Große Anfrage. der Abgeordneten Hjalmar Stemmann, Karin Prien, Robert Heinemann, Olaf Ohlsen, Andreas C. Wankum (CDU) und Fraktion vom

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1 BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 20/ Wahlperiode Große Anfrage der Abgeordneten Hjalmar Stemmann, Karin Prien, Robert Heinemann, Olaf Ohlsen, Andreas C. Wankum (CDU) und Fraktion vom und Antwort des Senats Betr.: Wie steht es um die praktischen Kompetenzen der Hamburger Schüler? Nach der Strukturentscheidung für das Zwei-Säulen-Modell Stadtteilschule und Gymnasium geht es in den letzten Jahren in Hamburgs Schulpolitik um die Inklusion und die Ganztagsbetreuung. Parallel steigt in Hamburg die Anzahl der Oberstufenschüler und der Abiturienten. Auch an den Stadtteilschulen haben alle Schüler die Möglichkeit, in die Oberstufe zu wechseln und das Abitur zu erreichen. Die berufliche Orientierung an den Stadtteilschulen wurde 2013 neu strukturiert und systematisiert und soll ab Sommer 2014 an allen Stadtteilschulen verbindlich umgesetzt werden. Zum Ende der achten Klasse sollen sich Schüler darüber im Klaren sein, über welche Stärken und Kompetenzen sie verfügen. Dies dient der Vorbereitung der beiden Berufspraktika in Betrieben, wissenschaftlichen oder sozialen Einrichtungen, die in der neunten Klassenstufe folgen und idealerweise auf den Kompetenzen und Neigungen der Schüler aufsetzen sollen. Am Ende der neunten Klassenstufe soll dann eine Vorentscheidung über den zukünftigen Weg in das Berufsleben gefallen sein. In Klassenstufe 10 wird ein besonderer wöchentlicher Lerntag eingeführt, an dem die Schulen den Jugendlichen je nach ihrem individuellen Abschlussziel unterschiedliche Lernmodule anbieten, beispielsweise Berufspraktika, Unterrichtsangebote zur Verbesserung des Schulabschlusses oder Unterrichtsangebote zur Vorbereitung der gymnasialen Oberstufe. Im Bildungsplan Stadtteilschule (Jahrgangsstufen 5 11) Lernbereich Arbeit und Beruf von 2011 heißt es: Die Schülerinnen und Schüler erwerben Fähigkeiten im sachgerechten, verantwortungsbewussten und die Gesundheit schützenden Umgang mit Arbeitsmitteln, Werkzeugen, technischen Geräten, Gebrauchs- und Verbrauchsmaterialien. Sie erkunden und erproben verschiedene Möglichkeiten der Zusammenarbeit sowie der Arbeitsteilung und reflektieren diese im Hinblick auf den Arbeitsverlauf. In Projekten mit wirtschaftlichem Ernstcharakter (wie z.b. einer Schülerfirma) entwickeln die Schülerinnen und Schüler neben der Bewältigung von technischen, haushälterischen, ökonomischen und organisatorischen Fragestellungen die Fähigkeit zur Verantwortungsübernahme und zum fachübergreifenden Denken und Handeln. (Seite 12 folgende) In den Bildungsplänen der BSB steht unter anderem: An der Stadtteilschule entwickeln die Schülerinnen und Schüler ihre fachlichen und überfachlichen Kompetenzen. Die Realität an den meisten Hamburger Stadtteilschulen zeigt ein deutliches Übergewicht zugunsten der kognitiven Kompetenzen. Es häufen sich die Hinweise, dass der Umgang mit manuellen Fertigkeiten, die

2 Drucksache 20/11487 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg 20. Wahlperiode Verbindung von Kopf und Hand immer weiter in den Hintergrund rücken oder ganz verschwinden. Handarbeiten, handwerklich-praktische Aufgabenstellungen, aber auch das Kochen und Backen spielen keine oder nur eine sehr geringe Rolle im schulischen Alltag heute. Wenn der ganze Bereich von praktischen Kompetenzen jedoch nicht mehr fester Teil des schulischen Curriculums ist, können junge Menschen in Hamburg auch nicht mehr erfahren, ob sie eine entsprechende motorische Begabung haben. Ganze Berufsbereiche in Industrie und Handwerk rutschen daher aus dem Blickfeld junger Menschen, die sich zunehmend auf die Berufsbereiche fokussieren, die rein kognitive Kompetenzen erfordern. Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat: Der Lernbereich Arbeit und Beruf in den Jahrgangsstufen 5 bis 11 der Stadtteilschule stellt die Weiterentwicklung des Faches Arbeitslehre dar, nimmt dessen Inhalte auf und führt diese mit den Inhalten des Aufgabengebiets Berufsorientierung zusammen. Zielsetzung ist es, Kompetenzen der Schülerinnen und Schüler in den Inhaltsfeldern Technik, Haushalt und Ökonomie zu entwickeln, Inhalte theoriegeleitet zu reflektieren und Bezüge zur Berufs- und Arbeitswelt für die eigene Berufs- und Studienorientierung sowie die Berufswahl auszuwerten. Der Kompetenzerwerb im Lernbereich Arbeit und Beruf bezieht elementare Arbeitstechniken und technologische Verfahren (siehe Bildungsplan Stadtteilschule, Lernbereich Arbeit und Beruf, Hamburg 2011, Seite 12) ein. Er eröffnet der Schule die Möglichkeit, im Lernbereich Arbeit und Beruf Schwerpunkte zu setzen und Arbeitssituationen je nach schulindividueller Schwerpunktsetzung (Haushalt, Holz-, Metall- oder Textiltechnik) zu konkretisieren. Der Lernbereich Arbeit und Beruf umfasst praktische und kognitive Kompetenzen. Der Erwerb manueller Fähigkeiten, bei denen unter anderem der Umgang mit Arbeitsmitteln, Werkzeugen und technischen Geräten eingeübt wird, ist ein zentraler Bestandteil des Unterrichts, der jedoch über das Training und die Anwendung praktischer Handlungen (Handarbeiten, handwerklich-praktische Aufgabenstellungen, Kochen, Backen et cetera) hinausgeht und diese Erfahrungen in den Kontext einer theoriegeleiteten Reflexion stellt. Ziel des Unterrichts ist die Entwicklung von Kompetenzen in den Bereichen Analysefähigkeit, Urteilsfähigkeit, Planungsfähigkeit und Handlungsfähigkeit in den oben genannten Inhaltsfeldern und damit die Fähigkeit zur Bewältigung von Anforderungssituationen in vergleichbaren Kontexten wie zum Beispiel in privathaushalterischen und arbeitsweltbezogenen Situationen. Mit dem Konzept Berufs- und Studienorientierung in den Jahrgangsstufen 8, 9 und 10 in den Stadtteilschulen werden die Rahmenplanvorgaben für den Lernbereich Arbeit und Beruf für die genannten Jahrgangsstufen im Kontext der Berufs- und Studienorientierung konkretisiert. Es werden zeitliche und organisatorische Bedingungen festgelegt, die für eine systematische Entwicklung der Berufs- und Studienorientierung und eine verlässliche strategische Zusammenarbeit von Stadtteilschulen und außerschulischen Partnern wie zum Beispiel der Jugendberufsagentur erforderlich sind. Dessen ungeachtet bleibt der Lernbereich Arbeit und Beruf weiterhin Ankerfach für die Berufs- und Studienorientierung. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: I. Lernbereich Arbeit und Beruf (vorher Arbeitslehre) 1. Welchen Umfang (Wochenstunden) hat der Lernbereich Arbeit und Beruf an den Stadtteilschulen in 2014 und welchen Umfang hatte er im Zeitraum 2004 bis 2013? Dabei geht es einerseits um den Pflichtbereich, aber auch um den Wahlpflichtbereich. Seit dem Schuljahr 2011/2012 sind nach der Kontingentstundentafel in Anlage 4 zu 41 der Ausbildungs- und Prüfungsordnung für die Grundschule und die Jahrgangsstufen 5 bis 10 der Stadtteilschule und des Gymnasiums vom 22. Juli 2011 in der 2

