Gemeinsame Positionen für Allgemeinmediziner und allgemeine Fachärzte

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1 Aktuelle Änderungen im WGKK-Honorarkatalog Neue Positionen und Textänderungen werden prinzipiell mit 1. April 2009 eingeführt beziehungsweise gültig. Gestrichene Positionen enden mit 31. März Tarifveränderungen werden mit 1. Jänner 2009 wirksam und automatisch von der WGKK bei der Auszahlung des 1. Quartals berücksichtigt. Die Fallpauschale beträgt mit Wirkung vom 1. Jänner ,10 Euro. Der Punktwert beträgt mit Wirkung vom 1. Jänner ,66 Euro. Das Honorar für die im Falle von Vertretungen gemäß 13,14,15 des Gesamtvertrags vom vertretenden Vertragsarzt in einem Quartal erbrachten Leistungen wird auf 43 Prozent angehoben. Gemeinsame Positionen für Allgemeinmediziner und allgemeine Fachärzte Pos. Ziff. 43 Harnuntersuchung bei Diabetikern wird gestrichen Pos. Ziff. 85 Harnuntersuchung bei Diabetesverdacht wird gestrichen Pos. Ziff. 86 Qualitative Blutzuckerbestimmung wird gestrichen Pos. Ziff. 75 Incision von Panaritien aler Art. Nicht gleichzeitig mit Pos. Ziff. 78 verrechenbar 40 Punkte + R I Textänderung Pos. Ziff. 76 Reinigung/Wundtoilete einer kleineren Wunde (bis 4 cm), bei Bedarf chirurgische Versorgung nach jeder Methode. Nicht gleichzeitig mit Pos. Ziff. 78 verrechenbar 30 Punkte Textänderung Pos. Ziff. 78 Verbandwechsel. Nicht verechenbar bei Anbringen eines Heftpflasters 9 Punkte Textänderung Pos. Ziff. 87 Quantitative apparative Blutzuckerbestimmung inklusive Abnahme. Nur bei Verdacht auf Harnwegsinfekt oder diabetische Nephropathie am gleichen Tag wie Pos. Ziff. 606 verrechenbar 11Punkte Textänderung Pos. Ziff. 3 Tagesvisite A Erhöhung auf 37 Euro Pos. Ziff. 9 Tagesvisite B Erhöhung auf 14,20 Euro Pos. Ziff. 10 Jede ärztliche Intervention im Pensionisten-Wohnhaus Erhöhung auf 5 Euro Pos. Ziff. 15 Tagesvisite C Erhöhung auf 14,20 Euro Ärzte für Allgemeinmedizin Pos. Ziff. 224 Oszillometrie mit graphischer Darstellung wird gestrichen Pos. Ziff. 422 Durchtrennung des Zungenbändchens wird gestrichen Pos. Ziff. x512 Sekretuntersuchung wird gestrichen Pos. Ziff. 667 Reposition bei Gefahr der Inkarzeration einer Hernie wird gestrichen Pos. Ziff. 77 Reinigung/Wundtoilete einer größeren Wunde (ab 4 cm), bei Bedarf chirurgische Versorgung nach jeder Methode. Nicht gleichzeitig mit Pos. Ziff. 78 verrechenbar 55 Punkte Textänderung

