Meister- und Befähigungsprüfungen

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1 Meister- und Befähigungsprüfungen Bildungs- und Arbeitsmarktperspektive Mag. Christian Machalik 27. Jänner 2012

2 Kontext Positive Absolvierung der Meisterprüfung (bei freien Handwerken) und Befähigungsprüfung (bei reglementierten Gewerben) ein erforderlicher Nachweis für den Eintritt in die Selbstständigkeit Antrittsvoraussetzung: Volljährigkeit (18. Lebensjahr) Kein obligatorischer Kursbesuch > informelles Lernen Modularer Aufbau der Prüfung: keine vorgeschriebene Reihenfolge

3 Prüfungsaufbau (1/2) Modul 1 (schriftlich): fachlich praktische Prüfung Teil A (Arbeitsauftrag auf Lehrabschlussniveau) Teil B (projektorientierte Aufgabe auf meisterlichem Niveau) Modul 2 (mündlich): fachlich mündliche Prüfung Teil A (Fachgespräch auf dem Niveau einer Fachkraft) Teil B (projektorientiertes Prüfungsgespräch auf meisterlichem Niveau) Modul 3 (schriftlich): fachlich schriftliche Prüfung auf höherem fachlichem Niveau

4 Prüfungsaufbau (2/2) Ausbilderprüfung pädagogische und rechtliche Kenntnisse für die Lehrlingsausbildung Unternehmensprüfung Basiswissen zur Unternehmensführung Projektarbeit mit Fallbeispielen und Fragen aus den Bereichen Marketing, Organisation, Rechnungswesen, Kommunikation, unternehmerische Rechtskunde und Mitarbeiterführung

5 Welche Gewerbe sind reglementiert Bereiche Bau (Baumeister, Bodenleger etc.) Gesundheit (Zahntechniker, Augenoptiker etc.) Kunsthandwerk (Tischler, Musikinstrumentenerzeuger etc.) Metall (Schlosser, Kfz-Techniker etc.) beratende Gewerbe (Vermögensberater, Immobilienmakler etc.) kaufmännische Gewerbe (Großhandel mit Arzneimitteln etc.) Tourismus (Fremdenführer, Gastgewerbe etc.) Bekleidung (Damenkleidermacher, Kürschner etc.) Prüfung gibt es für rund 120 Gewerbe

6 Rechtliche Grundlagen für die Prüfungen Prüfungsordnungen, die von den zuständigen Experten in den Fachverbänden der WKO erstellt werden Inhalte auf selbstständige Ausübung abgestellt Prüfungsordnungen werden durch das Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend genehmigt Organisation der Prüfungen durch Meisterprüfungsstelle (staatliche Behörde, dem Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend unterstellt > in der Wirtschaftskammer eingerichtet Prüfungen staatlich anerkannt

7 Prüfungsvorbereitungen Vorbereitung auf Prüfungen: z.b Wirtschaftsförderungsinstitute, Ausbildungsinstitute der WKO und andere Ausbildungsinstitute z.b. BFI Vorbereitungskurse nicht verpflichtend! Ausnahme: (Fremdenführer) Gestaltung der Vorbereitung orientiert sich an den Inhalten der Prüfungsordnung, vorgetragen von Experten des jeweiligen Fachbereichs

8 Anforderungen an Prüfungsabsolventen Fallbeispiel KFZ-Techniker Kaufmännische Führung des Unternehmens (Rechnungswesen, Kostenrechnung etc.) Verantwortlich für alle Rechtsgeschäfte (Gewährleistung, Schadenersatz, Kraftfahrzeuggesetz etc.) Verantwortlich für sachverständige Gutachten (z.b. 57 KFG) Ausbildung der Lehrlinge Mitarbeiterführung im Betrieb Kommunikation im Betrieb sowie mit Kunden und Behörden Setzen von Marketingmaßnahmen

9 Karriere am Bau Fallbeispiel Baumeister - eines der anspruchsvollsten Gewerbe Auch ein Lehrling hat die Chance, Baumeister zu werden, wenn er Facharbeiter Vorarbeiter Polier Bauleiter gewesen ist und die Baumeisterprüfung erfolgreich absolviert hat Akademiker (höhere Schulausbildung) keine Möglichkeit, nur mit Studium Gewerbeschein zu erlangen (Entfall von Prüfungsteilen je nach Ausbildung) Vorgeschriebenen Prüfungsteile sind abzulegen und Nachweis erforderlicher Praxiszeiten sind nachzuweisen

10 Bildungsperspektive Ausbildung keine formale Ausbildung zum Meister vorhanden, kein obligatorischer Kursbesuch -> informelles Lernen Kursangebote vor allem vom Weiterbildungsanbieter der Wirtschaftskammer (Arbeitgebervertretung) Qualifikation formale Qualifikation österreichweit einheitliche Prüfungsordnung regelt Aufbau und Inhalt der Prüfung Prüfungsordnung wird von Experten der Fachvertretungen in der Wirtschaftskammer erstellt praxisnahe Prüfung, Fokus auf Fertigkeiten/Kompetenzen Organisation der Prüfung erfolgt durch die Meisterprüfungsstelle Behörde im übertragenen Wirkungsbereich des Wirtschaftsministeriums, angesiedelt bei der Wirtschaftskammer in jedem Bundesland

11 Arbeitsmarktperspektive Wesentliche Weiterbildungsschiene für Lehrabsolventen Lehrabschluss ist keine Voraussetzung Dennoch: übliche Weg zum Meister führt über Lehrabschluss Meister ist Fachexperte und Entrepreneur Expertise auf höchstem Niveau in seinem Fachbereich Ausbildung von Lehrlingen Gründung/Führung eines Unternehmens Leitender Angestellter in einem Fachbetrieb

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