Die Säugetiere Salzburgs

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1 Die Säugetiere Salzburgs Eberhard Stüber, Robert Lindner, Maria Jerabek Salzburger Natur-Monographien - Band 2 Verlag Haus der Natur

2 1. SÄUGETIERE SEIT 65 MILLIONEN JAHREN ERFOLGREICH 7 2. SÄUGETIERFORSCHUNG IN SALZBURG 9 3. DAS BUNDESLAND SALZBURG DATENGRUNDLAGEN UND METHODIK DIE SÄUGETIERE SALZBURGS VERBREITUNG UND ÖKOLOGIE DER EINZELNEN ARTEN 31 Insektenfresser Eulipotyphla (früher Insectivora) 31 Braunbrustigel, Westigel Erinaceus europaeus Linnaeus, Nördlicher Weißbrustigel, Ostigel Erinaceus roumanicus Barrett-Hamilton, Zwergspitzmaus Sorex minutus Linnaeus, Alpenspitzmaus Sorex alpinus Schinz, Waldspitzmaus Sorex araneus Linnaeus, Sumpfspitzmaus Neomys anomalus Cabrera, Wasserspitzmaus Neomys fodiens (Pennant, 1771) 46 Gartenspitzmaus Crocidura suaveolens (Pallas, 1811) 48 Feldspitzmaus Crocidura leucodon (Hermann, 1780) 50 Maulwurf Talpa europaea Linnaeus, Fledermäuse Chiroptera 56 Kleine Hufeisennase Rhinolophus hipposideros (Bechstein, 1800) 58 Mausohr Myotis myotis (Borkhausen, 1797) 61 Fransenfledermaus Myotis nattereri (Kuhl, 1817) 63 Wimperfledermaus Myotis emarginatus (E. Geoffrey, 1806) 65 Bechsteinfledermaus Myotis bechsteinii (Kuhl, 1817) 67 Bartfledermaus Myotis mystacinus (Kuhl, 1817) 69 Brandtfledermaus Myotis brandtii (Eversmann, 1845) 72 Wasserfledermaus Myotis daubentonii (Kuhl, 1817) 74 Zwergfledermaus Pipistrellus pipistrellus (Schreber, 1774) 76 Mückenfledermaus Pipistrellus pygmaeus (Leach, 1825) 79 Rauhautfledermaus Pipistrellus nathusii (Keyserling & Blasius, 1839) 81 Alpenfledermaus Hypsugo savii (Bonaparte, 1837) 83 Kleinabendsegler Nyctalus leisleri (Kuhl, 1817) 85 Abendsegler Nyctalus noctula (Schreber, 1774) 87 Nordfledermaus Eptesicus nilssonii (Keyserling & Blasius, 1839) 89 Breitflügelfledermaus Eptesicus serotinus (Schreber, 1774) 91 Zweifarbfledermaus Vespertilio murinus Linnaeus, Mopsfledermaus Barbastella barbastellus (Schreber, 1774) 95 Braunes Langohr Plecotus auritus (Linnaeus, 1758) 97 Alpen-Langohr Plecotus macrobullaris Kuzjakin, Hasentiere Lagomorpha 102 Feldhase Lepus europaeus Pallas, Schneehase Lepus timidus Linnaeus, Wildkaninchen Oryctolagus cuniculus (Linnaeus, 1758) 110 4

3 Nagetiere Rodentia 112 Eichhörnchen Sciurus vulgaris Linnaeus, Alpenmurmeltier Marmota marmota (Linnaeus, 1758) 116 Europäischer Biber Castor fiber Linnaeus, Baumschläfer Dryomys nitedula (Pallas, 1779) 125 Gartenschläfer Eliomys quercinus (Linnaeus, 1766) 127 Siebenschläfer Glis glis (Linnaeus, 1766) 129 Haselmaus Muscardinus avellanarius (Linnaeus, 1758) 132 Birkenmaus, Waldbirkenmaus Sicista betulina (Pallas, 1779) 134 Rötelmaus Myodes glareolus (Schreber, 1780) 136 Bisamratte Ondatra zibethicus (Linnaeus, 1766) 139 Schermaus, Wasserratte Arvicola terrestris (Linnaeus, 1758) 142 Illyrische Kurzohrmaus Microtus liechtensteini (Wettstein, 1927) 145 Kurzohrmaus, Kleinwühlmaus Microtus subterraneus (de Sélys Longchamps, 1836) 147 Feldmaus Microtus arvalis (Pallas, 1779) 149 Erdmaus Microtus agrestis (Linnaeus, 1761) 152 Schneemaus Chionomys nivalis (Martins, 1842) 154 Zwergmaus Micromys minutus (Pallas, 1771) 156 Gelbhalsmaus Apodemus flavicollis (Melchior, 1834) 159 Alpenwaldmaus Apodemus alpicola Heinrich, Waldmaus Apodemus sylvaticus (Linnaeus, 1758) 163 Hausratte, Dachratte Rattus rattus (Linnaeus, 1758) 165 Wanderratte Rattus norvegicus (Berkenhout, 1769) 167 Östliche Hausmaus Mus musculus Linnaeus, Sumpfbiber, Nutria Myocastor coypus (Molina, 1782) 172 Raubtiere Carnivora 174 Wolf Canis lupus Linnaeus, Goldschakal Canis aureus Linnaeus, Rotfuchs Vulpes vulpes (Linnaeus, 1758) 180 Marderhund Nyctereutes procyonoides (Gray, 1834) 183 Braunbär Ursus arctos Linnaeus, Waschbär Procyon lotor (Linnaeus, 1756) 189 Baummarder, Edelmarder Martes martes (Linnaeus, 1758) 192 Steinmarder, Hausmarder Martes foina (Erxleben, 1777) 194 Hermelin, Großes Wiesel Mustela erminea Linnaeus, Mauswiesel, Kleines Wiesel Mustela nivalis Linnaeus, Iltis, Waldiltis Mustela putorius Linnaeus, Dachs Meles meles (Linnaeus, 1758) 205 Fischotter Lutra lutra (Linnaeus, 1758) 208 Wildkatze Felis silvestris Schreber, Luchs Lynx lynx (Linnaeus, 1758) 215 Paarzeher Artiodactyla 218 Wildschwein Sus scrofa Linnaeus, Damhirsch Dama dama (Linnaeus, 1758) 222 Rothirsch Cervus elaphus Linnaeus, Elch Alces alces (Linnaeus, 1758) 228 Reh Capreolus capreolus (Linnaeus, 1758) 231 Gämse Rupicapra rupicapra (Linnaeus, 1758) 234 Alpensteinbock Capra ibex Linnaeus, Mufflon Ovis gmelini Blyth,

