Kinder- und Jugendförderplan des Landes NRW; hier: Antragstellung zur Förderung von Maßnahmen und Angeboten nach dem KJP im Haushaltsjahr 2011

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1 LVR-Dezernat Jugend LVR-Landesjugendamt Rheinland LVR-Fachbereich Jugend LVR Dezernat Köln Stadt-/Kreisverwaltungen - Jugendamt im Gebiet des Landschaftsverbandes Rheinland Jugendverbände auf Landesebene Landesvereinigung Kulturelle Jugendarbeit NRW Datum und Zeichen bitte stets angeben Herr Imgrund Tel Fax wilhelm.imgrund@lvr.de Landesarbeitsgemeinschaft Jugendsozialarbeit NRW Arbeitsgemeinschaft Haus der Offenen Tür NW Paritätisches Jugendwerk NRW Arbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendschutz Landesstelle NRW e.v. Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege im Gebiet des Landschaftsverbandes Rheinland Nachrichtlich: Landesjugendring NRW Kommunale Spitzenverbände Kinder- und Jugendförderplan des Landes NRW; hier: Antragstellung zur Förderung von Maßnahmen und Angeboten nach dem KJP im Haushaltsjahr 2011 Sehr geehrte Damen und Herren, die Antragsfrist zur Beantragung von Zuwendungen zu Einzelprojekten nach Ziffer 5.3 der Allgemeinen Regelungen der Richtlinien für die Förderung nach dem Kinderund Jugendförderplan ist für das Jahr 2011 auf den festgelegt. Es wird daher gebeten, die Anträge auf der Grundlage der Förderpositionen des Kinder- und Jugendförderplanes 2010 bis zu diesem Termin vorzulegen. LVR Landschaftsverband Rheinland Bankverbindung: Dienstgebäude in Köln-Deutz, Landeshaus, Kennedy-Ufer 2 Westdeutsche Landesbank, Kto (BLZ ) Pakete: Ottoplatz 2, Köln BIC: WELADEDD, IBAN: DE LVR im Internet: Postbank Niederlassung Köln, Kto (BLZ ) USt-IdNr.: DE , Steuer-Nr.: 214/5811/0027 BIC: PBNKDEFF370, IBAN: DE

2 Seite 2 Zur Antragstellung 2011 übersende ich Ihnen hiermit die entsprechenden Antragsvordrucke für die Förderung von Einzelprojekten aus dem Kinder- und Jugendförderplan, und zwar jeweils Muster 1 und eine aktualisierte Anlage 4 für die Positionen Initiativgruppenarbeit, Kinder- und Jugendmedienarbeit, Partizipation von Kindern und Jugendlichen, geschlechtsspezifische Mädchen- und Jungenarbeit, Maßnahmen zum Abbau sozialer Benachteiligungen/pädagogische Angebote für Kinder mit Zuwanderungsgeschichte, präventive pädagogische Angebote in der Kinder- und Jugendarbeit, sowie Muster 1 und eine aktualisierte Anlage 11 für die Positionen Besondere Maßnahmen, innovative Projekte und Experimente, Begegnung von Jugendlichen aus unterschiedlichen Kulturen, Jugendaustausch mit Türkei, Ghana, Israel und Muster 1 und Anlage 2 für die Position Gedenkstättenfahrten. Ich weise darauf hin, dass mit diesem Schreiben zur Antragstellung in der Pos. 2.3 (Kooperation von Jugendhilfe und Schule) nicht aufgefordert wird. Gem. Erlass des Ministeriums für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport des Landes NW vom werden im Rahmen der Förderung aus Pos. 5.1 KJP Projekte vorrangig gefördert, die die Schwerpunkte - Inklusion: Angebote, die dazu beitragen, die Teilhabe und Chancengleichheit junger Menschen mit Behinderung zu fördern und ihre Diskriminierung in der Gesellschaft zu verhindern, - Kulturelle Bildung: Angebote zur Förderung von Jugendkultur und kultureller Bildung für Kinder und Jugendliche, beinhalten. Für Anträge nach Pos Begegnung von Jugendlichen aus unterschiedlichen Kulturen und Pos Jugendaustausch mit Türkei, Ghana, Israel gelten die Richtlinien zu Pos. 5 KJP NRW. Anträge zu diesen beiden Positionen sind abweichend vom üblichen Verfahren und unabhängig vom Sitz der Antragstellerin/des Antragstellersgrundsätzlich dem Landschaftsverband Rheinland, Dez. 4, Köln, vorzulegen.

