Vertrag über Wartungs- und Serviceleistungen zur IT-Infrastruktur

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1 Vertrag über Wartungs- und Serviceleistungen zur IT-Infrastruktur zwischen Deutscher Volkshochschul-Verband e.v., Obere Wilhelmstraße 32, Bonn - nachfolgend Auftraggeber genannt und - nachfolgend Auftragnehmer genannt wird folgender Vertrag geschlossen: 1 Gegenstand und Bestandteile des Vertrages 1.1 Gegenstand des Vertrages sind Wartungs- und Serviceleistungen für das beschriebene IT- System und dessen mögliche Erweiterungen. 1.2 Es geltend nacheinander als Vertragsbestandteile: - Dieser Vertragstext, - die anliegende Leistungsbeschreibung / Pflichtenheft Anlage 1 A, - die Ergänzenden Vertragsbedingungen für IT-Service (EVB-IT-Service AGB) in der bei Versand der Vergabeunterlagen geltenden Fassung, - die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B) in der bei Versand der Vergabeunterlagen geltenden Fassung. Die EVB-IT-Service AGB stehen unter und die VOL/B unter zur Einsichtnahme bereit. Soweit vorformulierte Regelungen in den hier referenzierten Dokumenten des Auftragnehmers bzw. den sonstigen vom Auftragnehmer beigefügten Anlagen zu diesem Vertrag Regelungen in den EVB-IT-Service-AGB widersprechen, sind sie ausgeschlossen, soweit nicht 01 Vertrag über Wartungs- und Serviceleistugnen zur IT-Infrastruktur-KR NEU Stand /2016

2 Seite 2 eine anderweitige Vereinbarung in den EVB-IT-Service-AGB zugelassen ist. Eine Einbeziehung von Lizenzbedingungen an Standardsoftware erfolgt ausschließlich hinsichtlich der Nutzungsrechtsregelungen, unabhängig davon, ob und in welcher Rangfolge diese als Anlage zu diesem Vertrag aufgelistet werden. Weitere Geschäftsbedingungen sind ausgeschlossen, soweit in diesem Vertrag nichts anderes vereinbart ist. 2 Überblick über die vereinbarten Leistungen Gegenstand der Leistungspflicht des Auftragnehmers sind grundsätzlich der gesamte Betrieb der IT-Systemlandschaft des DVV einschließlich der Wiederherstellung der Betriebsbereitschaft sowie deren Aufrechterhaltung. Die genauen Details der geschuldeten Leistungen werden durch die Leistungsbeschreibung (Anlage 1) näher spezifiziert. 3 Beschreibung und Standort des vertragsgegenständlichen IT-Systems Das vertragsgegenständliche IT-System ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung (Anlage 1 Teil A). Es befindet sich an folgenden Standorten: Obere Wilhelmstr. 32, Bonn Hans-Böckler-Str. 3, Bonn Friedrich-Breuer-Str , Bonn Softwarelizenzen werden durch den Auftraggeber gestellt. Die Kosten für die Internet-Leitung am Standort Bonn und die Standortvernetzung trägt der Auftraggeber. 4 Beginn/Dauer/Kündigung der vertraglichen Leistungen Dieser Vertrag tritt mit dem in Kraft und endet frühestens am Danach verlängert sich der Vertrag automatisch um jeweils 12 Monate, sofern er nicht mit einer Frist von 3 Monaten vor Ablauf vom Auftraggeber gekündigt wird. Der Vertrag endet spätestens nach drei Jahren.

3 Seite 3 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. 5 Vergütung Der Auftragnehmer erhält für die Erbringung der vertraglich geschuldeten Leistungen eine monatliche Vergütung von pauschal.. Die Pauschale ist monatlich nachträglich bis zum 15. eines jeden Monats fällig. Rechnungen sind an folgende Anschrift zu richten: Deutscher Volkshochschul-Verband e.v. Obere Wilhelmstraße Bonn Für die monatliche Pauschale wird erstmals mit Beginn der automatischen Vertragsverlängerung nach 12 Monaten eine Preisanpassung gemäß Ziff EVB-IT-Service-AGB vereinbart. Für zusätzlich noch notwendig werdende Leistungen, welche noch nicht in diesem Vertrag geregelt sind, erhält der Auftragnehmer als Vergütung den von ihm angebotenen Tagessatz beziehungsweise einen davon anteiligen Stundensatz. 6 Servicelevel und Servicezeiten Die Servicelevel und Servicezeiten für die vertragsgegenständlichen Leistungen sind Bestandteil der Leistungsbeschreibung und als Anlage 1 C diesem Vertrag gesondert beigefügt. 7 Vereinbarung eines Wartungskonzeptes Zur Aufrechterhaltung der Betriebsbereitschaft wird das Wartungskonzept gemäß Anlage 1 Teil B vereinbart. Der Auftragnehmer verpflichtet sich zur vollumfänglichen Aufrechterhaltung der Betriebsbereitschaft gemäß Ziff EVB-IT-Service-AGB. Die Vergütung für die Aufrechterhaltung der Betriebsbereitschaft ist in der monatlichen Vergütungspauschale enthalten. 8 Schutz- und Nutzungsrechte Soweit gewerbliche Schutzrechte und/oder Urheberrechte an Software entstehen, die auf-

