MRSA (Methicillin resistenter Staphylococcus aureus)
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- Alke Scholz
- vor 9 Jahren
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1 1/7 Meldepflicht: Erreger: Infektiöses Material: Übertragungsweg: Inkubationszeit: Laut Infektionsschutzgesetz 6 (3) bei mehr als 2 Erkrankungen, bei denen ein epidemischer Zusammenhang wahrscheinlich ist oder vermutet wird, nicht namentlich melden (durch Hygienefachkraft), laut Infektionsschutzgesetz 7 (1) bei Nachweis in Blutkultur und/oder Liquor namentlich melden an: Gesundheitsamt, Abteilung Infektionsschutz Paulstr. 22; Rostock Fax: Formulare sind über bzw. im SAP abrufbar. Staphylococcus aureus Je nach Lokalisation: Atemwegssekrete, Wundsekrete, Blut (bei Bakteriämien) Kolonisation vorrangig im Nasenvorhof, von dort Ausbreitung auf andere Bereiche der Haut. Übertragung des Erregers vorrangig über kontaminierte Hände! Die aerogene Übertragung spielt nur eine untergeordnete Rolle. Besiedelung erfolgt direkt ohne Inkubationszeit. Infektionen entwickeln sich innerhalb weniger Tage. Dauer der Infektiosität Ohne Sanierungsbehandlung: Tage bis Jahre Aufhebung der Isolierung: Wenn 2 Tage nach Abschluss der Behandlung 3 aufeinander folgende MRSA negative Abstriche den Sanierungserfolg bestätigen (exakte Durchführung s.u.). Diagnostik (zum Erstnachweis bzw. Verlauf): Siehe Instruktionen für Kontrollabstriche. Für den Erstnachweis steht bei telefonisch durch einen Arzt übermittelter Dringlichkeit ein Nukleinsäuretest (PCR) zur Verfügung. Regelhaft erfolgt der Nachweis mit Kulturmethoden. Hygienemaßnahmen/Schutzmaßnahmen: Den Patienten wird die Patienteninformation MRSA übergeben! Die Lagerung der persönlichen Schutzausrüstung kann im bzw. vor dem Patientenzimmer erfolgen. Dabei sind die baulichen Gegebenheiten sowie etwaige Patientenspezifische Regelungen im Hygienemanagement entscheidend.
2 2/7 Isolierung: Entisolierung: Kontaktpatienten: Besucher: Ambulanter Bereich/ Aufwachraum: Händedesinfektion: Erforderlich bei Nachweis in Untersuchungsmaterialien aus den Atemwegen. Barrierepflege in Absprache mit der Krhs.-Hygiene bei Nachweis aus Wunden, Blutkultur und Urin ggf. ausreichend. Eine gemeinsame Unterbringung mehrerer Patienten mit MRSA ist möglich (Kohortenisolierung). Bei Aufnahme bzw. Wiederaufnahme bekannter MRSA Patienten (z. B. bei Entlassung positive MRSA-Abstriche): o Initial Isolierung bzw. Barrierepflege o Aufhebung der Maßnahmen nach einmalig negativem Kontrollabstrich Nach 3 negativen Kontrollabstrichen. Prozedere siehe unter Punkt Vorgehen bei MRSA Kolonisation bzw. Infektion. Sind Patienten, die mit einem MRSA Patienten auch nur für eine kurze Frist in einem Zimmer gelegen haben. Umgang mit Kontaktpatienten bis zum Nachweis negativer Kontrollabstriche: Strikte Einhaltung der Standardhygiene! Die jeweiligen Patientenzimmer sind mit Isolierungstafeln zu kennzeichnen. Alle Personen (Besucher wie Mitarbeiter) müssen sich vor dem Betreten des Zimmers im Stationsstützpunkt melden. Das Anlegen von Schutzkleidung ist nicht erforderlich. Händehygiene siehe unter Händedesinfektion Barrierepflege ist möglich. Wenn aus organisatorischen Gründen nicht möglich, muss der Patient isoliert werden. Händedesinfektion gemäß Basishygieneordnung. Alle im Hause verfügbaren Händedesinfektionsmittel sind geeignet. Einwirkzeit beachten! Patienten und Besucher werden durch das Stationspersonal zu regelmäßiger Händedesinfektion aufgefordert (Anleitung durch das Stationspersonal).
