Muster für eine einfache Vereinssatzung eines Chores
|
|
- Gertrud Egger
- vor 7 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Zur Satzung und zum Satzungsmuster Die Erfordernisse an den Wortlaut einer Satzung, soweit sie die gesetzlich unabdingbaren Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) betreffen, sind in der Bundesrepublik nicht einheitlich geregelt, sondern variieren von Land zu Land, ja oft von Registergericht zu Registergericht. Es ist daher empfehlenswert, den Entwurf einer Satzung, ehe er in der dafür einberufenen qualifizierten Generalversammlung beraten und verabschiedet wird, gerade bezüglich der kritischen Stellen zunächst dem Registergericht, möglichst auch dem Finanzamt zur Einsicht vorzulegen. Dadurch kann vermieden werden, dass eine beschlossene Satzung nur wegen einiger Wortänderungen noch einmal nachgenehmigt werden muss. Bei der Abfassung der steuerlich wichtigen Satzungsbestimmungen sind die Finanzämter gerne behilflich. Da dem Finanzamt auch jede spätere Satzungsänderung mitgeteilt werden muss, sollten geplante Änderungen mit dem Finanzamt ebenfalls schon vor Beschlussfassung besprochen werden. Muster für eine einfache Vereinssatzung eines Chores 1 - Name und Sitz des Vereines Der Verein, der Mitglied des X-Sängerbundes im Deutschen Chorverband ist, führt den Namen X-Chor mit Zusatz e.v. Er hat seinen Sitz in Y-Stadt (Gemeinde) und ist ins Vereinsregister im Amtsgericht Y-Stadt (Gemeinde) eingetragen. 2 - Zweck des Vereins Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts Steuerbegünstigte Zwecke der Abgabenordnung. Zweck des Vereins ist die Pflege des Chorgesangs. Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch folgende Maßnahmen: Durch regelmäßige Proben bereitet sich der Chor für Konzerte und andere musikalische Veranstaltungen vor, stellt sich dabei auch in den Dienst der Öffentlichkeit. Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßige hohe Vergütungen begünstigt werden. Alle Inhaber von Vereinsämtern sind ehrenamtlich tätig. Jeder Beschluss über die Änderung der Satzung ist vor dessen Anmeldung beim Registergericht dem zuständigen Finanzamt vorzulegen.
2 Die Erfüllung des Vereinszweckes geschieht ohne Bevorzugung einer politischen oder konfessionellen Richtung. 3 - Mitglieder Der Verein besteht aus singenden und fördernden Mitgliedern. Singendes Mitglied kann jede stimmbegabte Person sein. Förderndes Mitglied kann jede natürliche oder juristische Person sein, die die Bestrebungen des Chores unterstützen will, ohne selbst zu singen. Um die Aufnahme in den Verein ist beim Vorstand schriftlich nachzusuchen. Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand. Lehnt dieser den Aufnahmeantrag ab, so steht dem Betroffenen die Berufung zur Mitgliederversammlung zu. Diese entscheidet endgültig. 4 - Beendigung der Mitgliedschaft Die Mitgliedschaft endet a) durch freiwilligen Austritt, b) durch Tod, c) durch Ausschluss. Der freiwillige Austritt erfolgt durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Vorstand unter Einhaltung einer vierteljährigen Kündigungsfrist zum Schluss eines Kalenderjahres. Bis zu diesem Zeitpunkt bleibt das ausscheidende Mitglied zur Bezahlung des Mitgliedsbeitrages verpflichtet. Der Tod eines Mitglieds bewirkt das sofortige Ausscheiden. Ein Mitglied kann, wenn es gegen die Vereinsinteressen gröblich verstoßen hat, mit sofortiger Wirkung durch den Vorstand ausgeschlossen werden. Vor der Beschlussfassung ist dem Mitglied unter Setzung einer angemessenen Frist Gelegenheit zur Rechtfertigung zu geben. Der Beschluss über den Ausschluss ist mit Gründen zu versehen und dem Mitglied mittels eingeschriebenen Briefes bekannt zu machen. Gegen den Beschluss steht dem Mitglied die Berufung zur Mitgliederversammlung zu. Die Berufung muss innerhalb einer Frist von einem Monat ab Zugang des eingeschriebenen Briefes beim Vorstand eingelegt werden. Die Mitgliederversammlung, die über die Berufung entscheidet, ist innerhalb von zwei Monaten nach Eingang der Berufungsschrift einzuberufen. Macht ein Mitglied von der Berufung keinen Gebrauch, so unterwirft es sich damit dem Ausschließungsbeschluss mit der Folge, dass eine gerichtliche Anfechtung nicht mehr möglich ist. 5 - Pflichten der Mitglieder Alle Mitglieder haben die Interessen des Vereins zu fördern, die singenden Mitglieder außerdem die Pflicht, regelmäßig an den Singstunden teilzunehmen. Jedes Mitglied ist verpflichtet, den von der Mitgliederversammlung festgesetzten Beitrag pünktlich zu entrichten. Gleiches gilt für den von der Mitgliederversammlung aus besonderen Anlass beschlossenen Umlagesatz.
