Leitfaden zur Humusbilanzierung im Ackerbau

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1 Informationen für Ackerbau und Grünland Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum Rheinhessen-Nahe-Hunsrück Leitfaden zur Humusbilanzierung im Ackerbau Die Verordnung über die Grundsätze der Erhaltung landwirtschaftlicher Flächen in einem guten landwirtschaftlichen und ökologischen Zustand" (Direktzahlungen-Verpflichtungenverordnung) enthält in 3 Vorschriften zur Humusbilanzierung und Humusuntersuchung. Eine Humusbilanzierung oder Bodenuntersuchung auf den Humusgehalt ist demnach notwendig, wenn das Anbauverhältnis auf Ackerflächen nicht aus mindestens drei Kulturen besteht, wobei jede Kultur mindestens 15 % der Ackerfläche ausmachen muss. Stillgelegte und nicht bewirtschaftete Flächen gelten als eine Kultur. Im Sinne der Direktzahlungen-Verpflichtungenverordnung können Zwischenfrüchte oder Untersaaten nicht als eigenständige Kultur betrachtet werden, jedoch z.b. Winter- und Sommergerste. Weist ein Betrieb mehr als drei Kulturen auf, kann auch durch Zusammenfassung mehrerer Kulturen (mit einem Anteil von weniger als 15 %) der Mindestanteil von 15 % der Ackerfläche pro Kultur erreicht werden. Beim Anbau von weniger als drei Kulturen können die Auflagen ebenfalls erfüllt werden, wenn der Betrieb alle seine Ackerflächen mit anderen Betrieben tauscht und gleichzeitig nachweisen kann, dass auf den aktuell bewirtschafteten Flächen jeweils andere Kulturen in den beiden vorhergehenden Jahren angebaut wurden. Tauscht ein Betrieb nur Teile seiner Gesamtfläche, ist eine Humusbilanzierung oder Untersuchung auf den Humusgehalt erforderlich. Betriebe, die ausschließlich Kulturen mit positiver oder neutraler Veränderung des Humusvorrates anbauen, vor allem Eiweißpflanzen, Ölsaaten und Mais mit jeweils ausschließlicher Körnernutzung sowie mehrjähriges Ackerfutter, sind von den vorher genannten Verpflichtungen befreit. Besteht die Verpflichtung zur Humusbilanzierung, so ist diese für die Ackerflächen (erstmals für 2005) jährlich jeweils bis zum 31. März des Folgejahres zu erstellen. Alternativ zur Durchführung der Humusbilanzierung kann auch die Bestimmung des Humusgehaltes in den Ackerböden (mindestens alle sechs Jahre, am besten zusammen mit der Standardbodenuntersuchung) erfolgen. Dabei muss der Humusgehalt bei Tongehalten bis 13 % größer als 1 % und bei Tongehalten über 13 % größer als 1,5 % sein (Umrechnung: C * 1,72 = Humus). Die Ergebnisse der Humusbilanzierung sind 4, die der Humusgehaltsbestimmung 7 Jahre ab der Erstellung der Unterlagen aufzubewahren. Bei Nichteinhaltung der Vorschriften ist mit Kürzungen der Direktzahlungen zu rechnen. Die Humusbilanzierung dient dazu, bewirtschaftungsbedingte Veränderungen der Humusgehalte abzuschätzen, um gegebenenfalls mit einer organischen Düngung zum Erhalt des Humus und zum Schutz der Bodenstruktur reagieren zu können. Die Verordnung geht davon aus, dass durch den Anbau der unterschiedlichen Kulturen der Humusgehalt im Boden durch deren Wurzelsystem, deren spezifische Anforderungen an die Intensität der Bodenbearbeitung und den Verbleib der Erntereste auf dem Feld beeinflusst wird. Anhand der Menge und Qualität der zugeführten Erntereste und organischen Dünger wird die Humusreproduktion geschätzt. Der Humusbilanzsaldo (ausgedrückt in pro ha und Jahr) wird aus der kulturspezifischen Veränderung des Humusvorrates (Tabelle und der Humusreproduktion durch Erntereste und organische Dünger (Tabellen 2 und 3) ermittelt.

