Facharzt für Herz- und thorakale Gefässchirurgie

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1 Weiterbildungsprogramm vom 1. Januar 2012 Akkreditiert durch das Eidgenössische Departement des Innern: 1. September 2011 Letzte Änderungen durch das Eidgenössische Departement des Innern zustimmend zur Kenntnis genommen: 30. April 2012 SIWF Schweizerisches Institut für ärztliche Weiter- und Fortbildung ISFM Institut suisse pour la formation médicale postgraduée et continue FMH Elfenstrasse 18 Postfach Bern 15 Telefon Fax

2 Facharzt für Herz- und thorakale Gefässchirurgie Weiterbildungsprogramm 1. Allgemeines Mit der Weiterbildung für den Erwerb des Facharzttitels für Herz- und thorakale Gefässchirurgie soll der Kandidat* Kenntnisse und Fertigkeiten erwerben, die ihn befähigen, auf dem Gebiet der Herzund thorakalen Gefässchirurgie in eigener Kompetenz sowohl in freier Praxis als auch in den öffentlichen Spitälern selbständig tätig zu sein. Die Herz- und thorakale Gefässchirurgie umfasst als wesentliche Bereiche die chirurgische Behandlung von angeborenen Missbildungen, erworbenen Erkrankungen und Verletzungen des Herzens und der thorakalen Gefässe. 2. Dauer, Gliederung und weitere Bestimmungen 2.1 Dauer und Gliederung der Weiterbildung Die Weiterbildung dauert 6 Jahre und gliedert sich wie folgt: - 2 Jahre allgemeine Chirurgie (nicht fachspezifisch) - 4 Jahre Herz- und thorakale Gefässchirurgie (fachspezifisch) Nicht fachspezifische Weiterbildung Die 2-jährige Weiterbildung in allgemeiner Chirurgie muss an anerkannten Weiterbildungsstätten für Chirurgie absolviert werden. Maximal 1 Jahr Weiterbildung kann in den Schwerpunktgebieten Thoraxund/oder Gefässchirurgie absolviert werden Fachspezifische Weiterbildung Die fachspezifische Weiterbildung muss an für Herz- und thorakale Gefässchirurgie anerkannten Weiterbildungsstätten absolviert werden; mindestens 3 Jahre davon an Weiterbildungsstätten der Kategorie A Während der fachspezifischen Weiterbildung müssen 6 Monate in Anästhesiologie oder Intensivmedizin an dafür anerkannten Weiterbildungsstätten ausgewiesen werden An die fachspezifische Weiterbildung können bis zu maximal 6 Monate Tätigkeit in experimenteller Herz- und thorakaler Gefässchirurgie (gilt nicht als Kategorie A) oder 6 Monate Weiterbildung in Kardiologie angerechnet werden, sofern vorgängig des Stellenantritts ein entsprechendes Gesuch von der Titelkommission (TK) gutgeheissen wurde Mindestens 2 Jahre der fachspezifischen Weiterbildung müssen ohne Unterbruch an einer anerkannten Weiterbildungsstätte in der Schweiz absolviert werden. 2.2 Weitere Bestimmungen Erfüllung der Lernziele gemäss Ziffer 3. Jeder Kandidat führt regelmässig ein Logbuch, welches die Lernziele der Weiterbildung enthält und in welchem alle geforderten Lernschritte dokumentiert werden (inkl. Kurse, Fortbildungen, Operationen, etc.). Der Kandidat legt das Logbuch seinem Titelgesuch bei Nachweis der Teilnahme an 4 fachspezifischen Kongressen, Symposien oder Kursen im Inoder Ausland (mindestens 200 Credits) Der Kandidat ist Erst- oder Letztautor einer wissenschaftlichen Publikation in einer wissenschaftlichen Zeitschrift (mit Peer-Review) in Papierform und/oder Fulltext-Online, publiziert o- SIWF ISFM siwf@fmh.ch 2/10

