Herzlich Willkommen zum Vortrag: Das Schiedsamt in Niedersachsen SCHLICHTEN STATT RICHTEN

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Herzlich Willkommen zum Vortrag: Das Schiedsamt in Niedersachsen SCHLICHTEN STATT RICHTEN"

Transkript

1 Herzlich Willkmmen zum Vrtrag: Das Schiedsamt in Niedersachsen SCHLICHTEN STATT RICHTEN Gunther Schwitters Schiedsmann und Mediatr im Flecken Bvenden

2 Gliederung des Vrtrages Was ist ein Schiedsamt Wie wird man Schiedsmann / Schiedsfrau (Schiedspersn) Die Grundlagen des Schiedsamtes Die Organisatin des Schiedsamtswesens Schlichten statt richten Die Histrie des Schiedsamtes Was ist der Unterschied zwischen Schiedsamt und Gericht? Welche Aufgaben hat eine Schiedspersn? Welche Knflikte werden verhandelt? Einbeck Wie läuft ein Schlichtungsverfahren ab? Was kstet ein Schlichtungsverfahren? Wie erreiche ich mein Schiedsamt? Nrtheim Osterde Herzberg Göttingen Duderstadt Hann. Münden Bezirksvereinigung Göttingen 2

3 Was ist ein Schiedsmann / eine Schiedsfrau Wir sind keine Schiedsrichter (wir entscheiden nicht) Vrgerichtliche Streitschlichtung (erst zum Schiedsamt, dann evtl. zum Gericht) Wir können schlichten, aber nicht richten Das Schiedsamt ist ein Ehrenamt Wir sind unparteiisch Es gibt keine Gewinner und keine Verlierer (anders bei einem Gerichtsurteil) Wir sind fast immer erreichbar und arbeiten außerhalb den üblichen Arbeitszeiten 1 NSchÄG, Das Schiedsamt, Schiedsamtsbezirke Zur Durchführung des Schlichtungsverfahrens über streitige Rechtsangelegenheiten richtet jede Gemeinde ein der mehrere Schiedsämter ein und unterhält sie. 2 NSchÄG, Das Schiedsamt, Aufgaben Die Aufgaben des Schiedsamtes werden vn einem Schiedsmann der einer Schiedsfrau (Schiedspersn) wahrgenmmen. 3

4 Wie wird man Schiedsmann / Schiedsfrau Nach dem 30. Lebensjahr kann das Schiedsamt ausgeübt werden Auf Vrschlag bei der Gemeinde (z.b.: Vereine, Verbände, Parteien der bewerben) Der Stadtrat / Gemeinderat wählt die Schiedspersn für 5 Jahre die Widerwahl der Schiedspersn ist möglich Verpflichtung durch den Direktr des Amtsgerichtes 6 NSchÄG, Verpflichtung der Schiedspersn Die Schiedspersn wird vn der Leitung des Amtsgerichts förmlich verpflichtet, ihre Aufgaben gewissenhaft und unparteiisch zu erfüllen. Die Schiedspersn hat über alle Angelegenheiten Verschwiegenheit zu wahren Nun kann die Schiedspersn mit der Amtsausführung beginnen Vraussetzungen sind ein gesunder Menschenverstand, ein wenig Zeitaufwand und der Wille zwischen Parteien zu schlichten Die Schiedspersn führt die amtlichen Bücher srgfältig und bewahrt sie und das Amtssiegel sicher auf 4

5 Die Grundlagen des Schiedsamtes Niedersächsisches Schiedsämtergesetz - NSchÄG vm , in der Fassung des Änderungsgesetzes vm Niedersächsisches Schlichtungsgesetz - NSchlG vm Einführung der bligatrischen Streitschlichtung nach 15a der ZPO 9 des NSchÄG, Aufsicht unmittelbare dienstliche und fachliche Aufsicht der Amtsgerichtsleitung Das Amtsgericht hält regelmäßige Dienstbesprechungen ab. Die Gemeinde ist Kstenträger und bezahlt alle Sachmittel Amtliche Bücher, Vrdrucke, Schulungen, Fahrtksten, Mitgliedsbeiträge BDS Zur Schulung werden vm BDS Lehrgänge angebten Einführungslehrgang, Zivilrecht, Strafrecht, Nachbarrecht, Mediatin 5

6 Die Organisatin des Schiedsamtswesens Bund Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen e.v. - BDS Bundesverband Bchum BDS Landesvereinigung Niedersachsen BDS Bezirksvereinigung Göttingen Einbeck Osterde Nrtheim Herzberg Hann. Münden Göttingen Duderstadt Ca Schiedspersnen In 12 Bundesländern 11 Bezirksvereinigungen Ca Schiedspersnen 7 Amtsgerichtsbezirke 72 Schiedspersnen 6

7 Schlichten statt richten Das Bundesverfassungsgericht hat im Rahmen einer Verfassungsbeschwerde 1 BvR 1351/01 im Jahr 2007 ausdrücklich unseren Wahlspruch Schlichten statt Richten mit flgenden Zitaten bestätigt: Führt eine Streitschlichtung zu einer Lösung, die in der Rechtsrdnung s nicht vrgesehen ist, die vn den Betrffenen aber als gerecht empfunden wird, dann deutet auch dies auf eine befriedende Knfliktbewältigung hin. und weiter Eine zunächst streitige Prblemlage durch eine einverständliche Lösung zu bewältigen, ist auch in einem Rechtsstaat grundsätzlich vrzugswürdig gegenüber einer richterlichen Streitentscheidung. 7

8 Histrie des Schiedsamtes Vn der Idee in Preussen aus dem Jahre beantragten die preußischen Stände bei König Friedrich Wilhelm III Friedensrichter aus der Klasse der Gutsbesitzer für bestimmte Bezirke zu ernennen, welche in allen Rechtsstreitigkeiten, bevr dieselben an die Gerichte gebracht würden, den Vergleichsversuch vrzunehmen hätten 1824 überreichten die Stände eine weitere Petitin an den König Unbeschltene, aus dem Vlke gewählte Schiedsrichter zu bestellen, wdurch Przesse vermieden und ungewisse Rechtsverhältnisse unter Privaten hne richterlicher Hilfe festgesetzt werden können 1827 Einführung der ersten Schiedsmannsrdnung in Preußen Beschränkt auf zivilrechtliche Streitigkeiten 1851 Einführung des Preußischen Strafgesetzbuches zum Schiedsamt Eine Klage über Ehrverletzung und leichte Misshandlung, die im Wege eines Zivilprzesses vn den rdentlichen Gerichten nicht eher zugelassen wird, bevr ein Sühneversuch durch einen Schiedsmann nachweislich erflgls war. 8

9 Histrie des Schiedsamtes Vm Kaiserreich bis zum Ende des Weltkrieges 1879 weitere preußische Schiedsmannrdnung Das Ehrenamt Schiedsmann öffnete sich für alle Bürger In die Zuständigkeit kam das Delikt Beleidigung 1924 Kmpetenzerweiterung der Schiedsmänner Hausfriedensbruch, üble Nachrede, Verleumdung, Verunglimpfung des Andenkens Verstrbener, Verletzung des Briefgeheimnisses, leichte und fahrlässige Körperverletzung, Bedrhung und Sachbeschädigung 1926 Zulassung vn Frauen für das Schiedsamt 1927 Auflösung der Gutsbezirke und Errichtung der Schiedsmannbezirke In der NS-Zeit bis zum Ende des Weltkrieges Einengung der Tätigkeit Nach dem Ende des Weltkrieges Aufbau des Schiedsamtswesens 9

10 Histrie des Schiedsamtes Nach dem Ende des Weltkrieges bis heute 1950 Gründung Bund Deutscher Schiedsmänner e.v. -BDS- in Bchum Die Bundesländer beschlssen neue Schiedsmannsrdnungen Als preußisches Gesetz galt die Schiedsmannsrdnung vn 1879 in vielen Bundesländern. Es diente als Grundlage für die neuen Ordnungen In der ehemaligen DDR gab es bis zur Wende Schiedskmmissinen 1984 Erscheinungspflicht auch in bürgerlich-rechtlichen Streitigkeiten 1992 Bund Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen e.v. -BDS Einführung des 15a EG ZPO durch den Bundesgesetzgeber Die Möglichkeit wurde eröffnet, bestimmte Streitigkeiten bligatrisch vr dem Schiedsamt zu verhandeln 2010 Einführung der bligatrischen Streitschlichtung in Niedersachsen Niedersächsisches Schlichtungsgesetz (NSchlG) 10