3 6 - Verwendung der Finanzmittel Mitgliedsbeiträge und andere Zuwendungen dienen allein den beschriebenen Zwecken des Vereins. Nicht mit dem angegebenen Zweck zu vereinbarende Zuwendungen oder unangemessene Vergütungen dürfen aus Vereinsmitteln weder an Mitglieder noch an andere Personen gewährt werden. 7 - Organe des Vereins Organe des Vereins sind a) die Mitgliederversammlung b) der Vorstand 8 - Die Mitgliederversammlung Die Mitgliederversammlung ist mindestens einmal im Laufe eines Jahres durch den Vorstand einzuberufen, im Übrigen dann, wenn mindestens ein Drittel der Mitglieder dies beantragt. Eine Mitgliederversammlung ist vierzehn Tage vorher unter Bekanntgabe der Tagesordnung schriftlich einzuberufen. Die ordnungsgemäß einberufene Mitgliederversammlung ist ohne Rücksicht auf die erschienene Anzahl der Mitglieder beschlussfähig. Die Mitgliederversammlung wird vom ersten Vorsitzenden oder dessen Vertreter geleitet. Alle Beschlüsse, mit Ausnahme des Beschlusses der Auflösung des Vereins, werden mit einfacher Stimmenmehrheit gefasst und durch den Schriftführer protokolliert. Stimmberechtigt sind alle Mitglieder. Stimmengleichheit gilt als Ablehnung. Die Mitgliederversammlung hat folgend Aufgaben: a) Feststellung, Abänderung und Auslegung der Satzung; b) Entgegennahme des Jahresberichts und der Jahresabrechnung des Vorstandes; c) Wahl des Vorstandes; d) Wahl von zwei Rechnungsprüfern auf die Dauer von... Jahren; e) Festsetzung des Mitgliederbeitrages; f) Genehmigung der Jahresrechnung und Entlastung des Vorstandes; g) Beschlussfassung über die Auflösung des Vereins; h) Entscheidung über die Berufung nach 3 und 4 der Satzung; i) Ernennung von Ehrenmitgliedern; k) Entgegennahme des musikalischen Berichts der Chorleiters. Jedem Mitglied steht das Recht zu, Anträge einzubringen. Diese Anträge sind acht Tage vor der Mitgliederversammlung schriftlich und begründet beim Vorstand einzureichen. 9 - Der Vorstand Der Vorstand besteht aus a) dem geschäftsführenden Vorstand, b) dem Chorleiter c) dem Beirat, gebildet aus acht singenden Mitgliedern des Chores (wenn möglich, je zwei Vertreter der vier Singstimmen).
4 Dem geschäftsführenden Vorstand gehören an a) der Vorsitzende, b) der/die stellvertretene(n) Vorsitzende(n), c) der Schriftführer, d) der Kassenführer. Der geschäftsführende Vorstand ist Vorstand im Sinne des 26 BGB. Jedes Mitglied ist allein vertretungsberechtigt. Scheidet ein Mitglied des geschäftsführenden Vorstandes während der Wahlzeit aus, so übernimmt auf Beschluss des Vorstandes eines der übrigen Mitglieder die Geschäfte des Ausgeschiedenen bis zur satzungsgemäßen Neuwahl des Vorstandes. Der Vorstand wird auf... Jahre gewählt mit der Ausnahme des Chorleiters, der durch den Vorstand berufen wird. Der Vorstand fasst seine Beschlüsse in Vorstandssitzungen, die vom Vorsitzenden oder stellvertretenden Vorsitzenden schriftlich oder mündlich einberufen werden. Die Beschlüsse des Vorstandes sind schriftlich niederzulegen und vom Vorsitzenden und Schriftführer zu unterzeichnen Das Geschäftsjahr Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr 11 - Auflösung des Vereins Die Auflösung des Vereins kann nur in einer Mitgliederversammlung mit Zustimmung von drei Viertelteilen der erschienenen Mitglieder beschlossen werden. Sofern Die Mitgliederversammlung nichts anderes beschließt, sind der Vorsitzende und der stellvertretende Vorsitzende die gemeinsam vertretungsberechtigten Liquidatoren. Folgende Alternativen sind denkbar: Bei Auflösung oder Aufhebung des Vereins oder bei Wegfall seines bisherigen Zweckes fällt das Vermögen des Vereins a) an - den - die das... (Bezeichnung einer Körperschaft des öffentlichen Rechts oder einer anderen steuerbegünstigten Körperschaft) - der - die - das - es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke zu verwenden hat. oder b) an eine Körperschaft des öffentlichen Rechts oder eine andere steuerbegünstigte Körperschaft zwecks Verwendung für... (Angabe eines bestimmten gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Zwecks) z.b. Förderung von Wissenschaft und Forschung, Bildung und Erziehung, der Unterstützung von Personen, die im Sinne von 53 AO 1977 wegen...
5 bedürftig sind, Unterhaltung eines Gotteshauses in c) Kann aus zwingenden Gründen der künftige Verwendungszweck jetzt noch nicht angegeben werden ( 61 Abs. 2 AO 1977), so kommt folgende Bestimmung über die Vermögensbildung in Betracht: Bei Auflösung oder Aufhebung des Vereins ist das Vermögen zu steuerbegünstigten Zwecken zu verwenden. Beschlüsse über die künftige Verwendung des Vermögens dürfen erst nach Einwilligung des Finanzamtes ausgeführt werden Inkrafttreten Die vorliegende Satzung ist in der Mitgliederversammlung vom... beschlossen worden und mit dem gleichen Tage in Kraft getreten. Der Vorstand kann zur vorliegenden Satzung eine Geschäftsordnung erlassen. Anmerkung: Die Praxis hat bewiesen, dass ein Vorstand dann am wirksamsten arbeiten kann, wenn er möglichst klein ist. Außerdem ist nach der Rechtsprechung zum Vereinsrecht zu bedenken, dass dem eigentlichen Vorstand nur Personen angehören dürfen, die zur Vertretung des Vereins befugt sind. Jedes Vorstandsmitglied hat im Außenverhältnis unbeschränkte Vertretungsbefugnis. Diese kann nur mit Wirkung im Innenverhältnis durch Beschlüsse des Vorstandes oder der Mitgliederversammlung beschränkt werden. Satzungsbestimmungen wie Der Verein wird durch den Vorsitzenden des Vorstandes, bei dessen Verhinderung durch den stellvertretenen Vorsitzenden vertreten werden von dem Registergericht als nicht eintragungsfähig abgelehnt. Der Außenstehende kann nicht nachprüfen, ob, wann und in welchem Umfang ein Verhinderungsfall gegeben ist oder ob das eine oder andere Vorstandsmitglied als vertretungsberechtigter Vorstand anzusehen ist. Einschränkungen haben, wie angeführt, nur Wirkung im Innenverhältnis. Aus diesem Grunde sollte daher auch dem Chorleiter nicht eine Vorstandseigenschaft zugesprochen werden, da sich nach allgemeinen Erfahrungen der Chorleiter um die Finanz- und Rechtsgeschäfte eines Vereines nicht kümmert. Bei kleinen Vereinen sollte sich daher die Vorstandschaft beschränken auf den a) geschäftsführenden Vorstand und b) den Chorleiter; bei größeren Vereinen kann ein Beirat oder ein erweiterter Vorstand, der aber nicht Vorstand im Sinne des 26 BGB ist, hinzutreten.