4 7. GEFÄHRDUNG UND SCHUTZ DER SÄUGETIERE GESETZLICHER SCHUTZ UND GEFÄHRDUNGSGRAD DANK LITERATUR DIE AUTOREN 272 6

5 4. Datengrundlagen und Methodik Erhebungsmethoden und Datenquellen Kleinsäuger Spitzmäuse (Soricidae), Echte Mäuse (Muridae), Springmäuse (Dipodidae), Wühlmäuse (Arvicolidae) und Bilche (Gliridae): Die Daten für die Darstellung dieser Artengruppen stammen aus folgenden Erhebungen und Quellen: Sammlungen Eine wichtige Datengrundlage stellte die Säugetiersammlung des Hauses der Natur dar, in der sich u.a. folgende Sammlungen befinden: Sammlung von Eduard Paul Tratz und Leopold Schüller aus den Jahren 1920 bis 1975 Sammlung von Eberhard Stüber aus dem gesamten Land Salzburg aus den Jahren 1954 bis 2009, Haus der Natur (Salzburg). Sie enthält Fallenfänge, Totfunde, Katzenopfer und Skelettschädel aus Gewöllen von Eulen sowie auch einige Nester Sammlung von Christine Ringl aus dem Gasteinertal von 1981 bis 1987 Sammlung von Maria Jerabek großteils aus der Bergwaldregion der Hohen Tauern, Sommer 1996 Sammlung vom Salzburger Gebiet des Großglocknermassivs, vorwiegend Piffkar und Oberes Nassfeld von Leopold Slotta-Bachmayr, Ulrich Hüttmeir, Robert Lindner und Norbert Winding Schwierige Arten in der Sammlung des Hauses der Natur (Salzburg) wurden nochmals überprüft. Von den Waldmäusen der Gattung Apodemus wurden nur adulte Exemplare mit genauen Schädelvermessungen aufgenommen. Alle Alpenwaldmäuse (Apodemus alpicola) sind entweder genetisch (Reutter et al. 2002) oder morphometrisch nach der Methode von Spitzenberger & Englisch (1996), z.t. nach der Methode von Reutter et al. (1999) untersucht worden. Außerdem wurden die in der Säugetiersammlung des Naturhistorischen Museums Wien aufbewahrten Kleinsäuger aus dem Bundesland Salzburg in die Auswertungen einbezogen. Auswertung schriftlicher Datenquellen Aus folgenden Publikationen wurden Datenangaben über Kleinsäuger entnommen: Bauer 1986, Bauer & Wettstein 1965, Blasius 1857, Blatt & Resch 2014, Hable 1971, 1978, Hable & Spitzenberger 1989, Hugo & Slotta-Bachmayr 1994, Jerabek 1998, Lindner & Winding 1993, Lindner 1994, Loidl 1993, Maringer 2010, Reiter & Hüttmeir 1994, Schedl 1968, Schüller 1965, Slotta-Bachmayr & Gressel 1993, Slotta-Bachmayr et al. 1994a, Slotta-Bachmayr et al. 1998, Spitzenberger 1980, 1983, 1988, 2001, Spitzenberger & Englisch 1996, Stüber 1967, 1987, 2010, 2011, Stüber & Winding 1991, 2007, Tratz 1945, 1955, 1963, 1964, 1974, Wettstein 1925, 1926, 1933, 1961, 1963, Winding 1991, Winding et al. 1990, 1991, 1992, 1997, Wolff et al. 1980, Zadravec 1998 Neue Erhebungen von 2009 bis 2013 In diesen Jahren wurde von Eberhard Stüber im Land Salzburg ein Netzwerk von Mitarbeitern aufgebaut, um möglichst viele genaue Daten von Kleinsäugern und anderen Säugetieren zu sammeln. Dem Team gehörten vorwiegend Lehrer, darunter viele Biologielehrer, Personen mit besonderem Naturinteresse und Mitarbeiter der Naturwissenschaftlichen Arbeitsgemeinschaften am Haus der Natur an. Es ging dabei um Beobachtungen von eindeutig erkennbaren Säugetieren mit genauen Angaben (Fundort, Datum, Lebensraum, Höhe), das Sammeln von Totfunden und Katzenbeute sowie um Fotodokumente von Nestern und Spuren. Stüber hat noch mit Mitarbeitern in verschiedenen Landesteilen und Lebensräumen, aus denen weniger Daten vorlagen, vorwiegend mit Sherman-Lebendfallen und wenn nötig auch mit Klappfallen die Kleinsäugerfauna untersucht. Soweit dies möglich war, wurden die Tiere vermessen, das Geschlecht bestimmt und bei Totfunden die Skelettschädel präpariert und der Sammlung Stüber zugeführt. 22

