Hardheim. im fränkischen Odenwald. Illustration über Ostereier und Osterbrunnen

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1 Hardheim im fränkischen Odenwald Donnerstag Offizielles Amts- und Mitteilungsblatt für Hardheim, Schweinberg, Bretzingen, Erfeld, Gerichtstetten, Dornberg, Rütschdorf, Vollmersdorf und Rüdental 8. Jahrgang Nr. 8 Viele Menschen kommen in unserer schnelllebigen Zeit wieder auf alte Bräuche zurück. Auch über die Osterzeit sind viele Bräuche überliefert. In den Familien gehören dazu das Ostergebäck, der Ostertisch oder auch der Osterkranz an der Haustüre. Dem Osterei kommt bei fast allen Bräuchen eine große Bedeutung zu und es wird sehr häufig verwendet. Das Ei ist ein uraltes Schöpfungssymbol bei vielen Völkern und Religionen. In den christlichen Kirchen wurde es zum Auferstehungssymbol, da Christus am Ostermorgen aus dem Grab hervorbrach, wie das Küken aus dem Ei, in welchem es begraben liegt. Bei den Verzierungen der Ostereier entstehen richtige Kunstwerke. Hierbei sind in verschiedenen Ländern diverse Techniken vorhanden. Sie reichen von wachsverzierten Eiern bei den Sorben bis zu Ikoneneiern in Russland. Auch ist es in manchen Gegenden Deutschlands eine alte Tradition die Eier mit einem Spruch in der Sütterlin-Schrift zu gravieren und zu verschenken. Ein Illustration über Ostereier und Osterbrunnen solcher Spruch lautet beispielweise: Ich schenke Dir ein Osterei. / Das Osterei geht bald entzwei, / die Osterfreude ewig sei! Eine Illustration zur Verzierung von Ostereiern wurde von dem aus Hardheim stammenden und heute in Köln lebenden Graphiker Gebhard Eirich und seiner Schwester Brigitta Eirich, einer inzwischen pensionierten Gymnasiallehrerin in Bad Säckingen, herausgegeben. Auf 24 Seiten beschreiben sie verschiedene Techniken, wie beispielsweise die Schabe-, Batik- oder Collagetechnik, zur Verzierung der Eier. Viele Motivvorlagen über keltische Ringkreuze bis zu lombardischen Bandmustern werden aufgezeigt. Hierbei bieten die beiden Herausgeber viele wissenswerte Informationen und Handwerkstechniken zum Ausprobieren dem Leser an. Auf vielen Fotos werden kleine Kunstwerke von Ostereiern gezeigt. Die Illustration enthält genauso einige Fotos von Osterbrunnen auch von Hardheimer Osterbrunnen. In der Kerngemeinde Hardheim wurde im Jahr 1995 von den»siedlerfrauen«die alte Tradition eines Osterbrunnens, welcher aus der»fränkischen Schweiz«stammt, wieder aufgegriffen. Die Anwohner des»doggenbrunnens«pflegen seit 2011 ebenfalls diese Tradition und schmücken»ihren Doggenbrunnen«mit Ostereiern. Insbesondere in den Ortsteilen Bretzingen, Schweinberg und Vollmersdorf sind reichlich verzierte Osterbrunnen und Ostergestecke zu finden. Auf Initiative des Heimatvereins wird dieses Jahr erstmals auch in Gerichtstetten der Ortsbrunnen als Osterbrunnen geschmückt. Am Palmsonntag wird traditionsgemäß nach der Heiligen Messe der Osterbrunnen von dem Pfarrer im Beisein der Ministranten und der Bevölkerung geweiht. Text + Bildcollage: Torsten Englert Ostern 2014

2 2 Aus der Gemeinde Kandidatenvorstellung zur Bürgermeisterwahl am 11. Mai 2014 Eine öffentliche Vorstellung der Bewerber für die Wahl des Bürgermeisters findet am Montag, 28. April 2014, um Uhr in der Erftalhalle statt. Alle wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger aus der Kerngemeinde Hardheim und den Ortsteilen sind hierzu herzlich eingeladen. Saison-Start 2014 auf der Sternwarte Die Sternwarte auf dem Wurmberg steht nun seit über 20 Jahren. Diese Zeit ist am Inventar nicht spurlos vorbeigegangen. Somit war jetzt eine umfangreiche Instandsetzung am Teleskop, dem Zubehör und der Elektronik notwendig. Diese Arbeiten sind in den letzten Tagen ausgeführt worden. Das Teleskop sowie die dazugehörigen mechanischen Teile wurden komplett überholt und sind jetzt wieder in einem hervorragenden Zustand. Einzelne Feinabstimmungen werden in den nächsten Tagen noch nötig - sind aber leider wetterabhängig (wie der gesamte Betrieb einer Sternwarte eben auch). Erneuert wurde auch die Antriebselektronik, so dass jetzt bei Bedarf auch ein Computergesteuerter Betrieb möglich ist. Damit ist es jetzt möglich auch Einmachgläser gesucht Der Gemeindekindergarten Kindervilla Kunterbunt in Hardheim sucht Einmachgläser von Weck. Über eine Abgabe im Kindergarten würden wir uns sehr freuen. Vielen Dank. Wir gratulieren anspruchsvollere Aufgaben wie hochauflösende Mond- und Planetenphotographie oder Astro- Spektroskopie anzugehen. Wer aber einfach nur das Weltall live erleben möchte ist natürlich ebenso eingeladen. In Zukunft ist die Sternwarte immer am 1. und 3. Freitag eines Monats für den Publikumsverkehr geöffnet. Und natürlich zu aktuellen astronomischen Ereignissen. Darüber informieren wir an dieser Stelle und im Aushängekasten an der Sternwarte. Wer eine längere Anfahrt hat sollte sich evtl. vorab anmelden. Die Führungen beginnen bei Einbruch der Dunkelheit und finden nur bei klarem Himmel statt. Außerhalb dieser Tage sind Führungen nach Anmeldung möglich. Start in die offizielle Saison 2014 ist am 2. Mai. am Peter Großkinsky, Klingenweg 7, Hardheim, zum 73. Geburtstag Johann Wolfmüller, Kolpingstraße 23, Hardheim, zum 76. Geburtstag Anna Rösch, Erftalstraße 79, Bretzingen, zum 77. Geburtstag am Ernestine Linsler, Gerichtstetter Straße 14, Gerichtstetten, zum 78. Geburtstag Herbert Bundschuh, Rütschdorfer Straße 2, Rütschdorf, zum 75. Geburtstag am Adolf Edich, Schillerstraße 16, Hardheim, zum 77. Geburtstag Hugo Schneider, Königheimer Straße 19, Schweinberg, zum 70. Geburtstag am Heinrich Herzel, Schießmauer 11, Hardheim, zum 83. Geburtstag am James Bachmann, Bürgermeister-Henn-Straße 29, Hardheim, zum 72. Geburtstag am Ludmila Bubenko, Ritter-Wolf-Straße 3, Hardheim, zum 77. Geburtstag am Anna Müller, Badische Landsiedlung 9, Hardheim, zum 85. Geburtstag am Heinz Firtzlaff, Neue Heimat 5, Hardheim, zum 80. Geburtstag am Günter Stolberg, Würzburger Straße 41, Hardheim, zum 77. Geburtstag Erika Popp, Wertheimer Straße 61, Hardheim, zum 74. Geburtstag Anmeldung von Hunden zur Hundesteuer In regelmäßigen Abständen ermittelt die Verwaltung alle steuerpflichtigen Hunde im Gemeindegebiet. In der jüngsten Vergangenheit stellte sich mehrfach heraus, dass einzelne Hundehalter ihren Hund nicht zur Hundesteuer angemeldet haben. Bei der Hundesteuer handelt es sich um eine sogenannte Aufwandssteuer, d.h. die Gemeinden sind vom Gesetzgeber verpflichtet, eine solche zu erheben. Die Hundesteuer beträgt laut Hundesteuersatzung der Gemeinde Hardheim für 1. den ersten Hund 70, EUR 2. den zweiten und jeden weiteren 140, EUR 3. Kampfhunde oder gefährliche Hunde 315, EUR 