Freistaat Sachsen Sächsische Landesanstalt für Landwirtschaft
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- Hannah Dittmar
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1 : Relyea 2005d? Darstellung und Bewertung des Sachstandes Bewertung der Ergebnisse einer US-amerikanischen Publikation zu bundesdeutschen und sächsischen Verhältnissen Gernot Viehweger und Horst Danneberg,
2 RELYEA, R. A (2005d): The lethal impact of Roundup on aquatic and terrestrial amphibians. Ecological Applications, 15(4), 2005, pp
3 1/3 der maximalen Dosis 71% der Kaulquappen gestorben!! 98% der Kaulquappen innerhalb 3 Wochen getötet!! 79% aller Frösche innerhalb eines Tages getötet!! beinahe alle Frösche dreier verschiedener Arten in drei Tagen getötet!! nicht die für Pflanzen letalen Glycophosphate?? Tallowamine??
4 Inhaltsverzeichnis der Glyphosatstudie Zusammenfassung und Empfehlung Glyphosat als herbizider Wirkstoff Zulassungssituation für Glyphosat-Herbizide in Deutschland (Stand August 2006; ergänzt zum März 2007) Chemie, Toxikologie und Rückstandsverhalten von Glyphosat Der Formulierungshilfsstoff Tallowamin Pflanzenschutzrechtliche Anforderungen für die Zulassung von PSM Pflanzenschutzrechtliche Anforderungen zur Anwendung von PSM Andere rechtliche Anforderungen zur Anwendung von PSM, insbesondere in Inhalt und fachliche Bewertung der betreffenden US-amerikanischen Publikation /5/ Diskussion und Schlussfolgerungen Quellen und Beurteilungsgrundlagen
5 Quelle und Inhalt der US-amerikanischen Veröffentlichung Ecological Applications, 15(4), 2005, pp by the Ecological Society of America THE LETHAL IMPACT OF ROUNDUP ON AQUATIC AND TERRESTRIAL AMPHIBIANS RICK A. RELYEA Department of Biological Sciences, University of Pittsburgh, Pittsburgh, Pennsylvania USA In USA zugelassenes, anwendungsfähiges Glyphosat-Herbizid, in einer Mittelaufwandmengen von 61 l/ha, entspricht einer Wirkstoffmenge von ca. 16 l bzw. 17,3 kg Glyphosat je ha (1,6 ml a.i./m²; 1,73 g a.i./m²), direktes Überspritzen einer Wasseroberfläche worst-casescenario, Konzentration von 3,8 ml Wirkstoff/l Wasser % Letalität an Amphibienlarven nach 3 Wochen, 68 86% Sterblichkeit bei juvenilen Amphibien innerhalb eines Tages AM: 6 ounces per 300 square feet AM: 61 l Mittel /ha, a.i.: 16 l Glyphosat/ha bzw. 17,3 kg Glyphosat/ha Konzentration: 3,8 ml a.i./l bzw. 4,14g a.i./l
6 Zulassung und Anwendung von Glyphosat in Deutschland 44 PSM mit Glyphosat als Wirkstoff zugelassen (Stand März 2007) davon 20 Mittel für den Haus- und Kleingartenbereich, Anwendung in 43 Kulturen mit 24 verschiedenen Bekämpfungszielen (z. B. einkeimblättrige Unkräuter; Sikkation, Schosserrüben, Adlerfarn..), weiterhin 27 Einzelfallgenehmigungen des BVL nach 18a PflSchG für 8 spezielle Indikationen, In 2000 an 5. Stelle der Ausbringungsfläche bei Herbiziden und >1000t Handelsware in Deutschland (Roßberg et al und IVA).
