Stockwerkeigentum: gesetzgeberische Mogelpackung mit Indikation für einen Psychotherapeuten?

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Stockwerkeigentum: gesetzgeberische Mogelpackung mit Indikation für einen Psychotherapeuten?"

Transkript

1 Stockwerkeigentum: gesetzgeberische Mogelpackung mit Indikation für einen Psychotherapeuten? Zürcherischer Juristenverein Donnerstag, Zunfthaus Kämbel zur Haue

2 Agenda A. Einstieg B. Mogelpackung Psychologie? C. Mogelpackung Gesetz? D. So What: Indikationen?

3 Zitat I Ich denke viel an die Zukunft, weil das der Ort ist, wo ich den Rest meines Lebens verbringen werde. Woody Allen

4 A. Einstieg

5 In eigener Sache (I) Wermelinger Amédéo, La propriété par étages, 3. Auflage, Rothenburg 2015 Wermelinger Amédéo, Stockwerkeigentum: Überlegungen zur Überwindung der gesetzgeberischen Kinderkrankheiten, Swiss Real Estate Journal / N o 9, 36 ff. Wermelinger Amédéo, Stockwerkeigentum, SVIT Kommentar, 2. Auflage, Zürich 2014.

6 In eigener Sache (II) Wermelinger Amédéo, Die Überwachung im Stockwerkeigentum, in Verband bernischer Notare (Hrsg.), Festgabe für Professor Dr. iur. Roland Pfäffli zum 65. Geburtstag, Bern 2014, S Wermelinger Amédéo, Die Verlängerung des Baurechts bei Stockwerkeigentum, in Rumo Jungo Alexandra/Pichonnaz Pascal/Hürlimann Kaup Bettina/Fountoulakis Christina, Une empreinte sur le Code civil, Mélanges en l honneur de Paul Henri Steinauer, Bern 2013, S Wermelinger Amédéo, Der Erneuerungsfonds: Fallstricke bei Einrichtung, Äufnung und Verwendung, Luzerner Tag des Stockwerkeigentums 2013, Wermelinger Amédéo (Hrsg.), Bern 2013, S. 147.

7 Das Jubiläum Am 1. Januar 2015 feiert Stockwerkeigentum seinen 50. Nur eine erste Bilanz: 50 Jahre ist im Immobiliarsachenrecht ein Klacks! Wie weiter?

8 Stockwerkeigentum am Markt I Es gibt keine bundesweite Stockwerkeigentumsstatistik. Dennoch einige Zahlen: Selbstbewohnte Eigentumswohnungen: von Erhöhung um 57% (von auf )

9 Stockwerkeigentum am Markt II Nicht gezählt sind dabei die Geschäftsräume, Büros und Zweitwohnungen (diese Zahlen übersteigen offenbar die Zahl der selbstbewohnten Eigentumswohnungen) Im 2011 wurden im Kanton ZH 74% der neuen Wohnungen im Stockwerkeigentum gebaut

10 Stockwerkeigentum am Markt III Zwischen wurden in der Stadt ZH je zwischen Wohnungen im Stockwerkeigentum gebaut Stockwerkeigentum hat sich am Markt durchgesetzt!

11 Stockwerkeigentum in der Rechtsprechung Umfangreiche Rechtsprechung in den Kantonen GR, TI, VS (Tourismus ) Am 30. Juli 2014 Suche mit dem Begriff «Stockwerkeigentum» (in 3 Sprachen): Ergebnis = 492 Hits in den Urteilen ab 2000 Mit dem Begriff «Mietvertrag» = Hits Verbreitete Themen: Beschlussfassung, bauliche Massnahmen, Verwalter und Verwaltung

12 Zwischenfazit Stockwerkeigentum ist angekommen Es gibt wohl keine existenziellen Probleme Die Zahl der Urteile lässt dennoch aufhorchen

13 B. Mogelpackung Psychologie?

14 Zitat II Ich habe einen Kurs im Schnelllesen mitgemacht und bin nun in der Lage, "Krieg und Frieden" in zwanzig Minuten durchzulesen. Es handelt von Rußland Woody Allen

15 Psychologisches? David Dürr: Man kauft eine Wohnung zum Wohnen (geniessen) und kauft sich in eine Zwangsgemeinschaft ein (verwalten) Nicht lösbares Spannungsfeld!

16 Handlungsbedarf Lösung: Kleines Wohneigentum/Raumrecht? Ein Infrastruktureigner (institutionell?) für die Infrastrukturen (Heizung, Dach, Fassade usw.) Raumeigner (geniessen und zahlen) Infrastruktureigner = Verwalter

17 Provokative These Verteuerung: Infrastruktureigner muss Ertrag haben! Kontrollverlust für die Raumeigner Investition in die Ausstattung = nicht nachhaltig (2. Säule ) 49 Stellungnahmen gegen Raumrecht

18 C. Mogelpackung Gesetz?

19 Spannungsfeld Das Versprechen: Ihr werdet Eigentümer Die Realität: Ihr seid Miteigentümer und nichts gehört Euch alleine! Problem: Ungenügende Gesetzgebung

20 Problem 1: Begründung vor Erstellung Für Stockwerkeigentum braucht es ein Gebäude (Art. 712b ZGB). Kauf ab Plan nur lakonisch in Art. 69 GBV vorgesehen und widerspricht dem Gesetz! Grosse Risiken: Konkurs Unternehmer/Verkäufer, Mängelhaftungsrechte, Projektänderungen usw. = Rechtsprechung

21 Handlungsbedarf Verankerung des Grundsatzes im ZGB zwingend Wichtigste Themen in eine Verordnung packen? zb Bauherrschaft, Mängelgarantie, Konkurs, Projektänderungen, Anpassung Aufteilungsplan usw.

22 (provokative) These Selbst mit einem grossen gesetzgeberischen Aufwand bekommt man nicht alle möglichen Risiken in den Griff Das Modell des Kaufs ab Plan ist nur ein Instrument zugunsten des Investoren, welches verboten gehört, weil der Käufer immer unterliegen wird! «Päckli» zwischen Investoren und Notar (insbesondere bei freischaffenden Notaren)!

23 Problem 2: Aufteilung des Gebäudes Mangel an Flexibilität da verschiedene Erscheinungsformen (vertikales, kombiniertes Stockwerkeigentum, Apparthotel usw.) Art. 712b Abs. 2 ZGB = zwingend Probleme im Selbstverständnis ( eigenes Dach oder Fassade bei Reiheneinfamilienhäuser)

24 Handlungsbedarf Im Gesetz eine Flexibilisierung der Aufteilung des Gebäudes einführen Anpassungsfähigkeit an besondere Ausgestaltung

25 (provokative) These Was man an Flexibilität gewinnt, verliert man an Rechtssicherheit Risiko des Machtmissbrauchs durch den einzelnen Stockwerkeigentümer (zb Investor), wenn die Flexibilität falsch eingesetzt wird

26 Problem 3: Internes Kräfteverhältnis Die Gemeinschaft fällt in der Regel Mehrheitsbeschlüsse Manchmal Einstimmigkeit erforderlich Ein Querulant kann heute die Gemeinschaft blockieren Nur der Ausschluss als ultima ratio Wie kann das Kräfteverhältnis zugunsten der Gemeinschaft verschoben werden?