3 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg 20. Wahlperiode Drucksache 20/11487 Sekundarstufe I der Stadtteilschule mindestens sechs Jahreswochenstunden im Lernbereich Arbeit und Beruf zu unterrichten. Die Schulen können nach Entscheidung der Schulkonferenz diese Mindeststunden aus dem Gestaltungskontingent verstärken. Darüber hinaus kann der Lernbereich Arbeit und Beruf im Wahlpflichtbereich unterrichtet werden. Für den Wahlpflichtbereich stehen in der Sekundarstufe I mindestens 14 Jahreswochenstunden zur Verfügung, die ebenfalls aus dem Gestaltungskontingent verstärkt werden können. Im Schuljahr 2010/2011 waren in der Sekundarstufe I der Stadtteilschulen gemäß der Verordnung zur Einführung der Primarschule, der Stadtteilschule und des sechsstufigen Gymnasiums im Schuljahr 2010/2011 vom 24. Juni 2010 mindestens vier Jahreswochenstunden Unterricht im Lernbereich Arbeit und Beruf vorgesehen, die aus dem Gestaltungskontingent verstärkt werden konnten. Darüber hinaus konnte im Wahlpflichtbereich das Fach Arbeitslehre angeboten werden, nach Entscheidung der Schule auch der Lernbereich Arbeit und Beruf. Für den Wahlpflichtbereich waren ab Jahrgangsstufe 7 14 Jahreswochenstunden vorgesehen, die aus dem Gestaltungskontingent verstärkt werden konnten. Ab dem Schuljahr 2008/2009 waren in der Kontingentstundentafel für die Haupt- und Realschule gemäß Anlage 16 zur Verordnung über die Stundentafeln für die Sekundarstufe I vom 20. Oktober 1998 (STVO-Sek I) in der Fassung vom 20. August 2008 und der geänderten Fassung vom 2. Februar 2010 in der Sekundarstufe I mindestens sechs Jahreswochenstunden im Lernbereich Arbeit und Beruf zu unterrichten. Die Schulen konnten nach Entscheidung der Schulkonferenz diese Mindeststunden aus dem Gestaltungskontingent verstärken. Darüber hinaus war das Fach Arbeitslehre als eines von vier Fächern im Wahlpflichtbereich vorgesehen. Für den Wahlpflichtbereich standen in der Sekundarstufe I mindestens 14 Jahreswochenstunden zur Verfügung, die aus dem Gestaltungskontingent verstärkt werden konnten. Im Schuljahr 2007/2008 waren nach der Kontingentstundentafel für die Hauptschule gemäß Anlage 15 zur STVO i.d.f. vom 20. Juni 2007 mindestens vier Jahreswochenstunden im Lernbereich Arbeit und Beruf zu unterrichten. Darüber hinaus war das Fach Arbeitslehre als Wahlpflichtfach anzubieten. Im Wahlpflichtbereich waren mindestens sechs Jahreswochenstunden zu unterrichten. Sowohl die Pflichtstunden für den Lernbereich Arbeit und Beruf als auch der Wahlpflichtbereich konnten nach Entscheidung der Schulkonferenz aus dem Gestaltungskontingent verstärkt werden. Ab dem Schuljahr 2004/2005 war Arbeitslehre im Hauptschulzweig und Realschulzweig der kooperativen Gesamtschule ausweislich der Flexibilisierungstafel in Anlage 4 zur STVO i.d.f. vom 3. Juli 2003 kein Pflichtfach. Allerdings waren für die Beobachtungsstufe drei bis sechs Jahreswochenstunden im Fach Arbeit und Technik vorgesehen. Allerdings konnte Arbeitslehre im Wahlpflichtbereich, der 16 bis 22 Stunden umfasste, angeboten werden. Im Schuljahr 2003/2004 war Arbeitslehre in der kooperativen Gesamtschule ausweislich der Flexibilisierungstafel für die kooperative Gesamtschule in Anlage 4 zur STVO i.d.f. vom 17. Juli 2002 kein Pflichtfach. Es konnten aber bis zu drei Stunden Arbeit und Technik unterrichtet werden. Ferner konnte Arbeitslehre im Wahlpflichtbereich, der 16 bis 22 Stunden umfasste, angeboten werden. Ab dem Schuljahr 2003/2004 wurde Arbeitslehre in der Hauptschule gemäß der Flexibilisierungstafel in Anlage 38 STVO i.d.f. vom 03. Juli 2003 und Anlage 6 zur STVO i.d.f. vom 17. Juli 2002 zur STVO mit vier bis sechs Jahreswochenstunden unterrichtet. Darüber hinaus wurde im Wahlpflichtbereich, der sechs bis zwölf Jahreswochenstunden umfasste, Arbeitslehre angeboten. Ab dem Schuljahr 2003/2004 wurde Arbeitslehre in der Realschule gemäß der Flexibilisierungstafel in Anlage 40 zur STVO i.d.f. vom , Anlage 8 zur STVO i.d.f. vom 17. Juli 2002 sowie Anlage 14 zur STVO i.d.f. vom 20. Juni 2007 mit sechs bis acht Jahreswochenstunden unterrichtet. Darüber hinaus wurde im Wahlpflichtbereich, der 16 bis 20 Jahreswochenstunden umfasste, Arbeitslehre angeboten. Ab dem Schuljahr 2003/2004 waren in der integrierten Gesamtschule gemäß der Flexibilisierungstafeln in Anlage 2 zur STVO i.d.f. vom 03. Juli 2003 und Anlage 25 zur STVO i.d.f. vom 17. Juli acht bis zwölf Jahreswochenstunden Arbeitslehre 3