7 Anwendung von Glyphosat-Präparaten in Deutschland Tabelle 1: Minimal- und Maximalaufwandmengen der Anwendungsformulierungen von Glyphosat nach derzeitigem Zulassungsstand (August 2006) Minimalaufwandmenge 3 1,60 2,00 Maximalaufwandmenge 33 5,30 10,00 Mengeeinheit % kg/ha l/ha AM: 61 l Mittel /ha, a.i.: 17,3 kg a.i./ha bzw. 16 l Glyphosat/ha Faktor 4,81 Tabelle 2: Spannweite für die (Mittel-)Aufwand- und Wirkstoffmenge (Glyphosat) je ha minimale Aufwandmenge Mittelbezeichnung maximale Mittelaufwandmenge Wirkstoffgehalt Aufwandmenge in Einheit minimale Wirkstoffmenge in g/ha maximale Wirkstoffmenge in g/ha Roundup TURBO 1,6 5,3 kg/ha 680 g/kg Roundup Ready 2 3 l/ha 360 g/l
8 Eigenschaften und Wirkungsweise von Glyphosat Chemische Bezeichnung: N-(Phosphonomethyl)glycin Wirkungstyp: Systemisches, nicht selektives Blattherbizid, das über die grünen Pflanzenteile aufgenommen wird. Greift durch Beeinflussung verschiedener Enzyme in den Phenol- Stoffwechsel ein, was zu einer Hemmung der Phenylalanin-Bildung führt. Physikalische Beschaffenheit: Farblos, kristallin. Schmelzpunkt: 200 C Dampfdruck: Praktisch Null. Löslichkeit: wasserlöslich 1,0 % der Säure (bei 25 C), Alkali- und Aminsalze leicht wasserlöslich. Säure in gebräuchlichen organischen Lösungsmitteln schwer löslich. gebräuchliche Anwendungsform: wässrige Lösung
9 Metabolismus und Rückstandsverhalten von Glyphosat Abbau: - im Boden rasche Sorption (korreliert mit Phosphatadsorption) führt praktisch zur Immobilisierung, hauptsächlich mikrobiell, Hauptmetabolit: AMPA = Aminomethylphosphonsäure wird im Boden nicht angelagert, aber weiter abgebaut, Halbwertszeit: Tage (unter dt. Klimabedingungen), - im Wasser: z. T. sehr langsamer Abbau nur nach Adsorption an Sediment mikrobielle Metabolisierung zu AMPA bis zur vollständigen Mineralisierung - in Pflanzen: sehr geringe Metabolisierung, - im tierische Organismus: keine Metabolisierung rasche Ausscheidung AMPA auch aus anderen Quellen, u. a. Abbau von Komplexbildnern in Waschmitteln und Kühlwasseradditiven
10 Toxikologie von Glyphosat Ratte: Konzentration: akute orale LD50: 5600 mg/kg, 3,8 ml a.i./l Kaninchen: Akute dermale LD50: > 5000 mg/kg, bzw. Wasserorganismen: 4,14 g a.i./l LC50 (96h) Forelle: 86 mg/l; Sonnenbarsch: 120 mg/l, LC50 (48h) Daphnia: 962 mg/l, Faktor 4,8 Amphibien LC50 (Angaben aus Relyea 2005d): Relyea 2005d: 0,6 2,5 mg a.i./l, MANN & BIDWELL 1999: 3,9 15,5 mg a.i./l, Perkins et al. 2000: 12,4, Lajmanovich 2003: 1,7 mg a.i./l, Edginton et al. 2003; Howe et al. 2003: 1,5 bis 9,4 mg a.i./l (tallowaminhaltig), Perkins et al. 2000: 9720 mg a.i./l (tallowaminfrei) Vögel: akute orale LD50: > 3850 mg/kg Japanische Wachtel,
11 Das Tensid Tallowamin Fertigformulierungen(Mittel) = Wirkstoff(e) + verschiedene Beistoffe (z.b. Formulierungshilfsstoffe, Tenside, Synergisten etc.), Geschäfts- und Betriebsgeheimnis der Zulassungsinhaber, Rückschluss von Ökotox-Werten der PSM auf den Wirkstoff sind grundsätzlich falsch! Prüfung aller Inhaltsstoffe im Rahmen der Zulassung nach 15 PflSchG, Abstandsauflagen nicht allein wirkstoffbedingt!! POEA; polyethoxylated tallowamine, Perkins et al. 2000: LC50(96 h)= 6,8 mg/l (zit. in Relyea 2005d) Glyphosat-Herbizid ohne Tallowamin: Roundup UltraMax Erstzulassung 2004