27 Handlungsbedarf Ausgleich im Kräfteverhältnis Instrumente in der Hand der Gemeinschaft, um einen Querulanten «kaltzustellen» Mehr Macht an die Gemeinschaft

28 (provokative) These Einführung einer Diktatur der Gemeinschaft? Wie findet man ein ausgewogenes Gleichgewicht? Falsches Problem, welches durch Verwalter als Vorwand benutzt wird, die nicht fähig sind, die Gemeinschaft zu führen?

29 Zitat III Ich habe keine Angst vor dem Sterben. Ich möchte bloß nicht dabeisein, wenn es passiert. Woody Allen

30 Problem 4: Inkasso Gemeinschaftsbeiträge Wichtigste Finanzierungsquelle der Gemeinschaft Sicherheiten: Gemeinschaftspfandrecht (Art. 712i ZGB) und Retentionsrecht (Art. 712k ZGB) Durchsetzung = umständlich, langatmig und teuer Andere Druckmöglichkeiten?

31 Handlungsbedarf Einführung einer effizienteren und kostengünstigeren Möglichkeit, den Beitrag einzuziehen Allenfalls Privileg bei der Eintragung des Gemeinschaftspfandrecht (analog Bauhandwerkerpfandrechts)

32 (provokative) These Besserstellung der Gemeinschaft gegenüber anderen Gläubigern geht bereits zu weit (Aufhebung von Art. 712k ZGB im Rahmen des Sanierungsrecht wurde diskutiert) In der Schweiz ist es einfacher Schuldner als Gläubiger zu sein Ausstände sind ein Problem der mangelnden Strenge bei der Verwaltung des Stockwerkeigentums

33 Problem 5: Verlängerung Baurecht Baurecht als Stammgrundstück (Art. 712d Abs. 2) Die Stockwerkeigentümer sind individuell Baurechtsnehmer Das Ende des Baurechts = das Ende des Stockwerkeigentums Verlängerung des Baurechts = Änderung der Dienstbarkeit = Unterschrift aller Stockwerkeigentümer Quid bei einer Wohnüberbauung mit 70 Einheiten? Soll ein Stockwerkeigentümer blockiere können?

34 Handlungsbedarf Einführung einer Gesetzesbestimmung, welche die Verlängerung des Baurechts einem Mehrheitsbeschluss unterstellt Dito für die Abänderung des Baurechtsvertrags (Zweck, Ausgestaltung des Gebäudes, Baurechtszins usw.)

35 (provokative) These Systemfremd, wenn eine Dienstbarkeit durch Mehrheitsbeschluss abgeändert werden kann Stockwerkeigentum an Baurecht gehört eher verboten, da es zu sehr komplexen rechtliche Konstruktionen führt

36 Problem 6: Erneuerungsfonds Angst vor Kosten verhindern manchmal Beschlüsse über bauliche Massnahmen Erneuerungsfonds als Bestandteil einer Unterhaltsstrategie = freiwillig In der Region Luzern = 80% der Gemeinschaften haben einen Fonds aber unterdotiert

37 Handlungsbedarf Teilobligatorium einführen, ähnlich wie Art. 712g Abs. 3 oder Art. 712q ZGB) Achtung: Äufnungspflicht festlegen!

38 (provokative) These Interventionismus, die freiheitsraubend ist. Die Gemeinschaft muss frei bleiben, falsche Beschlüsse zu fassen. Unnötige Bindung von Kapital! Gebäudepark geht in der Schweiz nicht unter!

39 Zitat IV Der Mensch besteht aus zwei Teilen seinem Gehirn und seinem Körper. Aber der Körper hat mehr Spaß. Woody Allen

40 Problem 7: Status Gemeinschaft Die Gemeinscha juris sche Person Beschränkte Fähigkeiten (Art. 712l ZGB) Keine Kreditfähigkeit Kann somit keine baulichen Massnahmen finanzieren

41 Handlungsbedarf Die Stockwerkeigentümergemeinschaft als juristische Person ausgestalten!

42 (provokative) These Die Gemeinschaft verfügt über kein Haftungssubtrat (siehe Art. 648 Abs. 3 ZGB) damit ändert eine reine Statusänderung in der Praxis überhaupt nichts Die Verantwortung läge neu bei der juristischen Person und nicht bei den Eigentümern

43 D. So What: Indikationen?

44 Zitat V Meine Reflexe sind miserabel. Einmal bin ich von einem Auto überfahren worden, das einen Platten hatte und von zwei Typen geschoben wurde. Woody Allen

45 Lehre? Problematik Begründung vor Erstellung des Gebäudes erkannt: Viele Publikationen zum «Kauf ab Plan» Andere Probleme nur teilweise erkannt

46 Praxis Leidet unter den Problemen Fachkammer SVIT Stockwerkeigentum wird aktiv

47 Politik Problem erkannt: Probleme Begründung vor Erstellung der Baute: Motionen Fässler und Poggia gehen in diese Richtung Probleme Nachhaltigkeit: Motion Leutenegger Probleme Einstimmigkeit: Motion Vogler Probleme Allgemein: Postulat Caroni

48 Und der Bund Antwort BJ: Beim Stockwerkeigentum gibt es keinen Handlungsbedarf

49 Zitat VI Ich gebe meinem Psychiater noch ein Jahr, dann fahre ich nach Lourdes. Woody Allen

50 Danke für die Aufmerksamkeit Bei Fragen: Prof. Dr. Amédéo Wermelinger, Rechtsanwalt Bahnhof Baldegg, 6283 Baldegg Postadresse: Amédéo Wermelinger Postfach Rothenburg

5. Luzerner Tag des Stockwerkeigentums 2015

5. Luzerner Tag des Stockwerkeigentums 2015 Rechtswissenschaftliche Fakultät Weiterbildung Recht TAGUNG 5. Luzerner Tag des Stockwerkeigentums 2015 Studien- und Festtagung! DIENSTAG, 24. NOVEMBER 2015 09.30 16.30 UHR HOTEL SCHWEIZERHOF LUZERN, SCHWEIZERHOFQUAI,

Mehr

Lunchgespräch KUB «Alternativer Finanzierungsansatz gemeinschaftlicher Liegenschaftsanteile im Stockwerkeigentum» Thomas Kobe

Lunchgespräch KUB «Alternativer Finanzierungsansatz gemeinschaftlicher Liegenschaftsanteile im Stockwerkeigentum» Thomas Kobe Lunchgespräch KUB 04.07.2017 «Alternativer Finanzierungsansatz gemeinschaftlicher Liegenschaftsanteile im Stockwerkeigentum» Thomas Kobe 1 Problem Wer ist sanfin.solutions und wie ist es entstanden Ausgangslage

Mehr

EFFIZIENT LÖSUNGSORIENTIERT BAURECHTSAUFLÖSUNG - ERFAHREN HEIMFALL SPEZIALISIERT

EFFIZIENT LÖSUNGSORIENTIERT BAURECHTSAUFLÖSUNG - ERFAHREN HEIMFALL SPEZIALISIERT www.haeusermann.ch EFFIZIENT LÖSUNGSORIENTIERT BAURECHTSAUFLÖSUNG - ERFAHREN HEIMFALL SPEZIALISIERT BAURECHTSAUFLÖSUNG HEIMFALL www.haeusermann.ch Seite 2 INHALTSÜBERSICHT 1. Wesen und Inhalt von Baurechten

Mehr

Luzerner Tag des Stockwerkeigentums 2016

Luzerner Tag des Stockwerkeigentums 2016 Rechtswissenschaftliche Fakultät Weiterbildung Recht TAGUNG Luzerner Tag des Stockwerkeigentums 2016 Rund um den Verwalter und ums Bauen DIENSTAG, 22. NOVEMBER 2016 09.30 16.30 UHR VERKEHRSHAUS LUZERN,