Vereins-Satzung des Gemischten Chores movicanto e. V.
Vereins-Satzung des Gemischten Chores movicanto e. V. 1 Name und Sitz des Vereins Der Verein ist Mitglied des Mitteldeutschen Sängerbundes im Deutschen Chorverband. Er führt den Namen movicanto mit dem
MehrSatzung Ehemaligen-Chor der Realschule im Aurain e.v.
Satzung Ehemaligen-Chor der Realschule im Aurain e.v. 1 - Name und Sitz des Vereines Der Verein führt den Namen Ehemaligen-Chor der Realschule im Aurain mit Zusatz e.v.. Er hat seinen Sitz in Bietigheim-Bissingen
MehrSatzung des Gesangvereins Eintracht 1842 e.v. Rodheim v. d. Höhe
Satzung des Gesangvereins Eintracht 1842 e.v. Rodheim v. d. Höhe Satzung des Gesangvereins Eintracht 1842 e.v. Rodheim v. d. Höhe 1 Name und Sitz des Vereins Der Verein führt den Namen Gesangverein Eintracht
MehrSatzung des Chorverbands Bad Tölz Wolfratshausen
Satzung des Chorverbands Bad Tölz Wolfratshausen 1 Name und Sitz des Vereins Der Verein, der Mitglied im Bayerischen Sängerbund e.v. und im Deutschen Sängerbund e.v. ist, führt den Namen Chorverband Bad
MehrDer am 21.November 1888 in Ottendorf (Kocher) gegründete Gesangverein führt den Namen
LIEDERKRANZ OTTENDORF 1888 e.v. Satzung 1 Name und Sitz des Vereins: Der am 21.November 1888 in Ottendorf (Kocher) gegründete Gesangverein führt den Namen Liederkranz Ottendorf 1888 e.v. Der Verein ist
MehrMännergesangverein Sängerkranz Möckers e.v.
Seite 1 von 7 VEREINSSATZUNG MÄNNERGESANGVEREIN SÄNGERKRANZ MÖCKERS e.v. 1 NAME, SITZ UND ZWECK DES VEREINS Abs. A Name Der Verein führt den Namen Männergesangverein (MGV) Sängerkranz Möckers e.v. Abs.
MehrSATZUNG ABIFESTIVAL SEIT 1981 E.V. (vom 27. Dezember 2004, zuletzt geändert durch Beschluss der Mitgliederversammlung vom 27.
SATZUNG ABIFESTIVAL SEIT 1981 E.V. (vom 27. Dezember 2004, zuletzt geändert durch Beschluss der Mitgliederversammlung vom 27. Dezember 2011) Inhaltsverzeichnis Seite Inhaltsverzeichnis 1 1 Firma, Sitz
MehrMännergesangverein "Concordia" Gunzenbach 1896 e.v. Mitglied des Maintalsängerbundes im Deutschen Sängerbund
1 Name und Sitz des Vereins Der Verein, der Mitglied des Maintal-Sängerbundes im Deutschen Sängerbund ist, führt den Namen "Männergesangverein Concordia Gunzenbach 1896" mit dem Zusatz e.v. Er hat seinen
MehrSatzung des Fördervereins der Adolph-Diesterweg-Schule Weidenhausen
Satzung des Fördervereins der Adolph-Diesterweg-Schule Weidenhausen 1 Name und Sitz des Vereins (1) Der Verein führt den Namen Förderverein der Adolph-Diesterweg- Schule Gladenbach-Weidenhausen und hat
MehrSatzung des Musikverein Lindorf
e. V. 1 Name und Sitz Die im Jahre 1924 gegründete Musikkapelle führt seit 1949 den Namen Musikverein Lindorf. Der Verein hat seinen Sitz in Kirchheim unter Teck. Der Verein soll in das Vereinsregister
MehrVEREINSSATZUNG. Name und Sitz des Vereins
VEREINSSATZUNG 1 Name und Sitz des Vereins Der Verein, der Mitglied im Verband Saarländischer Karnevalsvereine (VSK) ist, führt den Namen - Karnevalsverein Beckingen "Grad ze laeds" 1947 e. V. -. Er hat
MehrFörderverein Evangelische Regelschule
Satzung des Förderverein e.v. Seite 1 von 5 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr 1. Der Verein führt den Namen: "Fördervein e.v." 2. Er soll im Vereinsregister eingetragen werden und trägt dann den Zusatz e.v.
MehrSatzung des Fördervereins Bewährungshilfe Köln e.v. beschlossen in der Mitgliederversammlung am 6.11.2013 ( 7 Abs.4 Satz 3 eingefügt durch Beschluss
Satzung des Fördervereins Bewährungshilfe Köln e.v. beschlossen in der Mitgliederversammlung am 6.11.2013 ( 7 Abs.4 Satz 3 eingefügt durch Beschluss der MV vom 07.11.2012): 2 S A T Z U N G des Fördervereins
MehrSatzung. Beratungsstelle für Krebsbetroffene Leverkusen e.v. help. - Kontakt und Information für Betroffene und Angehörige -
Satzung Beratungsstelle für Krebsbetroffene Leverkusen e.v. help - Kontakt und Information für Betroffene und Angehörige - 1 Name und Sitz 1. Der Verein trägt den Namen Beratungsstelle für Krebsbetroffene
MehrSatzung. des Fördervereins Handballfreunde OHA-2010
Satzung des Fördervereins Handballfreunde OHA-2010 1 Name, Sitz, Eintragung, Geschäftsjahr (1) Der Verein trägt den Namen Förderverein Handballfreunde OHA-2010. Er hat seinen Sitz in Hattorf am Harz. (2)
MehrSatzung Rheinbouler Worms
Satzung Rheinbouler Worms 1 Name, Sitz, Rechtsform Der Verein führt den Namen 1.PC Rheinbouler Worms hat seinen Sitz in Worms und soll in das Vereinsregister eingetragen werden. Nach der Eintragung lautet
MehrSatzung. Gemischter Chor Radolfzell e.v. Harmonie/Frohsinn 1835/1881. Neufassung vom
Satzung Gemischter Chor Radolfzell e.v. Harmonie/Frohsinn 1835/1881 Neufassung vom 06.12.2015 durch Beschluss der Jahreshauptversammlung am 08.03.2016 Präambel Der Gemischte Chor Radolfzell entstand aus
MehrSatzung des Gesangverein Stand 2010
SATZUNG des GESANGVEREIN1848 e.v. Niedernhall vom 09.Februar 2010 1 Name und Sitz des Vereins Der Verein, der Mitglied des Chorverband Region Kocher e.v., des Schwäbischen Chorverband e.v. und des Deutschen
Mehr(2) Der Kreisverband hat seinen Sitz in Dortmund und ist im Vereinsregister beim Amtsgericht Dortmund eingetragen.
