(gültig auch für alle verbundenen Unternehmen und Standorte des Lieferanten, die LEONI beliefern) - nachfolgend Lieferant genannt-

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "(gültig auch für alle verbundenen Unternehmen und Standorte des Lieferanten, die LEONI beliefern) - nachfolgend Lieferant genannt-"

Transkript

1 QUALITY ASSURANCE AGREEMENT (QAA / QUALITÄTSSICHERUNGSVEREINBARUNG) Zwischen und Inhalt LEONI Bordnetz-Systeme GmbH (gültig auch für die verbundenen Unternehmen und Standorte von LEONI, die vom Lieferanten Lieferungen und Leistungen erhalten) - nachfolgend LEONI genannt (gültig auch für alle verbundenen Unternehmen und Standorte des Lieferanten, die LEONI beliefern) - nachfolgend Lieferant genannt- 1 Gegenstand der Vereinbarung Qualitätsmanagementsystem des Lieferanten und der Unterlieferanten Beanstandungen, Maßnahmen Audit Qualitätsmanagement Information, Dokumentation und Aufbewahrung Entwicklung; Planung; Prozess-FMEA und QM-Pläne; Bemusterung und Freigabe von Produkten (Erstmusterprüfungen); Re-Qualifikationsprüfungen; IMDS Serienfertigung; Sonderfreigaben und Qualitätsverbesserungen; LEONI-Logistikrichtlinie, Transportmittel und Kennzeichnungen; Rückverfolgbarkeit; LEONI-Eigentum Prüfungen Ersatzteilversorgung Versicherungen Notfallpläne und -strategien Umweltschutz Bereitstellung und Berücksichtigung von Dokumenten Vertraulichkeit Dauer der Vereinbarung Schlussbestimmungen VA3033 Anlage 2 Seite 1/13 Rev

2 1 Gegenstand der Vereinbarung Diese Vereinbarung ist Bestandteil der zwischen den Parteien abgeschlossenen Rahmenliefervereinbarung (Master Supply Agreement) vom bzw. wird Bestandteil einer noch zwischen den Parteien abzuschließenden Rahmenliefervereinbarung. Diese Vereinbarung gilt auch, soweit (a) keine Rahmenliefervereinbarung zwischen den Parteien abgeschlossen wird/wurde oder (b) eine Rahmenliefervereinbarung zwischen den Parteien beendet wird/wurde. Soweit diese Vereinbarung Bestandteil einer Rahmenliefervereinbarung (Master Supply Agreement) ist, entspricht die Anwendbarkeit dieser Vereinbarung für Lieferungen und Leistungen des Lieferanten und der verbundenen Unternehmen des Lieferanten an LEONI und die mit LEONI verbunden Unternehmen der Anwendbarkeit der Rahmenliefervereinbarung. Ansonsten gilt diese Vereinbarung für alle Lieferungen und Leistungen des Lieferanten und der mit dem Lieferanten verbundenen Unternehmen an LEONI und die mit LEONI verbundenen Unternehmen. Verbundene Unternehmen des Lieferanten sind Unternehmen, mit denen der Lieferant im Sinne der 15 ff. AktG verbunden ist. LEONI kann jederzeit vom Lieferanten eine Liste der mit dem Lieferanten verbundenen Unternehmen anfordern. Verbundene Unternehmen von LEONI sind (a) Unternehmen, mit denen LEONI im Sinne der 15 ff. AktG verbunden ist und (b) Unternehmen, an denen LEONI mindestens zu 25 % beteiligt ist, in beiden Fällen jedoch nur, soweit diese dem Unternehmensbereich Wiring Systems Division von LEONI zugeordnet sind. Der Lieferant kann jederzeit von LEONI eine Liste der mit LEONI verbundenen Unternehmen anfordern. Der Lieferant garantiert und steht vollumfänglich dafür ein, dass die mit dem Lieferanten verbundenen Unternehmen, für die diese Vereinbarung gelten soll, die Regelungen dieser Vereinbarung auch als für sie rechtlich verbindlich und verpflichtend anerkennen. Das Risiko der Nichtanerkennung trägt der Lieferant. In dieser Vereinbarung sind die obligatorischen Vereinbarungen zwischen dem Lieferanten und LEONI hinsichtlich der Qualitätssicherung und des Qualitätsmanagements beim Lieferanten und dessen Unterlieferanten festgelegt. Zusätzlich zu dieser Vereinbarung können individuelle Qualitätssicherungsmaßnahmen zwischen LEONI und dem Lieferanten oder zwischen einzelnen Geschäftsbereichen bzw. Werken von LEONI und dem Lieferanten (ausgenommen PPM-Vereinbarungen) vereinbart werden. PPM-Vereinbarungen können im Einzelfall, aber nur durch den Einkauf von LEONI mit dem Lieferanten vereinbart werden und werden dann wesentlicher Bestandteil dieser Vereinbarung. 2 Qualitätsmanagementsystem des Lieferanten und der Unterlieferanten LEONI ist gegenüber seinen Kunden verpflichtet, die Qualität der zu liefernden Produkte jederzeit zu gewährleisten. Dies kann LEONI nur mit zuverlässigen Lieferanten sicherstellen. Der Lieferant ist verpflichtet, ein zertifiziertes und dem jeweils aktuellen Stand entsprechendes Qualitätsmanagementsystem nach ISO/TS oder zumindest eines Systems, das VA3033 Anlage 2 Seite 2/13 Rev

3 alle inhaltlichen Anforderungen der jeweils aktuellen Norm DIN EN ISO 9001erfüllt, zu unterhalten und sein bestehendes Qualitätsmanagementsystem weiterzuentwickeln. Diese Vorgaben müssen verpflichtend durch den Lieferanten an dessen Unterlieferanten weitergegeben werden. Entsprechend verpflichtet sich der Lieferant zur Null-Fehler-Zielsetzung und kontinuierlichen Verbesserung seiner Leistung und der Leistung seiner Unterlieferanten. Der Lieferant wird LEONI das QM-System innerhalb von zwei (2) Wochen nach Unterzeichnung dieser Vereinbarung nachweisen. Als Nachweis eines bestehenden Qualitätsmanagementsystems des Lieferanten wird dieser eine Kopie des gültigen Zertifikates unaufgefordert an LEONI übersenden. Sollte der Lieferant trotz Aufforderung weder das gültige Zertifikat noch eine Kundenfreigabe vorlegen, ist LEONI berechtigt, den Lieferanten für alle LEONI-Standorte zu sperren. In diesem Fall wird LEONI alle daraus resultierenden Kosten an den Lieferanten weiterbelasten. LEONI kann vom Lieferanten jederzeit den Nachweis verlangen, dass sich der Lieferant von der Wirksamkeit des Qualitätsmanagementsystems seiner Unterlieferanten überzeugt hat. Darüber hinaus hat der Lieferant die Qualitätsanforderungen der Kunden von LEONI (nachfolgend kundenspezifische Forderungen genannt), die wesentlicher Bestandteil dieser Vereinbarung sind, einzuhalten. Der Lieferant kann diese kundenspezifischen Forderungen auf der Website von LEONI einsehen (siehe Punkt 14), bei LEONI anfordern oder beim Kunden von LEONI anfordern. 3 Beanstandungen, Maßnahmen Wenn es zu Prozessstörungen und Qualitätsabweichungen beim Lieferanten kommt, analysiert dieser die Ursachen, leitet Verbesserungsmaßnahmen ein und überprüft deren Wirksamkeit. Werden von LEONI Mängel festgestellt, werden diese im ordnungsgemäßen Geschäftsgang dem Lieferanten angezeigt. Der Lieferant wird dann unverzüglich eine Fehleranalyse durchführen, bei der ihn LEONI erforderlichenfalls im Rahmen der Möglichkeiten unterstützt. Im Streitfall hat eine gemeinsame Befundung durch LEONI und den Lieferanten oder durch eine neutrale Stelle zu erfolgen. LEONI stellt sicher, dass der Lieferant beanstandete Produkte im vereinbarten Umfang zurück erhält. Dieser verpflichtet sich, jede Abweichung zu analysieren und LEONI kurzfristig die Ursache der Abweichung, eingeleitete Fehlerabstell- und Vorbeugemaßnahmen sowie deren Wirksamkeit mitzuteilen. Drohen durch Anlieferung von nicht der Spezifikation entsprechenden Produkten Fertigungsstillstände bei LEONI oder deren Kunden, muss der Lieferant in Abstimmung mit LEONI durch geeignete, von ihm zu tragende Sofortmaßnahmen für Abhilfe sorgen (Ersatzlieferungen, Sortier-, Nacharbeit, Sonderschichten, Eiltransport, usw.). VA3033 Anlage 2 Seite 3/13 Rev

