Kfz-Steuer für Pkw: Weniger Schadstoffe - weniger Steuern

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1 Kfz-Steuer für Pkw: Weniger Schadstoffe - weniger Steuern 1

2 Weniger Schadstoffe - weniger Steuern Personenkraftwagen (Pkw) mit niedrigen Emissionen oder niedrigem Verbrauch ermittelt Erwerb von Pkw sein, die weniger umweltbe- steuerlicher Anreiz für die Herstellung und den nach vorgegebenen Meßverfahren werden bei lastend sind, und außerdem dazu veranlassen, der Kraftfahrzeugsteuer niedriger besteuert; emissionsintensive Pkw sofern möglich und Fahrzeuge mit einem höheren Schadstoffausstoß werden stärker belastet. Dies soll ein bald wirtschaftlich zweckmäßig umzurüsten oder stillzulegen. Die kraftfahrzeugsteuerlichen Vergünstigungen Pkw, die in ihrem Abgasverhalten ab dem Tag ( 5-Liter-Auto ) nicht übersteigen, sind befristet steuerbefreit bis zu dem Zeitpunkt, an der erstmaligen Zulassung zum Verkehr auf öffentlichen Straßen mindestens die Grenzwerte für Euro 3 oder Euro 4 nach der bzw. 500 DM (5-Liter) erreicht. dem der Wert der Befreiung DM (3-Liter) Richtlinie 98/69/EG einhalten, sind befristet steuerbefreit bis zu dem Zeitpunkt, an dem Pkw, die zugleich alle Voraussetzungen für der Wert der Steuerbefreiung bei Euro 3 eine Steuerbefreiung als 3-Liter-Auto / 250 DM (Ottomotor) / 500 DM (Dieselmotor) 5-Liter-Auto und Euro 3 / Euro 4 erfüllen, erhalten die jeweilige Summe der und bei Euro DM (Ottomotor) / DM (Dieselmotor) erreicht. Die Erstzulassung vorgenannten Befreiungen. muß bei Euro 3 vor dem 1. Januar 2000 und bei Euro 4 vor dem 1. Januar 2005 liegen. Der Wert einer Steuerbefreiung wird immer Die bisherigen Emissionsgruppen D 3 und taggenau in einen fahrzeugbezogenen Befreiungszeitraum umgerechnet, der unab- D 4 gelten kraftfahrzeugsteuerlich als gleichwertig mit Euro 3 und Euro 4, wenn hängig von Halterwechsel oder vorübergehender Stillegung endet, aber längstens nur für den Fahrzeugtyp die Einhaltung aller erforderlichen Voraussetzungen rechtzeitig bis zum 31. Dezember 2005 dauern kann. Ermittelt wird die Dauer einer Steuerbefreiung nachgewiesen wurde. anhand des Hubraumes und der Steuersätze Pkw, deren Kohlendioxidemissionen - ermittelt nach der Richtlinie 93/116/EG 90 g/km mit Ottomotor und 27 DM für Pkw mit Diesel- je angefangene 100 cm 3 von 10 DM für Pkw ( 3-Liter-Auto ) oder bei erstmaliger Zulassung vor dem 1. Januar g/km ). Wegen des Ablauftermins aller motor (13,20 DM und 30,20 DM ab 1. Januar Steuer- befreiungen am 31. Dezember 2005 kann es je lungen für Fahrzeuge mit Verbrennungsmotor (Otto und Diesel) entsprechend. nach Hubraumgröße und Datum der erstmaligen Zulassung zum vorzeitigen Ende kommen. Zusätzliche Begünstigungen sind nicht vorgesehen. Nach Ablauf der befristeten Steuerbefreiungen für Euro 3 und Euro 4 sowie für Pkw, die ausschließlich über einen Antrieb 3-Liter-Autos sind je angefangene 100 cm 3 durch Elektromotor verfügen, der überwiegend aus mechanischem oder elektrochemi- begünstigte Steuersätze von 10 DM für Pkw mit Ottomotor und 27 DM für Pkw mit Dieselmotor anzuwenden. Ab 1. Januar 2004 sollen ab dem Tag der erstmaligen Zulassung für schem Energiespeicher gespeist wird, sind sich diese auf 13,20 DM und 30,20 DM erhöhen. Zu beachten ist, daß ein 5-Liter-Auto Befreiung gelten Steuersätze je angefangene fünf Jahre steuerbefreit. Nach Ablauf der nicht zwangsläufig Euro 3 oder Euro kg verkehrsrechtlich zulässiges Gesamtgewicht (bis kg: 22 DM / über kg einhalten muß. bis kg: 23,50 DM / über kg bis Bei der Verwendung alternativer Kraftstoffe kg: 25 DM). Die Steuer wird auf die (z.b. Erdgas oder Rapsöl) und bei Hybridfahrzeugen gelten die vorgenannten Rege- Hälfte des stufenweise berechneten Betrages ermäßigt. Besteuerung von Dieselmotoren Die Steuersätze für Pkw mit Dieselmotor sind seit Vergaserkraftstoff hätte im Ergebnis zu einem dem 1. Januar 1989 um 8,40 DM, seit dem 1. Juli nicht vertretbaren Steuervorteil für Pkw mit Dieselmotor geführt. Zur Vermeidung von Wettbewerbs um weiter 8,00 DM und seit dem 1. Januar 1994 nochmals um weitere 7,50 DM je angefangene 100 cm 3 Hubraum höher (insgesamt 23,90 steuerlichen Belastungsausgleich herzustellen. Die verzerrungen war es daher erforderlich, einen DM) als bei Pkw mit Ottomotor. Seit dem 1. Juli um jeweils 17,00 DM bzw. 23,90 DM höheren 1997 beträgt der Unterschied für Pkw, die mindestens die Euro2-Norm einhalten, insgesamt 17,00 gegenüber Vergaserkraftstoff geringere Mineral- Steuersätze für Pkw mit Dieselmotor gleichen die DM. Diese Besteuerung erklärt sich aus der differenzierten Mineralölsteuerbelastung. Die Mineral- Ausgleichsbeträge ergaben sich jeweils aus durchölsteuer auf Dieselkraftstoff pauschaliert aus. Die ölsteuer wurde in den Jahren 1989, 1991 und 1994 schnittlichen Vergleichsberechnungen. In dieser unterschiedlich stark angehoben. Die Erhöhung Besteuerung liegt keine Wertung, welche Motorentechnik für Umwelt- und Klimaschutz von größerer fiel für Dieselkraftstoff deutlich geringer aus als für Vergaserkraftstoff. Die höhere Mineralölsteuer für Bedeutung ist. 2 3