4 Seite 4 grund der unter diesem Vertrag geschuldeten Leistungen erstellt wurde, räumt der Auftragnehmer dem Auftraggeber hieran für sämtliche bekannte Nutzungsarten (insbesondere, ohne hierauf beschränkt zu sein, Einzel- und Mehrplatzbetrieb, Online-Dienst, Nutzung per Fernzugriff, Nutzung im Rahmen des Outsourcing- oder ASP-Betriebs) die ausschließlichen sowie übertragbaren, unwiderruflichen, örtlich, zeitlich und inhaltlich unbeschränkten Nutzungsrechte ein. Diese Nutzungsrechte umfassen insbesondere das Recht zur Vervielfältigung, Verbreitung, Sendung, Übersetzung, Bearbeitung, Digitalisierung, Online- Bereithaltung, Online-Wiedergabe, Vorführung, öffentlichen Wiedergabe, und Zugänglichmachung sowie das Multimediarecht und das Datenbankrecht sowie das Recht zur Unterlizensierung, sei es ganz oder in Teilen. Der Auftraggeber wird die Arbeitsergebnisse ordnungsgemäß dokumentieren und dem Auftraggeber die Dokumentation auf Verlangen zugänglich machen. Stehen dem Auftraggeber die ausschließlichen Nutzungsrechte an einer Software zu, so gewährt der Auftraggeber dem Auftragnehmer eine kostenfreie, einfache und auf die Dauer der jeweiligen Leistungsscheine beschränkte Lizenz, die Software zu nutzen, soweit dies zur Erfüllung von Verpflichtungen aus diesem Vertrag und/oder der jeweiligen Leistungsscheine erforderlich ist. Der Auftragnehmer garantiert im Übrigen, sämtliche für die Erbringung der Leistungen, insbesondere die Nutzung sonstiger Software, erforderlichen Nutzungsrechte erworben zu haben. 9 Abnahme von Serviceleistungen Abweichend von Ziff. 16 EVB-IT-Service-AGB unterliegen alle Serviceleistungen, die zu Änderungen des IT-Systems führen, der Abnahme, es sei denn, es handelt sich um Dienstleistungen. 10 Haftpflichtversicherung Der Nachweis einer Haftpflichtversicherung gemäß Ziff. 24 EVB-IT-Service-AGB wird vereinbart. 11 Geheimhaltungsverpflichtung Die Vertragsparteien verpflichten sich, alle nicht offenbarten oder öffentlich bekannten Informationen, die ihnen im Rahmen des vorliegenden Vertrages und der unter Bezugnahme auf diesen Vertrag geschlossenen Vereinbarungen bekannt werden, streng vertraulich zu

5 Seite 5 behandeln und nur für die Zwecke der Vertragsabwicklung zu verwenden. Dies gilt auch nach Beendigung dieses Vertrages und/oder der Leistungsscheine zu diesem. Der Geheimhaltungspflicht unterliegen nicht bzw. nicht mehr solche Informationen bzw. Unterlagen, die allgemein bekannt sind oder allgemein bekannt werden, ohne dass die jeweils andere Vertragspartei dies zu vertreten hat. Die Vertragsparteien werden ihre Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen, die mit diesem Vertrag befasst sind auf die vorgenannt geregelte Geheimhaltung verpflichten. 12 Datenschutz/Datensicherheit und Sicherheitsmanagement 12.1 Die Vertragsparteien werden im Rahmen der bestehenden Gesetze und Verordnungen für den Schutz personenbezogener Daten sorgen. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, persönliche Daten des Auftraggebers bzw. seiner Mitarbeiter und von ihm autorisierten Nutzer entsprechend den Anweisungen des Auftraggebers zu verarbeiten (Auftragsdatenverarbeitung) Der Auftraggeber ist Herr der Daten. Der Auftragnehmer darf die in Ausführung dieses Vertrages erhobenen personenbezogenen Daten nur im Rahmen dieser Verarbeitung verarbeiten und nutzen Der Auftragnehmer verpflichtet sich gegenüber dem Auftraggeber, die einschlägigen datenschutzrechtlichen Bestimmungen bei der Vertragsdurchführung zu beachten und dabei insbesondere, aber nicht beschränkt darauf, - nur zuverlässige und fachkundige Mitarbeiter und/oder Subunternehmer bei der Verarbeitung von Daten einzusetzen und diese bei Aufnahme der Tätigkeit auf die Datengeheimnisse nach 5 BDSG zu verpflichten; - sämtliche Daten, die der Auftragnehmer vom Auftraggeber erhält oder in dessen Auftrag ermittelt, nur zur Erfüllung von Pflichten aus diesem Vertrag und/oder auf Weisung des Auftraggebers zu verarbeiten und/oder zu nutzen, wobei der Auftragnehmer keinerlei Rechte an diesen Daten durch die Übernahme, Verarbeitung usw. erlangt; - durch technische und organisatorische Maßnahmen die Sicherung der für den jeweiligen Leistungsempfänger verarbeiteten Daten gegen unbefugte Verarbeitung oder Nutzung sowie gegen Verlust und Verfälschung zu gewährleisten; - vorbeugende oder schadensmindernde Maßnahmen gegen Verlust und Verfälschung von Daten, Programmen oder technischen Einrichtungen zu treffen;