3 Seite 3 Mit Runderlass des Ministeriums für Generationen, Familie, Frauen und Integration des Landes NW vom wurden die Richtlinien für die Förderung nach dem Kinder- und Jugendförderplan geändert. Danach sind bei der Förderung von Projekten finanzielle Beiträge von Teilnehmern als Einnahme zu berücksichtigen. Die zu verwendenden Anlagen 4 und 11 sind daher entsprechend verändert worden. Unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des Projektträgers und der ergriffenen Maßnahmen zur Reduzierung der Gesamtkosten des Projekts (unter anderem durch Erhebung der Teilnehmerbeiträge) kann die prozentuale Höhe des Förderbetrages angehoben werden, soweit dem Zuwendungsempfänger ein aus eigenen Mitteln zu erbringender Eigenanteil in Höhe von mindestens 10 v.h. der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben verbleibt. Es handelt sich bei einer Erhöhung des Fördersatzes auf bis zu 90 v.h. um Entscheidungen im Einzelfall, für die ein gesonderter Antrag notwendig ist. In diesem Antrag muss zudem bestätigt werden, dass der Projektträger aus finanziellen Gründen nicht in der Lage ist, höhere Eigenmittel aufzubringen und weitere Finanzierungsquellen in diesem Falle nicht zur Verfügung stehen. Beigefügt ist ebenfalls das Merkblatt der beiden Landesjugendämter zur Antragstellung 2011, in dem Erfahrungen und Hinweise zur Antragstellung aufgearbeitet wurden. Zudem verweise ich für die öffentlichen Träger auf die Bagatellgrenze (12.500,00 Euro) gem. Ziffer 1.1 der Verwaltungsvorschriften zu 44 Landeshaushaltsordnung (VVG); die Bagatellgrenze für die freien Träger beträgt gem. Ziffer der Allgemeinen Regelungen der Richtlinien für die Förderung nach dem KJP NW 1.000,00 Euro (jeweils bezogen auf den Zuwendungsbetrag). Ich bitte Sie, diese Informationen mit den Vordrucken und dem Merkblatt an Ihre Einrichtungen, Mitgliedsorganisationen und an die freien Träger weiterzugeben. Dieses Schreiben, die Richtlinien für die Förderung nach dem Kinder und Jugendförderplan sowie die zu verwendenden Vordrucke und das Merkblatt sind unter > Jugend > Förderungen > Kinder- und Jugendförderplan auch im Internet eingestellt. Mit freundlichen Grüßen Die Direktorin des Landschaftsverbandes Rheinland Im Auftrag gez. G ö b e l

4 MUSTER 1 Antragsteller (Name, Bezeichnung, Anschrift) Auskunft erteilt Telefon - Durchwahl: Fax: Bankleitzahl: Kontonummer: Landschaftsverband Rheinland Kreditinstitut: - Landesjugendamt - Gemeindekennziffer: bei komm. Trägern Köln Anerkennung nach 75 SGB VIII (KJHG) ja (bei Erstantrag s. a. Ziff. 5) nein Antrag auf Gewährung einer Zuwendung (Richtlinien zum Kinder- und Jugendförderplan) - jeweils nur für eine Position des Kinder- und Jugendförderplans 1. Kinder- und Jugendförderplan-Position Maßnahme für Jahresvorhaben für Einzelmaßnahmen Bezeichnung der Maßnahme: Durchführungszeitraum (von - bis): 3. Beantragte Zuwendung Euro (Berechnung lt. Anlage) Bei einer Erhöhung der Förderungssätze gilt diese Erhöhung als mitbeantragt. 4. Anlagen zum Antrag: Förderung ehrenamtlicher Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nach dem Sonderurlaubsgesetz - Pos (Anlagen 1, 1a und 1b) Fahrten zu Gedenkstätten von Verbrechen des Nationalsozialismus - Pos (Anlage 2) Förderung Ring Politischer Jugend - Pos (Anlage 3) Initiativgruppenarbeit - Pos Nr (Anlage 3) Initiativgruppenarbeit - Pos Nr (Anlage 4) Kooperation von Jugendhilfe und Schule - Pos (Anlage 4) Schul- und berufsbezogene Angebote der Jugendsozialarbeit Pos (Anlage 5) Kinder- und Jugendmedienarbeit - Pos. 3.2 Nr (Anlage 6) Kinder- und Jugendmedienarbeit - Pos. 3.2 Nr (Anlage 4) Akademie Remscheid für musische Bildung und Medienerziehung - Pos (Anlage 7) Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz - Pos. 3.4 Nr (Anlage 8) Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz - Pos. 3.4 Nr (Anlage 6) 1