11 Unterschied zwischen Schiedsamt und Gericht Das Schiedsamt die vrgerichtliche Streitschlichtung schnell (ca. 4 Wchen), unbürkratisch, kstengünstig (50 ) nachhaltig durch beidseitigen Vergleichsabschluss mit 30 Jahre vllstreckbarem Ergebnis Das Gericht anfallende Anwalts- und Gerichtsksten keine ganzheitliche Erörterung (Schwerpunkt liegt auf der Sachebene) eine Verurteilung erhöht evtl. die Feindlichkeitsspirale der Parteien 11

12 Aufgabe der Schiedspersn Streitschlichtung auf der Bedürfnisebene abwickeln Antragsteller Anspruchsebene Recht und Gesetz Ich will haben Antragsgegner Bedürfnisebene Wies, weshalb, warum will ich Schiedsamt 12

13 Welche Knflikte werden verhandelt? Bürgerliche Rechtsstreitigkeiten Wenn es um Geld geht der es sich um eine in Geld schätzbare Leistung handelt z.b.: zerrissene Jacke, beschädigte Garage, Schmerzensgeld Strafsachen Beleidigung, Üble Nachrede, Verleumdung, Bedrhung Hausfriedensbruch, Verletzung des Briefgeheimnisses Körperverletzung, Sachbeschädigung Rauschtat bezüglich der vrstehenden Delikte Obligatrische Streitschlichtung Erst ein Schlichtungsverfahren, dann evtl. zum Gericht Ansprüche aus dem Nachbarrecht z.b.: Überhang (Äste, Wurzeln), Überwuchs (Laub, Früchte), Grenzbaum, Grenzabstand vn Pflanzen, Einfriedung, Lärm, Gase, Gerüche, Tiere etc. Verletzung der persönlichen Ehre Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz 3. Abschnitt 13

14 Ablauf eines Schlichtungsverfahrens VERGLEICH Vllstreckbarkeit Erflglsigkeit Kstenrechnung Streitfall nicht öffentliche Verhandlung Schiedsamt Antragstellung Vrschuss Terminfestlegung Ladungen Erscheinungspflicht Ordnungsgeld 14

15 Die Vrbereitung der Schlichtungsverhandlung Wie erreiche ich den Schiedsmann / die Schiedsfrau (Gemeindeverwaltung, Plizei, Gericht, Internet, Gemeindezeitung) Anruf beim Schiedsamt wegen eines Streitfalles Wrum handelt es sich bei dem Streit, Zuständigkeit klären, Termin zur Aufnahme des Antrag auf Schlichtungsverhandlung Antrag auf Schlichtungsverhandlung Der Antragsteller schildert den Fall, Möglichkeiten zur Beilegung besprechen, Zuständigkeit sachlich örtlich (Antragsgegner whnt im Schiedsamtsbezirk) Antragsaufnahme Namen und Adressen der Parteien swie den Sachverhalt Der Antrag kann auch durch einen Rechtsanwalt schriftlich eingereicht werden Vrschuss einfrdern nrmal 50,00 Entweder wird gleich gezahlt, der überwiesen Termin der Schlichtungsverhandlung bestimmen Erst nach Eingang des Vrschusses Ladungen verschicken Die Ladungen werden mit dem Antrag auf Schlichtungsverhandlung verschickt Zustellungsurkunde der Empfangsbekenntnis Die Ladungsfrist beträgt 2 Wchen 15

16 Die Schlichtungsverhandlung Die Verhandlung ist mündlich und nicht öffentlich Die Parteien müssen persönlich erscheinen Glaubhafte Entschuldigung ist möglich, snst muss ein Ordnungsgeld verhängt werden Die Schiedspersn leitet die Verhandlung Unparteiisch, Distanz wahren, verschwiegen, kein Einigungszwang, Jede Partei kann einen Beistand mitbringen Keine Partei muss in der Verhandlung einen Anwalt haben Eine der Parteien beginnt aus ihrer Sicht den Streit darzustellen Nachfragen, wiederhlen, Ursache suchen Einigen - darauf achten, dass niemand benachteiligt wird Der nachbarliche Frieden ist besnders wichtig Parteien bestimmen, wrauf sie sich einigen wllen Sie kennen den Sachverhalt am besten Ideen sammeln für einen Vergleich Über Lösungsvrschläge einigen 16

17 Der Vergleich Den Vergleich mit den Parteien gemeinsam frmulieren Über den Vergleich wird ein Prtkll angefertigt Die Vllstreckbarkeit beachten (Gerichtsvllzieher) Das Prtkll wird unterschrieben Vn den Parteien und vn der Schiedspersn Der Vergleich ist rechtsverbindlich Er ist 30 Jahre gültig und bei Nichterfüllung vllstreckbar Die Parteien können kstenpflichtige Abschriften bekmmen Ein Schlichtungsverfahren dauert nrmalerweise 4 Wchen Kmmt es zu keiner Einigung, ist nichts verlren Sühnebescheinigung der Erflglsigkeitsbescheinigung Beim Gericht kann nun eine Klage eingereicht werden Wird der Vergleich nicht eingehalten Vm Schiedsamt eine Vergleichsvllstreckung beantragen Anfrderung einer Vllstreckungsklausel beim Amtsgericht Zwangsvllstreckung durch das Gericht der Gerichtsvllzieher 17

18 Vergleich wird nicht eingehalten Zwangsvllstreckung durch das Gericht der den Gerichtsvllzieher Vergleich Anfrderung der Vllstreckungsklausel einer Partei beim Amtsgericht Vergleichsvllstreckung beim Schiedsamt beantragen - Ausfertigung des Vergleichs - Vrdrucke für Antragstellung beim Amtsgericht 18

19 Schlichtungsfallbeispiel 1 (Antragstellung) Der strittige Sachverhalt Herr Willi Raudy ist am widerrechtlich in die Whnung des Antragstellers Ott Schmächtig eingedrungen. Als der Antragsteller ihn hinaus stieß, schlug der Antragsgegner ihn mit der Faust auf das linke Auge. Hierdurch entstand eine starke Schwellung und die Brille ging kaputt. Die frmale Antragstellung 1. Der Antragsteller verlangt vm Antragsgegner ein angemessenes Schmerzensgeld für die Verletzung 2. Erstattung der Ksten für eine neue Brille. 3. Herr Raudy sll die Ksten des Schlichtungsverfahrens tragen. 19

20 Schlichtungsfallbeispiel 1 (Vergleich) 1. Herr Raudy zahlt dem Antragsteller ein Schmerzensgeld in Höhe vn 150, Er zahlt ferner die Ksten für eine neue Brille in Höhe vn 200, Außerdem übernimmt er die Gesamtksten des Schlichtungsverfahrens in Höhe vn 44, Alle Beträge werden vn ihm am gezahlt. vrgelesen, genehmigt und unterschrieben Schwitters Schmächtig Raudy Schiedsmann 20

21 Schlichtungsfallbeispiel 2 (Antragstellung) Der strittige Sachverhalt Antragsteller Abel und Antragsgegner Blum sind Grundstücksnachbarn. Auf der gemeinsamen Grundstücksgrenze hat der Antragsgegner im April 2015 in einem Abstand vn nur 10 cm zu unserer Grundstücksgrenze 20 Tannen angepflanzt. Auf meine Bitte, diese Pflanzen auf den gesetzlich zulässigen Abstand zu versetzen, hat mein Nachbar nicht reagiert. Die frmale Antragstellung 1. Herr Blum sll die an der gemeinsamen Grundstücksgrenze der Häuser Wiesengasse 59 und Wiesengasse 61 in Bvenden im April 2015 angepflanzten 20 Tannen zurücksetzen. 2. Er sll ferner die Ksten des Schlichtungsverfahrens tragen. 21

22 Schlichtungsfallbeispiel 2 (Vergleich) 1. Der Antragsgegner Herr Blum versetzt bis zum die 20 Tannen an der Grundstücksgrenze zum Antragsteller auf 1,0 Meter nach hinten auf sein Grundstück und lässt sie nicht höher als 3,0 Meter wachsen. 2. Die Parteien tragen die Ksten des Schlichtungsverfahrens in der Gesamthöhe vn 44,40 je zur Hälfte vn 22,20. vrgelesen, genehmigt und unterschrieben Schwitters Blum Abel Schiedsmann 22