4 Drucksache 20/11487 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg 20. Wahlperiode verbindlich. Arbeitslehre in der integrierten Gesamtschule umfasste nach Fn. 5 der Anlage Inhalte der Wirtschaftswissenschaften. Im Wahlpflichtbereich, der 20 bis 24 Jahreswochenstunden umfasste, konnte das Fach Arbeitslehre angeboten werden. 2. Wie viele Lehrerinnen und Lehrer an Hamburger Stadtteilschulen sind im Lernbereich Arbeit und Beruf/Arbeitslehre derzeit ausgebildet und tätig? 3. Gibt es einen Mangel an Lehrern für den Lernbereich Arbeit und Beruf/ Arbeitslehre? Wenn ja, welche Maßnahmen hat die Behörde ergriffen, um mehr Lehrer für diesen Bereich auszubilden oder diese Situation zu beheben? An Hamburger Stadtteilschulen sind im Lernbereich Arbeit und Beruf/Arbeitslehre derzeit 394 Lehrkräfte tätig (Schulabfrage, Stand: 22. April 2014). Gemäß der Daten der zuständigen Behörde verfügen 310 der derzeit an Hamburger Stadtteilschulen eingesetzten Lehrkräfte über eine Ausbildung in den Fächern Arbeitslehre und Technik. Die weiteren in diesem Bereich tätigen Lehrkräfte verfügen über Zusatzqualifikationen oder sind Berufsschullehrkräfte. Der Bereich Arbeitslehre und Technik ist nach gängiger Definition kein Mangelfach, siehe hierzu Drs. 20/ Wie viele Lehrerinnen und Lehrer für den Bereich Arbeit und Beruf/ Arbeitslehre werden derzeit in welchen Fakultäten der Universität und im Vorbereitungsdienst ausgebildet? Im Wintersemester 2013/2014 waren insgesamt 271 Studierende, davon 157 im Lehramtsstudiengang Primar- und Sekundarstufe I und 114 im Lehramtsstudiengang Sonderschulen, im Unterrichtsfach Arbeitslehre/Technik/Lehramt immatrikuliert. Die Studierenden werden in ihrem Hauptfach Erziehungswissenschaften (einschließlich Fachdidaktik) an der Fakultät für Erziehungswissenschaft, Psychologie und Bewegungswissenschaft (EPB) der Universität Hamburg (UHH) ausgebildet. Die Ausbildung im Unterrichtsfach Arbeitslehre/Technik/Lehramt ist an der Technischen Universität Hamburg-Harburg (TUHH) angesiedelt. Im Vorbereitungsdienst werden mit Stichtag 15. April 2014 im Fach Arbeitslehre 48 Lehrkräfte ausgebildet. 5. Wie hoch war die Zahl der Absolventen in den Jahren 2004 bis 2013? In den Jahren 2004 bis 2012 wurden Lehrkräfte nicht im Fach Arbeitslehre, sondern im Fach Technik mit den Schwerpunkten Hauswirtschaft, Textil & Bekleidung und Technologie ausgebildet. Das Fach Technik mit seinen drei Schwerpunkten kann als Unterrichtsfach nur im Lehramt der Primarstufe und Sekundarstufe I sowie im Lehramt an Sonderschulen studiert werden. Zur Zahl der Absolventinnen und Absolventen der Ersten Staatsprüfung mit dem Fach Technik siehe Tabelle: Absolventinnen/Absolventen der Ersten Staatsprüfung mit dem Fach Technik in den Lehrämtern Primarstufe und Sekundarstufe I sowie an Sonderschulen Jahr Technik/ Technik/Textil & Technik/ Technik/ Hauswirtschaft Bekleidung Technologie Gesamt Quelle: Interne Daten der zuständigen Behörde. Masterabsolventinnen und -absolventen in Lehramtsstudiengängen mit dem Unterrichtsfach Arbeitslehre/Technik/Lehramt : 4

5 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg 20. Wahlperiode Drucksache 20/ : zwölf Absolventinnen/Absolventen (davon acht im Lehramtsstudiengang Primar- und Sekundarstufe I und vier im Lehramtsstudiengang Sonderschulen). 2013: 23 Absolventinnen/Absolventen (davon elf im Lehramtsstudiengang Primarund Sekundarstufe I und zwölf im Lehramtsstudiengang Sonderschulen) Zur Zahl der Absolventinnen/Absolventen mit dem Zweiten Staatsexamen in den Jahren 2004 bis 2013 im Fach Arbeitslehre siehe Tabelle: Jahr Absolventinnen/ Absolventen 2004 nicht ermittelbar 2005 nicht ermittelbar Quelle: Interne Daten der zuständigen Behörde. 6. Ist es richtig, dass die Verpflichtung zu einem Berufspraktikum in der Lehrerausbildung weggefallen ist? Wenn ja, seit wann und warum? In den Lehramtsstudiengängen Primar- und Sekundarstufe I, Gymnasium und Sonderschulen ist seit der Umstellung auf die Bachelor/Master-Struktur zum Wintersemester 2007/2008 kein Betriebspraktikum mehr vorgesehen. Die Neustrukturierung dieser Studiengänge durch die Universität Hamburg (UHH) ging einher mit der inhaltlichen Reform der Lehrerausbildung, die unter anderem eine erhebliche Ausweitung der Schulpraxisphasen zum Ziel hatte. Im Lehramtsstudiengang Berufliche Schulen hingegen ist das Absolvieren einer Berufsausbildung oder eines einjährigen Berufspraktikums in der gewählten Fachrichtung obligatorisch. 7. Wie beurteilt der Senat den Lernbereich Arbeit und Beruf im Hinblick auf dessen Bedeutung für die Einschätzung auch der praktischen Kompetenzen der Schüler und ihrer Berufswahlentscheidung (bitte detailliert ausführen)? Der Lernbereich Arbeit und Beruf hat hohe Bedeutung für die Vorbereitung der Schülerinnen und Schüler auf ihre Berufswahlentscheidung und damit auch für die Einschätzung ihrer praktischen Kompetenzen. Im Lernbereich Arbeit und Beruf ist die Berufs- und Studienorientierung, die mit der Einführung des Konzepts für die Jahrgangsstufen 8, 9 und 10 systematisiert und verbindlich geregelt wird, integriert. Im Rahmen der thematischen Einheiten und komplexen Aufgaben bearbeiten die Schülerinnen und Schüler im Unterricht unter Berücksichtigung der unterschiedlichen Lernvoraussetzungen und des unterschiedlichen Lernverhaltens praxisnah und projektorientiert Fragestellungen. Die Schülerinnen und Schüler erhalten Handlungsmöglichkeiten, zum Beispiel zu experimentieren, zu erkunden, zu konstruieren, zu produzieren, zu reparieren, zu montieren, zu dokumentieren und zu präsentieren. Die Schülerinnen und Schüler entwickeln und reflektieren dabei in schuleigenen multifunktionalen Werkstätten, in der Küche, im Labor und an außerschulischen Lernorten, insbesondere auch im Rahmen des Betriebspraktikums, ihre praktischen Kompetenzen und bereiten sich auf die Berufswahlentscheidung vor. Im Übrigen siehe auch Antwort zu Welche praktischen, handwerklichen und motorischen Kompetenzen werden an den Hamburger Grundschulen und Stadtteilschulen außerhalb der Fächer Musik und Sport und der Betriebspraktika in welchen 5

