Die Besteuerung von Kraftfahrzeugen

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Die Besteuerung von Kraftfahrzeugen"

Transkript

1 Die Besteuerung von Kraftfahrzeugen ab 1. Juli 2009 Stand: Juni Der Gesetzgeber hat im Rahmen der Konjunkturpakete I und II wichtige Änderungen der Kraftfahrzeugsteuer bei Personenkraftwagen (Pkw) verabschiedet. * Dadurch soll ein wirksamer Beitrag zum Schutz des Klimas geleistet werden. Kernstück der Neuregelung ist die Besteuerung von Pkw nach dem CO 2 -Ausstoß. Außerdem ist eine befristete Steuerbefreiung für besonders schadstoffreduzierte Diesel-Pkw vorgesehen.

2 Inhaltsübersicht: Seite 1 Kraftfahrzeugsteuerlicher Begriff des Pkw 3 2 Duales Besteuerungssystem für Pkw ab 1. Juli CO 2 -bezogene Besteuerung für ab 1. Juli 2009 erstmals zugelassene Pkw 5 4 Befristete Steuerbefreiung für besonders schadstoffarme Diesel-Pkw 7 5 Befristete Steuerbefreiung für schadstoffarme Bestandsfahrzeuge 9 * Vgl. Artikel 2 und 4 Abs. 2 des Gesetzes zur Umsetzung steuerrechtlicher Regelungen des Maßnahmenpakets»Beschäftigung und Wachstumsstärkung«vom 21. Dezember 2008 (Bundesgesetzblatt 2008 Teil I S. 2896) und Gesetz zur Neuregelung der Kraftfahrzeugsteuer und Änderung anderer Gesetze vom 29. Mai 2009 (Bundesgesetzblatt 2009 Teil I S. 1170). 2

3 1 Kraftfahrzeugsteuerlicher Begriff des Pkw Sowohl die neue CO 2 -bezogene (vgl. hierzu Abschnitt 3) als auch die bisherige emissionsorientierte Kraftfahrzeugsteuer gelten allgemein für alle Pkw im Sinne des Kraftfahrzeugsteuergesetzes (KraftStG). Als Pkw sind danach Kraftfahrzeuge anzusehen, die nach ihrer Bauart und Ausstattung zur Beförderung von nicht mehr als neun Personen (einschließlich Fahrer) geeignet und bestimmt sind. Darunter fallen auch vorrangig zur Personenbeförderung konzipierte Geländewagen (»Off-roader«), so genannte Sport-Utility-Vehicles (SUV), Großraum-Limousinen, Kleinbusse und ähnliche Fahrzeuge (zum Beispiel so genannte Vans). Dies gilt unabhängig von dem verkehrsrechtlich zulässigen Gesamtgewicht. Keine Pkw im Sinne des KraftStG sind Wohnmobile (mit Ausnahme der so genannten»unechten Wohnmobile«, siehe unten). Als Pkw im Sinne des KraftStG gelten auch: Geländefahrzeuge und andere Fahrzeuge mit drei bis acht Sitzplätzen außer dem Fahrersitz, die verkehrsrechtlich der Klasse N1 (für die Güterbeförderung ausgelegte und gebaute Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zu 3,5 t), Aufbauarten BA (Lastkraftwagen) oder BB (Van = Lastkraftwagen mit Kastenaufbau), entsprechen. Dazu zählen zum Beispiel so genannte»pickup-fahrzeuge«mit Doppelkabine. Mehrzweckfahrzeuge, die verkehrsrechtlich nach Anhang II Abschnitt C Nr. 1 der Richtlinie 70 / 156 / EWG nicht als Fahrzeuge der Klasse M1 (für die Personenbeförderung ausgelegte und gebaute Kraftfahrzeuge mit höchstens acht Sitzplätzen außer dem Fahrersitz) gelten. Büro- und Konferenzmobile. Voraussetzung für die Einstufung eines Fahrzeugs als Pkw ist, dass die genannten Fahrzeuge vorrangig zur Personenbeförderung ausgelegt und gebaut sind. Das ist insbesondere dann der Fall, wenn die zur Personenbeförderung dienende Bodenfläche größer ist als die Hälfte der gesamten Nutzfläche des Fahrzeugs. Außerdem sind kraftfahrzeugsteuerlich als Pkw zu beurteilen: Sogenannte»Trikes«(dreirädrige Kraftfahrzeuge) und»quads«(kraftradähnliche Vierradkraftfahrzeuge), die zur Personenbeförderung geeignet und bestimmt sind. 3

4 »Unechte«, vor allem kleinere Wohnmobile (wohnmobilähnliche Fahrzeuge) mit Pkw-typischer Bauart, die den für Wohnmobilen maßgebenden Beschaffenheitskriterien nicht entsprechen, insbesondere weil der Wohnteil die relevante Stehhöhe von mindestens 1,70 Meter an der Kochgelegenheit und der Spüle nicht aufweist. Die Finanzämter sind in Bezug auf die Fahrzeugart nicht an die verkehrsrechtliche Einstufung durch die Zulassungsbehörden gebunden. Ein Fahrzeug, das die Zulassungsbehörden als Lkw einstufen, kann daher trotzdem nach dem Kraftfahrzeugsteuerrecht als Pkw gelten. 2 Duales Besteuerungssystem für Pkw ab 1. Juli Die vom Gesetzgeber beschlossene Neuausrichtung der Kraftfahrzeugsteuer für Pkw nach CO 2 -bezogenen Kriterien umfasst alle Pkw, die ab 1. Juli 2009 erstmals zugelassen werden. Pkw, die vor diesem Zeitpunkt (bis zum 30. Juni 2009) erstmals zugelassen worden sind sog. Bestands- und Altfahrzeuge, unterliegen zunächst unverändert der bisherigen Besteuerung. Diese Pkw werden voraussichtlich ab dem 1. Januar 2013 in die Systematik der CO 2 -orientierten Neuregelung überführt. Über die Ausgestaltung der künftigen Besteuerung dieser Fahrzeuge hat der Gesetzgeber allerdings noch nicht entschieden. Eine Besonderheit gilt für Pkw, die in der Zeit vom 5. November 2008 bis zum 30. Juni 2009 erstmals zugelassen worden sind. Solche Fahrzeuge unterliegen nach Ablauf der befristeten Steuerbefreiung für neue schadstoffarme Pkw (vgl. Abschnitt 5) ebenfalls der CO 2 -bezogenen Kraftfahrzeugsteuer. Dies gilt allerdings nur, soweit die Steuer niedriger ist als die Steuer auf der Grundlage des bisherigen Rechts (so genannte Günstigerprüfung). Der etwaige Steuerzuschlag für nicht besonders partikelreduzierte Diesel-Pkw ist jeweils zu berücksichtigen. Die Günstigerprüfung bedarf keines Antrags, sondern erfolgt von Amts wegen. Die Kraftfahrzeugsteuer ist mit Wirkung ab dem 1. Juli 2009 als Bundessteuer ausgestaltet. Ab diesem Zeitpunkt stehen dem Bund die Einnahmen hieraus zu. Gleichzeitig ist er für die Umsetzung der Gesetzesregelung zuständig. Dabei bedient sich der Bund im Zeitraum vom 1. Juli 2009 bis zum 30. Juni 2014 der Landesfinanzbehörden (Finanzämter), die insoweit als Bundesfinanzbehörden gelten. Für den Bürger ändert sich dadurch zunächst nichts, insbesondere bleibt das örtliche Finanzamt als Ansprechstelle erhalten. 4