4. jeden weiteren Kampfhund oder 630, EUR 5. jeden Zwinger 140, EUR Die Steuerpflicht beginnt mit dem Vollenden des dritten Lebensmonats eines Hundes. Sofern die Hundehaltung im Laufe des Jahres begonnen oder beendet, wird, wird die Hundesteuer monatsgenau für das Jahr des Beginns bzw. der Beendigung der Hundehaltung berechnet. Der Halter ist verpflichtet, die Hundehaltung innerhalb eines Monats nach Beginn der Hundehaltung bei der Gemeindeverwaltung anzuzeigen. Eine unterlassene Anmeldung stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einer Geldbuße geahndet werden kann. Wir fordern deshalb alle Hundehalter, die bisher ihrer Anzeigepflicht noch nicht nachgekommen sind, auf, die Hundehaltung bei der Gemeinde Hardheim, Telefon / 58 23, Zimmer 5 anzuzeigen. Literaturtreff in der Gemeindebücherei Der nächste Literaturtreff findet am Mittwoch, , um Uhr in der Gemeindebücherei Hardheim statt. Zu diesem Treffen, sind alle, an Bücher interessierte Erwachsene eingeladen. Anliegen des Literaturtreffs ist über lesenswerte Bücher zu informieren, über aktuelle Literatur zu sprechen, Bücher vorzustellen und Lesetipps zu geben. Eigene Lesehits können selbstverständlich mitgebracht werden. Der Eintritt ist frei, eine Anmeldung ist nicht nötig. Passionsspiel 2014 Seit einigen Jahren findet an Karfreitag das Passionsspiel entlang des Hardheimer Stationenwegs statt. Auch in diesem Jahr laden die Verantwortlichen alle Interessierten herzlich ein, gemeinsam mit den Laienspielern der Ministranten und Kommunionkindern die letzten Stationen im Leben Jesu Christi einmal auf ganz bildliche Weise mitzuerleben. Treffpunkt ist an Karfreitag, , um Uhr an der Steinemühle in Hardheim, von wo aus der Weg bis zur Kreuzigungsgruppe gegangen wird, unterbrochen von verschiedenen gespielten Szenen. Platz der Begegnung jetzt mit Bewirtung Auf dem Platz der Begegnung sind Sitzgelegenheiten mit Bewirtung durch die Bäckerei Dietz-Thorwart und Imbiss Langer bereitgestellt. Bereits im Vorjahr hat die Gemeinde den Platz renoviert und somit einen schönen Ort zum Verweilen mit Blick auf Schlossgarten und Rathaus ermöglicht. Fundsache Am wurde im Kindergarten ein Schlüsselbund mit 4 Schlüsseln gefunden. Der Schlüsselbund kann im Fundbüro abgeholt werden.

3 Aus der Gemeinde Gemeinde Hardheim Neckar-Odenwald-Kreis Öffentliche Bekanntmachung über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis für die Wahl zum Europäischen Parlament Europawahl und für die Wahl des Gemeinderats, des Ortschaftsrats, des Kreistags sowie die Erteilung von Wahlscheinen für diese Wahlen am 25. Mai 2014 Am 25. Mai 2014 findet in der Bundesrepublik Deutschland die Wahl zum Europäischen Parlament - Europawahl - und gleichzeitig finden in der Gemeinde Hardheim die Kommunalwahlen Wahl des Gemeinderats, Wahl des Ortschaftsrats und Wahl des Kreistags statt. 1. Die Wählerverzeichnisse für die Europawahl und die Kommunalwahlen für die Wahlbezirke der Gemeinde Hardheim werden in der Zeit vom 5. Mai 2014 bis 9. Mai 2014 während der allgemeinen Öffnungszeiten beim Bürgermeisteramt, Bürgerbüro, Schloßplatz 6, Hardheim, für Wahlberechtigte zur Einsichtnahme bereitgehalten. Jeder Wahlberechtigte kann die Richtigkeit und Vollständigkeit der zu seiner Person im Wählerverzeichnis eingetragenen Daten überprüfen. Sofern ein Wahlberechtigter die Richtigkeit oder Vollständigkeit der Daten von anderen im Wählerverzeichnis eingetragenen Personen überprüfen will, hat er Tatsachen glaubhaft zu machen, aus denen sich eine Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit des Wählerverzeichnisses ergeben kann. Das Recht auf Überprüfung besteht nicht hinsichtlich der Daten von Wahlberechtigten, für die im Melderegister ein Sperrvermerk gemäß den 21 Abs. 5 des Melderechtsrahmengesetzes und 33 Abs. 1 des Meldegesetzes eingetragen ist. Das Wählerverzeichnis wird im automatisierten Verfahren geführt. Die Einsichtnahme ist durch ein Datensichtgerät möglich. Wählen kann nur, wer in die Wählerverzeichnisse für die Europawahl/Kommunalwahlen eingetragen ist oder einen Wahlschein für diese Wahlen hat. 2. Für die Kommunalwahlen gilt außerdem 2.1 Wahl des Gemeinderats Ortschaftsrats Personen, die ihr Wahlrecht für Gemeindewahlen durch Wegzug oder Verlegung der Hauptwohnung aus der Gemeinde verloren haben und vor Ablauf von drei Jahren seit dieser Veränderung wieder in die Gemeinde zuziehen oder dort ihre Hauptwohnung begründen, werden, wenn sie am Wahltag noch nicht drei Monate wieder in der Gemeinde wohnen oder ihre Hauptwohnung begründet haben, nur auf Antrag in das Wählerverzeichnis eingetragen. Für die Wahl des Ortschaftsrats setzt dies voraus, dass die in Satz 1 genannten Personen am Wahltag in der Ortschaft ihre (Haupt-) Wohnung haben. 2.2 Wahl des Kreistags Personen, die ihr Wahlrecht für die Wahl des Kreistags durch Wegzug oder Verlegung der Hauptwohnung aus dem Landkreis verloren haben und vor Ablauf von drei Jahren seit dieser Veränderung wieder in den Landkreis in das Verbandsgebiet zuziehen oder dort ihre Hauptwohnung begründen, werden, wenn sie am Wahltag noch nicht drei Monate wieder im Landkreis wohnen oder ihre Hauptwohnung begründet haben, ebenfalls nur auf Antrag in das Wählerverzeichnis eingetragen. Ist die Gemeinde, in der ein Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis gestellt wird, nicht identisch mit der Gemeinde, von der aus der Wahlberechtigte seinerzeit den Landkreis verlassen hat oder seine Hauptwohnung verlegt hat, ist dem Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis eine Bestätigung über den Zeitpunkt des Wegzugs oder der Verlegung der Hauptwohnung aus dem Landkreis sowie über das Wahlrecht zu diesem Zeitpunkt beizufügen. Die Bestätigung erteilt kostenfrei die Gemeinde, aus der der Wahlberechtigte seinerzeit weggezogen ist oder aus der er seine Hauptwohnung verlegt hat. 2.3 Wahlberechtigte Unionsbürger, die nach 22 Meldegesetz nicht der Meldepflicht unterliegen und nicht in das Melderegister eingetragen sind, werden ebenfalls nur auf Antrag in das Wählerverzeichnis eingetragen. Dem schriftlichen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis hat der Unionsbürger eine Versicherung an Eides statt mit den Erklärungen nach 3 Abs. 3 und 4 Kommunalwahlordnung anzuschließen. Die Anträge auf Eintragung in das Wählerverzeichnis müssen schriftlich gestellt werden und spätestens bis zum Sonntag, 4. Mai 2014 (keine Verlängerung möglich) eingehen beim Bürgermeisteramt, Schloßplatz 6, Hardheim Vordrucke für diese Anträge und Erklärungen hält das Bürgermeisteramt Hardheim bereit. Ein behinderter Wahlberechtigter kann sich bei der Antragstellung der Hilfe einer anderen Person bedienen. Wird dem Antrag entsprochen, erhält der Betroffene eine Wahlbenachrichtigung, sofern er nicht gleichzeitig einen Wahlschein beantragt hat. 3. Wer die Wählerverzeichnisse für unrichtig oder unvollständig hält, kann während des o.g. Zeitraums (Nr. 1), spätestens am Freitag, 9. Mai 2014 bis Uhr, beim Bürgermeisteramt, Bürgerbüro, Schloßplatz 6, Hardheim, Einspruch einlegen (bzgl. Europawahl) bzw. einen Antrag auf Berichtigung (bzgl. der Kommunalwahlen) des/der Wählerverzeichnisse(s) stellen. Der Einspruch/Antrag kann schriftlich oder durch Erklärung zur Niederschrift eingelegt/gestellt werden. 