Mehr

Das Stockwerkeigentum

Das Stockwerkeigentum Amedeo Wermelinger Dr. iur., Rechtsanwalt, Lehrbeauftragter an der Universität Luzern Das Stockwerkeigentum Kommentar der Artikel 712a bis 712t des schweizerischen Zivilgesetzbuches in Zusammenarbeit mit

Mehr

Begründung von Stockwerkeigentum und nachträgliche Änderungen insbesondere aus der Sicht des Notars

Begründung von Stockwerkeigentum und nachträgliche Änderungen insbesondere aus der Sicht des Notars Weiterbildungstagung des Verbands bernischer Notare und des Instituts für Notariatsrecht und Notarielle Praxis an der Universität Bern 25./26. Oktober 2017 und nachträgliche Änderungen insbesondere aus

Mehr

Luzerner Tag des Stockwerkeigentums 2018

Luzerner Tag des Stockwerkeigentums 2018 Rechtswissenschaftliche Fakultät Weiterbildung Recht TAGUNG Luzerner Tag des Stockwerkeigentums 2018 Bunter Blumenstrauss DIENSTAG, 20. NOVEMBER 2018 09.50 16.30 UHR VERKEHRSHAUS LUZERN, KONFERENZSAAL

Mehr

Neuerungen im Immobiliarsachenrecht

Neuerungen im Immobiliarsachenrecht Neuerungen im Immobiliarsachenrecht Prof. Dr. iur. Christina Schmid-Tschirren Veranstaltung des St.Galler Juristenvereins Mittwoch, 20. Juni 2012, St.Gallen Überblick 1. Einleitung 2. Hauptinhalt der Immobiliarsachenrechtsrevision

Mehr

Luzerner Tag des Stockwerkeigentums 2019

Luzerner Tag des Stockwerkeigentums 2019 Rechtswissenschaftliche Fakultät Weiterbildung Recht TAGUNG Luzerner Tag des Stockwerkeigentums 2019 Dienstbarkeiten und Rechtsprechung DIENSTAG 19. NOVEMBER 2019 09.50 16.30 UHR VERKEHRSHAUS LUZERN, KONFERENZSAAL

Mehr

Luzerner Tag des Stockwerkeigentums 2017

Luzerner Tag des Stockwerkeigentums 2017 Rechtswissenschaftliche Fakultät Weiterbildung Recht TAGUNG Luzerner Tag des Stockwerkeigentums 2017 Rund um die Begründung DIENSTAG 28. NOVEMBER 2017 09.50 16.30 UHR VERKEHRSHAUS LUZERN, KONFERENZSAAL

Mehr

5. Luzerner Tag des Stockwerkeigentums 2015

5. Luzerner Tag des Stockwerkeigentums 2015 Rechtswissenschaftliche Fakultät Weiterbildung Recht TAGUNG 5. Luzerner Tag des Stockwerkeigentums 2015 Studien- und Festtagung! DIENSTAG, 24. NOVEMBER 2015 09.30 16.30 UHR HOTEL SCHWEIZERHOF LUZERN, SCHWEIZERHOFQUAI,

Mehr

Wertanlage oder Fehlinvestition?

Wertanlage oder Fehlinvestition? Wertanlage oder Fehlinvestition? Masterthesis Hochschule für Wirtschaft Zürich eingereicht bei Prof. Dr. Amédéo Wermelinger C. Weiss / B. Tschumi Inhalt Kurzer Exkurs zum Stockwerkeigentum Aufbau und Methodik

Mehr

Geltendmachung von Baumängeln: Die Aufgaben des Verwalters

Geltendmachung von Baumängeln: Die Aufgaben des Verwalters Luzerner Tag des Stockwerkeigentums 2016 Geltendmachung von Baumängeln: Die Aufgaben des Verwalters Dr. iur. Raphaël Haas Rechtsanwalt und Notar Lehrbeauftragter für Privatrecht an der Universität Luzern

Mehr

50 Jahre Stockwerkeigentum: Zeit für eine Gesamtschau

50 Jahre Stockwerkeigentum: Zeit für eine Gesamtschau 50 Jahre Stockwerkeigentum: Zeit für eine Gesamtschau Von ANDREA CARONI 1 Inhalt 50 Jahre Stockwerkeigentum: Zeit für eine Gesamtschau... 1 1. Einleitung... 2 2. Die Erfolgsgeschichte Stockwerkeigentum...

Mehr

Übungen im Sachenrecht Frühjahrssemester 2017

Übungen im Sachenrecht Frühjahrssemester 2017 Übungen im Sachenrecht Frühjahrssemester 2017 Fall 3: Das Apparthotel Rechtsanwalt Prof. Dr. Arnold F. Rusch LL.M. Apparthotel Tanner Suite 5 Suite 6 Suite 3 Suite 4 Suite 1 Suite 2 Restaurant/Réception

Mehr

Luzerner Tag des Stockwerkeigentums 2012

Luzerner Tag des Stockwerkeigentums 2012 Rechtswissenschaftliche Fakultät Weiterbildung Recht TAGUNG Luzerner Tag des Stockwerkeigentums 2012 FREITAG, 15. JUNI 2012 09.30 16.40 UHR HOTEL CONTINENTAL PARK, MURBACHERSTRASSE 4, 6002 LUZERN Tagungsziele

Mehr

www.haeusermann.ch STOCKWERKEIGENTUM - ERNEUERUNGSFONDS

www.haeusermann.ch STOCKWERKEIGENTUM - ERNEUERUNGSFONDS www.haeusermann.ch STOCKWERKEIGENTUM - ERNEUERUNGSFONDS STOCKWERKEIGENTUM ERNEUERUNGSFONDS www.haeusermann.ch Seite 2 INHALTSÜBERSICHT 1. Gebäudesanierungen bei Stockwerkeigentum 2. Grundlegendes zum Stockwerkeigentum

Mehr

4. Luzerner Tag des Stockwerkeigentums 2014

4. Luzerner Tag des Stockwerkeigentums 2014 Rechtswissenschaftliche Fakultät Weiterbildung Recht TAGUNG 4. Luzerner Tag des Stockwerkeigentums 2014 Das Stockwerkeigentum und die Bewältigung von Krisen DIENSTAG, 25. NOVEMBER 2014 09.30 16.30 UHR

Mehr

Hauskauf. Wie kauft man eine Liegenschaft? Fragen Sie Ihre Notarin. oder Ihren Notar.