5 3 co 2 -bezogene Besteuerung für ab 1. Juli erstmals zugelassene Pkw 3.1 Geltungsbereich Die CO 2 -bezogene Besteuerung gilt uneingeschränkt für alle Pkw, die ab dem 1. Juli 2009 erstmals zugelassen werden. Sie findet ferner auf Pkw Anwendung, die in der Zeit vom 5. November 2008 bis zum 30. Juni 2009 erstmals zugelassen wurden, wenn im Anschluss an die befristeten Steuerbefreiungen für neue schadstoffarme Pkw (vgl. Abschnitt 5) die Steuer auf der Grundlage des CO 2 -Ausstoßes niedriger ist als die Steuer auf der Grundlage des bisherigen Rechts (Besteuerung nach Hubraum und Schadstoffemissionen). Die am CO 2 -Austoß orientierte Besteuerung umfasst grundsätzlich alle Pkw (nicht nur Pkw mit Hubkolbenmotoren), unabhängig von ihrer jeweiligen fahrzeugtechnischen Konzeption. Auch zum Beispiel Pkw mit Wankelmotoren (Drehkolbenmotoren), die nach dem bisherigen Recht nach dem Gesamtgewicht zu besteuern waren, fallen darunter. Bei diesen Fahrzeugen ist als Hubraum das doppelte Nenn-Kammervolumen anzusetzen. Die Besteuerung nach dem CO 2 -Ausstoß gilt unabhängig vom verwendeten Kraftstoff. Auch Hybridfahrzeuge werden nach der CO 2 -Emission besteuert. Pkw, die mit Erdgas oder Flüssiggas betrieben werden, werden wie Pkw mit Benzinmotor behandelt. Pkw mit Hybridantrieb oder Vielstoffmotor (Elsbettmotor) sowie mit Pflanzenöl betriebene Pkw werden wie Diesel-Pkw besteuert. Nicht unter die CO 2 -Besteuerung fallen jedoch Elektrofahrzeuge. Diese Fahrzeuge mit Antrieb ausschließlich durch Elektromotoren, die ganz oder überwiegend aus mechanischen oder elektrochemischen Energiespeichern gespeist werden, sind wie bisher für einen Zeitraum von fünf Jahren steuerbefreit. Sie unterliegen danach der Besteuerung nach dem Fahrzeuggewicht, wobei die Steuer auf die Hälfte ermäßigt wird. 3.2 Bemessungsgrundlage Die CO 2 -bezogene Kraftfahrzeugsteuer bemisst sich nach der Kohlendioxidemission (CO 2 -Emission) und dem Hubraum des jeweiligen Pkw. Die Zulassungsbehörden dürfen Fahrzeuge erst zum Verkehr auf öffentlichen Straßen zulassen, wenn die Besteuerungsgrundlagen insbesondere die CO 2 -Emissionen festgestellt und in der Zulassungsbescheinigung Teil I Fahrzeugschein (Feld V.7) ausgewiesen sind. Daneben muss nachgewiesen sein, dass die Vorschriften über die Kraftfahrzeugsteuer erfüllt sind. Für die Beurteilung der emissionsbezogenen Be- 5

6 steuerungsgrundlagen sind die Zulassungsbehörden zuständig. Die Finanzämter sind an diese Feststellungen anders als an die verkehrsrechtliche Einstufung gebunden. Bei etwaigen Zweifeln an der Richtigkeit der Einstufung eines Pkw sollte sich der Halter daher an die zuständige Zulassungsbehörde und nicht an das Finanzamt wenden. 3.3 Steuertarif Die Höhe der Steuer wird durch drei Elemente bestimmt. Sockelbetrag (Mindeststeuer), gestaffelt nach Antriebsart und Hubraum: Pkw mit Fremdzündungsmotor (Benzin-Pkw): 2,00 Euro je angefangene 100 cm³ Hubraum, Pkw mit Selbstzündungsmotor (Diesel-Pkw): 9,50 Euro je angefangene 100 cm³ Hubraum. Die unterschiedliche Höhe der hubraumbezogenen Steuersätze ist im Energiesteuervorteil für Dieselkraftstoff begründet. Die Energiesteuer (früher Mineralölsteuer) wurde in der Vergangenheit für Benzin (Vergaserkraftstoff) stärker angehoben als für Dieselkraftstoff. Dies würde zu Wettbewerbsverzerrungen führen. Daher war ein entsprechender Belastungsausgleich über die Kraftfahrzeugsteuer notwendig. CO 2 -Freibetrag Der Ausstoß einer Grundmenge von CO 2, die sich an den ordnungsrechtlichen Vorgaben der Europäischen Union orientiert, bleibt steuerfrei. Die Freibeträge unterscheiden sich nach dem Zeitpunkt der erstmaligen Zulassung des Pkw wie folgt: Zulassung bis zum 31. Dezember 2011: 120 g / km Zulassung ab dem 1. Januar 2012: 110 g / km Zulassung ab dem 1. Januar 2014: 95 g / km Linearer CO 2 -Steuersatz Jedes über die oben genannten CO 2 -Freibeträge hinausgehende Gramm CO 2 pro Kilometer wird mit 2,00 Euro je g / km gleichmäßig belastet. Die CO 2 -Emissionen werden nach der Richtlinie 93 / 116 / EG der Kommission vom 17. Dezember 1993 zur Anpassung der Richtlinie 80 / 1268 / EWG des Rates über den 6

7 Kraftstoffverbrauch von Kraftfahrzeugen an den technischen Fortschritt (ABl. EG Nr. L 329 S. 39) in der jeweils geltenden Fassung ermittelt. Beispiele a) Ein Benzin-Pkw (Hubraum cm³) wird am 17. Juli 2009 erstmals zugelassen. Der CO 2 -Ausstoß beträgt 178 g / km. Die jährliche Kraftfahrzeugsteuer berechnet sich wie folgt: Sockelbetrag: CO 2 -Komponente: Jahressteuer: 2,00 Euro 20 = 40,00 Euro 2,00 Euro 58 (178. /. 120) = 116,00 Euro 156,00 Euro b) Ein Pkw mit Dieselmotor (Hubraum cm³) wird am 22. Juli 2009 erstmals zugelassen. Der CO 2 -Ausstoß beträgt 227 g / km. Die jährliche Kraftfahrzeugsteuer berechnet sich wie folgt: Sockelbetrag: CO 2 -Komponente: Jahressteuer: 9,50 Euro 30 = 285,00 Euro 2,00 Euro 107 (227. /. 120) = 214,00 Euro 499,00 Euro 4 befristete Steuerbefreiung für besonders schadstoffarme Diesel-Pkw Besonders schadstoffreduzierte Diesel-Pkw, die in der Zeit vom 1. Juli 2009 bis zum 31. Dezember 2013 erstmals zugelassen werden, sind zeitlich befristet von der Steuer befreit ( 3 b KraftStG). Voraussetzung ist aber, dass der Pkw nach Feststellung der Zulassungsbehörde ab dem Tag der erstmaligen Zulassung vorzeitig den strengen emissionsbezogenen Anforderungen der Euro 6-Norm entspricht. Der Schadstoff- Emissionsstandard wird anhand von Schlüsselnummern bei allen Pkw in den Fahrzeugpapieren dokumentiert (vgl. hierzu auch Abschnitt 3.2). Die befristete Steuerbefreiung beginnt am Tag der erstmaligen Zulassung des begünstigten Diesel-Pkw, frühestens jedoch am 1. Januar Sie endet, sobald die Steuerersparnis ausgehend von den jeweiligen CO 2 -bezogenen Steuertarifen nach 9 Abs. 1 Nr. 2 b KraftStG den Betrag von 150 Euro erreicht hat. Die Befreiung wird für jedes Fahrzeug nur einmal gewährt. Die Steuerbefreiung läuft in jedem Fall spätestens am 31. Dezember 2013 aus, auch wenn dadurch der Befreiungsvorteil nicht voll ausgeschöpft werden kann (Kappung). 7

8 Beispiel Ein Diesel-Pkw mit einem Hubraum von cm³ und einem CO 2 -Ausstoß von 150 g / km, der die Euro 6-Norm erfüllt, wurde am 10. Juli 2009 erstmals zum Verkehr zugelassen. Der Pkw unterliegt vom 10. Juli 2009 bis zum 31. Dezember 2010 der Besteuerung auf der Grundlage des CO 2 -bezogenen Tarifs (Jahressteuer 250 Euro). Das Halten des Pkw ist in der Zeit vom 1. Januar 2011 bis 7. August 2011 steuerbefreit; dies entspricht einem Befreiungsvorteil von 150 Euro. Anschließend unterliegt der Pkw wieder der regulären Besteuerung nach dem CO 2 -bezogenen Steuertarif (Jahressteuer 250 Euro). Die befristete Steuerbefreiung für besonders schadstoffreduzierte Diesel-Pkw ist objektbezogen. Das bedeutet, die Befreiung ist an das jeweilige Fahrzeug gebunden und kommt dem jeweiligen Halter zugute. Bei einer Veräußerung des Fahrzeugs fällt die befristete Befreiung nicht weg sondern geht hinsichtlich ihrer Restlaufzeit auf den neuen Halter über. Wird ein begünstigter Diesel-Pkw in der Zeit vom 1. Juli 2009 bis zum 31. Dezember 2010 erstmals zugelassen und findet in dieser Zeit ein Halterwechsel statt, steht die Steuerbefreiung demjenigen zu, auf den das Fahrzeug am 1. Januar 2011 zugelassen ist. Ist das Fahrzeug an diesem Stichtag außer Betrieb gesetzt, wird die befristete Befreiung dem Halter gewährt, für den das Fahrzeug danach wieder zugelassen wird. Eine Änderung der Steuerfestsetzung für frühere Halter kommt nicht in Betracht. Die Zeiten der Außerbetriebsetzung eines Pkw und die Zeiten außerhalb des auf einem Saisonkennzeichen angegebenen Betriebszeitraums (so genannter negativer Betriebszeitraum) haben keine Auswirkungen auf die befristeten Steuerbefreiungen. Das Ende des Befreiungszeitraums wird also insoweit nicht hinausgeschoben. Die befristete Steuerbefreiung gilt nicht für Diesel-Pkw, denen von den Zulassungsbehörden Oldtimer-Kennzeichen oder rote Kennzeichen zur wiederkehrenden Verwendung zugeteilt sind. Die Besteuerung der begünstigten Diesel-Pkw nach Ablauf des Befreiungszeitraums erfolgt mit den regulären CO 2 -bezogenen Tarifen (vgl. Abschnitt 3). 8