4. Wahlberechtigte, die in das Wählerverzeichnis eingetragen sind, erhalten bis spätestens 4. Mai 2014 eine Wahlbenachrichtigung. Wer keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aber glaubt, wahlberechtigt zu sein, muss Einspruch gegen das Wählerverzeichnis einlegen bzw. Antrag auf Berichtigung stellen, wenn er nicht Gefahr laufen will, dass er sein Wahlrecht nicht ausüben kann. Wahlberechtigte, die nur auf Antrag in das Wählerverzeichnis eingetragen werden und die bereits einen Wahlschein und Briefwahlunterlagen beantragt haben, erhalten keine Wahlbenachrichtigung. Der Wahlberechtigte kann grundsätzlich nur in dem Wahlraum des Wahlbezirks wählen, in dessen Wählerverzeichnis er eingetragen ist. Der Wahlraum ist in der Wahlbenachrichtigung angegeben. Wer in einem anderen Wahlbezirk oder durch Briefwahl wählen möchte, benötigt dazu einen Wahlschein (siehe Nr. 5). 5. Wahlschein 5.1 Wer einen Wahlschein für die Europawahl hat, kann im Landkreis Neckar-Odenwald durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlraum dieses Landkreises oder durch Briefwahl teilnehmen. 5.2 Wer einen Wahlschein für die Kommunalwahlen hat, kann entweder in einem beliebigen Wahlraum des im Wahlschein angegebenen Gebiets oder durch Briefwahl wählen. 6. Einen Wahlschein erhält auf Antrag 6.1 ein in das Wählerverzeichnis eingetragener Wahlberechtigter, Wahlscheine können von in das Wählerverzeichnis eingetragenen Wahlberechtigten bis zum Freitag, 23. Mai 2014, Uhr, beim Bürgermeisteramt Hardheim, Bürgerbüro, Schloßplatz 6, Hardheim mündlich, schriftlich oder in elektronischer Form beantragt werden. Im Falle nachweislich plötzlicher Erkrankung, die ein Aufsuchen des Wahlraums nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten möglich macht, kann der Antrag noch bis zum Wahltag, 15:00 Uhr, gestellt werden. Versichert ein Wahlberechtigter glaubhaft, dass ihm der beantragte Wahlschein nicht zugegangen ist, kann ihm bis zum Tage vor der Wahl, Uhr, ein neuer Wahlschein erteilt werden. 6.2 ein nicht in das Wählerverzeichnis eingetragener Wahlberechtigter, wenn er nachweist, dass er ohne sein Verschulden die nachstehende Antragsfrist auf Aufnahme in das Wählerverzeichnis versäumt hat; Europawahl bei Deutschen nach 17 Abs. 1, bei Unionsbürgern nach 17a Abs. 2 Europawahlordnung (EuWO) bis zum 4. Mai 2014, Kommunalwahlen bei Wahlberechtigten nach 3 Abs. 2 und 4 Kommunalwahlordnung (KomWO) (vgl. 2.1, 2.2, 2.3) bis zum 4. Mai Dies gilt auch, wenn ein Unionsbürger nachweist, dass er ohne sein Verschulden versäumt hat, rechtzeitig die zur Feststellung seines Wahlrechts verlangten Nachweise nach 3 Abs. 3 und 4 KomWO vorzulegen, wenn er nachweist, dass er ohne sein Verschulden bei der Europawahl die Einspruchsfrist gegen das Wählerverzeichnis nach 21 3

4 4 Aus der Gemeinde Abs. 1 EuWO bis zum 9. Mai 2014 versäumt hat, bei den Kommunalwahlen die Frist für den Antrag auf Berichtigung des Wählerverzeichnisses nach 6 Abs. 2 Kommunalwahlgesetz (KomWG) bis zum 9. Mai 2014 versäumt hat. Dies gilt auch, wenn ein Unionsbürger nachweist, dass er ohne sein Verschulden versäumt hat, rechtzeitig die zur Feststellung seines Wahlrechts verlangten Nachweise nach 3 Abs. 3 und 4 KomWO vorzulegen wenn sein Recht auf Teilnahme an der Wahl bei der Europawahl bei Deutschen erst nach Ablauf der Antragsfrist nach 17 Abs. 1 der EuWO, bei Unionsbürgern nach 17a Abs. 2 Europawahlordnung, oder erst nach Ablauf der Einspruchsfrist nach 21 Abs. 1 EuWO entstanden ist; bei den Kommunalwahlen erst nach Ablauf der Antragsfrist nach 3 Abs. 2 und 4 Kom- WO oder der Einsichtsfrist nach 6 Abs. 2 KomWG entstanden ist wenn sein Wahlrecht im Einspruchsverfahren (Europawahl)/ Widerspruchsverfahren (Kommunalwahlen) festgestellt worden und die Feststellung erst nach Abschluss des Wählerverzeichnisses zur Kenntnis des Bürgermeisteramtes gelangt ist. Nicht in das Wählerverzeichnis eingetragene Wahlberechtigte können aus den unter Nr angegebenen Gründen den Antrag auf Erteilung eines Wahlscheins noch bis zum Wahltag, Uhr, stellen. Wer den Antrag für einen anderen stellt, muss durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachweisen, dass er dazu berechtigt ist. Ein behinderter Wahlberechtigter kann sich bei der Antragstellung der Hilfe einer anderen Person bedienen. 7. Ein Wahlberechtigter, der durch Briefwahl wählen will, erhält mit den Briefwahlunterlagen für die Europawahl einen rosa Wahlbriefumschlag, mit den Briefwahlunterlagen für die Kommunalwahlen einen gelben Wahlbriefumschlag. Die Anschriften, an die die Wahlbriefe zurückzusenden sind, sind auf den Wahlbriefumschlägen angegeben. Ein Merkblatt für die Briefwahl zur Europawahl und für die Briefwahl zu den Kommunalwahlen enthalten die für den Wähler notwendigen Informationen. 7.1 Briefwahl für die Europawahl Mit dem Wahlschein erhält der Wahlberechtigte einen amtlichen Stimmzettel, einen amtlichen blauen Stimmzettelumschlag, einen amtlichen, mit der Anschrift, an die der Wahlbrief zurückzusenden ist, versehenen rosa Wahlbriefumschlag mit dem Aufdruck Wahlbrief für die Europawahl und ein Merkblatt für die Briefwahl. 