Hauskauf. Wie kauft man eine Liegenschaft? Fragen Sie Ihre Notarin. oder Ihren Notar. Hauskauf Wie kauft man eine Liegenschaft? Fragen Sie Ihre Notarin oder Fragen Ihren Sie Notar. Ihre Notarin oder Ihren Notar. Wer ein Haus, eine Eigentumswohnung oder Land kauft, benötigt mehr als eine

Mehr

Luzerner Tag des Stockwerkeigentums 2013

Luzerner Tag des Stockwerkeigentums 2013 Rechtswissenschaftliche Fakultät Weiterbildung Recht TAGUNG Luzerner Tag des Stockwerkeigentums 2013 Dienstag, 17. September 2013 9.30 16.20 Uhr Hotel Continental Park, Murbacherstrasse 4, 6002 Luzern

Mehr

Kriterium Miteigentum (ME) Stockwerkeigentum (StWE)

Kriterium Miteigentum (ME) Stockwerkeigentum (StWE) Kriterium Stockwerkeigentum (StWE) Schema Anteil A Anteil B Anteil A Anteil B Anteil C Gesamteigentum Miteigentümer Mitei A Miteigentümer B Sondernutzungsrecht Gesamteigentümer A Gesamteigentümer B Gesetzliche

Mehr

PROJEKTENTWICKLUNG RECHTLICHE GESTALTUNGSMÖGLICHKEITEN. www.haeusermann.ch Seite 2

PROJEKTENTWICKLUNG RECHTLICHE GESTALTUNGSMÖGLICHKEITEN. www.haeusermann.ch Seite 2 PROJEKTENTWICKLUNG RECHTLICHE GESTALTUNGS - MÖGLICHKEITEN PROJEKTENTWICKLUNG RECHTLICHE GESTALTUNGSMÖGLICHKEITEN www.haeusermann.ch Seite 2 INHALTSVERZEICHNIS Beteiligte Akteure Beispiele aus der Praxis

Mehr

Herzlich Willkommen. Neues aus der WEG- Rechtsprechung

Herzlich Willkommen. Neues aus der WEG- Rechtsprechung Herzlich Willkommen Neues aus der WEG- Rechtsprechung Rechtsanwalt und Notar Jörg Baehrens Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Rechtsanwälte Betten, Baehrens & Petereit Änderung des Umlageschlüssels

Mehr

Immobilienwirtschaft. Zertifizierung von Schätzungsexperten...30 Bau & Haus. Studentisches Wohnen...46

Immobilienwirtschaft. Zertifizierung von Schätzungsexperten...30 Bau & Haus. Studentisches Wohnen...46 NR. 04 MÄRZ 2014 81. Jahrgang Erscheint monatlich chf 6. www.svit.ch Seite 04 Immobilienwirtschaft. Zertifizierung von Schätzungsexperten...30 Bau & Haus. Studentisches Wohnen...46 Immobilienberuf. Berufsprofile

Mehr

Fallstricke bei der Protokollierung der Stockwerkeigentümerversammlung

Fallstricke bei der Protokollierung der Stockwerkeigentümerversammlung Luzerner Tag des Stockwerkeigentums 2014 Fallstricke bei der Protokollierung der Stockwerkeigentümerversammlung Dr. iur. Raphaël Haas Rechtsanwalt und Notar Lehrbeauftragter für Privatrecht an der Universität

Mehr

Fünfzig Jahre Stockwerkeigentum. Zeit für eine Gesamtschau. Bericht des Bundesrats zum Postulat Caroni (Feller)

Fünfzig Jahre Stockwerkeigentum. Zeit für eine Gesamtschau. Bericht des Bundesrats zum Postulat Caroni (Feller) Der Bundesrat Fünfzig Jahre Stockwerkeigentum. Zeit für eine Gesamtschau Bericht des Bundesrats zum Postulat 14.3832 Caroni (Feller) vom 8. März 2019 1 Ausgangslage 1.1 Postulat 14.3832 CARONI (FELLER)

Mehr

Begründung von Stockwerkeigentum (Begründungserklärung)

Begründung von Stockwerkeigentum (Begründungserklärung) Öffentliche Beurkundung Begründung von Stockwerkeigentum (Begründungserklärung) I. Grundeigentümer ALKOS Immobilien AG, Aktiengesellschaft (AG), mit Sitz in Cham, UID CHE- 185.044.472, Riedstrasse 1, 6330

Mehr

Preise Notariatsdienstleistungen im Kanton Obwalden

Preise Notariatsdienstleistungen im Kanton Obwalden lic. iur. Armin Durrer lic. iur. Cornelia Kaufmann-Hurschler Rechtsanwälte und Notare des Kantons Obwalden Preise Notariatsdienstleistungen im Kanton Obwalden Bekanntgabe für Konsumentinnen und Konsumenten

Mehr

Mangelhafte Erstherstellung Was kommt auf den Verwalter zu? Dr. Martin Suilmann

Mangelhafte Erstherstellung Was kommt auf den Verwalter zu? Dr. Martin Suilmann Mangelhafte Erstherstellung Was kommt auf den Verwalter zu? Dr. Martin Suilmann I. Der Rechts- und Pflichtenkreis der Wohnungseigentümer 2 1. Übernimmt es ein Bauträger, ein Gebäude neu zu errichten, findet

Mehr

Die Grundbuchpraxis zum landwirtschaftlichen Bodenrecht

Die Grundbuchpraxis zum landwirtschaftlichen Bodenrecht Die Grundbuchpraxis zum landwirtschaftlichen Bodenrecht Weiterbildungstagung vom 30. / 31. Oktober 2013 VERBAND BERNISCHER NOTARE Universität Bern Institut für Notariatsrecht und Notarielle Praxis 1 Grundbuchpraxis

Mehr

Formular Angaben zur Begründung von Stockwerkeigentum

Formular Angaben zur Begründung von Stockwerkeigentum Georg Volz Rechtsanwalt, Notar und dipl. Steuerexperte Spitalgasse 4, Postfach 3001 Bern Tel. Nr.: 031 311 22 61 Fax Nr.: 031 311 04 84 info@volzrecht.ch Formular Angaben zur Begründung von Stockwerkeigentum

Mehr

Reglementsbestimmungen zur Entschärfung der immanenten Interessenkonflikte

Reglementsbestimmungen zur Entschärfung der immanenten Interessenkonflikte Luzerner Tag des Stockwerkeigentums 25. November 2014 Reglementsbestimmungen zur Entschärfung der immanenten Interessenkonflikte David Dürr, Prof. Dr. iur., LL.M., Rechtsanwalt und Notar Immanente Interessenskonflikte

Mehr

Das Reglement der Stockwerkeigentümergemeinschaft. Beat Bräm

Das Reglement der Stockwerkeigentümergemeinschaft. Beat Bräm Das Reglement der Stockwerkeigentümergemeinschaft Beat Bräm Das Reglement der Stockwerkeigentümergemeinschaft Themen Vorbemerkungen Art. 4: Zweckbestimmung und allgemeine Nutzungsbeschränkungen Art. 13:

Mehr

Regulatorische Rahmenbedingungen zur Mobilisierung des Grundeigentums Der mobile Boden, CUREMhorizonte, 30. Oktober 2017, Zürich

Regulatorische Rahmenbedingungen zur Mobilisierung des Grundeigentums Der mobile Boden, CUREMhorizonte, 30. Oktober 2017, Zürich Regulatorische Rahmenbedingungen zur Mobilisierung des Grundeigentums Der mobile Boden, CUREMhorizonte, 30. Oktober 2017, Zürich Forum Raumwissenschaften, 6. November 2014, Zürich Lukas Bühlmann, Direktor

Mehr

Fachkammer Stockwerkeigentum. VIDMARhallen 21. November 2012

Fachkammer Stockwerkeigentum. VIDMARhallen 21. November 2012 Fachkammer Stockwerkeigentum VIDMARhallen 21. November 2012 Thema: Stockwerkeigentum wohin geht die Reise und ist der Verwalter Kapitän oder Pirat? Prof. Dr. Amédéo Wermelinger Agenda Grundsätzliche ProblemaNk

Mehr

... Einseitige Erklärung. zur. Begründung von Stockwerkeigentum. vor Erstellung des Gebäudes