6 Drucksache 20/11487 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg 20. Wahlperiode Fächern vermittelt? Ist die Vermittlung dieser Kompetenzen seit 2010 rückläufig? Wenn ja, warum? Die Vermittlung praktischer und handwerklicher beziehungsweise motorischer Kompetenzen ist seit 2010 nicht rückläufig, vielmehr kann sie auch außerhalb der Fächer Musik und Sport grundsätzlich Gegenstand des Unterrichts in allen Fächern, Lernbereichen und Aufgabengebieten sein. Bei der Erarbeitung von Sachverhalten oder der Erledigung von Arbeitsaufträgen können in unterschiedlichem Maße Zusammenhänge oder Texte zum Beispiel szenisch oder bildnerisch dargestellt, Collagen oder Wandzeitungen gestaltet sowie Zeichnungen, Reportagen und Kurzfilme gefertigt werden. Im Rahmen von Projekten können Vorhaben für die Klasse praktisch umgesetzt werden. Abhängig von der konkreten Gestaltung des Unterrichts durch die Lehrkräfte bieten die Unterrichtsfächer Schülerinnen und Schülern sowohl in der Grundschule als auch in der Stadtteilschule auf vielfältige Art Anlass und Gelegenheit, Erkenntnisse, Beobachtungen, Erfahrungen, Erlebnisse und Gefühle auf praktische, produktive beziehungsweise handwerkliche Art darzustellen und auszudrücken. In der Grundschule bieten neben Musik und Sport insbesondere die Fächer Sachunterricht, Bildende Kunst und Theater sowie die Aufgabengebiete Gesundheitsförderung und Verkehrserziehung Gelegenheiten zur Entwicklung praktischer, handwerklicher und motorischer Kompetenzen. Der Sachunterricht zeichnet sich durch eine grundlegende Orientierung am Prinzip des forschenden Lernens aus, das in der Grundschule insbesondere durch die Möglichkeit zum Erwerb praktischer Erfahrungen im Bereich des Konstruierens und Bauens sowie der Arbeit im Schulgarten wirksam wird. Das Prinzip forschenden Lernens gehört zu den zentralen didaktischen Grundsätzen im Sachunterricht (siehe Bildungsplan Grundschule, Sachunterricht, Hamburg 2011, Seite 16, online unter Zu den verbindlichen Inhalten gehören deshalb unter anderem auch einfache Versuche zum Wachstum von Pflanzen, zum einfachen Stromkreis, zum Feuer und zum Bau von Brücken. All diese Inhalte sind ausschließlich durch praktisches, handwerkliches Tun umzusetzen (Gärtnern, Umgang mit Batterien, Kabeln, Steckverbindungen, stabiles Bauen mit verschiedenen Materialien) (siehe ebenda, Seite 33). Die Förderung praktischer, handwerklicher und motorischer Kompetenzen findet vor allem im Bereich des technischen Lernens statt (siehe Seite 29, Kompetenzbereich Erkenntnisgewinnung Technik begreifen). Zu den Regelanforderungen gehören: Technik nutzen (Materialien, Werkzeuge, Beobachtungsinstrumente und Geräte sachund sicherheitsgerecht benutzen; Wartungsarbeiten zum Beispiel an der Fahrradkette durchführen); technische Gegenstände und Arbeitsabläufe erkunden (mechanische Gegenstände zerlegen, mechanische Funktionen erkunden); technische Problemstellungen lösen (nach Anleitungen und Vorlagen bauen; Bauanleitungen, Pläne und Handlungsanweisungen wie zum Beispiel Aufbauzeichnungen, einfache Schaltskizzen oder Rezepte nutzen und erstellen; Produkte mit vorgegebenen Eigenschaften gestalten; technische Problemstellungen durch Planen der Fertigungsschritte, Bauen und Überprüfen der Lösung lösen); technische Geräte, Entwicklungen und Produkte bewerten (abwägen, welche Materialien und Werkzeuge für bestimmte Tätigkeiten und Anforderungen geeignet sind; die Funktionalität und Ausführung von eigenen Produkten, Alltagsgegenständen und technischen Konstruktionen prüfen und bewerten). In der Umsetzung der Bildungsplanvorgaben bieten sich in allen Jahrgängen der Grundschule Gelegenheiten zum Kochen, Werken, Bauen, Gärtnern et cetera. Im Kunstunterricht der Grundschule lernen die Schülerinnen und Schüler elementare Techniken wie beispielsweise das Malen, Formen, Zeichnen und Drucken kennen. Sie verwenden dabei erste einfache Gestaltungs- und Kompositionsprinzipien. Ferner experimentieren sie mit unbekannten Werkzeugen, Materialien, Medien und Farben, erforschen ihre Möglichkeiten und lernen dabei ihre Eigenarten und Möglichkeiten kennen. Darüber hinaus lernen sie den Umgang mit einer plastischen Masse wie Ton, Knete oder Pappmaschee und erkunden ihre verschiedenen typischen Eigenschaften wie beispielsweise Oberflächenbeschaffenheit, Elastizität und Härtung. Zudem ver- 6

7 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg 20. Wahlperiode Drucksache 20/11487 wenden sie die genannten Materialien für eigene Gestaltungsvorhaben (siehe Bildungsplan Grundschule, Bildende Kunst, Hamburg 2011, Kompetenzbereich Produktion, Seite 19, Tabelle). Das Fach Theater fordert die Schülerinnen und Schüler ganzheitlich mit Einfühlung und Mitgefühl (affektiv), mit Denken, Verstehen und Wissen (kognitiv), mit praktischer Tätigkeit (produktiv) und mit erfindungsreichem Handeln (kreativ). Motorische Kompetenzen werden in folgenden Zusammenhängen vermittelt: Körpersprache, Einsatz von Körper und Stimme im theatralen Raum, als Bestandteil von Projektarbeit insbesondere in fächerübergreifenden Projekten mit den Fächern Sachunterricht, Natur und Technik sowie Bildender Kunst (siehe Bildungsplan Grundschule, Theater, Hamburg 2011, Seite 13 sowie Bildungsplan Stadtteilschule Theater, Hamburg 2011, Handlungsfelder Körper und Raum, Seiten sowie Seiten 23 24). Neben der Einübung theaterhandwerklicher Fähigkeiten wird weiteres gestalterisches Handeln ermöglicht, das projektbezogen musikalische, tänzerische, bildnerische oder Text produzierende Schwerpunkte haben kann und beispielsweise durch Requisiten- und Bühnenbau neben den gesamtkörperorientierten grobmotorischen Fähigkeiten auch handwerkliche und feinmotorische Fähigkeiten vermittelt und fördert. Zudem werden bei der Arbeit mit theatralen Ausdrucksträgern, wie z.b. bühnenspezifischen und akustischen Zeichen (Objekte, Kostüme, Licht, Ton) insbesondere handwerklich-technische Fähigkeiten vermittelt, indem der Umgang mit Beleuchtung, Scheinwerfern, der Tonanlage und dem Bühnenaufbau gefördert wird (siehe Kapitel Inhalte im Bildungsplan Grundschule Theater Abschnitt 3.2, Seite 19 und Bildungsplan Stadtteilschule Theater, Abschnitt 3.5, Seite 32). Im Rahmen des Aufgabengebiets Gesundheitsförderung lernen Schülerinnen und Schüler an Grundschulen konkrete Handlungsräume kennen, in denen sie aktiv ihre Kenntnisse erproben und üben, sich gesundheitsbewusst zu verhalten. So bereiten die Kinder beispielsweise ein ausgewogenes Frühstück zu, nutzen Bewegungsangebote im Unterricht sowie in den Pausen, nehmen an Projekten zur Selbststärkung teil oder machen einen Ernährungs- beziehungsweise Haushaltsführerschein. Sie bereiten aus Obst und Gemüse kleine Mahlzeiten zu, decken einen Tisch und halten sich an vereinbarte Regeln beim gemeinsamen Essen, wählen gezielt Lebensmittel aus und bereiten daraus gemeinsam kleinere gesunde Mahlzeiten zu oder gestalten selbstständig eine Tischgemeinschaft und sorgen beim Verzehr auf das Einhalten der Tischregeln (siehe Bildungsplan Grundschule, Aufgabengebiete, Hamburg 2011, Seite 18). Im Aufgabengebiet Verkehrserziehung erwerben Schülerinnen und Schüler in praktischer Hinsicht vor allem Kompetenzen und motorische Fertigkeiten im sicheren Umgang mit dem Fahrrad. In der Stadtteilschule bieten neben dem Fach Theater insbesondere die Lernbereiche Naturwissenschaft/Technik sowie die Fächer Physik, Biologie, Bildende Kunst und Geografie Gelegenheiten zur Entwicklung der praktischen, handwerklichen und motorischen Kompetenzen. Im naturwissenschaftlich-technischen Unterricht der Jahrgangsstufen 5 und 6 konstruieren und bauen die Schülerinnen und Schüler einfache Funktionsmodelle von Fahrzeugen. Dazu nutzen sie auch geeignete Werkzeuge (siehe Bildungsplan Stadtteilschule, Lernbereich Naturwissenschaften und Technik (NWT), Hamburg 2011, Seite 22, Kontext Bewegung). Im Unterricht des Lernbereichs Arbeit und Beruf erhalten die Schülerinnen und Schüler vielfältige Handlungsmöglichkeiten, zum Beispiel zu experimentieren, zu erkunden, zu konstruieren, zu produzieren, zu reparieren, zu montieren, zu dokumentieren und zu präsentieren. Im schulinternen Curriculum setzt die Schule Schwerpunkte, die in Lernsituationen so konkretisiert werden, dass die Schülerinnen und Schüler verschiedene Methoden erlernen und ihre jeweilige Aufgabe altersangemessen und lebensweltbezogen, eigenverantwortlich und kooperativ organisieren und durchführen können. Die Schülerinnen und Schüler richten angeleitet Arbeitsplätze in schulischen Werkstätten ein und führen Grundfertigkeiten im Umgang mit Materialien, Werkzeugen, Maschinen und Gräten aus und sie stellen unter Anleitung Mahlzeiten zusammen 7

