Information zu den Vermarktungsnormen Eier 1 (Erzeugerbetriebe)

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Information zu den Vermarktungsnormen Eier 1 (Erzeugerbetriebe)"

Transkript

1 1 Information zu den Vermarktungsnormen Eier 1 (Erzeugerbetriebe) Häufig gestellte Fragen: 1. Welche Betriebe sind verpflichtet, sich (gem. 1 Abs. 2 des LegRegG) registrieren zu lassen? Alle Erzeugerbetriebe die 350 oder mehr Legehennen halten. Erzeugerbetriebe, die als Packstelle registriert sind. Alle Erzeuger, die Eier nach Güte- und Gewichtsklassen sortiert vermarkten z.b. an Packstellen, Endverbraucher etc. Alle Erzeuger, die Eier an Wiederverkäufer, den Einzelhandel oder die Gastronomie vermarkten. Alle Erzeuger die Eier auf dem örtlichen Wochenmarkt im Erzeugungsgebiet* vermarkten. 2. Wo können sich die Betriebe in NRW registrieren lassen? Zuständige Behörde ist das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW Fachbereich 82 (Eier) Leibnizstr Recklinghausen Tel.: 0201/ Fax.:02361/ gem. Legehennenbetriebsregistergesetz vom 12.September 2003

2 2 3. Wo erhalte ich den Antrag auf Registrierung? Der Antrag kann im Internet auf der Homepage (Registrierung eines Legehennenbetriebes) heruntergeladen oder per Fax (02361/ ) angefordert werden. 4. Welche Eier müssen mit dem Erzeugercode bestempelt werden und welche Ausnahmen gibt es? Gibt ein Erzeugerbetrieb Güteklasse A Eier ab, muss jedes dieser Eier mit seinem Erzeugercode gekennzeichnet sein. Zugekaufte Ware muss immer mit dem Erzeugercode des jeweiligen Erzeugerbetriebes gekennzeichnet sein. Wichtig! Alle Eier, die auf dem örtlichen Wochenmarkt im Erzeugungsgebiet* angeboten werden, egal ob sortiert oder unsortiert, müssen mit dem Erzeugercode gestempelt sein. Ausnahmen: Nicht zwingend aufgestempelt werden muss der Erzeugercode bei Eiern der Güteklasse B, hier kann stattdessen das Zeichen B in einem Kreis oder ein farbiger Punkt gestempelt werden. Bruteier werden mit einem schwarzen Punkt gekennzeichnet. Gibt ein Erzeugerbetrieb unsortierte Eier aus der eigenen Erzeugung ab Hof oder im Verkauf an der Tür im Erzeugungsgebiet* (Verkaufswagen) direkt an den Endverbraucher ab, braucht der Erzeugercode nicht aufgestempelt zu werden. * Erzeugungsgebiet ist das Gebiet, das im Umkreis von nicht mehr als 100 km vom Ort der Produktionsstätte gelegen ist. Die Einzelheiten zu der Zusammensetzung des Erzeugercodes können auf unserer Internetseite nachgelesen werden. 5. Wann muss die Zulassung als Eierpackstelle beantragt werden? Sobald die Eier nach Güte und/oder Gewichtsklassen sortiert oder verpackt werden. Dieses ist zwingend der Fall bei Abgabe an den Lebensmitteleinzelhandel Gaststätten, Metzgereien, Bäckereien, Hotels u.a. soziale Einrichtungen wie Krankenhäuser, Altenheime, Tagesstätten u.ä.

3 3 Diese Einrichtungen sind keine Endverbraucher und dürfen daher ausschließlich mit sortierten Eiern, die mit dem Erzeugercode bestempelt sind, beliefert werden. Die Zulassung als Packstelle wird ebenfalls von dem Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW ausgestellt. 6. In welchem Fall gelten die Eier bei der Abgabe an den Endverbraucher als sortiert? Wenn sie mit einer mechanischen Vorrichtung (Sortieranlage) sortiert und/oder unter Verwendung der Begriffe aus den Vermarktungsnormen (z.b. klein, mittel, groß, S, M, L) auf dem Markt, ab Hof oder an der Tür abgegeben werden. Auch in diesen Fällen ist die Zulassung als Packstelle zu beantragen und die Eier mit dem Erzeugercode zu bestempeln. Werden die Eier jedoch nach Augenschein per Hand in verschiedene Preisgruppen (z.b. 14-Cent-Eier, 18-Cent-Eier) sortiert, gelten sie als unsortiert und fallen nicht unter die Kennzeichnungsvorschriften der Vermarktungsnormen für Eier. 7. Können die Eier aus eigener Erzeugung teils unsortiert an den Endverbraucher und teils sortiert an Wiederverkäufer abgegeben werden? Ja, diese Möglichkeit ist zulässig. Der Erzeugerbetrieb kann die Eier aus eigener Erzeugung unsortiert an den Endverbraucher und den eventuellen Überschuss sortiert und ordnungsgemäß gekennzeichnet an die in Punkt 5 genannten Einrichtungen abgeben. 8. Welche Buchführungspflichten gelten für Erzeuger? Informationen zur Haltungsart (getrennt nach Käfig, Boden, Freiland) Den Tag des Aufstallens, das Alter beim Aufstallen und die Anzahl der Legehennen Den Tag der Schlachtung und die Anzahl der geschlachteten Legehennen Die tägliche Eiererzeugung Anzahl und/oder Gewicht der pro Tag verkauften oder auf andere Weise gelieferten Eier Name und Anschrift der Käufer (gilt jedoch nicht bei Abgabe an den Endverbraucher) Informationen über die Art der Legehennenfütterung, wenn eine Fütterungsart angegeben wird (z.b. Körnerfütterung) Menge und Art der gelieferten oder vor Ort zubereiteten Futtermittel Datum der Futterlieferung

