- Eine AON Company - LONDON GENERAL INSURANCE. Allgemeine Versicherungsbedingungen für versehentliche Beschädigungen von bestimmten Dell Geräten
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- Benedict Lange
- vor 7 Jahren
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1 - Eine AON Company - LONDON GENERAL INSURANCE Allgemeine Versicherungsbedingungen für versehentliche Beschädigungen von bestimmten Dell Geräten CompleteCare -Versicherungsschutz Wir, die London General Insurance Company Limited, Niederlassung Deutschland, gewähren Ihnen (als Versicherungsnehmer) über den von uns ernannten Agenten für die Bundesrepublik Deutschland, die Firma Dell Computer GmbH, Monzastr. 4, Langen (nachfolgend kurz entweder Dell oder Agent genannt), den nachfolgend beschriebenen Versicherungsschutz in der Weise, daß Dell auch die Schadensbearbeitung übernimmt. Bitte beachten Sie, daß sich der Ihnen gewährte Versicherungsschutz ausschließlich nach den CompleteCare -Versicherungsbedingungen richtet und ausschließlich die Repartur oder Ersatzlieferung umfaßt und daß die Verkaufs- und Lieferbedingungen oder sonstige Allgemeine Geschäftsbedingungen von Dell für den Ihnen gewährten Versicherungsschutz nicht maßgeblich sind und daß Dell nicht berechtigt ist, mit Ihnen irgendeine Abweichung von den Bedingungen des CompleteCare -Versicherungsschutz zu vereinbaren. 1. Versicherte Sachen 1.1 Versichert ist dasjenige Gerät, das in der Rechnung von Dell, in der auch die Prämie für diese Versicherung berechnet wird, spezifiziert ist, und zwar einschließlich des Hauptprozessors, der Tastatur, der Festplatten und eines eingebauten LCD. 1.2 Nicht versichert sind periphere Zusatzgeräte wie etwa Dockingstationen, nicht eingebaute Modems, Spielkonsolen, Tragetaschen und alle sonstigen Komponenten, die nicht eingebaut sind. 1.3 Nicht unter diese Versicherung fallen ferner Daten (maschinenlesbare Informationen) sowie irgendwelche Fehler oder Störungen, einschließlich von Schäden durch Viren, die irgendeine Software des Gerätes betreffen, gleichgültig, ob die Software herstellerseits oder später von Ihnen oder einem Dritten installiert wurde. 2. Versicherte Schäden und Gefahren 2.1 Tritt während der Laufzeit ein unter diese Versicherung fallender Sachschaden auf, werden wir - nach unserer Wahl - das versicherte Gerät bei unter diese Versicherungs fallenden Sachschäden reparieren oder durch ein gleiches oder gleichwertiges anderes Gerät ersetzen
2 2.2 Die versicherten Sachschäden sind solche, die von Ihnen oder Ihren Repräsentanten nicht rechtzeitig vorausgesehen wurden, wie insbesondere a) versehentliche Bedienungsfehler, Ungeschicklichkeit, Fahrlässigkeit wie beispielsweise ein versehentliches Verschütten von Flüssigkeiten über die Tastatur oder ein versehentliches Fallen des Gerätes auf den Boden; b) Überspannung, Induktion, Kurzschluß; c) Sachschäden durch Feuchtigkeit oder zu hohe Temperaturen oder sonstige Umstände höherer Gewalt, soweit sie nicht nachfolgend ausgeschlossen sind. 2.3 Im Falle einer Reparatur des Geräts sind wir berechtigt, Teile gegen entsprechende neue oder gebrauchte Teile, die gleichwertig sind, auszutauschen. Sie sind damit einverstanden, daß ersetzte Teile in unseren Besitz und unser Eigentum übergehen und wir diese entsorgen oder in anderer Weise verwerten. In dem Falle, daß unser Agent, der den Schaden bearbeitet, zur Auffassung gelangt, daß das beschädigte Gerät nicht reparaturwürdig ist, ist er berechtigt, Ihnen ein gleichwertiges oder besseres Gerät, als Sie ursprünglich von Dell gekauft haben, anstelle des beschädigten Gerätes zur Verfügung zu stellen. In bezug auf das beschädigte Gerät gilt die Regelung für ersetzte Teile entsprechend. 