2 Pos. Ziff. x606 Chemische Untersuchung des Harns. Nur bei Verdacht auf Harnwegsinfekt oder diabetische Nephropathie am gleichen Tag wie Pos. Ziff. 87 verrechenbar 6 Punkte Textänderung Pos. Ziff. 614 Eingehende Beratung bei psychischen Erkrankungen. Mindestzeitaufwand 15 Minuten. Dreimal pro Patient im Quartal verrechenbar, wobei eine Zweitverrechnung nur in 50 Prozent der honorierten Pos. Ziff. 614 und eine Drittverrechnung nur in 25 Prozent der honorierten Pos. Ziff. 614 zulässig ist 11 Punkte Textänderung Pos. Ziff. 415 (statt 409) Cerumenentfernung/therapeutische Ohrspülung, je Seite. Verrechenbar in 5 Prozent der Fälle pro Quartal 8 Punkte neue Leistung Pos. Ziff. 8 Einmaliger Zuschlag ab der 4. Konsultation Erhöhung auf 4 Punkte Pos. Ziff. 17 Hausarztzuschlag Erhöhung auf 8,75 Euro Alle allgemeinen Fachärzte Pos. Ziff. 8 Einmaliger Zuschlag ab der 4. Konsultation Für Vertragsfachärzte für Innere Medizin, Haut- und Geschlechtskrankheiten und Orthopädie und orthopädische Chirurgie Tarifveränderung auf 3 Punkte Für Vertragsfachärzte für Kinder- und Jugendheilkunde Tarifveränderung auf 4 Punkte Pos. Ziff. 9 Psychosomatisch orientiertes Diagnose- und Behandlungsgespräch. Verrechenbar in maximal 5 Prozent der Fälle proarzt und Quartal mit 19,47 Euro Ab April auch für Vertragsfachärzte abrechenbar, die über ein PSY II-Diplom verfügen neue Leistung Fachärzte für Augenheilkunde und Optometrie Pos. Ziff. 105 Applanationstonometrie Absenkung auf 12 Punkte Pos. Ziff. 114 Tagesdruckkurveinklusive Spaltlampe Absenkung auf 40 Punkte Pos. Ziff. 122 Untersuchung mit dem Refraktometer 5 Punkte Limiterhöhung auf 30 Prozent Pos. Ziff. 113 Fundus ohne medizinisch erweiterte Pupille. Die Verrechnung der Pos. Ziff. 112 schließt die gleichzeitige Verrechnung der Pos. Ziff. 113 am selben Tag im selben Fall aus 8 Punkte Wegfall des Limits Fachärzte für Chirurgie Pos. Ziff. 200 Infiltration Absenkung auf 18 Punkte Pos. Ziff. 225 Befundbericht Absenkung auf 15 Punkte Pos. Ziff. 230 Gastroskopie Erhöhung auf 84 + R IV beziehungsweise R V Pos. Ziff. 240 Fachspezifischer Zuschlag Erhöhung auf 9 Punkte Pos. Ziff. 228 Oberflächenanästhesie nach jeder Methode 1 Punkt neue Sonderleistung

3 Fachärzte für Gynäkologie und Geburtshilfe Pos. Ziff. 314 Abstrichnahme zur zytologischen Untersuchung Erhöhung auf 9 Punkte Pos. Ziff. 340 Fachspezifischer Zuschlag Erhöhung auf 3 Punkte Pos. Ziff. 332 Menopausenberatungsgespräch 11,11 Euro unbefristete Aufnahme Fachärzte für Hals-, Nasen- und Ohrenheilkunde Pos. Ziff. 406 Sondierung oder Spülung der Tränenwege einseitig wird gestrichen Pos. Ziff. 415 Katheterismus der Tube wird gestrichen Pos. Ziff. 422 Durchtrennung des Zungenbändchens wird gestrichen Pos. Ziff. 439 Sonographie der Nasennebenhöhlen wird gestrichen Pos. Ziff. 409 Cerumenentfernung, je Seite Absenkung auf 4 Punkte Pos. Ziff. 405 Otomikroskopie 8 Punkte Erhöhung des Limits auf 50 Prozent Pos. Ziff. 440 Fachspezifischer Zuschlag Erhöhung auf 5 Punkte Pos. Ziff. 416 Entfernung von Fremdkörpern aus Nase, Rachen und Ohr. Verrechenbar in maximal 1 Prozent der Fälle pro Quartal 18 Punkte neue Sonderleistungsposition Pos. Ziff. 432 Oto-akustische Emissionen. Verrechenbar in 9 Prozent der Fälle pro Quartal 24 Punkte neue Sonderleistungsposition Fachärzte für Haut- und Geschlechtskrankheiten Pos. Ziff. 510 Operation eines Clavus oder einer Warze wird gestrichen Pos. Ziff. 525 Tumornachsorge (Melanom, Basaliom, spinocelluläres Karzinom). Verrechenbar einmal pro Patient und Quartal, nicht am selben Tag wie Pos. Ziff Punkte Textänderung Pos. Ziff. 508 Pilzbefund Erhöhung auf 10 Punkte Pos. Ziff. 524 Rheographie (LRR, PPG) Erhöhung auf 25 Punkte Pos. Ziff. 538 Auflichtuntersuchung. Verrechenbar einmal pro Patient und Jahr, nicht am selben Tag wie Pos. Ziff Punkte neue Sonderleistung Fachärzte für Innere Medizin Pos. Ziff. 613 Untersuchung von zur Ergometrie zugewiesenen Patienten wird gestrichen Pos. Ziff. 641 Dopplersonographische Untersuchung wird gestrichen Pos. Ziff. 642 Duplexsonographie des Carotisvertebralisarteriensystems wird gestrichen Pos. Ziff. 612 Befundbericht Absenkung auf 15 Punkte