4 4 Werden in einem Betrieb verschiedene Haltungssysteme verwendet, so sind die Aufzeichnungen nach Ställen getrennt vorzunehmen. Anstelle der Verkaufs- und Lieferbücher können die Erzeuger auch Rechnungen und Lieferscheine, die die oben genannten Angaben enthalten aufbewahren. Die Aufzeichnungen und Unterlagen sind ab dem Zeitpunkt ihrer Erstellung mindestens zwölf Monate aufzubewahren. 9. Hinweis zur Änderung der Haltungsform Saisonale Haltung Betriebe mit der Haltungsform Freilandhaltung müssen den Hennen gemäß Anhang II der Verordnung (EG) 589/ tagsüber uneingeschränkten Zugang zu einem Auslauf im Freien gewähren. Diese Betriebe haben jedoch die Möglichkeit, die Auslaufklappen witterungsbedingt (z. B. Sturm, Dauerregen, Kälte, hoher Schnee ) zu schließen und die produzierten Eier verordnungskonform als Eier aus Bodenhaltung zu vermarkten. Bei der Registrierung wird den Betrieben dazu ein Erzeugercode für die Freiland- und einer für die Bodenhaltung mitgeteilt. Die Schließung der Auslaufklappen ist dem LANUV mindestens 2 Tage vorher schriftlich per oder Fax zu melden. Aufstallungsgebot im Falle von Seuchen Ordnet das NRW-Verbraucherschutzministerium im Falle des Auftretens von Seuchen eine Stallpflicht in Risikogebieten an, können die erzeugten Eier in Aufstallungsgebieten weiterhin als Produkte aus Freilandhaltung bzw. Ökolandbau vermarket werden. Bei Eiern aus Freilandhaltung ist dies auf 12 Wochen beschränkt, bei einer länger andauernden Stallpflicht muss die Auslobung auf Bodenhaltung geändert werden. Im Ökolandbau gibt es keine zeitliche Beschränkung. Für Betriebe außerhalb der Aufstallungsgebiete gilt die Verpflichtung zur Auslaufgewährung im Hinblick auf die Vermarktungsmöglichkeiten Freiland und Öko-Landbau unverändert. Bei einem vorsorglichen freiwilligen Aufstallen können die Erzeugnisse nur als Bodenhaltungserzeugnisse vermarktet werden. Wie bei der saisonalen Haltung ist die Schließung der Auslaufklappen dem LANUV mindestens 2 Tage vorher schriftlich per oder Fax zu melden. Öko-Legehennen- Betriebe müssen diesen Wechsel zusätzlich ihrer Öko-Kontrollstelle mitteilen. 2 Verordnung (EG) Nr. 589/ der Kommission vom 23. Juni 2008 mit Durchführungsbestimmungen hinsichtlich der Vermarktungsnormen für Eier (Abl. EG Nr. 163/6 vom )

5 5 10. Eiervermarktung über Eierautomaten (oder ähnliche Einrichtung, wie z.b. Selbstbedienungsschränke) a) Direktvermarktung unsortierter Eier Eier dürfen ungestempelt (ohne Angabe der Güte- und Gewichtsklasse) in Eierautomaten vermarktet werden, wobei Folgendes zu beachten ist: der Automat muss in direkter räumlicher Nähe zum Betrieb stehen. Bei Freilandhaltung in Mobilställen ist die Aufstellung des Automaten auf der Grünlandfläche möglich. die Vermarktung unsortierter Eier darf nur offen erfolgen, beispielsweise in einem Körbchen oder offenem Eierhöcker. Klein- und Umverpackungen sind nicht gestattet. die Bereitstellung von ungekennzeichnetem Verpackungsmaterial zur Nutzung durch den Kunden ist möglich. vorgeschrieben sind: die Angabe des Mindesthaltbarkeitsdatums (höchstens 28 Tage nach dem Legedatum: TT.MM.) und eines Verbraucherhinweises (eine Empfehlung an den Verbraucher, die Eier nach dem Kauf bei Kühlschranktemperatur zu lagern). b) Direktvermarktung sortierter Eier Nur zugelassene Packstellen dürfen Eier nach Güte- und Gewichtsklasse sortieren. (Weitere Hinweise im LANUV-Informationsblatt Information über die Kennzeichnungs- und Buchführungspflichten für Packstellen auf Bei der Abgabe sortierter Eier in Eierverkaufsautomaten ist die räumliche Nähe zum Betrieb nicht erforderlich. Haben Sie darüber hinaus noch Fragen, wenden Sie sich bitte an uns: Frau Kraus 0201/ Frau Priemer 0201/

KREISVERWALTUNG BAD KREUZNACH

KREISVERWALTUNG BAD KREUZNACH Informationen zur Vermarktung von Hühnereiern Seite 1 von 6 Was muss der Erzeuger beachten? Für Lebensmittelunternehmer gelten grundsätzlich die Anforderungen der folgenden Rechtsgrundlagen: VO(EG) 178/2002

Mehr

Antrag auf Registrierung eines Legehennenbetriebs nach 3 Legehennenbetriebsregistergesetz. und Erteilung einer Kennnummer (Erzeugercode)

Antrag auf Registrierung eines Legehennenbetriebs nach 3 Legehennenbetriebsregistergesetz. und Erteilung einer Kennnummer (Erzeugercode) Antrag auf Registrierung eines Legehennenbetriebs nach 3 Legehennenbetriebsregistergesetz vom 12. September 2003 (BGBl. I S. 1894) und Erteilung einer Kennnummer (Erzeugercode) An Landesamt für Natur,

Mehr

A n t r a g. (BGBl. Teil I Nr. 48 S vom 12.September 2003) - Mantelbogen Betrieb -

A n t r a g. (BGBl. Teil I Nr. 48 S vom 12.September 2003) - Mantelbogen Betrieb - Landesamt für Verbraucherschutz Landwirtschaft und Flurneuordnung Referat 45 Dorfstr. 1 14513 Teltow/ Ruhlsdorf A n t r a g auf Registrierung / Änderung der Registrierung eines Legehennenbetriebes nach

Mehr

Merkblatt. Hühnereier Vermarktungsnormen und Kennzeichnungspflichten

Merkblatt. Hühnereier Vermarktungsnormen und Kennzeichnungspflichten Merkblatt Hühnereier Vermarktungsnormen und Kennzeichnungspflichten Wer Eier gewerbsmäßig in den Verkehr bringt, hat diese ab dem 18. Tag nach dem Legen bei einer Temperatur von 5 8 C zu lagern oder zu

Mehr

- Mantelbogen Betrieb -

- Mantelbogen Betrieb - Antrag auf Registrierung / Änderung der Registrierung eines Legehennenbetriebs und Erteilung einer Kennnummer (Erzeugercode) nach 3 Legehennenbetriebsregistergesetz vom 12. September 2003 (BGBl. I S. 1894)

Mehr

Was ist zu tun, um Packstellenüberprüfungen

Was ist zu tun, um Packstellenüberprüfungen Platzhalter Grafik (Bild/Foto) Was ist zu tun, um Packstellenüberprüfungen sicher zu meistern? Sigrun Overländer Dr. Antonius Woltering Prüfungsinhalt: Übersicht über die Vermarktung je Woche getrennt

Mehr

- Mantelbogen Betrieb -

- Mantelbogen Betrieb - Antrag auf Registrierung/Änderung der Registrierung eines Legehennenbetriebs nach 3 Legehennenbetriebsregistergesetz vom 12.09.2003 (BGBl. I S. 1894) und Zuteilung einer An die für die Registrierung von

Mehr

Anzeige auf Registrierung/Änderung der Registrierung eines Legehennenbetriebs nach 3 Legehennenbetriebsregistergesetz und Zuteilung einer Kennnummer