Satzung Chorverband Dortmund e.v. 1 Name und Sitz (1) Der im Jahr 1926 gegründete Kreisverband, Mitglied im ChorVerband Nordrhein-Westfalen e.v. unddeutschen Chorverband e.v., trägt den Namen "Chorverband
MehrSatzung des Vereins. ShoutOutLoud- Changing the World Step by Step. 1 Name und Sitz des Vereins, Geschäftsjahr
Satzung des Vereins ShoutOutLoud- Changing the World Step by Step 1 Name und Sitz des Vereins, Geschäftsjahr (1) Der Verein führt den Namen ShoutOutLoud - Changing the World Step by Step" (nachfolgend
Mehr(1) Der Verein führt den Namen XY...verein. Er soll in das Vereinsregister eingetragen werden; nach der Eintragung lautet der Name XY...verein e. V.
Satzung eines eingetragenen Idealvereins 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr (1) Der Verein führt den Namen XY...verein. Er soll in das Vereinsregister eingetragen werden; nach der Eintragung lautet der Name XY...verein
MehrSatzung der Schola St. Martin Zorneding e.v.
Satzung der Schola St. Martin Zorneding e.v. 1 Name und Sitz des Vereines/Chores Der Verein/Chor führt den Namen Schola St. Martin Zorneding e.v. Er hat seinen Sitz in Zorneding in der Pfarrei St. Martin
Mehr1. Der Verein führt den Namen BUNDESARBEITSGEMEINSCHAFT FAMILIENBILDUNG UND BERATUNG e.v.
Satzung 1 Name und Sitz 1. Der Verein führt den Namen BUNDESARBEITSGEMEINSCHAFT FAMILIENBILDUNG UND BERATUNG e.v. 2. Er hat seinen Sitz in Bonn und ist in das Vereinsregister des Amtsgerichts Bonn eingetragen.
MehrSatzung des Vereins für Integration und Teilhabe am Leben e.v.
Satzung des Vereins für Integration und Teilhabe am Leben e.v. Der Verein führt den Namen: 1 Name und Sitz Verein für Integration und Teilhabe am Leben e.v. Der Verein ist in das Vereinsregister beim AG
MehrSatzung. Alumniverein Chemie der Universität Regensburg e.v.
Alumniverein Chemie der Universität Regensburg e.v. in der Fassung der Bekanntmachung vom 20.5.2011 1 1 Name und Sitz I. Der Verein führt den Namen Alumniverein Chemie der Universität Regensburg e.v. kurz
MehrSatzung Wilandes-Chor Wilsdruff e.v.
Satzung Wilandes-Chor Wilsdruff e.v. 1 Name und Sitz des Vereins 1) Der Verein führt den Namen Wilandes-Chor Wilsdruff mit Zusatz e. V. 2) Er hat seinen Sitz in Wilsdruff. 3) Der Verein ist in das Vereinsregister
MehrSatzung Stadtfabrikanten e.v.
Satzung Stadtfabrikanten e.v. 1 Name und Sitz 1. Der Verein führt den Namen Stadtfabrikanten e.v. 2. Der Verein hat seinen Sitz in Chemnitz mit Gerichtsstand Chemnitz. 3. Das Geschäftsjahr des Vereins
MehrSatzung bei Vereinsgründung
Satzung bei Vereinsgründung 1 Name, Sitz, Eintragung, Geschäftsjahr (1) Der Verein trägt den Namen StrelaKids e.v. - Verein zur Schulung chronisch kranker Kinder und Jugendlicher, deren Eltern und Betreuer
MehrFörderverein Bücherei der Gemeinde Jork
Förderverein Bücherei der Gemeinde Jork 1 Name und Sitz (1) Der Verein trägt den Namen Förderverein Bücherei der Gemeinde Jork. (2) Er soll in das Vereinsregister eingetragen werden und erhält dann den
MehrSATZUNG FÜR DEN FÖRDERVEREIN ZWECKVERBAND SOZIALE DIENSTE ANTRIFTTAL-KIRTORF
SATZUNG FÜR DEN FÖRDERVEREIN ZWECKVERBAND SOZIALE DIENSTE ANTRIFTTAL-KIRTORF 1 Name, Sitz 1. Der Förderverein führt den Namen Förderverein des Zweckverbandes Soziale Dienste Antrifttal-Kirtorf. 2. Er hat
MehrDer Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch folgende Maßnahmen:
Schütz Kammerchor Würzburg e.v. Vereinssatzung 1 Name und Sitz des Vereins Der Verein führt den Namen Schütz Kammerchor Würzburg. Er hat seinen Sitz in Würzburg. Er soll ins Vereinsregister beim Amtsgericht
MehrSatzung des Vereins "Vielfalt Marburg e.v."