4 Der Lieferant ist verpflichtet, umgehend eine Selbstanzeige zu stellen, wenn dieser Abweichungen in der Qualität oder Lieferschwierigkeiten feststellt. Der Lieferant übernimmt die Kosten für Prozessaudits und Problemanalysen, wenn diese durch Qualitätseinbrüche notwendig sein sollten. Weiterhin übernimmt der Lieferant die Kosten für Nachaudits und Maßnahmenverifizierungen aus regulären Audits, wenn diese durch ein Auditergebnis notwendig sein sollten, welches potentielle Qualitätseinbrüche seitens des Lieferanten erwarten lässt. Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes zwischen den Parteien vereinbart ist, kann LEONI vom Lieferanten den Ersatz sämtlicher durch mangelhafte Produkte des Lieferanten entstandenen Kosten (einschließlich Schadensersatzforderungen der LEONI-Kunden) nach den gesetzlichen Bestimmungen verlangen. 4 Audit 4.1 Durchführung von Audits Der Lieferant gestattet LEONI durch Audits festzustellen, ob sein Qualitätsmanagement die Forderungen von LEONI erfüllt. Nach vorheriger Ankündigung mit angemessener Frist kann ein Audit nach Wahl von LEONI als System-, Prozess- oder Produktaudit durchgeführt werden. Audits sollen grundsätzlich während der üblichen Betriebsstunden des Lieferanten stattfinden. Der Lieferant gewährt LEONI und soweit erforderlich dessen Kunden Zutritt zu allen Betriebsstätten, Prüfstellen, Lagern und angrenzenden Bereichen und Einsicht in die qualitätsrelevanten Dokumente. Dabei werden erforderliche und angemessene Einschränkungen zur Sicherung der Betriebsgeheimnisse des Lieferanten akzeptiert. Bei Auftreten von Qualitätsproblemen wird der Lieferant LEONI die Möglichkeit zu Audits bei seinen Unterlieferanten verschaffen. LEONI teilt dem Lieferanten das Ergebnis dieser Audits mit. Sind aus Sicht von LEONI Maßnahmen erforderlich, ist der Lieferant verpflichtet, unverzüglich einen Maßnahmenplan zu erstellen, diesen kurzfristig umzusetzen und auf Wirksamkeit zu prüfen, und LEONI hierüber zu unterrichten. 4.2 Erforderlichkeit von Audits LEONI erkennt an, dass der Lieferant als kompetenter Lieferant ein wirksames Qualitätsmanagementsystem entsprechend dem aktuellen Stand der Technik unterhält und dadurch in der Lage ist, Problemanalysen, notwendige Qualitätssicherungsmaßnahmen und auch Audits selbstständig durchzuführen. Dadurch können Audits und Prozessanalysen von bzw. in Fertigungsstätten des Lieferanten durch LEONI auf folgende Fälle begrenzt werden: 1. Auftreten eines durch den Lieferanten verursachten gravierenden Fehlers in der Serie. VA3033 Anlage 2 Seite 4/13 Rev

5 2. Der Lieferant konnte in einer fallweise abgestimmten Frist nicht nachweisen, dass die Fehlerursache gefunden und wirksame Fehlerabstellmaßnahmen eingeführt wurden. 3. Gemeinsam beschlossene Verbesserungsprogramme wurden nicht umgesetzt. 4. Falls der Kunde von LEONI es fordert 5. Feststellen der Qualitätsfähigkeit von Prozessen. 4.3 Zusätzliche Erfordernisse bei Katalogteilen Handelt es sich nicht um kundenspezifische Produkte, sondern um Katalogteile, so muss der Lieferant LEONI auf Anfrage zusätzlich den internen Auditbericht zur Verfügung stellen. Im Übrigen gelten auch bei Katalogteilen die Regelungen unter 4.1 und Qualitätsmanagement 5.1 Qualitätsgespräche Qualitätsgespräche mit Themenschwerpunkten, wie z. B. vorbeugende Qualitätssicherung, Bewertung der ausgetauschten Qualitätsdaten, Fehlerbesprechung, Besprechung aktueller Themen usw., finden auf Verlangen von LEONI an einem LEONI-Standort statt. 5.2 Qualitätsprobleme Im Falle einer festgestellten Abweichung muss eine Rückverfolgbarkeit derart möglich sein, dass eine Eingrenzung der Mengen betroffener Produkte durchgeführt werden kann. Der Kunde wird dem Lieferanten die zur Rückverfolgbarkeit benötigten Daten mitteilen. Soweit die Probleme aus der Qualität der Produkte herrühren, hat der Lieferant die Pflicht, nach Auftreten der Beanstandung Lösungsansätze auszuarbeiten. Der Lieferant hat sicherzustellen, dass ein kurzfristiger Zugriff auf Ressourcen zur Fehleruntersuchung und Fehleranalyse jederzeit gewährleistet ist. Die Vorgehensweise zur Abwicklung von Beanstandungen wird wie folgt vereinheitlicht und festgelegt (die konkret erforderlichen Angaben dazu werden dem Lieferanten im jeweiligen Testreport von LEONI mitgeteilt): Spätestens am folgenden Arbeitstag des Lieferanten nachdem die Information/Testreport zugegangen ist (falls für Erst-Antwort erforderlich) muss eine Erst- Antwort an LEONI versendet werden. Inhalt der Erst-Antwort: 8D-Report bis einschließlich dem Punkt Sofortmaßnahmen. Spätestens 10 Arbeitstage nach Ausstellung der Beanstandung durch LEONI muss ein vollständiger 8D-Report bei LEONI eingehen. Ist es für den Lieferanten nicht möglich, innerhalb dieser Frist einen vollständigen 8D-Report zu liefern, so muss er dies zusammen mit einem fundierten Zwischenbericht mitteilen. In diesem Zwischenbericht muss ein mit Leoni abgestimmter Termin genannt werden, bis wann der vollständige 8D-Report (bzw. der nächste Zwischenbericht) vorgelegt wird. VA3033 Anlage 2 Seite 5/13 Rev

6 Die Fristen können auf Verlangen von LEONI oder des jeweiligen Kunden von LEONI angemessen verkürzt werden. Nur aufgrund fundierter Zwischenberichte kann die Frist (von 10 Arbeitstagen für die Abgabe des vollständigen 8D-Reports) verlängert werden. Dies steht jedoch im Ermessen von LEONI oder dem jeweiligen Kunden von LEONI. Abschlussberichte von Fehleranalysen müssen inhaltlich aussagefähig, schlüssig und vollständig sein. Bei allen erforderlichen Maßnahmen muss der Lieferant den Nachweis der Wirksamkeit erbringen. Als Berichtsformat ist der 8D-Report zu verwenden. Wenn es dem Lieferanten nicht gelingt, innerhalb der einvernehmlich abgestimmten Frist das vereinbarte Qualitätsniveau wieder herzustellen, kann LEONI vom Lieferanten die Unterstützung durch externe Dienstleister auf Kosten des Lieferanten verlangen. 6 Information, Dokumentation und Aufbewahrung Der Lieferant stellt LEONI und den zu beliefernden LEONI-Standorten die Kontaktdaten der verantwortlichen Personen aus den Bereichen Produktion, Logistik und Qualität zur Verfügung. Kommt es dabei zu Veränderungen, wird der Lieferant LEONI darüber unaufgefordert informieren. Wird erkennbar, dass getroffene Vereinbarungen wie z. B. Qualitätsmerkmale, Termine, Liefermengen, etc. nicht eingehalten werden können, informiert der Lieferant LEONI hierüber unverzüglich. Der Lieferant wird LEONI auch über alle nach Auslieferung erkannten Abweichungen in der Qualität und Quantität unverzüglich in Kenntnis setzen. Im Interesse einer schnellen Lösung legt der Lieferant alle benötigten Daten und Fakten offen. Der Lieferant ist verpflichtet, vor Änderung von Fertigungsverfahren, -abläufen und -materialien (auch bei Unterlieferanten), Wechsel des Unterlieferanten, Änderungen von Prüfverfahren/-einrichtungen, Verlagerung von Fertigungsstandorten, Verlagerung von Fertigungseinrichtungen am Standort und Werkzeugänderungen die Zustimmung von LEONI einzuholen und die in diesem Zusammenhang vereinbarten Qualitätsnachweise zu erbringen (siehe hierzu LEONI AA 3151 Bemusterung und Re- Qualifizierung von Zukaufteilen, vgl. Ziffer 14). Die ersten drei Anlieferungen nach Serienbeginn, nach vorgenannten Änderungsmaßnahmen und nach Reklamationen sind je Anlieferadresse entsprechend in den Lieferpapieren/Warenanhängern deutlich sichtbar zu kennzeichnen. Im Falle einer Beanstandung VA3033 Anlage 2 Seite 6/13 Rev

7 behält sich Leoni das Recht vor, eine zusätzliche 100%-Prüfung der betroffenen Produkte beim Lieferanten zu fordern. Sämtliche Änderungen am Produkt und in der Prozesskette werden vom Lieferanten in einem Produktlebenslauf dokumentiert und LEONI auf Verlangen ausgehändigt. Der Lieferant regelt die Lenkung aller Dokumente und Daten in Anweisungen und setzt diese wirksam um. Dokumente externer Herkunft wie Normen, kundenspezifische Forderungen und Kundenzeichnungen werden in erforderlichem Umfang eingeschlossen. Die Pflicht zur Aufbewahrung der Dokumente und Aufzeichnungen beträgt mindestens fünfzehn (15) Jahre ab Serienauslauf des Produkts. Die Protokolle der Wareneingangsprüfungen (betreffend Zulieferteile und sonstige Vorprodukte der Unterlieferanten), der Zuverlässigkeits- und Lebensdauertests, der Ausgangsprüfungen sowie gegebenenfalls der Fehleranalysen werden beim Lieferanten mindestens zwei (2) Jahre aufbewahrt. Der Lieferant gewährt LEONI auf Wunsch Einsicht in die Aufzeichnungen. In Einzelfällen kann LEONI eine längere Aufbewahrungsfrist verlangen. 7 Entwicklung; Planung; Prozess-FMEA und QM-Pläne; Bemusterung und Freigabe von Produkten (Erstmusterprüfungen); Re-Qualifikationsprüfungen; IMDS 7.1 Entwicklung Wenn der Auftrag an den Lieferanten Entwicklungsaufgaben einschließt, werden die Anforderungen durch die Vertragspartner schriftlich festgelegt, z. B. in Form eines Lastenheftes. Der Lieferant ist verpflichtet, Entwicklungsaufgaben bereits in der Planungsphase von Produkten, Abläufen und anderen bereichsübergreifenden Aufgaben in Form von Qualitätsmanagement bzw. Projektmanagement zu betreiben und LEONI auf Wunsch Einsicht zu gewähren. Im Zuge der Vertragsprüfung wird der Lieferant alle relevanten Dokumente sowie technische Unterlagen wie Spezifikationen, Zeichnungen, Stücklisten, CAD-Daten nach Erhalt auf Realisierbarkeit prüfen; dabei erkannte Mängel und Risiken sowie Verbesserungsmöglichkeiten teilt der Lieferant LEONI unverzüglich mit. In der Entwicklungsphase wendet der Lieferant geeignete präventive Methoden der Qualitätsplanung wie z.b. Herstellbarkeitsanalyse, Zuverlässigkeitsanalyse, FMEA, QM-Pläne usw. an. Erfahrungen (Prozessabläufe, Prozessdaten, Fähigkeitsstudien etc.) aus ähnlichen Vorhaben werden von ihm berücksichtigt. Die Nachweise dazu sind LEONI auf Anforderung jederzeit zur Verfügung zu stellen. Besondere Merkmale mit besonderer Archivierung gemäß VDA Band 1 (Dokumentation und Archivierung - Leitfaden zur Dokumentation und Archivierung von Qualitätsforderungen) werden durch LEONI und den Lieferanten einvernehmlich festgelegt. Für Prototypen und Vorserienteile stimmt der Lieferant mit LEONI die Herstellungs- und Prüfbedingungen ab und dokumentiert diese. Ziel ist es, die Prototypen und Vorserienteile unter seriennahen Bedingungen herzustellen. VA3033 Anlage 2 Seite 7/13 Rev

