Rahmenvertrag zur Ersatzbeschaffung von Bürodrehstühlen

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1 Az: ZVS-2016/17 - Anlage 2 - Rahmenvertrag zur Ersatzbeschaffung von Bürodrehstühlen zwischen dem Freistaat Bayern, vertreten durch das Zentrum Bayern Familie und Soziales, Regionalstelle Schwaben, Morellstraße 30, Augsburg, Letzteres vertreten durch Frau Leitende Regierungsdirektorin Maria Klebau Auftraggeber und Auftragnehmer PRÄAMBEL Bei den einzelnen Regionalstellen des Zentrum Bayern Familie und Soziales (ZBFS) und der Zentrale des ZBFS sowie dem Bayerischen Landesjugendamt (BLJA) und dem Amt für Maßregelvollzug werden regelmäßig Ersatzbeschaffungen für abgenutzte und verschlissene Bürodrehstühle durchgeführt. Um die Beschaffungen für die Jahre 2017, 2018 und ggf effizient durchzuführen, wurde durch die Zentrale Vergabestelle eine Öffentliche Ausschreibung eines Rahmenvertrags zur Beschaffung von Bürodrehstühlen durchgeführt, in welcher der Auftragnehmer den Zuschlag erhalten hat. Dies vorausgeschickt vereinbaren die Parteien Folgendes:

2 2 1 Vertragsgegenstand und Leistungsumfang (1) Gegenstand dieses Rahmenvertrages ist die Lieferung, Montage und Inbetriebnahme von Bürodrehstühlen für die Zentrale und die Regionalstellen des ZBFS sowie für das BLJA in München und dem Amt für Maßregelvollzug in Nördlingen gemäß dem Angebot des Auftragnehmers (Vertragsanlage 1) sowie den Vergabeunterlagen, insbesondere dem Angebotsaufforderungsschreiben und der Leistungsbeschreibung. (2) Für die gesamte Laufzeit des Rahmenvertrages (2017 bis maximal 2019) besteht für den Auftraggeber keine Mindestabnahmeverpflichtung. (3) Die Abrufmodalitäten für die Einzelabrufe sind in 2 dieses Vertrags geregelt. (4) Der Auftraggeber behält sich unbeschadet dieses Rahmenvertrags vor, Leistungen nach Abs. 1 in Einzelfällen an Dritte zu vergeben. (5) Die Anlieferung an die dem Auftragnehmer vom Auftraggeber mitgeteilten Dienststellen des ZBFS sowie dem BLJA in München und dem Amt für Maßregelvollzug in Nördlingen hat frei Haus (einschließlich Versand-, Verpackung und ggf. Montage bzw. Entsorgung des Verpackungsmaterials zu erfolgen. Eine Anlieferung mit Sattelschlepper ist wegen beengter Zufahrten nicht möglich. (6) Darauf, dass eine zur Durchführung eines Einzelauftrags erforderliche Leistung dem Auftraggeber selbst obliegt, kann sich der Auftragnehmer nur berufen, soweit diese Leistung bei Auftragserteilung ausdrücklich als dem Auftraggeber obliegende Mitwirkungshandlung vereinbart wurde. (7) Der Auftragnehmer garantiert die volle Funktionsfähigkeit der Bürodrehstühle sowie evtl. Zusatzeinrichtungen. Dazu zählt insbesondere: - Die Einhaltung der anerkannten Regeln der Technik; - die Güte des Materials; - die fachmännisch gute Ausführung der Arbeit;