6 Igel Um einen Überblick über die Verbreitung des Braunbrustigels (Erinaceus europaeus) und des Nördlichen Weißbrustigels (Erinaceus roumanicus) zu erhalten, wurden Mitarbeiter in die Bestimmung beider Arten eingeschult. Die meisten Daten stammen von Verkehrsopfern auf unseren Straßen. Große Hilfe erhielten wir dabei von den Straßenmeistereien in den einzelnen Salzburger Bezirken, die bereit waren, tote Igel an den Straßen in eigene Säcke zu geben und entsprechend zu beschriften, sodass sie dann in einem Depot von Stüber und den Biologielehrern Erwin Schlick, Siegfried Gerstner, Brigitte Hoflehner und Gabi Gerstl bestimmt werden konnten. Weitere Daten über beide Arten stammen von Sammlungsexemplaren aus dem Salzburger Land in der Säugetiersammlung des Naturhistorischen Museums Wien, det. von Friederike Spitzenberger. Fledermäuse Die Daten für die Darstellung der Fledermäuse stammen aus folgenden Erhebungen und Quellen: Auswertung schriftlicher Datenquellen Private Arbeiten: Blasius 1857, Abel 1949, 1960, 1977, Ausobsky 1970 Arbeiten im Auftrag der Salzburger Landesregierung (z.t. kofinanzierte Projekte mit Bund, EU), der Stadtgemeinde Salzburg und des Naturschutzbundes: Bauer & Mayer 1983, Bauer et al. 1986, Hüttmeir 1997, Hüttmeir et al. 1999a, 2000, 2003, Hüttmeir & Reiter 1997a, b und 1999a, Jerabek et al. 2005, Jerabek & Reiter 2007, 2008, Jerabek et al. 2009, 2010, 2011, 2012, 2013, Krainer et al. 2007, Reiter & Jerabek 1999, Spitzenberger 1996, 2000 Über die oben genannten Arbeiten hinausgehend wurden von Ulrich Hüttmeir, Maria Jerabek, Guido Reiter, Karin Widerin und anderen Mitarbeitern weitere Daten erhoben (Daten der Koordinationsstelle für Fledermausschutz und -forschung in Österreich, KFFÖ). Die diesen Arbeiten zugrunde liegenden Daten wurden in die Fledermausdatenbank der KFFÖ (Leonding) sowie in die Biodiversitätsdatenbank am Haus der Natur (Salzburg) integriert. Sammlungen Sammlung Stüber, Haus der Natur (Salzburg) Sammlung von Fledermäusen aus dem Bundesland Salzburg im Naturhistorischen Museum Wien Methoden der Datensammlung Kontrolle von Sommerquartieren: Gebäudekontrollen (Sichtbeobachtungen, Kotfunde, Totfunde) von Wochenstuben und Einzelquartieren Kontrolle von Winterquartieren: Von den über Höhlen und zahlreichen historischen und rezenten Bergwerksstollen werden regelmäßig einige ausgewählte Höhlen und Stollen kontrolliert. Die Winterkontrollen wurden in den Monaten Dezember, Jänner und Februar durchgeführt. Netzfänge: Zur Erfassung spalten- und baumbewohnender Fledermausarten wurden Untersuchungen in Jagdgebieten durchgeführt. Dazu wurden Japannetze sowie eine Harfenfalle verwendet. Die Fangaktionen fanden von April bis Oktober statt, wobei die Netze meist von Einbruch der Dämmerung bis etwa um Mitternacht fängig gestellt waren, in Einzelfällen die ganze Nacht. Die gefangenen Tiere wurden vermessen, auf Artniveau, Alter und Fortpflanzungsstatus bestimmt und anschließend an Ort und Stelle wieder freigelassen. Untersuchung mit Ultraschalldetektoren: Ultraschalldetektoren transformieren die Ultraschalllaute der Fledermäuse in für uns hörbare Frequenzen. Diese Methode eignet sich zur Erfassung der Tiere in ihren Jagdgebieten. Im Verlauf der Untersuchungen seit 1997 kamen verschiedene Ultraschalldetektoren zum Einsatz: BatBox III (Stag Electronics, England), Pettersson D100 und Pettersson D240x (Pettersson Elektronik AB, Schweden; ab 2002/03), Batcorder (ecoobs; ab 2008). Aufnahmen mit dem Zeitdehnungsdetektor (Pettersson D240x) wurden gespeichert und am PC mithilfe der Analyse-Software BatSound Pro Version 3.31 analysiert. Zur Bestimmung der aufgenommenen Rufe wurden sowohl Literaturangaben (z.b. Ahlén 1990, Ahlén & Baagoe 1999, Limpens & Roschen 1995, Parsons & Jones 2000, Pfalzer 2002, Skiba 2003, Weid 1988, Zingg 1990) als auch eigene Referenzaufnahmen bekannter Individuen sowie die von Zingg (1990) entwickelte Diskriminanzfunktion herangezogen. Seit 2008 werden Fledermäuse an ausgewählten Standorten auch mit automatischen Aufzeichnungsgeräten ( batcorder, 23

7 Foto: Christian Deschka Netzfang von Fledermäusen mit Maria Jerabek ecoobs, Nürnberg) untersucht. Die aufgezeichneten Rufe wurden mit den Programmen bcadmin und bcident automatisch vermessen und in mehreren statistischen Schritten analysiert. Die Ergebnisse wurden nachfolgend auf ihre Plausibilität überprüft, gegebenenfalls mittels bcanalyze nochmals bestimmt und, falls notwendig, korrigiert. Zufallsfunde: Alle überprüften Meldungen aus der Bevölkerung wurden in der Fledermausdatenbank der KFFÖ (Leonding) bzw. der Biodiversitätsdatenbank am Haus der Natur (Salzburg) integriert. Säugetiere, die dem Jagdgesetz unterstehen Murmeltier (Marmota marmota), Europäischer Biber (Castor fiber), Raubtiere (Carnivora) und Paarhufer (Artiodactyla) Für diese Arten wurde ein zusätzliches Netzwerk von erfahrenen Jägern aufgebaut, von denen wir viele gesicherte Beobachtungsdaten über Lebensraum und Höhenverbreitung erhielten. Die Bestände von Fischotter (Lutra lutra) und Biber (Castor fiber) wurden in jüngster Zeit durch Auftragsgutachten erhoben (Kranz 2009b, Watzinger & Widerin 2012). Foto: Rosemarie Rieder Aufbau einer Fotofalle durch Wilfried Rieder 24