7.2 Briefwahl für die Kommunalwahlen Mit dem Wahlschein erhält der Wahlberechtigte die amtlichen Stimmzettel für jede Wahl, zu der er wahlberechtigt ist, mit zugehörigen Merkblättern, die/den dazugehörigen amtlichen Stimmzettelumschlag/ Stimmzettelumschläge für die Briefwahl, einen amtlichen, mit der Anschrift, an die der Wahlbrief zurückzusenden ist, versehenen gelben Wahlbriefumschlag mit dem Aufdruck Wahlbrief für die kommunale Wahl. Die Abholung von Wahlschein und Briefwahlunterlagen für einen anderen ist im Falle der Europawahl nur möglich, wenn die Berechtigung zur Empfangnahme der Unterlagen durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachgewiesen wird und die bevollmächtigte Person nicht mehr als vier Wahlberechtigte vertritt; dies hat sie der Gemeindebehörde vor Empfangnahme der Unterlagen schriftlich zu versichern. Auf Verlangen hat sich die bevollmächtigte Person auszuweisen; im Falle der Kommunalwahlen nur zulässig, wenn die Empfangsberechtigung durch schriftliche Vollmacht nachgewiesen wird. Der Wahlberechtigte, der seine Briefwahlunterlagen beim Bürgermeisteramt selbst in Empfang nimmt, kann an Ort und Stelle die Briefwahl ausüben. Bei der Briefwahl muss der Wähler den Wahlbrief/die Wahlbriefe mit dem Stimmzettel/den Stimmzetteln und den Wahlscheinen so rechtzeitig an die angegebene Stelle absenden, dass die Wahlbriefe dort spätestens am Wahltag bis Uhr eingehen. Wähler, die bei der Europawahl und bei den Kommunalwahlen durch Briefwahl wählen, müssen zwei Wahlbriefe absenden (rosa Wahlbrief = Europawahl, gelber Wahlbrief = für die kommunale Wahl). Die Wahlbriefe für die Europawahl und für die Kommunalwahlen werden innerhalb der Bundesrepublik Deutschland ohne besondere Versendungsform ausschließlich von der Deutschen Post AG unentgeltlich befördert. Die Wahlbriefe können auch bei der auf dem Wahlbrief angegebenen Stelle abgegeben werden. Hardheim, den 17. April 2014 Bürgermeisteramt Hardheim Ruppert Vorsitzender Gemeindewahlausschuss Gemeinde Hardheim Neckar-Odenwald-Kreis Öffentliche Bekanntmachung der zugelassenen Bewerbungen und öffentliche Bekanntmachung zur Durchführung der Wahl des Bürgermeisters/ der Bürgermeisterin am 11. Mai 2014 I. Zugelassene Bewerbungen Nachstehend werden die Bewerber/innen für die Wahl des Bürgermeisters/der Bürgermeisterin bekannt gemacht, deren Berwerbung vom Gemeindewalausschuss zugelassen wurde. Sie sind in der Reihenfolge des Eingangs der Bewerbungen aufgeführt: 1. Beger, Lothar, Dipl.-Verwaltungswirt, Hauptamtsleiter, Geburtsjahr 1968, Hardheim, Alte Würzburger Straße Beschließer, Jürgen, Industriekaufmann, Geburtsjahr 1961, Walldürn, Im Hollerstock Rohm, Volker, Forstrevierleiter, Geburtsjahr 1961, Hardheim, Adalbert-Stifter-Weg 41 Diese Bewerber werden in den amtlichen Stimmzettel aufgenommen. II. Durchführung der Wahl 1. Wahlzeit Die Wahlzeit dauert von 8 bis 18 Uhr. 2. Wahlbezirke und Wahlräume Die Gemeinde ist in acht Wahlbezirke eingeteilt. In den Wahlbenachrichtigungen, die den Wahlberechtigten bis zum zugegangen sind, sind der Wahlbezirk und der Wahlraum angegeben, in dem der Wahlberechtigte wählen kann. 3. Stimmabgabe Gewählt wird mit amtlichen Stimmzetteln. Der Stimmzettel enthält die Namen der Bewerber, die öffentlich bekannt gemacht wurden. Der Wähler ist an diese Bewerber nicht gebunden, sondern kann auch andere wählbare Personen wählen. Wählbar sind Deutsche im Sinne von Artikel 116 Abs. 1 des Grundgesetzes und Staatsangehörige eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union (Unionsbürger), die vor der Zulassung der Bewerbungen in der Bundesrepublik Deutschland wohnen; die Bewerber müssen am Wahltag das 25., dürfen aber noch nicht das 65. Lebensjahr vollendet haben und müssen die Gewähr dafür bieten, dass sie jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes eintreten. Nicht wählbar ist: a) wer infolge Richterspruchs in der Bundesrepublik Deutschland als Bürger das Wahlrecht oder Stimmrecht, die Wählbarkeit oder die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzt. Unionsbürger sind auch dann nicht wählbar, wenn sie infolge einer zivilrechtlichen Einzelfallentscheidung oder einer strafrechtlichen Entscheidung des Mitgliedstaates, dessen Staatsangehörige sie sind, die Wählbarkeit nicht besitzen; b) für den zur Besorgung aller seiner Angelegenheiten ein Betreuer nicht nur durch einstweilige Anordnung bestellt ist; dies gilt auch, wenn der Aufgabenkreis des Betreuers die in 1896 Abs. 4 und 1905 des Bürgerlichen Gesetzbuches bezeichneten Angelegenheiten nicht erfasst; c) wer aus dem Beamtenverhältnis entfernt, wem das Ruhegehalt aberkannt oder gegen wen in einem dem Disziplinarverfahren entsprechenden Verfahren durch die Europäische Gemeinschaft, in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Gemeinschaft oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum

5 Aus der Gemeinde eine entsprechende Maßnahme verhängt worden ist in den auf die Unanfechtbarkeit der Maßnahme oder Entscheidung folgenden fünf Jahren oder d) wer wegen einer vorsätzlichen Tat durch ein deutsches Gericht oder durch die rechtsprechende Gewalt eines anderen Mitgliedstaats der Europäischen Gemeinschaft oder eines anderen Vertragsstaats des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zu einer Freiheitsstrafe verurteilt worden ist, die bei einem Beamten den Verlust der Beamtenrechte zur Folge hat, in den auf die Unanfechtbarkeit der Maßnahme oder Entscheidung folgenden fünf Jahren. 4. Jeder Wähler hat eine Stimme. Er gibt seine Stimme in der Weise ab, dass er auf dem Stimmzettel den Namen eines im Stimmzettel aufgeführten Bewerbers ankreuzt oder auf sonst eindeutige Weise ausdrücklich als gewählt kennzeichnet; das Streichen der übrigen Namen allein genügt jedoch nicht, oder den Namen einer anderen wählbaren Person unter unzweifelhafter Bezeichnung ihrer Person einträgt. Beleidigende oder auf die Person des Wählers hinweisende Zusätze oder nicht nur gegen einzelne Bewerber gerichtete Vorbehalte auf dem Stimmzettel oder wenn sich bei der Briefwahl in dem Stimmzettelumschlag eine derartige Äußerung befindet sowie jede Kennzeichnung des Stimmzettelumschlags der Briefwahl machen die Stimmabgabe ungültig. 5. Jeder Wähler kann außer in den unter Nr. 6 genannten Fällen nur in dem Wahlraum des Wahlbezirks wählen, in dessen Wählerverzeichnis er eingetragen ist. Der Wahlraum ist in der Wahlbenachrichtigung angegeben. Die Wähler haben ihre Wahlbenachrichtigung und ihren amtlichen Personalausweis, Unionsbürger einen gültiger Identitätsausweis oder Reisepass zur Wahl mitzubringen. Jeder Wähler erhält beim Betreten des Wahlraums den amtlichen Stimmzettel ausgehändigt. Der Stimmzettel muss vom Wähler in einer Wahlzelle des Wahlraums oder in einem besonderen Nebenraum gekennzeichnet und in der Weise gefaltet werden, dass seine Stimmabgabe nicht erkennbar ist. 6. Wer einen Wahlschein hat, kann in einem beliebigen Wahlbezirk der Gemeinde oder durch Briefwahl wählen. Der Wahlschein enthält auf der Rückseite nähere Hinweise darüber, wie durch Briefwahl gewählt wird. 7. Der/Die Wahlberechtigte kann seine/ihre Stimme nur persönlich abgeben. Ein Wahlberechtigter/eine Wahlberechtigte, der/die nicht schreiben oder lesen kann oder der/die wegen einer körperlichen Beeinträchtigung gehindert ist, seine/ihre Stimme allein abzugeben, kann sich der Hilfe einer anderen Person bedienen. Die Hilfsperson ist zur Geheimhaltung der Kenntnisse verpflichtet, die sie bei der Hilfeleistung von der Wahl eines Anderen erlangt hat. 8. Wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis einer Wahl herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht, wird nach 107a Abs. 1 und 3 des Strafgesetzbuches mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Der Versuch ist strafbar. Die Wahlhandlung sowie die anschließende Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses im Wahlbezirk sind öffentlich. Jedermann hat Zutritt, soweit das ohne Beeinträchtigung des Wahlgeschäfts möglich ist. Hardheim, den 17. April 2014 Ruppert Vorsitzender Gemeindewahlausschuss Zeltlager der KjG Hardheim Das diesjährige Zeltlager der KjG Hardheim findet vom 3. bis 15. August 2014 statt. Für alle Kinder zwischen 9 und 14 Jahren wird es wieder jede Menge Spiele, Action und Ausflüge geben. Neben vielen Angeboten wartet auf die Kinder ein gut geschulter Betreuerstab. Anmeldungen gibt es ab sofort im Pfarrhaus, bei Kevin Thoma oder per zu erfragen unter lagerleitung@kjg-hardheim.de. Da es demnächst eine neue Homepage der KjG geben wird, ist diese momentan nicht erreichbar. Infos erhalten Sie außerdem unter Telefon / Gemeinde Hardheim Neckar-Odenwald-Kreis Öffentliche Bekanntmachung der Wahlvorschläge zur Wahl des Gemeinderats und des Ortschaftsrats am 25. Mai 2014 Zur Wahl des Gemeinderats und des Ortschaftsrats am 25. Mai 2014 hat der Gemeindewahlausschuss in seiner Sitzung am die nachstehend aufgeführten Wahlvorschläge zugelassen. Bei Wahlvorschlägen von Parteien und Wählervereinigungen, die im Gemeinderat oder Ortschaftsrat vertreten sind, richtet sich die Reihenfolge nach ihren Stimmenzahlen bei der letzten regelmäßigen Wahl dieser Organe. Die übrigen Wahlvorschläge folgen in der Reihenfolge ihres Eingangs; bei gleichzeitigem Eingang hat das Los entschieden ( 18 Abs. 4 KomWO). 1. Bezeichnung der Wahl (Gemeinderatswahl - Ortschaftsratswahl) 2. Wahlvorschlag (Name und ggf. Kurzbezeichnung der Partei oder Wählervereinigung, Kennwort) 3. Bei unechter Teilortswahl: Wohnbezirk 4. Bewerber/Bewerberin (Lfd. Nr., Familiennamen, Vornamen, Beruf oder Stand, Jahr der Geburt, Anschrift der Hauptwohnung) I. Wahl der Gemeinderäte Verhältniswahl 1. Christliche Demokratische Union Deutschlands (CDU) Wohnbezirk 1 Hardheim 101 Böhrer, Steffen, Projektleiter, 1973, Rhönweg Englert, Torsten Beamter 1973 Alte Würzburger Straße Dr. Großkinsky, Ingo, Rechtsanwalt, 1966, Odenwaldweg Henn, Thomas, Gärtnermeister, 1979, Miltenberger Straße Richter, Simone, Dipl. Betriebswirtin, 1972, Am Bühl Dr. Weltin, Myriam, Ärztin, Notfallmedizin, 1967, Adalbert-Stifter-Weg Weniger, Markus, Industriemeister und Landwirt, 1969, Kolpingstraße Zierlinger, Manuel, Land- und Baumaschinenmechaniker, 1990, Klingenweg 18 Wohnbezirk 2 Schweinberg 109 Messerer, Michael, Staatl. geprüfter Holztechniker, 1966, Am Klettenberg 14 Wohnbezirk 3 Bretzingen 110 Haas, Peter, Maschinenschlosser, 1972, Kapellenweg 4 Wohnbezirk 4 Erfeld 111 Weber, Alexander, Betriebsleiter, 1975, Bgm.-Stumpf-Straße 36 Wohnbezirk 5 Gerichtstetten 112 Fischer, Arnold, Schornsteinfegermeister, 1966, Am Steinig Hörner, Sandra, Dipl. Kauffrau, 1971, Gerleinsstraße 21 Wohnbezirk 6 Dornberg-Rütschdorf-Vollmersdorf Freie Wähler Union Hardheim (FWU) Wohnbezirk 1 Hardheim 201 Bachmann, Eric, Holztechniker, 1967, Bgm.-Henn-Straße Hauck, Gerald, Dipl. Sozialpädagoge, 1963, Riedstraße Kreßner, Klaus, Elektriker, 1962, Wertheimer Straße Molzer, Hans, Elektrotechniker, 1963, Schloßstraße Müller, Stefan, Dipl. Betriebswirt (FH), 1960, Spessartweg Schneider, Klaus, Beamter, 1962, Immanuel-Kant-Straße 8 Wohnbezirk 2 Schweinberg 207 Knörzer, Arnold, Studiendirektor i. R., 1948, Appenonnenweg 10 Wohnbezirk 3 Bretzingen ---- Wohnbezirk 4 Erfeld 208 Fitz, Rainer Industrietechniker 1976 Erfelder Straße 9 5

6 Aus der Gemeinde 6 Wohnbezirk 5 Gerichtstetten ---- Wohnbezirk 6 Dornberg-Rütschdorf-Vollmersdorf 209 Horn, Siegfried, Maschinenschlosser, 1962, Kirschweg 6 3. SPD-Bürgerliste Wohnbezirk 1 Hardheim 301 Ederer, Lars, Schornsteinfegermeister, 1969, Goethestraße Böhrer, Manfred, Polizeibeamter, 1956, Eduard-Mörike-Weg Dörr, Monika, Industriekauffrau, 1977, Am Mühlgraben Eckart, Michael, Abteilungsleiter, 1977, Schloßstraße Fitz, Volker, Vertriebsingenieur, 1971, Kolpingstraße Seitz-Böna, Andreas, Dipl. Betriebswirt (BA), 1963, Immanuel-Kant-Straße Steigerwald, Marcel, Auszubildender zum Bauzeichner, 1993, Wielandstraße Willared, Stephanie, Erzieherin, 1975, Breitenau 2 Wohnbezirk 2 Schweinberg 309 Berlacher, Leonhard, Hausmann, 1955, Untere Gasse 12 Wohnbezirk 3 Bretzingen ---- Wohnbezirk 4 Erfeld ---- Wohnbezirk 5 Gerichtstetten ---- Wohnbezirk 6 Dornberg-Rütschdorf-Vollmersdorf ---- II. Wahl der Ortschaftsräte Verhältniswahl Ortschaftsrat Schweinberg Freie Wähler Union Hardheim (FWU) 101 Elbert, Dieter, Bürosachbearbeiter, 1957, Lindenstraße Faul, Peter, Industriekaufmann, 1957, Hubäckerweg Henn, Thomas, Finanzwirt, 1971, Appenonnenweg Pogorzelski, Florian, Forstrevierleiter, 1976, Lindenstraße 18 Christliche Demokratische Union Deutschlands (CDU) 201 Horn, Christian, Polier, 1983, Schweinberger Hof Schwab, Jörg, Lehrer, 1973, Am Sportplatz 7 Mehrheitswahl Zur Wahl der Ortschaftsräte der Ortschaft Bretzingen, Erfeld und Gerichtstetten ist jeweils nur ein Wahlvorschlag und zur Wahl der Ortschaftsräte der Ortschaft Dornberg-Rütschdorf- Vollmersdorf ist kein Wahlvorschlag eingereicht und somit zugelassen worden. In diesen Ortschaften finden die Wahlen deshalb nach dem Grundsatz der Mehrheitswahl statt. Es können auch nicht im Stimmzettel vorgedruckte wählbare Personen gewählt werden; die Wähler sind nicht an die vorgeschlagenen Bewerber gebunden. Gewählt sind die Personen, die die meisten Stimmen erhalten haben. Zugelassen wurde jeweils folgender Wahlvorschlag: Ortschaft Bretzingen Interessengemeinschaft Bretzinger Bürger (IBB) 101 Bundschuh, Ralf, Angestellter, 1968, Heckenstraße von Olnhausen, Rüdiger, Industriekaufmann, 1968, Erftalstraße Reinbold, Rolf, Rentner, 1948, Heckenstraße Seitz, Daniel, Einzelunternehmer, 1977, Erftalstraße Thoma, Karin, Industriefachwirtin, 1962, Heckenstraße Wolf, Kaspar, Pensionär, 1938, Heckenstraße 29 Ortschaft Erfeld Bürgerliste Erfeld 101 Leithold, Thomas, Pensionär, 1958, Steigenäckerweg Horn, Wolfgang, Kaufmännischer Angestellter, 1959, Fräuleinsbaum Weber, Alexander, Betriebsleiter, 1975, Bgm.