3. Nicht versicherte Gefahren und Schäden 3.1 Diese Versicherung deckt nicht die Schäden aus folgenden Risiken oder Gefahren und daher sind wir bei den folgenden Fällen nicht verpflichtet, ein beschädigtes Gerät zu reparieren oder zu ersetzen: a) Schäden, die durch Abnutzung (Verschleiß) aufgrund des Gebrauchs oder des Alters des Gerätes entstehen sowie Schrammen und sonstige äußere Beschädigungen des Geräts, die keine nachhaltige Verschlechterung der Nutzung des Gerätes mit sich bringen; b) Reparaturaufwendungen, die dadurch entstehen, daß Sie das Produkt einem Dritten (und nicht unserem Schadensbeauftragten) zur Reparatur übergeben, sowie Schäden oder Reparaturaufwendungen, die dadurch entstehen, daß Dritte das Gerät unsachgemäß reparieren oder zu reparieren versuchen. 3.2 Ein Schaden, der durch Diebstahl, Einbruch-Diebstahl, Vandalismus, Raub, oder dadurch entsteht, daß Sie (oder Ihr Repräsentant) das versicherte Gerät verlieren. 3.3 Ein Schaden, der durch Brand, Blitzschlag, Explosion oder durch sonstiges Feuer, das von einer nicht mit dem Gerät in Zusammenhang stehenden Ursache ausgeht, oder durch Kriegsereignisse jeder Art, innere Unruhen einschließlich terroristischer Akte oder durch Kernenergie entsteht. 3.4 Schäden, die Sie oder ein Dritter, dem Sie das versicherte Gerät überlassen haben, vorsätzlich herbeiführen. 3.5 Aufwendungen für die Wiederherstellung und Übertragung von Daten, die in dem Gerät gespeichert wurden. Sie sind alleine für die gespeicherten Daten verantwortlich. Wir erbringen keinerlei Daten-Wiederherstellungs-Dienstleistungen aufgrund dieser Versicherung. Sollte allerdings die Festplatte ersetzt werden müssen, werden wir auf - 2 -
3 dieser die Betriebssoftware und die wesentliche Anwendungs-Software, die Sie ursprünglich von Dell gekauft haben, installieren, ohne dies zu berechnen. 4. Ort der Versicherung 4.1 Sie können unsere Leistungen, insbesondere die Reparaturleistungen, unmittelbar über unseren Agenten in Anspruch nehmen, wenn sich das versicherte Gerät in Deutschland befindet. Bei der Schadensmeldung wird Ihnen unser Agent mitteilen, ob eine (auf unsere Kosten zu erfolgende) Versendung an welchen Reparaturbetrieb erforderlich ist. 4.2 Sollte das Gerät einen unter diese Versicherung fallenden Schaden außerhalb von Deutschland erleiden, müssen Sie das Gerät auf Ihre Kosten an unseren Agenten in Deutschland schicken, um die Versicherungsleistung (Reparatur oder Ersatz) in Anspruch zu nehmen, es sei denn, der Agent übernimmt die Kosten der Versendung. 5. Kündigung nach dem Versicherungsfall 5.1 Nach dem Eintritt eines Versicherungsfalls können grundsätzlich wir und auch Sie den Versicherungsvertrag kündigen. 5.2 Die Kündigung ist schriftlich zu erklären. Sie muß spätestens einen Monat nach Abschluß der Verhandlungen über die Entschädigung zugehen. 5.3 Die Kündigung wird grundsätzlich einen Monat nach ihrem Zugang wirksam. Sie können bestimmen, daß Ihre Kündigung sofort oder zu einem anderen Zeitpunkt wirksam wird, jedoch spätestens zum Schluß der laufenden Versicherungsperiode. 5.4 Wir verzichten für die zwei ersten Versicherungsfälle, für die wir während der gesamten Vertragszeit von drei Jahren eintreten, auf das Recht der Kündigung. 