Satzung des Vereins "Vielfalt Marburg e.v." 1 Name und Sitz (1) Der Verein führt den Namen " Vielfalt Marburg e.v." (2) Sitz des Vereins ist Marburg. 2 Zweck Zweck des Vereins ist die Förderung der interkulturellen
Mehra) Der Verein wird zunächst als nicht eingetragener Verein gegründet. und führt den Namen Verein Kinderweihnachtswunsch
Verein Kinderweihnachtswunsch. Satzung 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr a) Der Verein wird zunächst als nicht eingetragener Verein gegründet. und führt den Namen Verein Kinderweihnachtswunsch b) Der Verein
Mehr1 Name, Sitz, Geschäftsjahr. 2 Zweck des Vereins, Gemeinnützigkeit
1 Name, Sitz, Geschäftsjahr (1) Der Name des Vereins lautet : Deutsch - Gambianische Hilfe für Kinder und Menschen in Not Er soll in das Vereinsregister eingetragen werden. Nach der Eintragung führt er
MehrS a t z u n g des nicht eingetragenen Vereins
S a t z u n g des nicht eingetragenen Vereins 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr 1. Der nicht eingetragene Verein führt den Namen.. ohne den Zusatz e.v. 2. Der Verein hat seinen Sitz in der Stadt Bad Neuenahr-Ahrweiler,
MehrSatzung Liederkranz Gaildorf. Inhaltsverzeichnis. Seite 2. 1 Name. 2 Sitz und Zweck. 3 Gliederung des Vereins. 4 Mitglieder und Mitgliedschaft
Satzung Seite 2 Inhaltsverzeichnis 1 Name 2 Sitz und Zweck 3 Gliederung des Vereins 4 Mitglieder und Mitgliedschaft 5 Beendigung 6 Rechte der Mitglieder 7 Pflichten der Mitglieder 8 Verwendung der Finanzmittel
MehrVereinssatzung. 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr. 2 Vereinszweck. 3 Gemeinnützigkeit
1 Name, Sitz, Geschäftsjahr Vereinssatzung 1. Der Verein führt den Namen Zuflucht Müllheim. Er soll in das Vereinsregister eingetragen werden. Nach der Eintragung führt er den Namenszusatz e.v.. 2. Er
MehrSatzung. des Frankfurter Fördervereins. für physikalische Grundlagenforschung e. V. 1 Name, Geschäftsjahr
70/V/1180/98 080299.ah 160399.40-rp Stand: 11/2009 Satzung des Frankfurter Fördervereins für physikalische Grundlagenforschung e. V. 1 Name, Geschäftsjahr 1. Der Verein führt den Namen Frankfurter Förderverein
MehrSatzung des Musikverein Brandis e.v. August 2008
Satzung des Musikverein Brandis e.v. August 2008 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr Der Verein führt den Namen Musikverein Brandis e.v.. Er ist in das Vereinsregister eingetragen. Der Sitz des Vereins ist Brandis.
MehrVereinssatzung des Museumsvereins des Deutschen Historischen Museums e.v.
Vereinssatzung des Museumsvereins des Deutschen Historischen Museums e.v. 1 Name und Sitz 1. Der Verein führt den Namen Museumsverein des Deutschen Historischen Museums e.v.. 2. Der Verein hat seinen Sitz
MehrFörderverein Debschwitzer Schulen Gera e.v. Darwinstr. 9, 07548 Gera
Satzung des Fördervereins Debschwitzer Schulen Gera e.v. 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr 1. Der Förderverein der Debschwitzer Schulen Gera ist eine außerschulische Vereinigung. Er führt den Namen Förderverein
MehrSatzung des Betreuungsvereins Neues Ufer e.v.
Satzung des Betreuungsvereins Neues Ufer e.v. Sparkasse Mecklenburg - Schwerin Bankleitzahl: 140 520 00 Konto: 36 00 62 849 Satzung des Betreuungsvereins Neues Ufer e.v. 1 Name, Sitz, Wirkungskreis (1)
MehrFörderverein Jakobikirche. Satzung
Förderverein Jakobikirche Satzung 1 Name, Sitz, Eintragung, Geschäftsjahr (1) Der Verein trägt den Namen Förderverein Jakobikirche (2) Er ist in das Vereinsregister einzutragen, der Name erhält den Zusatz
MehrVereinssatzung. (2) Der Verein hat seinen Sitz in Georgsmarienhütte. Der Ort der Verwaltung wird durch den Vorstand bestimmt.
Vereinssatzung 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr (1) Der Verein führt den Namen Wir starten gleich!. Er soll in das Vereinsregister eingetragen werden; nach der Eintragung lautet der Name Wir starten gleich!
MehrSatzung. in der Fassung des Beschlusses der Jahreshauptversammlung vom 11.6.2010. Hilfe für West-Afrika e.v.
Satzung in der Fassung des Beschlusses der Jahreshauptversammlung vom 11.6.2010 1 Name, Sitz und Zweck des Vereins Der Verein mit Sitz in Mössingen-Talheim verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige
MehrSatzung des Gesangvereins Eintracht" 1843 in Fränkisch-Crumbach
Satzung des Gesangvereins Eintracht" 1843 in Fränkisch-Crumbach 1 Name und Sitz des Vereins Der Verein, der Mitglied des Hessischen Sängerbundes im Deutschen Sängerbund ist, führt den Namen Gesangverein
MehrGospel & Musicalensemble Heaven's Gate" e.v. Satzung
Gospel & Musicalensemble Heaven's Gate" e.v. Satzung 1 Name und Sitz des Vereins Der Verein führt den Namen Heaven's Gate mit dem Zusatz e.v. Er hat seinen Sitz in Ludwigshafen-Rheingönheim und ist in
MehrAllgemeiner Verein für Hundeerziehung e.v.
.Satzung Allgemeiner Verein für Hundeerziehung e.v. Paderborn Vom 13.06.04 $ I - Name und Sitz des Vereins Der Verein trägt den Namen,,Allgemeiner Verein für Hundeerziehung Paderborn" im weiteren AVH genannt.