... Einseitige Erklärung. zur. Begründung von Stockwerkeigentum. vor Erstellung des Gebäudes Auszug (verfremdet) Einseitige Erklärung zur Begründung von Stockwerkeigentum vor Erstellung des Gebäudes Die Simonett AG, mit Sitz in Glarus, Bankstrasse 1, 8750 Glarus, UID CHE-112.355.101 vertreten

Mehr

Ausschöpfung des Verdichtungspotenzials. im Stockwerkeigentum durch Aufstockung

Ausschöpfung des Verdichtungspotenzials. im Stockwerkeigentum durch Aufstockung Ausschöpfung des Verdichtungspotenzials im Stockwerkeigentum durch Aufstockung 23. März 2018 Inhaltsverzeichnis Fragestellung und These Anreizmodell Anreizsystem Praxisbeispiel Umsetzungsprozess Fazit

Mehr

Einladung zum ersten Herbst-Anlass der Fachkammer Stockwerkeigentum

Einladung zum ersten Herbst-Anlass der Fachkammer Stockwerkeigentum Einladung_STWE:Einladung 10.10.12 10:50 Seite 2 Einladung zum ersten Herbst-Anlass der Fachkammer Stockwerkeigentum Mittwoch, 21. November 2012 VIDMARhallen, Bern-Liebefeld Einladung_STWE:Einladung 10.10.12

Mehr

Der Bau des Stockwerkeigentums ein rechtliches Abenteuer. MLaw Matthias Schrader

Der Bau des Stockwerkeigentums ein rechtliches Abenteuer. MLaw Matthias Schrader Der Bau des Stockwerkeigentums ein rechtliches Abenteuer MLaw Matthias Schrader Gliederung 1. Vor und Nachteile von Stockwerkeigentum 2. Abgrenzungsfragen 3. Gründung einer STWE-Gemeinschaft vor und nach

Mehr

Übersicht Erwerb von Grundstücken in der Schweiz durch Personen im Ausland

Übersicht Erwerb von Grundstücken in der Schweiz durch Personen im Ausland Übersicht Erwerb von Grundstücken in der Schweiz durch Personen im Ausland 1. Rechtsgrundlagen - Bundesgesetz vom 16. Dezember 1983 über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland (Bewilligungsgesetz,

Mehr

STWEG Bewirtschaftung

STWEG Bewirtschaftung STWEG Bewirtschaftung Barbara Binggeli eidg. dipl. Immobilien-Treuhänderin Immobilien-Bewirtschafterin mit eidg. FA Immobilien-Vermarkterin mit eidg. FA Geschäftsführerin und Inhaberin W&B Immobilien AG

Mehr

Publikationen - Dr. iur. Jonas Schweighauser - Monographien Suchkriterien:

Publikationen - Dr. iur. Jonas Schweighauser - Monographien Suchkriterien: Publikationen - Dr. iur. Jonas Schweighauser - Monographien Schweighauser, Jonas, Die Vertretung der Kindesinteressen im Scheidungsverfahren - Anwalt des Kindes, Basel [etc.]: Helbing und Lichtenhahn Verlag

Mehr

Aktuelle Rechtsprechung zum Stockwerkeigentum

Aktuelle Rechtsprechung zum Stockwerkeigentum Aktuelle Rechtsprechung zum Stockwerkeigentum Prof. Dr. iur. Jörg Schwarz Rechtsanwalt und Notar in Luzern Titularprofessor für Privatrecht an der Universität Luzern 4. Luzerner Tag des Stockwerkeigentums

Mehr

Zur Bedeutung von Fremdgefährdung im Erwachsenenschutzrecht

Zur Bedeutung von Fremdgefährdung im Erwachsenenschutzrecht Zur Bedeutung von Fremdgefährdung im Erwachsenenschutzrecht Dr. Nora Bertschi, LL.M. Leiterin Stab, Departement für Wirtschaft, Soziales und Umwelt des Kantons Basel- Stadt Folie 1 Übersicht Sinn und Zweck

Mehr

Gemeinde Walchwil. Verordnung über die Gebühren im Beurkundungswesen

Gemeinde Walchwil. Verordnung über die Gebühren im Beurkundungswesen im Beurkundungswesen Seite Der Gemeinderat Walchwil, gestützt auf 3 des Gesetzes über die Organisation und Verwaltung der Gemeinden (Gemeindegesetz) ) des Kantons Zug vom 4. September 980, beschliesst:

Mehr

Re-Development Rechtliche Herausforderungen

Re-Development Rechtliche Herausforderungen Re-Development Rechtliche Herausforderungen Portfolio-Verjüngung 2013: Re-Development als Chance 4. Oktober 2012 Oliver Rappold, Rechtsanwalt, LL.M., MRICS 4. Oktober 2012 1 Oliver Rappold Inhalt Development

Mehr

VESE - Verband unabhängiger Energieerzeuger, eine Fachgruppe der SSES

VESE - Verband unabhängiger Energieerzeuger, eine Fachgruppe der SSES Finanzdirektion des Kantons Bern Münsterplatz 12 3011 Bern Kontakt: reto.burn@fin.be.ch, 031 633 53 97 Bern, 26.06.2017 Stellungnahme zur Steuergesetzrevision 2019 Sehr geehrte Frau Simon Sehr geehrte

Mehr

Grundlagen des Wohnungseigentums

Grundlagen des Wohnungseigentums Abschnitt I: Grundlagen des Wohnungseigentums In diesem Abschnitt erfahren Sie Näheres zu den wichtigsten Grundbegriffen des Wohnungseigentums und erhalten Informationen über das Miteigentum an sich und

Mehr

Inhaltsverzeichnis. 1 Struktur des Stockwerkeigentums 1. I. Schweizerisches Stockwerkeigentum ist unechtes Stockwerkeigentum 1

Inhaltsverzeichnis. 1 Struktur des Stockwerkeigentums 1. I. Schweizerisches Stockwerkeigentum ist unechtes Stockwerkeigentum 1 Inhaltsverzeichnis 1 Struktur des Stockwerkeigentums 1 I. Schweizerisches Stockwerkeigentum ist unechtes Stockwerkeigentum 1 II. Schweizerisches (unechtes) Stockwerkeigentum ist besonders ausgestaltetes

Mehr

Umwandlung von Gemeinschaftsoder Sondereigentum was ist vor allem aus Sicht des Verwalters zu berücksichtigen (zu wissen)?

Umwandlung von Gemeinschaftsoder Sondereigentum was ist vor allem aus Sicht des Verwalters zu berücksichtigen (zu wissen)? Umwandlung von Gemeinschaftsoder Sondereigentum was ist vor allem aus Sicht des Verwalters zu berücksichtigen (zu wissen)? von Richter Dr. Oliver Elzer Stand: 20. 1. 2007 20.1. 2007 Dr. Oliver Elzer Münsteraner

Mehr

Anteil an Wohn- und Bürogebäude Kohlrainstrasse 1, 8700 Küsnacht

Anteil an Wohn- und Bürogebäude Kohlrainstrasse 1, 8700 Küsnacht Anteil an Wohn- und Bürogebäude Kohlrainstrasse 1, 8700 Küsnacht Ein nicht alltägliches, nicht minder attraktives Immobilien-Finanzinvestment. Sicher investiert am Bahnhof Küsnacht mit attraktiver Eigenkapitalrendite.