3 Der Schlüssel zur Steuer Das bei der Typgenehmigung festgestellte Durch einen Blick in den Fahrzeugbrief oder Emissionsverhalten wird bei Pkw in einer Schlüsselnummer ausgewiesen. Diese findet sich im Steuersatzes mit der Anzahl angefangener -schein und die Vervielfältigung des jeweiligen Fahrzeugbrief und -schein zu 1. Fahrzeug- und 100 cm 3 Hubraum kann die gegenwärtige und Aufbauart an der 5. und 6. Stelle. Außerdem künftige Steuer leicht ermittelt werden. können zusätzliche textliche Erläuterungen zu 5. Antriebsart wie z.b. OTTO/GKAT 51 von Stelle Bedeutung sein. In den nachfolgenden Übersichten sind für die jeweiligen Schlüsselnummern der Wert einer Steuerbefreiung und die Steuersätze dargestellt. Übersicht über die Werte der Steuerbefreiungen Fundstelle der Schlüsselnummer in den Fahrzeugpapieren Schlüssel-Nr. Emissionsgruppe bei Erstzulassung Stelle in den Fahrzeugpapieren für PKW bis bis bis für PKW mit Otto- / Dieselmotoren -DM- 30, 31, 44, 47, 67, 69 D 3 oder Euro / / - - / - 34, 35, 50, 52 5-Liter-Auto 500 / / - - / - 32, 33, 53, 56, 58, 60, D 4 oder Euro / 1.200*) - / - 62, 65 40, 41 3-Liter-Auto / , 37, 45, 48, 68, 70 D 3 oder Euro / / - - / - und 5-Liter-Auto 38, 39, 54, 57, 59, 61, D 4 oder Euro / 600 / / - 63, 66 und 5-Liter-Auto 1.700*) 42, 46 D 3 oder Euro / / und 3-Liter-Auto , 55, 64 D 4 oder Euro / 2.200*) / und 3-Liter-Auto *) Teilbetrag von 350 DM (Ottomotor) und 700 DM (Dieselmotor) ggf. erst nachträglich ab 1. Januar