8 Drucksache 20/11487 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg 20. Wahlperiode und stellen sie unter Beachtung hygienischer Bedingungen her (siehe Bildungsplan Stadtteilschule, Lernbereich Arbeit und Beruf, Hamburg 2011). Im Physikunterricht führen die Schülerinnen und Schüler Experimente durch. Diese werden von den Schülerinnen und Schülern konzipiert, aufgebaut und durchgeführt. Dabei werden je nach Komplexität manuelles Geschick, praktisches Handeln und handwerkliche Fähigkeiten gefordert und gefördert. Die Schülerinnen und Schüler führen zum Beispiel Experimente zum Reflexionsgesetz durch oder untersuchen die Bildentstehung eines Gegenstands mit und ohne Sammellinse (siehe Bildungsplan Stadtteilschule, Lernbereich Naturwissenschaften und Technik, Hamburg 2011, Seite 32 sowie Entwurf Rahmenplan Stadtteilschule Physik, Seite 25). Bei der Realisierung der elektrischen Schaltkreise sowie beim Bau des Modells Das elektrifizierte Zimmermodell werden handwerkliche Kompetenzen gefördert (vergleiche Bildungsplan Stadtteilschule, Lernbereich Naturwissenschaften und Technik, Hamburg 2011, Seite 34). Im Biologieunterricht führen die Schülerinnen und Schüler ausgehend von authentischen und überschaubaren Fragestellungen (vergleiche Entwurf Rahmenplan Biologie Jahrgänge 7 11, Seite 17/Lernbereich NWT, Seite 15) konkrete Handlungen aus, wie zum Beispiel naturwissenschaftliches Experimentieren, praktisches Untersuchen sowie durch das Erstellen und Nutzen von Modellen. In mindestens 25 Prozent der Unterrichtszeit sollen die Schülerinnen und Schüler selbstständig experimentieren (Entwurf Rahmenplan Biologie, Seite 18). Dabei werden nach einer theoretischen Vorplanung durch handlungsorientiertes und forschendes Lernen das manuelle und praktische Geschick der Schülerinnen und Schüler gefördert. Beispiele hierfür sind insbesondere: Themenbereich Zelle: Bau von Zellmodellen, Untersuchungen mit dem Mikroskop/ Binokular, Anfertigung mikroskopischer Zeichnungen, Herstellung mikroskopischer Dauer- beziehungsweise Fischpräparate. Themenbereich Lebensräume (NWT: Vielfalt des Lebens/Ökosysteme): Freilanduntersuchungen mit Bestimmungs- und Kartierungsaufträgen zur Artenzusammensetzung, Gewässeruntersuchungen mit Probenentnahmen, mikroskopischen Untersuchungen und Nachweisreaktionen, Experimente zur Fotosynthese. Themenbereich Organismen (NWT: Ökosysteme): Versuche mit Wirbellosen (Asseln, Regenwürmer et cetera) zu Präferenzen bezüglich verschiedener Umweltfaktoren. Biologie des Menschen (NWT: Sehen & Fotografieren/Körper & Ernährung): Experimente zur Sinneswahrnehmung, Bau von Herzmodellen, Puls- und Blutdruckmessungen. Vererbung: Erstellen von Modellen zu Zellteilungsvorgängen. Evolution: Herstellung von Fossilien. Unterricht im Fach Bildende Kunst findet auch in der Stadtteilschule vorwiegend in praktischen Prozessen statt, bei denen handwerkliche und auch motorische Kompetenzen vermittelt werden (siehe Bildungsplan Stadtteilschule, Bildende Kunst, Hamburg 2011, Seiten 14 19). Im Kunstunterricht lernen die Schülerinnen und Schüler Werkzeuge und künstlerische Materialien unterschiedlichster Art in ihren je spezifischen Eigenschaften kennen und gebrauchen. In Werkstattsituationen arbeiten die Lernenden an Aufgabenstellungen, in denen sie Materialien, Techniken, Vorgehensweisen und gestalterische Strategien sowie ihre Wirkung erfahren. Sie nutzen mechanische und elektronische Medien für ästhetische Produktionen und unter dem Aspekt von ästhetischen Problemstellungen. Die Lernenden erhalten im Kunstunterricht sowohl der Grundschule als auch der Stadtteilschule Gelegenheit und Anlass, eigene Beobachtungen, Erfahrungen, Erlebnisse und Gefühle auf produktive Art darzustellen und mitzuteilen. Bei der Gestaltung ästhetischer Produkte werden bildnerische Mittel, Werkzeuge, Materialien und Medien erforscht und gezielt eingesetzt. Die Schülerinnen und Schüler beobachten Wirkungen von Gestaltungsmitteln und erproben individuelle Ausdrucksmöglichkeiten. Ein reflektierter Umgang mit Werkzeug, Material und Medien eröffnet die Möglichkeit, mit der Hand zu denken (ebenda, Seite 15). Im Kunstunterricht werden stets sowohl praktische als auch handwerkliche und senso- 8