Mehr

Schranken der inhaltlichen Ausgestaltung von Dienstbarkeiten. Übersicht über die zu behandelnden Schranken

Schranken der inhaltlichen Ausgestaltung von Dienstbarkeiten. Übersicht über die zu behandelnden Schranken Weiterbildungstagung des Verbands bernischer Notare und des Instituts für Notariatsrecht und Notarielle Praxis an der Universität Bern, 22./23. Oktober 2014 Schranken der inhaltlichen Ausgestaltung von

Mehr

REGLEMENTARISCHES SONDER NUTZUNGSRECHT BEIM STOCKWERKEIGENTUM

REGLEMENTARISCHES SONDER NUTZUNGSRECHT BEIM STOCKWERKEIGENTUM REGLEMENTARISCHES SONDER NUTZUNGSRECHT BEIM STOCKWERKEIGENTUM ROLAND PFÄFFLI Prof. Dr. iur., Notar, Thun, Titularprofessor an der Universität Freiburg sowie Konsulent bei Von Graffenried Recht, Bern MICHELLE

Mehr

Stuttgarter Verwaltertage 2015 Die werdende Wohnungseigentümergemeinschaft

Stuttgarter Verwaltertage 2015 Die werdende Wohnungseigentümergemeinschaft Folie 1 Stuttgarter Verwaltertage 2015 Die werdende Wohnungseigentümergemeinschaft Prof. Dr. Florian Jacoby Stuttgart, 17. September 2015 Grundsätze Eine Wohnungseigentümergemeinschaft nach WEG mit - Kostenverteilung

Mehr

Neues WEG. Herausforderungen für Eigentümer. Michael von Hauff, FRICS, Geschäftsführer DIE FACHVERWALTER Treubau Verwaltung GmbH

Neues WEG. Herausforderungen für Eigentümer. Michael von Hauff, FRICS, Geschäftsführer DIE FACHVERWALTER Treubau Verwaltung GmbH Neues WEG Herausforderungen für Eigentümer Michael von Hauff, FRICS, Geschäftsführer DIE FACHVERWALTER Treubau Verwaltung GmbH Thema WEG Novellierung und ihre Auswirkungen auf die Arbeit des Verwalters

Mehr

STIFTUNGSURKUNDE I STATUTEN

STIFTUNGSURKUNDE I STATUTEN STIFTUNGSURKUNDE I STATUTEN Pestalozzi-Stiftung, Zürich Vom Stiftungsrat am 30. Juni 1997, 29. Juni 1998, 26. Mai 2005, 28. Mai 2008, 24. Mai 2011 und am 29. Mai 2013 revidierte und genehmigte Fassung

Mehr

Der Neubau des Stockwerkeigentums Herausforderungen und Lösungsansätze. Rinaldo Meier 22. November 2016

Der Neubau des Stockwerkeigentums Herausforderungen und Lösungsansätze. Rinaldo Meier 22. November 2016 Der Neubau des Stockwerkeigentums Herausforderungen und Lösungsansätze Rinaldo Meier 22. November 2016 Einleitung Gesetzliche Einführung STWE 1965 im ZGB STWE = besondere Form des Miteigentums STW-Eigentümer

Mehr

Schweizerische Gesellschaft für Hotelkredit

Schweizerische Gesellschaft für Hotelkredit Schweizerische Gesellschaft für Hotelkredit Swiss Hospitality Investment Forum Zweitwohnungsgesetz (ZWG) Michael S. Kauer, MS MBA Basel, 8. Dezember 2015 (angepasste Version) Was ist eine strukturierte

Mehr

Ausgewählte Fragen zur Sachenrechtsrevision

Ausgewählte Fragen zur Sachenrechtsrevision Ausgewählte Fragen zur Sachenrechtsrevision Dr. iur. Jörg Schwarz Rechtsanwalt & Notar in Luzern Lehrbeauftragter an der Universität Luzern Juristenverein des Kantons Luzern Luzern, 20. März 2012 1. Einleitung:

Mehr

3 ½ Zimmerwohnung mit Einstellhallenplatz Wankdorffeldstrasse Bern

3 ½ Zimmerwohnung mit Einstellhallenplatz Wankdorffeldstrasse Bern 3 ½ Zimmerwohnung mit Einstellhallenplatz Wankdorffeldstrasse 75 3014 Bern Kontakt Häusermann + Partner, Schwanengasse 5/7, Postfach 6519, 3001 Bern riana.anliker@haeusermann.ch Copyright 2015 Häusermann

Mehr

Stockwerkeigentum. Referat von lic.iur. Thomas Oberle

Stockwerkeigentum. Referat von lic.iur. Thomas Oberle Stockwerkeigentum Referat von lic.iur. Thomas Oberle Jurist beim Hauseigentümerverband Schweiz Schlichter an der Schlichtungsbehörde für Mietsachen des Bezirks Winterthur Einleitung! Besondere Form des

Mehr

Das Gute ist der Feind des Besseren

Das Gute ist der Feind des Besseren Das Gute ist der Feind des Besseren Sanierung und Ersatzneubau in der Nachhaltigkeitsbeurteilung Alec von Graffenried LOSINGER MARAZZI AG Uebersicht Die beiden Megatrends: 1. Energiewende 2000-W-Gesellschaft

Mehr

Verwaltungsschule des Kantons Schwyz

Verwaltungsschule des Kantons Schwyz Verwaltungsschule des Kantons Schwyz Vorlesung im Sachenrecht 3 Gemeinschaftliches Eigentum lic.iur. Samuel Droxler, Rechtsanwalt Gemeinschaftliches Eigentum Vorbemerkungen I mehrere Personen sind zusammen

Mehr

BAUHANDWERKERPFANDRECHT

BAUHANDWERKERPFANDRECHT BAUHANDWERKERPFANDRECHT (Teil 1) Seit dem 1. Januar 2012 haben verschiedene Gesetzesrevisionen die Komplexität für die Eintragung eines Bauhandwerkerpfandrechts erhöht. Folgende Bereiche sind davon betroffen:

Mehr

Dazu fördert der Kanton Institutionen der anwendungsorientierten Forschung und Entwicklung mit den Instrumenten von Artikel 3.

Dazu fördert der Kanton Institutionen der anwendungsorientierten Forschung und Entwicklung mit den Instrumenten von Artikel 3. 90.6 Innovationsförderungsgesetz (IFG) vom 7.0.06 (Stand 0.0.06) Der Grosse Rat des Kantons Bern, in Ausführung von Artikel 50 der Kantonsverfassung ), auf Antrag des Regierungsrates, beschliesst: Allgemeines

Mehr

Unterstützungswohnsitz oder Aufenthalt?

Unterstützungswohnsitz oder Aufenthalt? Luzerner Tagung zum Sozialhilferecht Unterstützungswohnsitz oder Aufenthalt? PowerPoint Präsentation Referat Häufige Brennpunkte in der Praxis: rechtliche Analyse mit praxisorientierten Lösungsansätzen

Mehr

Grundbuch Blatt 3610, Stockwerkeiqentum, 61/1000 Miteigentum an GBBI 3482 Kat. Nr. 4700, mit Sonderrecht

Grundbuch Blatt 3610, Stockwerkeiqentum, 61/1000 Miteigentum an GBBI 3482 Kat. Nr. 4700, mit Sonderrecht AUSZUG aus dem Grundbuch Grundstücksbeschreibung: In der Gemeinde Fehraltorf 1. Grundbuch Blatt 3610, Stockwerkeiqentum, 61/1000 Miteigentum an GBBI 3482 Kat. Nr. 4700, mit Sonderrecht an der4 1/2-Zimmer-Wohnung

Mehr

Grundriss des Eherechts

Grundriss des Eherechts Cyril Hegnauer em. Professor an der Universität Zürich Peter Breitschmid Dr. iur. Grundriss des Eherechts Vierte, überarbeitete Auflage Stämpfli Verlag AG Bern 2000 Inhaltsverzeichnis Verzeichnis der Tafeln

Mehr

Arbeitsüberlastung? Rolle und Verantwortung des Arbeitgebers

Arbeitsüberlastung? Rolle und Verantwortung des Arbeitgebers Arbeitsüberlastung? Rolle und Verantwortung des Arbeitgebers Jean-Philippe Dunand, Dr. iur., Rechtsanwalt, Professor an der Universität Neuenburg, Kodirektor CERT www.unine.ch/cert www.droitdutravail.ch

Mehr

INHALTSVERZEICHNIS 9 LITERATURVERZEICHNIS 15 ABKÜRZUNGSVERZEICHNIS 23. Baader-Schüle, Kezia Praktische Probleme der Nutzniessung an...