5 MUSTER 1 Partizipation von Kindern und Jugendlichen - Pos (Anlage 4) Freiwilligenarbeit / Freiwilliges Ökologisches Jahr - Pos (Anlage 9) Geschlechtsspezifische Mädchen- und Jungenarbeit - Pos. 4.2 Nr.4.2-(Anlage 6) Geschlechtsspezifische Mädchen- und Jungenarbeit - Pos. 4.2 Nr.4.2-(Anlage 4) Maßnahmen zum Abbau sozialer Benachteiligungen / Pädagogische Angebote für Kinder mit Zuwanderungsgeschichte - Pos (Anlage 4) Angebote zur Gewaltprävention - Pos. 4.4 Nr 4.1-(Anlage 4) Angebote zur Gewaltprävention - Pos. 4.4 Nr 4.2-(Anlage 10) Brücke - Projekte - Position 4.4 Nr (Anlage 4 Besondere Maßnahmen, innovative Projekte und Experimente - Pos. 5 -(Anlage 11) Investitionen in der Kinder- und Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit - Pos. 6 -(Anlagen 12, 12a und 12b.) 5. Erstantrag: Bei Erstanträgen ist der Nachweis über die Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe nach 75 SGB VIII (KJHG), die Satzung, Regelungen zur rechtsverbindlichen Vertretung beizufügen (Dies gilt nicht bei Anträgen von Einzelpersonen gem. Nr. 2.3 der Pos. 5). 6. Erklärungen: Der Antragsteller erklärt, dass 6.1 bei Einzelmaßnahmen mit der Maßnahme noch nicht begonnen wurde und auch vor Bekanntgabe des Zuwendungsbescheides nicht begonnen wird; als Maßnahmenbeginn ist grundsätzlich der Abschluss eines der Ausführung zuzurechnenden Lieferungs- oder Leistungsvertrages zu werten. Zusatz zu Pos : Zur fristgerechten Durchführung des FÖJ wird ausnahmsweise nicht vor Abschluss eines Leistungsvertrages (FÖJ-Teilnehmer/-innen-Vertrages) begonnen. 6.2 er für diese Maßnahme(n) keine weiteren Landesmittel beantragt hat und beantragen wird. 6.3 er für diese Maßnahme zur Finanzierung weitere Zuwendungen aus öffentlichen Mitteln beantragt hat/beantragen wird in Höhe von bei Dieser Zuwendungsgeber wird/wurde von mir über diesen Antrag informiert. 6.4 er zum Vorsteuerabzug nicht berechtigt ist berechtigt ist und dies bei der Berechnung der Gesamtkosten berücksichtigt hat. 6.5 die in diesem Antrag (einschließlich Antragsunterlagen) gemachten Angaben vollständig und richtig sind. Ort, Datum Rechtsverbindliche Unterschrift 2