12 Rechtliche Situation in Deutschland striktes Anwendungsverbot für PSM unmittelbar in und am Gewässer lt. 6 Abs. 2 PflSchG PSM-Anwendung nur entsprechend der Zulassung nach 15 oder Genehmigung nach 11 bzw. 18 und den danach festgelegten Anwendungsbestimmungen (Abstandsauflagen etc.), Prüfung der PSM im Rahmen der Zulassung nach 15 Abs. 1 Pkt. 3: Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit lässt ein Pflanzenschutzmittel zu, wenn 3. die Prüfung des Pflanzenschutzmittels ergibt, dass das Pflanzenschutzmittel nach dem Stande der wissenschaftlichen Erkenntnisse und der Technik bei bestimmungsgemäßer und sachgerechter Anwendung oder als Folge einer solchen Anwendung d) keine schädlichen Auswirkungen auf die Gesundheit von Mensch und Tier und auf das Grundwasser hat bußgeldbewehrt bis ,- ( 40 Abs.1 Nr. 1 und Nr. 2 PflSchG)
13 Spezielle rechtliche Situation für Glyphosat in Deutschland 3. Verordnung zur Änderung der Pflanzenschutzanwendungsverordnung: Rezeptpflicht für Glyphosat bei der Abgabe in Einzelhandel nur an Kunden mit einer Genehmigung nach 6 Abs.3 PflSchG = Genehmigung für Nichtkulturlandanwendung ( 3 i. V. m. Anlage 3, Abschnitt A und 3a), Beschränkung der Genehmigung für die Nichtkulturlandanwendung (nach 6 Abs.3 PflSchG) nur, wenn keine Abschwemmung in Oberflächengewässer oder Kanäle zu befürchten oder diese zu verhindern ist!!! ggf. durch Festlegung bestimmter Anwendungsverfahren (Abstreichverfahren) Zuständigkeit: Ref. 44
14 Weiterführende rechtliche Anforderungen in (Länderrecht) Länderermächtigung nach 8 PflSchG: aktuell Überarbeitung eine Verwaltungsvorschrift zur Anwendung von PSM auf Freiflächen, die nicht landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzt werden (Nichtkulturlandanwendung). Anforderungen laut Sächsischem Wassergesetz (SächsWG in der Form der Neufassung vom 18. Oktober 2004): 50 Abs. 3 Nr. 2 - Verbot für die Anwendung von PSM in einem 5 m breiten Gewässerrandstreifen (mittel- und wirkstoffunabhängig)
15 spezielle Problembetrachtung besondere Problembereiche: Haus- und Kleingartenzulassungen nicht-sachkundige Anwender, Eintrag von außerhalb der Behandlungsflächen (Hofeinläufe; unsachgemäße Entsorgung oder Reinigung von Spritztechnik; ungenehmigte Nichtkulturlandanwendungen), 2006/2007 erste Meldungen über Resistenzen von Sorghum halepense L. (Johnsongras) in Brasilien und Argentinien gegenüber Glyphosat Bewirtschaftungssystem mit überproportionalem Einsatz von Glyphosat: Nichtkulturland; GVO-Kulturen (Soja, Mais); reduzierte Bodenbearbeitung; Glyphosat war und ist entscheidende Grundlage für die Etablierung des Systems der reduzierten, insbesondere der pfluglosen Bodenbearbeitung (u.a. PALLUTT 2005) Risiko: zur Zeit nur 1 Wirkstoff verfügbar jede Beschränkung der Anwendbarkeit kann unwägbaren Einfluss auf das gesamte Bewirtschaftungssystem haben Lösungsansatz: Suche nach Methoden und Verfahren zum teilweisen oder vollständigem Ersatz der Glyphosat-Anwendung beim pfluglosen Anbau
16 Bewertung und Schlussfolgerungen unter US-amerikanischen Verhältnissen: (wie in Deutschland) Anwendungsverbot für PSM in Gewässern, wegen hohen zulässigen Wirkstoff-Aufwandmengen - und unter worst-case Bedingung können toxischen Konzentrationen im Gewässer erreicht werden Effekte möglich unter deutschen Verhältnissen: Weitreichende rechtliche Regelungen (Anwendungsverbot und Anwendungsbestimmungen), zulässige maximale Wirkstoffmengen nur ca. ¼ als in den USA, Ersatz des Tensids Tallowamin in Glyphosat-Herbiziden Effekte sehr unwahrscheinlich Glyphosat ist der weltweit am häufigsten eingesetzte PSM-Wirkstoff, sehr umfangreiche Zulassungen auch in Deutschland mit breitem Kulturarten- und Anwendungsspektrum, deshalb ist die Wahrscheinlichkeit von worst-cases (Fehlanwendungen, unsachgemäßer Umgang und Havarien) nicht Null!
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