8 Datenhaltung, Datenbestand Neben den oben erwähnten Datenquellen wurden laufend Beobachtungsdaten von Säugetieren aus dem Bundesland Salzburg am Haus der Natur zentral gesammelt. Der gesamte Datenbestand wurde in der zentralen Biodiversitätsdatenbank am Haus der Natur (MSSQL, BioOffice) dokumentiert. Alle Nachweise mit lokalisierbaren Fundorten wurden mittels einer digitalen Karte in einem geografischen Informations system (GIS) verortet (Kartengrundlage ÖK 50 Maßstab 1 : ). Bei Fremddaten bzw. historischen Angaben wurde der Fundort auf Basis der genauesten verbalen Ortsangabe (Flurnamen) verortet. Wenn nur der Name einer Ortschaft als Fundort dokumentiert wurde (z.b. Abtenau ), dann wurde der Fundort in der Ortsmitte (Kirche) festgelegt. Fremddaten aus anderen Datenbanken wurden mit den jeweils vorhandenen Koordinaten übernommen. In den Verbreitungsdaten werden alle zu einer Art dokumentierten Fundorte punktgenau dargestellt. Insgesamt standen für die Auswertung Datensätze zur Verfügung, davon entfallen Datensätze auf die Zeit nach 1990, Datensätze auf die Zeit davor (siehe Abbildung auf Seite 24), zu 383 Datensätzen gibt es keine Datumsangabe. Ein Großteil dieser undatierten Angaben sind Datensätze aus dem Säugetier-Atlas von Spitzenberger (2001), die trotz intensiver Recherchen nicht im Detail rekonstruiert werden konnten. Diese meist auch nur auf Basis von Minutenfeldern verorteten Daten sind in den Karten als eigene Kategorie ( undatierte Nachweise ) dargestellt. Vergleich der räumlichen Verteilung der Fundpunkte in den beiden zur kartografischen Dartsellung verwendeten Zeiträumen bis 1989 und ab 1990 Die auffälligen Spitzen in der Zeitreihe der Daten (siehe Abbildung auf Seite 24) stammen aus der Untersuchung von Christine Ringl (im Jahr 1985, siehe Ringl & Winding 2004), aus der Diplomarbeit von Maria Jerabek (im Jahr 1996, siehe Jerabek 1998) sowie aus der landesweiten Bibererhebung in den Jahren 2011, 2012 (Watzinger & Widerin 2012). Zeitliche Streuung der ausgewerteten Daten. In der Grafik sind die beiden Auswertungszeiträume, wie sie auch in den Kartensignaturen verwendet werden, gekennzeichnet. 25

9 Anzahl der dokumentierten Säugetiernachweise pro Quadrant (zur Definition der Quadranten siehe Niklfeld 1978). Für die Darstellung wurden die Daten aus allen Sammelperioden zusammengefasst. Anzahl nachgewiesener Säugetierarten pro Quadrant (zur Definition der Quadranten siehe Niklfeld 1978). Für die Darstellung wurden die Daten aus allen Sammelperioden zusammengefasst. 26

10 Verbreitungskarten Die Verbreitung der meisten Arten wurde in Punktekarten in zwei Nachweisperioden dargestellt: vor 1990 und nach In den Verbreitungskarten der jagdbaren Arten Feldhase, Murmeltier, Fuchs, Baummarder, Steinmarder, Hermelin, Waldiltis, Dachs und der Paarhufer werden die Punktdaten aus der Biodiversitätsdatenbank durch eine flächige Darstellung aller Jagdreviere ergänzt, in denen laut Abschussstatistik der Salzburger Jägerschaft in den Jahren 1998 bis 2012 mindestens ein entsprechender Abschuss erfolgte. Nomenklatur Die Nomenklatur der vorliegenden Arbeit orientiert sich an Wilson & Reeder (2005). Bei den Fledermäusen folgt sie den Angaben in Dietz et al. (2007). Wo aktuelle Revisionen es notwendig machten, wurden auch neuere taxonomische Studien einbezogen (siehe Arttexte). In den Verbreitungskarten von Wolf, Goldschakal, Marderhund, Braunbär, Waschbär, Wilkatze und Luchs werden die Nachweise in drei Dokumentations-Kategorien, ähnlich dem Monitoring von Großraubtieren in Deutschland (Kaczensky et al. 2009), dargestellt: Belegte Nachweise (C1): Totfunde, Abschüsse, DNA-Nachweise, überprüfte Fotos Überprüfte Meldungen (C2): von Fachleuten überprüfte Trittsiegel, Spuren und Risse, Sichtbeobachtungen durch erfahrene Jäger und Beobachter Ungesicherte Meldungen (C3): Sichtungen durch ungeschulte Einzelpersonen, undeutliche Spurenaufnahmen, nicht überprüfte Risse 27

11 Feldspitzmaus Crocidura leucodon (Hermann, 1780) Foto: Rudmer Zwerver / Saxifraga Merkmale und Charakteristik Die Oberseite der Feldspitzmaus ist grau, die Unterseite reinweiß. Im Gegensatz zur ähnlichen Gartenspitzmaus, die im gleichen Lebensraum vorkommen kann, gibt es bei der Feldspitzmaus zwischen Oberund Unterseite eine scharfe Trennlinie. Der Schwanz trägt wie bei der Gartenspitzmaus weiße, abstehende Wimperhaare. Biologie Die vorwiegend dämmerungs- und nachtaktive Feldspitzmaus ernährt sich von Insekten, Spinnen, Schnecken und jungen Wirbeltieren. Sie kann wie alle Weißzahnspitzmäuse bei Nahrungsmangel ihre Körpertemperatur von 34,2 C (Normaltemperatur) auf 18,6 C absenken und dadurch Energie einsparen. Bezeichnet wird diese Fähigkeit als Torpor (Nagel 1985). Die Weibchen werfen mehrmals pro Jahr je drei bis acht Junge. Das Nest wird aus trockenem Pflanzenmaterial an gut geschützten Stellen oder unterirdisch angelegt. Eine Besonderheit der Feld- und Gartenspitzmäuse ist die Karawanenbildung. Bei Gefahr oder einer nötigen Übersiedlung verbeißen sich die Jungen hintereinander in die Schwanzwurzel des Vordertiers und bilden mit dem Muttertier an der Spitze eine Kette (Spannhof 1952). Lebensraum Die Feldspitzmaus bevorzugt trockene, warme Lebensräume wie Halbtrockenrasen, sonnige Feldraine, Straßenböschungen, Trockenmauern und Schottergruben. Sie bewohnt meist Gänge und Baue verschiedener Wühlmäuse. Gelegentlich wird diese Art auch in Gärten von Siedlungen angetroffen und kann im Winter auch in Gebäude eindringen. Verbreitung In Österreich liegen die Hauptvorkommen der Feldspitzmaus im pannonischen Klimabereich und reichen in Ausläufern bis in das Alpenvorland Oberösterreichs und Salzburgs sowie in das Klagenfurter Becken. Als wärmeliebende Art halboffener Landschaften stellen bereits die Randalpen unüberwindliche Ausbreitungsbarrieren dar. Die Feldspitzmaus ist auf niedrige Lagen bis 600 m Höhe beschränkt (Spitzenberger 2001). 50