INHALTSVERZEICHNIS 9 LITERATURVERZEICHNIS 15 ABKÜRZUNGSVERZEICHNIS 23. Baader-Schüle, Kezia Praktische Probleme der Nutzniessung an... INHALTSVERZEICHNIS 9 LITERATURVERZEICHNIS 15 ABKÜRZUNGSVERZEICHNIS 23 1. AUSGANGSLAGE 25 2. EINGRENZUNG 27 /. Sachliche Eingrenzung 27 A. Das Rechtsinstitut der Nutzniessung im Allgemeinen 27 B. Nutzniessungsobjekt

Mehr

Brennpunkt Immobiliarsachenrecht: in der Praxis. MLaw Christoph Bundi Rechtsanwalt

Brennpunkt Immobiliarsachenrecht: in der Praxis. MLaw Christoph Bundi Rechtsanwalt Brennpunkt Immobiliarsachenrecht: Das Bauhandwerkerpfandrecht in der Praxis MLaw Christoph Bundi Rechtsanwalt Fallbeispiel I Hauseigentümer E lässt sich von Maler M das ganze Haus neu streichen. E bezahlt

Mehr

H-Immo-Top GmbH. Verkaufsdokumentation 5 ½ Zimmer-Eigentumswohnung Obergeschoss Feld 11, 6204 Sempach

H-Immo-Top GmbH. Verkaufsdokumentation 5 ½ Zimmer-Eigentumswohnung Obergeschoss Feld 11, 6204 Sempach Feld 11, Verkaufsdokumentation 5 ½ Zimmer-Eigentumswohnung im 2 Autoeinstellplätze in Einstellhalle Feld 11, Übergang Nutzen / Schaden ab 01. August 2018 oder nach Vereinbarung Aktuelle Version Stand 25.04.2018

Mehr

Herausforderungen zur Finanzierung im Hochschulbau Sanierungsbedarfe deutscher Universitäten

Herausforderungen zur Finanzierung im Hochschulbau Sanierungsbedarfe deutscher Universitäten Herausforderungen zur Finanzierung im Hochschulbau Sanierungsbedarfe deutscher Universitäten Impulsvortrag zum Dies Academicus der Universität Hamburg am 1. November 2017 Kanzler der Europa-Universität

Mehr

Sportarena, Zentralbahn, Messewesen, Natur- und Erholungsraum Grosse Entwicklungen auf der Allmend

Sportarena, Zentralbahn, Messewesen, Natur- und Erholungsraum Grosse Entwicklungen auf der Allmend Sportarena, Zentralbahn, Messewesen, Natur- und Erholungsraum Grosse Entwicklungen auf der Allmend Ablauf 1. Planungsentwicklung Allmend 2. Gesamtkonzept Sportanlagen Allmend 3. Geschäftsmodell für die

Mehr

Frieden wahren mit schöpferischen Anstrengungen

Frieden wahren mit schöpferischen Anstrengungen Frieden wahren mit schöpferischen Anstrengungen Rede von Regierungschef Dr. Klaus Tschütscher anlässlich der Feier zum Europatag 2010 am 11. Mai 2010 im Gymnasium Vaduz 2 Der Friede der Welt kann nicht

Mehr

La prévention entrave-t-elle la liberté individuelle?

La prévention entrave-t-elle la liberté individuelle? La prévention entrave-t-elle la liberté individuelle? Schränkt die Prävention die individuelle Freiheit ein? Bettina Schulte-Abel Vizedirektorin Gesundheitsförderung Schweiz Crans Montana, 25. September

Mehr

Die Wahrnehmung von Instandhaltung- und Instandsetzungspflichten durch die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer. Vortrag von Oliver Elzer

Die Wahrnehmung von Instandhaltung- und Instandsetzungspflichten durch die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer. Vortrag von Oliver Elzer Die Wahrnehmung von Instandhaltung- und Instandsetzungspflichten durch die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer Vortrag von Oliver Elzer 1 Grundlagen (Begriffe und Sortierungen) Eigentums formen in einer

Mehr

Inhaltsverzeichnis. Einleitung Kapitel

Inhaltsverzeichnis. Einleitung Kapitel Inhaltsverzeichnis Einleitung 19 1 Kapitel Überblick über die Grunddienstbarkeit im BGB 22 1 Entstehungsgeschichte 22 A. Das BGB als Verwirklichung der Rechtseinheit 22 B. Vorbildfunktion des gemeinen

Mehr

So investieren Sie in Immobilien in Deutschland

So investieren Sie in Immobilien in Deutschland Immobilienanlagen für Privatinvestoren Rechtliche Einordnung unter besonderer Berücksichtigung des Crowdinvesting Andreas F. Vögeli 75. Schweizer Immobiliengespräch vom 27. Februar 2019 EINLEITUNG Inhalt

Mehr

Verwertung. Prof. Isaak Meier

Verwertung. Prof. Isaak Meier Verwertung Prof. Isaak Meier Verwertungsbegehren und Zeitpunkt der Verwertung Berechtigung: Jeder Gläubiger mit def. Pfändung. Zeitpunkt (116): Minimalfrist Maximalfrist Vorzeitige Verwertung (124): Antrag

Mehr

DER EINFLUSS DES INSOLVENZGERICHTS AUF DIE SANIERUNG UNTER DEM ESUG

DER EINFLUSS DES INSOLVENZGERICHTS AUF DIE SANIERUNG UNTER DEM ESUG DER EINFLUSS DES INSOLVENZGERICHTS AUF DIE SANIERUNG UNTER DEM ESUG Vortrag von Dr. iur. Benjamin Webel, Richter am Amtsgericht Ulm, 8. NIVD Jahrestagung, Berlin, 4.9.2015 1 Dr.iur. Webel Es gab starke

Mehr

sia Sicherheitsleistungen des Unternehmers im Werkvertrag Merkblatt zur Norm SIA 118 SIA 2020:2017 Bauwesen Ersetzt Merkblatt SIA 2020:2001

sia Sicherheitsleistungen des Unternehmers im Werkvertrag Merkblatt zur Norm SIA 118 SIA 2020:2017 Bauwesen Ersetzt Merkblatt SIA 2020:2001 sia 2020:2017 Bauwesen 592020 Ersetzt Merkblatt 2020:2001 Exigence de garanties de l entrepreneur dans le contrat d entreprise Cahier technique de la norme 118 Sicherheitsleistungen des Unternehmers im

Mehr

H-Immo-Top GmbH. Verkaufsdokumentation 4 ½ Zimmer-Eigentumswohnung 2. Obergeschoss Seerose 3, 6204 Sempach