3 3/7 Einmalhandschuhe: Schutzkittel: Mund Nasenschutz: Wäscheentsorgung: Erforderlich bei Kontakt mit erregerhaltigem Material, Körperflüssigkeiten oder Ausscheidungen. Entsorgung im Zimmer. Nach dem Ablegen hygienische Händedesinfektion! Erforderlich beim Umgang mit kontaminiertem Material, dem Patienten selbst oder der kontaminierten Umgebung. Schutzkittel/Schürze beim Bettenmachen! Bei der Versorgung mehrerer Patienten im Zimmer zusätzlich Patienten-bezogene Einwegschürze verwenden. Schutzkittel/Einwegschürzen werden im Zimmer entsorgt. Erforderlich bei Arbeiten im Bereich des Gesichtes und Oberkörpers von nasal und/oder pharyngealer besiedelten Patienten, insbesondere wenn diese Zeichen einer Atemwegsinfektion zeigen, sowie beim Bettenmachen bei allen MRSA-Patienten. Entsorgung im Patientenzimmer bzw. Schleuse. Transport zur Wäscherei im fest verschlossenen Wäschesack. Die Entsorgung im Plastiksack ist nur bei Durchfeuchtung notwendig. Geschirr: Geschirrspülautomat, Betriebstemperatur > 60 C Sofern vorhanden, chemisch-thermische Desinfektion mit Gewerbegeschirrspüler Pflege-/ Behandlungsund Untersuchungsgeräte u.- Hilfsmittel (Medizinprodukte): Abfallentsorgung: Flächendesinfektion: Nach Gebrauch desinfizierend reinigen bzw. Aufbereitung nach Herstellerangaben bzw. verwerfen. Vorratshaltung von Wäsche, Medikamenten und Sterilgut im Zimmer auf ein Minimum reduzieren. Nach Entlassung bzw. Verlegung alle Materialien im Zimmer entsorgen bzw. nach Herstellerangaben aufbereiten. Normale Entsorgung ( Krankenhausspezifische Abfälle AS /180101/Abfallgruppe B); Fäzes und Urin in die Kanalisation Desinfektion aller erreichbaren Flächen im Patientenzimmer mind. 1 x pro Tag (ca. 30 min nach dem Betten machen), bei Entlassung bzw. sofortige Desinfektion nach Kontamination. Desinfektionsmittel lt. Plan
4 4/7 Patiententransfer: Die Zieleinrichtung und das Transportpersonal sind über die MRSA Besiedlung/Infektion vorab zu informieren. Der Bogen MRSA-Aufnahmescreening/Überleitungsbogen ist bei der Verlegung (auch innerhalb der UMR) und bei Entlassung soweit wie notwendig ausgefüllt mitzugeben. Patient: Erhält bei nachgewiesener nasaler und/oder pharyngealer Besiedlung einen Mund-Nasenschutz. Bei verständigem, sich offenkundig an die Hygieneregeln haltenden Patienten ohne Zeichen einer Atemwegsinfektion kann wegen der Stigmatisierung ggf. auf den Mund-Nasen-Schutz verzichtet werden. Vor dem Verlassen des Zimmers sind die Hände zu desinfizieren. Bei Wundinfektionen mit MRSA muss vor dem Transport ein Verbandwechsel durchgeführt werden, wenn dieser durchfeuchtet ist oder sich gelöst hat. Erfolgt der Transport des Patienten im Bett, müssen die Kontaktflächen des Bettgestelles vor Transport desinfiziert werden. Personal: Trägt Schutzhandschuhe und beachtet die Regeln zur Händedesinfektion. Nur bei direktem Kontakt zum Patienten z. B. beim Umlagern ist ein Schutzkittel/Schürze und ggf. ein M-N-S anzulegen. Nach Ablegen der Schutzausrüstung ist eine Hygienische Händedesinfektion durchführen. Nach dem Transport ist eine gezielte Flächendesinfektion von allen Kontaktflächen durchzuführen. Medizinprodukte: Unmittelbar nach dem Transport Kontaktflächen desinfizieren. Besonderheiten im OP: Es ist nicht notwendig infektiöse Patienten am Ende des Programms zu behandeln. Bei der Übernahme des Patienten sind Mund-Nasenschutz, Schutzkittel/Schürze und Handschuhe anzulegen. Nach Beendigung der Tätigkeit Schutzkleidung entsorgen. Hier differenzieren wo ist besiedelt - Maßnahme anpassen. Wenn kein Schutzkittel getragen wird, Wechsel der Bereichskleidung.