12 Karawanenbildung der Feldspitzmaus Grafik: Renate Hochmayer Im Land Salzburg ist die Feldspitzmaus eine Rarität unter den Spitzmäusen. Bisher gibt es nur vereinzelte Funde im Salzburger Becken und im Alpenvorland. Zwischen 1964 und 2005 gab es fünf Nachweise aus Wals/Siezenheim (430 m; , leg. Hans Fahrner; , und 1967, leg. Friedrich Lacchini; , leg. Eberhard Stüber) und einen nicht belegten Fund im Mündungsbereich des Wallerbachs in den Wallersee (Neumarkt, 507 m; , Peter Dimmelmayer) (Stüber 2011). Zwei aktuelle Nachweise gelangen auf einem südexponierten Hang bei St. Jakob am Thurn (453 m; Puch; Fotobeleg von Heinz Thomasser 2010, determiniert von F. Spitzenberger) und im Bereich eines Halbtrockenrasens bei Neufahrn (Neumarkt; 580 m; Totfund von Eberhard Stüber am ). Dies ist auch der bisher höchst gelegene Fund einer Feldspitzmaus im Land Salzburg. Die bisherigen Funde deuten darauf hin, dass die Feldspitzmaus im Salzburger Becken und in trocken-warmen Bereichen des Salzburger Flach- und Tennengaus verbreitet sein dürfte. Genauere Untersuchungen sind noch nötig. Lebensraum der Feldspitzmaus, Halbtrockenrasen Neufahrn (Neumarkt am Wallersee) Foto: Inge Illich 51

13 Feldspitzmaus und Mensch Die Feldspitzmaus zählt zu den gefährdeten Kleinsäugerarten unseres Landes. Ausschlaggebend dafür sind die Veränderungen des Lebensraums, wie z.b. die Umstrukturierung der einstigen vielfältigen, extensiven Landwirtschaft in eine weitgehende Grünlandwirtschaft, das Zuwachsen von Halbtrockenrasen und das frühe Mähen von Straßenböschungen. Eine weitere Gefährdung ist durch Katzen in den sich immer mehr ausbreitenden Siedlungsgebieten gegeben. 52

14 7. Gefährdung und Schutz der Säugetiere Weltweiter Rückgang Durch das zunehmende Bevölkerungswachstum und den damit verbundenen Flächenbedarf für Siedlungen, Nahrungsmittelproduktion, Verkehr etc. wurde der Lebensraum der wild lebenden Säugetiere immer mehr eingeschränkt. Nach einer Statistik der IUCN (International Union for Conservation of Nature) sind heute rund ein Viertel (25 %) aller Land- und Meeressäugetiere vom Aussterben bedroht. Von den rund Säugetierarten sind etwa akut gefährdet (IUCN 2008). In Österreich sind nach der vom Umweltbundesamt in Wien erstellten Roten Liste gefährdeter Tiere Österreichs (Zulka 2005) von den 81 in Österreich sich fortpflanzenden Säugetierarten seit 1950 folgende vier Arten ausgestorben: Wolf (Canis lupus), Streifenmaus (Sicista subtilis), Wildkatze (Felis silvestris) und Langflügelfledermaus (Miniopterus schreibersii), wobei es von der letzten Art jedoch wieder neue Nachweise gibt (Reiter mündl. Mitt.). Nach ersten Erfolgen im Gefolge der Wiederansiedlungsversuche des WWF ( ) gelten mittlerweile auch Braunbären in Österreich wiederum als ausgestorben (keine reproduzierende Population). Weitere 40 Arten sind laut der Roten Liste in unterschiedlichem Ausmaß als gefährdet eingestuft. Es sind dies insgesamt mehr als die Hälfte der in Österreich lebenden Säugetiere. Die gefährdetste Gruppe davon sind die Fledermäuse. Ursachen der Gefährdung und Ausrottung Braunbär, Wolf, Luchs und Fischotter wurden als Nahrungskonkurrenten des Menschen bereits Ende des 19. Jahrhunderts in weiten Teilen Mitteleuropas ausgerottet. Wildschwein und Rothirsch wurden wegen ihrer Schäden an landwirtschaftlichen Kulturen stark dezimiert. Alpensteinbock, Murmeltier und Biber verschwanden wegen ihrer Bedeutung in der Volksmedizin aus weiten Teilen der Alpen. Für die kleinen Säugetiere, insbesondere für die Fledermäuse, waren Veränderungen und Belastungen ihrer Lebensräume in unserer Kulturlandschaft die Haupt ursachen ihres Rückgangs. Besonders katastrophale Auswirkungen auf die Säuge tierfauna, aber auch auf die übrige wild lebende Tier- und Pflanzenwelt, hatte nach dem Zweiten Weltkrieg die Umstellung der vielfältigen vorindustriellen Landwirtschaft in eine maschinengerechte Produktionslandwirtschaft. Dabei kam es im Rahmen von Grundzusammenlegungen und Flurbereinigungen zur weitgehenden Ausräumung der Landschaft in großen Gebieten Mitteleuropas. Feuchtgebiete wurden drainagiert, Bäche begradigt oder verrohrt, Kleingewässer zugeschüttet, Hecken, kleine Baumgruppen, Steinriegel, Steinhage und Ruderalstellen an Gräben beseitigt. Selbst Hochmoore wurden mit dem Streifenpflug zerstört oder eingeebnet. Viele Säugetiere verloren dadurch ihr Nahrungspotenzial, ihre Tages- und Winterquartiere und die Möglichkeit einer sicheren Aufzucht des Nachwuchses. Zusätzlich belastet wurde und wird die Kulturlandschaft durch den Einsatz von Pestiziden und durch die Zerschneidung der Lebensräume und Wanderwege der Tiere durch Straßen und asphaltierte Wirtschaftswege. Auch die Art der Bewirtschaftung in der Landwirtschaft hat sich zum Nachteil für die wild lebenden Pflanzen und Tiere verändert. Durch die bis zu fünfmal gemähten Wiesen gibt es kaum noch blühende Pflanzen und dadurch auch einen starken Rückgang an Insekten, die wiederum Nahrungsgrundlage vieler insektenfressender Tiere sind. Die heute im Übermaß anfallende Gülle wird oft sogar auf bislang extensiv genutzte Flächen versprüht, und dadurch die letzten noch vorhandenen artenreichen Lebensräume vernichtet. In ausgeräumten Landschaften sind Straßenböschungen, Gräben und Bankette oft die letzten Zufluchtsstätten zahlreicher Insekten- und Kleinsäugerarten. Aber auch diese Lebensräume werden jahreszeitlich meist viel zu früh mit dem sogenannten Saugmäher abgesaugt und dadurch schwer beeinträchtigt. In den Wäldern verschwanden durch die lange Zeit ausgeübte Kahlschlag-Forstwirtschaft viele noch verbliebene Naturwaldzellen, vor allem aber auch höhlenreiche, alte Baumgestalten, die für waldlebende Fledermäuse und andere kleine Säugetiere wichtig 246