MehrSatzung. des Magdeburger Förderkreises krebskranker Kinder e.v. Name, Sitz, Geschäftsjahr. 2 Wirkungsbereich, Charakter, Zweck des Vereins
Satzung des Magdeburger Förderkreises krebskranker Kinder e.v. 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr Der Verein führt den Namen Magdeburger Förderkreis krebskranker Kinder e.v. und ist im Vereinsregister des Amtsgerichtes
MehrSATZUNG des Vereins DEUTSCHE GESELLSCHAFT FÜR SYSTEMISCHE SOZIALE ARBEIT (DGSSA) 1 Name und Sitz
SATZUNG des Vereins DEUTSCHE GESELLSCHAFT FÜR SYSTEMISCHE SOZIALE ARBEIT (DGSSA) 1 Name und Sitz Der Verein DEUTSCHE GESELLSCHAFT FÜR SYSTEMISCHE SOZIALE ARBEIT (DGSSA) hat seinen Sitz in Berlin. Er wird
MehrSatzung der Internationalen Arbeitsgemeinschaft für Orgeldokumentation e.v. (International Association for Organ Documentation) IAOD
Satzung der Internationalen Arbeitsgemeinschaft für Orgeldokumentation e.v. (International Association for Organ Documentation) IAOD Durch einstimmigen Beschluss ihrer Mitglieder haben diese am 20.01.1990
MehrDer Verein Gründung, Vorstand, Beirat
Der Verein Gründung, Vorstand, Beirat Der Verein für Juristische Zeitgeschichte verfolgt den Zweck, die Forschung über Juristische Zeitgeschichte zu fördern. Nach seiner Satzung fördert er die am Institut
MehrSatzung Gemischter Chor Freundschaft Elgendorf e.v.
Satzung Gemischter Chor Freundschaft Elgendorf e.v. 1 Name und Sitz des Vereins Der im Jahre 1886 gegründete Männergesangverein Freundschaft Elgendorf e.v. trägt nun den Namen: Gemischter Chor Freundschaft
MehrKühlhaus Görlitz e.v.
SATZUNG Kühlhaus Görlitz e.v. Am Bahnhof Weinhübel 2 02827 Görlitz Telefon: +49 3581 429926 Internet: www.kuehlhaus-goerlitz.de E-Mail: info@kuehlhaus-goerlitz.de Kühlhaus Görlitz e.v. Gesellschaft gestalten
MehrSatzung PC-TAFEL e.v.
Satzung PC-TAFEL e.v. Allgemeines Viele Dinge des alltäglichen Lebens sind heutzutage ohne Computer nicht mehr realisierbar. Aber nicht jeder hat die finanzielle Möglichkeit sich einen Computer zu kaufen.
MehrDer Verein, der Mitglied im Chorverband Niedersachsen-Bremen im Deutschen Chorverband ist, führt den Namen. Camerata Rossinyol.
...;-:- Vereinssatzung 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr Der Verein, der Mitglied im Chorverband Niedersachsen-Bremen im Deutschen Chorverband ist, führt den Namen Der Verein hat seinen Sitz in Ahlerstedt. Camerata
MehrSatzung für den Verein Apfelblüte e.v.
Satzung für den Verein Apfelblüte e.v. Apfelblüte e.v. Kopernikusstraße 74a 47918 Tönisvorst www.apfelbluete.tv kinderhilfe@apfelbluete.tv Vertretungsberechtigter/ Vorstand Birgit Koenen, Vorsitzende;
MehrSATZUNG des gemeinnützigen Vereins Hominum International e.v. - Flüchtlingshilfe Feuerdornweg 5 a 15827 Blankenfelde Mahlow
1 Name und Sitz des Vereins Der Verein führt den Namen: Hominum International. Er soll in das Vereinsregister eingetragen werden und trägt dann den Zusatz "e.v.". Der Sitz des Vereins ist 15827 Blankenfelde-
MehrBayerischer Localbahn Verein e. V. Tegernsee Satzung
Bayerischer Localbahn Verein e. V. Tegernsee Satzung 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr 1. Der Verein führt den Namen Bayerischer Localbahn Verein e.v. und hat seinen Sitz in Tegernsee. Er ist in das Vereinsregister
MehrSatzung des Gesangvereins Oberbieber, Stand Satzung
Satzung 1 1 Name und Sitz des Vereins Der Verein führt den Namen Gesangverein Oberbieber und setzt sich zusammen aus dem Männergesangverein 1842/78 Oberbieber und dem im Jahr 2015 gegründeten Gemischten
MehrSatzung Förderverein Stadtbücherei Frankenthal (Pfalz) e.v.
1 Satzung Förderverein Stadtbücherei Frankenthal (Pfalz) e.v. 1 Name des Vereins Der Verein führt den Namen: Förderverein Stadtbücherei Frankenthal (Pfalz) e.v. Er wurde am 29.03.1995 in das Vereinsregister
MehrVereinssatzung Der Bundesarbeitsgemeinschaft Rehabilitation psychisch kranker Menschen (BAG RPK)
Vereinssatzung Der Bundesarbeitsgemeinschaft Rehabilitation psychisch kranker Menschen (BAG RPK) 1 - Name und Sitz des Vereines Der Verein führt den Namen Bundesarbeitsgemeinschaft Rehabilitation psychisch
MehrDer Verein soll in das Vereinsregister des Amtsgerichtes Traunstein eingetragen werden und führt danach den Zusatz e.v.
Verein Sonnenstern e.v. Vereinssatzung 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr Der Verein führt den Namen Sonnenstern. Der Sitz des Vereins ist Raubling, Oberbayern. Der Verein soll in das Vereinsregister des Amtsgerichtes
MehrSatzung Sea-Watch. 1 Name Sitz Geschäftsjahr
1 Name Sitz Geschäftsjahr 1. Der Verein führt den Namen Sea-Watch. 2. Der Verein hat seinen Sitz in Berlin und ist im Vereinsregister beim Amtsgericht Berlin- Charlottenburg eingetragen. Er trägt dann
MehrSatzung. der Sängervereinigung 1845/1891 Maikammer e.v. (1) Der Verein führt den Namen Sängervereinigung 1845/1891 Maikammer mit dem Zusatz e.v.
Satzung der Sängervereinigung 1845/1891 Maikammer e.v. 1 Name und Sitz des Vereins (1) Der Verein führt den Namen Sängervereinigung 1845/1891 Maikammer mit dem Zusatz e.v. (2) Der Verein ist Mitglied des
MehrSatzung des WEIMARER REPUBLIK e.v.