8 7.2 Planung Für alle Merkmale führt der Lieferant eine Prozessplanung (Arbeitsplätze, Prüfpläne, Betriebsmittel, Werkzeuge, Maschinen etc.) durch. Für die funktions- und prozesskritischen Merkmale prüft der Lieferant die Eignung der Fertigungseinrichtungen nach statistischen Kriterien und dokumentiert die Ergebnisse. Die Produktqualität wird durch regelmäßige Audits überwacht. 7.3 Prozess-FMEA und QM-Pläne Der Lieferant ist verpflichtet, vor Beginn der Serienfertigung eine Prozess-FMEA durchzuführen und daraus QM-Pläne abzuleiten. Die Prozess-FMEA und die QM-Pläne sind über den gesamten Produktlebenslauf zu führen und gegebenenfalls zu aktualisieren. LEONI ist auf Verlangen jederzeit Einsicht in die Prozess-FMEA und die QM-Pläne zu gewähren. 7.4 Bemusterung und Freigabe von Produkten (Erstmusterprüfungen) Der Lieferant legt vor Aufnahme der Serienfertigung unter Serienbedingungen hergestellte Erstmuster des Produktes in vereinbarten Umfang termingerecht vor (siehe hierzu LEONI AA 3151 Bemusterung und Re-Qualifizierung von Zukaufteilen, vgl. Ziffer 14). Die Bemusterung ist, falls nicht anders vereinbart, entsprechend VDA Band 2 durchzuführen (siehe hierzu LEONI AA 3151 Bemusterung und Re-Qualifizierung von Zukaufteilen, vgl. Ziffer 14). Die Bemusterungsergebnisse sind im entsprechenden Erstmusterprüfbericht nach VDA Band 2 / PPAP bzw. in den zwischen den Vertragspartnern vereinbarten, z.b. den LEONIspezifisch angepassten Formularen nachvollziehbar zu dokumentieren. Erkennt der Lieferant, dass die getroffenen Vereinbarungen nicht eingehalten werden können, ist das zuständige QM bei LEONI unverzüglich zu informieren. Bei Spezifikationsabweichungen entscheidet LEONI über das weitere Vorgehen. Soweit die Erstbemusterung durch Verschulden des Lieferanten nicht als i.o. festgestellt wird, muss der Lieferant die dafür entstandenen Kosten übernehmen. Dies gilt auch, soweit der Lieferant eine Garantie im Sinne des 443 BGB übernommen hat und LEONI kein Verschulden daran trifft, dass die Erstbemusterung nicht als i. O. festgestellt wird. 7.5 IMDS und gesetzliche Vorgaben Darüber hinaus ist der Lieferant verpflichtet, das Internationale Material Daten System (IMDS) gemäß den gültigen IMDS-Recommendations zu pflegen, die Konformität seiner Produkte nach 1907/2006/EG - REACH VO nachzuweisen und eine Exportkontrolle nach EU- Verordnungen VO (EU) 881/2002 und VO (EU) 951/2002 durchzuführen. 7.6 Re-Qualifikationsprüfungen Alle Produkte müssen jährlich einer vollständigen Material-, Maß- und Funktionsprüfung unterzogen werden. Dies kann unter Berücksichtigung der anzuwendenden Vorgaben von LEONI für Material und Funktionen teilefamilienbezogen erfolgen. Die Ergebnisse müssen VA3033 Anlage 2 Seite 8/13 Rev

9 LEONI vom Lieferanten auf Anfrage jederzeit und kostenfrei zur Bewertung bzw. zur Einsicht zur Verfügung gestellt werden. 8 Serienfertigung; Sonderfreigaben und Qualitätsverbesserungen; LEONI- Logistikrichtlinie, Transportmittel und Kennzeichnungen; Rückverfolgbarkeit; LEONI-Eigentum 8.1 Serienfertigung Die Serienfertigung darf erst nach Freigabe durch LEONI aufgenommen werden. Die Erstmusterfreigabe durch LEONI entbindet den Lieferanten nicht von seiner Verantwortung für die Produktqualität bei Serienfertigung. In der Serienproduktion hat der Lieferant für die vereinbarten Merkmale mittels geeigneter Verfahren (z. B. statistische Prozessregelung, manueller Regelkartentechnik, 100%-Prüfung) über die gesamte Produktionszeit die Prozessfähigkeit nachzuweisen. Wird die geforderte Prozessfähigkeit nicht erreicht, ist der Produktionsprozess entsprechend zu optimieren und durch geeignete Prüfmethoden die Qualität des Produktes abzusichern. 8.2 Sonderfreigaben und Qualitätsverbesserungen Kann der Lieferant im Ausnahmefall keine spezifikationsgemäßen Produkte liefern, muss er vor Lieferung eine Sonderfreigabe von LEONI einholen. Hinweise und Anregungen von LEONI im Hinblick auf eine Verbesserung der Qualität der Produkte durch Änderungen in der Fertigung wird der Lieferant im Rahmen seiner Möglichkeiten in eigener Verantwortung berücksichtigen. 8.3 LEONI-Logistikrichtlinie, Transportmittel und Kennzeichnungen Der Lieferant ist verpflichtet, die Produkte gemäß der jeweils gültigen LEONI- Logistikrichtlinie (siehe Ziffer 14) anzuliefern. Die LEONI-Logistikrichtlinie in der jeweils gültigen Fassung ist wesentlicher Vertragsbestandteil dieser Vereinbarung. Der Lieferant ist außerdem verpflichtet, die Produkte ausschließlich in geeigneten und von LEONI freigegebenen Transportmitteln anzuliefern, um Beschädigungen und Qualitätsminderungen (z. B. Verschmutzung, Korrosion, chemische Reaktionen) zu vermeiden..der Lieferant muss sicherstellen, dass die Kennzeichnung der verpackten Produkte auch während des Transports und der Lagerung lesbar ist. 8.4 Kennzeichnungspflicht und Rückverfolgbarkeit Der Lieferant wird durch geeignete Kennzeichnung der Produkte oder, falls nicht anders möglich, in anderer Weise dafür sorgen, dass bei Erkennen eines Fehlers an Produkten festgestellt werden kann, welche Produkte insgesamt von einem solchen Fehler betroffen sind oder betroffen sein können. Über sein Kennzeichnungssystem hat der Lieferant LEONI so auf dem Laufenden zu halten, dass LEONI jederzeit eine eigene Feststellung möglich ist. VA3033 Anlage 2 Seite 9/13 Rev

10 Der Lieferant ist verpflichtet, die Rückverfolgbarkeit der von ihm gelieferten Produkte einschließlich einer Risikoabschätzung sicherzustellen. Wird ein Fehler festgestellt, müssen die Nachverfolgbarkeit und die Eingrenzung auf die kleinstmögliche Mengeneinheit schadhafter Produkte (Chargen, etc.) gewährleistet sein. 8.5 LEONI-Eigentum Soweit LEONI dem Lieferanten Fertigungs- und Prüfmittel, insbesondere Mittel und Einrichtungen im Rahmen des Bezugs von Lieferungen zur Verfügung stellt, sind diese als Eigentum von LEONI zu kennzeichnen. Der Lieferant verantwortet Unversehrtheit und ordnungsgemäße Funktion und veranlasst Wartung und Instandsetzung. 9 Prüfungen 9.1 Wareneingangsprüfungen durch LEONI Die Vertragspartner sind darüber einig, dass die technischen Wareneingangsprüfungen bei LEONI entfallen. LEONI ist lediglich verpflichtet, unverzüglich nach Eingang der Produkte bei den Produktionsstätten von LEONI, die die jeweiligen Lieferabrufe getätigt haben, zu prüfen, ob diese der bestellten Menge und dem bestellten Typ entsprechen, ob äußerlich erkennbare Transportschäden oder äußerlich erkennbare Mängel vorliegen. Entdeckt LEONI bei den vorgenannten Prüfungen einen Schaden oder einen Mangel, wird LEONI diesen dem Lieferanten unverzüglich anzeigen. Entdeckt LEONI später einen Schaden oder Mangel, wird LEONI diesen dem Lieferanten ebenfalls unverzüglich anzeigen. Eine Anzeige ist in jedem Fall dann rechtzeitig erfolgt, wenn diese innerhalb einer Frist von zehn (10) Arbeitstagen nach dem Tag der Feststellung des Schadens oder Mangels beim Lieferanten eingeht. LEONI obliegen gegenüber dem Lieferanten keine weitergehenden als die vorstehend genannten Prüfungen und Anzeigen. LEONI behält sich jedoch vor, eine weitergehende Eingangskontrolle hinsichtlich der Vertragsprodukte durchzuführen. 9.2 Prüfungen durch den Lieferanten Der Lieferant ist folglich verpflichtet, geeignete Eingangs-, Zwischen- und Ausgangsprüfungen durchzuführen um sicherzustellen, dass keine mangelhaften Produkte bei LEONI angeliefert werden. 10 Ersatzteilversorgung Der Lieferant ist verpflichtet, eine Ersatzteilversorgung über einen Zeitraum von mindestens 15 Jahren nach Serienauslauf sicherzustellen. VA3033 Anlage 2 Seite 10/13 Rev