15 wären. Viele Mischwaldbereiche wurden weiters in raschwüchsige Fichten- oder Pappelmonokulturen umgewandelt. Starke Veränderungen gab es auch im Siedlungsbereich. Hier bestand früher ein buntes Mosaik an Bauernhöfen, Nebengebäuden, Speichern, Ställen, Scheunen und Wohnhäusern mit Haus- und Obstgärten. Dichte Hollerstauden, Hecken und Holzstöße erhöhten noch weiter diese Vielfalt. In einem derartigen Siedlungsraum gab es unzählige Verstecke für kleine Säugetiere wie Spitzmäuse, Fledermäuse und Bilche. Dachböden hatten Lüftungslücken, durch die die Fledermäuse eindringen konnten. Im heutigen Siedlungsraum sind die Dachböden dicht verschlossen und für Fledermäuse oftmals nicht mehr zugänglich. Die verbliebenen Grünräume wirken aufgeräumt, und die Vielfalt wurde oft durch Sterilrasen ersetzt. Hier ist kein Platz mehr für wild lebende Tiere. Der Säugetierschutz im Land Salzburg Bereits vor 100 Jahren, also noch am Beginn der technologisierten Landwirtschaft, haben Mitarbeiter des Österreichischen Naturschutzbunds die kommenden Gefahren für die damals noch vielfältige Kulturlandschaft erkannt und vonseiten der Politik Maßnahmen zum Schutz der wild lebenden Tier- und Pflanzenwelt und ihrer Lebensräume gefordert. Im Jahr 1929 kam die erste Salzburger Tierschutzverordnung zustande, durch die alle Fledermäuse, Spitzmäuse, Schläfer, Igel und das Eichhörnchen geschützt wurden. Von einem Lebensraumschutz war man jedoch noch weit entfernt. Erst im Jahr 1972, in jener Zeit, in der bereits die Flurbereinigung katastrophale Ausmaße angenommen hatte, erklärte man schlussendlich die noch verbliebenen Restfeuchtgebiete an den Salzburger Seen zu Naturschutzgebieten trat unter starker Mithilfe des Naturschutzbunds das Nationalparkgesetz für die Errichtung des Salzburger Anteils im Nationalpark Hohe Tauern in Kraft, wodurch im Laufe der Zeit in der Kernzone auf einer Fläche von 507 km² (Salzburger Anteil) ein echtes Hochgebirgsreservat für wild lebende Tiere zustande kam. Erst mit der Novellierung des Naturschutzgesetzes 1992 wurde auch der Lebensraumschutz für gewisse Lebensraumtypen eingeführt. Erfolgreich aus Sicht der Säugetierfauna waren die Wiedereinbürgerung des Alpenmurmeltiers und des Alpensteinbocks durch die Jägerschaft und auch Flurbereinigung mit Großmaschine Entwässerung der Walser Wiesen Foto: Eberhard Stüber Foto: Eberhard Stüber 247

16 Foto: Eberhard Stüber Zerstörung von Hochmooren mit dem Streifenpflug Foto: Eberhard Stüber In einer hoch gedüngten, ausgeräumten Kulturlandschaft ist kein Platz mehr für die wild lebende Tierwelt. Foto: Eberhard Stüber Straßen und Wege zerschneiden und gefährden die Lebensräume vieler Tiere, Egelsee bei Scharfling. 248