Anzeige auf Registrierung/Änderung der Registrierung eines Legehennenbetriebs nach 3 Legehennenbetriebsregistergesetz und Zuteilung einer Kennnummer Stand: 30.01.2015 Anzeige auf Registrierung/Änderung der Registrierung eines Legehennenbetriebs nach 3 Legehennenbetriebsregistergesetz und Zuteilung einer Registriernummer der unter 1 genannten Betriebe

Mehr

Eier erfolgreich direkt vermarkten

Eier erfolgreich direkt vermarkten Eier erfolgreich direkt vermarkten Bad Boll 2016 Nachfrage nach Bio-Eiern Die private Nachfrage nach Bio-Eiern übersteigt im 3. Quartal 2015 die Einkaufsmengen des Vorjahres um 12 % Anteil Bio-Eier am

Mehr

Merkblatt für die Direktvermarktung und den gewerblichen Umgang von Hühnereiern

Merkblatt für die Direktvermarktung und den gewerblichen Umgang von Hühnereiern Merkblatt für die Direktvermarktung und den gewerblichen Umgang von Hühnereiern Was muss der Erzeuger beachten? Für Lebensmittelunternehmer gelten grundsätzlich die Anforderungen der Verordnungen (EG)

Mehr

Verordnung über Vermarktungsnormen für Eier - EiMarktV

Verordnung über Vermarktungsnormen für Eier - EiMarktV Verordnung über Vermarktungsnormen für Eier - EiMarktV Vom 18. Januar 1995, Bundesgesetzblatt Jahrgang 1995 Teil I S. 46, geändert am 17. Juni 2014 durch Bundesgesetzblatt Jahrgang 2014 Teil I Nr. 27,

Mehr

Kennzeichnung von Hühnereiern für die. Abgabe an den Endverbraucher

Kennzeichnung von Hühnereiern für die. Abgabe an den Endverbraucher Seite 1 von 6 Kennzeichnung von Hühnereiern für die Abgabe an den Endverbraucher Dieses Informationsblatt dient der Orientierung über die Anforderungen an die Kennzeichnung von Hühnereiern für die Abgabe

Mehr

Erzeugen, sortieren und vermarkten von Eiern in Hessen

Erzeugen, sortieren und vermarkten von Eiern in Hessen birgit@sauerhoff.de Regierungspräsidium Gießen Rund ums Geflügel Erzeugen, sortieren und vermarkten von Eiern in Hessen Dr. Werner Pohlmann und Volker Rinn Dezernat 51.3 Wetzlar, 22. Juli 2015 - Qualitätssicherung

Mehr

Kriterienkatalog Mai 2010 Hühnerfrischei und pasteurisiertes Ei aus Freilandhaltung

Kriterienkatalog Mai 2010 Hühnerfrischei und pasteurisiertes Ei aus Freilandhaltung Kriterienkatalog 09004 28. Mai 2010 Hühnerfrischei und pasteurisiertes Ei aus Freilandhaltung ÖkoKauf Wien Arbeitsgruppe 09 Lebensmittel Arbeitsgruppenleiterin: Dipl. Ing. Herta Maier Wiener Krankenanstaltenverbund

Mehr

Eierkennzeichnung. - aktueller Stand und weitere Entwicklungen - Wesentliche Änderungen der Vermarktungsnormen für Eier

Eierkennzeichnung. - aktueller Stand und weitere Entwicklungen - Wesentliche Änderungen der Vermarktungsnormen für Eier Eierkennzeichnung - aktueller Stand und weitere Entwicklungen - Wesentliche Änderungen der Vermarktungsnormen für Eier Seit dem 1. Januar 2004: - Obligatorische Angabe der Haltungsform für Eier der Güteklasse

Mehr

Gesamte Rechtsvorschrift für Vermarktungsnormen für Eier, Fassung vom

Gesamte Rechtsvorschrift für Vermarktungsnormen für Eier, Fassung vom Gesamte Rechtsvorschrift für Vermarktungsnormen für Eier, Fassung vom 20.03.2017 Langtitel Verordnung des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft über Vermarktungsnormen

Mehr

- Mantelbogen Betrieb -

- Mantelbogen Betrieb - - 1 - Antrag auf Registrierung/ Änderung der Registrierung eines Legehennenbetriebes und zur Zuteilung einer Kennnummer gemäß Legehennenbetriebsregistergesetz (LegRegG) Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft

Mehr

2.3 EG-Vermarktungsnormen für Eier, Kennzeichnungsvorschriften, Eierpackstellen, Legehennenbetriebsregistergesetz etc. (B. Aue, Th.

2.3 EG-Vermarktungsnormen für Eier, Kennzeichnungsvorschriften, Eierpackstellen, Legehennenbetriebsregistergesetz etc. (B. Aue, Th. 34 Landbauforschung - vti Agriculture and Forestry Research, Sonderheft 322 / Special Issue 322 (2008) 2.3 EG-Vermarktungsnormen für Eier, Kennzeichnungsvorschriften, Eierpackstellen, Legehennenbetriebsregistergesetz

Mehr

2040 Eiern: Vermarktungsnormen und Etikettierung [2040] v3

2040 Eiern: Vermarktungsnormen und Etikettierung [2040] v3 Provinziale Einheit von :... Date :... Verantwortlicher Kontrolleur :... Nr :... Anbieter :... Einmalige Nr. :... Adresse :...... 2040 Eiern: Vermarktungsnormen und Etikettierung [2040] v C : vorschriftsmäßig

Mehr

Vermarktungsnormen und deren praktische Umsetzung Konsequenzen für Erzeuger und Verbraucher

Vermarktungsnormen und deren praktische Umsetzung Konsequenzen für Erzeuger und Verbraucher Vermarktungsnormen und deren praktische Umsetzung Konsequenzen für Erzeuger und Verbraucher Dr. Bernhard Aue Dez. 43 Marktüberwachung Landesamt (Laves) Oldenburg Zum Inhalt Kurze Vorstellung des Laves

Mehr

Vermarktung und Kontrolle von Eiern

Vermarktung und Kontrolle von Eiern Vermarktung und Kontrolle von Eiern Eier sind ein wichtiges und hochwertiges Lebensmittel Sie dienen seit alters her der menschlichen Ernährung. Früher wurden auf den Bauernhöfen frei laufende Legehühner

Mehr

LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/ Wahlperiode der Abgeordneten Dr. Ursula Karlowski, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/ Wahlperiode der Abgeordneten Dr. Ursula Karlowski, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/5606 6. Wahlperiode 22.07.2016 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Dr. Ursula Karlowski, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Verantwortlichkeit des Ministeriums für Landwirtschaft,

Mehr

A n t r a g. (BGBl. Teil I Nr. 48 S vom 12.September 2003) - Mantelbogen Betrieb -