23 Ksten(beispiel) eines Schlichtungsverfahren mit Vergleich Schlichtungs- Verfahren Gebühr für das Verfahren 25,00 15,00 *) Erhöhte Gebühr (max. 50,00 ) Dkumentenpauschale (0,50 /Seite) 9,50 9,50 Prtauslagen 6,90 6,90 Dlmetscherksten (snstige Auslagen) Fahrtksten 3,00 3,00 Gesamtksten 44,40 34,40 Vrschuss 50,00 50,00 Rückzahlung (Überschuss) 5,60 15,60 *) Die Verfahrensgebühr wird mit der Aufnahme des Antrages fällig. Wer die Ksten bezahlt wird in der Schlichtungsverhandlung vereinbart Vn den Gebühren bekmmen je 50% die Gemeinde und die Schiedspersn 23

24 Kntakt zu einem Schiedsamt Über das Ordnungsamt Über die Amtsgerichte Über die Plizeidienststellen Über das Internet Gemeindezeitung (wenn vrhanden) Das Schiedsamt in jeder Ausgabe mit Vr- und Nachname Adresse Telefnnummer 24

25 Vielen Dank! Sprechen Sie uns bitte an, wir beantwrten gern Ihre Fragen 25

Herzlich willkommen zur Schulung. Vorbereitung einer Schlichtungsverhandlung. Gunther Schwitters Schiedsmann und Mediator im Flecken Bovenden

Herzlich willkommen zur Schulung. Vorbereitung einer Schlichtungsverhandlung. Gunther Schwitters Schiedsmann und Mediator im Flecken Bovenden Herzlich willkommen zur Schulung Vorbereitung einer Schlichtungsverhandlung Gunther Schwitters Schiedsmann und Mediator im Flecken Bovenden Gliederung des Vortrages Erreichbarkeit Ausgangsbasis Schlichtungsanfrage

Mehr

Das Schiedsamt. Aufgaben

Das Schiedsamt. Aufgaben Das Schiedsamt Aufgaben Durchführung von Sühneverhandlungen mit dem Ziel der gütlichen Schlichtung streitiger Rechtsangelegenheiten zur Vermeidung von Privatklageverfahren und Schlichtung kleiner bürgerlichrechtlicher

Mehr

Informationen für Antragsteller und Antragsgegner. Heft-Nr.: 02.

Informationen für Antragsteller und Antragsgegner. Heft-Nr.: 02. Das Verfahren vor dem Schiedsamt/der Schiedsstelle Informationen für Antragsteller und Antragsgegner Heft-Nr.: 02 www.schiedsamt.de BDS-BV-IH.02-01 Der Inhalt ist gültig für alle Bundesländer (Außer Baden-Württemberg,

Mehr

Das Schlichtungsverfahren vor dem Schiedsamt

Das Schlichtungsverfahren vor dem Schiedsamt Das Schlichtungsverfahren vor dem Schiedsamt Nach den Bestimmungen des Hessischen Schiedsamtsgesetzes (HSchAG) Heft-Nr.: 03C www.schiedsamt.de BDS-BV-IH.03C-02 Das Schiedsamt ist ein Ehrenamt dient der

Mehr

Herzlich Willkommen zum Vortrag: Bedeutung und Ausübung des Schiedsamtes

Herzlich Willkommen zum Vortrag: Bedeutung und Ausübung des Schiedsamtes Herzlich Willkommen zum Vortrag: Bedeutung und Ausübung des Schiedsamtes Gunther Schwitters Schiedsmann und Mediator im Flecken Bovenden So finden Sie den Vortrag www.bds-goettingen.de Bezirksvereinigung

Mehr

Schlichten statt Richten

Schlichten statt Richten Schlichten statt Richten Die Idee, Streitigkeiten durch Schlichtung beizulegen, ohne sogleich einen Richter zu bemühen, ist modern und hat dennoch Tradition. Die Institution der vorgerichtlichen Streitschlichtung

Mehr

Schiedsamt. Wer im Dorfe oder Stadt einen Nachbarn wohnen hat, der ist manchmal am Verzagen, und er möcht am liebsten klagen.

Schiedsamt. Wer im Dorfe oder Stadt einen Nachbarn wohnen hat, der ist manchmal am Verzagen, und er möcht am liebsten klagen. Schiedsamt Wer im Dorfe oder Stadt einen Nachbarn wohnen hat, der ist manchmal am Verzagen, und er möcht am liebsten klagen. Hier ist die Musik zu laut, dort wer auf die Pauke haut, bei dem Einen stört

Mehr

Ein kurzer Abriss. Heft-Nr.: 08.

Ein kurzer Abriss. Heft-Nr.: 08. Aus der Geschichte des Schiedsamtes Ein kurzer Abriss Heft-Nr.: 08 www.schiedsamt.de BDS-BV-IH.08-01 »Friedensrichter aus der Klasse der Gutsbesitzer für bestimmte Bezirke zu ernennen, welche in allen

Mehr

Herzlich willkommen zur Schulung. Von der Schlichtungsverhandlung bis zum Abschluss des Verfahrens

Herzlich willkommen zur Schulung. Von der Schlichtungsverhandlung bis zum Abschluss des Verfahrens Herzlich willkommen zur Schulung Von der Schlichtungsverhandlung bis zum Abschluss des Verfahrens Gunther Schwitters Schiedsmann und Mediator im Flecken Bovenden 1 Gliederung des Vortrages Ausgangssituation

Mehr

Bezirksvereinigung Göttingen. Kosten im Schiedsamt. Referent: Gunther Schwitters, Schiedsmann im Flecken Bovenden und Mediator

Bezirksvereinigung Göttingen. Kosten im Schiedsamt. Referent: Gunther Schwitters, Schiedsmann im Flecken Bovenden und Mediator Bezirksvereinigung Göttingen Kosten im Schiedsamt Referent: Gunther Schwitters, Schiedsmann im Flecken Bovenden und Mediator Unterteilung des Vortrages: Grundlagen: Gesetzesgrundlagen Kostenarten Kostenschuldner

Mehr

Führung der Bücher im Schiedsamt

Führung der Bücher im Schiedsamt Bezirksvereinigung Göttingen Führung der Bücher im Schiedsamt Referent: Gunther Schwitters, Schiedsmann im Flecken Bovenden und Mediator Führung der Bücher und Formulare Wann wird was und wo in die Bücher

Mehr

Informationen zur Zusammenarbeit mit Schulen. Heft-Nr.: 04.

Informationen zur Zusammenarbeit mit Schulen. Heft-Nr.: 04. Schiedsamt/Schiedsstelle und Schule Informationen zur Zusammenarbeit mit Schulen Heft-Nr.: 04 www.schiedsamt.de BDS-BV-IH.04-02 Die Schiedspersonen in der Schule In allen allgemeinbildenden Schulen ist

Mehr

Informationen für die Wahl der Schiedspersonen Heft-Nr.: 05A

Informationen für die Wahl der Schiedspersonen Heft-Nr.: 05A Schiedsamt/Schiedsstelle und Gemeindeparlament Informationen für die Wahl der Schiedspersonen Heft-Nr.: 05A www.schiedsamt.de BDS-IH05A-001 Auf der Tagesordnung Ihrer nächsten Sitzung finden Sie den Punkt

Mehr

Herzlich Willkommen zum Vortrag: Kosten im Schiedsamt

Herzlich Willkommen zum Vortrag: Kosten im Schiedsamt Herzlich Willkommen zum Vortrag: Kosten im Schiedsamt Gunther Schwitters Schiedsmann und Mediator im Flecken Bovenden So finden Sie den Vortrag www.bds-goettingen.de Bezirksvereinigung GÖ Aus- und Fortbildung

Mehr

Herzlich Willkommen zum Vortrag: Vorblatt zum Protokollbuch Kassenbuch und Kostenrechnung

Herzlich Willkommen zum Vortrag: Vorblatt zum Protokollbuch Kassenbuch und Kostenrechnung Herzlich Willkommen zum Vortrag: Vorblatt zum Protokollbuch Kassenbuch und Kostenrechnung Gunther Schwitters Schiedsmann und Mediator im Flecken Bovenden Gliederung des Vortrages Die gesetzlichen Grundlagen