17 die Wiederansiedlung des Europäischen Bibers in den Salzachauen durch den Naturschutzbund (siehe Artkapitel, Seite 123). Einen weiterer gesetzlichen Schub zur Erhaltung der wild lebenden Tierwelt und ihrer Lebensräume brachten die FFH-Richtlinie (Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie) der EU und die darauf basierenden Natura 2000-Schutzgebiete (in Salzburg: Europaschutzgebiete). Das Natura 2000-Netzwerk umfasst heute in der EU bereits eine Fläche von 18 % der gesamten Landesfläche der Union und dient der Erhaltung des europäischen Naturerbes. Besonders erfreulich ist der hochrangige, europaweite Schutz einiger Raubtiere, wie Braunbär, Wolf, Luchs und Fischotter durch die FFH-Richtlinie. Naturschutz erhöht die Lebensqualität für den Menschen jeder kann und soll dazu beitragen Der gesetzliche Schutz ist eine wichtige Voraussetzung. Er ist jedoch nur dann erfolgreich, wenn er auch von der Bevölkerung angenommen und mitgetragen wird. Dazu ist noch viel Bewusstseinsbildung nötig. Wir müssen heute versuchen, die oben erwähnten historischen Fehler und Schäden an unserer Landschaft, so weit dies überhaupt noch möglich ist, zu korrigieren oder zu mindern. Naturschutz muss bereits im eigenen Haus, Hof und Garten beginnen. Wenn wir uns am Vogelgesang, an Schmetterlingen, Igeln und am Abend an jagenden Fledermäusen erfreuen wollen, dann müssen wir diesen Tieren auch entsprechende Bedingungen schaffen. Dazu gehören Einflugöffnungen für Fledermäuse in den Dachböden genauso wie die Vermeidung jeglicher Insektizide, Herbizide und giftiger Holzschutzmittel. Wir müssen wieder zulassen, dass Vielfalt im Garten entstehen kann: mit einer kleinen Wildnisecke, mit Laub- und Reisighaufen und Durchlässen in den Gartenzäunen für wandernde kleine Säugetiere wie Igel und Spitzmäuse. Bei öffentlichen Gebäuden soll es geradezu eine Verpflichtung sein, Vorsorge für den Fledermausschutz zu treffen. In der Kulturlandschaft gibt es erfreulicherweise bereits Ansätze zur Renaturierungen von Fließgewässern, Wiedererrichtung von Retentionsräumen, Pflanzung von Windschutzhecken und die Vermeidung von Bioziden in der biologischen Landwirtschaft. Auch in der Forstwirtschaft gibt es gute Beispiele für naturnahen Waldbau. Es sind dies erste Schritte, Fehler der Vergangenheit zu vermeiden. Erst wenn es gelingt, in unserer Kulturlandschaft ein Netzwerk von ökologischen Zellen mit entsprechender Lebensvielfalt zu schaffen, wird es möglich sein, das Artensterben aufzuhalten. 249

18 8. Gesetzlicher Schutz und Gefährdungsgrad Tierartenschutz Salzburg Das Salzburger Naturschutzgesetz 1999 i.d.g.f. in Verbindung mit der Salzburger Pflanzen- und Tierarten-Schutzverordnung (LGBl. Nr. 18/2001 i.d.g.f.) sieht folgende Schutzkategorien für Tierarten vor: A Richtliniengeschützte Tiere im Sinne der Pflanzen- und Tierarten-Schutzverordnung sind die Arten nicht jagdbarer Tiere, die im Anhang IV lit a der Richtlinie 92/43/EWG (FFH-Richtlinie) genannt sind. B Andere vollkommen geschützte Tierarten im Land Salzburg (aufgelistet in der Salzburger Pflanzen- und Tierarten-Schutzverordnung) EU-Gesetzgebung, FFH-Richtlinie In den Anhängen der sogenannten FFH-Richtlinie, Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie 92/43/EWG, zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen, werden folgende Schutzkategorien unterschieden: Anhang II: Tierarten von gemeinschaftlichem Interesse, für deren Erhaltung besondere Schutzgebiete ausgewiesen werden müssen. Anhang IV: Tierarten, die unter besonderem Rechtsschutz der EU stehen, weil sie selten und schützenswert sind. Dieser Artenschutz gilt nicht nur in Natura 2000-Gebieten, sondern in ganz Europa. Anhang V: Tiere von gemeinschaftlichem Interesse, für deren Entnahme aus der Natur besondere Regeln getroffen werden müssen. Rote Liste Österreich (Zulka 2005) In der österreichweiten Roten Liste der Säugetiere werden entsprechend den internationalen Kriterien der IUCN folgende Gefährdungskategorien definiert: RE = Regional ausgestorben oder verschollen (Regionally Extinct), CR = Vom Aussterben bedroht (Critically Endangered), EN = Stark gefährdet (Endangered), VU = Gefährdet (Vulnerable), NT = Gefährdung droht (Near Threatened), = Nicht gefährdet (Least Concern), DD = Datenlage ungenügend (Data Deficient), NE = Nicht eingestuft (Not Evaluated). Jagdbare Tiere, die dem Salzburger Jagdgesetz unterstehen Als Wild im Sinne des Jagdgesetzes 1993 i.d.g.f. gelten wild lebende Tiere folgender Säugetierarten: Schalenwild: Rotwild (Cervus elaphus), Gamswild (Rupicapra rupicapra), Rehwild (Capreolus capreolus), Steinwild (Capra ibex), Damwild (Dama dama), Elchwild (Alces alces), Muffelwild (Ovis ammon musimon), Schwarzwild (Sus scrofa); Beutegreifer: Fuchs (Vulpes vulpes), Dachs (Meles meles), Baummarder (Martes martes), Steinmarder (Martes foina), Nerz (Mustela lutreola)*, Hermelin (Mustela erminea), Mauswiesel (Mustela nivalis), Iltis (Mustela putorius), Wildkatze (Felis silvestris), Fischotter (Lutra lutra), Marderhund (Nyctereutes procyonoides), Braunbär (Ursus arctos), Waschbär (Procyon lotor), Luchs (Lynx lynx), Wolf (Canis lupus), Goldschakal (Canis aureus); Nagetiere und Hasenartige: Feldhase (Lepus europaeus), Schneehase (Lepus timidus), Wildkaninchen (Oryctolagus cuniculus), Murmeltier (Marmota marmota), Biber (Castor fiber), Nutria (Myocastor coypus), Bisamratte (Ondatra zibethicus) * Anmerkung: Der Europäische Nerz (Mustela lutreola) ist im Salzburger Jagdgesetz als ganzjährig geschont aufgelistet, da die Art im Anhang IV der FFH-Richtlinie aufgelistet ist. Aus Salzburg gibt es weder aktuelle noch historische Hinweise auf Vorkommen dieser europaweit gefährdeten, in Österreich ausgestorbenen Säugetierart. Das Salzburger Jagdgesetz 1993 sieht (unter Berücksichtigung der FFH-Richtlinie) für jagdbare Tierarten folgende Schonzeitenregelungen vor: Ganzjährige Schonzeit, keine Schonzeit, zeitlich begrenzte Schonzeiten und Schonzeiten nach Geschlecht und Alter. 250