6 ANLAGE 2 zum Antrag mit Beschreibung der vorgesehenen Maßnahme zum Verwendungsnachweis mit Angaben und Nachweisen zur durchgeführten Maßnahme vom Zeichen des Landschaftsverbandes Fahrten zu Gedenkstätten von Verbrechen des Nationalsozialismus - Pos. 1.4 EFR zum Kinderund Jugendförderplan NRW Angaben zur Maßnahme Gedenkstätte (Bezeichnung, Anschrift) in (Land, Ort) vom - bis unter Leitung von (Name, Beruf, Anschrift, Qualifikation für Aufgabe) Beschreibung der Vorbereitungsmaßnahmen (ggf. Anlage beifügen) Bericht über die Vorbereitungsveranstaltungen Inhaltliche Beschreibung Antrag - Programm mit Tageseinteilung Verwendungsnachweis - Beim VN ist das abgewickelte Programm darzustellen (Auswertungs- und Erfahrungsbericht) Anzahl der Teilnehmer Beim VN bitte Teilnehmerliste gemäß Vordruck beifügen! Berechnung der beantragten Zuwendung / Zahlenmäßiger Nachweis 1. Fahrtkosten Gruppe mit... Teilnehmerinnen/Teilnehmern 1.1 Fahrtkosten für Bahnfahrt 2. Klasse Gruppenfahrschein EURO ggfs. einschließlich Liegewagen 1.2 Fahrtkosten für Gruppen mit anderen Verkehrsmitteln EURO Errechneter Fahrtkostenzuschuss bei 60 v.h. der vorstehenden niedrigsten Fahrtkosten EURO 2. Errechneter Aufenthaltszuschuss Teilnehmerin/ anrechenbare Teilnehmer Veranstaltungstage Teilnehmertagessatz errechneter Förderbetrag Anzahl X X = EURO Errechneter Förderbetrag(Sa.1. und 2.) Der errechnete Förderbetrag ist zu übertragen in Antrag / Verwendungsnachweis. Dem Verwendungsnachweis sind die Original-Rechnungen der Fahrtkosten beizufügen. Die Teilnehmerlisten sind nach Muster 4 zu erstellen und für Prüfzwecke bereitzuhalten.. EURO Anlage2neu :52

7 ANLAGE 4 zum Antrag (1) Vom zum Verwendungsnachweis (2) Zeichen des Landschaftsverbandes (Antrag/VN immer nur für eine Landesjugendplan-Position!) Initiativgruppenarbeit - Pos. 2.2 Nr. 4.2 EFR zum Kinder- und Jugendförderplan - Kooperation von Jugendhilfe und Schule - Pos. 2.3 EFR zum Kinder- und Jugendförderplan - Kinder- und Jugendmedienarbeit - Pos. 3.2 Nr. 4.2 EFR zum Kinder- und Jugendförderplan - Partizipation von Kindern und Jugendlichen - Pos EFR zum Kinder- und Jugendförderplan - Geschlechtsdifferenzierte Mädchen- und Jungenarbeit - Pos. 4.2, Nr. 4.2 EFR zum Kinder- und Jugendförderplan - Maßnahmen zum Abbau sozialer Benachteiligungen / Pädagogische Angebote für Kinder mit Zuwanderungsgeschichte - Pos. 4.3 EFR zum Kinder- und Jugendförderplan Sozialpädagogische Maßnahmen zur Gewaltprävention - Pos. 4.4, Nr. 4.1 EFR zum Kinder- und Jugendförderplan - Maßnahmen für gefährdete und straffällig gewordene Jugendliche und Heranwachsende, sog. "Brückeprojekte" - Pos. 4.4, Nr. 4.3 EFR zum Kinder- und Jugendförderplan - Kostenübersicht lfd. Nr. Art der Ausgaben EURO Gesamtausgaben Anlage4neu :53

8 Anlage 4 Blatt 2 Finanzierungsplan EURO Gesamtausgaben abzgl. Finanzielle Beiträge von Teilnehmern Verbleibende Gesamtausgaben Eigenanteil Leistungen Dritter ohne öffentl. Förderung Öffentl. Förderung ohne Landesförderung Landeszuwendung (1) Mit dem Antrag ist eine Projektbeschreibung vorzulegen (2) Beim Verwendungsnachweis ist das Projekt darzustellen (Auswertungs-/Erfahrungsbericht) Anlage4neu :53