6. Ihre Mitwirkungspflichten 6.1. Die CompleteCare -Versicherungsschutz ist nur im Zusammenhang mit dem Kauf von den Dell-Geräten Dell Letitude, Dell Inspiron Notebook oder der Dell Precision Mobile Work Station (hier zusammenfassend als Gerät oder Geräte bezeichnet) erhältlich; wir weisen Sie aber darauf hin, daß Sie nicht die CompleteCare -Versicherungsschutz zeichnen müssen, um ein Dell Gerät zu kaufen. Die Rechnung von Dell über das Gerät, das Sie erwerben wollen, wird vermerken, ob Sie die CompleteCare - Versicherungsschutz erworben haben und dient gleichzeitig als Bestätigung für den Versicherungsschutz. Das versicherte Gerät wird eine besondere am Gerät angebrachte Versicherungsnummer erhalten, die den Versicherungsschutz für das Gerät bestätigt, den sogenannten Servicetag. Bitte kontrollieren Sie unverzüglich nach Eingang die Rechnung/Zahlungsbestätigung von Dell darauf hin, ob der von Ihnen erworbene Versicherungsschutz dort angegeben und ordnungsgemäß berechnet ist und reklamieren Sie unverzüglich binnen 48 Stunden nach Erhalt der Rechnung bei Dell, falls der von Ihnen gewünschte Versicherungsschutz nicht ausgewiesen wurde. 6.2 Im Schadensfall müssen Sie mit den Techniker des Agenten zusammenarbeiten, um sicherzustellen, daß das Gerät ordnungsgemäß instandgesetzt werden kann. Nach dem sachgemäßen Ermessen des Technikers wird dieser Ihnen entweder ein Ersatzteil für den Einbau in das Gerät durch Sie zusenden oder Ihnen Weisungen über eine Versendung des Produktes oder über die Abholung erteilen. Soweit Sie den Weisungen des Technikers folgen, werden wir alle Aufwendungen übernehmen, die mit der Versendung des Gerätes - 3 -
4 zur angegebenen Reparaturstelle verbunden sind. Nach Erhalt des beschädigten Gerätes bestimmen wir, ob dieses repariert wird oder ob Sie ein Ersatzprodukt erhalten, das Ihnen zugestellt würde. Wenn bereits am Telefon festgestellt werden kann, daß Sie ein Ersatzgerät benötigen, hat unser Agent das Recht, Ihnen ein Ersatzgerät unverzüglich und vor der Rückgabe des beschädigten Produktes zuzuschicken. Sie sind in einem solchen Fall allerdings verpflichtet, das beschädigte Gerät unverzüglich an unseren Agenten zurückzusenden und Sie sind damit einverstanden, daß das Ersatzprodukt in Rechnung gestellt wird und Sie dies bezahlen, falls Sie das beschädigte Produkt nicht binnen der Frist von einem Monat nach Anzeige des Schadensfalles und der Aufforderung der Zusendung an unseren Agenten zurückgeschickt haben. 7. Grenzen unserer Leistungspflicht 7.1 Die Schadensbearbeitung findet zu den gewöhnlichen Geschäftszeiten statt und Sie haben keinen Anspruch auf Support an Feiertagen, die am Sitz unseres Agenten bestehen oder am Ort einer sonstigen Reparaturstelle, an die Sie der Agent, beispielsweise auf Ihren Wunsch hin, aber auch bei sonstigen Gründen verweist. Wenn wir oder unser Agent durch einen Fall höherer Gewalt an der Ausübung des Supports gehindert sind/ist, besteht Ihrerseits kein Anspruch auf Support. 7.2 Wir sind Ihr Vertragspartner und einzig gemäß den Bedingungen dieser Versicherung Ihnen gegenüber verpflichtet. Im Schadensfalle müssen Sie die Schadensbearbeitungsstelle unseres Agenten (Dell Computer GmbH, Telefon-Nr....) informieren und den Schadensfall anzeigen. Auf Ihren Anruf hin wird der Techniker nach der Versicherungsnummer auf dem Servicetag Ihres Gerätes fragen. Sobald der Techniker sich vergewissert hat, daß Sie den CompleteCare -Versicherungsschutz erworben haben, wird er Ihnen eine Reihe von Fragen stellen, um Ausmaß und Grund des Schadens des Gerätes festzustellen. 8. Prämie; Beginn und Ende der Haftung 8.1. Sie bezahlen die Prämie für die gesamte Laufzeit dieser Versicherung als Teil der Geräterechnung von Dell zusammen mit dem Kaufpreis des Gerätes. Die Folgen nicht rechtzeitiger Zahlung der Prämie ergeben sich aus 38 VVG. Im übrigen gilt 39 VVG; wir sind berechtigt, vom Vertrage zurückzutreten, solange die Zahlung an unseren Agenten nicht bewirkt ist. Es gilt als Rücktritt, wenn wir den Anspruch auf die Prämie nicht innerhalb von drei Monaten vom Fälligkeitstage an gerichtlich geltend machen. Ist die Prämie zur Zeit des Eintritts eines Versicherungsfalls noch nicht gezahlt, so sind wir von der Verpflichtung zur Leistung frei. 8.2 Die Versicherung beginnt an dem Tage, an dem Sie das Gerät von Dell erhalten und endet automatisch nach Ablauf von drei Jahren, das heißt an dem Tage des dritten Jahres, der dem Tag Ihres Erhalts des Gerätes vorausgeht. Wir sind nicht verpflichtet, eine Verlängerung des Versicherungsschutzes zu gewähren. 