4 Pos. Ziff. 630 Gastroskopie Erhöhung auf 84 + R IV beziehungsweise R V Pos. Ziff. 634 Zuschlag für internistische Langzeitbetreuung antikoagulierter Patienten Erhöhung auf 10 Punkte Pos. Ziff. 646 Echokardiographie Erhöhung des Limits für Kardiologen auf 30 Prozent Pos. Ziff. 648 Doppler-Duplexsonographie der peripheren Gefäße. Nur für Vertragsfachärzte mit Additivfach Angiologie in 20 Prozent der Fälle pro Quartal verrechenbar 75 Punkte neue Sonderleistung Fachärzte für Kinder- und Jugendheilkunde Pos. Ziff. 672 Durchtrennung deszungenbändchens wird gestrichen Pos. Ziff. 654 Behandlungszuschlag bei Enuresis, Enkupresis ab dem vollendeten 4. Lebensjahr einmal pro Quartal und Patient verrechenbar 30 Punkte Textänderung Pos. Ziff. x656 Chemische Untersuchung des Harns. Nur bei Verdacht auf Harnwegsinfekt oder diabetische Nephropathie am gleichen Tag wie Pos. Ziff Punkte Textänderung Pos. Ziff. 659 Cerumenentfernung/therapeutische Ohrspülung. Verrechenbar in 15 Prozent der Fälle pro Quartal 8 Punkte Textänderung Pos. Ziff. 668 Unblutige Reposition der Paraphimose Textänderung Pos. Ziff. 690 Fachspezifischer Zuschlag Erhöhung auf 9 Punkte Pos. Ziff. 669 Behandlungszuschlag bei Behandlung hirngeschädigter Kinder, entwicklungsneurologische Untersuchung nach Risikogeburt. Einmal pro Quartal und Patient verrechenbar. Risikogeburten sind nur für Kinder bis zum vollendeten 2. Lebensjahr abrechenbar 30 Punkte neue Sonderleistung Pos. Ziff. 670 Epicutan- und Intracutantestung, bis zu 20 Stoffen pro Patient und Quartal. Mehr als 20 Stoffe können nur mit besonderer Begründung verrechnet werden je Stoff 2 Punkte. Pos. Ziff. 670 ist in maximal 5 Prozent der Fälle verrechenbar neue Sonderleistung Zusätzlich erhalten alle Vertragsfachärzte für Kinder- und Jugendheilkunde mit Additivfach Kinderkardiologie beziehungsweise Kinder- und Jugendneuropsychiatrie oder Neuropädiatrie die Verrechnungsberechtigung zur Verrechnung kardiologischer beziehungsweise neurologischer Leistungen zu denselben Bedingungen wie Vertragsfachärzte für Innere Medizin beziehungsweise Vertragsfachärzte für Neurologie. Fachärzte für Lungenkrankheiten Pos. Ziff. 712 Befundbericht Absenkung auf 15 Punkte Pos. Ziff. 740 Fachspezifischer Zuschlag Erhöhung auf 6 Punkte Pos. Ziff. 720 Raucherberatung mit Ziel der Entwöhnung. Nicht am selben Tag mit Pos. Ziff. 90 und in maximal 20 Prozent der Fälle pro Quartal verrechenbar 11,11 Euro neue Sonderleistung