9 5 befristete Steuerbefreiung für schadstoffarme Bestandsfahrzeuge 5.1 Erstzulassung zwischen 5. November und 3 0. Juni Schadstoffarme Neuwagen mit Diesel- oder Benzinantrieb, die bereits in der Zeit vom 5. November 2008 bis zum 30. Juni 2009 erstmals zugelassen wurden (Bestandsfahrzeuge), können unter bestimmten Voraussetzungen befristet von der Kraftfahrzeugsteuer befreit werden. Hierzu gilt Folgendes: Ein Pkw, der die seit 1. Januar 2006 obligatorische Euro 4-Abgasnorm erfüllt, wird für ein Jahr ab dem Tag der erstmaligen Zulassung nicht besteuert. Ein Pkw, der ab dem Tag der Erstzulassung nach Feststellung der Zulassungsbehörde bereits die strengen emissionsbezogenen Anforderungen der Euro 5- oder Euro 6-Norm (verbindlich ab 2011 beziehungsweise 2015) einhält, ist für maximal zwei Jahre von der Steuer befreit. Die Steuerbefreiungen enden in allen Fällen spätestens am 31. Dezember 2010, selbst wenn dadurch der Begünstigungszeitraum nicht voll ausgeschöpft werden kann (Kappung). Beispiel Ein besonders schadstoffarmer Pkw, der die Euro 5-Abgasnorm erfüllt, wird am 30. Juni 2009 erstmals zugelassen. Der Pkw ist in der Zeit vom 30. Juni 2009 bis zum 31. Dezember 2010 (rund eineinhalb Jahre) steuerbefreit. Die Besteuerung der begünstigten Pkw erfolgt nach Ablauf des Befreiungszeitraums mit den regulären CO 2 -bezogenen Tarifen, wenn diese Steuer nach neuem Recht niedriger ist als die Steuer nach der alten Regelung. Ansonsten gelten die regulären emissionsbezogenen Steuersätze (vgl. Abschnitt 2). Die befristeten Steuerbefreiungen für neue schadstoffarme Pkw sind objektbezogen. Das bedeutet, die Befreiungen sind an das jeweilige Fahrzeug gebunden und kommen dem jeweiligen Halter zugute. Bei einer Veräußerung des Fahrzeugs entfällt die befristete Steuerbefreiung nicht, sondern geht für die Restlaufzeit auf den neuen Halter über. 9

10 5.2 Erstzulassung vor dem 5. November Besonders schadstoffarme Pkw, die vor dem 5. November 2008 erstmals zugelassen wurden und ab dem Tag der Erstzulassung die emissionsbezogenen Anforderungen der Euro 5-oder Euro 6-Norm erfüllen, sind aus Vertrauensschutzgründen ab 1. Januar 2009 für die Dauer eines Jahres von der Steuer befreit. Die Steuerbefreiung gilt in diesen Fällen für den Halter, auf den das Fahrzeug am 5. November 2008 zugelassen war. Bei einem Fahrzeug, das am 5. November 2008 außer Betrieb gesetzt war, steht sie dem Halter zu, auf den das Fahrzeug nach diesem Stichtag wieder zugelassen wird. Eine Steuervergünstigung für frühere Halter kommt nicht in Betracht. Dies gilt selbst dann nicht, wenn ein früherer Halter für das Fahrzeug Kraftfahrzeugsteuer entrichtet hat. Die Besteuerung der vor dem 5. November 2008 erstmals zugelassenen begünstigten Pkw nach Ablauf des Befreiungszeitraums richtet sich nach den regulären emissionsbezogenen Steuersätzen (Benzin-Pkw: 6,75 Euro; Diesel-Pkw: 15,44 Euro; jeweils je angefangene 100 cm³ Hubraum). 5.3 Sonstige Besteuerungskriterien Die Zeiten der Außerbetriebsetzung und die Zeiten außerhalb des auf einem Saisonkennzeichen angegebenen Betriebszeitraums (so genannter negativer Betriebszeitraum) haben keine Auswirkungen auf die Steuerbefreiungen der Unterabschnitte 5.1 und Nr Das Ende des Befreiungszeitraums wird also insoweit nicht hinausgeschoben. Die befristeten Steuerbefreiungen für schadstoffarme Neufahrzeuge (Unterabschnitte Nr. 5.1 und Nr. 5.2) beziehen sich nur auf die Kraftfahrzeugsteuer auf der Grundlage der regulären Steuertarife. Sie werden daher in den Fällen des Steuerzuschlags für nicht besonders partikelreduzierte Diesel-Pkw nach 9 a KraftStG entsprechend gemindert (verkürzter Befreiungszeitraum). Beispiel Ein nicht besonders partikelreduzierter Diesel-Pkw (Hubraum cm³), der die Euro 4-Abgasnorm erfüllt, wird am 30. Juni 2009 erstmals zugelassen. Das Halten dieses Pkw ist ab 30. Juni 2009 nicht für ein ganzes Jahr, sondern nur für die Dauer von 339 Tagen steuerbefreit. 10

11 Die befristeten Steuerbefreiungen gelten nicht für Pkw, denen von den Zulassungsbehörden Oldtimer-Kennzeichen oder rote Kennzeichen zur wiederkehrenden Verwendung zugeteilt sind. 11

12 Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Ihr Finanzamt oder an das Finanzministerium Baden-Württenberg Neues Schloss Schlossplatz Stuttgart Telefon Telefax

Bayerisches Staatsministerium der Finanzen. Steuerinformationen. Die Kraftfahrzeugsteuer. und Wohnmobile. Steuersätze und Steuerbefreiungen

Bayerisches Staatsministerium der Finanzen. Steuerinformationen. Die Kraftfahrzeugsteuer. und Wohnmobile. Steuersätze und Steuerbefreiungen Bayerisches Staatsministerium der Finanzen Steuerinformationen Die Kraftfahrzeugsteuer für Pkw und Wohnmobile Steuersätze und Steuerbefreiungen Vorwort 3 Mobilität ist heute eine elementare Grundlage

Mehr

Kfz-Steuer für Pkw: Weniger Schadstoffe - weniger Steuern

Kfz-Steuer für Pkw: Weniger Schadstoffe - weniger Steuern Kfz-Steuer für Pkw: Weniger Schadstoffe - weniger Steuern 1 Weniger Schadstoffe - weniger Steuern Personenkraftwagen (Pkw) mit niedrigen Emissionen oder niedrigem Verbrauch ermittelt Erwerb von Pkw sein,

Mehr

KFZ-Steuer-Übersicht 2009

KFZ-Steuer-Übersicht 2009 KFZ-Steuer-Übersicht 2009 Die Kfz-Steuer wird nach der Schadstoffklasse eines PKWs berechnet. Die dazugehörige Schlüsselnummer findet man in der neuen Zulassungsbescheinigung im Feld 14.1 bzw. im "alten"

Mehr

Bayerisches Staatsministerium der Finanzen. Steuerinformationen. Die Kraftfahrzeugsteuer. und Wohnmobile. Steuersätze und Steuerbefreiungen

Bayerisches Staatsministerium der Finanzen. Steuerinformationen. Die Kraftfahrzeugsteuer. und Wohnmobile. Steuersätze und Steuerbefreiungen Bayerisches Staatsministerium der Finanzen Steuerinformationen Die Kraftfahrzeugsteuer für Pkw und Wohnmobile Steuersätze und Steuerbefreiungen Vorwort Mobilität ist heute eine elementare Grundlage unserer

Mehr

Der aktuelle. Tipp. Der kraftfahrzeugsteuerliche Begriff des Pkw. Der Finanzminister informiert: MERKBLATT. zur Besteuerung von Kraftfahrzeugen

Der aktuelle. Tipp. Der kraftfahrzeugsteuerliche Begriff des Pkw. Der Finanzminister informiert: MERKBLATT. zur Besteuerung von Kraftfahrzeugen 1 Der aktuelle Der Finanzminister informiert: Tipp INFORMATIONEN ZUR AKTUELLEN RECHTSLAGE BEI DER KRAFTFAHRZEUGSTEUER MERKBLATT zur Besteuerung von Kraftfahrzeugen Mit dem Kraftfahrzeugsteueränderungsgesetz

Mehr

Ausgabe 2001 Achtung: Lithozeile druckt nicht mit. Dokument ist ohne Überfüllung angelegt