Satzung des WEIMARER REPUBLIK e.v. 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr des Vereins (1) Der Verein trägt den Namen Weimarer Republik. Nach erfolgter Eintragung in das Vereinsregister führt er den Namen Weimarer
MehrSatzung European Association for Training Organisations (EATO)
European Association for Training Organisations vorstand@eato.eu www.eato.eu Seite 1 / 5 Satzung European Association for Training Organisations (EATO) 1 NAME, SITZ (1) Der Verband wird in der Rechtsform
MehrMustersatzung für einen eingetragenen Verein
Anlage 1 Mustersatzung für einen eingetragenen Verein (die nach 60 der Abgabenordnung gesetzlich erforderlichen Festlegungen sind kursiv gedruckt) 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr 1 Nr. 1 Der Verein führt den
MehrSatzung der Landesarbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung Mecklenburg-Vorpommern e. V. in der Fassung vom 29.09.2009
Satzung der Landesarbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung Mecklenburg-Vorpommern e. V. in der Fassung vom 29.09.2009 1 Name, Sitz, Tätigkeitsbereich und Mitgliedschaft in der Bundesarbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung
MehrS A T Z U N G Förderverein der Jugendfeuerwehr Wiesloch Abt. Wiesloch e.v.
S A T Z U N G Förderverein der Jugendfeuerwehr Wiesloch Abt. Wiesloch e.v. 1/7 NAME, SITZ, RECHTSFORM UND GESCHÄFTSJAHR 1 1. Der Verein trägt den Namen Förderverein der Jugendfeuerwehr Wiesloch Abt. Wiesloch
MehrTurn- und Sportverein Wietzen e. V
Turn- und Sportverein Wietzen e. V Satzung Stand: Januar 2016 Inhaltsverzeichnis 1 Name, Sitz und Rechtsform 2 Zweck, Aufgaben und Gemeinnützigkeit 3 Mitgliedschaften des TSV Wietzen e.v. 4 Geschäftsjahr
MehrDer Verein ist selbstlos tätig und verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
Satzung vom 26. November 2006 Artikel 1 Name Der am 12. November 2006 gegründete Radsportverein führt den Namen RC Racing Elephants und soll in das Vereinsregister eingetragen werden; nach der Eintragung
MehrSATZUNG des H e a r t - C h o r S i m m e r n e. V." in der Fassung vom
SATZUNG des H e a r t - C h o r S i m m e r n e. V." in der Fassung vom 01.09.2009 1 Name und Sitz des Vereins Der Verein führt den Namen Heart-Chor Simmern e. V. und hat seinen Sitz in 55469 Simmern.
MehrSatzung. Männerchor Eintracht 1892 e.v.
Satzung Männerchor Eintracht 1892 e.v. 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr Der Verein führt den Namen Männerchor Eintracht 1892 e. V." Er ist im Vereinsregister des Amtsgerichts Charlottenburg unter Nr. 13826
MehrSatzung des Förderverein Immanuelkirche e.v.
Satzung des Förderverein Immanuelkirche e.v. 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr 1. Der Verein führt den Namen "Förderverein Immanuelkirche Berlin e.v." Der Verein hat seinen Sitz in Berlin und ist ins Vereinsregister
MehrSatzung Kunst am Kai e.v.
Satzung Kunst am Kai e.v. 1. Name, Sitz, Eintragung, Geschäftsjahr Der Verein führt den Namen Kunst am Kai e.v." und hat seinen Sitz in Lübeck. Der Verein wird in das Vereinsregister beim Amtsgericht in
MehrSatzung 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr 2 Zweck und Ziele des Vereins Zuganges Versorgungs- Beratungsqualität Öffentlichkeit
Satzung 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr 1. Der Verein führt den Namen SEGEMI - Seelische Gesundheit! Migration und Flucht e.v. 2. Der Verein hat seinen Sitz in Hamburg. 3. Das Geschäftsjahr des Vereins ist
MehrSatzung des Techniker-Kooperationsvereines München TEKOM e.v. der Technikerschule der Landeshauptstadt München vom 26.10.1998
TEKOS1/26.10.98 Satzung des Techniker-Kooperationsvereines München TEKOM e.v. der Technikerschule der Landeshauptstadt München vom 26.10.1998 1 Name und Sitz 1. Der Verein führt den Namen,,Techniker-Kooperationsverein
MehrSatzung der Ökumenischen Initiative Lüttringhausen
Satzung der Ökumenischen Initiative Lüttringhausen 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr 1. Der Verein trägt den Namen Ökumenische Initiative Lüttringhausen. 2. Der Verein hat seinen Sitz in Remscheid. 3. Das
MehrSelbsthilfegruppe Prostatakrebs Pforzheim - Vereinssatzung -
Selbsthilfegruppe Prostatakrebs Pforzheim - Vereinssatzung - 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr 1. Der Verein führt den Namen Selbsthilfegruppe Prostatakrebs Pforzheim mit Sitz in Pforzheim. 2. Geschäftsjahr
MehrSatzung Elternverein für krebskranke Kinder Wilhelmshaven-Friesland-Harlingerland e.v.
Satzung Elternverein für krebskranke Kinder Wilhelmshaven-Friesland-Harlingerland e.v. 1 Name und Sitz Der Verein führt den Namen Elternverein für krebskranke Kinder Wilhelmshaven- Friesland-Harlingerland
MehrSatzung des Fördervereins Kilian - Sozialfonds
1 Satzung des Fördervereins Kilian - Sozialfonds 1 Name, Sitz, Eintragung und Geschäftsjahr Der Verein trägt den Namen Kilian - Sozialfonds Der Sitz des Vereins ist Paderborn. Der Verein soll im Vereinsregister
MehrSatzung des Trägervereins für das Gebäude der Bessunger Knabenschule Ludwigshöhstrasse 42, 64285 Darmstadt Tel. 06151/61650
Satzung des Trägervereins für das Gebäude der Bessunger Knabenschule Ludwigshöhstrasse 42, 64285 Darmstadt Tel. 06151/61650 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr 1. Der Verein führt den Namen Trägerverein für das
MehrSATZUNG des Geschenke der Hoffnung e.v.