3 der zur Publikation angenommen. Auch eine Dissertation gilt als Publikation. Akzeptiert werden Originalarbeiten einschliesslich Meta-Analysen und Übersichtsarbeiten sowie ausführliche, sorgfältig referenzierte Fallbeschreibungen (Case Reports). Der Text, ohne Referenzen, hat einen Umfang von mindestens 1'000 Wörtern. Das Thema der Publikation muss nicht im Fachgebiet des angestrebten Titels liegen Nachweis des erfolgreichen Besuchs eines vom BAG anerkannten Kurses mit Prüfung in Strahlenschutz gemäss Art. 18 Abs. 2 StSV ( Ausländische Weiterbildung ist im Rahmen von Art. 33 WBO anrechenbar. Mindestens 2 Jahre der gesamten Weiterbildung müssen an für Herz- und thorakale Gefässchirurgie anerkannten Weiterbildungsstätten in der Schweiz absolviert werden. Für die Anrechnung ausländischer Weiterbildung empfiehlt es sich, vorgängig die Zustimmung der Titelkommission einzuholen. 3. Inhalt der Weiterbildung Der allgemeine Lernzielkatalog, der einen Anhang zur WBO darstellt, ist für alle Fachgebiete verbindlich und dient als Grundlage für die Weiterbildungskonzepte der einzelnen Weiterbildungsstätten. Die Verbindlichkeit der einzelnen Lernziele ergibt sich aus dem Logbuch. 3.1 Zu erwerbendes Wissen auf theoretisch-wissenschaftlichem Gebiet - Kenntnis der Anatomie und Physiologie, der pathologischen Anatomie und Pathophysiologie des Herz-Kreislaufsystems; - Kenntnis der Prinzipien der kardiologischen Pharmakotherapie; - Fähigkeit, wissenschaftliche Arbeiten kritisch zu analysieren und zu interpretieren; - Prinzipien der Begutachtung; - Sachkunde in Strahlenschutz. 3.2 Zu erwerbendes Wissen im klinischen Bereich - Kenntnis der Epidemiologie, Ätiologie und Pathogenese der häufigsten Missbildungen und Krankheiten des kardiovaskulären Systems; - Kenntnis der Pathophysiologie von Verletzungen der Thorax- und Kreislauforgane; - Fähigkeit, einen Abklärungsplan aufzustellen und aus den gewonnenen Ergebnissen eine Differentialdiagnose beziehungsweise eine Diagnose abzuleiten; - Kenntnis der Indikation, Aussagekraft und Risiken der speziellen diagnostischen und interventionellen Methoden; - Kenntnis der rehabilitativen Massnahmen; - Kenntnis der Prognose der wichtigsten kardiovaskulären Affektionen; - Kenntnis der Prophylaxe von Herz- und Kreislaufkrankheiten. 3.3 Zu erwerbendes Wissen und Fertigkeiten auf technischem Gebiet - Interpretation der folgenden Untersuchungsergebnisse: Ruhe- und Belastungs-EKG, Echokardiographie, nuklearmedizinische Untersuchung, Herzkatheter-Befunde; - Beurteilung spezieller bildgebender Untersuchungen (Angiographie, Cine-CT, NMR); - Selbständige Durchführung fachspezifischer dosisintensiver Röntgenuntersuchungen, namentlich mit Durchleuchtung im Rahmen der diagnostischen Untersuchungen und therapeutischen Eingriffe; - Beurteilung und Behandlung von Verletzungen der Thorax- und Kreislauforgane; - Beherrschung der Indikationsstellung und Anwendung des extrakorporellen Kreislaufes und der mechanischen Kreislaufassistenz (IABP u.a.); SIWF ISFM siwf@fmh.ch 3/10