Ausgabe 2001 Achtung: Lithozeile druckt nicht mit. Dokument ist ohne Überfüllung angelegt K l a r s i c h t Diese Druckschrift wird im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit des Bundesministeriums der Finanzen herausgegeben. Sie wird kostenlos abgegeben und ist nicht zum Verkauf bestimmt. Sie darf

Mehr

Kfz-Steuer. Für die Ermittlung des jeweiligen Steuersatzes sind die Eintragungen in den Fahrzeugpapieren

Kfz-Steuer. Für die Ermittlung des jeweiligen Steuersatzes sind die Eintragungen in den Fahrzeugpapieren Mitgliedermitteilung für Vertragsanwälte Nr. V.1/2014 Dö Kfz-Steuer Das Halten von Fahrzeugen zum Verkehr auf öffentlichen Straßen unterliegt der Kraftfahrzeugsteuer. Die Höhe der zu entrichtenden Kraftfahrzeugsteuer

Mehr

Kfz-Steuer. Für die Ermittlung des jeweiligen Steuersatzes sind die Eintragungen in den Fahrzeugpapieren

Kfz-Steuer. Für die Ermittlung des jeweiligen Steuersatzes sind die Eintragungen in den Fahrzeugpapieren Mitgliedermitteilung Nr. V.1/2014 Dö Kfz-Steuer Das Halten von Fahrzeugen zum Verkehr auf öffentlichen Straßen unterliegt der Kraftfahrzeugsteuer. Die Höhe der zu entrichtenden Kraftfahrzeugsteuer wird

Mehr

Kfz-Steuer für Wohnmobile

Kfz-Steuer für Wohnmobile Kfz-Steuer für Wohnmobile Neue Steuersätze für Wohnmobile gültig ab 1. Januar 2006 Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe Zentralverband Impressum Herausgeber: Verfasser: Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe e.v. Zentralverband

Mehr

KFZ-Steuertabellen. Befreiungen gem. 3 b

KFZ-Steuertabellen. Befreiungen gem. 3 b KFZ-Steuertabellen Befreiungen gem. 3 b Euro 3 Schlüsselnummern: 30, 31, 44, 47, 67, 69 Voraussetzung: erstmalige Zulassung vor dem 1.1.2001 Höhe 250,00 DM Otto DM Diesel aber: Befristung wirkt sich aber

Mehr

Schadstoff- "Schlüsselnummern"/ Steuersätze / Befristete Steuerbefreiungen

Schadstoff- Schlüsselnummern/ Steuersätze / Befristete Steuerbefreiungen šxžâ @Ίžškš ä  Â@xÎx@ Âäk ÅÎk kâ ers. Stand 5/99 Stand 01/00 Schadstoff- ""/ Steuersätze / Befristete Steuerbefreiungen Seit dem 01.07.97 wird die Kfz.-Steuer nicht nur nach dem Hubraum bemessen, sondern

Mehr

Kraftfahrzeugsteuer. Steuerförderung von Diesel-Pkw mit Rußpartikelfiltern

Kraftfahrzeugsteuer. Steuerförderung von Diesel-Pkw mit Rußpartikelfiltern Kraftfahrzeugsteuer Steuerförderung von Diesel-Pkw mit Rußpartikelfiltern Das Vierte Gesetz zur Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes vom 24. März 2007 wurde am 30. März 2007 im Bundesgesetzblatt verkündet

Mehr

Ausgabe 2003 Achtung: Lithozeile druckt nicht mit. Dokument ist ohne Überfüllung angelegt. 10900

Ausgabe 2003 Achtung: Lithozeile druckt nicht mit. Dokument ist ohne Überfüllung angelegt. 10900 K l a r s i c h t Diese Druckschrift wird im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit des Bundesministeriums der Finanzen herausgegeben. Sie wird kostenlos abgegeben und ist nicht zum Verkauf bestimmt. Sie darf

Mehr

Steuern. Kfz-Steuer für Pkw

Steuern. Kfz-Steuer für Pkw Steuern Kfz-Steuer für Pkw 3 Inhaltsverzeichnis Mehr Technik für Umwelt und weniger Steuer..............................4 Die Vergünstigungen............................ 4 Dieselmotoren...................................

Mehr

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung kraftfahrzeugsteuerlicher Vorschriften auch hinsichtlich der Wohnmobilbesteuerung

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung kraftfahrzeugsteuerlicher Vorschriften auch hinsichtlich der Wohnmobilbesteuerung Deutscher Bundestag Drucksache 16/519 16. Wahlperiode 02. 02. 2006 Gesetzentwurf des Bundesrates Entwurf eines Gesetzes zur Änderung kraftfahrzeugsteuerlicher Vorschriften auch hinsichtlich der Wohnmobilbesteuerung

Mehr

Kraftfahrzeugsteuerrecht für Fahrlehrer

Kraftfahrzeugsteuerrecht für Fahrlehrer Inhaltsverzeichnis Kraftfahrzeugsteuerrecht für Fahrlehrer von Rüdiger Golchert Rechtsanwalt A. Einleitung...2 B. Hauptteil...2 I. Der Kraftfahrzeugsteuertatbestand...2 1. Steuergegenstand...2 a. Grundsatz...2

Mehr

E-Kennzeichen. Das E-Kennzeichen wird nur auf Antrag zugeteilt!

E-Kennzeichen. Das E-Kennzeichen wird nur auf Antrag zugeteilt! E-Kennzeichen Mit der 50. Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften wird zur Förderung einer nachhaltigen umwelt- und klimafreundlichen Mobilität eine Kennzeichnungsregelung geschaffen,

Mehr

16 Fragen und Antworten zu Oldtimern und der neuen Oldtimer-Richtlinie

16 Fragen und Antworten zu Oldtimern und der neuen Oldtimer-Richtlinie Informationsdienst der GTÜ aus dem Bereich der amtlichen Fahrzeugüberwachung 16 Fragen und Antworten zu Oldtimern und der neuen Oldtimer-Richtlinie Mit der neuen Oldtimer-Richtlinie kommen ab November

Mehr

Ermittlung der zur Personenbeförderung dienenden Bodenfläche gemäß der Änderung im KraftStG vom für die sog. Pick Up.

Ermittlung der zur Personenbeförderung dienenden Bodenfläche gemäß der Änderung im KraftStG vom für die sog. Pick Up. Ermittlung der zur Personenbeförderung dienenden Bodenfläche gemäß der Änderung im KraftStG vom 22.12.2006 für die sog. Pick Up. Auszug aus dem Gesetz: Artikel 1 (2 a) Als Personenkraftwagen gelten auch

Mehr

Ein Service des Bundesministeriums der Justiz in Zusammenarbeit mit der juris GmbH - 1 Anwendungsbereich

Ein Service des Bundesministeriums der Justiz in Zusammenarbeit mit der juris GmbH -  1 Anwendungsbereich Ein Service des Bundesministeriums der Justiz in Zusammenarbeit mit der juris GmbH - www.juris.de Fünfunddreißigste Verordnung zur Durchführung des Bundes- Immissionsschutzgesetzes (Verordnung zur Kennzeichnung

Mehr

Info der Zulassungsbehörde Ebersberg. Plaketten zur Kennzeichnung emissionsarmer Fahrzeuge (Feinstaubplaketten)

Info der Zulassungsbehörde Ebersberg. Plaketten zur Kennzeichnung emissionsarmer Fahrzeuge (Feinstaubplaketten) Info der Zulassungsbehörde Ebersberg Plaketten zur Kennzeichnung emissionsarmer Fahrzeuge (Feinstaubplaketten) Mit der Verordnung zum Erlass und zur Änderung von Vorschriften über die Kennzeichnung emissionsarmer

Mehr

H I 2 - j/14 Fachauskünfte: (0711) Bestand an Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeuganhängern am 1. Januar 2014

H I 2 - j/14 Fachauskünfte: (0711) Bestand an Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeuganhängern am 1. Januar 2014 Artikel-Nr. 3563 14001 Verkehr H I 2 - j/14 Fachauskünfte: (0711) 641-27 39 28.10.2014 Bestand an n und Kraftfahrzeuganhängern am 1. Januar 2014 Die Zahlen des vorliegenden Berichts beziehen sich auf Fahrzeuge

Mehr

Befreiung für land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen nach 3 Nr. 7 Satz 1 Buchstabe a Kraftfahrzeug steuergesetz

Befreiung für land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen nach 3 Nr. 7 Satz 1 Buchstabe a Kraftfahrzeug steuergesetz Befreiung für land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen nach 3 Nr. 7 Satz 1 Buchstabe a Kraftfahrzeug steuergesetz Stand: September 2012 I. Anwendungsbereich der Befreiungsvorschrift 2 1 Die Befreiungsvorschrift

Mehr

Kfz-Steuer für Nutzfahrzeuge.

