Facharzt für Angiologie

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1 SIWF ISFM Facharzt für Angiologie Weiterbildungsprogramm vom 1. Januar 2002 (letzte Revision: 6. September 2007) Akkreditiert durch das Eidgenössische Departement des Innern: 31. Mai 2005 Letzte Änderungen durch das Eidgenössische Departement des Innern zustimmend zur Kenntnis genommen: 31. Mai 2007 SIWF Schweizerisches Institut für ärztliche Weiter- und Fortbildung ISFM Institut suisse pour la formation médicale postgraduée et continue FMH Elfenstrasse 18 Postfach Bern 15 Telefon Fax

2 Facharzt für Angiologie Weiterbildungsprogramm 1. Allgemeines Mit der zur Verleihung des Facharzttitels Angiologie geforderten Weiterbildung sollen Kenntnisse und Fertigkeiten erworben werden, die Titelträger * befähigen, auf dem Gebiet der Gefässkrankheiten (Venen, Arterien, Lymphgefässe) in eigener Kompetenz sowohl in freier Praxis als auch im stationären Bereich tätig zu sein. 2. Dauer, Gliederung und weitere Bestimmungen 2.1 Dauer und Gliederung Die Weiterbildung dauert 6 Jahre. Sie gliedert sich wie folgt: 2 Jahre Innere Medizin und 1 Jahr nach freier Wahl (nicht fachspezifische Weiterbildung) 3 Jahre Angiologie (fachspezifische Weiterbildung) Nicht fachspezifische Weiterbildung: Eines von drei Jahren kann zwischen Dermatologie / Venerologie, Gefässchirurgie, Herz- und thorakale Gefässchirurgie, Innerer Medizin, Kardiologie oder Radiologie frei gewählt werden. Mindestens 1 Jahr ist an einer Weiterbildungsstätte der Kategorie A zu absolvieren (Anerkennung für ausländische Weiterbildungsstätten durch die Titelkommission ist vorgängig einholen) fachspezifische Weiterbildung Mindestens 1 Jahr ist an einer anerkannten Weiterbildungsstätte der Kategorie A zu erbringen. Bis zu 6 Monate der Weiterbildung können in Form von Praxisassistenz absolviert werden. Bis zu 6 Monate können in angiologischer Forschung absolviert werden (wenn nicht an anerkannter Weiterbildungsstätte ist Anerkennung durch die Titelkommission vorgängig einholen). Die ganze fachspezifische Weiterbildung für den Facharzttitel für Angiologie kann in Teilzeittätigkeit (mindestens 50%) absolviert werden. 3. Inhalt der Weiterbildung 3.1 Theoretische Kenntnisse Kenntnisse der normalen und pathologischen Anatomie, Physiologie und Pharmakologie des Gefäss- und Kreislaufsystems, Grundlagen, Risikofaktoren und Präventionsmöglichkeiten der Gefässkrankheiten. * Dieses Weiterbildungsprogramm gilt in gleichem Mass für Ärztinnen und Ärzte. Zur besseren Lesbarkeit werden im Text nur männliche Personenbezeichnungen verwendet. Wir bitten die Leserinnen um Verständnis. SIWF ISFM siwf@fmh.ch 2 / 7