5 Pos. Ziff. 721 Bodyplethysmographie. Verechenbar in 20 Prozent der Fälle. Die Geräteausstattung ist der Kasse zu melden 24 Punkte neue Sonderleistung Fachärzte für Neurologie/Psychiatrie Pos. Ziff. 752 Befundbericht Absenkung auf 15 Punkte Pos. Ziff. 790 Fachspezifischer Zuschlag Erhöhung auf 7 Punkte Fachärzte für Orthopädie und orthopädische Chirurgie Pos. Ziff. 810 Operation eines Clavus oder einer Warze wird gestrichen Pos. Ziff. 803 Aufkeilung von Gipsverbänden wird gestrichen Pos. Ziff. 805 Gipsmieder oder Gipsbett wird gestrichen Pos. Ziff. 825 Orthopädische Prüfung der Sensibilität mit Anlage eines Schemas Erhöhung auf 17 Punkte Tarifveränderung per 1. Jänner 2009 Pos. Ziff. 800 Orthopädisch-chirurgische Infiltration Absenkung auf 18 Punkte Tarifveränderung per 1. April 2009 Pos. Ziff. 840 Fachspezifischer Zuschlag. Einmal im Quartal verrechenbar 3Punkte neue Sonderleistung Fachärzte für Urologie Pos. Ziff. 901 Cystoskopie wird gestrichen Pos. Ziff. 905 Schlingenversuch wird gestrichen Pos. Ziff. 914 Einzelbiopsie pro tastbarem Knoten wird gestrichen Pos. Ziff. 915 Mehrfachbiopsie der Prostata wird gestrichen Pos. Ziff. 921 Lithotripsie wird gestrichen Textänderungen und Tarifveränderungen per 1. April 2009: Pos. Ziff. 900 Uretherocystoskopie 40 Punkte Textänderung Pos. Ziff. x906 Chemische Untersuchung des Harns. Nur bei Verdacht auf Harnwegsinfekt oder diabetische Nephropathie am gleichen Tag wie Pos. Ziff. 87 verrechenbar Textänderung und Erhöhung auf 7 Punkte Pos. Ziff. 919 Operation einer Phimose oder Paraphimose nach jeder Methode 48 Punkte + R II Textänderung Pos. Ziff. 939 Sonographiepauschale. Einmal pro Fall und Quartal verrechenbar. Die Pauschale beinhaltet folgende Untersuchungsfelder: Nieren und Retroperitoneum, Unterbauch (einschließlich Restharn und Prostata), Scrotum (Hoden und Nebenhoden). Die Pauschale wird nur jenen Vertragsfachärzten für Urologie honoriert, die über einen entsprechenden Ausbildungsnachweis verfügen und von der Wiener Gebietskrankenkasse einvernehmlich mit der Ärztekammer für Wien ausdrücklich zur Verrechnung dieser Leistung ermächtigt wurden. Das verwendete Gerät und der Schallkopf sind der Wiener Gebietskrankenkasse zu melden 27 Punkte Textänderung

6 Pos. Ziff. 917 Harnkultur und Keimzählung Erhöhung auf 12 Punkte Pos. Ziff. 922 Therapeutische Instillation der Harnblase Erhöhung auf 20 Punkte + R II Pos. Ziff. 927 Uroflowmetrie Erhöhung des Limits auf 30 Prozent Pos. Ziff. 928 Urologische Schleimhautanästhesie Erhöhung auf 3 Punkte Pos. Ziff. 935 Befundbericht Absenkung auf 15 Punkte Pos. Ziff. 938 Ultraschal gezielte Mehrfachbiopsie der Prostata Erhöhung auf 120 Punkte plus R III Pos. Ziff. 940 Fachspezifischer Zuschlag Erhöhung auf 3 Punkte Weitere Ergebnisse Die zum 31. Dezember 2007 gültige Honorarordnung für Vertragsfachärzte für Radiologie gilt ab 1. Jänner 2008 unverändert weiter. Die im Zeitraum 1. Jänner 2009 bis 31. Dezember 2009 von den Vertragsfachärzten für medizinische und chemische Labordiagnostik erbrachten Leistungen werden mit einer maximalen Honorarsumme von Euro vergütet. Im Bereich der Pathologie wird die Pos. Ziff Gynäkologische Zytodiagnostik (Papanicolaou) pro Patientin (Material, das im zeitlichen Zusammenhang entnommen wurde) ohne Rücksicht auf die Zahl der Präparate (Objektträger) auf 7,18 Euro angehoben. Die Therapiezirkel werden auch 2009 mit 150 Euro für zwei Besuche pro Jahr dotiert. Die ursprünglich vorgesehene Ausweitung der Ordinationszeiten auf 20 Wochenstunden für Altverträge vor 1997 wird wieder gestrichen. Im Jahr 2009 soll der komplette Honorarkatalog neu überarbeitet werden Zeichen

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