Kfz-Steuer für Nutzfahrzeuge. K l a r s i c h t Diese Druckschrift wird im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit des Bundesministeriums der Finanzen herausgegeben. Sie wird kostenlos abgegeben und ist nicht zum Verkauf bestimmt. Sie darf

Mehr

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Zweiten Verkehrsteueränderungsgesetzes

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Zweiten Verkehrsteueränderungsgesetzes Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Zweiten Verkehrsteueränderungsgesetzes A. Problem und Ziel Zur Einführung einer Infrastrukturabgabe mit dem Ziel, einen Übergang

Mehr

Kraftfahrzeugsteuergesetz (KraftStG 2002)

Kraftfahrzeugsteuergesetz (KraftStG 2002) Kraftfahrzeugsteuergesetz 2002 1 (KraftStG 2002) In der Fassung der Bekanntmachung vom 26. September 2002 (BGBl. I S. 3818) Zuletzt geändert durch Artikel 11 des Gesetzes vom 20. Dezember 2007 (BGBl. I

Mehr

Entwurf eines Sechsten Gesetzes zur Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes

Entwurf eines Sechsten Gesetzes zur Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Sechsten Gesetzes zur Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes A. Problem und Ziel Die verpflichtende Einführung der weltweit harmonisierten Testprozedur

Mehr

Bis zum Jahr 2033 sind zusätzlich alle bisher unbefristet ausgestellte Führerscheindokumente erstmalig umzutauschen.

Bis zum Jahr 2033 sind zusätzlich alle bisher unbefristet ausgestellte Führerscheindokumente erstmalig umzutauschen. Wesentliche Änderungen auszugsweise: Befristung des Führerscheindokumentes Ab dem 19.01.2013 ausgestellte Führerscheindokumente, die bisher unbefristet erteilt wurden, werden auf die nach EU-Recht maximal

Mehr

KFZ-Experten Unfallgutachten Wertgutachten Technische Gutachten UVV-Prüfung Oldtimerbewertung Gerichtsgutachten

KFZ-Experten Unfallgutachten Wertgutachten Technische Gutachten UVV-Prüfung Oldtimerbewertung Gerichtsgutachten 16 Fragen und Antworten zu Oldtimern und der neuen Oldtimer-Richtlinie Mit der neuen Oldtimer-Richtlinie kommen ab November 2011 auf die Oldtimerfahrer verschiedene Änderungen zu. Diese Änderungen wurden

Mehr

Dieses Dokument ist lediglich eine Dokumentationsquelle, für deren Richtigkeit die Organe der Gemeinschaften keine Gewähr übernehmen

Dieses Dokument ist lediglich eine Dokumentationsquelle, für deren Richtigkeit die Organe der Gemeinschaften keine Gewähr übernehmen 1999L0100 DE 31.12.1999 000.001 1 Dieses Dokument ist lediglich eine Dokumentationsquelle, für deren Richtigkeit die Organe der Gemeinschaften keine Gewähr übernehmen "B RICHTLINIE 1999/100/EG DER KOMMISSION

Mehr

Informationen zur Kraftfahrzeugsteuer Inhaltsverzeichnis

Informationen zur Kraftfahrzeugsteuer Inhaltsverzeichnis Informationen zur Kraftfahrzeugsteuer Inhaltsverzeichnis Informationen zur Kraftfahrzeugsteuer... 1 1. Abbildungsverzeichnis... 2 2. Anmeldung... 3 3. Steuerbescheid... 4 4. Steuergegenstand... 4 5. Steuerschuldner...

Mehr

2. Bei der Berechnung der Kabinenfläche ist der Raum für die Pedale miteinzubeziehen.

2. Bei der Berechnung der Kabinenfläche ist der Raum für die Pedale miteinzubeziehen. FG München, Urteil v. 24.06.2015 4 K 1478/13 Titel: (Kraftfahrzeugsteuer: Abgrenzung zwischen einem PKW und einem LKW bei Pickup- Fahrzeugen (Dodge RAM) - Übergangsfall: Anwendung des Tarifs für PKW in

Mehr

B E S C H L U S S. In dem Verfahren. Aussetzung der Vollziehung (Kraftfahrzeugsteuer)

B E S C H L U S S. In dem Verfahren. Aussetzung der Vollziehung (Kraftfahrzeugsteuer) FINANZGERICHT DÜSSELDORF 8 V 2091/06 A (Verk) B E S C H L U S S In dem Verfahren "A" - Antragstellerin Prozessvertreter: gegen - Antragsgegner wegen Aussetzung der Vollziehung (Kraftfahrzeugsteuer) hat

Mehr

Die Feinstaubplakette

Die Feinstaubplakette Die Feinstaubplakette Ausgabe von Feinstaubplaketten ab dem 01.03.2007 durch Zulassungsbehörden (im Kreis Offenbach ab dem 07.05.2007 auch durch das Bürgerbüro im Foyer des Kreishauses), TÜV, DEKRA, GTÜ,

Mehr

Kraftfahrzeugsteuer-Durchführungsverordnung (KraftStDV)

Kraftfahrzeugsteuer-Durchführungsverordnung (KraftStDV) Kraftfahrzeugsteuer-Durchführungsverordnung (KraftStDV) KraftStDV Ausfertigungsdatum: 03.07.1979 Vollzitat: "Kraftfahrzeugsteuer-Durchführungsverordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 26. September

Mehr

Zulassungsfreie Fahrzeuge mit amtlichen Kennzeichen

Zulassungsfreie Fahrzeuge mit amtlichen Kennzeichen Herzlich Willkommen zur Veranstaltung Zulassungsfreie Fahrzeuge mit amtlichen Kennzeichen 1 Zulassung Kfz und ihre Anhänger, die auf öffentlichen Straßen in Betrieb gesetzt werden sollen, müssen von der

Mehr

DEUTSCHES KRAFTFAHRZEUGGEWERBE Zentralverband Recht, Steuern, Tarife

DEUTSCHES KRAFTFAHRZEUGGEWERBE Zentralverband Recht, Steuern, Tarife DEUTSCHES KRAFTFAHRZEUGGEWERBE Zentralverband Recht, Steuern, Tarife Fragen und Antworten zur Barförderung der Nachrüstung von Dieselpartikelfiltern für Pkw und leichte Nutzfahrzeuge in der Zeit vom 01.

Mehr

Kraftfahrzeugsteuergesetz

Kraftfahrzeugsteuergesetz Kraftfahrzeugsteuergesetz KraftStG Ausfertigungsdatum: 21.12.1927 Vollzitat: "Kraftfahrzeugsteuergesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 26. September 2002 (BGBl. I S. 3818), das zuletzt durch Artikel

Mehr

22 Fragen und Antworten zur neuen Zulassungsverordnung und Oldtimern

22 Fragen und Antworten zur neuen Zulassungsverordnung und Oldtimern Brancheninformationsdienst der GTÜ aus dem Bereich der amtlichen Fahrzeugüberwachung Ausgabe 01/2007 22 Fragen und Antworten zur neuen Zulassungsverordnung und Oldtimern Mit der neuen Fahrzeug-Zulassungsverordnung

Mehr

Mit dem E Kennzeichen versehene Fahrzeuge dürfen soweit die Straßenverkehrsbehörden entsprechende Regelungen erlassen haben

Mit dem E Kennzeichen versehene Fahrzeuge dürfen soweit die Straßenverkehrsbehörden entsprechende Regelungen erlassen haben E Kennzeichen Mit der 50. Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften wird zur Förderung einer nachhaltigen umwelt und klimafreundlichen Mobilität eine Kennzeichnungsregelung geschaffen,

Mehr

Steuerrecht Frankreich: Besteuerung der Vergütung von Arbeitnehmern in Frankreich. Besteuerung der Vergütung von Arbeitnehmern in Frankreich

Steuerrecht Frankreich: Besteuerung der Vergütung von Arbeitnehmern in Frankreich. Besteuerung der Vergütung von Arbeitnehmern in Frankreich Steuerrecht Frankreich: Besteuerung der Vergütung von Arbeitnehmern in Frankreich Besteuerung der Vergütung von Arbeitnehmern in Frankreich Sind Ihre Arbeitnehmer auf dem französischen Staatsgebiet tätig?