Mehr

Das Schiedsamt. Kurzvorstellung eines Organs der Rechtspflege. (Vorgerichtliche Schlichtungseinrichtung)

Das Schiedsamt. Kurzvorstellung eines Organs der Rechtspflege. (Vorgerichtliche Schlichtungseinrichtung) Das Schiedsamt Kurzvorstellung eines Organs der Rechtspflege (Vorgerichtliche Schlichtungseinrichtung) Seite 1 Das Schiedsamt Das Schiedsamt wird geregelt durch das: Niedersächsische Gesetz über gemeindliche

Mehr

Info-Heft Schiedsamt/Schiedsstelle und Gemeindeparlament

Info-Heft Schiedsamt/Schiedsstelle und Gemeindeparlament Info-Heft Schiedsamt/Schiedsstelle und Gemeindeparlament InformAtIonen für DIe WAHl Der ScHIeDSperSonen Heft-nr.: 05A www.schiedsamt.de - www.schiedsstellen.de BDS-IH05A-001 Auf der Tagesordnung Ihrer

Mehr

SchiedsamtsZeitung 74. Jahrgang 2003, Heft 12 Online-Archiv Seite Organ des BDS

SchiedsamtsZeitung 74. Jahrgang 2003, Heft 12 Online-Archiv Seite Organ des BDS Anfragen an die Redaktion Anfragen sind an die Redaktion zu richten. Anschrift: Burkhard Treese, Mersch 7, 59174 Kamen. Sie werden von fachkundigen Mitarbeitern des BDS beantwortet und falls sie von allgemeinem

Mehr

Schlichten ist besser als Richten. Die Schiedsstellen im Freistaat Thüringen

Schlichten ist besser als Richten. Die Schiedsstellen im Freistaat Thüringen Schlichten ist besser als Richten Die Schiedsstellen im Freistaat Thüringen Schlichten ist besser als Richten Zunehmend werden Streitigkeiten - auch in Bagatellsachen - ohne vorhergehenden Versuch einer

Mehr

Vorgerichtliche Streitschlichtung durch Schiedsmänner und Schiedsfrauen

Vorgerichtliche Streitschlichtung durch Schiedsmänner und Schiedsfrauen Vorgerichtliche Streitschlichtung durch Schiedsmänner und Schiedsfrauen Schlichten statt Richten Die Idee, Streitigkeiten durch Schlichtung beizulegen, ohne sogleich einen Richter zu bemühen, ist modern

Mehr

Die Bedeutung der vorgerichtlichen Streitschlichtung durch Schiedsämter und Schiedsstellen

Die Bedeutung der vorgerichtlichen Streitschlichtung durch Schiedsämter und Schiedsstellen BDS-BV-IH.01-01 Die Bedeutung der vorgerichtlichen Streitschlichtung durch Schiedsämter und Schiedsstellen Informationen für Bürgerinnen und Bürger Heft-Nr.: 1 www.schiedsamt.de Inhaltsverzeichnis Strafrechtliche

Mehr

Merkblatt. Das gerichtliche Mahnverfahren

Merkblatt. Das gerichtliche Mahnverfahren Merkblatt Das gerichtliche Mahnverfahren Bitte wenden Sie sich bei spezielleren Fragen zu diesem Thema an die Rechtsabteilung der HWK Rheinhessen: Rechtsanwalt Ostendorf Dagobertstraße 2 55116 Mainz Telefon:

Mehr

Praxisnahe Ausbildung

Praxisnahe Ausbildung Praxisnahe Ausbildung der LV Niedersachsen im BDS e.v. Heinz Memmen Landesvorsitzender Lüneburg, 07. Februar 2015 Vereinsstruktur Bund Schiedsperson Bezirksvereinigung Landesvereinigung BDS Hauptgeschäftsstelle

Mehr

Staatlich anerkannte Gütestelle. im Sinne von 794 Abs. I Nr. 1 ZPO VERFAHRENSORDNUNG

Staatlich anerkannte Gütestelle. im Sinne von 794 Abs. I Nr. 1 ZPO VERFAHRENSORDNUNG Staatlich anerkannte Gütestelle im Sinne von 794 Abs. I Nr. 1 ZPO VERFAHRENSORDNUNG 1 Anwendungsbereich: (1) Herr Rechtsanwalt und Schlichter Jörg Bühler, Bahnhofstr. 18, 73329 Kuchen (im folgenden "Schlichter"

Mehr

Schlichtungsordnung. des Verbandes der Agenturen für Film, Fernsehen und Theater e.v.

Schlichtungsordnung. des Verbandes der Agenturen für Film, Fernsehen und Theater e.v. Schlichtungsordnung des Verbandes der Agenturen für Film, Fernsehen und Theater e.v. Präambel Aufgrund der positiven Erfahrungen anderer Berufsgruppen und der Erkenntnis, dass spezifische Branchenkenntnisse

Mehr

Schlichtungs- und Kostenordnung des Bonner Anwaltvereins e.v. Präambel

Schlichtungs- und Kostenordnung des Bonner Anwaltvereins e.v. Präambel Schlichtungs- und Kostenordnung des Bonner Anwaltvereins e.v. Präambel Der Anwaltverein ist als Schlichtungsstelle zugelassen. Die Schlichtung wird durch Rechtsanwälte vorgenommen, die vom Anwaltverein

Mehr

Verfahrensordnung für das Gütestelleverfahren im Sinne des 794 Abs. 1 Nr. 1 ZPO

Verfahrensordnung für das Gütestelleverfahren im Sinne des 794 Abs. 1 Nr. 1 ZPO Verfahrensordnung für das Gütestelleverfahren im Sinne des 794 Abs. 1 Nr. 1 ZPO Anwendungsbereich 1 (1) Herr Hans-Peter Coerper (im folgenden "Schlichter") ist staatlich anerkannte Gütestelle im Sinne

Mehr

SchiedsamtsZeitung 72. Jahrgang 2001, Heft 07 Online-Archiv Seite Organ des BDS

SchiedsamtsZeitung 72. Jahrgang 2001, Heft 07 Online-Archiv Seite Organ des BDS Anfragen an die Redaktion Anfragen sind an die Redaktion zu richten. Anschrift: Burkhard Trense, Mersch 7, 59174 Kamen. Sie werden von fachkundigen Mitarbeitern des BDS beantwortet und falls sie von allgemeinem

Mehr

Herzlich willkommen zur Herbstschulung in Bocholt

Herzlich willkommen zur Herbstschulung in Bocholt Herzlich willkommen zur Herbstschulung in Bocholt 9. November 2013 in Bocholt Jürgen Fallasch Düsseldorf 1 von 25 Herbstschulung 2013 der Bezirksvereinigung Münster im Bund Deutscher Schiedsmänner und

Mehr

SchiedsamtsZeitung. Anfragen an die Redaktion. 86. Jahrgang 2015, Heft 1. Organ des BDS-Online-Archiv. Seite 14-17

SchiedsamtsZeitung. Anfragen an die Redaktion. 86. Jahrgang 2015, Heft 1. Organ des BDS-Online-Archiv. Seite 14-17 Anfragen an die Redaktion Anfragen sind an die Redaktion zu richten. Anschrift:, Mersch 7, 59174 Kamen. Sie werden von fachkundigen Mitarbeitern des BDS beantwortet und falls sie von allgemeinem Interesse

Mehr

SchiedsamtsZeitung Online-Archiv

SchiedsamtsZeitung Online-Archiv Anfragen an die Redaktion Anfragen sind an die Redaktion zu richten. Anschrift: Burkhard Treese, Mersch 7, 59174 Kamen. Sie werden von fachkundigen Mitarbeitern des BDS beantwortet und falls sie von allgemeinem

Mehr

letzte berücksichtigte Änderung: 1 geändert durch Artikel 2 der Verordnung vom 6. Oktober 2015 (GVOBl. M-V S. 380, 381)

letzte berücksichtigte Änderung: 1 geändert durch Artikel 2 der Verordnung vom 6. Oktober 2015 (GVOBl. M-V S. 380, 381) Landesverordnung über die Schiedsstelle nach 78g Achtes Buch Sozialgesetzbuch (Schiedsstellenlandesverordnung SGB VIII - SchiedsLVO-SGB VIII) Vom 27. Mai 1999 Fundstelle: GVOBl. M-V 1999, S. 398 Stand:

Mehr

Quelle: Fundstelle: GVOBl. 2001, 361 Gliederungs-Nr:

Quelle: Fundstelle: GVOBl. 2001, 361 Gliederungs-Nr: Gesetze-Rechtsprechung Schleswig-Holstein Gesamtes Gesetz Amtliche Abkürzung: LSchliG Ausfertigungsdatum: 11.12.2001 Textnachweis ab: 01.01.2003 Dokumenttyp: Gesetz Quelle: Fundstelle: GVOBl. 2001, 361

Mehr

Schlichten statt Richten. August Informationen zum Landesschlichtungsgesetz. Saarland. Minsterium der Justiz

Schlichten statt Richten. August Informationen zum Landesschlichtungsgesetz. Saarland. Minsterium der Justiz Schlichten statt Richten August 2003 Informationen zum Landesschlichtungsgesetz Saarland Minsterium der Justiz Schlichten statt Richten Liebe Bürgerinnen und Bürger! Mit diesem Leitfaden will ich Sie über

Mehr

Beschlussvorlage Nr.: 151/2015 Datum:

Beschlussvorlage Nr.: 151/2015 Datum: Stadt Schwentinental Der Bürgermeister Beratung erfolgt voraussichtlich: Beratungsart: X öffentlich nicht öffentlich Beschlussvorlage Nr.: 151/2015 Datum: 21.09.2015 Beratungsfolge: Nr. - Stadtvertretung/

Mehr

Was Sie über das Schiedsamt wissen sollten. Sich vertragen ist besser als klagen

Was Sie über das Schiedsamt wissen sollten. Sich vertragen ist besser als klagen Was Sie über das Schiedsamt wissen sollten. Sich vertragen ist besser als klagen Das Schiedsamt Die Aufgaben des Schiedsamts nehmen Schiedsfrauen und Schiedsmänner (Schiedspersonen) wahr. Sie werden vom

Mehr

STREITSCHLICHTUNG SCHIEDSSTELLEN UND DIE BEDEUTUNG DER VORGERICHTLICHEN DIE ARBEIT DER SCHIEDSÄMTER/ DER SCHIEDSPERSONEN (MEDIATOREN) ÜBER

STREITSCHLICHTUNG SCHIEDSSTELLEN UND DIE BEDEUTUNG DER VORGERICHTLICHEN DIE ARBEIT DER SCHIEDSÄMTER/ DER SCHIEDSPERSONEN (MEDIATOREN) ÜBER ÜBER DIE BEDEUTUNG DER VORGERICHTLICHEN STREITSCHLICHTUNG UND DIE ARBEIT DER SCHIEDSÄMTER/ SCHIEDSSTELLEN UND DER SCHIEDSPERSONEN (MEDIATOREN) INFORMATIONEN ÜBER SCHIEDSAMT/ SCHIEDSSTELLE FÜR BÜRGER UND

Mehr

Was Sie über das Schiedsamt wissen sollten. Sich vertragen ist besser als klagen

Was Sie über das Schiedsamt wissen sollten. Sich vertragen ist besser als klagen Was Sie über das Schiedsamt wissen sollten. Sich vertragen ist besser als klagen Das Schiedsamt Die Aufgaben des Schiedsamts nehmen Schiedsfrauen und Schiedsmänner (Schiedspersonen) wahr. Sie werden vom

Mehr

oder einer kommunalen Gebietskörperschaft (Kostenträger) oder deren Landesverband tätig sein. Sie dürfen außerdem nicht hauptamtlich beim

oder einer kommunalen Gebietskörperschaft (Kostenträger) oder deren Landesverband tätig sein. Sie dürfen außerdem nicht hauptamtlich beim B 860-8-1 Landesverordnung über die Schiedsstelle nach 78 g Achtes Buch Sozialgesetzbuch (Schiedsstellenlandesverordnung SGB VIII - SchiedsLVO-SGB VIII) Vom 27. Mai 1999 Fundstelle: GVOBl. M-V 1999, S.

Mehr

J. Abschnitt I. Obligatorische Schlichtung als Prozessvoraussetzung

J. Abschnitt I. Obligatorische Schlichtung als Prozessvoraussetzung 300-1-5-J Bayerisches Gesetz zur obligatorischen außergerichtlichen Streitschlichtung in Zivilsachen und zur Änderung gerichtsverfassungsrechtlicher Vorschriften (Bayerisches Schlichtungsgesetz - BaySchlG)

Mehr

Quelle: Fundstelle: GVBl 2000, 268 Gliederungs-Nr: Zum aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe. Abschnitt I

Quelle: Fundstelle: GVBl 2000, 268 Gliederungs-Nr: Zum aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe. Abschnitt I Gesamtes Gesetz Amtliche Abkürzung: BaySchlG Ausfertigungsdatum: 25.04.2000 Gültig ab: 01.05.2000 Dokumenttyp: Gesetz Quelle: Fundstelle: GVBl 2000, 268 Gliederungs-Nr: 300-1-5-J Bayerisches Gesetz zur

Mehr

Schlichtungs- und Kostenordnung der Schlichtungsstelle Wuppertal-Langerfeld als Gütestelle im Sinne des 794 Abs. 1 Nr. 1 ZPO

Schlichtungs- und Kostenordnung der Schlichtungsstelle Wuppertal-Langerfeld als Gütestelle im Sinne des 794 Abs. 1 Nr. 1 ZPO Schlichtungs- und Kostenordnung der Schlichtungsstelle Wuppertal-Langerfeld als Gütestelle im Sinne des 794 Abs. 1 Nr. 1 ZPO 1 Die Schlichtungsstelle ist zuständig für die Schlichtung nach 53 des Justizgesetzes

Mehr

Willkommensmappe. für Schiedspersonen in der Bezirksvereinigung Stade.

Willkommensmappe. für Schiedspersonen in der Bezirksvereinigung Stade. Willkommensmappe für Schiedspersonen in der Bezirksvereinigung Stade http://www.bds-stade.de 1 Inhaltsverzeichnis 1. Begrüßung 2. Rechtsgrundlagen 3. Mitgliedschaft im BDS 4. Beispielhaftes Schlichtungsverfahren

Mehr

Konzept für die Einführung einer Kostenhilfe für die außergerichtliche Streitbeilegung

Konzept für die Einführung einer Kostenhilfe für die außergerichtliche Streitbeilegung Bundes-Arbeitsgemeinschaft für Familien-Mediation Konzept für die Einführung einer Kostenhilfe für die außergerichtliche Streitbeilegung - Nach Diskussion in der BAFM-Verbandskonferenz vom 27.9.2006 -

Mehr

(Bayerisches Schlichtungsgesetz - BaySchlG) Vom 25. April 2000, Fundstelle: GVBl 2000, S. 268, zuletzt geändert am , GVBl 2011, S.

(Bayerisches Schlichtungsgesetz - BaySchlG) Vom 25. April 2000, Fundstelle: GVBl 2000, S. 268, zuletzt geändert am , GVBl 2011, S. Bayerisches Gesetz zur obligatorischen außergerichtlichen Streitschlichtung in Zivilsachen und zur Änderung gerichtsverfassungsrechtlicher Vorschriften (Bayerisches Schlichtungsgesetz - BaySchlG) Vom 25.