2 Tab. 1: Kulturspezifische Veränderung des Humusvorrates Hauptkulturen Gemüse, Kräuter, Heil- und Gewürzpflanzen Zuckerrübe, Futterrübe, Kartoffeln Blumenkohl, Brokkoli, Chinakohl, Fingerhut, Gurke, Kürbis, Porree, Rhabarber, Rotkohl, Sellerie, Tomate, Weißkohl, Wirsing, Zucchini, Melone pro ha und Jahr Silomais, Körnermais Aubergine, Chicoree, Goldlack, Kamille, Knoblauch, Kohlrübe, Malve, Möhre, Meerrettich, Paprika, Pastinake, Ringelblume, Schöllkraut, Schwarzwurzel, Sonnenhut, Zuckermais Getreide, Ölpflanzen (Raps, Sonnenblumen), Faserpflanzen Körnerleguminosen Ackerschachtelhalm, Alant, Arzneifenchel, Baldrian, Bergarnika, Bergbohnenkraut, Bibernelle, Bohne, Bohnenkraut, Borretsch, Brennnessel, Drachenkopf, Dill, Dost, Eibisch, Eichblattsalat, Eisbergsalat, Endivie, Engelswurz, Erbse, Estragon, Feldsalat, Fenchel, Goldrute, Grünkohl, Hopfen, Johanniskraut, Kohlrabi, Kopfsalat, Kornblume, Kümmel, Liebstöckel, Lollo, Mangold, Majoran, Mutterkraut, Nachtkerze, Petersilie, Pfefferminze, Radicchio, Radies, Rettich, Romana, Rote Rübe, Salbei, Schafgarbe, Schnittlauch, Spinat, Spitzwegerich, Tabak, Thymian, Zitronenmelisse, Zwiebel Humusbedarf für Zucker- u. Futterrüben, Getreide, Körnermais und Ölpflanzen ohne Berücksichtigung der Nebenernteprodukte (d.h. Verbleib von Stroh oder Blatt auf dem Acker muss noch angerechnet werden); bei den übrigen Kulturen ist dies bereits im Humusbedarf berücksichtigt. Gräser, Leguminosen sowie Gemenge beider im mehrjährigen Feldfutterbau, zur Saatgutvermehrung sowie als Heil- und Gewürzpflanzen Zwischenfrüchte (Aufwuchs abgefahren ) Stilllegung je Hauptnutzungsjahr im Ansaatjahr: als Frühjahrsblanksaat bei Gründeckfrucht als Untersaat als Sommerblanksaat Winterzwischenfrüchte Stoppelfrüchte Untersaaten Selbstbegrünung ab Herbst ab Frühjahr des Brachejahres Gezielte Begrünung ab Sommer der Brachlegung incl. des folgenden Brachejahres 2) ab Frühjahr des Brachejahres Bei Verbleib des Aufwuchses als Gründüngung zusätzlich Zufuhr nach Tab. 2 berechnen 2) gilt auch für nachfolgende Jahre

3 Tab. 2: Humusreproduktion durch Erntereste und organische Dünger Pflanzenmaterial Stallmist Gülle Bioabfall: Grüngut und Kompost Klärschlamm Gärrückstände Sonstiges pro TM % dt Frischmasse Stroh Gründüngung, Rübenblatt, 10 0,8 Marktabfälle, Grünschnitt 20 1,6 frisch 25 3,4 verrottet 25 4 (auch Feststoff aus Gülleseparierung) 35 5,6 35 6,2 kompostiert 55 9,6 4 0,4 Schwein 8 0,8 7 0,9 Rind 10 1,2 15 1,2 25 2,2 Geflügel (Kot) 45 3,8 70 5, nicht verrottet 40 6, Frischkompost 50 6,6 40 4,6 Fertigkompost 50 5, ,4 15 1,2 ausgefault, unbehandelt 25 2,8 45 5,2 20 2,0 kalkstabilisiert 40 4,1 55 5,6 getrocknet 95 9,6 4 0,6 flüssig 10 1,2 fest Kompost Rindenkompost See- und Teichschlamm , Für andere Trockensubstanzgehalte können die Werte interpoliert werden.