11 11 Versicherungen Der Lieferant ist verpflichtet, für die sich aus dieser Vereinbarung ergebenden Risiken hinsichtlich der Produkthaftung eine angemessene Haftpflichtversicherung einschließlich eventueller Fahrzeug-Rückrufkosten und Kosten der Produkthaftung (einschließlich Fahrzeug-Rückrufkosten) in den USA und Kanada abzuschließen und diese während der Dauer dieser Vereinbarung aufrechtzuerhalten. Der Lieferant hat sicherzustellen, dass ein eventueller Deckungsausschluss unter Berücksichtigung der dem Lieferanten nach Ziffer 9.2 dieser Vereinbarung auferlegten Warenausgangskontrolle abbedungen wird. Auf Anfrage ist LEO- NI jederzeit ein ausreichender Versicherungsschutz zu bestätigen. 12 Notfallpläne und -strategien Der Lieferant ist verpflichtet, unverzüglich nach einer Produktionsengpassanzeige durch LEONI die Versorgung von LEONI mit den Produkten zu gewährleisten und eine Risikoabschätzung zu erstellen. Der Lieferant ist außerdem verpflichtet, Notfallstrategien bzw. Notfallpläne zu erarbeiten und im Bedarfsfall auch umzusetzen, um die Anlieferung der zugesicherten Produkte und deren Qualität zu gewährleisten. Diese müssen LEONI jederzeit zur Einsicht zur Verfügung stehen. 13 Umweltschutz Der Lieferant ist verpflichtet, alle gesetzlichen Regelungen zum Umwelt-, Gesundheits- und Arbeitsschutz einzuhalten und wird durch eine angemessene Umweltschutzorganisation und angemessenen betrieblichen Umweltschutz Auswirkungen auf Mensch und Umwelt so gering wie möglich halten. Dabei orientiert er sich an der DIN EN ISO in der jeweils aktuellen Version und setzt diese im Rahmen seiner Möglichkeiten um. 14 Bereitstellung und Berücksichtigung von Dokumenten LEONI verpflichtet sich, dem Lieferanten übergreifende Dokumente, insbesondere Arbeitsanweisungen von LEONI (LEONI AA xxxx), soweit in dieser Vereinbarung aufgeführt, LEONI- Logistikrichtlinie und Kundenspezifische Forderungen, bereitzustellen. Diese Dokumente sind wesentlicher Bestandteil dieser Vereinbarung. Der Lieferant kann die übergreifenden Dokumente auf der Website von LEONI einsehen (vgl. -> B2B-> Purchasing Wiring Systems -> Downloads für Lieferanten) oder bei LEONI anfordern. Der Lieferant stellt sicher, dass die jeweils gültigen Dokumente bei ihm vorliegen und Anwendung finden. Eventuelle Aktualisierungen, Änderungen oder Ergänzungen der Dokumente sind vom Lieferanten zu berücksichtigen, auch ohne dass LEONI den Lieferanten hierauf jeweils im Einzelfall hinweist. VA3033 Anlage 2 Seite 11/13 Rev

12 15 Vertraulichkeit Jeder Vertragspartner wird alle Unterlagen und Kenntnisse, die er im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung erhält, nur für die Zwecke dieser Vereinbarung verwenden und mit der gleichen Sorgfalt wie entsprechende eigene Unterlagen und Kenntnisse gegenüber Dritten geheim halten. Verbundene Unternehmen von LEONI im Sinne der 15 ff. AktG sind keine Dritten in diesem Sinne. Die Verpflichtung zur Vertraulichkeit gilt nicht für Unterlagen und Kenntnisse, die allgemein bekannt sind oder die bei Erhalt dem jeweiligen Vertragspartner bereits bekannt waren, ohne dass er zur Geheimhaltung verpflichtet war, oder die danach von einem zur Weitergabe berechtigten Dritten übermittelt werden oder die von dem empfangenden Vertragspartner ohne Verwertung geheim zu haltender Unterlagen oder Kenntnisse des anderen Vertragspartners entwickelt werden. Die Verpflichtung zur Vertraulichkeit beginnt ab dem erstmaligen Erhalt der Unterlagen oder Kenntnisse und endet frühestens drei (3) Jahre nach dem Ende dieser Vereinbarung. 16 Dauer der Vereinbarung Diese Vereinbarung tritt mit Unterzeichnung in Kraft und gilt unbefristet. Diese Vereinbarung kann von jedem Vertragspartner mit einer Frist von sechs (6) Monaten jeweils zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden. Die Möglichkeit zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt. Eine Kündigung hat in Schriftform zu erfolgen. 17 Schlussbestimmungen Änderungen oder Ergänzungen dieser Vereinbarung bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses sowie die Aufhebung dieser Vereinbarung selbst. Diese Vereinbarung beurteilt sich ausschließlich nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung des Übereinkommens der Vereinen Nationen vom 11. April 1980 über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG) ist ausgeschlossen. Deutsches Recht gilt daneben auch für die von der Verordnung (EG) Nr. 864/2007 über das auf außervertragliche Schuldverhältnisse anzuwendende Recht (Rom II) erfassten gegenwärtigen und künftigen Schuldverhältnisse. Alle aus oder in Zusammenhang mit dieser Vereinbarung sich ergebenden Streitigkeiten werden statt bei den ordentlichen Gerichten bei einem Schiedsgericht nach der Vergleichsund Schiedsordnung der Internationalen Handelskammer von drei Schiedsrichtern endgültig entschieden. Die Anzahl der Schiedsrichter beträgt drei. Jede Partei ist berechtigt einen Schiedsrichter zu stellen. Der dritte Schiedsrichter, der als Vorsitzender des Schiedsgerichts fungiert und bei dem es sich um einen Volljuristen handeln muss, wird von den beiden anderen Schiedsrichtern gewählt. Der Ort des Schiedsverfahrens ist Nürnberg. Die Sprache des VA3033 Anlage 2 Seite 12/13 Rev

13 Schiedsgerichts ist Deutsch. Das deutsche Recht ist das anwendbare materielle Recht. Das Urteil des Schiedsgerichts ist endgültig und bindend für die Parteien. Sofern eine Bestimmung dieser Vereinbarung ganz oder teilweise nichtig oder unwirksam ist oder werden sollte, so bleiben die übrigen Bestimmungen in ihrer Wirksamkeit vollständig unberührt. Die Parteien dieser Vereinbarung verpflichten sich hiermit, jede nichtige oder unwirksame Bestimmung durch eine solche Bestimmung zu ersetzen, die der nichtigen oder unwirksamen Bestimmung unter Berücksichtigung der Zielsetzungen dieser Vereinbarung sowie der beiderseitigen wirtschaftlichen Interessen möglichst nahe kommt. Ort, Datum Unterschrift LEONI Supplier Development Ort, Datum Unterschrift LEONI Commodity Director Ort, Datum Unterschrift Lieferant VA3033 Anlage 2 Seite 13/13 Rev

Qualitätssicherungs-Leitlinie für Lieferanten QSL. Obligatorische Vereinbarungen Serienprodukte (Stand 06/2004)

Qualitätssicherungs-Leitlinie für Lieferanten QSL. Obligatorische Vereinbarungen Serienprodukte (Stand 06/2004) Qualitätssicherungs-Leitlinie für Lieferanten QSL Obligatorische Vereinbarungen Serienprodukte (Stand 06/2004) Qualitätssicherungs-Leitlinie für Lieferanten QSL (Qualitätssicherungsvereinbarung) Serienprodukte

Mehr

Qualitätssicherungsvereinbarung

Qualitätssicherungsvereinbarung Seite 1 von 7 Diese Vereinbarung gilt für: MKT GMBH An der Eichert 57413 Finnentrop nachfolgend MKT genannt. Und: den jeweiligen Lieferanten nachfolgend Lieferant genannt. Seite 2 von 7 1. Allgemeine Vereinbarungen

Mehr

Qualitätssicherungs-Leitlinie für Lieferanten QSL (Qualitätssicherungsvereinbarung) Obligatorischer Teil

Qualitätssicherungs-Leitlinie für Lieferanten QSL (Qualitätssicherungsvereinbarung) Obligatorischer Teil Qualitätssicherungs-Leitlinie für Lieferanten QSL (Qualitätssicherungsvereinbarung) Industrie/Betriebsmittel/Dienstleistungen (Stand 09/2004) Obligatorischer Teil Bosch Rexroth GmbH Industriepark 18, 4061

Mehr

Qualitätssicherungsvereinbarung

Qualitätssicherungsvereinbarung zwischen Trajet GmbH Rebenring 31 38106 Braunschweig - nachfolgend Kunde genannt - und Firma - nachfolgend Lieferant genannt - Qualitätssicherungsvereinbarung über die Durchführung eines gemeinsamen Qualitätsmanagement

Mehr

Qualitätsvereinbarung. zwischen der Firma. E + E Elektronik Ges. m. b. H. Langwiesen 7 A Engerwitzdorf - nachfolgend "E+E" genannt -

Qualitätsvereinbarung. zwischen der Firma. E + E Elektronik Ges. m. b. H. Langwiesen 7 A Engerwitzdorf - nachfolgend E+E genannt - zwischen der Firma E + E Elektronik Ges. m. b. H. Langwiesen 7 A - 4209 Engerwitzdorf - nachfolgend "E+E" genannt - und der Firma - nachfolgend "Lieferer" genannt - 1/5 INHALTSANGABE SEITE 1. GELTUNGSBEREICH

Mehr

QUALITÄTSVEREINBARUNG FÜR LIEFERANTEN

QUALITÄTSVEREINBARUNG FÜR LIEFERANTEN QUALITÄTSVEREINBARUNG zwischen - nachfolgend Kunde genannt - und - nachfolgend Lieferant genannt - über die Durchführung eines gemeinsamen Qualitätsmanagement mit dem Ziel, die Qualität der Produktentwicklung