Mehr

Lehrbeauftragter RA Michael Hoffmann Lindlaustraße Troisdorf

Lehrbeauftragter RA Michael Hoffmann Lindlaustraße Troisdorf Lehrbeauftragter RA Michael Hffmann Lindlaustraße 19 53842 Trisdrf www.ra-michael-hffmann.de I. Sinn und Zweck des Verfahrensrechts & Einleitung zur Vrlesung II. Verfahrensgrundsätze III. Gerichtsaufbau

Mehr

Schlichtungsordnung der Abteilung VII der Rechtsanwaltskammer Düsseldorf (Stand: ) 1 Bildung und Tätigkeit der Schlichtungsabteilung

Schlichtungsordnung der Abteilung VII der Rechtsanwaltskammer Düsseldorf (Stand: ) 1 Bildung und Tätigkeit der Schlichtungsabteilung Schlichtungsordnung der Abteilung VII der Rechtsanwaltskammer Düsseldorf (Stand: 10.10.2018) 1 Bildung und Tätigkeit der Schlichtungsabteilung (1) Für die Beilegung von Streitigkeiten unter Mitgliedern

Mehr

Rechtsanwaltskanzlei Borrmann Körner Hellweg Dortmund

Rechtsanwaltskanzlei Borrmann Körner Hellweg Dortmund Rechtsanwaltskanzlei Borrmann Körner Hellweg 87 44143 Dortmund Schlichtungs- und Kostenordnung des Rechtsanwaltes Dennis Borrmann als staatlich anerkannte Gütestelle - Gemäß 794 Abs. 1 Nr. 1 der Zivilprozessordnung

Mehr

Verfahrensordnung der Gütestelle der Bauinnung München, Westendstraße 179, München vom Zuständigkeit

Verfahrensordnung der Gütestelle der Bauinnung München, Westendstraße 179, München vom Zuständigkeit Verfahrensordnung der Gütestelle der Bauinnung München, Westendstraße 179, 80686 München vom 06.06.2000 1 Zuständigkeit (1) Die Bauinnung München richtet eine Gütestelle ein, deren Aufgabe es ist, Zivilprozesse

Mehr

Schlichtungs- und Kostenordnung

Schlichtungs- und Kostenordnung Schlichtungs- und Kostenordnung des Herrn Rechtsanwalt Achim Fricke, Märkische Straße 59, 44141 Dortmund als staatlich anerkannte Gütestelle im Sinne des 794 Abs. 1 Nr. 1 der Zivilprozessordnung 1 Anwendungsbereich

Mehr

Ordnung der Schlichtungsstelle zur Beilegung kaufmännischer Streitigkeiten der Industrie- und Handelskammer zu Köln

Ordnung der Schlichtungsstelle zur Beilegung kaufmännischer Streitigkeiten der Industrie- und Handelskammer zu Köln Ordnung der Schlichtungsstelle zur Beilegung kaufmännischer Streitigkeiten der Industrie- und Handelskammer zu Köln Die Vollversammlung der Industrie- und Handelskammer hat am 5. Dezember 2001 die folgende

Mehr

Wann kann Ihnen die Schiedsperson helfen?

Wann kann Ihnen die Schiedsperson helfen? Wann kann Ihnen die Schiedsperson helfen? In diesen Fällen kann Ihnen die Schiedsfrau / der Schiedsmann weiterhelfen: Ihre Freundin zahlt das geliehene Geld nicht zurück? Vom Nachbargrundstück hängen Baumäste

Mehr

Gütestellen- und Schlichtungsgesetz Nordrhein-Westfalen

Gütestellen- und Schlichtungsgesetz Nordrhein-Westfalen Landesrecht Nordrhein-Westfalen Gütestellen- und Schlichtungsgesetz Nordrhein-Westfalen Handbuch von Andreas Serwe 1. Auflage Gütestellen- und Schlichtungsgesetz Nordrhein-Westfalen Serwe schnell und portofrei

Mehr

Willkommensmappe. für neue Schiedspersonen in der Bezirksvereinigung Hannover. http://www.bds-hannover.de/355.html

Willkommensmappe. für neue Schiedspersonen in der Bezirksvereinigung Hannover. http://www.bds-hannover.de/355.html Willkommensmappe für neue Schiedspersonen in der Bezirksvereinigung Hannover http://www.bds-hannover.de/355.html Vorstand: Dieter Rohles, Eike Loos, Volker Maemecke, Irene Lehmann Bund Deutscher Schiedsmänner

Mehr

SchiedsamtsZeitung 55. Jahrgang 1984, Heft 03 Online-Archiv Seite 33-41 Organ des BDS

SchiedsamtsZeitung 55. Jahrgang 1984, Heft 03 Online-Archiv Seite 33-41 Organ des BDS Aufsätze Die Kostenberechnung und die Kassenführung nach der Schiedsmannsordnung NW von Oberamtsrat Wolfgang Bach, Düsseldorf (Fortsetzung aus Heft 2/1984) 7. Hat der Antragsgegner die Kosten übernommen,

Mehr

Satzung der Stadt Guben. über die Erhebung von Verwaltungsgebühren

Satzung der Stadt Guben. über die Erhebung von Verwaltungsgebühren Satzung der Stadt Guben über die Erhebung von Verwaltungsgebühren 2 Auf der Grundlage von 5, 35 Abs. 2 der Gemeindeordnung des Landes Brandenburg vom 15.10.1993 (GVB1. I S. 398), geändert durch Art. 3

Mehr

Muster eines Gesellschaftsvertrages für die Errichtung einer Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung.

Muster eines Gesellschaftsvertrages für die Errichtung einer Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung. Muster eines Gesellschaftsvertrages für die Errichtung einer Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung 1 Name und Sitz (1) Die Gesellschaft ist eine Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter

Mehr

Gelegenheit zum Erfahrungsaustausch Feuer frei!

Gelegenheit zum Erfahrungsaustausch Feuer frei! Informations- und Weiterbildungsveranstaltung der Schiedsmänner und Schiedsfrauen in den Städten und Ämtern des Landgerichtsbezirks Neubrandenburg - 2018 Samstag, 17. März 2018 Waldhotel Podewall, Fuchsberg

Mehr

SchiedsamtsZeitung 77. Jahrgang 2006, Heft 08 Online-Archiv Seite Organ des BDS

SchiedsamtsZeitung 77. Jahrgang 2006, Heft 08 Online-Archiv Seite Organ des BDS Aus den Seminaren Schiedsmann T. aus K. fragt: Gem. 13 GüSchIG NRW ist den Parteien über einen ohne Erfolg durchgeführten Schlichtungsversuch von der anerkannten Gütestelle eine Bescheinigung zu erteilen.

Mehr

SchiedsamtsZeitung Online-Archiv

SchiedsamtsZeitung Online-Archiv Anfragen an die Redaktion Schiedsmann S. aus O. fragt an, ob das nachfolgend geschilderte Verhalten einer Schiedsperson zu einer Amtsenthebung führen kann. Er führt aus: In einem Verfahren (Niedersachsen),

Mehr

Amtliches Mitteilungsblatt der GEMEINDE NEU WULMSTORF wulmstorf.de )

Amtliches Mitteilungsblatt der GEMEINDE NEU WULMSTORF wulmstorf.de ) Amtliches Mitteilungsblatt der GEMEINDE NEU WULMSTORF (auch unter: www.neu-wulmstorf.de wulmstorf.de ) Ausgabe: 33/2013 Datum: 07.11.2013 Informationen für die Einwohnerinnen und Einwohner Öffnungszeiten

Mehr

M U S T E R. eines Gesellschaftsvertrages für die Errichtung einer. Steuerberatungsgesellschaft und Rechtsanwaltsgesellschaft in der

M U S T E R. eines Gesellschaftsvertrages für die Errichtung einer. Steuerberatungsgesellschaft und Rechtsanwaltsgesellschaft in der M U S T E R eines Gesellschaftsvertrages für die Errichtung einer Steuerberatungsgesellschaft und Rechtsanwaltsgesellschaft in der Rechtsform der Gesellschaft mit beschränkter Haftung 1 Firma und Sitz

Mehr

M U S T E R. eines Gesellschaftsvertrages für die Errichtung einer. Steuerberatungsgesellschaft in der Rechtsform

M U S T E R. eines Gesellschaftsvertrages für die Errichtung einer. Steuerberatungsgesellschaft in der Rechtsform M U S T E R eines Gesellschaftsvertrages für die Errichtung einer Steuerberatungsgesellschaft in der Rechtsform der Gesellschaft mit beschränkter Haftung (1) Die Firma der Gesellschaft lautet: 1 Firma

Mehr

Schlichten ist besser als Richten - Was Sie über Schiedsfrauen und Schiedsmänner wissen sollten -

Schlichten ist besser als Richten - Was Sie über Schiedsfrauen und Schiedsmänner wissen sollten - Schlichten ist besser als Richten - Was Sie über Schiedsfrauen und Schiedsmänner wissen sollten - Inhalt 1. Die Schiedsperson - Wer ist das? 2. Wann kann die Schiedsperson in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten

Mehr

SchiedsamtsZeitung 58. Jahrgang 1987, Heft 02 Online-Archiv Seite 25a-28 Organ des BDS