4 Tab. 3: Verhältnis von Haupternteprodukt zu Nebenernteprodukt zur Berechnung der Ernterest-Mengen bei Verbleib auf dem Feld Fruchtart Korn:Stroh- bzw. Korn:Stroh- bzw. Fruchtart Rübe:Blatt-Verhältnis Rübe:Blatt-Verhältnis Braugerste 1 : 0,7 Körnermais 1 : 1,0 Hafer 1 : 1,1 Raps 1 : 1,7 Sommerfuttergerste 1 : 0,8 Sonnenblume 1 : 2,0 Wintergerste 1 : 0,7 Öllein 1 : 1,5 Winterroggen 1 : 0,9 Futterrrübe 1 : 0,4 Wintertriticale 1 : 0,9 Zuckerrübe 1 : 0,7 Winterweizen 1 : 0,8 Beispiele: 100 dt Weizenkorn liefern 80 dt Stroh, 600 dt Zuckerrüben liefern 420 dt Rübenblatt Die Angaben sind als Richtwerte zu verstehen. In begründeten Fällen können auch andere Werte verwendet werden. Bei Kartoffeln, Silomais, Körnerleguminosen, Gemüse, Kräutern, Faser-, Heil- und Gewürzpflanzen ist die Berechnung der Ernterestmengen nicht notwendig, weil die Humusreproduktion bereits im Humusbedarf (s. Tab. berücksichtigt wurde. Im Falle einer Nichtbeerntung dieser (oder auch anderer) Kulturen ist die Humusreproduktion gemäß Tabelle 2 ( Pflanzenmaterial ) zu erfassen. Bewertung der Humusversorgung Nach der Direktzahlungen-Verpflichtungenverordnung gilt: Der Humusbilanzsaldo soll im Bereich zwischen - 75 kg und kg C/ha und Jahr liegen und darf den Wert von - 75 kg C/ha und Jahr nicht unterschreiten. Aus wissenschaftlicher Sicht sind Humussalden unterhalb - 75 kg C/ha und Jahr mittelfristig nur auf mit Humus angereicherten Böden und Humussalden oberhalb etwa 100 kg C/ha und Jahr mittelfristig besonders auf humusarmen Böden tolerierbar. Stark erhöhte Humussalden stellen ein erhöhtes Risiko für Stickstoffverluste dar. (siehe VDLUFA- Standpunkt). Literatur "Verordnung über die Grundsätze der Erhaltung landwirtschaftlicher Flächen in einem guten landwirtschaftlichen und ökologischen Zustand" (Direktzahlungen-Verpflichtungenverordnung). VDLUFA-Standpunkt "Humusbilanzierung - Methode zur Beurteilung und Bemessung der Humusversorgung von Ackerland" vom 30. April 2004 ( Formular oder PC-Anwendung Mit dem beigefügten Formular sowie den Tabellenwerten lässt sich eine Humusbilanz ohne viel Aufwand erstellen. Beim Vergleich mit anderen Vorlagen und Tabellenwerten ist darauf zu achten, dass die Vorgaben zur Humusbilanzierung in der Direktzahlungen- Verpflichtungenverordnung nicht sehr eindeutig und die dort aufgeführten Tabellenwerte teilweise zunächst offensichtlich fehlerbehaftet waren. Eine Möglichkeit, die Humusbilanzierung mit dem PC zu errechnen, wird von der staatlichen Pflanzenbauberatung mit dem PC-Programm DUNGINFO PLUS (unter in der Rubrik Düngung verfügbar) angeboten, dass um eine Humusbilanzierung sowie um weitere Aufzeichnungsmöglichkeiten (Schlagspezifische Dokumentation, z.b. der Pflanzenschutzmaßnahmen) erweitert wurde. Gez. Dr. Friedhelm Fritsch aktualisiert im August 2012