Mehr

QUALITÄTSVEREINBARUNG FÜR LIEFERANTEN

QUALITÄTSVEREINBARUNG FÜR LIEFERANTEN QUALITÄTSVEREINBARUNG FÜR LIEFERANTEN QUALITÄTSVEREINBARUNG zwischen Seeberger GmbH & Co. KG Langenstück 4 58579 Schalksmühle - nachfolgend Kunde genannt - und.... - nachfolgend Lieferant genannt - über

Mehr

Qualitätssicherungsvereinbarung für Lieferanten - QSV

Qualitätssicherungsvereinbarung für Lieferanten - QSV Qualitätssicherungsvereinbarung für Lieferanten - QSV Obligatorische Vereinbarungen Serienprodukte (Stand 11/2011) Bürkert Werke GmbH Qualitätssicherungsvereinbarung für Lieferanten - QSV Obligatorische

Mehr

Qualitätssicherungsvereinbarung für Lieferanten - QSV

Qualitätssicherungsvereinbarung für Lieferanten - QSV Obligatorische Vereinbarungen Serienprodukte (Stand 01/2011) Qualitätssicherungsvereinbarung für Lieferanten - QSV zwischen Name Lieferant Straße PLZ Ort (nachfolgend Lieferant genannt) und der PTM GmbH

Mehr

Qualitätssicherungs-Vereinbarung (QSV) mit Lieferanten

Qualitätssicherungs-Vereinbarung (QSV) mit Lieferanten Bahnhofstraße 23 D-74343 Sachsenheim nachstehend genannt und Lieferant (Anschrift siehe Firmenstempel Seite 4) nachstehend genannt 0 Geltungsbereich Diese Vereinbarung ist unverzichtbarer Bestandteil des

Mehr

ualitäts- Sicherungs-Richtlinie (QSR) zwischen Deltec Automotive GmbH & CO.KG und seinen Lieferanten 1.Auflage Deltec Automotive, Stand Juni 2004

ualitäts- Sicherungs-Richtlinie (QSR) zwischen Deltec Automotive GmbH & CO.KG und seinen Lieferanten 1.Auflage Deltec Automotive, Stand Juni 2004 ualitäts- Sicherungs-Richtlinie (QSR) zwischen Deltec Automotive GmbH & CO.KG und seinen Lieferanten 1.Auflage Deltec Automotive, Stand Juni 2004 1 von 7 Inhaltsverzeichnis: 1. Qualitätsmanagementsystem

Mehr

Qualitätsvereinbarung zur Geschäftsbeziehung Seite 1/ 9

Qualitätsvereinbarung zur Geschäftsbeziehung Seite 1/ 9 Geschäftsbeziehung Seite 1/ 9 Espachweg 1, 91362 Pretzfeld - nachstehend BESTELLER genannt - und LIEFERANT - nachstehend LIEFERANT genannt - Präambel Diese Vereinbarung ist unverzichtbarer Bestandteil

Mehr

Q u a l i t ä t s s i c h e r u n g s v e r e i n b a r u n g (Q S V)

Q u a l i t ä t s s i c h e r u n g s v e r e i n b a r u n g (Q S V) Q u a l i t ä t s s i c h e r u n g s v e r e i n b a r u n g (Q S V) Fa.: >>hier Firma auswählen!!>hier Anschrift auswählen!!>hier Ort auswählen!!

Mehr

Qualitätssicherungsvereinbarung

Qualitätssicherungsvereinbarung Seite 1 von 6 Diese Vereinbarung wird geschlossen zwischen: Hüstener Straße 43 45 59846 Sundern nachfolgend L&V genannt. Und: nachfolgend Lieferant genannt. Dateiname: erstellt freigegeben Stand Datum

Mehr

Qualitätssicherungs- Vereinbarung

Qualitätssicherungs- Vereinbarung Qualitätssicherungs- Vereinbarung zwischen Rheinmetall MAN Military Vehicles GmbH Dachauer Str. 655, 80995 München auch im Auftrag der RMMV-Tochtergesellschaften - nachstehend RMMV genannt - und LIEFERANT

Mehr

Allgemeine Qualitätsanforderung an Lieferanten und Dienstleister (Stand: 01/2018)

Allgemeine Qualitätsanforderung an Lieferanten und Dienstleister (Stand: 01/2018) Reviermanufaktur GmbH Hennigfeldstr. 7 44795 Bochum Allgemeine Qualitätsanforderung an Lieferanten und Dienstleister (Stand: 01/2018) Präambel Diese Allgemeine Qualitätsanforderung dient der Festlegung

Mehr

CSR. (Customer Specific Requirements)

CSR. (Customer Specific Requirements) (Customer Specific Requirements) der POLYTEC Car Styling Hörsching GmbH Polytec-Strasse 1 A-4063 Hörsching nachfolgend Besteller oder POLYTEC" genannt. 1/13 1 Geltungsbereich... 3 2 Qualitätsmanagementsystem

Mehr

Qualitätsmanagement Qualitätsrichtlinie für Lieferanten. Vorwort

Qualitätsmanagement Qualitätsrichtlinie für Lieferanten. Vorwort Vorwort Diese Vereinbarung ist unverzichtbarer Bestandteil des Liefervertrags mit TOX- DÜBEL-TECHNIK und für die Geschäftsbeziehung zwischen LIEFERANT und der TOX-DÜBEL-TECHNIK Gegenstand der Vereinbarung

Mehr

Vereinbarung zu Qualität und Corporate Social Responsibility

Vereinbarung zu Qualität und Corporate Social Responsibility Vereinbarung zu Qualität und Corporate Social Responsibility Zwischen Robert Bosch Lollar Guss GmbH Justus-Kilian Str. 1 35457 Lollar - nachstehend BOSCH genannt - Und >LIEFERANT< >Adresse< auch namens

Mehr

Qualitätssicherungsvereinbarung für Kaufteile, Serienbedarfe, Coil- und Platinenmaterial

Qualitätssicherungsvereinbarung für Kaufteile, Serienbedarfe, Coil- und Platinenmaterial Qualitätssicherungsvereinbarung Kaufteile, Coil- und Platinenmaterial Formblatt: qmfo106_04_qualitaetssicherungsvereinbarung_serienmaterial Erstellt von: F.Metzle Datum: 2012-11-29 Geändert: Daniel Hille

Mehr

QUALITÄTSSICHERUNGSVEREINBARUNG FÜR LIEFERANTEN. Gültig ab Oktober 2009

QUALITÄTSSICHERUNGSVEREINBARUNG FÜR LIEFERANTEN. Gültig ab Oktober 2009 TMF-QMS Qualitätssicherungsvereinbarung Seite 1 von 9 QUALITÄTSSICHERUNGSVEREINBARUNG FÜR LIEFERANTEN Gültig ab Oktober 2009 zwischen Techno Metall Fertigung Wiegand OHG, Industriestraße 4, 09496 Marienberg

Mehr

Vereinbarung zu Qualität, Arbeitssicherheit, Umweltschutz und soziale Verantwortung (Qualitätssicherungsvereinbarung)

Vereinbarung zu Qualität, Arbeitssicherheit, Umweltschutz und soziale Verantwortung (Qualitätssicherungsvereinbarung) Vereinbarung zu Qualität, Arbeitssicherheit, Umweltschutz und soziale Verantwortung (Qualitätssicherungsvereinbarung) (Stand 05/2016) zwischen PVS-Kunststofftechnik GmbH & Co. KG Salzstraße 20, 74676 Niedernhall

Mehr

Qualitätssicherungsvereinbarung mit Lieferanten

Qualitätssicherungsvereinbarung mit Lieferanten KSM Castings Gruppe Qualitätssicherungsvereinbarung mit Lieferanten Teil II Spezifische Vereinbarungen D (Dienstleistungen) Zwischen [Firma, Anschrift] (Lieferant) und KSM Castings Group GmbH Cheruskerring

Mehr

Qualitätssicherungsvereinbarung der Fa. Düker Ausgabe Juni 2013

Qualitätssicherungsvereinbarung der Fa. Düker Ausgabe Juni 2013 - 1 - Qualitätssicherungsvereinbarung der Fa. Düker Ausgabe Juni 2013 1. Anforderungen an das Qualitätssicherungs-System des Lieferers Rahmenvertrag Zur Sicherstellung der Qualität seiner an den Besteller

Mehr

QUALITÄTSSICHERUNGSVEREINBARUNG. Qualitätssicherungsvereinbarung. a) Allgemein b) Teilespezifisch

QUALITÄTSSICHERUNGSVEREINBARUNG. Qualitätssicherungsvereinbarung. a) Allgemein b) Teilespezifisch Qualitätssicherungsvereinbarung a) Allgemein b) Teilespezifisch zwischen der Firma Staiger GmbH & Co. KG Johannes-Bieg-Straße 8 74391 Erligheim nachstehend Staiger genannt und der Firma nachstehend Lieferant

Mehr

erstellt: geprüft freigegeben: Abteilung LOQL Wagner LO-E Doelker LOQL Nuding Datum Unterschrift

erstellt: geprüft freigegeben: Abteilung LOQL Wagner LO-E Doelker LOQL Nuding Datum Unterschrift Seite 1 von 8 erstellt: geprüft freigegeben: Abteilung LOQL Wagner LO-E Doelker LOQL Nuding Datum Unterschrift Seite 2 von 8 Änderungstand 3 Verteiler: LOQ; LOQL; LO-E; Lieferant Inhaltsverzeichnis: Seite

Mehr

FB Qualitätssicherungsvereinbarung QSV

FB Qualitätssicherungsvereinbarung QSV Inhaltsverzeichnis 1 Ziel und Geltungsbereich... 2 2 Grundsätzliches... 2 3 Qualitätssicherungssystem des Lieferanten... 2 4 Prüfungen beim Lieferanten... 3 5 Vertragsunterlagen, Bestellungen und anderes...