3 3 2 Einzelaufträge (1) Die Erteilung von Einzelaufträgen kann seitens des Auftraggebers nur durch die Regionalstelle Schwaben in Augsburg, R-Team 96, Finanzmanagement, derzeit insbesondere Herrn Harle und Frau Konopka erfolgen. (2) Die Erteilung der Einzelaufträge erfolgt jeweils gebündelt auf Grundlage des zuvor ermittelten Bedarfs in den einzelnen Regionalstellen des ZBFS, der Zentrale des ZBFS sowie dem BLJA und dem Amt für Maßregelvollzug durch die in Absatz 1 genannte Stelle. (3) Die Einzelaufträge können von der in Absatz 1 genannten Stelle schriftlich bzw. per unterschriebenem Telefax erteilt werden. (4) Die Bestimmungen dieses Rahmenvertrages werden Vertragsinhalt der Einzelaufträge. 3 Lieferfristen (1) Für die Auslieferung der Bürodrehstühle an die einzelnen Regionalstellen des ZBFS, der Zentrale des ZBFS sowie dem BLJA und dem Amt für Maßregelvollzug wird Folgendes vereinbart: Die Liefertermine sind abhängig von dem Bestellzeitpunkt durch die Regionalstelle Schwaben, die auch den gebündelten Abruf koordiniert. Es kann bieterseits davon ausgegangen werden, dass ein einmaliger Abruf pro Jahr erfolgen wird. Der konkrete Liefertermin ist jeweils mit der Regionalstelle Schwaben abzustimmen. Hierbei ist folgender Ablauf einzuhalten: Bestellung durch die Regionalstelle Schwaben Mitteilung der möglichen Liefertermine durch den Auftragnehmer. Ansprechpartner ist allein die Regionalstelle Schwaben Die Ausliefertermine werden dann zunächst von der Regionalstelle Schwaben mit den anderen Regionalstellen abgestimmt und anschließend dem Auftragnehmer unter Benennung der Ansprechpartner vor Ort mitgeteilt. (3) Lieferungen an Samstagen, Sonn- und Feiertagen sind nicht zulässig

4 4 4 Unteraufträge (1) Die Übertragung von Teilen der vom Auftragnehmer geschuldeten Leistung an Unterauftragnehmer durch den Auftragnehmer bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Auftraggebers. (2) Der Auftragnehmer trifft im Fall der Zustimmung durch den Auftraggeber Vereinbarungen mit Unterauftragnehmern in eigenem Namen. Der Auftragnehmer ist nicht berechtigt, aufgrund dieses Vertrages den Auftraggeber zu verpflichten und Verträge zu seinen Lasten abzuschließen. (3) Der Auftragnehmer ist verpflichtet, Unterauftragnehmer auf Verlangen dem Auftraggeber zu benennen. (4) Der Auftragnehmer ist verpflichtet, einem Unterauftragnehmer insgesamt keine ungünstigeren Bedingungen insbesondere hinsichtlich der Zahlungsweise und Sicherheitsleistungen zu stellen, als zwischen ihm und dem Auftraggeber vereinbart ist. Unterauftragnehmer sind nach wettbewerblichen Gesichtspunkten auszuwählen unter Wahrung der mittelständischen Interessen. 5 Sorgfaltspflichten (1) Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die ihm übertragenen Aufgaben mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns und unter Beachtung der Gebote der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit durchzuführen. (2) Der Auftragnehmer ist verpflichtet, bei auftretenden Schwierigkeiten, die die Durchführung des Rahmenvertrags verzögern bzw. unmöglich machen, den Auftraggeber unverzüglich zu unterrichten. 6 Vergütung (1) Der Auftragnehmer erhält für seine Leistungen nur dann eine Vergütung, wenn ein entsprechender Einzelauftrag erteilt wurde. Die Vergütung der Einzelaufträge erfolgt entsprechend der Angaben auf dem Preisblatt des Angebots (Vertragsanlage 3).

5 (2) Vorauszahlungen werden nicht geleistet. 5 (3) Mit dem Kaufpreis sind alle nach diesem Vertrag anfallenden Kosten einschließlich Nebenkosten wie Lagerung, Fracht, Verpackung, Entsorgung, Transport, Versicherung, Montage, Inbetriebnahme und andere Aufwendungen sowie Steuern und Abgaben und Risiko und Gewinn abgegolten. 7 Zahlungsbedingungen, Rechnungslegung (1) Zahlungen erfolgen innerhalb von 30 Tagen nach Zugang einer detaillierten, prüffähigen Rechnung. Soll ein ggf. angebotenes Skonto verwirklicht werden, wird der Auftraggeber entsprechend eher leisten. (2) Rechnungen sind zu richten an: Zentrum Bayern Familie und Soziales - Region Schwaben - Team- 96 Finanzmanagement, Morellstraße 30, Augsburg 8 Geheimhaltung (1) Der Auftragnehmer ist verpflichtet, alle ihm anlässlich der Zusammenarbeit mit dem Auftraggeber ggf. bekannt gewordenen Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse während der Dauer und nach Beendigung des Vertragsverhältnisses geheim zu halten. (2) Der Auftragnehmer sichert zu, dass seine Bediensteten und Beauftragten in gleichem Maße die ihnen bekannt gewordenen Umstände und Tatsachen geheim halten. 9 Datenschutz (1) Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die gesetzlichen Vorschriften über den Datenschutz einzuhalten. (2) Der Auftragnehmer ist verpflichtet, sicherzustellen, dass alle mit der Durchführung des Vertrags befassten Personen an die Einhaltung dieser Vorschriften gebunden sind. Für Verletzungen der Vorschriften haftet der Auftragnehmer dem Auftraggeber.