19 Art Tierartenschutz Salzburg FFH-Richtlinie Rote Liste Österreich Schonzeit nach dem Salzburger Jagdgesetz Insektenfresser (Eulipotyphla) Braunbrustigel (Erinaceus europaeus) B NT Nördlicher Weißbrustigel (Erinaceus roumanicus) B Zwergspitzmaus (Sorex minutus) B Alpenspitzmaus (Sorex alpinus) B NT Waldspitzmaus (Sorex araneus) B Sumpfspitzmaus (Neomys anomalus) B Wasserspitzmaus (Neomys fodiens) B NT Gartenspitzmaus (Crocidura suaveolens) B Feldspitzmaus (Crocidura leucodon) B Maulwurf (Talpa europaea) NT Fledermäuse (Chiroptera) Kleine Hufeisennase (Rhinolophus hipposideros) A, B II, IV VU Wasserfledermaus (Myotis daubentonii) A, B IV Brandtfledermaus (Myotis brandtii) A, B IV VU Bartfledermaus (Myotis mystacinus) A, B IV NT Fransenfledermaus (Myotis nattereri) A, B IV VU Wimperfledermaus (Myotis emarginatus) A, B II, IV VU Bechsteinfledermaus (Myotis bechsteinii) A, B II, IV VU Mausohr (Myotis myotis) A, B II, IV Abendsegler (Nyctalus noctula) A, B IV NE Kleinabendsegler (Nyctalus leisleri) A, B IV VU Zwergfledermaus (Pipistrellus pipistrellus) A, B IV NT Mückenfledermaus (Pipistrellus pygmaeus) A, B IV DD Rauhautfledermaus (Pipistrellus nathusii) A, B IV NE Alpenfledermaus (Hypsugo savii) A, B IV EN Zweifarbfledermaus (Vespertilio murinus) A, B IV NE Breitflügelfledermaus (Eptesicus serotinus) A, B IV VU 251

20 Nordfledermaus (Eptesicus nilssonii) A, B IV Mopsfledermaus (Barbastella barbastellus) A, B II, IV VU Braunes Langohr (Plecotus auritus) A, B IV Alpenlangohr (Plecotus macrobullaris) A, B IV DD Nagetiere (Rodentia) Eichhörnchen (Sciurus vulgaris) B Alpenmurmeltier (Marmota marmota) NT Europäischer Biber (Castor fiber) II, IV, V ganzjährig Baumschläfer (Dryomys nitedula) A IV Gartenschläfer (Eliomys quercinus) B NT Siebenschläfer (Glis glis) B Haselmaus (Muscardinus avellanarius) A IV Birkenmaus (Sicista betulina) A IV VU Rötelmaus (Myodes glareolus) Bisamratte (Ondatra zibethicus) NE keine Schonzeit Schermaus (Arvicola terrestris) Illyrische Kurzohrmaus (Microtus liechtensteini) EN Kurzohrmaus (Microtus subterraneus) Feldmaus (Microtus arvalis) Erdmaus (Microtus agrestis) Schneemaus (Chionomys nivalis) Zwergmaus (Micromys minutus) B NT Gelbhalsmaus (Apodemus flavicollis) Alpenwaldmaus (Apodemus alpicola) NT Waldmaus (Apodemus sylvaticus) Hausratte (Rattus rattus) CR Wanderratte (Rattus norvegicus) Östliche Hausmaus (Mus musculus) Nutria, Sumpfbiber (Myocastor coypus) NE keine Schonzeit Hasenartige (Lagomorpha) Feldhase (Lepus europaeus) NT Schneehase (Lepus timidus) V ganzjährig Wildkaninchen (Oryctolagus cuniculus) VU keine Schonzeit 252

21 Raubtiere (Carnivora) Wolf (Canis lupus) II, IV RE ganzjährig Goldschakal (Canis aureus) V NE ganzjährig Fuchs (Vulpes vulpes) Marderhund (Nyctereutes procyonoides) NE keine Schonzeit Braunbär (Ursus arctos) II, IV VU ganzjährig Waschbär (Procyon lotor) NE keine Schonzeit Baummarder (Martes martes) V Steinmarder (Martes foina) Hermelin (Mustela erminea) Mauswiesel (Mustela nivalis) ganzjährig Iltis (Mustela putorius) V NT Dachs (Meles meles) Fischotter (Lutra lutra) II, IV NT ganzjährig Wildkatze (Felis silvestris) IV RE ganzjährig Luchs (Lynx lynx) II, IV EN ganzjährig Paarhufer (Artiodactyla) Wildschwein (Sus scrofa) führende Bachen: Damhirsch (Dama dama) NE Rothirsch (Cervus elaphus) Elch (Alces alces) NE ganzjährig Reh (Capreolus capreolus) Gämse (Rupicapra rupicapra) V Alpensteinbock (Capra ibex) V Mufflon (Ovis ammon musimon) [Ovis gmelini] NE Hirsche: , Tiere und Kälber: Spießer: , Hirsche (III): , Hirsche (II, I): , Schmaltiere: , Tiere und Kälber: Böcke (III): , Böcke (II, I): , Schmalrehe: , nicht führende Geißen: , führende Geißen und Kitze:

22 In diesem Buch wird erstmals das vorhandene Wissen über Vorkommen, Ökologie und Verbreitung der Säugetiere im Bundesland Salzburg zusammengefasst. Ziel ist es, die Schönheit und Vielfalt der Säugetiere einer bis jetzt in Salzburg kaum beachteten Tiergruppe in Wort und Bild vorzustellen. Wir hoffen damit zum Schutz ihrer Lebensräume beizutragen und die Vielfalt der Natur bewahren zu helfen. HAUS DER NATUR Museumsplatz Salzburg Tel.: +43/(0)662/ Mail: office@hausdernatur.at ISBN

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