Stand gemäß Beschluss der Mitgliederversammlung vom 2.03.2013 SATZUNG des Geschenke der Hoffnung e.v. 1 Name und Sitz des Vereins Der Verein führt den Namen Geschenke der Hoffnung e.v., hat seinen Sitz
MehrSatzung VEREIN SOLIDARGEMEINSCHAFT UMWELTBEWUSSTER BÜRGER - SuB
Satzung VEREIN SOLIDARGEMEINSCHAFT UMWELTBEWUSSTER BÜRGER - SuB 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr (1) Der Verein führt den Namen "Solidargemeinschaft umweltbewusster Bürger - SuB", nach der beabsichtigten Eintragung
MehrHeimatverein Lathen e.v.
Heimatverein Lathen e.v. Anschrift: Luise Redenius-Heber Gartenstr. 1 49762 Lathen S a t z u n g 1 Name und Sitz 1. Der Verein führt den Namen Heimatverein Lathen. 2. Der Verein soll in das Vereinsregister
Mehrder Gesellschaft der Freunde und Förderer der Ludgerusschule zu Essen-Werden e. V.
Satzung der Gesellschaft der Freunde und Förderer der Ludgerusschule zu Essen-Werden e. V. 1 Name und Sitz Der Verein Gesellschaft der Freunde und Förderer der Ludgerusschule zu Essen-Werden im Nachfolgenden
MehrSATZUNG FÜR DEN VEREIN FREIWILLIGE FEUERWEHR KRONBERG (TAUNUS) DER FEUERWEHR KRONBERG IM TAUNUS
SATZUNG FÜR DEN VEREIN FREIWILLIGE FEUERWEHR KRONBERG (TAUNUS) DER FEUERWEHR KRONBERG IM TAUNUS Stand: 15. Januar 2010 Gliederung 1 Name und Sitz des Vereins............................ 1 2 Zweck und Aufgabe...............................
MehrVerein der Freunde und Förderer der Goethe Schule Flensburg e.v. Satzung. Name und Sitz des Vereins, Geschäftsjahr
Verein der Freunde und Förderer der Goethe Schule Flensburg e.v. Satzung 1 Name und Sitz des Vereins, Geschäftsjahr 1. Der Verein führt den Namen Verein der Freunde und Förderer der Goethe-Schule Flensburg
MehrSatzung des Vereins "Hilfe für krebskranke Kinder Vechta e.v.", beschlossen am 09. 06. 2009
Satzung des Vereins "Hilfe für krebskranke Kinder Vechta e.v.", beschlossen am 09. 06. 2009 1 Name und Sitz Der Verein führt den Namen Hilfe für krebskranke Kinder Vechta e. V.". Er hat seinen Sitz in
MehrSatzung des Männergesangvereins Sängerbund 1868 Rauenberg e.v. Gegründet 1868
Satzung des Männergesangvereins Sängerbund 1868 Rauenberg e.v. Gegründet 1868 1. Name - Sitz - Zweck 1 Der MGV Sängerbund 1868" Rauenberg ist Mitglied des Badischen Chorverbandes e.v. im Deutschen Chorverband
MehrSatzung Naumburger Innenstadt e.v.
Satzung Naumburger Innenstadt e.v. 1 Name und Sitz des Vereins 1. Der Verein führt den Namen Naumburger Innenstadt e.v.. Er ist im Vereins-register eingetragen. 2. Er hat seinen Sitz in Naumburg. 2 Zweck
MehrSatzung vom
Mitarbeiter- und Pensionärsverein Siemens Kemnath e.v. Satzung vom 18.12.2014 Wahlordnung vom 16.04.2013-1 - 1 Name, Rechtsform und Sitz des Vereins (1) Der Verein führt den Namen Mitarbeiter- und Pensionärsverein
MehrVereinssatzung. Burgschauspiele Leofels e. V. 1: Name und Sitz des Vereins
Vereinssatzung 1: Name und Sitz des Vereins Der Verein führt den Namen: Burgschauspiele Leofels e.v. Er hat seinen Sitz in Ilshofen-Leofels und ist in das Vereinsregister beim Amtsgericht Schwäbisch Hall
MehrSatzung für einen Verein
Satzung für einen Verein 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr 1.1 Der Verein führt den Namen German Medical Club e.v.. Er wird in das Vereinsregister beim Amtsgericht Berlin eingetragen. 1.2 Der Verein hat seinen
MehrGesellschaft für zeitgenössische Kunst Osnabrück e.v., Telgenkamp 23, Osnabrück
Satzung der Gesellschaft für zeitgenössische Kunst Osnabrück e.v 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr (1) Der Verein führt den Namen "Gesellschaft für zeitgenössische Kunst Osnabrück". Er soll in das Vereinsregister
MehrSATZUNG der Gesellschaft der Freunde und Förderer der Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg
Gesellschaft der Freunde und Förderer der Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg SATZUNG der Gesellschaft der Freunde und Förderer der Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg Beschluss der Mitgliederversammlung
MehrFRANKFURTER VEREIN SATZUNG ZUR FÖRDERUNG AUSLÄNDISCHER STUDIERENDER IN NOT E.V.
FRANKFURTER VEREIN ZUR FÖRDERUNG AUSLÄNDISCHER STUDIERENDER IN NOT E.V. SATZUNG FRANKFURTER VEREIN ZUR FÖRDERUNG AUSLÄNDISCHER STUDIERENDER IN NOT E.V. Satzung 1 Name - Sitz - Geschäftsjahr (1) Der Verein
MehrSatzung. Name und Sitz des Vereines
Satzung 1 Name und Sitz des Vereines HAUS & GRUND SAARLOUIS e. V., Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümerverein, im folgenden kurz Verein genannt, hat seinen Sitz in Saarlouis. Er ist in das Vereinsregister
MehrDer Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch die drei Säule:
1 Name, Sitz, Geschäftsjahr (1) Die Gemeinschaft führt den Namen Ars Inveniendi. (2) Der Sitz der Gemeinschaft ist Frankenthal, bei Vereinsgründung ist die Gemeinschaft beim Vereinsregister des Amtsgerichts
Mehr