
MehrRuhegehaltfähigkeit von in der DDR zurückgelegten Vordienstzeiten; unbegründete Nichtzulassungsbeschwerde; Grundsatzrügen.
Sachgebiet: Recht des öffentlichen Dienstes einschließlich des Beamtendisziplinarrechts und des Dienstrechts der Soldaten sowie des Rechts der Wehrpflichtigen und der Zivildienstpflichtigen BVerwGE: nein
MehrAsylVfG 78 Abs. 4. Antrag auf Zulassung der Berufung Antrag mehrfach gestellt
AsylVfG 78 Abs. 4 Antrag auf Zulassung der Berufung Antrag mehrfach gestellt Wird ein Rechtsmittel desselben Beteiligten mehrfach eingelegt, handelt es sich um dasselbe Rechtsmittel, über das einheitlich
MehrBUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS
BUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS BVerwG 6 B 58.10 VGH 1 S 349/10 In der Verwaltungsstreitsache - 2 - hat der 6. Senat des Bundesverwaltungsgerichts am 16. November 2010 durch den Vorsitzenden Richter
MehrBUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS
BUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS BVerwG 6 PB 1.06 OVG 1 A 5002/04.PVL In der Personalvertretungssache - 2 - hat der 6. Senat des Bundesverwaltungsgerichts am 12. April 2006 durch den Vorsitzenden Richter
MehrBUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS
BUNDESGERICHTSHOF III ZR 308/03 BESCHLUSS vom 30. September 2004 in dem Rechtsstreit - 2 - Der III. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 30. September 2004 durch den Vorsitzenden Richter Schlick und
MehrBUNDESVERWALTUNGSGERICHT IM NAMEN DES VOLKES BESCHLUSS
BUNDESVERWALTUNGSGERICHT IM NAMEN DES VOLKES BESCHLUSS BVerwG 6 P 13.13 OVG 6 L 3/12 In der Personalvertretungssache - 2 - hat der 6. Senat des Bundesverwaltungsgerichts am 1. Oktober 2014 durch den Vorsitzenden
Mehr