A n t r a g. (BGBl. Teil I Nr. 48 S vom 12.September 2003) - Mantelbogen Betrieb - A n t r a g auf Registrierung / Änderung der Registrierung eines Legehennenbetriebes nach 3 Legehennenbetriebsregistergesetz LegRegG und Zuteilung einer Kennnummer (BGBl. Teil I Nr. 48 S. 1894 vom 12.September

Mehr

Antrag auf Erteilung der Erlaubnis zum Sortieren und Verpacken von Eiern (Zulassung als Packstelle)

Antrag auf Erteilung der Erlaubnis zum Sortieren und Verpacken von Eiern (Zulassung als Packstelle) - 1 - Antrag auf Erteilung der Erlaubnis zum Sortieren und Verpacken von Eiern (Zulassung als Packstelle) Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft Institut für Ernährungswirtschaft und Arbeitsbereich

Mehr

Merkblatt. Auslaufgestaltung bei der Freilandhaltung von Legehennen. Dez. 43 Marktüberwachung Eier. Täglicher Auslauf

Merkblatt. Auslaufgestaltung bei der Freilandhaltung von Legehennen. Dez. 43 Marktüberwachung Eier. Täglicher Auslauf Merkblatt Dez. 43 Marktüberwachung Eier Auslaufgestaltung bei der Freilandhaltung von Legehennen Rechtliche Mindestanforderungen Hinweise und Empfehlungen Täglicher Auslauf Legehennen müssen tagsüber uneingeschränkten

Mehr

LEITFADEN VERMARKTUNGSNORMEN FÜR EIER BESTIMMUNGEN FÜR LEGEHENNENHALTER UND PACKSTELLEN

LEITFADEN VERMARKTUNGSNORMEN FÜR EIER BESTIMMUNGEN FÜR LEGEHENNENHALTER UND PACKSTELLEN LEITFADEN VERMARKTUNGSNORMEN FÜR EIER BESTIMMUNGEN FÜR LEGEHENNENHALTER UND PACKSTELLEN IMPRESSUM IMPRESSUM Medieninhaber und Herausgeber: BUNDESMINISTERIUM FÜR LAND- UND FORSTWIRTSCHAFT, UMWELT UND WASSERWIRTSCHAFT

Mehr

Vermarktung und Kontrolle von Eiern

Vermarktung und Kontrolle von Eiern Vermarktung und Kontrolle von Eiern Eier sind ein wichtiges und hochwertiges Lebensmittel Sie dienen seit alters her der menschlichen Ernährung. Früher wurden auf den Bauernhöfen frei laufende Legehühner

Mehr

Hygiene und Information

Hygiene und Information Hygiene und Information Worauf die Überwachungsbehörden achten Überblick Kennzeichnung Hygiene: Allgemein - Lebensmittel Personal Rückverfolgbarkeit Eigenkontrollen und Dokumentation Wasseranschlüsse "KTW

Mehr

Archiviert am 01/01/ Eiern: Vermarktungsnormen und Etikettierung [2040] v5

Archiviert am 01/01/ Eiern: Vermarktungsnormen und Etikettierung [2040] v5 Provinziale Einheit von :... Date :... Verantwortlicher Kontrolleur :... Nr :... Anbieter :... Einmalige Nr.... : Adresse :...... 2040 Eiern: Vermarktungsnormen und Etikettierung [2040] v5 C : vorschriftsmäßig

Mehr

Kein Ei gleicht dem anderen

Kein Ei gleicht dem anderen Ke Ei gleicht dem anderen gpotstudio/fotolia.com AK Steiermark, Abteilung Marktforschung März 2016 e gekochter und gefärbter Eier sowie frischer Eier Mee AK. Ganz groß für mich da. AK-Hotle T 05 7799-0

Mehr

- Mantelbogen Betriebsstätte - DE-

- Mantelbogen Betriebsstätte - DE- Antrag auf Registrierung/Änderung der Registrierung einer Legehennenbetriebsstätte nach 3 Legehennenbetriebsregistergesetz (LegRegG) und Zuteilung einer Kennnummer An das Landeslabor Schleswig-Holstein

Mehr

Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis zum Sortieren und Verpacken von Eiern (Zulassung als Packstelle) einschließlich hygienerechtlicher Zulassung

Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis zum Sortieren und Verpacken von Eiern (Zulassung als Packstelle) einschließlich hygienerechtlicher Zulassung Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei M-V, Thierfelder Str. 18, 18059 Rostock, Dezernat 610 Stand: Oktober 2015 Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis zum Sortieren und Verpacken

Mehr

Gesetz über die Registrierung von Betrieben zur Haltung von Legehennen (Legehennenbetriebsregistergesetz - LegRegG)

Gesetz über die Registrierung von Betrieben zur Haltung von Legehennen (Legehennenbetriebsregistergesetz - LegRegG) Gesetz über die Registrierung von Betrieben zur Haltung von Legehennen (Legehennenbetriebsregistergesetz - LegRegG) vom 12. September 2003 (BGBl. I S. 1894), das zuletzt durch Artikel 15 des Gesetzes vom

Mehr

Straße/Hausnummer (wenn nicht vorhanden, wegen Außenbereich: Gemarkung, Flur und Flurstück, Feldblocknr.)

Straße/Hausnummer (wenn nicht vorhanden, wegen Außenbereich: Gemarkung, Flur und Flurstück, Feldblocknr.) Antrag auf Registrierung/Änderung der Registrierung einer Legehennenbetriebsstätte nach 3 Legehennenbetriebsregistergesetz 1 und Zuteilung einer Nds. Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit

Mehr

Gesetz über die Registrierung von Betrieben zur Haltung von Legehennen (Legehennenbetriebsregistergesetz LegRegG) 1 2

Gesetz über die Registrierung von Betrieben zur Haltung von Legehennen (Legehennenbetriebsregistergesetz LegRegG) 1 2 Gesetz über die Registrierung von Betrieben zur Haltung von Legehennen (Legehennenbetriebsregistergesetz LegRegG) 1 2 Vom 12. September 2003 (BGBl. I S. 1894 ) geändert durch Artikel 3 3 des Gesetzes vom

Mehr

MERKBLATT. Kennzeichnung und Vermarktung von Hühnereiern

MERKBLATT. Kennzeichnung und Vermarktung von Hühnereiern MERKBLATT Kennzeichnung und Vermarktung von Hühnereiern Unter Eiern versteht der Gesetzgeber Hühnereier in der Schale ausgenommen angeschlagene, bebrütete oder gekochte Eier -, die zum Direktverzehr oder

Mehr

Mettlenmatte 7 Littauerboden 1. Nach Massgabe neuer Sachverhalte erlauben wir uns, Sie über die aktuellen Situationen zu informieren:

Mettlenmatte 7 Littauerboden 1. Nach Massgabe neuer Sachverhalte erlauben wir uns, Sie über die aktuellen Situationen zu informieren: Fischer Eier GmbH FOU GmbH Mettlenmatte 7 Littauerboden 1 CH-6102 Malters CH-6014 Luzern www.fischereier.ch www.fou-gmbh.ch Kundeninformation Malters/Dielsdorf, 27. Januar 2017 Status Vogelgrippe: Stand

Mehr

Leitfaden Vermarktungsnormen für Eier

Leitfaden Vermarktungsnormen für Eier 1 Leitfaden Vermarktungsnormen für Eier Bestimmungen für Legehennenbetriebe und Packstellen Stand: Oktober 2011 2 3 Leitfaden Vermarktungsnormen für Eier Zusammenfassung der für Legehennenbetriebe und

Mehr

Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei Tel.: 0381/4035-0

Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei Tel.: 0381/4035-0 Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei Tel.: 0381/4035-0 Mecklenburg Vorpommern / Handelsklassenüberwachung E-Mail: handelsklassen@lallf.mvnet.de Thierfelderstraße 18, 18059

Mehr

Artikel I Änderung des Chemikaliengesetzes von 5 ENTWURF. Der Nationalrat hat beschlossen:

Artikel I Änderung des Chemikaliengesetzes von 5 ENTWURF. Der Nationalrat hat beschlossen: 1 von 5 ENTWURF Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über den Schutz des Menschen und der Umwelt vor Chemikalien (Chemikaliengesetz 1996) und das Bundesgesetz über die Einrichtung und Organisation des

Mehr

EINKAUFSLEITLINIE SCHALENEIER UND EIPRODUKTE

EINKAUFSLEITLINIE SCHALENEIER UND EIPRODUKTE EINKAUFSLEITLINIE SCHALENEIER UND EIPRODUKTE INHALT Grundsatz...2 1. Ziele und Geltungsbereich...3 2. Haltungsformen für Legehennen...3 2.1 Kleingruppenhaltung...3 2.2 Bodenhaltung...4 2.3 Freilandhaltung...4

Mehr

Gesetz über die Registrierung von Betrieben zur Haltung von Legehennen LegRegG (Legehennenbetriebsregistergesetz)

Gesetz über die Registrierung von Betrieben zur Haltung von Legehennen LegRegG (Legehennenbetriebsregistergesetz) Gesetz über die Registrierung von Betrieben zur Haltung von Legehennen LegRegG (Legehennenbetriebsregistergesetz) Vom 12. September 2003, Bundesgesetzblatt Jahrgang 2003 Teil I Nr. 48, S. 1894 vom 18.

Mehr

GVO freie Fütterung von Legehennen und regionale Eiervermarktung

GVO freie Fütterung von Legehennen und regionale Eiervermarktung GVO freie Fütterung von Legehennen und regionale Eiervermarktung Die Möglichkeiten von GVO freier Fütterung unter besonderer Berücksichtigung von Erbsen und Ackerbohnen und die Bedeutung in der regionalen

Mehr

Anhang zu QZRP Audit Grundanforderungen Legehennen (unterbrechungsfreie QZ Teilnahme mit Beginn vor ) QS-/KAT- Audit durch folgende

Anhang zu QZRP Audit Grundanforderungen Legehennen (unterbrechungsfreie QZ Teilnahme mit Beginn vor ) QS-/KAT- Audit durch folgende Betrieb, Name: Anschrift: PLZ, Ort -------------------------------------------------------------------------------------------- --------------------------------------------------------------------------------------------

Mehr

Antrag auf Systemteilnahme Tierschutzlabel Für Mehr Tierschutz (* markierte Felder sind Pflichtfelder, nicht zutreffendes bitte streichen)

Antrag auf Systemteilnahme Tierschutzlabel Für Mehr Tierschutz (* markierte Felder sind Pflichtfelder, nicht zutreffendes bitte streichen) Antrag auf Systemteilnahme Tierschutzlabel Für Mehr Tierschutz (* markierte Felder sind Pflichtfelder, nicht zutreffendes bitte streichen) Rücksendung bitte an: Deutscher Tierschutzbund e.v. Abteilung

Mehr

Presse. Fipronil-Eier: Code 0 NL betroffen

Presse. Fipronil-Eier: Code 0 NL betroffen Presse Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz 12.06.2018 Fipronil-Eier: Code 0 NL 4031002 betroffen Hannover. Das Niedersächsische Landwirtschaftsministerium

Mehr

Fischetikettierung 2010/11 Auswertung Fischvermarktung neue EU-Bestimmungen 2011/12

Fischetikettierung 2010/11 Auswertung Fischvermarktung neue EU-Bestimmungen 2011/12 Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei Fischetikettierung 2010/11 Auswertung Fischvermarktung neue EU-Bestimmungen 2011/12 und Fischerei Mecklenburg-Vorpommern, Rostock, 25.01.12

Mehr

BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH. Jahrgang 2019 Ausgegeben am 25. Jänner 2019 Teil II

BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH. Jahrgang 2019 Ausgegeben am 25. Jänner 2019 Teil II 1 von 4 BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH Jahrgang 2019 Ausgegeben am 25. Jänner 2019 Teil II 24. Verordnung: Vieh-Meldeverordnung 2018 24. Verordnung der Bundesministerin für Nachhaltigkeit

Mehr

Föderalagentur für die Sicherheit der Nahrungsmittelkette

Föderalagentur für die Sicherheit der Nahrungsmittelkette Föderalagentur für die Sicherheit der Nahrungsmittelkette Rundschreiben über die Genehmigung und Zulassung von Produzenten von Milcherzeugnissen im landwirtschaftlichen Betrieb und der Verwendung von Handbüchern

Mehr

EUROPÄISCHE KOMMISSION GENERALDIREKTION GESUNDHEIT UND LEBENSMITTELSICHERHEIT DG(SANTE)/ RS

EUROPÄISCHE KOMMISSION GENERALDIREKTION GESUNDHEIT UND LEBENSMITTELSICHERHEIT DG(SANTE)/ RS EUROPÄISCHE KOMMISSION GENERALDIREKTION GESUNDHEIT UND LEBENSMITTELSICHERHEIT Direktion F Lebensmittel- und Veterinäramt DG(SANTE)/2015-7502 RS AUSZUG AUS EINEM BERICHT DES LEBENSMITTELS- UND VETERINÄRAMTS

Mehr

Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis zum Sortieren und Verpacken von Eiern (Zulassung als Packstelle) einschließlich hygienerechtlicher Zulassung

Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis zum Sortieren und Verpacken von Eiern (Zulassung als Packstelle) einschließlich hygienerechtlicher Zulassung Niedersächsisches Landesamt für Verbraucherschutz Stand: Juli 2008 und Lebensmittelsicherheit (LAVES) Postfach 39 49 26029 Oldenburg Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis zum Sortieren und Verpacken von