8.3 Unsere Haftung beginnt zum vereinbarten Zeitpunkt auch dann, wenn Sie die Prämienzahlung erst später leisten, die Prämie aber ohne Verzug innerhalb der dafür vorgesehenen und auf der Rechnung angegebenen Frist bezahlt wird. 8.4 Endet das Versicherungsverhältnisses vor Ablauf der Vertragszeit durch rückwirkende Aufhebung oder durch von Anfang an gegebene Ungültigkeit, so gebührt uns die Prämie - 4 -
5 oder die Geschäftsgebühr gemäß Versicherungsvertragsgesetz (vergleiche 40, 68 VVG). 9. Veräußerung der versicherten Sache 9.1 Wenn Sie das versicherte Gerät an einen Dritten veräußern, tritt dieser während der Dauer seines Eigentums in das Versicherungsverhältnis und die sich daraus ergebenden Rechte und Pflichten ein. Wir brauchen gegen uns von dem Dritten erhobene begründete Forderung erst dann gegen uns gelten zu lassen, wenn wir von der Veräußerung in Kenntnis gesetzt wurden. 9.2 Im Falle der Veräußerung werden wir ein Kündigungsrecht nicht ausüben. Der Erwerber ist berechtigt, das Versicherungsverhältnis innerhalb eines Monats nach dem Erwerb zu kündigen. Hatte der Erwerber bei Erwerb von der Versicherung keine Kenntnis, so bleibt das Kündigungsrecht bis zum Ablauf eines Monats von dem Zeitpunkt an bestehen, in welchem er von der Versicherung Kenntnis erlangt. Eine auch nur teilweise Rückgewähr der Prämie findet im Falle der Kündigung durch den Erwerber nicht statt. 9.3 Die Veräußerung ist uns von Ihnen oder dem Erwerber unverzüglich anzuzeigen. Wir werden von der Verpflichtung zur Leistung im Schadenfalle frei, wenn ein Versicherungsfall später als einen Monat nach dem Zeitpunkt eintritt, in welchem wir die Anzeige der Veräußerung hätten erhalten müssen. Unsere Leistungspflicht bleibt allerdings bestehen, wenn wir anderweitig von der Veräußerung in dem Zeitpunkt informiert waren, in dem wir die Anzeige hätten erhalten müssen. 10. Kündigungsrecht bei schwerwiegenden Pflichtverletzungen 10.1 Fragen, die unser Agent bei der Vereinbarung des Versicherungsschutzes stellt, müssen Sie vollständig und richtig beantworten. Wenn Sie uns über einen erheblichen Umstand, nach dem der Agent gefragt hat, eine unrichtige Auskunft erteilt haben, haben wir das Recht, innerhalb eines Monats vom Vertrag zurückzutreten. Die Frist beginnt mit dem Zeitpunkt, in welchem wir von der Verletzung der Anzeigepflicht Kenntnis erlangen Im Falle, daß Sie uns im Zusammenhang mit der Anzeige eines Versicherungsfalles falsche Angaben machen und dies auf einem vorsätzlichen oder fahrlässigen Verhalten Ihrerseits beruht, sind wir zur Leistung nach diesem Versicherungsvertrag nicht verpflichtet. Die Leistungsfreiheit tritt jedoch dann nicht ein, wenn die Verletzung Ihrer Anzeigepflicht auf die Feststellung des Versicherungsfalles oder den Umfang der von uns zu erbringenden Leistung keinen Einfluß gehabt hat. Außerdem sind wir im Falle einer verschuldeten Verletzung der Anzeige- und Informationspflicht berechtigt, innerhalb eines Monats, nachdem wir Kenntnis von der Verletzung erhalten haben, diesen Versicherungsvertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zu kündigen Im übrigen sind Sie und auch wir berechtigt, den Vertrag vorzeitig zu kündigen, wenn der jeweils andere eine sonstige schwere Pflichtverletzung seiner aus diesem Vertrag entspringenden Pflichten begeht. Eine solche Kündigung gilt mit Wirkung von dem Tage, an dem sie der Kündigungsgegner erhält Jegliche vorzeitige Kündigung muß schriftlich erfolgen