9 ANLAGE 11 zum Antrag (1) zum Verwendungsnachweis (2) Vom Zeichen des Landschaftsverbandes Zeichen des Landschaftsverbandes Besondere Maßnahmen, innovative Projekte und Experimente - Pos. 5 EFR zum Kinder- und Jugendförderplan - Kostenübersicht lfd. Nr. Art der Ausgaben Höhe der veranschlagten/ abgerechnteten Kosten EURO v. H. 1 Personalkosten 2 Sachkosten Gesamtausgaben Finanzierungsplan EURO v. H. Gesamtausgaben abzgl. Finanzielle Beiträge von Teilnehmern Verbleibende Gesamtausgaben 100 Eigenanteil Leistungen Dritter ohne öffentl. Förderung Öffentl. Förderung ohne Landesförderung Landeszuwendung (1) Für die Antragstellung reichen pauschale Angaben aus (2) Mit dem Verwendungsnachweis sind für die in der Kostenübersicht unter den lfd. Nrn. 1 bis 2 genannten Kosten ggfs. gesonderte Beiblätter vorzulegen: Beiblatt A: Personalkosten Beiblatt B: Sachkosten Anlage11neu :54

10 Landesjugendamt Rheinland Landesjugendamt Westfalen-Lippe Merkblatt zur Antragstellung für Einzelprojekte im Jahr 2011 Vorschlag zur Gliederung eines Projektantrags Der folgende Gliederungsvorschlag für einen Antrag auf Einzelprojektförderung bietet Ihnen eine mögliche Orientierung. Die vorgeschlagene Antragsgliederung entspricht den Grundprinzipien pädagogischer Planung und Konzeptentwicklung. Dennoch ist sie nicht verbindlich vorgegeben, sondern versteht sich als eine Orientierungshilfe. Wenn Sie Ihr Projekt anders schildern und Ihren Antrag auf andere Weise begründen wollen, können Sie dies selbstverständlich tun. Gliederungsvorschlag 1. Titel, Inhalt, Zielgruppe Benennen Sie bitte den Titel Ihres Projektes, möglicherweise ein Stichwort zum Inhalt und die Zielgruppe. 2. Bedarf/Begründung Unter dieser Rubrik sollte geklärt werden, wie der Bedarf, den Sie mit Ihrem Projekt erfüllen wollen, entsteht und begründet wird. Dazu sollten Sie die sozialräumliche Situation des Projektortes der Kinder und Jugendlichen kurz beschreiben. Die Probleme und Potenziale der Kinder und Jugendlichen in ihrer Lebenswelt sollten erläutert werden. Bitte werden Sie dabei möglichst konkret und schildern die spezifische Zielgruppe, die Sie erreichen wollen oder mit der Sie schon arbeiten. Allgemeinere theoretische Analysen zur Situation von Jugend bzw. Aufarbeitung von Fachliteratur sind hier weniger hilfreich. Der Bezug zur Jugendhilfeplanung und zur Vernetzung/Kooperation mit anderen Trägern und Institutionen sollte deutlich werden. 3. Ziele Aus den unter Bedarf/Begründung aufgeführten Problemen und Themenstellungen des beantragten Projektes sollten hier die Ziele des Projektes gefolgert und dargestellt werden. Wählen Sie Zielformulierungen, die möglichst konkret und operationalisierbar sind und sich auf die unter Bedarf/Begründung geschilderte Zielgruppe beziehen. Wir schlagen Ihnen vor, die Ziele eher greifbar und erfüllbar zu formulieren als allzu weitreichend. (Bedenken Sie auch, dass die Ziele so gestellt werden sollen, dass sie in einer möglichen Evaluation reflektierbar sind.) 4. Arbeitsweisen Hierzu gehören eine kurze Schilderung der Inhalte des beabsichtigten Projektes, der geplanten Methoden und der für diese Arbeitsweisen notwendigen Rahmenbedingungen wie Zeiten, Personal, Räume, Materialien usw. Unter dieser Rubrik wird insgesamt geschildert, in welcher Art und Weise Sie die gesetzten Ziele zu einem konkreten Bedarf pädagogisch umsetzen wollen. Auch hier ist es hilfreich, wenn Sie möglichst konkret schildern, was mit den Kindern und Jugendlichen im Projekt tatsächlich geschehen soll, wie gearbeitet wird. 5. Auswertung Erläutern Sie hier bitte kurz, wie das geplante Projekt ausgewertet und dokumentiert werden soll.