5 5/7 Besonderheiten für das Personal: Siehe auch Übersicht zur MRSA Dekontamination und Folgeabstriche - Personal Schwangere Mitarbeiterinnen: Kontakt mit dem Patienten ist erlaubt. Die Standardhygieneregeln werden genau eingehalten. Kontrollabstriche: Abstrich mit sterilem beflockten Tupfer + Röhrchen mit malvenfarbenen Deckel + Transportmedium für die Untersuchung mittels Bakterienkultur. Eine routinemäßige Untersuchung von unverdächtigen Patienten und jeglichem medizinischem Personal auf MRSA ist nicht notwendig. Ein Abstrich - Kontrollabstriche (im Sinne eines Eingangsscreenings) von: o Beiden Nasenvorhöfen (mit einem sterilen beflockten Stieltupfer) o Rachen (mit einem separaten sterilen beflockten Stieltupfer) o ggf. Wunden (mit einem separaten sterilen beflockten Stieltupfer) müssen durchgeführt werden: Bei Patienten, die 1 der nachfolgenden Risikofaktoren aufweisen: o Aufnahme auf einer Intensivstation (sofern Screening nicht auf der vorherigen Station erfolgte) o Präoperativ vor geplanten größeren Operationen mit anschließendem ITS Aufenthalt o Mit bekannter MRSA Anamnese o Chronisch schwere Pflegebedürftigkeit (z. B. Pflegestufe 2; 3) o Dialysepatienten o Hautulcera/chronische Wunden o Professioneller Kontakt zu Nutztieren/professioneller Umgang mit Fleisch (Produktion) o Neu- und Frühgeborene unter 1500g Geburtsgewicht o Aufenthalt in Einrichtungen/Land mit bekannt hoher MRSA Prävalenz, z. B. namentlich bekannte KH, Pflegeheime, Reha-Kliniken, Länder mit freiem Verkauf von Antibiotika (z. B. Spanien, Großbritannien, Italien, USA) Bei Patienten, die mindestens 2 der nachfolgenden Risikofaktoren aufweisen: o Krankenhausaufenthalt in den letzten 6 Monaten (>3 Tage) o Antibiotikatherapie in den letzten 2 Monaten o Diabetes mellitus o Über mind. 2 Wochen liegende Gefäßkatheter o Brandverletzungen
6 6/7 Vorgehen bei Patienten mit einem MRSA-PCR positiven Erstnachweis und dem dazu ausstehendem Ergebnis der MRSA - Kultur o sofortige Isolierung und Sanierungsbeginn o wenn dann die MRSA Kultur negativ ist, werden an 2 aufeinanderfolgenen Tagen je ein Kontrollabstrich (Nase/Rachen) während der laufenden Sanierung genommen (PCR und Kultur in der LAURIS-Maske ankreuzen) o sind die MRSA-Kulturen durchgängig negativ, erfolgt die Entisolierung und die Sanierung wird umgehend beendet. Vorgehen bei MRSA Kolonisation bzw. Infektion: Patient Unter einer lokalen Sanierungsbehandlung bzw. unter einer MRSA-wirksamen Antibiotikatherapie (Antibiogramm ist zu beachten) sind Kontrollabstriche nicht sinnvoll! o 2 Tage nach Beendigung einer lokalen Sanierungsbehandlung 3 Kontrollabstriche von den vorher nachweislich besiedelten und den sanierten Bereichen im Abstand von ca. 4 Stunden Bei Materialeinsendung