4 - Beherrschung der Indikationsstellung und chirurgischen Therapie bei den häufigsten kardiovaskulären Erkrankungen: Selbständige Durchführung der im Operationskatalog aufgeführten Eingriffe und Assistenz bei Operationen höherer Schwierigkeitsgrade; - Kenntnis der Prophylaxe und Beherrschung der Früherfassung und Therapie postoperativer Komplikationen nach kardiovaskulären Eingriffen. 3.4 Operationskatalog* Der nachfolgende Operationskatalog nennt die zur Erlangung der nötigen Operationserfahrung mindestens erforderliche Anzahl der verschiedenen aufgelisteten Operationen. Eingriffe mit Herz-Lungenmaschine (HLM) HLM-Eingriffe wegen erworbenen Herzkrankheiten Isolierte klappenchirurgische Eingriffe a) Klappenrekonstruktion b) Einfacher Klappenersatz c) Doppel- oder Mehrfachklappenersatz d) Kombination von a) und b) bzw. c) Isolierte Eingriffe wegen koronarer Herzkrankheit a) Isolierte Myokardrevaskularisation (davon mindestens die Hälfte mit Verwendung eines arteriellen Bypasses) b) Eingriffe wegen Funktionsstörungen nach Myokardinfarkt } (LV-Aneurysma, VSD, Mitralinsuffizienz)} c) Kombination von a) und b) 5 O A Kombinierte Klappen- und koronarchirurgische Eingriffe Andere HLM-Eingriffe wegen erworbenen Herzkrankheiten 5 10 a) Pulmonalisembolektomie b) Entfernung eines intrakardialen Tumors oder Fremdkörpers c) Eingriffe wegen Arrhythmien d) Andere Eingriffe HLM-Eingriffe an der Aorta thoracica und ihren Ästen 25 a) bei Aneurysma verum b) bei Aortendissektion Typ A Geschlossene Eingriffe wegen erworbenen Herzkrankheiten zum Beispiel bei Perikarderkrankungen (Drainage, Fensterung oder Perikardektomie) Behandlung von Komplikationen nach Sternotomie (instabiles Sternum, Mediastinitis, Osteomyelitis u.a.) 5 10 Schrittmacherchirurgie Einbau eines definitiven endovenösen PM-Systems Einbau eines definitiven epikardialen PM-Systems Revision wegen Dysfunktion bzw. Infektion eines definitiven PM-Systems, Explantation, Einbau eines CRT 5 Kreislaufunterstützende Verfahren Anwendung der intraaortalen Ballonpumpe Anwendung eines ventricular assist device O A SIWF ISFM siwf@fmh.ch 4/10

5 O A Endovaskuläre Eingriffe an der thorakalen Aorta 10 Transkatheter-Implantation von Herzklappen 10 * Erläuterungen Ein Eintrag in Kolonne O (= Operateur) setzt voraus, dass der Kandidat die gesamte aktuelle Behandlung selbst vorgenommen hat; wird ihm anlässlich einer zusammengesetzten Operation ein Teileingriff zur Durchführung überlassen, so ist ein Eintrag nur unter der Ziffer des betreffenden Teileingriffes statthaft. Bei Operationsassistenz mit Instruktionsfunktion kann der gleiche Eingriff sowohl vom Operateur als auch vom assistierenden Instruktor in die Kolonne O aufgenommen werden. Ein Eintrag in Kolonne A (= Assistent) belegt die Teilnahme an einer Operation als erster Assistent. Der Kandidat hat seinem Antrag nebst den Operationskatalogen für die einzelnen fachspezifischen Weiterbildungsperioden ein separates Gesamt-Operationsverzeichnis beizulegen, in dem die Gesamtzahlen der während der ganzen fachspezifischen Weiterbildung ausgeführten Eingriffe eingetragen sind. Ausnahmsweise kann die Titelkommission der FMH eine höhere Anzahl von Eingriffen in einem besonders gepflegten Teilgebiet als Ausgleich der nicht erreichbaren Zahl eines anderen Teilgebietes anerkennen (z.b. bei kinderherzchirurgischen Eingriffen). 