Mehr

Qualitäts- und Umweltsicherungsvereinbarung

Qualitäts- und Umweltsicherungsvereinbarung Qualitäts- und D zwischen Bader GmbH & Co. KG Metzgerstr. 32 34 D - 73033 Göppingen - nachstehend Bader genannt und - nachstehend Lieferant genannt Diese mit Bader abgeschlossene Qualitäts- und (QSV) ist

Mehr

Richtlinien zur Erstbemusterung

Richtlinien zur Erstbemusterung Richtlinien zur Erstbemusterung zwischen sonnen GmbH Am Riedbach 1 87499 Wildpoldsried - nachfolgend sonnen genannt - und - nachfolgend LIEFERANT genannt - Erstellt: S. Wacker Seite 1 von 5 Version: 1.0

Mehr

Qualitätssicherungsvereinbarung (QSV) im produzierenden Gewerbe. (Qualitätsmanagementsystem) qsv.de

Qualitätssicherungsvereinbarung (QSV) im produzierenden Gewerbe. (Qualitätsmanagementsystem) qsv.de Qualitätssicherungsvereinbarung (QSV) im produzierenden Gewerbe (Qualitätsmanagementsystem) qsv.de Qualitätssicherungsvereinbarung (QSV) Zwischen der Firma/Name, Strasse Hausnummer, Postleitzahl Ort, Land

Mehr

Qualitätssicherungsvereinbarung

Qualitätssicherungsvereinbarung Qualitätssicherungsvereinbarung zwischen Fastner GmbH Beilsteiner Straße 44 74360 Ilsfeld-Auenstein nachfolgend Fastner genannt und nachfolgend Lieferant genannt über die Durchführung eines gemeinsamen

Mehr

Vertraulichkeitsvereinbarung

Vertraulichkeitsvereinbarung Vertraulichkeitsvereinbarung Zwischen teamtechnik Maschinen und Anlagen GmbH Planckstraße 40 D-71691 Freiberg - nachfolgend "teamtechnik" und - nachfolgend - teamtechnik und nachfolgend die Vertragsparteien

Mehr

Qualitätssicherungsvereinbarung mit Lieferanten

Qualitätssicherungsvereinbarung mit Lieferanten KSM Castings Group Nummer: ZB-QSV-ZE-004 Qualitätssicherungsvereinbarung mit Lieferanten Teil II Spezifische Vereinbarungen Dienstleistungen und Fremdbearbeitung Zwischen [Firma, Anschrift] (Lieferant)

Mehr

erstellt: geprüft freigegeben: Abteilung LOQL Wagner LO-E Doelker LOQL Nuding Datum Unterschrift

erstellt: geprüft freigegeben: Abteilung LOQL Wagner LO-E Doelker LOQL Nuding Datum Unterschrift Seite 1 von 9 erstellt: geprüft freigegeben: Abteilung LOQL Wagner LO-E Doelker LOQL Nuding Datum Unterschrift Seite 2 von 9 Änderungstand 4 Verteiler: LOQ; LOQL; LO-E; Lieferant Inhaltsverzeichnis: Seite

Mehr

Übersicht über ISO 9001:2000

Übersicht über ISO 9001:2000 Übersicht über die ISO 9001:2000 0 Einleitung 1 Anwendungsbereich 2 Normative Verweisungen 3 Begriffe Übersicht über die ISO 9001:2000 4 Qualitätsmanagementsystem 5 Verantwortung der Leitung 6 Management

Mehr

Werkzeugvertrag A. über die Nutzung BHTC-eigener Werkzeuge für beigefügten Anhang Stand: 03/ nachstehend "BHTC" genannt -

Werkzeugvertrag A. über die Nutzung BHTC-eigener Werkzeuge für beigefügten Anhang Stand: 03/ nachstehend BHTC genannt - Seite: 1/4 zwischen der Firma Behr-Hella-Thermocontrol GmbH, Hansastr. 40, 59557 Lippstadt - nachstehend "BHTC" genannt - und - nachstehend "Lieferant" genannt - 1. Werkzeugeigentum 1.1 Sämtliche im beigefügten

Mehr

Eskalationsstufenmodell Lieferant Containment beim Lieferant

Eskalationsstufenmodell Lieferant Containment beim Lieferant 1 Containment-Festlegungen... 2 1.1 Wesentlich Schritte des Containment-Verfahrens... 3 1.2 Containment Stufe I... 3 1.2.1 Containment Stufe I beschließen... 3 1.2.2 Beendigung Containment Level I... 4

Mehr

trailer achsen Qualitätssicherungsvereinbarung 1. Zweck und Geltungsbereich

trailer achsen Qualitätssicherungsvereinbarung 1. Zweck und Geltungsbereich Qualitätssicherungsvereinbarung 1. Zweck und Geltungsbereich Der Lieferant liefert an gigant Produkte und verpflichtet sich, alles dem jeweiligen Stand der Technik Entsprechende zu tun, damit seine Lieferungen

Mehr

Qualitätssicherungsvorschriften (QSV) OTTO FUCHS KG

Qualitätssicherungsvorschriften (QSV) OTTO FUCHS KG Qualitätssicherungsvorschriften (QSV) für Lieferanten der OTTO FUCHS KG Derschlager Straße 26 D-58540 Meinerzhagen - nachfolgend Besteller genannt - QSV OTTO FUCHS KG_ Rev.3_Feb. 2016 1. Präambel Diese

Mehr

Nachaudit durchführen 5.4 Auditor nicht möglich bei Bedarf Korrekturmaßnahmen umsetzen und kontrollieren

Nachaudit durchführen 5.4 Auditor nicht möglich bei Bedarf Korrekturmaßnahmen umsetzen und kontrollieren 1. Zweck Mit dieser Verfahrensanweisung werden Einzelheiten zur Durchführung der internen Qualitätsaudits geregelt. Ziel der internen Qualitätsaudits ist es, Möglichkeiten für Verbesserungen zu erkennen

Mehr

Qualitätssicherungsvereinbarung

Qualitätssicherungsvereinbarung 1 zwischen WESTFALIA-Automotive GmbH Am Sandberg 45 33378 Rheda-Wiedenbrück Deutschland - nachfolgend WAM genannt - und - nachfolgend Auftragnehmer genannt - - nachfolgend gemeinsam Parteien genannt -

Mehr

Qualitätssicherungsvereinbarung

Qualitätssicherungsvereinbarung Qualitätssicherungsvereinbarung zwischen der Firma CGR B-E GmbH, Emil-Beerli-Straße 20, 40822 Mettmann - nachstehend Auftraggeber genannt - und der Firma: Sitz: - nachstehend Lieferant genannt - I. Geltungsbereich

Mehr

Vereinbarung zu Qualität und Corporate Social Responsibility

Vereinbarung zu Qualität und Corporate Social Responsibility Vereinbarung zu Qualität und Corporate Social Responsibility zwischen Buderus Guss GmbH Buderusstrasse 26, 35236 Breidenbach, Deutschland - nachstehend BUDERUS genannt - und >LIEFERANT< >Adresse< auch

Mehr

Qualitätssicherungsvereinbarung

Qualitätssicherungsvereinbarung Blatt 1von 6 Zwischen der Firma : Wiegand GmbH Gartenstraße 12 99994 Schlotheim nachstehend Abnehmer genannt und der Firma: nachstehend Lieferant genannt wird folgende Qualitätssicherungsvereinbarung geschlossen:

Mehr

Qualitätssicherungsvereinbarung

Qualitätssicherungsvereinbarung Seite 1 von 8 Qualitätssicherungsvereinbarung QSV Zwischen der Scheideler GmbH & Co. KG Am Bahnhof 5 b D-34434 Borgentreich-Borgholz nachfolgend Scheideler genannt und nachfolgend Lieferant genannt über

Mehr

Formular Qualitaetssicherungsvereinbarung (QSV) mit Lieferanten

Formular Qualitaetssicherungsvereinbarung (QSV) mit Lieferanten Dokumenten-Nr.: Q_072_04 Seite 1 von 5 Erstellt am: 25.09.2013 Qualitätssicherungsvereinbarung (QSV) der Frerk Aggregatebau GmbH Stand November 2013 zwischen der Frerk Aggregatebau GmbH, Industriestraße

Mehr

Qualitätssicherungsvereinbarung (QSV)

Qualitätssicherungsvereinbarung (QSV) Qualitätssicherungsvereinbarung (QSV) zwischen W. GESSMANN GmbH Eppinger Str. 221, D-74211 Leingarten - im folgenden "W. GESSMANN" genannt - und Firma Straße, Hausnummer Plz und Ort - im folgenden Lieferant

Mehr

Qualitätsrichtlinie für Lieferanten (QRL) Inhaltsverzeichnis

Qualitätsrichtlinie für Lieferanten (QRL) Inhaltsverzeichnis Qualitätsrichtlinie für Lieferanten (QRL) Inhaltsverzeichnis 1. Zweck und Ziel 2. Geltungsbereich 3. Qualitätsmanagementsystem des Lieferanten 4. Qualitätsmanagementsystem des Unterlieferanten 5. Qualitätsplanung

Mehr

QUALITÄTSSICHERUNGSVEREINBARUNG

QUALITÄTSSICHERUNGSVEREINBARUNG QUALITÄTSSICHERUNGSVEREINBARUNG Zwischen Rofin-Sinar Laser GmbH, Dieselstraße 15, 85232 Bergkirchen Rofin-Sinar Laser GmbH, Berzeliusstraße 83, 22113 Hamburg Rofin-Baasel Lasertech GmbH & Co.KG, Petersbrunner

Mehr

Qualitätssicherheitsvereinbarung. zwischen. BREMA-Werk GmbH & Co. KG. nachfolgend Kunde genannt. und. nachfolgend Lieferant genannt

Qualitätssicherheitsvereinbarung. zwischen. BREMA-Werk GmbH & Co. KG. nachfolgend Kunde genannt. und. nachfolgend Lieferant genannt Qualitätssicherheitsvereinbarung zwischen BREMA-Werk GmbH & Co. KG nachfolgend Kunde genannt und nachfolgend Lieferant genannt über die Durchführung eines gemeinsamen Qualitätsmanagements, mit dem Ziel,

Mehr

Schunk Kohlenstofftechnik GmbH LIEFERANTENSELBSTAUSKUNFT UND -BEURTEILUNG

Schunk Kohlenstofftechnik GmbH LIEFERANTENSELBSTAUSKUNFT UND -BEURTEILUNG Die Lieferantenselbstauskunft dient dazu, Informationen über neue Unternehmen einzuholen. Auf dieser Basis nehmen wir ein Bewertungsverfahren vor, dem alle Lieferanten unseres Unternehmens unterzogen werden.