dem Labor Untersuchungsanlass ( Sanierungskontrolle ) unbedingt mitteilen! o Bei erfolgreich sanierten Patienten 1 x wöchentlich Abstriche von Nasenvorhöfen, Rachen und ggf. Wunden. Bei Materialeinsendung Untersuchungsanlass ( Screening ) dem Labor mitteilen. o Bei positiver Blutkultur je ein Kontrollabstrich von Nase, Rachen und ggf. Wunde. Wenn positiv: weiteres Vorgehen laut Merkblatt Ein fehlender Dekolonisationserfolg kann folgende Ursachen haben: o Mangelnde Compliance bei der Umsetzung der Maßnahmen o Rekolonisationen u. a. durch Lebenspartner, unbelebten Umgebung o Bei nicht erfolgreichem erstem Dekolonisierungsversuch können weitere Versuche erfolgen Kontaktpatienten Ein Abstrich von: o Beiden Nasenvorhöfen (mit einem Stieltupfer) o Rachen (mit einem separaten Stieltupfer) o Ggf. Wunden (mit einem separaten Stieltupfer) Personal o Abnahme von 3 Kontrollabstrichen der Nasenvorhöfe und des Rachens am 3. Tag nach Beendigung einer Sanierungsbehandlung im Abstand von ca. 4 Stunden
7 7/7 Sanierung: Patient (siehe auch Übersicht zur MRSA Dekontamination und Folgeabstrichen - Patient ) o 1x tgl. Wäschewechsel (Kleidung, Bettwäsche, Handtücher) o Persönliche Gegenstände (Rasierer, Ohrstöpsel von Walkman o. ä., etc.) sind im Zimmer zu belassen und zu desinfizieren bzw. auszutauschen. o Als Deodorant ist Spray zu verwenden, angebrochener Deoroller ist zu verwerfen! Sanierung der Nase o Die Applikation von antibiotischer bzw. antiseptischer Nasensalbe (z. B. Octenisan - Nasengel) ist zu empfehlen (3 x täglich über 5 Tage in beide Nasenvorhöfe). o Alternativ können PVP-Jod-Präparate oder andere lokal applizierbare Antibiotika mit nachgewiesener Wirksamkeit eingesetzt werden. Dekontamination der Mundhöhle o Nach dem Zähneputzen Mund- und Rachenraum mit einem getränkten Tupfer ausstreichen oder Mundspülung vornehmen bzw. Gurgeln (z. B. mit Octenidol oder 0,12%-igem Chlorhexidin). o Zahnbürste, ggf. auch Zahnprothese, in Octenisept oder Octenidol einlegen, bis diese komplett bedeckt sind (EWZ 1 min; danach mit Trinkwasser abspülen). Die Lösung ist nach Gebrauch zu entsorgen. Wundbehandlung von MRSA infizierten bzw. kolonisierten Wunden oder Hautläsionen o Erfolgt nach ärztlicher Anordnung ggf. Rücksprache mit der Wund- /Enterostomatherapeutin Personal (siehe auch Übersicht zur MRSA Dekontamination und Folgeabstriche - Personal ) o In der Regel nach Absprache mit der Klinik-/Stationsleitung und/oder dem betriebsärztlichen Dienst, unter Beratung durch die Krankenhaushygiene. Sanierung der Nase und Dekontamination der Mundhöhle o Vorgehensweise siehe unter Patient Der Einsatz von MRSA kolonisiertem Personal im Patientenbereich ist individuell zu entscheiden und mit dem Krankenhaushygieniker abzustimmen.