3 3.2 Klinische Kenntnisse und Fertigkeiten Detaillierte Kenntnisse der organischen und funktionellen Krankheiten des Gefässsystems Fähigkeit, Anamnese und Status bei Patienten mit Gefässkrankheit aufzunehmen Kenntnis der wichtigsten Krankheiten in der Differentialdiagnose der Gefässkrankheiten Fähigkeit, einen angiologischen Abklärungsplan aufzustellen, durchzuführen und die entsprechenden differentialdiagnostischen und therapeutischen Folgerungen zu ziehen. 3.3 Diagnostische Methoden Theoretische Kenntnisse, Indikationsstellung und Interpretation sowie selbständige praktische Durchführung folgender Methoden: Oszillographie nichtinvasive Messung des peripheren Arteriendruckes Anwendung von CW-Doppler-Ultraschall bei Erkrankungen von Arterien und Venen transkutane O2-Druckmessung Gehprobe auf dem Laufbandergometer Plethysmographie Kapillarmikroskopie Bildgebende und hämodynamische Ultraschall-Gefässuntersuchungen (an einer anerkannten Weiterbildungsstätte unter Anleitung durchgeführt und dokumentiert): Insgesamt mind. 800 eigene duplexsonographische Untersuchungen. In jedem der folgenden 4 Gefässterritorien sollen mindestens 100 eigene duplexsonographische Untersuchungen vorliegen: periphere Arterien periphere Venen abdominelle Gefässe supraaortale Gefässe Theoretische Kenntnisse, Indikationsstellung und Wertung folgender Methoden: digitale und konventionelle Angiographien CT- und MRI- Angiographien Phlebographien Lymphographien nuklearmedizinische Methoden direkte arterielle Druckmessung spezielle Mikrozirkulationsuntersuchungen direkte dynamische Venendruckmessung haemostasiologische Untersuchungen 3.4 Therapeutische Massnahmen Kenntnis der klinischen Indikation, Erfahrung in der Durchführung und Überwachung folgender Behandlungen: Risikofaktoren (Hypertonie, Hyperlipidämie, Diabetes etc.) Antikoagulation Thrombozytenagregationshemmung SIWF ISFM siwf@fmh.ch 3 / 7

4 vasoaktive Medikamente intraarterielle Infusionen konservative Behandlung arteriell bedingter peripherer Nekrosen konservative Behandlung der chronisch venösen Insuffizienz Kenntnisse der Wundbehandlung Kenntnisse der Bandagierung und Bestrumpfung Therapie von Varizen (Sklerosierung, segmentale Phlebektomie, Kompression) Therapie der Varikophlebitis konservative Behandlung des primären, sekundären und lokalen Lymphoedems Kenntnis der Indikation, Überwachung und Verlaufskontrolle folgender Behandlungen: physiotherapeutische Massnahmen bei Gefässkrankheiten perkutane transluminale Kathetertherapie rekonstruktive Gefässchirurgie und Sympathektomie hohe Amputationen Grenzzonenamputationen Venenchirurgie des oberflächlichen und tiefen Systems Thrombolyse 3.5 Pharmakotherapie Kenntnis der im Fachgebiet gebräuchlichen Pharmaka und diagnostisch verwendeten Substanzen, wie z. B. Kontrastmittel (Pharmakokinetik, klinisch relevante Neben- und Wechselwirkungen, vor allem auch mit Ko- und Selbstmedikation, sowie Berücksichtigung des Alters und von Organinsuffizienzen bei der Dosierung) einschliesslich ihres therapeutischen Nutzens (Kosten-, Nutzenrelation). Kenntnis der gesetzlichen Grundlagen über die Arzneimittelverschreibung (Heilmittelgesetz, Betäubungsmittelgesetz, Krankenversicherungsgesetz und die für den Arzneimittelgebrauch relevanten Verordnungen, insbesondere Spezialitätenliste). Kenntnisse über die Arzneimittelprüfung in der Schweiz sowie die hierbei zu beachtenden ethischen und wirtschaftlichen Grundsätze. 3.6 Gesundheitsökonomie und Ethik Ethik Erwerb der Kompetenz in der medizinisch-ethischen Entscheidungsfindung im Zusammenhang mit der Betreuung von Gesunden und Kranken. Dies beinhaltet folgende Lernziele: Kenntnis der relevanten medizinisch-ethischen Begriffe Selbständige Anwendung von Instrumenten, die eine ethische Entscheidungsfindung erleichtern Selbständiger Umgang mit ethischen Problemen in typischen Situationen (beispielsweise Patienteninformation vor Interventionen, Forschung am Menschen, Bekanntgabe von Diagnosen, Abhängigkeitsbeziehungen u. a.) Gesundheitsökonomie Erwerb der Kompetenz im sinnvollen Einsatz der diagnostischen, prophylaktischen und therapeutischen Mittel bei der Betreuung von Gesunden und Kranken. Dies beinhaltet folgende Lernziele: Kenntnis der relevanten gesundheitsökonomischen Begriffe Selbständiger Umgang mit ökonomischen Problemen Optimaler Einsatz der zur Verfügung stehenden Mittel unter Berücksichtigung der gesetzlichen Grundlagen SIWF ISFM 4 / 7