SchiedsamtsZeitung 58. Jahrgang 1987, Heft 02 Online-Archiv Seite 25a-28 Organ des BDS Fälle aus der Praxis 1. Wie bekomme ich mein Taubenfutter zurück? Schiedsmann M. aus K. Bei mir hat ein Nachbar vorgesprochen. Er schilderte folgenden Sachverhalt. Ein Freund hat sich vor etwa drei Monaten

Mehr

Verfahrensordnung der IT-Schlichtungsstelle der IHK Bonn/Rhein-Sieg

Verfahrensordnung der IT-Schlichtungsstelle der IHK Bonn/Rhein-Sieg Verfahrensordnung der IT-Schlichtungsstelle der IHK Bonn/Rhein-Sieg Die Vollversammlung der IHK Bonn/ Rhein-Sieg hat in der Sitzung vom 08.03.2005 gemäß 4 Satz 2 Ziff.1 des Gesetzes zur vorläufigen Regelung

Mehr

ALLGEMEINE TEXTVORSCHLÄGE. Textvorschlag für einen Bescheid, gegen den eine Berufung zulässig ist:

ALLGEMEINE TEXTVORSCHLÄGE. Textvorschlag für einen Bescheid, gegen den eine Berufung zulässig ist: ANHANG ALLGEMEINE TEXTVORSCHLÄGE Textvorschlag für einen Bescheid, gegen den eine Berufung zulässig ist: Übergangsrecht: 3 Abs. 1 und 2 VwGbk-ÜG diesem Zeitpunkt noch keine Berufung erhoben haben, so können

Mehr

Schlichtungsordnung gemäß 18 Absatz 2 Satz 3 Postgesetz (SchliO-Post)

Schlichtungsordnung gemäß 18 Absatz 2 Satz 3 Postgesetz (SchliO-Post) Schlichtungsordnung gemäß 18 Absatz 2 Satz 3 Postgesetz (SchliO-Post) [Veröffentlicht im Amtsblatt der Bundesnetzagentur Nr. 06/2016 vom 6. April 2016] Erster Abschnitt: Allgemeine Vorschriften 1 Anwendungsbereich

Mehr

Kirchliches Arbeitsgericht für die Diözesen Limburg, Mainz, Speyer und Trier in Mainz

Kirchliches Arbeitsgericht für die Diözesen Limburg, Mainz, Speyer und Trier in Mainz Kirchliches Arbeitsgericht für die Diözesen Limburg, Mainz, Speyer und Trier in Mainz Aktenzeichen: KAG Mainz M 20/10 Lb Verkündet laut Protokoll am 25.11.2010 U R T E I L In der Rechtsstreitigkeit mit

Mehr

M-B. Aus der Antwort:

M-B. Aus der Antwort: Anfragen an die Redaktion Anfragen sind an die Redaktion zu richten. Anschrift: Burkhard Treese, Mersch 7, 59174 Kamen. Sie werden von fachkundigen Mitarbeitern des BDS beantwortet und falls sie von allgemeinem

Mehr

Die Aufhebung der Verfügung reicht für sich allein nicht aus, da dann der Antrag auf Erlass der Verfügung noch unbeschieden bliebe.

Die Aufhebung der Verfügung reicht für sich allein nicht aus, da dann der Antrag auf Erlass der Verfügung noch unbeschieden bliebe. A Zulässigkeit des Widerspruchs I. Statthaftigkeit Der Widerspruch gegen die einstweilige Verfügung steht dem Antragsgegner zu, wenn die Verfügung wie hier ohne mündliche Verhandlung durch Beschluss erlassen

Mehr

Anerkannte Gütestelle nach dem Justizgesetz NRW vom (Gütestelle i.s.d. 794 Abs. 1 Nr. 1 ZPO)

Anerkannte Gütestelle nach dem Justizgesetz NRW vom (Gütestelle i.s.d. 794 Abs. 1 Nr. 1 ZPO) Anerkannte Gütestelle nach dem Justizgesetz NRW vom 26.01.2012 (Gütestelle i.s.d. 794 Abs. 1 Nr. 1 ZPO) Dr. Rainer Schmidt Rechtsanwalt und Notar Mediator Schlichtungs- und Kostenordnung (Fassung 20.08.2012)

Mehr

Fortbildung der Bezirksvereinigung Neuruppin im Bund Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen e.v. -BDS- am 8. Oktober 2016 in Neustadt (Dosse)

Fortbildung der Bezirksvereinigung Neuruppin im Bund Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen e.v. -BDS- am 8. Oktober 2016 in Neustadt (Dosse) Fortbildung der Bezirksvereinigung Neuruppin im Bund Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen e.v. -BDS- am 8. Oktober 2016 in Neustadt (Dosse) Seite 1 Zeitrahmen 10.00 Uhr Begrüßung anschließend Schulung

Mehr

Was Sie über das Schiedsamt wissen sollten. Sich vertragen ist besser als Klagen

Was Sie über das Schiedsamt wissen sollten. Sich vertragen ist besser als Klagen Zum Schiedsamt ist es nicht weit Jede Gemeinde wählt mindestens eine Schiedsfrau oder einen Schiedsmann. Da die Schiedsperson regelmäßig in ihrem Amtsbezirk wohnt, kennt sie sich oftmals mit den örtlichen

Mehr

Geschäftsordnung für den Verwaltungsrat der Stadtwerke Medebach, Anstalt öffentlichen Rechts

Geschäftsordnung für den Verwaltungsrat der Stadtwerke Medebach, Anstalt öffentlichen Rechts Geschäftsordnung für den Verwaltungsrat der Stadtwerke Medebach, Anstalt öffentlichen Rechts Der Verwaltungsrat der Stadtwerke Medebach, Anstalt öffentlichen Rechts (Kommunalunternehmen) gibt sich gemäß

Mehr

Willkommensmappe. für neue Schiedspersonen in der Bezirksvereinigung Braunschweig. Seite 1

Willkommensmappe. für neue Schiedspersonen in der Bezirksvereinigung Braunschweig. Seite 1 Willkommensmappe für neue Schiedspersonen in der Bezirksvereinigung Braunschweig Seite 1 Inhaltsverzeichnis 1. Begrüßung 2. Rechtsgrundlagen 3. Mitgliedschaft im BDS 4. Beispielhaftes Schlichtungsverfahren

Mehr

Verfahrensordnung des Anwaltverein Mönchengladbach e.v. für die Schlichtungseinrichtung gem. Ausführungsgesetz zu 15 a EGZPO

Verfahrensordnung des Anwaltverein Mönchengladbach e.v. für die Schlichtungseinrichtung gem. Ausführungsgesetz zu 15 a EGZPO Seite 1 von 5 Verfahrensordnung des Anwaltverein Mönchengladbach e.v. für die Schlichtungseinrichtung gem. Ausführungsgesetz zu 15 a EGZPO Der Anwaltverein Mönchengladbach e. V. ist Gütestelle im Sinne

Mehr

Top 3 Wirkungsweise der neuen Gerichtsstruktur in M-V nach dem Gerichtsstrukturneuordnungsgesetz

Top 3 Wirkungsweise der neuen Gerichtsstruktur in M-V nach dem Gerichtsstrukturneuordnungsgesetz Informations- und Weiterbildungsveranstaltung der Schiedsmänner und Schiedsfrauen in den Städten und Ämtern des Landgerichtsbezirks Neubrandenburg - 2017 Samstag, 25. März 2017 Waldhotel Podewall, Fuchsberg

Mehr

FAQs Bürgschaft für privat genutzten Wohnraum

FAQs Bürgschaft für privat genutzten Wohnraum FAQs Bürgschaft für privat genutzten Wohnraum Wer ist der Bürgschaftsgeber? Bürgschaftsgeber ist die R+V Allgemeine Versicherung AG, Raiffeisenplatz 1, 65189 Wiesbaden. Die R+V Versicherung ist größter

Mehr

SchiedsamtsZeitung Online-Archiv

SchiedsamtsZeitung Online-Archiv A n f r a g e n a n d i e R e d a k t i o n Schiedsfrau R. aus B. (Hessen) hat ein Problem mit der Zuständigkeit, weil die Verwaltung der Eigentümergemeinschaft ihr Büro nicht ihrem Bezirk hat.»ich habe

Mehr

S C H L I C H T U N G S O R D N U N G. der. Architektenkammer Sachsen-Anhalt. vom 20. Juni 1992