6 6 10 Haftung und Gewährleistung (1) Gewährleistung und Haftung des Auftragnehmers für die Durchführung dieses Rahmenvertrags und der Einzelaufträge richten sich nach den Bestimmungen der VOL/B in der zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses Vertrags geltenden Fassung und im Übrigen nach den gesetzlichen Vorschriften. (2) Der Auftragnehmer hat den Auftraggeber von Ansprüchen Dritter, die er im Zusammenhang mit der Durchführung dieses Rahmenvertrags und der Einzelaufträge verursacht hat, freizustellen. 11 Laufzeit des Vertrags; Vertragsbeendigung, Verlängerungsoption (1) Dieser Vertrag tritt mit Unterzeichnung in Kraft und läuft bis (2) Es wird eine einmalige Verlängerungsoption von einem Jahr nach Ablauf der eigentlichen Vertragslaufzeit, d. h. für die Zeit vom bis , vereinbart. Die Ausübung der Option erfolgt durch einseitige schriftliche Erklärung des Auftraggebers gegenüber dem Auftragnehmer (unterschriebenes Telefax reicht aus). Die Erklärung erfolgt zur besseren Planbarkeit für den Auftragnehmer so rasch als möglich, spätestens drei Monate vor Ende der regulären Vertragslaufzeit. (3) Der Vertrag kann von beiden Seiten aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist gekündigt werden. Als wichtiger Grund gilt insbesondere die grobe Verletzung der aufgrund dieser Vereinbarung übernommenen Vertragspflichten oder das Verhalten einer Partei, das eine weitere vertrauensvolle Zusammenarbeit unmöglich macht. 12 Schlussbestimmungen (1) Auf diesen Rahmenvertrag und auf Einzelaufträge findet deutsches Recht unter Ausschluss des deutschen internationalen Privatrechts und des UN-Kaufrechts Anwendung. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag entstehenden Rechtsstreitigkeiten ist jeweils derjenige Ort, an welchen die Lieferung erfolgt (Erfüllungsort), sofern nicht ein anderer Gerichtsstand durch zwingende Rechtsvorschriften vorgegeben ist.

7 7 (2) Soweit sich aus diesem Rahmenvertrag oder aus einer ausdrücklichen Vereinbarung bei Erteilung eines Einzelauftrags nichts anderes ergibt, gelten die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B) in der zum Zeitpunkt Zuschlagserteilung geltenden Fassung ergänzend zu diesem Rahmenvertrag und werden auch Vertragsbestandteil erteilter Einzelaufträge. (3) Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftragnehmers kommen weder für diesen Rahmenvertrag noch für Einzelaufträge zur Anwendung. (4) Erfüllungsort ist der Ort, an dem die Bürostuhlbestellung nach diesem Vertrag bzw. nach der jeweiligen Mitteilung des Auftraggebers zu übergeben ist. (5) Sollte die Anlage zu diesem Vertrag Bestimmungen enthalten, die zu den in 1 bis 12 dieses Vertrags unmittelbar enthaltenen Bestimmungen in Widerspruch stehen, gehen die unmittelbar in 1 bis 12dieses Vertrags enthaltenen Bestimmungen vor. (6) Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Alle aufgrund dieses Rahmenvertrags erforderlich werdenden Erklärungen (Annahme von Angeboten, Genehmigungen, etc.) sind ebenfalls nur wirksam, wenn sie schriftlich (unterschriebenes Telefax reicht aus) abgegeben werden, wenn nicht in diesem Rahmenvertrag ausdrücklich etwas anderes zugelassen ist. Das Schriftformerfordernis gilt auch für die Änderung dieser Schriftformklausel. (7) Sollte eine Bestimmung dieses Rahmenvertrages unwirksam sein oder werden, so wird die Gültigkeit dieses Vertrages im Übrigen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung soll eine Regelung treten, die dem Willen der Parteien am nächsten kommt. Dasselbe gilt für etwaige Lücken dieses Rahmenvertrages. Augsburg, den......, den Unterschrift Unterschrift Auftragnehmer Zentrum Bayern Familie und Soziales

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