ABFALLWIRTSCHAFTSKONZEPT für einen größeren GASTRONOMIEBETRIEB (Hotels, Restaurants, Gasthöfe und Kurzentren)
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- Elsa Hochberg
- vor 7 Jahren
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1 ABFALLWIRTSCHAFTSKONZEPT für einen größeren GASTRONOMIEBETRIEB (Hotels, Restaurants, Gasthöfe und Kurzentren) Bitte den Vordruck leserlich (Schreibmaschine, Blockschrift) ausfüllen!!! Bitte zutreffendes ankreuzen!!! Betriebsbezeichnung Standort Neuerrichtung Umbau Neuübernahme Betreiber / Pächter Adresse Ersteller des Konzeptes Tel.Nr. Tel.Nr. erstellt für das Jahr ALLGEMEINES BETRIEBSART: Saisonbetrieb Winter Saisonbetrieb Sommer Ganzjahresbetrieb Hotel / Gasthof Restaurant Kurzentrum Anzahl der im Betrieb beschäftigten Personen: Anzahl der Sitzplätze: Anzahl der Zimmer / Betten: Anzahl der verabreichten Mahlzeiten pro Jahr (ca.): Anzahl der Nächtigungen pro Jahr (ca.): Auflistung der sonstigen Betriebsbereiche: Küche Büro Sauna Hallenbad Kiosk Wäscherei Heizungsanlage Bar Disco Garten Fuhrpark Autowaschplatz Abfallzwischenlager Bäckerei
2 - 2 - ABFALLBEWIRTSCHAFTUNG Angaben zur Abfallvermeidung: JA NEIN Realisierung innerhalb eines Jahres Verzicht auf Portionsverpackungen Verzicht auf Einweggeschirr Verzicht auf Papiertischtücher Verzicht auf Getränkedosen Anbieten von Kleinportionen (Speisen) Einsatz von unverpackter Frischware Verwendung von Mehrwegtransportverpackungen (Rücknahme über den Lieferanten) Verwendung von Großgebinden zum Nachfüllen (Reinigungsmittel, Getränke, Öle...) Sonstige Abfallvermeidungsmaßnahmen: Angaben zur Abfalltrennung (Abfallarten): JA NEIN Realisierung innerhalb eines Jahres Getrennte Sammlung von Altpapier Getrennte Sammlung von Kartonagen Getrennte Sammlung von Altglas (in bunt/weiß) Getrennte Sammlung von Altmetallen Getrennte Sammlung von Kunststoff- und Verbundstoffverpackungen Getrennte Sammlung von Bioabfällen (Biotonne) Getrennte Sammlung von Bioabfällen (Verfütterung) Getrennte Sammlung von Speisefetten Verwendung von eingebauten Fettabscheidern Getrennte Sammlung von gefährlichen Abfällen (z.b. Batterien, Leuchtstoffröhren, Altfarben, etc.)
3 - 3 - Abfalltrennung in den unterschiedlichen Betriebsbereichen: Trennung in der Küche: Trennung in den Gästezimmern / Appartements: welche Abfallarten:... Trennung im Garten / Terrassenbereich: Trennung in der Bar / Disco: Trennung im Büro / Rezeptionsbereich: Trennung im Hallenbad / Sauna: Trennung am Autowaschplatz / Fuhrpark: Trennung der Abfälle in sonstigen Betriebsbereichen: welche Betriebsbereiche und Abfallarten Angaben zur Abfallbehandlung innerhalb des Betriebes: Auflistung eventueller Abfallbehandlungsanlagen im Betrieb und eine kurze Beschreibung: (z.b. Eigenkompostierung, Verfütterung des Sautranks im eigenen Landwirtschaftsbetrieb, Presscontainer für Abfälle, Verbrennung von Abfällen, etc.) Angaben zur Abfalltrennung und -entsorgung bei Umbaumaßnahmen: Auflistung der anfallenden Abfallarten und -mengen und deren Entsorgung:
4 - 4 - Angaben zur Heizungsanlage und Warmwasseraufbereitung: Art der Heizungsanlage (z.b. Öl, Gas, Festbrennstoff, Hackschnitzel): ANFALLENDE ABFÄLLE UND DEREN ENTSORGUNG nicht gefährliche Abfälle *) Abfallart Schlüsselnr. laut ÖNORM S 2100 Abfallmengen pro Jahr in kg, l, m 3 Name der Entsorgungsfirma Entsorgungsintervalle Holzverpackung Altpapier / Karton Altglas (weiß/bunt) Metall- und Aludosen Kunststoffbehälter/-folien Restmüll Bioabfälle (fest) Sautrank (Verfütterung) Gartenabfälle Sperrmüll Bauschutt (z.b. Ziegel) Baustellenabfälle Speisefette / Fritieröle Fettabscheiderinhalte gefährliche Abfälle *) Abfallart Schlüsselnr. laut ÖNORM S 2100 Abfallmengen * pro Jahr in kg, l, m 3 Name der Entsorgungsfirma Entsorgungsintervalle Leuchtstoffröhren Batterien Öl- u. Benzinabscheider Kopiertoner *) Bitte geben Sie die Mengeneinheit der jeweiligen Abfallart an!!! Abfallbegriffe gelten nur für das Abfallwirtschaftskonzept, sie sind nicht ÖNORM-konform.
5 - 5 - ABFALLWIRTSCHAFTLICHE RECHTSVORSCHRIFTEN a) Nicht gefährliche Abfälle: Gemäß 17 Abfallwirtschaftsgesetz 2002 besteht für den Abfallbesitzer (Gastronomiebetrieb) eine Aufzeichnungspflicht für Abfälle. Diese Aufzeichnungspflicht wird durch Sammlung der Abrechnungen der kommunalen Müllabfuhr sowie befugter Sammler und Entsorger erfüllt. Die Aufzeichnungen sind, vom Tag der letzten Eintragung an gerechnet, mindestens 7 Jahre aufzubewahren. Tragen Sie bitte die Jahresmengen der unterschiedlichen Abfallarten, die Namen der Entsorgungsbetriebe und die Entsorgungsintervalle in nachfolgende Tabellen ein. b) Gefährliche Abfälle: Für gefährliche Abfälle (z.b. Batterien, Öl- und Benzinabscheiderinhalte, etc.) besteht eine Meldepflicht gemäß 4 Abfallnachweisverordnung. Mit der Meldung der gefährlichen Abfälle an das Amt der Tiroler Landesregierung, Abteilung Umweltschutz, wird dem Gastronomiebetrieb eine Abfallbesitzernummer (8-stellig) zugewiesen. Diese Abfallbesitzernummer ist bei der ordnungsgemäßen Übergabe der gefährlichen Abfälle an ein befugtes Unternehmen in die Begleitscheine (Begleitscheinsystem gemäß 5 Abfallnachweisverordnung) einzutragen. Diese Begleitscheine sind vom Gastronomiebetrieb sieben Jahre getrennt von den übrigen Unterlagen aufzubewahren. Gefährliche Abfälle fallen im Betrieb keine an. Der Betrieb besitzt bereits die Abfallbesitzernummer: 1 7 Die Zuweisung einer Abfallbesitzernummer wird gesondert beantragt werden..... Ort und Datum Unterschrift des Betriebsinhabers/Pächters
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