11 - 2 - Weitere Hinweise Die Richtlinien für die Förderung nach dem Kinder- und Jugendförderplan sowie der Kinderund Jugendförderplan beinhalten alle wichtigen Informationen zur Antragstellung. Zu Ihrer Orientierung haben wir nochmals die wichtigsten Bestimmungen bei der Beantragung zusammengestellt: - Der Termin zur Abgabe der Förderanträge für das Jahr 2011 ist der Die Kriterien der inhaltlichen Prüfung der Anträge ergeben sich aus den Richtlinien für die Förderung nach dem Kinder- und Jugendförderplan bzw. dem Kinder- und Jugendförderplan selbst. Im Rahmen der Förderung aus Pos. 5.1 werden Projekte, die folgende Schwerpunkte beinhalten, vorrangig berücksichtigt: - Inklusion: Angebote, die dazu beitragen, die Teilhabe und Chancengleichheit junger Menschen mit Behinderung zu fördern und ihre Diskriminierung in der Gesellschaft zu verhindern, - Kulturelle Bildung: Angebote zur Förderung von Jugendkultur und kultureller Bildung für Kinder und Jugendliche. - Im weiteren gelten ebenfalls Anforderungen an eine qualifizierte Jugendarbeit/Jugendsozialarbeit wie: - Jugendhilferelevanz - Innovation - Partizipation - Prävention - Geschlechtsspezifik - Integration - Interkulturell - Förderung toleranten und gewaltfreien Handelns. - Die Zuwendung aus Mitteln des Kinder- und Jugendförderplanes beträgt grundsätzlich bis zu 70 % der von der Bewilligungsbehörde als zuwendungsfähig anerkannten Ausgaben. - Finanzielle Beiträge von Teilnehmern sind als Einnahme zu berücksichtigen, Im Einzelfall ist eine Erhöhung der Zuwendung auf bis zu 90 % der von der Bewilligungsbehörde als zuwendungsfähig anerkannten Ausgaben möglich. Hierzu ist ein gesonderter Antrag notwendig, mit dem bestätigt wird, dass der Projektträger aus finanziellen Gründen nicht in der Lage ist, höhere Eigenmittel aufzubringen und weitere Finanzierungsquellen in diesem Fall nicht zur Verfügung stehen. - Gefördert werden notwendige und angemessene Sachkosten (in den Positionen 2.2, 4.3, 4.4 und 5 können im Einzelfall auf Antrag anteilige Personalkosten gefördert werden / Personalkosten keine Neueinstellungen) Zu den förderfähigen Sachausgaben zählen Honorarkosten und lt. Ziffer 3.1 der Allgemeinen Regelungen der Förderrichtlinien auch Ausgaben nach 8 Abs. 1 SGB IV (geringfügige Beschäftigung). - Anerkennung von zweckgebundenen Spenden. Es muss ein Eigenanteil von 10 % der zuwendungsfähigen Gesamtkosten verbleiben. - Bürgerschaftliches Engagement kann in Form von freiwilligen, unentgeltlichen Arbeiten

12 - 3 - als fiktive Ausgabe in die Bemessungsgrundlage einbezogen werden (pro geleisteter Arbeitsstunde pauschal mit 10 Euro, wobei die Höhe der fiktiven Ausgaben für bürgerschaftliches Engagement 20 v.h. der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben nicht überschreiten darf). - Im Kosten- und Finanzierungsplan werden nicht anerkannt: - Miete und Mietnebenkosten für vorhandene eigene Räume - Sog. Overheadkosten bzw. Verwaltungskostenpauschalen - Investive Kosten. - Die Bagatellgrenze für öffentliche Träger beträgt ,-- Euro; die Bagatellgrenze für freie Träger beträgt nach den Richtlinien zum Kinder- und Jugendförderplan 1.000,-- Euro (jeweils bezogen auf den Zuwendungsbetrag).

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