3.5 Pharmakotherapie - Kenntnis der im Fachgebiet gebräuchlichen Pharmaka und diagnostisch verwendeten Substanzen, wie z. B. Kontrastmittel (Pharmakokinetik, klinisch relevante Neben- und Wechselwirkungen, vor allem auch mit Ko- und Selbstmedikation, sowie Berücksichtigung des Alters und von Organinsuffizienzen bei der Dosierung) einschliesslich ihres therapeutischen Nutzens (Kosten-, Nutzenrelation). - Kenntnis der gesetzlichen Grundlagen über die Arzneimittelverschreibung (Heilmittelgesetz, Betäubungsmittelgesetz, Krankenversicherungsgesetz und die für den Arzneimittelgebrauch relevanten Verordnungen, insbesondere Spezialitätenliste). - Kenntnisse über die Arzneimittelprüfung in der Schweiz sowie die hierbei zu beachtenden ethischen und wirtschaftlichen Grundsätze. 3.6 Gesundheitsökonomie und Ethik Ethik Erwerb der Kompetenz in der medizinisch-ethischen Entscheidungsfindung im Zusammenhang mit der Betreuung von Gesunden und Kranken. Dies beinhaltet folgende Lernziele: - Kenntnis der relevanten medizinisch-ethischen Begriffe - Selbständige Anwendung von Instrumenten, die eine ethische Entscheidungsfindung erleichtern - Selbständiger Umgang mit ethischen Problemen in typischen Situationen (beispielsweise Patienteninformation vor Interventionen, Forschung am Menschen, Bekanntgabe von Diagnosen, Abhängigkeitsbeziehungen, Entscheidungen am Lebensende, Sterbebegleitung, Organentnahme) Gesundheitsökonomie Erwerb der Kompetenz im sinnvollen Einsatz der diagnostischen, prophylaktischen und therapeutischen Mittel bei der Betreuung von Gesunden und Kranken. Dies beinhaltet folgende Lernziele - Kenntnis der relevanten gesundheitsökonomischen Begriffe - Selbständiger Umgang mit ökonomischen Problemen SIWF ISFM siwf@fmh.ch 5/10

6 - Optimaler Einsatz der zur Verfügung stehenden Mittel unter Berücksichtigung der gesetzlichen Grundlagen 3.7 Patientensicherheit Kenntnis der Prinzipien des Sicherheitsmanagements bei der Untersuchung und Behandlung von Kranken und Gesunden sowie Kompetenz im Umgang mit Risiken und Komplikationen. Dies umfasst u. a. das Erkennen und Bewältigen von Situationen, bei welchen das Risiko unerwünschter Ereignisse erhöht ist. 4. Prüfungsreglement 4.1 Prüfungsziel Das Bestehen der Facharztprüfung ist ein Nachweis dafür, dass der Anwärter die notwendigen Kenntnisse und Fertigkeiten erworben hat, die Patienten im Fachgebiet Herz- und thorakale Gefässchirurgie in eigener Verantwortung kompetent zu versorgen. 4.2 Prüfungsstoff Der Prüfungsstoff entspricht Punkt 3 des Weiterbildungsprogramms. 4.3 Prüfungskommission Wahl Die Prüfungskommission wird vom Vorstand der Schweiz. Gesellschaft für Herz- und thorakalen Gefässchirurgie (SGHC) gewählt Zusammensetzung Sie setzt sich wie folgt zusammen: - 2 Vertreter einer Weiterbildungsstätte der Kategorie A (Fakultätsvertreter) - 1 Vertreter der freipraktizierenden Ärzte - 1 Vertreter des Vorstandes der SGHC als Protokollführer Die Kommission konstituiert sich selbst und bestimmt den Präsidenten, der über Prüfungserfahrung verfügen muss Aufgaben - Organisation und Durchführung der Prüfung - Festlegung des Prüfungsstoffes - Ernennung der Experten. - Vorbereitung der Fragen für die schriftliche Prüfung; - Prüfungsbewertung und Mitteilung des Prüfungsresultates; - Festlegung der Prüfungsgebühren; - Periodische Überprüfung bzw. Überarbeitung des Prüfungsreglements. 4.4 Prüfungsart Die Prüfung besteht aus drei Teilen: Teil (theoretisch-schriftliche Prüfung) Allgemeine chirurgische Kenntnisse. Beantwortung von 120 Wahlantwortfragen innerhalb von 4 Stunden. Bei dieser Prüfung handelt es sich um das chirurgische Basisexamen. SIWF ISFM siwf@fmh.ch 6/10