9 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg 20. Wahlperiode Drucksache 20/11487 motorische Kompetenzen vermittelt. In der Stadtteilschule wenden die Schülerinnen und Schüler die verschiedenen Techniken und Gestaltungs- beziehungsweise Kompositionsprinzipien im Rahmen von Vorgaben an und modifizieren sie bei Bedarf. Sie verarbeiten verschiedene plastische Materialien, schätzen deren elementare Eigenschaften ein und verwenden sie für ihre Vorhaben. Die Lernenden nutzen Strategien, wie Collage, Montage oder zufallsoffene Verfahren, um Bilder zu erstellen, und sie beherrschen die Gestaltung mit Druckverfahren (vergleiche Bildungsplan Stadtteilschule, Bildende Kunst, Hamburg 2011, Kapitel 3.2. Kompetenzbereich Produktion, Tabelle auf Seiten 22 24). Auch im Unterricht des Faches Geografie können die Schülerinnen und Schüler praktische, handwerkliche und motorische Kompetenzen entwickeln. Sie führen einfache Kartierungen durch und bestimmen mithilfe einer Karte und anderen Orientierungshilfen (zum Beispiel Straßennamen, GPS-Gerät, Himmelsrichtungen) ihren Standort im Realraum. Sie gestalten im Rahmen ihrer Möglichkeiten Vorhaben in der Klasse (zum Beispiel Umwelt- und Klimaschutzmaßnahmen), im Schulleben und im Stadtteil (siehe Bildungsplan Stadtteilschule, Lernbereich Gesellschaftswissenschaften, Hamburg 2011, Seiten 28, 35, 36). 9. Welche strategischen Planungen hat der Senat im Zusammenhang mit dem Lernbereich Arbeit und Beruf an allen allgemeinbildenden Schulen? Wann werden diese Planungen der Bürgerschaft bekannt gegeben und wann sollen diese Planungen umgesetzt werden? Im Unterricht des Lernbereichs Arbeit und Beruf erwerben die Schülerinnen und Schüler ein grundlegendes Verständnis von Arbeit, das Erwerbsarbeit bei der Produktion von Waren und Dienstleistungen und Selbstständigkeit ebenso einschließt wie die Arbeit im Haushalt und im Ehrenamt. Der Lernbereich Arbeit und Beruf ist weiterhin zentrales Ankerfach der Berufs- und Studienorientierung, die ihrerseits als Quer- und Längsschnittaufgabe im gesamten Unterricht verankert ist. Das im Juni 2013 veröffentlichte Konzept der Berufs- und Studienorientierung wird im laufenden Schuljahr von den Stadtteilschulen erprobt und ab dem Schuljahr 2014/ 2015 verbindlich umgesetzt. Der Kontext, innerhalb dessen die Berufs- und Studienorientierung an den Stadtteilschulen durchgeführt wird, hat sich mit dem Durchwachsen der Stadtteilschule, der Umsetzung der Drs. 19/8472 mit Blick auf die Neustrukturierung der aufnehmenden berufsbildenden Schulen und der Einführung der Jugendberufsagentur geändert. Die direkte Zusammenarbeit der verschiedenen Partner der Jugendberufsagentur bedarf an jeder Stadtteilschule verlässlicher Absprachen und Abläufe, um für jede Schülerin und jeden Schüler den Anschluss nach Jahrgangsstufe 10 sicherstellen zu können, aber auch um beispielsweise die eingebrachten Ressourcen der Partner (wie zum Beispiel Berufsberatungstermine an den Schulen) optimal einsetzen zu können. Da bis auf wenige Einzelfälle Schülerinnen und Schüler die Stadtteilschule erst nach Jahrgangsstufe 10 verlassen und Berufspraktika auch mit Blick auf das Alter der Schülerinnen und Schüler frühestens im Vorabgangsjahr stattfinden sollen, wurde die Berufspraxis fest in die Jahrgangsstufe 9 verankert. Damit wurden die bewährten Inhalte der Berufs- und Studienorientierung neu strukturiert und systematisiert. Dabei wurde die Verbindlichkeit der Durchführung der Berufs- und Studienorientierung verdeutlicht. Aus Sicht der zuständigen Behörde besteht derzeit darüber hinaus im Lernbereich Arbeit und Beruf selbst kein Änderungsbedarf, siehe auch Vorbemerkung. 10. Inwieweit sind nach Ansicht des Senats praktische, manuelle Kompetenzen wichtig für die Selbsterfahrung und damit für die Persönlichkeitsentwicklung von jungen Menschen? Wenn ja, wie sollen diese Fähigkeiten zukünftig gefördert werden? Die Bedeutung, die die zuständige Behörde der Vermittlung praktischer beziehungsweise manuell-handwerklicher Kompetenzen beimisst, entspricht dem gemäß 2 Absatz 2 Satz 1 Hamburgisches Schulgesetz festgelegten Bildungs- und Erziehungsauftrag der Schule. Demnach sind Unterricht und Erziehung auf die Entfaltung der geistigen, körperlichen und sozialen Fähigkeiten gleichermaßen auszurichten. Selbsterfahrung und Persönlichkeitsentwicklung erfolgen im Unterricht in den Fächern, 9

10 Drucksache 20/11487 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg 20. Wahlperiode Lernbereichen und Aufgabengebieten. Insbesondere bei der Vermittlung manuellhandwerklicher Kompetenzen kommt den Fächern, Lernbereichen und Aufgabengebieten eine unterschiedliche Gewichtung zu. Neben den Fächern Musik, Sport, Bildende Kunst, Sachunterricht und dem Lernbereich Naturwissenschaften und Technik weist der Lernbereich Arbeit und Beruf besondere Relevanz im Blick auf die Vermittlung manuell-handwerklicher Kompetenzen auf. Schülerinnen und Schüler erwerben im Unterricht im Lernbereich Arbeit und Beruf insbesondere in der Auseinandersetzung mit technischen und organisatorischen Fragestellungen, zum Beispiel zu den Themen Arbeitsplanung, Materialeigenschaften, Werkzeugeinsatz sowie technische Systeme und Prozesse Kenntnisse und Fähigkeiten in elementaren Arbeitstechniken und in technologischen Verfahren, die in Betrieben, in Werkstätten und im Haushalt eingesetzt werden können. Dabei werden die praktischen Vollzüge in schulischen und betrieblichen Werkstätten eng verknüpft mit theoriegeleiteten Reflexionen. Aktuelle und historische Arbeitsverfahren werden in die Reflexion einbezogen. Schülerinnen und Schüler üben die Kommunikation in arbeitsbezogenen Situationen und Präsentationen unter Anwendung ausgewählter Fachbegriffe und Verfahren. Das schließt die Anwendung technischer und haushälterischer Kommunikation ein (zum Beispiel Zeichnungen, Rezepte, Gebrauchsanleitungen und so weiter). Sie erkunden und erproben Möglichkeiten der Zusammenarbeit sowie der Arbeitsteilung und reflektieren diese im Hinblick auf den Arbeitsverlauf. Die Förderung praktischer, manuell-handwerklicher Fertigkeiten erfolgt auch zukünftig im Rahmen des Unterrichts in den Fächern, Lernbereichen und Aufgabengebieten und wird durch Phasen des Lernens an außerschulischen Lernorten (Praktika, Hospitationen) ergänzt. II. Werkstätten an Hamburger Schulen 11. Wie viele Werkstätten gibt es an Hamburger Grundschulen, wie viele an Stadtteilschulen? 12. Wie sind diese Werkstätten nach Gewerken (Holz, Metall, Elektro, Küche et cetera) verteilt? 13. Wie viele Werkstätten wurden an diesen Schulen von 2008 bis 2014 geschlossen und wie viele sind im gleichen Zeitraum hinzugekommen? 14. Wie viele Schulküchen (Lehrküchen) wurden an den Schulen von 2008 bis 2014 geschlossen und wie viele sind im gleichen Zeitraum hinzugekommen? Da die erfragten Daten von der zuständigen Behörde nicht zentral erfasst werden, wurde eine Abfrage an allen staatlichen Grund- und Stadtteilschulen durchgeführt. Danach gibt es an Grundschulen derzeit 139 Werkstätten und 125 Lehrküchen, an Stadtteilschulen sind es 83 Werkstätten und 66 Lehrküchen. Seit 2008 wurden insgesamt 29 Werkstätten und 30 Lehrküchen geschlossen; zugleich wurden an anderen Standorten 15 Werkstätten sowie 20 Lehrküchen neu errichtet beziehungsweise eingebaut. Für die Darstellung der Daten nach Schulen und Schulform siehe Anlagen 1 und Welche Werkstattausstattung ist an den Grundschulen und welche an Stadtteilschulen mindestens notwendig, um die Anforderungen aus dem Rahmenlehrplan Arbeit und Beruf umsetzen zu können? Der Rahmenplan Lernbereich Arbeit und Beruf gilt für die Stadtteilschule; insoweit trifft die Frage auf Grundschulen nicht zu. Die mindestens notwendige Werkstattausstattung ergibt sich aus der Entscheidung der Schule, in welchem fachlichen, räumlichen und methodisch-didaktischen Kontext sie im Rahmen ihres schuleigenen Curriculums die Vorgaben des Rahmenplans für den Lernbereich Arbeit und Beruf umsetzt. Der Rahmenplan gibt keine fachtechnologischen Bezugsfelder (beispielsweise Holztechnik, Metalltechnik, Textiltechnik) vor. 10