6 11. Drittrechte 11.1 Diese Versicherung ist keine Gewährleistungsversicherung, sondern gewährt Versicherungsschutz außerhalb des Gewährleistungsrechts Diese Versicherung verdrängt nicht die Gewährleistungen, die Ihnen aufgrund der gesetzlichen oder vertraglichen Gewährleistungsansprüche gegenüber Dell oder einem sonstigen Hersteller, dessen Geräte Dell vertreibt, zustehen. Sie sind selbst dafür verantwortlich, diese Rechte geltend zu machen. 12. Datenschutz 12.1 Versicherungen können ihre Aufgaben nur noch mit Hilfe der elektronischen Datenverarbeitung erfüllen. Nur so lassen sich Vertragsverhältnisse korrekt, schnell und wirtschaftlich abwickeln. Die Verarbeitung der uns bekanntgegeben Daten zu Ihrer Person wird durch das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) geregelt. Danach ist die Datenverarbeitung und -nutzung zulässig, wenn der Betroffene eingewilligt hat Einwilligung: Im Hinblick auf eine sichere Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung haben Sie bei Erörterung Ihrer Versicherung unserem Agenten eine Einwilligungserklärung nach dem BDSG erteilt. Diese wird hiermit bestätigt. Die Einwilligungserklärung gilt über die Beendigung des Versicherungsvertrages hinaus, endet jedoch mit einem etwaigen Widerruf durch Sie. Da ein Widerruf uns die ordnungsgemäße Bearbeitung unmöglich machen oder außerordentlich erschweren würde, behalten wir uns in diesem Fall eine vorzeitige Beendigung des Versicherungsverhältnisses vor Datenspeicherung bei uns: Wir speichern Daten, die für den Versicherungsvertrag notwendig sind. Das sind zunächst ihre Angaben im Antrag. Zum Vertrag gehören versicherungstechnische Daten wie Kundennummer, Versicherungsnummer, Versicherungsdauer, Beitrag, Bankverbindung sowie andere Angaben, die zur Schadenbearbeitung erforderlich sind Datenübermittlung an Rückversicherer und andere Versicherer: Wir haben das Recht, einen Teil der Risiken an Rückversicherer im In- und Ausland abzugeben. Diese Rückversicherer benötigen entsprechende versicherungstechnische Angaben von uns, wie Versicherungsnummer, Beitrag, Art des Versicherungsschutzes und des Risikos sowie im Einzelfall auch Ihre Personalien. In einigen Fällen bedienen sich Rückversicherer weiterer Rückversicherer, denen sie ebenfalls entsprechende Daten übergeben Zentrale Hinweissysteme: Zur Überprüfung eines Schadens kann es notwendig sein, zur Risikobeurteilung, zur weiteren Aufklärung des Sachverhaltes oder zur Verhinderung von Versicherungsmißbrauch Anfragen an den zuständigen Fachverband bzw. an andere Versicherer zu richten oder auch entsprechende Anfragen anderer Versicherer zu beantworten. Dazu bestehen bei den Fachverbänden zentrale Hinweissysteme, wie z.b. beim Verband der Schadenversicherer. Die Aufnahme in diese Hinweissysteme und deren Nutzung erfolgt lediglich zu Zwecken, die mit dem jeweiligen System verfolgt werden dürfen, also nur soweit bestimmte Voraussetzungen erfolgt sind. Beispiele sind die Registrierung von auffälligen Schadenfällen oder die Registrierung von Personen, bei denen der Verdacht des Versicherungsmißbrauchs besteht
7 13. Haftung 13.1 Unsere Leistungspflichten beschränken sich auf die Pflichten, die in diesen Versicherungsbedingungen enthalten sind. 14. Schlußbestimmungen 14.1 Soweit in den Versicherungsbedingungen nichts Abweichendes bestimmt ist, gelten die gesetzlichen Vorschriften, insbesondere diejenigen des Gesetzes über den Versicherungsvertrag Wenn Sie Kaufmann sind, gilt als vereinbart, daß Gerichtsstand der Sitz unserer Niederlassung ist. ************************************* - 7 -
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