-Stumpf-Straße Grein, Timo, Installateur und Heizungsbaumeister, 1976, Erfelder Straße Zuber, Rudolf, Gas- und Wasserinstallateur, 1967, Steigenäckerweg Schell, Sandra, Kaufmännische Angestellte, 1971, Fräuleinsbaum 1 Ortschaft Gerichtstetten Bürgerliste Gerichtstetten 101 Benz, Ralf, Landwirtschaftsmeister, 1965, Buchwaldhof Fischer, Lothar, Fleischermeister, 1952, Gerleinsstraße Müller, Bruno, Industriemechaniker, 1956, Keltenstraße Schretzmann, Jürgen, Kfz-Mechaniker, 1970, Keltenstraße 9 a 105 Seitz, Oliver, Hochbaufacharbeiter, 1984, Keltenstraße Walzenbach, Wolfgang, Kfz-Meister, 1956, Am Bildstock 12 Hardheim, den 17. April 2014 Bürgermeisteramt Hardheim Ruppert, Vorsitzender Gemeindewahlausschuss Hinweis: Aus Gründen der besseren Lesbarkeit beschränken sich die Personenbezeichnungen auf die männliche Form. Amtliche Bekanntmachung der Gemeinde Hardheim Neuaufstellung eines Bebauungsplanes im Gewann Riedwiesen in Hardheim Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit Der Gemeinderat der Gemeinde Hardheim hat in öffentlicher Sitzung vom aufgrund von 2 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung vom (BGBl. I S. 2114) in der derzeit gültigen Fassung und 4 Abs. 1 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) vom (Ges.Bl. S. 581) in der derzeit gültigen Fassung die Aufstellung des Bebauungsplanes Riedwiesen für das nachstehend ersichtliche Gebiete beschlossen. Die Abgrenzung ist aus den Lageplänen ersichtlich. Zweck und Ziel der Planung Durch die Aufstellung des Bebauungsplanes und Ausweisung als Gewerbegebiet sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Ansiedlung eines Verbraucher- und eines ergänzenden Fachmarktes mit Verkaufsflächen von jeweils unter 800 qm geschaffen werden. Nach 3 Abs. 1 BauGB ist die Öffentlichkeit möglichst frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planungen, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung eines Gebietes in Betracht kommen und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung öffentlich zu unterrichten. Aus diesem Grunde findet am Montag, dem 28. April 2014, ab Uhr im Rathaus der Gemeinde Hardheim, Schlossplatz 6, Zi. 19, Hardheim die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung statt. Hierbei wird der Öffentlichkeit Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung der Planung gegeben. Hardheim, den Fouquet, Bürgermeister

7 Aus der Gemeinde Öffentliche Bekanntmachung Änderung des Flächennutzungs- und Landschaftsplanes des Gemeindeverwaltungsverbandes Hardheim-Walldürn im Parallelverfahren zum Bebauungsplan Gewerbegebiet Riedwiesen auf Gemarkung Hardheim, Gemeinde Hardheim Öffentliche Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gemäß 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) und frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß 3 Abs. 1 BauGB Die Verbandsversammlung des Gemeindeverwaltungsverbandes Hardheim-Walldürn hat am in öffentlicher Sitzung auf Grund von 2 Abs. 1 BauGB beschlossen, den am wirksam gewordenen Flächennutzungsplan im Parallelverfahren gemäß 8 Abs. 3 BauGB zum Bebauungsplanentwurf Gewerbegebiet Riedwiesen auf Gemarkung Hardheim, Gemeinde Hardheim zu ändern. Die Änderung des Flächennutzungs- und Landschaftsplanes umfasst die Grundstücke mit den Flurstücksnummern 11045, 11045/4 Teil, Teil, 10992, Teil, Teil auf der Gemarkung Hardheim. Die Gebietsabgrenzung ergibt sich anhand der nachstehend abgedruckten Planskizze. Ziel und Zweck ist die Umwidmung einer gemischten Baufläche und einer Grünfläche in gewerbliche Baufläche sowie in naturschutzrechtliche Ausgleichsfläche für die Entwicklung eines Bebauungsplanes in Hardheim. Der Beschluss der Verbandsversammlung wird hiermit gemäß 2 Abs. 1 BauGB öffentlich bekannt gemacht. Nach 3 Abs. 1 BauGB ist die Öffentlichkeit möglichst frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung eines Gebiets in Betracht kommen und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung öffentlich zu unterrichten. Aus diesem Grund findet am 28. April 2014, um Uhr, im Rathaus der Gemeinde Hardheim, Schlossplatz 6, Zimmer Nr. 19, Hardheim, die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung zu dem zuvor beschriebenen Verfahren nach 3 Abs. 1 BauGB statt. Hierbei wird der Öffentlichkeit Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung der Planung gegeben. Walldürn, Markus Günther, Verbandsvorsitzender Erscheinungstermin Amtsblatt Das nächste Amtsblatt erscheint bereits am 30. April jähriges Dienstjubiläum bei der Gemeinde Hardheim zuverlässigen, vielseitigen und flexiblen Mitarbeiter, der seine Aufgaben verantwortungsbewusst erledigt und der sich auch stets für die Belange unserer Gemeinde einsetzt. Anlässlich seines 25-jährigen Dienstjubiläums dankte er Herrn Schenkel für seine Arbeit und sein Engagement zum Wohle unserer Gemeinde und unserer Bürger. Er beglückwünschte ihn zu seinem Dienstjubiläum und überreichte ihm die Dankurkunde und ein Präsent. Im Namen des Personalrats und aller Beschäftigten dankte Personalratsvorsitzender Bernhard Popp für die immer gute und kollegiale Zusammenarbeit. Diesen Worten schloss sich auch der Bauhofleiter Herr Markus Alter an. Beide überreichten ebenfalls ein Geschenk. Robert Schenkel bedankte sich für die Glückwünsche und Präsente, gleichzeitig aber auch für die immer vertrauensvolle Zusammenarbeit. Am 1. April 2014 konnte der Bauhofmitarbeiter Herr Robert Schenkel auf eine 25-jährige Dienstzeit bei der Gemeinde Hardheim zurückblicken. Aus diesem Anlass fand im Kreise seiner Arbeitskollegen eine kleine Feierstunde statt. Zu Beginn seiner Ansprache zeigte Bürgermeister Fouquet den schulischen und beruflichen Werdegang von Herrn Schenkel auf. Unter anderem war er vor seiner Einstellung bei der Gemeinde Hardheim zehn Jahre lang bei der Firma Elektro-Hallbaur beschäftigt. In dieser Zeit eignete sich Herr Schenkel die handwerklichen Fähigkeiten eines Elektroinstallateurs an. Wie vielseitig Herr Schenkel einsetzbar ist zeigt sein täglicher Arbeitsablauf. Deshalb bezeichnete Bürgermeister Fouquet ihn als einen Allrounder. Mit Herrn Schenkel, so der Bürgermeister in seinen weiteren Ausführungen, haben wir einen Schulnachrichten 9. Klassen der Realschule besuchten England Die 9. Klassen der Realschule Hardheim unternahmen vom ter Cathedral unternommen. In zu Stonehenge oder Winches- 28. März bis zum 6. April eine fröhlichen Runden verbrachte Sprachreise nach England. Im Abende rundeten die Tage auf Zentrum stand die an der südlichen Küste gelegene Stadt den Tagen wurde die Hauptstadt der Insel ab. In den letzten bei- Bournemouth, wo die Jugendlichen bei Gasteltern ein Quartier eine Rundfahrt statt, auf der die London erkundet; hier fand etwa beziehen konnten. In der dortigen Cavenclish School nahmen keiten besucht wurden. Den Ab- weltberühmten Sehenswürdig- die Hardheimer Schüler sechs schluss markierte der Aufenthalt Stunden pro Tag am englischsprachigen Unterricht teil, ehe Madame Tussauds. Am Sonn- im Wachsfigurenkabinett von sich nach einer kurzen Pause tag, , erreichten die verschiedene Unternehmungen beiden Klassen nach 18 Stunden Fahrtzeit wieder ihre Heimat angliederten. Gemeinsam mit den betreuenden Lehrkräften Hardheim. F. Sanns und H. Schnepf wurden Ausflüge unter anderem Text: Adrian Brosch 7