H-Immo-Top GmbH. Verkaufsdokumentation 4 ½ Zimmer-Eigentumswohnung 2. Obergeschoss Seerose 3, 6204 Sempach Seerose 3, Verkaufsdokumentation 4 ½ Zimmer-Eigentumswohnung im eigene Waschküche / eigener Keller 1 Autoeinstellplatz in Einstellhalle 1 Autoabstellplatz ungedeckt Seerose 3, Übergang Nutzen / Schaden

Mehr

S T I F T U N G S U R K U N D E V O R S O R G E S T I F T U N G Z Ü R C H E R A N W A LT S V E R B A N D

S T I F T U N G S U R K U N D E V O R S O R G E S T I F T U N G Z Ü R C H E R A N W A LT S V E R B A N D Vo r s o r g e s t i f t u n g Z ü r c h e r A n w a l t s v e r b a n d Löwenstrasse 25 8021 Zürich S T I F T U N G S U R K U N D E V O R S O R G E S T I F T U N G Z Ü R C H E R A N W A LT S V E R B A

Mehr

PRAKTISCHE ERFAHRUNGEN AUS DEM REVIDIERTEN SACHENRECHT /

PRAKTISCHE ERFAHRUNGEN AUS DEM REVIDIERTEN SACHENRECHT / PRAKTISCHE ERFAHRUNGEN AUS DEM REVIDIERTEN SACHENRECHT / REGISTER-SCHULDBRIEFE PRAKTISCHE ERFAHRUNGEN AUS DEM REVIDIERTEN SACHENRECHT / REGISTERSCHULDBRIEFE www.haeusermann.ch Seite 2 INHALTSVERZEICHNIS

Mehr

Submissionen und Verträge: Lust oder Frust?

Submissionen und Verträge: Lust oder Frust? Submissionen und Verträge: Lust oder Frust? Die Vorteile der Musterausschreibung ASTAG / OKI Norbert Vonlanthen Präsident ASTAG-Fachgruppe Abfallentsorgung, Inhaber trans-auto AG, Tafers ASTAG Schweizerischer

Mehr

Besondere Klauseln für Kaufverträge im Zusammenhang mit Stockwerkeigentum

Besondere Klauseln für Kaufverträge im Zusammenhang mit Stockwerkeigentum Besondere Klauseln für Kaufverträge im Zusammenhang mit Stockwerkeigentum Inhaltsübersicht: 1. Ausseramtliche Abrechnung bei StWE 2. Hinweis auf das Pfandrecht der StWEG 3. Einlagen in den Erneuerungsfonds

Mehr

Solidarschuld und Ausgleich

Solidarschuld und Ausgleich Alain Gautschi Dr.iur., Rechtsanwalt Solidarschuld und Ausgleich Inhaltsverzeichnis Literaturverzeichnis XIX Abkürzungsverzeichnis XXXIII Einleitung 1 Erster Teil: Grundlagen 3 1 Das Solidarschuldverhältnis

Mehr

REGLEMENT FÜR DIE ZUR VERFÜGUNGSSTELLUNG VON BAULAND IM BAURECHT IM GEBIET TEILE / FLUGPLATZ

REGLEMENT FÜR DIE ZUR VERFÜGUNGSSTELLUNG VON BAULAND IM BAURECHT IM GEBIET TEILE / FLUGPLATZ REGLEMENT FÜR DIE ZUR VERFÜGUNGSSTELLUNG VON BAULAND IM BAURECHT IM GEBIET TEILE / FLUGPLATZ 1. Bauzone Teile / Flugplatz Zur Wohnbauförderung, zur Schaffung von Arbeitsplätzen bzw. zur Ansiedlung von

Mehr

Muzaffer eker. Der türkische und der schweizerische gesetzliche Güterstand im Vergleich

Muzaffer eker. Der türkische und der schweizerische gesetzliche Güterstand im Vergleich Muzaffer eker Dr. iur., Rechtsanwalt Der türkische und der schweizerische gesetzliche Güterstand im Vergleich VERLAG HJ. MAURER Inhaltsverzeichnis Literaturverzeichnis 15 Abkürzungen 24 Einleitung 27 I.

Mehr

IMMOBILIEN BASEL-STADT

IMMOBILIEN BASEL-STADT 17. November 2016 IMMOBILIEN BASEL-STADT Der partnerschaftliche Baurechtsvertrag das «Basler Modell» Dr. Christian Schuster, Leiter Rechtsdienst & Baurechte Übersicht Immobilien Basel-Stadt Baurechte in

Mehr

Verjährungsunterbrechung durch Betreibung

Verjährungsunterbrechung durch Betreibung Verjährungsunterbrechung durch Betreibung Dr. iur. Daniel Wuffli, Rechtsanwalt bei Baur Hürlimann AG Ersatzrichter am Obergericht des Kantons Aargau HAVE-Tagung «Die Verjährung» Daniel Wuffli Das Betreibungsbegehren

Mehr

GEMEINDE DINTIKON vom 1. Oktober 2007

GEMEINDE DINTIKON vom 1. Oktober 2007 GEMEINDE DINTIKON vom 1. Oktober 2007 Inhaltsverzeichnis I. Allgemeine Bestimmungen 3 Art. 1 Begriff, Autonomie 3 Art. 2 Organisation 3 II. Organe 3 Art. 3 Organe 3 Art. 4 Gemeindeversammlung 3 Art. 5

Mehr

Übungen im Personenrecht Herbstsemester Übung 6: Vereinsrecht Prof. Dr. iur. Patricia Schiess

Übungen im Personenrecht Herbstsemester Übung 6: Vereinsrecht Prof. Dr. iur. Patricia Schiess Übungen im Personenrecht Herbstsemester 2017 Übung 6: Vereinsrecht Prof. Dr. iur. Art. 63 ZGB Verhältnis der Statuten zum Gesetz 2 Juristische Person mit wirtschaftlichem Zweck 3 Juristische Person mit

Mehr

Das Nachbarerbbaurecht

Das Nachbarerbbaurecht Robert Castor Das Nachbarerbbaurecht Verlag Dr. Kovac Hamburg 2005 VII INHALTSVERZEICHNIS Einleitung 1 1. Abschnitt: Das Erbbaurecht 5 A. Begriff und Wesen des Erbbaurechts 5 1. Zuordnung des Bauwerkseigentums

Mehr

KUB Lunchgespräch, Au Premier, Zürich HB. Doris Ehrbar / Amelie Theres Mayer / Stefan Haase

KUB Lunchgespräch, Au Premier, Zürich HB. Doris Ehrbar / Amelie Theres Mayer / Stefan Haase KUB Lunchgespräch, 8.3.2016 Au Premier, Zürich HB Doris Ehrbar / Amelie Theres Mayer / Stefan Haase Team KTI Projekt «Toolbox für die Entwicklung von Langzeitstrategien im Stockwerkeigentum» April 2012

Mehr

Stellungnahme. des Verbandes Deutscher Bürgschaftsbanken (VDB) zum Grünbuch Langfristige Finanzierung der europäischen Wirtschaft

Stellungnahme. des Verbandes Deutscher Bürgschaftsbanken (VDB) zum Grünbuch Langfristige Finanzierung der europäischen Wirtschaft Stellungnahme des Verbandes Deutscher Bürgschaftsbanken (VDB) zum Grünbuch Langfristige Finanzierung der europäischen Wirtschaft 20. Juni 2013 I. Vorbemerkungen Am 25.03.2013 hat die Europäische Kommission

Mehr