7 Teil (theoretisch-schriftliche Prüfung) Kenntnisse im Bereich Thorax und kardiovaskuläre Chirurgie. Beantwortung von 150 Wahlantwortfragen innerhalb von 4 Stunden. Bei dieser Prüfung handelt es sich um das European Board for Thoracic and Cardiovascular Surgery (EBTCS) Teil (praktisch-mündliche Prüfung) Durchführung eines operativen Eingriffes (Indikation, Vorbereitung, technische Durchführung, Nachsorge) und Besprechung von 2-3 klinischen Fällen aus der Herz- und thorakalen Gefässchirurgie. Der Kandidat wird von zwei Examinatoren geprüft. Die Prüfung dauert 3 Stunden. 4.5 Prüfungsmodalitäten Zeitpunkt der Prüfung Es empfiehlt sich, den ersten Teil in der Regel nach der zweijährigen Weiterbildung in allgemeiner Chirurgie zu absolvieren Zulassung Zum dritten Teil wird nur zugelassen, wer den ersten und zweiten Teil mit Erfolg bestanden hat. Es empfiehlt sich zudem, den zweiten Teil frühestens im letzten Jahr der reglementarischen Weiterbildung sowie nach Erfüllung des Operationskataloges zu absolvieren Zeit und Ort der Prüfung Der erste und zweite Teil der Prüfung findet je einmal pro Jahr statt. Eine entsprechende Bekanntmachung wird sechs Monate vor der Prüfung in der Schweizerischen Ärztezeitung (SÄZ) publiziert. Die Anmeldung an das EBTCS erfolgt über den Sekretär der SGHC. Der dritte Teil wird zwischen Kandidat und Examinatoren individuell vereinbart Protokoll Der Vertreter des Vorstandes der SGHC führt ein Protokoll über die praktisch-mündliche Prüfung. Der Kandidat erhält eine Kopie des Protokolls zur Kenntnisnahme Prüfungssprache Die schriftlichen Teile können nur in Englisch abgelegt werden, da es sich um die Prüfung der Europäischen Gesellschaft für Thorax- und Herzchirurgie (EACTS) handelt. Der mündliche Teil erfolgt auf Wunsch des Kandidaten in deutscher oder französischer Sprache. Prüfungen in Italienisch sind gestattet, falls Kandidat und Examinator einverstanden sind Prüfungsgebühren Die SGHC erhebt eine Prüfungsgebühr, die vom Vorstand festgelegt und zusammen mit der Ankündigung der Facharztprüfung in der SÄZ publiziert wird. Wird die Anmeldung bis zu drei Wochen vor Prüfungstermin aus dringenden Gründen zurückgezogen, wird die Prüfungsgebühr zurückerstattet. Erfolgt der Rückzug zu einem späteren Zeitpunkt, so befindet die Prüfungskommission über die Gebührenrückerstattung. 4.6 Bewertungskriterien Jeder Teil der Prüfung wird separat durch Noten von 1-6 bewertet. Die Prüfungen gelten als bestanden, wenn die Note 4 erreicht wird. SIWF ISFM siwf@fmh.ch 7/10