4 Übersicht über die Steuersätze Emissionsgruppe Schlüssel-Nr. Geltungsdauer Steuersatz für PKW in den Fahrzeugpapieren je angefangene 100 cm 3 Hubraum - DM - Ottomotoren Dieselmotoren Euro 3, 30, 31, 32, 33, 36, bis ,00 27,00 Euro 4, 37, 38, 39, 40, 41, ab ,20 30,20 3-Liter-Auto 42, 43, 44, 45, 46, 47, 48, 53 bis 70 Euro 2 25, 26, 27, 35, 49, bis ,00 29,00 50, 51, 52 ab ,40 31,40 Euro 1 01, 02, 03 1, 2, 3, bis ,20 37,10 und 04 3, 09 3, 11, 12, 13, ab ,20 45,10 vergleichbare 14, 16, 18, 21, 22, ab ,60 53,50 28, 29, 34, 77 andere, die bei 10 3, 15 3, 17, 19, bis ,60 45,50 Ozonalarm 20, 23, 24 ab ,60 53,50 fahren dürfen ab ,20 65,10 (bedingt) schad- 03, 04, 05 4, 09 bis ,20 57,10 stoffarme, die ab ,20 65,10 bei Ozonalarm ab ,60 73,50 nicht fahren dürfen übrige 00, 05, 06, 07, bis ,60 65,50 08, 10, 15, 88 ab ,60 73,50 1) Bei einem Hubraum von mehr als cm 3 gilt die Schlüsselnummer uneingeschränkt als Nachweis, sofern diese vor dem 26. Juli 1995 zugewiesen wurde. 2) Bei einem Hubraum von bis cm 3 muß zusätzlich durch eine Herstellerbescheinigung nachgewiesen sein, daß eine der im Anhang zu 40 c Abs. 1 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) unter Nr (Anlage XXIII StVZO), Nr (Anhang III A Richtlinie 70/220/EWG) oder Nr (Richtlinie 91/441/EWG) genannten Anforderungen erfüllt ist. 3) Kraftfahrzeuge mit Ottomotor müssen nachweislich vor dem 26. Juli 1995 mit Katalysator und geregelter Gemischaufbereitung (GKAT) ausgerüstet worden sein. Der Nachweis gilt als erbracht, wenn im Fahrzeugbrief/-schein unter Ziffer 5 - Antriebsart - OTTO/GKAT und die Schlüsselnummer 51 eingetragen sind. Eine entsprechende Eintragung unter Ziffer 33 ist gleichwertig. 4) Gilt nur für Kraftfahrzeuge, die vor dem 1. Oktober 1986 erstmals zugelassen und vor dem 1. Januar 1988 als bedingt schadstoffarm A anerkannt wurden. Saisonkennzeichen Bei Zuteilung von Saisonkennzeichen, deren Betriebszeitraum jeweils auf einen nach vollen Monaten bemessenen zusammenhängenden Zeitraum eines jeden Jahres befristet ist, wird die Kraftfahrzeugsteuer tageweise berechnet. Zu entrichten ist die Steuer ebenfalls im voraus. Besteuerung von Oldtimer-Fahrzeugen Die Zuteilung der besonderen Oldtimer-Kennzeichen unterliegt einer pauschalen Kraftfahrzeugsteuer von 90 DM für Krafträder oder 375 DM für übrige Fahrzeuge. Die Voraussetzungen für die Anerkennung als Oldtimer sind in der StVZO geregelt. Wesentlich für die Zuteilung eines Oldtimer-Kennzeichens ist u.a., daß das Fahrzeug vor mindestens 30 Jahren erstmals zum Verkehr zugelassen wurde und vornehmlich zur Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes eingesetzt wird. Eine Begrenzung hinsichtlich der Jahresfahrleistung besteht nicht. 6 7

5 Herausgeber/ Gestaltung: Bildnachweis: Internet: Bundesministerium der Finanzen Referat Presse und Information Wilhelmstr Berlin Jürgen Flemnitz, BMF Berlin, Mai 2000

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