Mehr

Neuregelung der Besteuerung von Pensionen ab durch das Alterseinkünftegesetz

Neuregelung der Besteuerung von Pensionen ab durch das Alterseinkünftegesetz Neuregelung der Besteuerung von Pensionen ab 01.01.2005 durch das Alterseinkünftegesetz 1. Mit der Entscheidung vom 06.03.2002 hat das Bundesverfassungsgericht die Besteuerung der Pensionen im Vergleich

Mehr

Anwendung der einkommensteuerlichen und lohnsteuerlichen Vorschriften

Anwendung der einkommensteuerlichen und lohnsteuerlichen Vorschriften Postanschrift Berlin: Bundesministeriu m der Finanzen, 11016 Berlin POSTANSCHRIFT Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin Nur per E-Mail Oberste Finanzbehörden der Länder nachrichtlich: Bundeszentralamt

Mehr

Übersicht über die Fahrerlaubnisklassen

Übersicht über die Fahrerlaubnisklassen Übersicht über die n Übersicht n Es gibt in der Besrepublik Deutschland folgende n: ab 2013 Fahrzeugdefinition bis 2013 AM Zweirädrige Kleinkrafträder (Mopeds) mit bis 45 km/h einer elektrischen Antriebsmaschine

Mehr

Die Kraftfahrzeugsteuer als Instrument der Klimaschutzpolitik

Die Kraftfahrzeugsteuer als Instrument der Klimaschutzpolitik 12 Die Kraftfahrzeugsteuer als Instrument der Klimaschutzpolitik Janina Ketterer und Johann Wackerbauer Mit der zur Jahresmitte 2009 in Kraft tretenden Reform der Kraftfahrzeugsteuer verfolgt die Bundesregierung

Mehr

Verordnung zum Erlass und zur Änderung von Vorschriften über die Kennzeichnung emissionsarmer Kraftfahrzeuge*)

Verordnung zum Erlass und zur Änderung von Vorschriften über die Kennzeichnung emissionsarmer Kraftfahrzeuge*) 2218 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2006 Teil I Nr. 46, ausgegeben zu Bonn am 16. Oktober 2006 Verordnung zum Erlass und zur Änderung von Vorschriften über die Kennzeichnung emissionsarmer Kraftfahrzeuge*)

Mehr

Kraftfahrzeugtechnik. 14a des Immissionsschutzgesetzes-Luft (IG-L)

Kraftfahrzeugtechnik. 14a des Immissionsschutzgesetzes-Luft (IG-L) 14a des Immissionsschutzgesetzes-Luft (IG-L) Wer braucht die Abgasplakette Die Kennzeichnung ist grundsätzlich freiwillig Bei Einfahren in die dafür gekennzeichneten Gebiete jedoch Pflicht Gebiete ab 2014

Mehr

Neue EU-Fahrerlaubnisklassen ab

Neue EU-Fahrerlaubnisklassen ab Neue EU-Fahrerlaubnisklassen ab 19.01.2013 Klasse B: direkter Erwerb / beinhaltet AM und L - Kraftfahrzeuge - ausgenommen Krafträder der Klassen AM, A, A1 und A2 - mit einer zulässigen Gesamtmasse bis

Mehr

Vorbesitz: keine Klasse erforderlich Mindestalter: 25 Jahre Befristet: Nein Einschluss der Klassen: keine Untersuchungen: Nur Sehtest

Vorbesitz: keine Klasse erforderlich Mindestalter: 25 Jahre Befristet: Nein Einschluss der Klassen: keine Untersuchungen: Nur Sehtest Fahrerlaubnisklassen Nach der 2. EU-Führerscheinrichtlinien mussten von den Mitgliedstaaten entsprechend den Vorgaben die Hauptklassen A, B, BE, C, CE, D und DE eingeführt werden. Daneben ermöglicht die

Mehr

Energielabels für Reifen Merkblatt Energieeffizienzkriterien für Produkte

Energielabels für Reifen Merkblatt Energieeffizienzkriterien für Produkte Energielabels für Reifen Merkblatt Energieeffizienzkriterien für Produkte Energielabels für Reifen 2 Reifen Stand: 04.02.2015 Einführung Für Reifen gibt es das EU-Energielabel das Kriterien für die Energieeffizienz

Mehr

Mindestalter: Vorbesitz: Ärztliche Bescheinigungen: Gültigkeit Ausbildung: zwei Wochen eigenem Übungsgelände

Mindestalter: Vorbesitz: Ärztliche Bescheinigungen: Gültigkeit Ausbildung: zwei Wochen eigenem Übungsgelände A Mindestalter: 18 / 25 Jahre Gültigkeit: unbefristet gültig für Krafträder (Zweiräder, auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 ccm oder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit

Mehr

Mitteilungen der Juristischen Zentrale

Mitteilungen der Juristischen Zentrale Mitteilungen der Juristischen Zentrale REGIONALCLUB Nr. 16/2016 05.02.2016 Th ÖSTERREICH: Lkw-Kennzeichnungspflicht mit Abgasplakette und Lkw-Fahrverbote Die wichtigsten Fragen Sehr geehrte Damen und Herren,

Mehr

Gesetz zur Neuregelung der Kraftfahrzeugsteuer und Änderung anderer Gesetze

Gesetz zur Neuregelung der Kraftfahrzeugsteuer und Änderung anderer Gesetze 1170 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2009 Teil I Nr. 29, ausgegeben zu Bonn am 4. Juni 2009 Gesetz zur Neuregelung der Kraftfahrzeugsteuer und Änderung anderer Gesetze Vom 29. Mai 2009 Der Bundestag hat mit

Mehr

AUSARBEITUNG. Übersicht über die Besteuerung von Verkehrsmitteln in Deutschland

AUSARBEITUNG. Übersicht über die Besteuerung von Verkehrsmitteln in Deutschland AUSARBEITUNG Thema: Übersicht über die Besteuerung von Verkehrsmitteln in Deutschland Fachbereich IV Haushalt und Finanzen Verfasser/in: Abschluss der Arbeit: 09. Februar 2006 Reg.-Nr.: WF IV -019/06 Ausarbeitungen

Mehr

TYP 107, 123, 124, 126, 129, 140, 163, 168, 170, 201, 202, 208, 210

TYP 107, 123, 124, 126, 129, 140, 163, 168, 170, 201, 202, 208, 210 m Service Information zur 'nderung der Kraftfahrzeugsteuer SI00.01>P>0004B 1 SI00.01>P>0004B Service Information zur 'nderung der Kraftfahrzeugsteuer 13.8.99 TYP 107, 123, 124, 126, 129, 140, 163, 168,

Mehr

Fünfte Verordnung zur Änderung der Elektro- und Elektronikgeräte- Stoff-Verordnung

Fünfte Verordnung zur Änderung der Elektro- und Elektronikgeräte- Stoff-Verordnung Verordnungsentwurf des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit Fünfte Verordnung zur Änderung der Elektro- und Elektronikgeräte- Stoff-Verordnung A. Problem und Ziel Am 6.

Mehr

Das Kfz im Steuerrecht

Das Kfz im Steuerrecht Kap 1 Das Kfz im Steuerrecht 1.1 Übersicht und allgemeine Begriffserläuterungen 1.1.1 Pkw Für Pkw und Kombi besteht (im Normalfall) kein Vorsteuerabzug; das gilt sowohl für die Anschaffung, Leasing und

Mehr

Der Landesverband Thüringen des Verkehrsgewerbes e.v. informiert zu Veränderungen der Sozialvorschriften

Der Landesverband Thüringen des Verkehrsgewerbes e.v. informiert zu Veränderungen der Sozialvorschriften Der Landesverband Thüringen des Verkehrsgewerbes e.v. LTV informiert zu Veränderungen der Sozialvorschriften Übersicht alte und neue Lenk- und Ruhezeiten-Verordnung Bis 10. April 2007 gültig VO (EWG) Nr.

Mehr

Führerschein 2013 Die wichtigsten Änderungen

Führerschein 2013 Die wichtigsten Änderungen Führerschein 2013 Die wichtigsten Änderungen Landkreis Barnim Dez. I, Ordnungsamt Zulassungs- und Fahrerlaubnisbehörde Am Markt 1 16225 Eberswalde Aus welchem Grund sind diese Änderungen erforderlich?

Mehr

VORBLATT Probleme: Ziele und Lösungen: Alternativen: Verhältnis zu Rechtsvorschriften der Europäischen Union:

VORBLATT Probleme: Ziele und Lösungen: Alternativen: Verhältnis zu Rechtsvorschriften der Europäischen Union: Probleme: VORBLATT Zur Bekämpfung des Klimawandels ist Österreich bereits frühzeitig zu Gegensteuerungsmaßnahmen gezwungen, um hohe zukünftige Kosten zu verringern. Die ist dabei eine der großen Herausforderungen.

Mehr

DIESEL NUR MIT FILTER. Nachrüsten und profitieren. Jetzt 330 Euro Zuschuss beantragen

DIESEL NUR MIT FILTER. Nachrüsten und profitieren. Jetzt 330 Euro Zuschuss beantragen DIESEL NUR MIT FILTER Nachrüsten und profitieren Jetzt 330 Euro Zuschuss beantragen Diesel nur mit Filter! Sie fahren mit Diesel? Und möchten eigentlich auch etwas Gutes für Umwelt und Gesundheit tun?

Mehr

Workshop 1a Nachbarschaftshilfetaxi Was ist zulässig?