Mehr

"Lebensmittelinformations-Durchführungsverordnung vom 5. Juli 2017 (BGBl. I S. 2272)"

Lebensmittelinformations-Durchführungsverordnung vom 5. Juli 2017 (BGBl. I S. 2272) Verordnung zur Durchführung unionsrechtlicher Vorschriften betreffend die Information der Verbraucher über Lebensmittel (Lebensmittelinformations-Durchführungsverordnung - LMIDV) LMIDV Ausfertigungsdatum:

Mehr

LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/ Wahlperiode der Abgeordneten Jutta Gerkan, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/ Wahlperiode der Abgeordneten Jutta Gerkan, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/3482 6. Wahlperiode 06.01.2015 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Jutta Gerkan, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Öko-Zertifizierung von Legehennen-Elterntieren und

Mehr

Obst- und Gemüsekontrollen

Obst- und Gemüsekontrollen Regierungspräsidium Gießen Obst- und Gemüsekontrollen in Hessen Regierungspräsidium Gießen Dezernat 51.2 Schanzenfeldstraße 8 35578 Wetzlar Telefon: 0641 303-5150 Fax: +611327644502 E-Mail: silke.schiller@rpgi.hessen.de

Mehr

1 Erstreckung der Verbote der 1 und 2 des Verfütterungsverbotsgesetzes

1 Erstreckung der Verbote der 1 und 2 des Verfütterungsverbotsgesetzes - Aufgehoben - durch Artikel 7 des Gesetzes zur Neuordnung des Lebensmittel- und des Futtermittelrechts vom 1. September 2005 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2005 Teil I Nr. 55, S. 2618 vom 6. September 2005

Mehr

Amtliche Futtermittelüberwachung in Baden-Württemberg. Informationsblatt

Amtliche Futtermittelüberwachung in Baden-Württemberg. Informationsblatt Informationsblatt zum Einsatz von Fischmehl, Di- und Tricalciumphosphat tierischen Ursprungs und Blutprodukten in landwirtschaftlichen Betrieben sowie zum Einsatz von Nichtwiederkäuerproteinen in Betrieben

Mehr

Kontrolle der EU-Öko-Verordnung

Kontrolle der EU-Öko-Verordnung Informationsmaterialien über den ökologischen Landbau (Landwirtschaft einschl. Wein-, Obst- und Gemüsebau) für den Unterricht an landwirtschaftlichen Berufs- und Fachschulen (Initiiert durch das Bundesministerium

Mehr

Statistischer Bericht

Statistischer Bericht Statistischer Bericht C III 8 vj 2 / 15 Legehennenhaltung, Eiererzeugung und Schlachtungen von Geflügel im Land Brandenburg 01.01. bis 30.06.2015 statistik Berlin Brandenburg Impressum Statistischer Bericht

Mehr

Wertschöpfungspartnerschaften Donau Soja in der Eierproduktion

Wertschöpfungspartnerschaften Donau Soja in der Eierproduktion Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft Wertschöpfungspartnerschaften Donau Soja in der Eierproduktion Dr. P. Sutor 11.März 2014 Osterhofen Gliederung 1. Der Begriff der Wertschöpfungskette- und partnerschaft

Mehr

LJIS. Statistischer Bericht Z A H L E N. D A T E N. F A K T E N. Thüringer Landesamt für Statistik

LJIS. Statistischer Bericht Z A H L E N. D A T E N. F A K T E N. Thüringer Landesamt für Statistik Z A H L E N. D A T E N. F A K T E N Statistischer Bericht C III - vj 3 / 17,,,, I I I 1 1 1 I I I Ergebnisse der tierischen Erzeugung in Thüringen 1.1. - 30.9.2017 Bestell-Nr. 03 305 Thüringer Landesamt

Mehr

Betriebe, die einer Zulassung bedürfen, müssen bei der zuständigen Behörde einen Zulassungsantrag stellen, dem Folgendes beizufügen ist:

Betriebe, die einer Zulassung bedürfen, müssen bei der zuständigen Behörde einen Zulassungsantrag stellen, dem Folgendes beizufügen ist: Anforderungen in Deutschland an die Lebensmittelhygiene in Primärerzeugung, Produktion, Verarbeitung und Vertrieb in Bezug auf die landwirtschaftliche Direktvermarktung Die grundlegenden allgemeinen und

Mehr

Kontrolle des ökologischen Landbaus in Hessen

Kontrolle des ökologischen Landbaus in Hessen Regierungspräsidium Gießen Kontrolle des ökologischen Landbaus in Hessen Regierungspräsidium Gießen Dezernat 51.2 Schanzenfeldstraße 8 35578 Wetzlar Telefon: 0641 303-5142 Fax: +49611327644502 E-Mail:

Mehr

Amtsblatt der Europäischen Union L 314/39

Amtsblatt der Europäischen Union L 314/39 15.11.2006 Amtsblatt der Europäischen Union L 314/39 ENTSCHEIDUNG R KOMMISSION vom 14. November 2006 über Mindestanforderungen an die Erfassung von Informationen bei Kontrollen von Betrieben, in denen

Mehr

Biologische Landwirtschaft, Rückwirkende Anerkennung früherer Zeiträume als Teil des Umstellungszeitraumes. R u n d e r l a s s

Biologische Landwirtschaft, Rückwirkende Anerkennung früherer Zeiträume als Teil des Umstellungszeitraumes. R u n d e r l a s s Organisationseinheit: BMGFJ - IV/B/7 (Lebensmittelsicherheit und Verbraucherschutz, rechtliche Angelegenheiten, Koordination der Kontrolle) Sachbearbeiter/in: Dr. Karl Plsek E-Mail: karl.plsek@bmgfj.gv.at

Mehr

Hinweise zur Anwendung der Regelung nach Anhang V Nr. 19 Verordnung (EU) Nr. 1169/2011 MLR BW, Stand: November 2016

Hinweise zur Anwendung der Regelung nach Anhang V Nr. 19 Verordnung (EU) Nr. 1169/2011 MLR BW, Stand: November 2016 Hinweise zur Anwendung der Regelung zur Ausnahme einer für vorverpackte Lebensmittel verpflichtenden Nährwertdeklaration nach Anhang V Nr. 19 Verordnung (EU) Nr. 1169/2011 Stand: November 2016 Ministerium

Mehr

Verkündung Veröffentlicht am Donnerstag, 19. November 2015 BAnz AT 19.11.2015 V1 Seite 1 von 5

Verkündung Veröffentlicht am Donnerstag, 19. November 2015 BAnz AT 19.11.2015 V1 Seite 1 von 5 Seite 1 von 5 Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft Verordnung zur Durchführung einer befristeten Sonderbeihilfe im Tierhaltungssektor (Tiersonderbeihilfenverordnung TierSoBeihV) Vom 17. November