Mehr

Allgemeine Qualitätssicherungsvereinbarung

Allgemeine Qualitätssicherungsvereinbarung Allgemeine zwischen Carl Stahl TECHNOCABLES GmbH Postweg 41 73079 Süßen (nachfolgend " Carl Stahl TECHNOCABLES " genannt) und Firmenname: Adresse: Ansprechpartner: (nachfolgend "Lieferant" genannt) über

Mehr

Qualitätssicherungsvereinbarung mit Lieferanten

Qualitätssicherungsvereinbarung mit Lieferanten KSM Castings Gruppe Qualitätssicherungsvereinbarung mit Lieferanten Teil II Spezifische Vereinbarungen K (Kaufteile) Zwischen [Firma, Anschrift] (Lieferant) und KSM Castings Group GmbH Cheruskerring 38

Mehr

Qualitätssicherungsvereinbarung. Unverbindliche Konditionenempfehlung. Seite 1. TecPart, 2010

Qualitätssicherungsvereinbarung. Unverbindliche Konditionenempfehlung. Seite 1. TecPart, 2010 Verband Technische Kunststoff-Produkte e.v. Qualitätssicherungsvereinbarung - QSV Städelstraße 10 60596 Frankfurt am Main Telefon 069 27105-35 Telefax 069 239836 www.tecpart.de info@tecpart.de Trägerverband

Mehr

QUALITÄTSSICHERUNGSVEREINBARUNG

QUALITÄTSSICHERUNGSVEREINBARUNG QUALITÄTSSICHERUNGSVEREINBARUNG zwischen im folgenden "Lieferant" genannt und im folgenden "Besteller" genannt Präambel Der Besteller und seine Zweigfirmen stellen als Zulieferanten der Automobilindustrie

Mehr

Qualitätssicherungsvereinbarung für Lieferanten QSV Stand 03/2015

Qualitätssicherungsvereinbarung für Lieferanten QSV Stand 03/2015 Qualitätssicherungsvereinbarung für Lieferanten QSV Stand 03/2015 Zwischen Lieferant: (nachfolgend Lieferant genannt) und RWM Schweiz AG Birchstraße 155 8050 Zürich Schweiz Tel: +41 44 316-4414 Inhaltsverzeichnis:

Mehr

Lieferanten-Nr. Lfd.-Nr Stand:

Lieferanten-Nr. Lfd.-Nr Stand: Lieferanten-Nr. Lfd.-Nr. 00001 Stand: 21.08.2003 zwischen und Bühler Motor GmbH Anne-Frank-Str. 33-35 90459 Nürnberg im nachfolgenden Bühler genannt xxxxxxxxxxx xxxxxxxxxxx xxxxxxxxxx im nachfolgenden

Mehr

Qualitätssicherungsvereinbarung

Qualitätssicherungsvereinbarung zwischen Mack Alu-Systeme GmbH Schalmenäckerstr. 4, 79771 Klettgau nachfolgend Besteller genannt, und.. nachfolgend Lieferant genannt, wird die nachfolgende (nachfolgend QSV genannt) abgeschlossen: Seite

Mehr

Geheimhaltungsvereinbarung

Geheimhaltungsvereinbarung Geheimhaltungsvereinbarung zwischen ZF Friedrichshafen AG, Graf-von-Soden-Platz 1, 88046 Friedrichshafen, Deutschland und - nachfolgend ZF genannt - - nachfolgend genannt - Seite 2 von 5 Präambel ZF ist

Mehr

Allgemeine Einkaufsbedingungen der IDS Outsourcing GmbH. 1 Geltungsbereich

Allgemeine Einkaufsbedingungen der IDS Outsourcing GmbH. 1 Geltungsbereich Allgemeine Einkaufsbedingungen der IDS Outsourcing GmbH 1 Geltungsbereich (1) Unsere AGB gelten für den Einkauf von Waren und die Beauftragung von Leistungen nach Maßgabe des zwischen uns und dem Lieferanten

Mehr

VA-0001: Internes Systemaudit Seite 1 von 5

VA-0001: Internes Systemaudit Seite 1 von 5 Seite 1 von 5 Inhalt 1. Zweck... 2 2. Geltungsbereich... 2 3. Zuständigkeiten... 2 3.1 Geschäftsführung... 2 3.2 Auditleiter... 3 3.3 Auditor... 3 3.4 Leiter des zu auditierenden Bereiches... 3 4. Beschreibung...

Mehr

Legende zu den Qualitätsanforderungen in unseren Bestellungen

Legende zu den Qualitätsanforderungen in unseren Bestellungen Legende zu den Qualitätsanforderungen in unseren Bestellungen Art: Q01 Dokument: A01 Version: 00 Teildokument: 000 Standardmusterprüfung: Der Lieferant muss im Rahmen seiner Lieferung ein Standardmuster,

Mehr

Cairon MEA GmbH Einkaufsbedingungen

Cairon MEA GmbH Einkaufsbedingungen Cairon MEA GmbH Einkaufsbedingungen 1 Geltung (1) Alle Lieferungen, Leistungen und Angebote unserer Lieferanten erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Allgemeinen Lieferbedingungen. Diese sind Bestandteil

Mehr

Qualitäts Sicherungs Vereinbarung

Qualitäts Sicherungs Vereinbarung Qualitäts Sicherungs Vereinbarung zwischen AG Lueb & Schumacher GmbH & Co. KG An der Landwehr 11-13 D-41334 Nettetal und Inhalt 1. Geltungsbereich 2. Qualitätsmanagementsystem (QMS) 3. Serienlieferungen

Mehr

GEHEIMHALTUNGSVEREINBARUNG

GEHEIMHALTUNGSVEREINBARUNG GEHEIMHALTUNGSVEREINBARUNG zwischen Staiger GmbH & Co. KG Johannes-Bieg-Straße 8 74391 Erligheim und nachstehend gemeinsam die Vertragsparteien und jede einzeln eine Vertragspartei Präambel Die Vertragsparteien

Mehr

Schunk Kohlenstofftechnik GmbH LIEFERANTENSELBSTAUSKUNFT UND -BEURTEILUNG

Schunk Kohlenstofftechnik GmbH LIEFERANTENSELBSTAUSKUNFT UND -BEURTEILUNG Die Lieferantenselbstauskunft dient dazu, Informationen über neue Unternehmen einzuholen. Auf dieser Basis nehmen wir ein Bewertungsverfahren vor, dem alle Lieferanten unseres Unternehmens unterzogen werden.

Mehr

Qualitätssicherungsvereinbarung für Kaufteile, Serienbedarfe, Coil- und Platinenmaterial

Qualitätssicherungsvereinbarung für Kaufteile, Serienbedarfe, Coil- und Platinenmaterial Qualitätssicherungsvereinbarung Kaufteile, Coil- und Platinenmaterial Formblatt: qmfo106_04_qualitaetssicherungsvereinbarung_serienmaterial Erstellt von: F.Metzle Datum: 2012-11-29 Geändert: F.Metzle Datum:

Mehr

GEHEIMHALTUNGSVEREINBARUNG

GEHEIMHALTUNGSVEREINBARUNG GEHEIMHALTUNGSVEREINBARUNG zwischen ProfitBricks GmbH, Greifswalder Str. 207 in 10405 Berlin - im Folgenden ProfitBricks genannt - und NAME DER FIRMA - nachstehend INFORMATIONSEMPFÄNGER genannt Der Informationsempfänger

Mehr

GEHEIMHALTUNGSVEREINBARUNG

GEHEIMHALTUNGSVEREINBARUNG Der Verband der Automobilindustrie e.v. (VDA) empfiehlt seinen Mitgliedern die nachstehende Geheimhaltungsvereinbarung mit optionalen Textbausteinen zur Verwendung im Geschäftsverkehr Unverbindliche Empfehlung

Mehr

Qualitätssicherungsvereinbarung (QSV)

Qualitätssicherungsvereinbarung (QSV) Qualitätssicherungsvereinbarung (QSV) zwischen GAUDLITZ GmbH Callenberger Straße 42 96450 Coburg sowie aller GAUDLITZ GmbH zuzuordnenden Unternehmungen - nachstehend GAUDLITZ oder Besteller genannt - und

Mehr

Qualitätssicherungs-Leitlinie für Lieferanten QSL. Obligatorische Vereinbarungen Industrie/Betriebsmittel/Dienstleistungen (Stand 09/2004)

Qualitätssicherungs-Leitlinie für Lieferanten QSL. Obligatorische Vereinbarungen Industrie/Betriebsmittel/Dienstleistungen (Stand 09/2004) Qualitätssicherungs-Leitlinie für Lieferanten QSL Obligatorische Vereinbarungen Industrie/Betriebsmittel/Dienstleistungen (Stand 09/2004) Qualitätssicherungs-Leitlinie für Lieferanten QSL (Qualitätssicherungsvereinbarung)

Mehr

Dienstleistungsvertrag

Dienstleistungsvertrag Dienstleistungsvertrag zwischen TEN Thüringer Energienetze GmbH & Co. KG Schwerborner Straße 30 99087 Erfurt - im Weiteren TEN - und - im Weiteren Lieferant - 1 I 5 Präambel Mit Veröffentlichung der Kooperationsvereinbarung

Mehr

Nutzungsvertrag. Katholische Kindertageseinrichtung, Zwischen. der Katholischen Kirchengemeinde St. in, vertreten durch den Kirchenvorstand, und

Nutzungsvertrag. Katholische Kindertageseinrichtung, Zwischen. der Katholischen Kirchengemeinde St. in, vertreten durch den Kirchenvorstand, und Nutzungsvertrag Katholische Kindertageseinrichtung, Zwischen der Katholischen Kirchengemeinde St. in, vertreten durch den Kirchenvorstand, (nachfolgend Kirchengemeinde genannt) und der Katholische Kindertageseinrichtungen

Mehr

Revision der DIN EN ISO 9001 Dokumentierte Informationen. Ausschlüsse : nicht zutreffende Anforderungen begründen

Revision der DIN EN ISO 9001 Dokumentierte Informationen. Ausschlüsse : nicht zutreffende Anforderungen begründen Seite 1 von 17 Dokumentationsanforderungen Anwendungsbereich 4 Kontext der Organisation 4.3 Festlegen des Anwendungsbereichs Bestehende Dokumente Kommentar verfügbar sein und aufrechterhalten werden Ausschlüsse

Mehr

Qualitätssicherungsvereinbarung

Qualitätssicherungsvereinbarung Seite 1 von 6 Zwischen der SELVE GmbH & Co. KG Werdohler Landstr. 286 58513 Lüdenscheid -im Folgenden SELVE genannt- und -im Folgenden Lieferant genannt- Vorwort Qualität hat Priorität ist einer der Leitsätze

Mehr

Lieferantenauswahl und - beurteilung

Lieferantenauswahl und - beurteilung Seite 1 von 9 PB 7.4-1: Lieferantenauswahl und - 1 Ziel und Zweck Die Qualität unserer Dienstleistungen hängt in hohem Maße von der Qualität der zugekauften Materialien, Produkte und Dienstleistungen ab.