6 Seite 6 - den Auftraggeber über Störungen der Verarbeitung, Sicherheitsverletzungen oder mängel unverzüglich zu informieren; - den Auftraggeber über Beanstandungen und/oder Empfehlungen der Datenschutzaufsicht unverzüglich durch schriftliche Mitteilung in Kenntnis zu setzen Der Auftragnehmer verpflichtet sich, zum Schutz der Daten insbesondere die in 9 BDSG vorgeschriebenen Datenschutzmaßnahmen zu ergreifen und die Grundsätze ordnungsgemäßer Datenverarbeitung zu beachten. Der Auftragnehmer räumt den betrieblichen Datenschutzbeauftragten des Auftraggebers das Recht ein, die ordnungsgemäße Anwendung der Datenverarbeitungsprogramme, mit deren Hilfe von ihm übermittelte personenbezogene Daten verarbeitet werden sollen, zu überwachen. Zu diesem Zweck ist er über Vorhaben der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten rechtzeitig zu unterrichten. Der Auftragnehmer hat dem Auftraggeber bei Verdacht auf Unregelmäßigkeiten bzw. im Falle der Feststellung von Unregelmäßigkeiten bei der Verarbeitung der Nutzerdaten unverzüglich zu informieren Der Auftragnehmer wird den Auftraggeber von allen Ansprüchen freihalten, die wegen einer Verletzung der vorgenannten Regelungen gegen den Auftraggeber geltend gemacht werden. 13 Vertragsbeendigung Der Auftragnehmer ist verpflichtet, auf Verlangen des Auftraggebers zum Zeitpunkt der Beendigung des Vertrages sämtliche im Auftrag des Auftraggebers verarbeiteten Daten und Dateien an den Auftraggeber herauszugeben. Auf Verlangen des Auftraggebers wird der Auftragnehmer diese Daten zusätzlich in regelmäßigen Abschnitten in den letzten zwei Monaten vor Vertragsende übermitteln. Der Auftragnehmer unterstützt insoweit die Übergabe der Systemumgebung an einen anderen Dienstleister nach besten Kräften. In Abstimmung mit dem Auftraggeber spezifiziert der Auftragnehmer das Verfahren und die Abläufe so, dass die tatsächliche Übergabe bei Vertragsbeendigung sichergestellt ist. 14 Vertragliche Ansprechpartner Die Vertragsparteien benennen jeweils einen verantwortlichen Ansprechpartner mit ausreichenden Entscheidungskompetenzen, welche die erforderlichen Maßnahmen planen und begleiten.

7 Seite 7 Ansprechpartner für Fragen zum Vertrag sind: Ansprechpartner des Auftragnehmers:... Ansprechpartner des Auftraggebers: Ralf Schuh 15 Schlussbestimmungen 15.1 Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für diese Schriftformklausel Die Nichtigkeit/Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieses Vertrages berührt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die Vertragspartner verpflichten sich, die mangelhafte Bestimmung durch eine solche zu ersetzen, deren wirtschaftlicher Sinn und Zweck dem der zu ersetzenden Bestimmung soweit wie möglich entspricht. Dies gilt auch für etwaige Lücken dieses Vertrags entsprechend Änderungen der Rechtsform, der Geschäftsführung sowie der Mehrheitsverhältnisse an der Gesellschaft des Auftragnehmers sind dem Auftraggeber unverzüglich schriftlich anzuzeigen Gerichtsstand ist Bonn. Es gilt Deutsches Recht Die Anlage 1 zu diesem Vertrag ist Vertragsinhalt. Anlage 1 A: Leistungsbeschreibung Anlage 1 B: Service-Level und Service-Zeiten Anlage 1 C: Wartungskonzept

8 Seite 8 Bonn, den (für den Auftraggeber) Bonn, den... (für den Auftragnehmer)

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