S C H L I C H T U N G S O R D N U N G. der. Architektenkammer Sachsen-Anhalt. vom 20. Juni 1992 S C H L I C H T U N G S O R D N U N G der Architektenkammer Sachsen-Anhalt vom 20. Juni 1992 1 (1) Gemäß dem Gesetz zum Schutz der Berufsbezeichnung Architekt und zur Vorbereitung der Errichtung von Architektenkammern

Mehr

1 Architektenliste 2. 2 Berufsgerichtliches Verfahren 3. 3 Schlichtungsverfahren 4. 4 Beratungsdienst 4

1 Architektenliste 2. 2 Berufsgerichtliches Verfahren 3. 3 Schlichtungsverfahren 4. 4 Beratungsdienst 4 Merkblatt Nr. 575 Gebührenordnung Architektenkammer Körperschaft des Öffentlichen Rechts Danneckerstraße 54 70182 Stuttgart Telefon (07 11) 21 96-0 Telefax (07 11) 21 96-103 info@akbw.de www.akbw.de Inhalt:

Mehr

Gerichtliches Mahnverfahren

Gerichtliches Mahnverfahren INDUSTRIE- UND HANDELSKAMMER Arnsberg, Hellweg-Sauerland Königstr. 18 20, 59821 Arnsberg Telefon: 02931/878144 Fax: 02931/878147 Ein Merkblatt Ihrer Industrie- und Handelskammer Gerichtliches Mahnverfahren

Mehr

R E C H T S A N W Ä L T E P I T Z E L L I N G E R KATSCHKE

R E C H T S A N W Ä L T E P I T Z E L L I N G E R KATSCHKE R E C H T S A N W Ä L T E P I T Z E L L I N G E R KATSCHKE Merkblatt Allgemeines zu Anwaltsgebühren Inhalt 1 Was ist meine Ausgangssituation? 2 Auf welche Abrechnungsmöglichkeiten kann ich mich einstellen?

Mehr

Bund Deutscher Kriminalbeamter

Bund Deutscher Kriminalbeamter Rechtsschutzordnung des Bund Deutscher Kriminalbeamter in der Fassung vom 26.03.2009 Präambel Die nachfolgenden Bestimmungen regeln das Verfahren bei der Rechtsschutzgewährung. Der Anspruch auf Rechtsschutz

Mehr

Verfahrensordnung Gütestelle Zivilrecht - Rechtsanwalt Florian Hitzler, Tübinger Str. 26, Stuttgart VERFAHRENSORDNUNG.

Verfahrensordnung Gütestelle Zivilrecht - Rechtsanwalt Florian Hitzler, Tübinger Str. 26, Stuttgart VERFAHRENSORDNUNG. VERFAHRENSORDNUNG 1 Anwendungsbereich (1) Herr Rechtsanwalt Florian Hitzler (nachfolgend Schlichter) (Kanzleisitz: Tübinger Str. 26, 70178 Stuttgart) ist staatlich anerkannte Gütestelle im Sinne von 794

Mehr

Schlichtungsordnung der staatlich anerkannten Gütestelle GREENFORT. Erläuterungen zur Schlichtungsordnung

Schlichtungsordnung der staatlich anerkannten Gütestelle GREENFORT. Erläuterungen zur Schlichtungsordnung Schlichtungsordnung der staatlich anerkannten Gütestelle GREENFORT Erläuterungen zur Schlichtungsordnung Das durch die nachfolgende Verfahrensordnung geregelte Güteverfahren vor einem Schlichter der staatlich

Mehr

Tätigkeitsbericht. des Schiedsmanns der Verbandsgemeinde Wörrstadt für die Zeit vom September/Oktober 2014 bis September/Oktober 2015

Tätigkeitsbericht. des Schiedsmanns der Verbandsgemeinde Wörrstadt für die Zeit vom September/Oktober 2014 bis September/Oktober 2015 Tätigkeitsbericht des Schiedsmanns der Verbandsgemeinde Wörrstadt für die Zeit vom September/Oktober 2014 bis September/Oktober 2015 Ich bin am 17. September 2013 vom Verbandsgemeinderat Wörrstadt zum

Mehr

Nachdruck und Vervielfältigung Seiten 1/8

Nachdruck und Vervielfältigung Seiten 1/8 Anfragen an die Redaktion Anfragen sind an die Redaktion zu richten. Anschrift: Burkhard Treese, Mersch 7, 59174 Kamen. Sie werden von fachkundigen Mitarbeitern des BDS beantwortet und falls sie von allgemeinem

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) des Sachverständigen Adam Bublik

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) des Sachverständigen Adam Bublik Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) des Sachverständigen Adam Bublik 1 Vertragsgegenstand 1. Gegenstand des Vertrags ist die im Sachverständigenvertrag dargelegte Aufgabe der Gutachtenserstattung. 2.

Mehr

Satzung der Stadt Penig über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit (Entschädigungssatzung)

Satzung der Stadt Penig über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit (Entschädigungssatzung) Stadt Penig Landkreis Mittelsachsen Satzung der Stadt Penig über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit (Entschädigungssatzung) vom 14.01.2011 Auf der Grundlage 1. des 4 in Verbindung mit 21 Abs.

Mehr

Erklärung in Leichter Sprache zur Satzung

Erklärung in Leichter Sprache zur Satzung Erklärung in Leichter Sprache zur Satzung Das ist ein Text in Leichter Sprache. Darin erklären wir viele Sachen aus der Satzung. Die Erklärung ist dazu da, die Satzung besser zu verstehen. Nur die Original-Satzung

Mehr

Schlichtungs- und Kostenordnung

Schlichtungs- und Kostenordnung Schlichtungs- und Kostenordnung 1. sachliche Zuständigkeit Die Gütestelle kann nach dem Justizgesetz NRW in Anspruch genommen werden in allen Fällen, in denen die Parteien eine Streitigkeit selbst beilegen

Mehr

Der Bund Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen e.v. -BDS-

Der Bund Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen e.v. -BDS- Bezirksvereinigung Göttingen Der Bund Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen e.v. -BDS- Referent: Gunther Schwitters, Schiedsmann und Mediator im Flecken Bovenden, Vors. der BzVgg Gliederung des Vortrages:

Mehr

Verfahren / Methoden zur außergerichtlichen Streitvermeidung / Streitschlichtung / Konfliktlösung (alphabetisch)

Verfahren / Methoden zur außergerichtlichen Streitvermeidung / Streitschlichtung / Konfliktlösung (alphabetisch) Verfahren / Methoden zur außergerichtlichen Streitvermeidung / Streitschlichtung / Konfliktlösung (alphabetisch) Collaborative Law (Mediation ohne Mediator): Ziel des Collaborative Law ist es, eine bedürfnisorientierte,

Mehr

Satzung des Vereins "Freunde und Förderer des Haus für Kinder Riedweg II e.v." vom 13. April 2011

Satzung des Vereins Freunde und Förderer des Haus für Kinder Riedweg II e.v. vom 13. April 2011 Satzung des Vereins "Freunde und Förderer des Haus für Kinder Riedweg II e.v." vm 13. April 2011 I. Allgemeine Bestimmungen 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr 1. Der Verein führt den Namen: "Freunde und Förderer

Mehr

Nachdruck und Vervielfältigung Seiten 1/7

Nachdruck und Vervielfältigung Seiten 1/7 Anfragen an die Redaktion Schiedsmann S. aus O. hat verschiedene Fragen u.a., ob die Verfahrensgebühr auch fällig ist, obwohl eine Verhandlung nicht stattfinden konnte. Er schreibt:»von einem Anwalt erhalte

Mehr

Einfach wählen gehen!

Einfach wählen gehen! Einfach wählen gehen! Landtags wahl in Baden-Württemberg 2016 Was man wissen muss zur Landtags wahl In leichter Sprache 13. März 2016 Seite 2 Sie lesen in diesem Heft: Über das Heft Seite 3 Deutschland

Mehr

SchiedsamtsZeitung 59. Jahrgang 1988, Heft 06 Online-Archiv Seite 83a-86 Organ des BDS

SchiedsamtsZeitung 59. Jahrgang 1988, Heft 06 Online-Archiv Seite 83a-86 Organ des BDS Das Protokoll E. Weber, Direktor des AG, Langen Schiedsmann Friedlich hat über eine Sühneverhandlungl folgendes Protokoll gefertigt: Der Schiedsmann Kampfstadt, den 14.2.1988 Bezirk I Marktplatz 1 Zum

Mehr