Mehr

Qualitätsvereinbarung für Lieferanten QS-VA 006

Qualitätsvereinbarung für Lieferanten QS-VA 006 Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis... 1 1. Qualitätsvereinbarung... 2 1.1 Vertragsparteien... 2 1.2 Einleitung... 2 1.3 Ziel und Geltungsbereich... 2 1.4 Verteiler und Aktualisierung... 2 2. Forderungen...

Mehr

Qualitätssicherungsvereinbarung

Qualitätssicherungsvereinbarung Qualitätssicherungsvereinbarung zwischen VIERLING Productions GmbH Pretzfelder Str. 21 91320 Ebermannstadt Deutschland - nachfolgend VIERLING genannt - und der - nachfolgend Lieferant genannt - - bzw.

Mehr

RAHMENVERTRAG ÜBER INGENIEUR- UND KONSTRUKTIONSAUFTRÄGE

RAHMENVERTRAG ÜBER INGENIEUR- UND KONSTRUKTIONSAUFTRÄGE RAHMENVERTRAG ÜBER INGENIEUR- UND KONSTRUKTIONSAUFTRÄGE zwischen Dienstleister......... - nachfolgend Auftragnehmer genannt - und BuL Systeme GmbH Eglimarstr. 2 D-44379 Dortmund nachfolgend Auftraggeber

Mehr

Ausschreibung der Jahresabschlussprüfung 2017

Ausschreibung der Jahresabschlussprüfung 2017 Ausschreibung der Jahresabschlussprüfung 2017 Teilnahmeerklärung Mit diesem Schreiben erklären wir die Teilnahme an dem Ausschreibungsverfahren für die Prüfung des Einzelabschlusses sowie des Konzernabschlusses

Mehr

zwischen probes CS GmbH und XXXXXXX

zwischen probes CS GmbH und XXXXXXX Vertraulichkeitsvereinbarung zwischen und XXXXXXX 9. Mai 2018 Stand 1.1 Version Final Status 0003 SLA-ID-Nr. Seite 1 von 6 Inhaltsverzeichnis 1. Organisatorisches 3 1.1 Vertragspartner 3 1.2 Geltungsbereich

Mehr

Qualitätssicherungsleitlinie (QSL) (Qualitätssicherungsvereinbarung)

Qualitätssicherungsleitlinie (QSL) (Qualitätssicherungsvereinbarung) Qualitätssicherungsleitlinie (QSL) (Qualitätssicherungsvereinbarung) Industrie/Betriebsmittel/Dienstleistungen (Stand 12/2011) zwischen Buderus Guss GmbH Buderusstrasse 26, D-35236 Breidenbach nachstehend

Mehr

Qualitätssicherungsvereinbarung /

Qualitätssicherungsvereinbarung / zwischen Zimmer DS GmbH Daempfungssysteme Im Glockenloch 2 77866 Rheinau (nachfolgend Zimmer DS genannt) und (nachfolgend Lieferant genannt) Im Folgenden werden ZIMMER DS und Lieferant auch Vertragspartner

Mehr

Fragenkatalog zur Lieferanten- Selbstauskunft

Fragenkatalog zur Lieferanten- Selbstauskunft F KSM katalog zur Lieferanten- 1 Lieferantendaten Name/Rechtsform des Unternehmens, Adresse Branche: DUNS-Nr.: Steuer-Nr. Umsatzsteuer-ID: Mail: www: Bearbeiter (Name/Funktion): Datum: Unterschrift: Gesamtanzahl

Mehr

Fragenkatalog zur Lieferanten- Selbstauskunft

Fragenkatalog zur Lieferanten- Selbstauskunft katalog zur Lieferanten- 1 Lieferantendaten Name/Rechtsform des Unternehmens, Adresse Branche: DUNS-Nr.: Mail: www: Gesamtanzahl Beschäftigte: Davon Anzahl in QM / QS: Name: Vertrieb Produktion Logistik

Mehr

GEHEIMHALTUNGSVERTRAG

GEHEIMHALTUNGSVERTRAG - 1 - GEHEIMHALTUNGSVERTRAG abgeschlossen zwischen RICHER GmbH Grubenstrasse 7a 79576 Weil am Rhein (im Folgenden RICHER genannt) und XXX (im Folgenden XXX genannt) wie folgt: - 2 - INHALTSVERZEICHNIS

Mehr

Qualitätssicherungsvereinbarung mit Lieferanten

Qualitätssicherungsvereinbarung mit Lieferanten KSM Castings Group Nummer: ZB-QSV-ZE-007 Qualitätssicherungsvereinbarung mit Lieferanten Teil II Spezifische Vereinbarungen K (Kaufteile) Zwischen [Firma, Anschrift] (Lieferant) und KSM Castings Group

Mehr

Qualitätssicherungsvereinbarung

Qualitätssicherungsvereinbarung Qualitätssicherungsvereinbarung zwischen der Preh GmbH, Schweinfurter Straße 5-9, 97616 Bad Neustadt an der Saale - nachfolgend als Kunde bezeichnet und der, - nachfolgend als Lieferant bezeichnet - Präambel

Mehr

Lieferantenselbstauskunft

Lieferantenselbstauskunft Seite 1 von 1 Einkauf WENESIT AG & Wenesit Hungaria Kft. Unternehmen (allgemein) Name: Anschrift: Homepage: Zugehörigkeit zu Konzern / Unternehmensgruppe: Diese Informationen sollen uns einen ersten Überblick

Mehr

Werks-Anlagen und Einrichtungsplanung

Werks-Anlagen und Einrichtungsplanung IATF 16949:2016 ISO/TS 16949:2009 1.1 Allgemeines 4.1 Verstehen der Organisation und ihres Kontextes 1.1 Allgemeines 4.2 Verstehen der Erfordernisse und Erwartungen interessierter Parteien 1.1 Anwendungen

Mehr

Qualitätssicherungsvereinbarung (QSV)

Qualitätssicherungsvereinbarung (QSV) Qualitätssicherungsvereinbarung (QSV) zwischen im Folgenden Auftragnehmer genannt und GROHE AG und allen gemäß 15 des Aktiengesetzes mit der GROHE AG verbundenen Unternehmen im Folgenden GROHE genannt.

Mehr

Die aktuelle und verbindliche Fassung dieses Dokumentes ist im RE-Wiki einsehbar Link:

Die aktuelle und verbindliche Fassung dieses Dokumentes ist im RE-Wiki einsehbar Link: Achtung, Ausdruck auf Aktualität prüfen! AA-Z-AG-8.1-001 Qualitätssicherung Material Geprüft vom Koordinator Boddenberg, Dieter, TSQ am 06.03.14 14:37 Geprüft vom Ersteller Edel, Torsten, WB am 10.03.14

Mehr

Vertrag. Zwischen. Dem Bundesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR - im Folgenden Auftraggeber - Und

Vertrag. Zwischen. Dem Bundesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR - im Folgenden Auftraggeber - Und Vertrag Zwischen Dem Bundesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR - im Folgenden Auftraggeber - Und Vorname, Name Str./Hausnummer PLZ Ort - im Folgenden Auftragnehmer/in

Mehr

zwischen Lieferant: Strasse: PLZ Stadt: (handelnd im eigenen Namen sowie im Namen ihrer verbundenen Unternehmen nachfolgend der "LIEFERANT") und

zwischen Lieferant: Strasse: PLZ Stadt: (handelnd im eigenen Namen sowie im Namen ihrer verbundenen Unternehmen nachfolgend der LIEFERANT) und Vakuumventile AG Qualitätssicherungsvereinbarung (QSV) Seite 1 von 8 zwischen Lieferant: Strasse: PLZ Stadt: (handelnd im eigenen Namen sowie im Namen ihrer verbundenen Unternehmen nachfolgend der "LIEFERANT")

Mehr

Qualitätssicherungsvereinbarung

Qualitätssicherungsvereinbarung zwischen Nordring 5 7 76473 Iffezheim nachstehend S & G genannt und Lieferant Strasse Ort nachstehend LIEFERANT genannt Inhalt: 1 Allgemeine Qualitätssicherungsvereinbarung 1.1 Geltungsbereich 1.2 Qualitätsmanagementsystem

Mehr

Qualitätsleitfaden für die Beschaffung

Qualitätsleitfaden für die Beschaffung Qualitätsleitfaden für die Beschaffung Stand: V1 Januar 2010 Inhaltsverzeichnis 1 Vorwort... 3 2 Warum gibt es einen Qualitätsleitfaden?... 3 2.1. Geltungsbereich... 3 3. Verantwortlichkeit... 4 3.1. Fehlerprävention...

Mehr