11 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg 20. Wahlperiode Drucksache 20/11487 Vielmehr eröffnet er den Schulen einen Gestaltungsraum, in dem sie eigene Schwerpunkte entsprechend vorhandener Bedingungen oder Zielsetzungen umsetzen können. Je nach Schwerpunktsetzung entscheidet die Schule eigenverantwortlich, welche Werkstattausstattung erforderlich ist. Die Beratungsstelle Arbeitslehre am Landesinstitut für Lehrerbildung und Schulentwicklung bietet hierzu eine Fachraumberatung an und hält Ausstattungslisten für Musterwerkstätten vor, die zur Orientierung herangezogen werden können. 16. Welche strategische Entwicklung hat der Senat im Zusammenhang mit dem Werkstattbetrieb in allgemeinbildenden Schulen vor? Wann wird er diese wem gegenüber darstellen und umsetzen? Der Werkstattbetrieb bleibt auch zukünftig ein wichtiges Element im Rahmen der Erziehung und Bildung von Schülerinnen und Schülern an allgemeinbildenden Schulen. Änderungen sind derzeit nicht geplant. 17. Ist es richtig, dass an den beruflichen Schulen Werkstätten, vor allem in der Ausbildungsvorbereitung, geschlossen werden? Wenn ja, wie viele Werkstätten sind davon in welchem Bezirk betroffen? Infolge der Umsetzung der Drs. 19/8472 wird im Rahmen der Ausbildungsvorbereitung nach individualisierten Lehr- und Lernkonzepten gearbeitet und die Schülerinnen und Schüler werden in dualisierter Form in Betrieb und Schule gefördert. Dies und vor allem die veränderten Schülerzahlen und Bildungsgänge führen zu neuen Nutzungen von Fachräumen und Werkstätten an berufsbildenden Schulen. Die neuen quantitativen und qualitativen Anforderungen an die Raumnutzung an berufsbildenden Schulen wurden im Rahmen der Baumaßnahmen der sogenannten HIBB-Tranche (siehe Drs. 20/3591) und des Schulentwicklungsplans für berufsbildende Schulen in Hamburg 2013 (siehe berücksichtigt. Dadurch wird eine effektive Nutzung der Unterrichtsräume gemäß dem im oben genannten Schulentwicklungsplan enthaltenen Modell zur Entwicklung der Raumbedarfe erreicht. Da der Prozess der Raumnutzungsplanung der Schulen noch nicht abgeschlossen ist, kann die Zahl der geplanten Umnutzung der Werkstätten derzeit noch nicht konkret beziffert werden. 18. In wie vielen Ganztagsschulen und GBS gibt es am Nachmittag handwerklich-praktische Angebote? Wie viele Schülerinnen und Schüler nahmen im vergangenen Schuljahr daran teil? Da die Daten von der zuständigen Behörde nicht zentral erfasst werden, wurde eine Schulabfrage an allen Ganztagsschulen, mit Ausnahme der Hamburger Gymnasien besonderer Prägung, durchgeführt (Stichtag: 1. April 2014). Danach bieten 207 Schulen handwerklich-praktische Angebote an. Von diesen 207 Schulen werden 92 als GTS und 115 als GBS organisiert. Im Schuljahr 2013/2014 nehmen insgesamt Schülerinnen und Schüler an ergänzenden Angeboten im handwerklich-praktischen Bereich teil. Daten für das Schuljahr 2012/2013 wurden von der zuständigen Behörde nicht erhoben. 11

12 Drucksache 20/11487 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg 20. Wahlperiode Werkstätten an Hamburger Grundschulen Anlage 1 Schulname Holz Metall Elektro Lehrküche Sonstige (**) Adolph-Diesterweg-Schule 1 1 Adolph-Schönfelder-Schule 1 Anton-Rée-Schule Allermöhe 2 Aueschule Finkenwerder Carl-Götze-Schule Clara-Grunwald-Schule 1 1 Elbinselschule 2 1 Elbkinder Grundschule 1 Fridtjof-Nansen-Schule 2 1 Fritz-Köhne-Schule 1 Ganztagsgrundschule Am Johannisland 2 Ganztagsgrundschule Sternschanze Ganztagsschule Fährstraße Goldbek-Schule 1 Gorch-Fock-Schule Grundschule Altrahlstedt 1 Grundschule am Kiefernberg 1 1 Grundschule Archenholzstraße 1 Grundschule Arnkielstraße 1 1 Grundschule Bindfeldweg Grundschule Bramfeld 1 1 Grundschule Eckerkoppel 1 Grundschule Edwin-Scharff-Ring 1 2 Grundschule Franzosenkoppel 1 1 Grundschule Goosacker Grundschule Groß Flottbek 1 2 Grundschule Großlohering Grundschule Hasenweg 1 Grundschule Hausbruch / Lange 2 1 Striepen Grundschule Heidhorst Grundschule Hoheluft 1 Grundschule Horn 1 Grundschule Islandstraße 1 Grundschule Lohkampstraße 1 Grundschule Luruper Hauptstraße Grundschule Mendelstraße Grundschule Mümmelmannsberg 2 1 Grundschule Neugraben - Offene Ganztagsgrundschule (GBS)

13 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg 20. Wahlperiode Drucksache 20/11487 Schulname Holz Metall Elektro Lehrküche Sonstige (**) Grundschule Neurahlstedt 2 1 Grundschule Nydamer Weg 1 1 Grundschule Osterbrook Grundschule Poppenbüttel Grundschule Rahewinkel 1 1 Grundschule Schimmelmannstraße 1 Grundschule St. Nikolai 1 1 Grundschule St.Pauli 1 1 Grundschule Tonndorf 1 1 Katharinenschule in der Hafencity 1 Loki-Schmidt-Schule Louise Schroeder Schule Marie-Beschütz-Schule 1 1 Max-Traeger-Schule 1 1 Rudolf-Roß-Grundschule 1 Schule Alsterdorfer Straße Schule am Eichtalpark Schule Am Walde Schule An den Teichwiesen Schule an der Burgweide 5 Schule An der Gartenstadt 1 1 Schule An der Glinder Au 1 1 Schule An der Isebek 1 Schule An der Seebek Schule Anna-Susanna-Stieg 1 1 Schule Appelhoff 1 1 Schule Arp-Schnitger-Stieg 1 Schule Bahrenfelder Straße 1 1 Schule Bandwirkerstraße 1 1 Schule Barlsheide Schule Beim Pachthof Schule Bekassinenau 1 1 Schule Bergstedt 1 1 Schule Bonhoefferstraße 1 1 Schule Bovestraße Schule Brehmweg 1 1 Schule Brockdorffstraße 1 Schule Buckhorn 1 1 Schule Carl-Cohn-Straße Schule Charlottenburger Straße 1 Schule Cranz 1 1 Schule Curslack-Neuengamme 1 Schule Dempwolffstraße 1 1 Schule Döhrnstraße 1 1 Schule Duvenstedter Markt 1 13