Mehr

Lebensmittelrechtliche Besonderheiten bei der Vermarktung von Gehegewild

Lebensmittelrechtliche Besonderheiten bei der Vermarktung von Gehegewild Lebensmittelrechtliche Besonderheiten bei der Vermarktung von Gehegewild Fachtagung Landwirtschaftliche Wildhaltung am 18. Oktober 2008 in Sömmerda Grundsätzliche Verpflichtungen 1. Lebensmittel müssen

Mehr

EINKAUFSLEITLINIE SCHALENEIER UND EIPRODUKTE

EINKAUFSLEITLINIE SCHALENEIER UND EIPRODUKTE EINKAUFSLEITLINIE SCHALENEIER UND EIPRODUKTE real,- Einkaufsleitlinie Eiprodukte Stand Mai 2017 Seite 1 von 8 INHALT Grundsatz...3 1. Ziele und Geltungsbereich...4 2. Haltungsformen für Legehennen...4

Mehr

Eier, gekochte und gefärbte Eier, Eiprodukte, Suppenhühner

Eier, gekochte und gefärbte Eier, Eiprodukte, Suppenhühner Qualitätszeichen Rheinland-Pfalz Gesicherte Qualität Zusatzanforderungen für den Produktbereich Eier, gekochte und gefärbte Eier, Eiprodukte, Suppenhühner Stand: 01.01.2017 (analog QZBW, Stand 01.01.2017)

Mehr

Rückverfolgbarkeit von Lebensmitteln Erfahrungen aus den Ländern

Rückverfolgbarkeit von Lebensmitteln Erfahrungen aus den Ländern Rückverfolgbarkeit von Lebensmitteln Erfahrungen aus den Ländern Untersuchung und Erfassung lebensmittelbedingter Ausbrüche Informationsveranstaltung des Bundesinstituts für Risikobewertung am 25. Januar

Mehr

Umgang mit dl-pcb Befunden in einem Legehennenbetrieb

Umgang mit dl-pcb Befunden in einem Legehennenbetrieb Leitfaden PowerPoint-Präsentationen Umgang mit dl-pcb Befunden in einem Legehennenbetrieb 06.11.2012 Mühlenkreis Mühlenkreis Minden-Lübbecke Dr. Ute Fritze Folie 1 von 13 Ausgangslage Biobetrieb, 4 Stallungen

Mehr

Hinweisblatt zum Handel mit Bio-Produkten (betrifft Bio-Lebensmittel und Bio-Futtermittel)

Hinweisblatt zum Handel mit Bio-Produkten (betrifft Bio-Lebensmittel und Bio-Futtermittel) Hinweisblatt zum Handel mit Bio-Produkten (betrifft Bio-Lebensmittel und Bio-Futtermittel) 1. Grundlagen Rechtsvorschriften: Die EG-Öko-Verordnung (EG-VO 834/07) sowie die Ausführungsverordnung (EG-VO

Mehr

Richtlinien für das Ländle Gütesiegel

Richtlinien für das Ländle Gütesiegel Richtlinien für das Ländle Gütesiegel Konventionell bio Anzahl Tiere. Stück Stallfläche. m² PARTNERBETRIEB Name Email. Adresse.. Telefon. Datum; Unterschrift. Richtlinien für das Gütesiegelprogramm Ländle

Mehr

Eier aus Bodenhaltung - Monatsdurchschnittspreise in EUR je 100 Stück; exkl. USt

Eier aus Bodenhaltung - Monatsdurchschnittspreise in EUR je 100 Stück; exkl. USt Eier aus Bodenhaltung - Monatsdurchschnittspreise in EUR je 100 Stück; exkl. USt BODENHALTUNG - Gewichtsklasse XL BODENHALTUNG - Gewichtsklasse L Jänner 14,68 14,17 13,38 13,10 13,10 Jänner 11,97 11,71

Mehr

Eier aus Bodenhaltung - Monatsdurchschnittspreise in EUR je 100 Stück; exkl. USt

Eier aus Bodenhaltung - Monatsdurchschnittspreise in EUR je 100 Stück; exkl. USt Eier aus Bodenhaltung - Monatsdurchschnittspreise in EUR je 100 Stück; exkl. USt BODENHALTUNG - Gewichtsklasse XL BODENHALTUNG - Gewichtsklasse L Jänner 14,17 13,38 13,10 13,10 14,06 Jänner 11,71 10,94

Mehr

Konventionelle Tierhaltung

Konventionelle Tierhaltung Konventionelle Tierhaltung In der konventionellen Geflügelhaltung werden die Tiere in weiträumigen, meist mehrere Tausend Quadratmeter großen Ställen gehalten, in denen sie sich jederzeit frei bewegen

Mehr

Ziele, Aufgaben und Durchführung von Kontrollen der Produktion von ökologisch erzeugten Milchprodukten Lösungsblatt

Ziele, Aufgaben und Durchführung von Kontrollen der Produktion von ökologisch erzeugten Milchprodukten Lösungsblatt Informationsmaterialien über den ökologischen Landbau und zur Verarbeitung ökologischer Erzeugnisse für die Aus- und Weiterbildung im Ernährungshandwerk und in der Ernährungswirtschaft (Initiiert durch

Mehr

Aufzeichnungsheft. für Direktvermarkter von Milch und Milcherzeugnissen. Aufzeichnungen für den Zeitraum:

Aufzeichnungsheft. für Direktvermarkter von Milch und Milcherzeugnissen. Aufzeichnungen für den Zeitraum: Milch Direktverkauf K Ö Aufzeichnungsheft für Direktvermarkter von Milch und Milcherzeugnissen Aufzeichnungen für den Zeitraum: 01.01.20 bis 31.12.20 Angaben zum Betrieb: Betriebsnummer: Bewirtschafter:!

Mehr

Land- und Forstwirtschaft, Fischerei

Land- und Forstwirtschaft, Fischerei Statistisches Bundesamt Fachserie 3 Reihe 4.2.3 Land- und Forstwirtschaft, Fischerei Geflügel 2013 Erscheinungsfolge: jährlich Erschienen am 15.04.2014 Artikelnummer: 2030423137004 Ihr Kontakt zu uns:

Mehr

(Gesetzgebungsakte) RICHTLINIEN

(Gesetzgebungsakte) RICHTLINIEN 16.12.2011 Amtsblatt der Europäischen Union L 334/1 I (Gesetzgebungsakte) RICHTLINIEN RICHTLINIE 2011/91/EU S EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND S RATES vom 13. Dezember 2011 über Angaben oder Marken, mit denen

Mehr

Berlin, im November 2016

Berlin, im November 2016 Informationen der Fördergemeinschaft Einkaufen auf dem Bauernhof zu den Ausnahmen von der verpflichtenden Nährwertkennzeichnung auf dem Etikett vorverpackter Produkte für landwirtschaftliche Direktvermarkter