5 Humusbilanz für den Ackerbau Beispiel 1 Kulturspezifische Veränderung Humusvorrat Kultur ha pro ha gesamt (siehe Tab. 4 = Sp. 2 * Sp. 3 1 Winterraps Winterweizen Summen Zeilen 1 bis = Humusreproduktion durch Erntereste Kultur ha Ertrag dt/ha Korn:Stroh Rübe:Blatt Stroh-/Blatt- Ertrag dt/ha (s. Tab. 3) 5 = Sp. 3 * Sp. 4 6 (s. Tab. 2) pro dt pro ha gesamt 7 = Sp. 5 * Sp. 6 8 = Sp. 7 * Sp. 2 7 Winterraps , Winterweizen , Wi-Weizen-Strohabfuhr Summe Zeilen 7 bis Ertrag des Haupternteprodukts Korn oder Rüben Humussaldo 17 Humusbedarf Spalte 4 von Zeile Humusreproduktion von Ernteresten Spalte 8 von Zeile Humusreproduktion von organischen Düngern Spalte 5 von Zeile Gesamt-Saldo Summe Zeilen 17 bis Saldo je Hektar Zeile 20/ha (Sp. 2 von Z. 6) + 53 Bewertung: Der Humussaldo von + 53 pro ha und Jahr liegt im geforderten Bereich zwischen - 75 und /ha. Humusbilanz für den Ackerbau Beispiel 2 Kulturspezifische Veränderung Humusvorrat Kultur ha pro ha (siehe Tab. gesamt 4 = Sp. 2 * Sp. 3 1 Silomais Winterweizen Stoppelfrucht Gelbsenf Summen Zeilen 1 bis = Humusreproduktion durch Erntereste Kultur ha Ertrag dt/ha Korn:Stroh Rübe:Blatt Stroh-/Blatt- Ertrag dt/ha (s. Tab. 3) 5 = Sp. 3 * Sp. 4 6 (s. Tab. 2) pro dt pro ha gesamt 7 = Sp. 5 * Sp. 6 8 = Sp. 7 * Sp. 2 7 Winterweizen , Wi-Weizen-Strohabfuhr Gründüngung Gelbsenf , Summe Zeilen 7 bis Ertrag des Haupternteprodukts Korn oder Rüben, bei der Gründüngung Blatt-Frischmasse-Ertrag Dünger Humusreproduktion durch organische Dünger % TM dt Frischmasse gesamt ausgebracht pro dt gesamt (s. Tab. 2) 5 = Sp. 3 * Sp Rindergülle , Summe Zeilen 13 bis Humussaldo 17 Humusbedarf Spalte 4 von Zeile Humusreproduktion von Ernteresten Spalte 8 von Zeile Humusreproduktion von organischen Düngern Spalte 5 von Zeile Gesamt-Saldo Summe Zeilen 17 bis Saldo je Hektar Zeile 20/ha (Sp. 2 von Z. 6) Bewertung: Der Humussaldo von pro ha und Jahr liegt im geforderten Bereich zwischen

6 - 75 und /ha. Humusbilanz für den Ackerbau Betrieb: Kulturspezif. Veränderung Humusvorrat Jahr: Kultur ha pro ha gesamt (siehe Tab. 4 = Sp. 2 * Sp Summen Zeilen 1 bis 5 Kultur Humusreproduktion durch Erntereste Summe Zeilen 7 bis 11 ha Ertrag dt/ha Korn:Stroh Rübe:Blatt Stroh-/Blatt- Ertrag dt/ha (s. Tab. 3) 5 = Sp. 3 * Sp. 4 6 (s. Tab. 2) Ertrag des Haupternteprodukts Korn oder Rüben Humusreproduktion durch organische Dünger Dünger Summe Zeilen 13 bis 15 % TM dt Frischmasse gesamt ausgebracht pro dt pro ha gesamt pro dt 7 = Sp. 5 * Sp. 6 8 = Sp. 7 * Sp. 2 gesamt (s. Tab. 2) 5 = Sp. 3 * Sp. 4 Humussaldo 17 Humusbedarf Spalte 4 von Zeile 6 18 Humusreproduktion von Ernteresten Spalte 8 von Zeile Humusreproduktion von organischen Düngern Spalte 5 von Zeile Gesamt-Saldo Summe Zeilen 17 bis Saldo je Hektar Zeile 20/ha (Sp. 2 von Z. 6)

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