8 4.7 Wiederholung der Prüfung und Beschwerde Eröffnung Das Ergebnis der Prüfung ist dem Kandidaten schriftlich zu eröffnen Wiederholung Die Facharztprüfung kann beliebig oft wiederholt werden, wobei nur der nicht bestandene Teil wiederholt werden muss Einsprache Der Entscheid über das Nichtbestehen der Prüfung kann innert 60 Tagen ab schriftlicher Eröffnung bei der Einsprachekommission Weiterbildungstitel (EK WBT) angefochten werden (Art. 27 WBO). 5. Kriterien für die Anerkennung und Einteilung der Weiterbildungsstätten 5.1 Anforderungen an alle Weiterbildungsstätten - Die anerkannten Weiterbildungsstätten stehen unter der Leitung eines Weiterbildungsverantwortlichens, der den Facharzttitel für Herz- und thorakale Gefässchirurgie trägt. Ausnahmsweise genügen gleichwertige Voraussetzungen gemäss Art. 39 Abs. 2 WBO. - Der Leiter ist für die Einhaltung des Weiterbildungsprogramms verantwortlich. - Der Leiter weist sich über die erfüllte Fortbildungspflicht aus (Art. 39 WBO). - Es liegt ein Weiterbildungskonzept vor, das die Vermittlung der Lerninhalte zeitlich und inhaltlich strukturiert dokumentiert (Art. 41 WBO). Das Weiterbildungskonzept muss realistisch und nachvollziehbar das Weiterbildungsangebot und auch die Maximalzahl der möglichen Weiterbildungsplätze definieren. Es beschreibt insbesondere die Ziele, die ein Assistent während eines Jahres erreichen kann (sowohl für die fachspezifische wie auch für eine fachfremde Weiterbildung). - Es besteht ein institutionseigenes Sicherheitsmanagementsystem, welches den Umgang mit Risiken und Fehlern und deren Verhinderung regelt. - Es steht ein klinikeigenes (bzw. abteilungseigenes, institutseigenes) oder ein durch die Fachgesellschaft bereitgestelltes Meldewesen für Fehler (u. a. Critical Incidence Reporting System, CIRS) zur Verfügung. - Von den folgenden 6 Fachzeitschriften stehen die aktuellen Ausgaben von mindestens 3 den Weiterzubildenden jederzeit als Print- und/oder Volltext-Online-Ausgaben zur Verfügung: [European Journal of Cardio-thoracic Surgery, Annals of Thoracic Surgery, Journal of Thoracic and Cardiovascular Surgery, European Heart Journal, Journal of American College of Cardiology, New England Journal of Medicine]. Am Arbeitsplatz oder in dessen unmittelbaren Nähe steht ein PC mit leistungsfähiger Internetverbindung bereit. Für die an der Weiterbildungsstätte nicht verfügbare Zeitschriften-Artikel und Bücher besteht ein Zugang zu einer Bibliothek mit Fernleihe. - Die Weiterbildungsstätten sind verpflichtet, den Assistenzärztinnen und Assistenzärzten den Besuch der geforderten Kurse (Ziffern und 2.2.3) im Rahmen der Arbeitszeit zu ermöglichen. - Die in einem Weiterbildungsnetz zusammengeschlossenen Weiterbildungsstätten bilden einen Ausschuss, der die Weiterbildung der Kandidaten koordiniert und insbesondere die Rotationen in den verschiedenen Abteilungen organisiert. Ein Weiterbildungsnetz bietet die ganze Weiterbildung an oder einen genau definierten Teil davon. Die anerkannten Weiterbildungsstätten für Herz- und thorakale Gefässchirurgie sind in 2 Kategorien eingeteilt. SIWF ISFM siwf@fmh.ch 8/10