5 3.7 Patientensicherheit Kenntnis der Prinzipien des Sicherheitsmanagements bei der Untersuchung und Behandlung von Kranken und Gesunden sowie Kompetenz im Umgang mit Risiken und Komplikationen. Dies umfasst u. a. das Erkennen und Bewältigen von Situationen, bei welchen das Risiko unerwünschter Ereignisse erhöht ist 4. Prüfungsreglement 4.1 Prüfungsziel Es soll geprüft werden, ob der Kandidat die unter Punkt 3 definierten Weiterbildungsziele erreicht hat. 4.2 Prüfungsstoff Entspricht Punkt 3 des Weiterbildungsprogrammes. 4.3 Prüfungskommission Besteht aus 4 Facharzttitelträgern Angiologie. Ein Kommissionsmitglied übernimmt den Vorsitz. Mindestens 1 Kommissionsmitglied ist in der Praxis niedergelassen. 4.4 Prüfungsart Teil Schriftliche Prüfung mit mind. 40 MC-Fragen in 80 Minuten. Sie findet im Rahmen einer Fortbildungsveranstaltung der USGG statt und steht deren Mitgliedern zur Selbstevaluation offen Teil Mündlich/praktische Prüfung (20-30 Minuten) über klinische Entscheidungsfindung anhand von mindestens 3 Patientendokumentationen praktische Durchführung einer Duplex-Ultraschalluntersuchung in verschiedenen Gefässkategorien (20-30 Minuten) 4.5 Prüfungsmodalitäten Zeitpunkt der Prüfungen Die Facharztprüfung kann frühestens im letzten Jahr der reglementarischen Weiterbildung abgelegt werden. Der zweite Teil kann nicht vor dem Bestehen des ersten Teils abgelegt werden Zeit und Ort der Prüfungen Wird durch die Prüfungskommission in Zusammenarbeit mit der USGG festgelegt. Die Daten der Prüfungen werden mindestens 6 Monate im voraus festgelegt und in der Schweizerischen Ärztezeitung (SÄZ) veröffentlicht. Die Prüfungen finden einmal jährlich statt, die schriftliche in der Regel im Zusammenhang mit einem Fortbildungskurs oder einer Jahrestagung der Unionsgesellschaften Protokoll Die schriftliche Prüfung kann von nichtbestehenden Kandidaten eingesehen werden. SIWF ISFM siwf@fmh.ch 5 / 7