Varicella-Zoster-Virus (VZV) o Varizellen (Windpocken) bei exogener Erstinfektion o Herpes zoster (Gürtelrose) bei endogener Reaktivierung
1/5 Meldepflicht: Lt. 6 (1) bei Verdacht, Erkrankung, Tod beim Auftreten von Varizellen und laut 7 (1) der direkte o. indirekte Nachweis von Varizellen-Zoster-Viren, sofern er auf eine akute Infektion
Cystische Fibrose (Mukoviszidose)
1/5 Meldepflicht: Erreger: Laut Infektionsschutzgesetz 6 (3) bei mehr als 2 Erkrankungen mit den u. g. Erregern, bei denen ein epidemischer Zusammenhang wahrscheinlich ist oder vermutet wird. Nicht namentlich
MRGN Multiresistente Gram-negative Stäbchenbakterien
1/6 Meldepflicht: Laut Infektionsschutzgesetz 6 (3) sind mehr als 2 Erkrankungen, bei denen ein epidemischer Zusammenhang wahrscheinlich ist oder vermutet wird, nicht namentlich zu melden an: Gesundheitsamt
Varicella-Zoster-Virus (VZV) o Varizellen (Windpocken) bei exogener Erstinfektion o Herpes Zoster (Gürtelrose) bei endogener Reaktivierung
1/5 (Windpocken), (Gürtelrose) Meldepflicht: Erreger: Lt. Infektionsschutzgesetz 6 (1) sind Infektionsverdacht, Erkrankung, Tod beim Auftreten von namentlich zu melden an: Gesundheitsamt Abteilung Infektionsschutz
Gesundheitsamt Abteilung Infektionsschutz Paulstraße 22; Rostock Fax:
1/6 Meldepflicht: Erreger: Infektiöses Material: Übertragungsweg: Inkubationszeit: Dauer der Infektiosität: Laut Infektionsschutzgesetz 6 (3) sind mehr als 2 Erkrankungen, bei denen ein epidemischer Zusammenhang
Tröpfcheninfektion, ggf. aerogene Übertragung, Kontaktinfektion möglich
1/5 Meldepflicht: Namentlich zu melden: o lt. 6 (1) IfSG der Krankheitsverdacht, die Erkrankung sowie der Tod an einer zoonotischen o lt. 6 (2) IfSG bei 2 oder mehr Erkrankungen, bei denen ein epidemischer
Tröpfcheninfektion Gegebenenfalls aerogene Übertragung Kontaktinfektion möglich
1/5 Meldepflicht: Namentlich zu melden laut o 6 (1) IfSG der Krankheitsverdacht, die Erkrankung sowie der Tod an einer zoonotischen o 6 (5b) IfSG von 2 oder mehr gleichartigen Erkrankungen, bei denen ein
Varicella-Zoster-Virus (VZV) o Varizellen (Windpocken) bei exogener Erstinfektion o Herpes Zoster (Gürtelrose) bei endogener Reaktivierung
1/5 (Windpocken), (Gürtelrose) Meldepflicht: Erreger: Laut Infektionsschutzgesetz 6 (1) sind Infektionsverdacht, Erkrankung, Tod beim Auftreten von namentlich zu melden an: Gesundheitsamt Abteilung Infektionsschutz
Viral bedingte Enteritiden - Noro- und Rotaviren - Adeno- und Astroviren
1/5 Meldepflicht: Laut Infektionsschutzgesetz 6 (3) sind mehr als 2 Erkrankungen, bei denen ein epidemischer Zusammenhang wahrscheinlich ist oder vermutet wird, nicht namentlich zu melden an: Gesundheitsamt
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1/5 Meldepflicht: Erreger: Erkrankung und Tod, auch wenn ein bakteriologischer Nachweis nicht vorliegt sowie Personen, die an einer behandlungsbedürftigen Lungentuberkulose leiden, eine Behandlung aber
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