8 8 Aus der Gemeinde Aus der Gemeinderatssitzung vom 7. April 2014 Neubau des Wasserhochbehälters Helmstheimer Hof mit Erneuerung der Entleerungs- und Fallleitungen Am derzeitigen Hochbehälter Helmstheimer Hof bestehen erhebliche Mängel, so dass Handlungsbedarf gegeben ist. Bereits im vergangenen Jahr war vorgesehen mit der Maßnahme zur Erneuerung des Hochbehälters, der Entleerungs- und Fallleitungen zu beginnen. Dies war nicht mehr möglich, nachdem der Zuwendungsbescheid erst Ende dieses Jahres erteilt wurde. Zwischenzeitlich wurde die Maßnahme ausgeschrieben. Günstigster Bieter ist die Firma Bokmeier mit einer Angebotsendsumme von ,85 Euro. Für die Erneuerung der Entleerungsleitung wird ein Zuschuss in Höhe von , Euro gewährt. Im Wirtschaftsplan 2014 ist ein Betrag in Höhe von , Euro enthalten. Die Baukosten liegen innerhalb des Kostenrahmens, weshalb der Gemeinderat die Arbeiten an die Firma Bokmeier vergab. Bauleitplanung Hardheim Beschluss zur Neuaufstellung eines Bebauungsplanes im Gewann Riedwiesen in Hardheim Im Gewann Riedwiesen war bislang vorgesehen, ein Mischgebiet auszuweisen. Im Rahmen der frühzeitigen Abstimmung mit den Trägern öffentlicher Belange ergab sich, dass eine Ausweisung als Gewerbegebietsfläche aus Rechtssicherheitsgründen sinnvoller wäre. Die ursprüngliche äußere Abgrenzung wird annähernd beibehalten. Es handelt sich um die Umwidmung, Verlagerung und Vergrößerung der im Flächennutzungsplan bereits ausgewiesenen Mischbaufläche ehemalige Gärtnerei am örtlichen Ortsrand von Hardheim. Der geplanten Ausweisung als gewerbliche Fläche stimmte der Gemeinderat zu. Erneuerung der Fahrbahndecke der L 514 innerhalb der Ortsdurchfahrt Hardheim und Bretzingen Anfang des Jahres wurde von der Straßenbauverwaltung mitgeteilt dass die Erneuerung der Fahrbahndecken im Bereich der L 514 sowohl innerhalb der OD Hardheim als auch innerhalb der OD Bretzingen in diesem Jahr vorgenommen werden soll. Dies war Veranlassung, die Ver- und Entsorgungsleitungen zu überprüfen. Hierbei wurde erfreulicherweise festgestellt, dass zumindest im Kanalbereich nur geringfügige punktuelle Schäden, die in geschlossener Bauweise saniert werden können, vorhanden sind. Im Kanalbereich fallen rd , Euro für die Erneuerung der Kanaldeckel an. Im Wasserbereich belaufen sich die zu erwartenden Kosten auf rd , Euro. Der Gemeinderat beschloss, die dringlichen Arbeiten vor der geplanten Deckensanierung durchführen zu lassen und die Kosten möglichst über Einsparungen im Nachtragshaushalt zu finanzieren. Widmung des Bürgerhauses (ehemaliges Rathaus) Gerichtstetten für Trauungen Diese Thematik wurde bereits in einer Ortsvorsteherbesprechung erörtert. Der Gemeinderat stimmte bei einer Enthaltung dem Vorschlag der Verwaltung zu, neben dem Hardheimer Schloss und dem Marstallgebäude die Räumlichkeiten der Ortschaftsverwaltung Gerichtstetten und damit das Bürgerhaus (ehemaliges Rathaus) als weiteren Eheschließungsort zu widmen. Radtour der SPD-Bürgerliste mit der Bundestagsabgeordneten Frau Dr. Dorothee Schlegel Die Mitglieder der SPD-Bürgerliste Hardheim radeln am Samstag, 19. April mit der Bundestagsabgeordneten Frau Dr. Schlegel durch mehrere Ortsteile Hardheims. An den Ortsmittelpunkten ist jeweils eine halbe Stunde Aufenthalt eingeplant, um Ortsvorstehern und Bürgern die Gelegenheit zu geben, mit der Bundestagsabgeordneten, Frau Dr. Schlegel, ins Gespräch zu kommen. Die Tour beginnt am Bürgerhaus in Gerichtstetten und führt durch das Erftal bis Hardheim und von dort nach Schweinberg. In Schweinberg ist dann ein Abschluss im Gasthaus Grüner Baum eingeplant. Teilnehmen können auch Fahrradfahrer, die nicht Mitglied der SPD-Bürgerliste sind. Die Verantwortlichen der SPD- Bürgerliste würden sich freuen, wenn Interessenten aus Hardheim und den Ortsteilen sie bei der Tour begleiten würden. Folgender zeitlicher Ablauf ist geplant: Uhr Beginn in Gerichtstetten/Bürgerhaus (ehem. Rathaus); Uhr Abfahrt in Gerichtstetten; Uhr Ankunft Erfeld/ Kirchplatz; Uhr Abfahrt Erfeld; Uhr Ankunft Bretzingen Kirchplatz; Uhr Abfahrt Bretzingen; Uhr Ankunft Hardheim/Kurt-Schmider-Platz (vor Erfa-Park); Uhr Abfahrt Hardheim; Uhr Ankunft Schweinberg/Grüner Baum; Uhr Abschluss in Schweinberg im Grünen Baum. Stellenausschreibung Die Gemeinde Hardheim stellt zum baldmöglichsten Zeitpunkt eine/n Sachbearbeiter/in im Rechnungsamt in Teilzeit (50 v. H.) ein. Die Stelle ist vorerst befristet für die Dauer einer Krankheitsvertretung, jedoch besteht die Aussicht auf Übernahme in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis. Das Aufgabengebiet umfasst die Steuerveranlagungen und die Abrechnung der Wasser- und Abwassergebühren. Wir suchen hierfür eine/n engagierte/n, freundliche/n Mitarbeiterin/Mitarbeiter mit einer abgeschlossenen Ausbildung zur/zum Verwaltungsfachangestellten oder mit abgeschlossener Staatsprüfung für den mittleren Verwaltungsdienst. Die Anstellung erfolgt im Angestelltenverhältnis. Für das Arbeitsverhältnis finden die Bestimmungen des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst (TVöD) Anwendung. Schwerbehinderte Bewerber erhalten bei gleicher Eignung den Vorzug. Wir erwarten neben Teamfähigkeit ein freundliches und sicheres Auftreten, Flexibilität, Kreativität und selbständiges Arbeiten. Für weitere Informationen stehen Ihnen Herr Wolf Tel / oder Frau Greulich Tel / gerne zur Verfügung. Bei Interesse richten Sie bitte Ihre aussagekräftige Bewerbung bis spätestens 30. April 2014 an das Bürgermeisteramt Hardheim Personalamt, Schlossplatz 6, Hardheim Hardheimer Kindergarten besucht Kleintierzuchtanlage in Höpfingen Das Thema Hasen behandelten kurz vor dem Osterfest die Erzieherinnen Doris Steinbach (Leiterin), Dorothea Huspenina und Anke Löffler mit den ihr anvertrauten drei- bis sechsjährigen Jungen und Mädchen der Schmetterlingsgruppe des Kindergartens Villa Kunterbunt in Hardheim. Um noch mehr aus erster Hand von den verschiedenen Rassen der Hasen zu erfahren, besuchten die Erzieherinnen mit ihrer Gruppe die Zuchtanlage des Kleintierzuchtvereins Höpfingen. Hier begrüßten Zuchtwart Ronny Franzwa sowie die Vorstandsmitglieder Winfried Kopanitsak, Sabine Friedel und Lydia Steiniger die Gäste. Nachdem sich die Besucher im Züchterheim aufgewärmt und auch etwas gestärkt hatten, zeigte ihnen Ronny Franzwa bei einem Rundgang die verschiedenen Parzellen der Anlage, voran das Zuhause der verschiedenen Hasenrassen wie Zwerg Widder schwarz-weiß und Hermelin weiß. In diesem Zusammenhang erklärte er seinen aufmerksamen Zuhörern auch die Lebensweise der Tiere, und wie die Züchter ihre Hasen pflegen und ernähren. Vor dem Züchterheim stellten sich die Besucher und ihre Gastgeber abschließend zu einem Erinnerungsbild auf. Bild: Josef Hauck