Workshop 1a Nachbarschaftshilfetaxi Was ist zulässig? Steffen Gröbel, Projektbüro Südniedersachsen Workshop 1a Nachbarschaftshilfetaxi Was ist zulässig? Rechtliche Rahmenbedingungen für alternative und flexible Lösungen Tag der regionalen Mobilität am in

Mehr

Die neuen Fahrerlaubnisklassen im einzelnen

Die neuen Fahrerlaubnisklassen im einzelnen Die neuen Fahrerlaubnisklassen im einzelnen Die Teilnahme am öffentlichen Straßenverkehr mit einem Kraftfahrzeug setzt regelmäßig eine gültige Fahrerlaubnis voraus. Nur für wenige besondere Fahrzeugarten

Mehr

Änderung der Fahrerlaubnisverordnung zum

Änderung der Fahrerlaubnisverordnung zum Änderung der Fahrerlaubnisverordnung zum 19.01.2013 Die neuen Karten-Führerscheine ändern sich hinsichtlich der Fahrerlaubnisklassen und des Fälschungsschutzes. Die ab dem 19.01.2013 ausgestellten Karten-Führerscheine

Mehr

Klasse A - Zweiräder. Klasse A unbeschränkt (ab 25 Jahre)

Klasse A - Zweiräder. Klasse A unbeschränkt (ab 25 Jahre) Klasse A - Zweiräder Klasse A unbeschränkt (ab 25 Jahre) Die Klasse A (unbeschränkt) wird unbefristet erteilt. Vorraussetzung ist jedoch die Vollendung des 25. Lebensjahres. Alternativ kann jedoch mit

Mehr

Wirtschaftsverband Erdöl- und Erdgasgewinnung e.v.

Wirtschaftsverband Erdöl- und Erdgasgewinnung e.v. Seite 1 von 6 Vorbemerkung Die Druckbehälterverordnung (DruckbehälterV) wurde mit In-Kraft-Treten der Druckgeräteverordnung (14. GSGV) und der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) zurückgezogen. Während

Mehr

Satzung über die Erhebung der Hundesteuer in der Stadt Kitzscher

Satzung über die Erhebung der Hundesteuer in der Stadt Kitzscher Satzung über die Erhebung der Hundesteuer in der Stadt Kitzscher Aufgrund von 4 Sächsische Gemeindeordnung (SächsGemO) in der gültigen Fassung in Verbindung mit 2 und 7 Abs. 2 Sächsisches Kommunalabgabengesetz

Mehr

Textgegenüberstellung. Artikel 2 Änderung des Einkommensteuergesetzes ABSCHNITT 2. ABSCHNITT

Textgegenüberstellung. Artikel 2 Änderung des Einkommensteuergesetzes ABSCHNITT 2. ABSCHNITT 1 von 6 Textgegenüberstellung Artikel 2 Änderung des Einkommensteuergesetzes 1988 2. ABSCHNITT 2. ABSCHNITT Steuerbefreiungen Steuerbefreiungen 3. (1) Von der Einkommensteuer sind befreit: 3. (1) Von der

Mehr

Gutachtliche Stellungnahme Nr. 66XS Potsdamer Str Berlin

Gutachtliche Stellungnahme Nr. 66XS Potsdamer Str Berlin : Erhöhung des zul. Gesamtgewichts bei Reduzierung der zul. Anhängelast ohne technische Änderungen des Fahrzeugs : LX : Chrysler Deutschland GmbH Potsdamer Str. 7 10785 Berlin TÜV Kraftfahrt GmbH Technologiezentrum

Mehr

Gesetz zur Umsetzung steuerrechtlicher Regelungen des Maßnahmenpakets Beschäftigungssicherung durch Wachstumsstärkung

Gesetz zur Umsetzung steuerrechtlicher Regelungen des Maßnahmenpakets Beschäftigungssicherung durch Wachstumsstärkung Fraktionsentwurf Gesetz zur Umsetzung steuerrechtlicher Regelungen des Maßnahmenpakets Beschäftigungssicherung durch Wachstumsstärkung A. Problem und Ziel In Anbetracht der weltweiten Konjunkturabschwächung

Mehr

Wie lese ich den neuen KFZ-Schein?

Wie lese ich den neuen KFZ-Schein? Vorher Ab 1. Oktober 2005 Inhalt Fahrzeugschein Fahrzeugbrief Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) Alle Daten zur Fahrzeugbeschreibung Nur wichtige

Mehr

Fahrerlaubnisverordnung seit der 11. Änderungsverordnung vom

Fahrerlaubnisverordnung seit der 11. Änderungsverordnung vom Fahrerlaubnisverordnung seit der 11. Änderungsverordnung vom 27.12.2016 Seit dem 19.01.2013 ausgestellte Karten-Führerscheine sind für 15 Jahre befristet (auf der Vorderseite unter Nr. 4b). Es besteht

Mehr

Infopapier Infrastrukturabgabe

Infopapier Infrastrukturabgabe Stand: 25.1.2017 Infopapier Infrastrukturabgabe Mit dem Systemwechsel von der Steuer- zur Nutzerfinanzierung können größere Unabhängigkeit von der Haushaltslage des Bundes und mehr Planungssicherheit für

Mehr

Achte Verordnung zum Geräte- Produktsicherheitsgesetz (Verordnung über das Inverkehrbringen von persönlichen Schutzausrüstungen - 8.

Achte Verordnung zum Geräte- Produktsicherheitsgesetz (Verordnung über das Inverkehrbringen von persönlichen Schutzausrüstungen - 8. F300 TECHNISCHE ARBEITSMITTEL T1 20.02.1997 BGBl I S.316 Ä 06.01.2004 BGBl I S. 2 ----------------------------------------------------------------- Achte Verordnung zum Geräte- Produktsicherheitsgesetz

Mehr

Fragen und Antworten zum Thema Neue Kfz-Steuer und Plaketten für Reisemobile

Fragen und Antworten zum Thema Neue Kfz-Steuer und Plaketten für Reisemobile Fragen und Antworten zum Thema Neue Kfz-Steuer und Plaketten für Reisemobile 1 Wie wird die neue Kfz-Steuer für Reisemobile ermittelt? Die neue Kfz-Steuer für Reisemobile, die am 28. Dezember 2006 im Bundesgesetzblatt

Mehr

Checkliste Ankauf eines Autos aus einem EU-Staat

Checkliste Ankauf eines Autos aus einem EU-Staat Checkliste Ankauf eines Autos aus einem EU-Staat Die steuerlichen Folgen hängen davon ab, ob der österreichische Käufer des Fahrzeuges ein Unternehmer oder ein Privater ist. Die Checkliste behandelt daher

Mehr

Neue Fahrerlaubnisklassen ab Alte Fahrerlaubnisklassen bis (Änderungen in ROT) Mindestalter: 16 Jahre

Neue Fahrerlaubnisklassen ab Alte Fahrerlaubnisklassen bis (Änderungen in ROT) Mindestalter: 16 Jahre Klasse AM M Zweirädrige Kleinkrafträder (Mopeds) mit - bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit bis 45 km/h und - einer elektrischen Antriebsmaschine oder einem Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von nicht

Mehr

Ziehen von Anhängern mit PKW technische und rechtliche Bestimmungen Stand: Jänner 2005

Ziehen von Anhängern mit PKW technische und rechtliche Bestimmungen Stand: Jänner 2005 LANDESPOLIZEIKOMMANDO NIEDERÖSTERREICH L a n d e s v e r k e h r s a b t e i l u n g Neue Herrengasse 15, 3100 St. Pölten Tel.: +43-59133 30-4444, Fax: +43-59133 30-4009 Lpk-n-lva@polizei.gv.at, www.polizei.at/noe

Mehr

Stellungnahme der Deutschen Umwelthilfe e. V. (DUH) zu:

Stellungnahme der Deutschen Umwelthilfe e. V. (DUH) zu: Stellungnahme der Deutschen Umwelthilfe e. V. (DUH) zu: den Gesetzentwürfen der Fraktionen der CDU/CSU und SPD: - Entwurf eines... Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 106, 106b, 107, 108)

Mehr

-Basis umzustellen. Dies soll die von der EU-Kommission geforderte Absenkung der CO 2

-Basis umzustellen. Dies soll die von der EU-Kommission geforderte Absenkung der CO 2 CO 2 -basierte Kfz-Steuer: BUND-Vorschlag für eine grundlegende Reform Der Koalitionsvertrag der schwarz-roten Bundesregierung vom 11. November 2005 enthält das Reformversprechen, die bisher am Hubraum

Mehr

L 314/50 Amtsblatt der Europäischen Union

L 314/50 Amtsblatt der Europäischen Union L 314/50 Amtsblatt der Europäischen Union 1.12.2009 VERORDNUNG (EG) Nr. 1174/2009 DER KOMMISSION vom 30. November 2009 mit Durchführungsbestimmungen zu den Artikeln 34a und 37 der Verordnung (EG) Nr. 1798/2003