6 Über die mündliche Prüfung wird durch ein Kommissionsmitglied ein Kurzprotokoll geführt. Es kann bei Nichtbestehen eingesehen werden Prüfungssprache Das schriftliche Examen erfolgt auf Englisch, das mündliche nach Wunsch auf deutsch, französisch oder italienisch Prüfungsgebühren Werden von der Prüfungskommission festgelegt und in der Ausschreibung publiziert. 4.6 Bewertungskriterien Die schriftliche Prüfung wird durch die Kommission anhand der erreichten Punktzahl als «bestanden» oder «nicht bestanden», die mündliche anhand der beobachteten Leistung als «bestanden» oder «nicht bestanden» beurteilt. 4.7 Wiederholung der Prüfung und Beschwerde Das Ergebnis der Prüfung wird den Kandidaten schriftlich eröffnet. Beide Teile der Prüfung können separat und beliebig oft abgelegt werden. Der Entscheid über das Nichtbestehen der Prüfung kann innert 30 Tagen bei der Einsprachekommission Weiterbildungstitel (EK WBT) angefochten werden. Entscheidungen der EK WBT können mittels Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht angefochten werden (Art. 59 Abs. 3 WBO). 5. Kriterien für die Einteilung der Weiterbildungsstätten Die für Angiologie anerkannten Weiterbildungsstätten werden in 2 Kategorien eingeteilt. 5.1 Kategorie A (3 Jahre) Angiologische Institutionen mit Dienstleistungsauftrag, Zentrumsversorgung, universitärer Lehre und Forschung. Weiterbildung in Grundlagen, Pathophysiologie, Prophylaxe, Diagnostik und Therapie von Erkrankungen der Arterien, Venen und Lymphgefässe gemäss Punkt 3 im klinisch stationären und ambulanten Bereich garantiert (gemäss Kriterienraster Punkt 5.3). 5.2 Kategorie B (2 Jahre) Angiologische Institutionen, die sich mit einem oder mehreren Teilgebieten der klinischen Angiologie beschäftigen (gemäss Kriterienraster Punkt 5.3). 5.3 Kriterienraster Kategorien A B Patientencharakteristik Zentrumsfunktion + - Grundversorgung + + Stationäre und ambulante Patienten + - Ambulante Patienten > 1' Alle Teilgebiete des Fachbereichs (Arterien, Venen, Lymphgefässe, Mikrozirkulation) + - SIWF ISFM siwf@fmh.ch 6 / 7

7 Kategorien A B Ärztlicher Mitarbeiterstab Leiter, vollamtlich, habilitiert, mit Facharzttitel für Angiologie + - Vertreter des Leiters, vollamtlich, mit Facharzttitel Angiologie + - Leiter* mit Facharzttitel für Angiologie, mind. 50% im Fachge- - + biet tätig Reguläre Assistentenstellen 100% 50% Infrastruktur Institutionalisierte Zusammenarbeit mit: - Gefässchirurgie Dermatologie Radiologie Innere Medizin + - Möglichkeit zur wissenschaftlichen Tätigkeit + - Zugang zu wissenschaftlicher Bibliothek + - Weiterbildung Spitalinterne Veranstaltungen (minimal pro Woche) 3h 1h Interdisziplinäre Veranstaltung (minimal pro Woche) 1h - Gesamter Lernzielkatalog (gemäss Punkt 3) + - Praktische Vermittlung des selbständigen Umgangs mit ethischen und gesundheitsökonomischen Problemen in der Betreuung von Gesunden und Kranken in typischen Situationen des Fachgebietes Der Umgang mit Risiken und Fehlern wird im Weiterbildungskonzept geregelt. Dazu gehören u. a. ein Zwischenfallerfassungssystem ("CIRS"), ein Konzept über die Vorgehensweise gegenüber den meldenden Personen, eine regelmässige systematische Bestandesaufnahme zu Untersuchungen und Behandlungen zur Überprüfung von Zwischenfällen sowie aktive Teilnahme an deren Erfassung und Analyse * Der Leiter kann mit demjenigen einer Weiterbildungsstätte der Kategorie A oder B für Dermatologie und Venerologie identisch sein. 6. Übergangsbestimmungen Das vorliegende Weiterbildungsprogramm wurde vom Zentralvorstand der Verbindung der Schweizer Ärztinnen und Ärzte (FMH) am 1. Januar 2002 in Kraft gesetzt. Wer die Weiterbildung gemäss altem Programm bis am 31. Dezember 2004 abgeschlossen hat, kann die Erteilung des Titels nach den alten Bestimmungen vom 1. Juli 1997 verlangen. Revisionen: 23. Juni 2005 (Ziffer 3.5; genehmigt durch ZV) 17. August 2005 (Ziffer 2.1.1; genehmigt durch ZV) 29. März 2007 (Ziffern 3.6 und 5.3; genehmigt durch KWFB) 6. September 2007 (Ziffern 3.7 und 5.3, Ergänzung Patientensicherheit; genehmigt durch KWFB) Bern, /pb WB-Programme/Angiologie/angiologie_version_internet_d.doc SIWF ISFM siwf@fmh.ch 7 / 7

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