9 Aus der Gemeinde Kultur Grüngut-Annahme beginnt Annahme immer samstags Ab dem Karsamstag, 19. April, beginnt im Neckar-Odenwald- Kreis die Grüngutannahme- Saison. Erstmals ist dieser Termin im Kalendarium des grünen Entsorgungskalenders der Abfallwirtschaftsgesellschaft des Neckar-Odenwald-Kreises mbh (AWN) aufgeführt, und zwar mit einem stilisierten Baum-Symbol. Ab dem 19. April werden von der AWN in Zusammenarbeit mit den landwirtschaftlichen Maschinenringen wieder wöchentlich in den Ortsteilen Grüngut und Gartenabfälle aus Privathaushalten angenommen. Die Annahme erfolgt nur zu den gewohnten Annahmezeiten auf den bekannten Sammelplätzen. Der jeweilige Annahmetermin mit Annahmestelle kann dem grünen Entsorgungskalender der AWN auf Seite 8, Wichtige Informationen, entnommen werden. Der AWN- Kalender ist für alle Gemeinden und Ortsteile auch abrufbar unter Für die Anlieferung ist verholztes Grüngut wie zum Beispiel Ast- und Strauchschnitt nach Möglichkeit getrennt von feinem, unverholztem Material wie zum Beispiel Laub und Rasenschnitt zu laden. Dies ermöglicht am Grüngutplatz ein getrenntes Abladen nach verholztem und unverholztem Material, und anschließend wiederum eine getrennte Verwertung: Das verholzte Material wird energetisch verwertet; das feine, unverholzte Material wird von Landwirten der Maschinenringe als organischer Dünger auf die Felder ausgebracht. Fragen zur Verwertung von Grüngut beantwortet gerne das Beratungsteam der AWN unter der Telefonnummer / Die Badische Landesbühne zeigt mit Baumeister Solness ein Stück des bekannten norwegischen Dramatikers Henrik Ibsen Am Donnerstag, 24. April 2014, Uhr zeigt die Badische Landesbühne in der Erftalhalle in Hardheim Henrik Ibsens Stück Baumeister Solness in der Regie von Carsten Ramm. Kartenvorverkauf bei: Schreibwaren Schubotz, Bürgermeister-Henn-Straße 14, Hardheim Telefon / 4 52 oder an der Abendkasse. Daniela Arnold, Achim Raad und Rebecca Keller Songs im Salon Ostermontags-Matinée im Bahnhof 1910 Die salonartige Atmosphäre im hinteren Teil des ehemaligen Bahnhofs mit seinem Sammelsurium an zusammen getragenen Möbelstücken, inspirierte zu der Veranstaltung Songs im Salon. Wie das Ambiente ist auch die Musik, die Daniela Arnold, Achim Raad sowie Rebecca Keller jeweils solo vorstellen, nicht von der Stange. Für das Publikum wird es ein Vormittag für Herz und Seele hautnah mit akustischen Coverversionen zum Zuhören und Mitfühlen. Songs im Salon am Ostermontag, 21. April, ab Uhr im Bahnhof 1910, Hardheim. Karten an der Tageskasse zu 4, Euro. Vereinsnachrichten Seit 54 Jahren aktives Rot-Kreuz-Mitglied, schied Franz Wildner nach 48 Jahren aus der Vorstandschaft seines Ortsvereins aus In einer Laudatio zeichnete Vorsitzender Klaus Farrenkopf den Weg von Franz Wildner im Roten Kreuz nach, der in verschiedenen Führungspositionen entscheidend und richtungsweisend mitgestaltet habe und allein 35 Jahre Schatzmeister des DRK Hardheim war. Seine außergewöhnliche Einsatzbereitschaft und seine praktizierte Nächstenliebe hätten ihn im Verein zu einem verlässlichen Freund und Berater gemacht. Mehrfach habe er sowohl die baden-württembergische als auch die bayerischen Leistungsabzeichen erreicht. Als LKW-Fahrer habe er an mehreren Hilfstransporten nach Weißrussland teilgenommen und sei jahrelang im Ärztlichen Notfalldienst Einsätze gefahren. Seine Verdienste wurden bisher mit der Verdienstmedaille des Kreisverbandes in Gold, mit der Verdienstmedaille des Landesverbandes und mit der Bürgermedaille in Bronze der Gemeinde Hardheim gewürdigt. Farrenkopf ernannte nun Franz Wildner auf einstimmigen Beschluss zum Ehrenmitglied des DRK Hardheim, überreichte ihm Urkunde und Präsent, während Rot-Kreuz- Freunde und Gäste ihm mit stehenden Ovationen dankten. Text: Hans Sieber Franz Wildner (rechts) und Klaus Farrenkopf Minispielfest des TV Hardheim am Das Runde muss ins Eckige! Endlich war es wieder soweit: die ziehen, Ponyslalomreiten, Gymnastikball abwerfen, Pedalo fah- Handballer des TV Hardheim veranstalteten ihr 19. Minispielfest in ren und Ostereier suchen. Das der Walter-Hohmann-Sporthalle. letztere war eine Aufgabe, bei Gefolgt waren der Einladung die der es ein Osternest als Gewinn Mannschaften vom TSV Tauberbischofsheim, dem TSV Buchen, cours war bei den Kindern sehr gab. Besonders der Kletterpar- der HG Königshofen-Sachsenflur beliebt. und dem TV Bad Mergentheim Zum Abschluss gab es noch einen gemeinsamen Tanz aller Kin- mit den Jahrgängen 2005 bis der zum Lied Theo, Theo bei Insgesamt waren 9 Mannschaften am Start mit ca. 100 Kin- verausgaben konnten. dem sich alle noch einmal richtig dern, von denen der TV Hardheim schon 4 Mannschaften mit auch nicht fehlen. Da es bei den Die Siegerehrung durfte natürlich knapp 50 Kindern stellte. Minis nur Sieger gibt, bekamen Wie bei jedem Minispielfest stand alle Kinder ein Überraschungsei der olympische Gedanke Dabei und Gummibärchen. sein ist alles im Vordergrund. Doch nicht nur die Mini s hatten Es wurde geprellt, der Gegner ihren Spaß, sondern auch die Eltern der Kinder und andere Zu- gedeckt und viel gelaufen manchmal auch aufs falsche Tor schauer konnten von der Tribüne geworfen und so wunderte es aus die Fähigkeiten der zukünftigen Handballer und Handballe- niemanden, wenn am Ende des Turniers nur Gewinner aus den rinnen bewundern. Spielen hervorgingen. Die Verantwortlichen möchten Zuerst erwärmten sich die Kinder sich bei allen Eltern, Helfern, beim McDonald-Spiel, bei dem Schiedsrichtern sowie unseren es Hamburger, Big Macs, Pommes und Chicken McNuggets terstützung herzlich bedanken. aktiven Handballern für die Un- gab. Die Kinder stellten diese Sie alle haben dazu beigetragen, Dinge mit dem Körper dar wie dass dieses Minispielfest wie in z. B. beim Hamburger mussten den vergangenen Jahren ein voller Erfolg war. 3 Kinder übereinanderliegen, bei Chicken McNuggets mussten sie Text + Bild: TV Hardheim, Abt. sich ganz klein machen. Handball Danach ging es zu den einzelnen Stationen, bei denen Koordination, Reaktion, Treffsicherheit, Kondition und Kraft gefragt wurden. Parallel zu den einzelnen Stationen wurde auf zwei Spielfeldern Handball gegeneinander gespielt. Die Stationen waren ein Kletterparcours, Hasen abwerfen, Kletterwand, Teppichfliesen 9

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