Mehr

Kraftfahrzeugsteuer der aktuellen Nissan Modellpalette Stand 09/10

Kraftfahrzeugsteuer der aktuellen Nissan Modellpalette Stand 09/10 HOMOLOGATION Blatt 1 NISSAN CENTER EUROPE GmbH Fahrzeugtyp Motor /Hubraum in HF K10B / 996 / Otto 5-Gang-Schaltgetriebe 35F0 20,- 103 / 0,- 20,- Pixo Automatik EURO5 20,- 122 / 4,- 24,- K12 CR12 / 1240

Mehr

1 Hintergrund und Veranlassung

1 Hintergrund und Veranlassung 1. Ergänzung zum Wegekostengutachten 2013 2017 14.04.2014 Mautsatzberechnung als Grundlage für den Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Bundesfernstraßenmautgesetzes Hinweis: Durch Rundungen

Mehr

Um Klassen besser! Mehr Fahrspaß mit der neuen EU-Führerscheinrichtlinie

Um Klassen besser! Mehr Fahrspaß mit der neuen EU-Führerscheinrichtlinie Um Klassen besser! Mehr Fahrspaß mit der neuen EU-Führerscheinrichtlinie Der Zweirad-Führerschein Mehr Führerschein fürs Geld! Insbesondere Motorrad- und Motorroller-Interessierte dürfen sich freuen. Denn

Mehr

(2) Für die Feststellung, ob die Antragsgrenze nach 39a Abs. 2 EStG überschritten wird, gilt Folgendes:

(2) Für die Feststellung, ob die Antragsgrenze nach 39a Abs. 2 EStG überschritten wird, gilt Folgendes: TK Lexikon Arbeitsrecht Lohnsteuer-Richtlinien 2015 Zu 39a EStG R 39a.1 Verfahren bei der Bildung eines Freibetrags oder eines Hinzurechnungsbetrags HI7376523 HI7376524 Allgemeines (1) Soweit die Gewährung

Mehr

Verordnung über die Reduktion der CO2-Emissionen

Verordnung über die Reduktion der CO2-Emissionen Verordnung über die Reduktion der CO2-Emissionen (CO 2-Verordnung) Änderung vom 22. Juni 2016 Der Schweizerische Bundesrat verordnet: I Die CO 2-Verordnung vom 30. November 2012 1 wird wie folgt geändert:

Mehr

BUNDESFINANZHOF. EStG 8 Abs. 1, 8 Abs. 2 Satz 2, 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1. Urteil vom 18. Dezember 2008 VI R 34/07

BUNDESFINANZHOF. EStG 8 Abs. 1, 8 Abs. 2 Satz 2, 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1. Urteil vom 18. Dezember 2008 VI R 34/07 BUNDESFINANZHOF 1. Ein Fahrzeug, das aufgrund seiner objektiven Beschaffenheit und Einrichtung typischerweise so gut wie ausschließlich nur zur Beförderung von Gütern bestimmt ist, unterfällt nicht der

Mehr

Die 3. EU-Führerscheinrichtlinie

Die 3. EU-Führerscheinrichtlinie Die 3. EU-Führerscheinrichtlinie RICHTLINIE 2006 / 126 / EG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 20. Dezember 2006 über den Führerschein (Neufassung) Das Führen von Zugkombinationen im EU-Recht

Mehr

14 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXI. GP. Bundesgesetz, mit dem das Arbeitsverfassungsgesetz geändert wird

14 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXI. GP. Bundesgesetz, mit dem das Arbeitsverfassungsgesetz geändert wird 14 der Beilagen XXI. GP - Regierungsvorlage (gescanntes Original) 1 von 7 14 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXI. GP Ausgedruckt am 17. 1. 2000 Regierungsvorlage Bundesgesetz,

Mehr

Übersicht der Fahrerlaubnisklassen gültig ab

Übersicht der Fahrerlaubnisklassen gültig ab Übersicht der Fahrerlaubnisklassen gültig ab 19.01.2013 Fahrerlaubnisklasse Klasse AM Mindestalter 16 Jahre Zweirädrige Kleinkrafträder (Mopeds) mit - bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit bis 45 km/h

Mehr

Berufungsentscheidung

Berufungsentscheidung Außenstelle Feldkirch Senat 1 GZ. RV/0376-F/10 Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., Gmd., Ad., vom 22. Juli 2010 gegen den Bescheid des Finanzamtes Feldkirch

Mehr

Solidarbeitrag für Besserverdienende

Solidarbeitrag für Besserverdienende News- letter- Inhalt Quick NEWS (20. FEBRUAR 2012) Solidarbeitrag für Besserverdienende Nun ist er da, der Begutachtungsentwurf des Stabilitätsgesetzes 2012. Dieser Gesetzesentwurf enthält die steuerlichen

Mehr

Statistik. Methodische Erläuterungen zur Fahrzeugstatistik

Statistik. Methodische Erläuterungen zur Fahrzeugstatistik Datengrundlage Methodische Erläuterungen zur Fahrzeugstatistik Die statistischen Auswertungen umfassen alle nach der Fahrzeug-Zulassungs-Verordnung (FZV) in Deutschland zugelassenen bzw. angemeldeten Fahrzeuge,

Mehr

Die neue Niedrigemissionszone (LEZ) in London ist in Kraft getreten

Die neue Niedrigemissionszone (LEZ) in London ist in Kraft getreten GESPERRT BIS 00:01 UHR, DIENSTAG 3. JANUAR PN-xxx xx Dezember 2011 Die neue Niedrigemissionszone (LEZ) in London ist in Kraft getreten Neue Emissionsstandards treten ab dem 03. Januar 2012 in Kraft Betrifft

Mehr

Präambel. 1 Gebührenerhebung

Präambel. 1 Gebührenerhebung Satzung der Stadt Cloppenburg über die Erhebung von Gebühren für die Inanspruchnahme von Krippenplätzen vom 16.07.2007 in der Fassung der 2. Änderungssatzung vom 16.09.2013 Aufgrund der 6, 8, 40 und 83

Mehr

Die Änderung von einem "normalen Kennzeichen" in ein "Saisonkennzeichen" kann jederzeit beantragt werden.

Die Änderung von einem normalen Kennzeichen in ein Saisonkennzeichen kann jederzeit beantragt werden. Saisonkennzeichen Saisonkennzeichen sind beispielsweise für Fahrzeuge wie Motorräder, Cabrios oder Wohnmobile gedacht, die nur zu bestimmten Jahreszeiten benutzt werden. Deren Besitzer beziehungsweise

Mehr

Zehnte Verordnung zum Geräte- und Produktsicherheitsgesetz (Verordnung über das Inverkehrbringen von Sportbooten GPSGV)

Zehnte Verordnung zum Geräte- und Produktsicherheitsgesetz (Verordnung über das Inverkehrbringen von Sportbooten GPSGV) F300 TECHNISCHE ARBEITSMITTEL T1 18.12.1995 BGBl I S.1936 Ä 06.01.2004 BGBl I S. 2 ----------------------------------------------------------------- Zehnte Verordnung zum Geräte- und Produktsicherheitsgesetz

Mehr

Richtlinie zur Förderung des Absatzes von Personenkraftwagen vom 20. Februar 2009 mit Änderungen der Richtlinie vom 17. März 2009

Richtlinie zur Förderung des Absatzes von Personenkraftwagen vom 20. Februar 2009 mit Änderungen der Richtlinie vom 17. März 2009 Die Richtlinie zur Förderung des Absatzes von Personenkraftwagen (BAnZ S.835) wurde mit Datum vom 17. März 2009 geändert. Nachstehend wird der Gesamttext der neu gefassten Richtlinie veröffentlicht: Richtlinie

Mehr

000773/EU XXV. GP. Eingelangt am 05/11/13 RAT DER EUROPÄISCHEN UNION. Brüssel, den 5. November 2013 (OR. en)

000773/EU XXV. GP. Eingelangt am 05/11/13 RAT DER EUROPÄISCHEN UNION. Brüssel, den 5. November 2013 (OR. en) 000773/EU XXV. GP Eingelangt am 05/11/13 RAT R EUROPÄISCHEN UNION Brüssel, den 5. November 2013 (OR. en) 15132/13 Interinstitutionelles Dossier: 2013/0312 (NLE) FISC 194 GESETZGEBUNGSAKTE UND ANRE RECHTSINSTRUMENTE

Mehr

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Zweiten Verkehrsteueränderungsgesetzes

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Zweiten Verkehrsteueränderungsgesetzes Bundesrat Drucksache 57/17 27.01.17 Gesetzentwurf der Bundesregierung Fz - U - Vk Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Zweiten Verkehrsteueränderungsgesetzes A. Problem und Ziel Zur Einführung einer

Mehr