14 Drucksache 20/11487 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg 20. Wahlperiode Schulname Holz Metall Elektro Lehrküche Sonstige (**) Schule Eduardstraße Schule Eenstock 1 Schule Eulenkrugstraße 1 1 Schule Fahrenkrön Schule Forsmannstraße 1 Schule Friedrich-Frank-Bogen 1 1 Schule Frohmestraße 1 1 Schule Fuchsbergredder 1 1 Schule Fünfhausen-Warwisch 1 1 Schule Genslerstraße 2 2 Schule Grumbrechtstraße Schule Grützmühlenweg 1 1 Schule Hasselbrook Schule Heidacker 1 Schule Hinsbleek 1 Schule Hinter der Lieth 1 1 Schule Hohe Landwehr 1 1 Schule Humboldtstraße 1 Schule In der Alten Forst 1 1 Schule Iserbarg Schule Iserbrook 1 1 Schule Jenfelder Straße 1 Schule Kamminer Straße Schule Kapellenweg 1 1 Schule Kerschensteinerstraße Schule Klein Flottbeker Weg Schule Knauerstraße 1 1 Schule Krohnstieg Schule Kroonhorst Schule Lämmersieth Schule Langbargheide Schule Lemsahl-Mellingstedt 1 1 Schule Leuschnerstraße Schule Lutterothstraße Schule Marmstorf Schule Marschweg 1 Schule Max-Eichholz-Ring Schule Mendelssohnstraße Schule Mittlerer Landweg Schule Molkenbuhrstraße Schule Moorflagen 1 2 Schule Müssenredder 1 1 Schule Neubergerweg 1 1 Schule Neuland 1 Schule Ochsenwerder 1 14

15 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg 20. Wahlperiode Drucksache 20/11487 Schulname Holz Metall Elektro Lehrküche Sonstige (**) Schule Ohkamp 1 1 Schule Ohrnsweg 1 2 Schule Öjendorfer Damm Schule Oppelner Straße 1 1 Schule Potsdamer Straße 1 1 Schule Rahlstedter Höhe 1 Schule Ratsmühlendamm Schule Redder 1 Schule Rellinger Straße 1 1 Schule Richardstraße 1 1 Schule Rönneburg 1 1 Schule Rönnkamp 1 Schule Rotenhäuser Damm 1 1 Schule Rothestraße Schule Rungwisch 1 1 Schule Sander Straße 1 1 Schule Scheeßeler Kehre 1 1 Schule Schenefelder Landstraße 1 Schule Sethweg 1 1 Schule Speckenreye Schule Stengelestraße 1 1 Schule Sterntalerstraße Schule Stockflethweg Schule Strenge 1 1 Schule Tornquiststraße Schule Traberweg 1 Schule Trenknerweg Schule Vizelinstraße 1 Schule Wegenkamp Schule Wielandstraße 1 1 Schule Wildschwanbrook 1 1 Schule Windmühlenweg 1 1 Schule Zollenspieker 1 Theodor-Haubach-Schule Westerschule Finkenwerder 1 1 Summe Quelle: Schulabfrage, Stand: Anmerkungen: (*): Die Angabe zu Anzahl aktuell bezieht sich auf die an Schulen vorhandenen Werkstätten, Lehrküchen bzw. sonstige Einrichtungen (Fragen zu 11. und 12.) zum o.g. Stand ; die unter und (Fragen zu 13. und 14.) genannten Veränderungen sind in dieser Zahl bereits berücksichtigt. (**) Sonstige : Insb. nicht den genannten Kategorien zuzuordnende Bastel- und Pappwerkstätten, Sachunterrichtsräume mit Werkstattcharakter oder Forscherwerkstätten. 15

16 Drucksache 20/11487 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg 20. Wahlperiode Werkstätten an Hamburger Stadtteilschulen Anlage 2 Schulname Holz Metall Elektro Lehrküche Sonstige (**) Albert-Schweitzer-Schule Brüder-Grimm-Schule Erich-Kästner-Schule Fritz-Schuhmacher-Schule Geschwister-Scholl- Stadtteilschule Goethe-Schule-Harburg Gretel-Bergmann-Schule Gyula-Trebitsch-Schule Tonndorf 1 1 Heinrich-Hertz-Schule Ida-Ehre-Schule Irena-Sendler-Schule Julius-Leber-Schule 1 5 Lessing-Stadtteilschule Max-Brauer-Schule Max-Schmelling-Schule Nelson-Mandela-Schule Otto-Hahn-Schule Schule Auf der Veddel 2 1 Schule Maretstraße 1 1 Stadtteilschule Alter Teichweg Stadtteilschule Altrahlstedt 1 2 Stadtteilschule am Hafen Stadtteilschule Am Heidberg Stadtteilschule Am See Stadtteilschule Barmbek Stadtteilschule Bergedorf Stadtteilschule Blankenese Stadtteilschule Bramfeld Stadtteilschule Ehestorfer Weg Stadtteilschule Eidelstedt Stadtteilschule Eppendorf Stadtteilschule Finkenwerder Stadtteilschule Fischbek/ Falkenberg 3 2 Stadtteilschule Goosacker Stadtteilschule Hamburg-Mitte Stadtteilschule Helmuth- Hübener 2 1 Stadtteilschule Horn

17 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg 20. Wahlperiode Drucksache 20/11487 Schulname Holz Metall Elektro Lehrküche Sonstige (**) Stadtteilschule Humboldtstraße Stadtteilschule Kirchwerder Stadtteilschule Langenhorn Stadtteilschule Lohbrügge Stadtteilschule Lurup Stadtteilschule Meiendorf 1 1 Stadtteilschule Mümmelmannsberg Stadtteilschule Niendorf Stadtteilschule Öjendorf Stadtteilschule Oldenfelde Stadtteilschule Poppenbüttel Stadtteilschule Richard-Linde- Weg Stadtteilschule Rissen 1 1 Stadtteilschule Stellingen Stadtteilschule Stübenhofer Weg Stadtteilschule Süderelbe Stadtteilschule Walddörfer Stadtteilschule Wilhelmsburg Stadtteilschule Winterhude Summe Quelle: Schulabfrage, Stand: Anmerkungen: (*): Die Angabe zu Anzahl aktuell bezieht sich auf die an Schulen vorhandenen Werkstätten, Lehrküchen bzw. sonstige Einrichtungen (Fragen zu 11. und 12.) zum o.g. Stand ; die unter und (Fragen zu 13. und 14.) genannten Veränderungen sind in dieser Zahl bereits berücksichtigt. (**) Sonstige : Insb. nicht den genannten Kategorien zuzuordnende Töpferwerkstätten oder multifunktionale Werkstätten, in Einzelfällen auch Tonstudios oder Video-/Cutterräume. 17

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