9 5.2 Kategorien der Weiterbildungsstätten - Die Weiterbildungsstätten werden aufgrund ihrer Charakteristika in 2 Kategorien eingeteilt (siehe Tabelle). Kategorie (max. Anerkennung) A B Eigenschaften der Weiterbildungsstätte (4 Jahre) (1 Jahr) Tertiärversorgung (Universitäts- oder Zentrumsspital) + - Vollumfängliche Weiterbildung in elektiver und notfallmässiger Herz- und + - thorakaler Gefässchirurgie Spitaleinheit mit Herz- und thorakaler gefässchirurgischer Tätigkeit, mindestens 250 Eingriffe/J. mit HLM - + Aktive Beteiligung an Lehre und Forschung + - Ärztliche Mitarbeiter Leiter der Weiterbildungsstätte vollamtlich in Herz- und thorakaler Gefässchirurgie tätig + + Stv. Leiter vollamtlich in Herz- und thorakaler Gefässchirurgie tätig + + Anzahl (ohne Leiter) Leitende Ärzte und Oberärzte mit Facharzttitel 4 2 Herz- und thorakale Gefässchirurgie, mindestens Reguläre Weiterbildungsstellen, mindestens (Stellen-%) 6 à 100% 2 à 100% Zahlenverhältnis von Weiterbildnern mit Facharzttitel zu Weiterzubildenden, minimal 1:4 1:4 Praktische Weiterbildung Vermittlung des gesamten Lernzielkatalogs (s. Ziffer 3 des Weiterbildungsprogramms) + - Vermittlung eines Teils der Weiterbildung, nämlich elektive koronare und - + valvuläre Chirurgie 24-Stunden Notfalldienst in Herz- und thorakaler Gefässchirurgie + - Praktische Vermittlung des selbständigen Umgangs mit ethischen und gesundheitsökonomischen Problemen in der Betreuung von Gesunden + + und Kranken in typischen Situationen des Fachgebietes Der Umgang mit Risiken und Fehlern wird im Weiterbildungskonzept geregelt. Dazu gehören u. a. ein Zwischenfallerfassungssystem ("CIRS"), ein Konzept über die Vorgehensweise gegenüber den meldenden Personen, eine regelmässige systematische Bestandesaufnahme zu + + Untersuchungen und Behandlungen zur Überprüfung von Zwischenfällen sowie aktive Teilnahme an deren Erfassung und Analyse Tätigkeit in Teilgebiet (z.b. Notfallstation, Ambulatorium, Labor etc.) + - Klinische Visiten mit dem Leiter oder dessen Stv. (Anzahl pro Woche) 1 1 Klinische Visiten mit einem anderen Kaderarzt Herz- und thorakaler Gefässchirurgie (Anzahl pro Woche) 1 1 Teil- oder Vollzeittätigkeit in einem experimentellen Forschungseinheit + - der weiterbildenden Klinik Praktische Übungen an einem Simulationskurs (im Hause oder mit Industrie + - zusammen) SIWF ISFM siwf@fmh.ch 9/10

10 Kategorie (max. Anerkennung) A (4 Jahre) B (1 Jahr) Theoretische Weiterbildung Interne Fallvorstellung (Std./Woche) 1 - Journal-Club (Std./Woche) 1 - Gemeinsame Konferenzen mit [Fachgebiet, z.b. Kardiologie, Angiologie, Pathologie, Chirurgie, Radiologie] (Std./Woche) 3 1 Strukturierte Weiterbildung in Herz- und thorakaler Gefässchirurgie (Std./Woche) (Weiterbildungscurriculum in Herz- und thorakaler Gefässchirurgie) 4 2 Andere Weiterbildung (Std./Woche) 1 - Möglichkeit zu wissenschaftlicher Tätigkeit + - Vorbereitungen für Vortragstätigkeit an Kongresse + - Teilnahme am lokalen Datenmanagementsystem Schwerpunkte - 7. Übergangsbestimmungen Das SIWF hat das vorliegende Weiterbildungsprogramm am 16. Juni 2011 genehmigt und per 1. Januar 2012 in Kraft gesetzt. Wer sämtliche Bedingungen (exkl. Facharztprüfung) gemäss altem Programm bis am 31. Dezember 2014 abgeschlossen hat, kann die Erteilung des Titels nach den alten Bestimmungen vom 1. Juli 2002 verlangen. Bern, /pb WB-Programme/Herz- und th. Gefässchirurgie/2011/herz-und thorakale gefaesschirurgie_version_internet_d.docx SIWF ISFM siwf@fmh.ch 10/10

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