Mehr

Zeichen für ein besseres Leben. Kriterienkatalog für die Verarbeitung von Fleisch im Rahmen des Tierschutzlabels Für Mehr Tierschutz

Zeichen für ein besseres Leben. Kriterienkatalog für die Verarbeitung von Fleisch im Rahmen des Tierschutzlabels Für Mehr Tierschutz Zeichen für ein besseres Leben. Kriterienkatalog für die Verarbeitung von Fleisch im Rahmen des Tierschutzlabels Für Mehr Tierschutz Inhalt Inhaltsverzeichnis 1 Grundsätzliches 2 Anforderungen an die Verarbeitung

Mehr

Kreis Borken Borken, Fachbereich Tiere und Lebensmittel Burloer Str Borken. Tierseuchenverfügung (Allgemeinverfügung)

Kreis Borken Borken, Fachbereich Tiere und Lebensmittel Burloer Str Borken. Tierseuchenverfügung (Allgemeinverfügung) 1 Kreis Borken Borken, 30.10.2007 Fachbereich Tiere und Lebensmittel Burloer Str. 93 46325 Borken Aufgrund der Tierseuchenverfügung (Allgemeinverfügung) zur Genehmigung von Freilandhaltung von Geflügel

Mehr

BESTE PRODUKTE AUS DER REGION HOFPORTRAIT ZAPF HOF

BESTE PRODUKTE AUS DER REGION HOFPORTRAIT ZAPF HOF BESTE PRODUKTE AUS DER REGION Bäuerliche Erzeugergemeinschaft HOFPORTRAIT ZAPF HOF dsta n a l i e er Fr ll Uns Zapf H of Geng e nbach / S chönber g Mittelbaden eg Backen mit regionalen Eiern Das Thema

Mehr

I N F O R M A T I O N

I N F O R M A T I O N I N F O R M A T I O N zur Pressekonferenz mit Landesrat Rudi Anschober und Landesrat Max Hiegelsberger 12. März 2012 zum Thema "Oberösterreich ist frei von Käfigeiern Stopp dem Import durch die Hintertür!

Mehr

Checkliste Audit AMA-Biosiegel

Checkliste Audit AMA-Biosiegel AMA MARKETING GESMBH; DRESDNER STR. 68A, A-1200 WIEN Checkliste Audit AMA-Biosiegel BIO Eipackstelle bzw. Färberei Version 2018 Lizenznummer: Lizenznehmer: Anschrift: Kontrolldatum: Dauer: Kontrollorgan:

Mehr

Erläuterungen zur Traubenernte- / Weinerzeugungsmeldung - Tabelle A/B

Erläuterungen zur Traubenernte- / Weinerzeugungsmeldung - Tabelle A/B Erläuterungen zur Traubenernte- / Weinerzeugungsmeldung - Tabelle A/B Grundlage für die Traubenernte- und Weinerzeugungsmeldung ist die Verordnung (EG) Nr. 436/2009 vom 26. Mai 2009 (ABL. L. 128 vom 27.05.2009)

Mehr

EINKAUFSLEITLINIE SCHALENEIER UND EIPRODUKTE

EINKAUFSLEITLINIE SCHALENEIER UND EIPRODUKTE EINKAUFSLEITLINIE SCHALENEIER UND EIPRODUKTE real,- Einkaufsleitlinie Eiprodukte Stand Juli 2017 Seite 1 von 8 INHALT Grundsatz...3 1. Ziele und Geltungsbereich...4 2. Haltungsformen für Legehennen...4

Mehr

Lebensmittel im Fernabsatz nach den Vorgaben der LMIV

Lebensmittel im Fernabsatz nach den Vorgaben der LMIV Lebensmittel im Fernabsatz nach den Vorgaben der LMIV Mit Anwendungsbeginn der LMIV sind beim Fernabsatz von Lebensmitteln neue Vorgaben zu beachten. Wesentlich ist hierbei, auf welcher Vermarktungsstufe

Mehr

Mettlenmatte 7 Geissackerstrasse 1. Nach Massgabe neuer Sachverhalte erlauben wir uns, Sie gerne über die aktuelle Situation zu informieren:

Mettlenmatte 7 Geissackerstrasse 1. Nach Massgabe neuer Sachverhalte erlauben wir uns, Sie gerne über die aktuelle Situation zu informieren: Fischer Eier GmbH FOU GmbH Mettlenmatte 7 Geissackerstrasse 1 CH-6102 Malters CH-8157 Dielsdorf www.fischereier.ch www.fou-gmbh.ch Kundeninformation Malters/Dielsdorf, 15. November 2016 Status Vogelgrippe:

Mehr

VERORDNUNG (EU) Nr. 26/2011 DER KOMMISSION vom 14. Januar 2011 zur Zulassung von Vitamin E als Zusatzstoff in Futtermitteln für alle Tierarten

VERORDNUNG (EU) Nr. 26/2011 DER KOMMISSION vom 14. Januar 2011 zur Zulassung von Vitamin E als Zusatzstoff in Futtermitteln für alle Tierarten 2011R0026 DE 02.10.2015 001.001 1 Dieses Dokument ist lediglich eine Dokumentationshilfe, für deren Richtigkeit die Organe der Union keine Gewähr übernehmen B VERORDNUNG (EU) Nr. 26/2011 DER KOMMISSION

Mehr

Merkblatt für Schaf- und Ziegenhalter

Merkblatt für Schaf- und Ziegenhalter Kreis Lippe. Der Landrat Felix-Fechenbach-Str. 5. D-32756 Detmold www.kreis-lippe.de Fachbereich 2 Ordnung, Verkehr, Verbraucherschutz fon 05231 62-2230/ fax 05231 62-224 email vetlmue@kreis-lippe.de Fachgebiet

Mehr

Deutscher Bundestag. Sachstand. Mitteilungspflichten von Legehennenhaltern. Wissenschaftliche Dienste WD /13

Deutscher Bundestag. Sachstand. Mitteilungspflichten von Legehennenhaltern. Wissenschaftliche Dienste WD /13 Deutscher Bundestag Mitteilungspflichten von Legehennenhaltern Seite 2 Mitteilungspflichten von Legehennenhaltern Verfasserin: Aktenzeichen: Abschluss der Arbeit: 4. März 2013 Fachbereich: WD 5: Wirtschaft

Mehr

Wer Huhn sagt, muss auch Hahn sagen

Wer Huhn sagt, muss auch Hahn sagen P R E S S E M E L D U N G Wer Huhn sagt, muss auch Hahn sagen Huhn & Hahn Initiative der Werbegemeinschaft-08-Eier aus Baden- Württemberg e. V. für Aufzucht männlicher Küken in der Legehennenhaltung Mühlingen,

Mehr