Neuer 2-Kassenvertrag für das Jahr 2017
|
|
- Tomas Bretz
- vor 5 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Kurie niedergelassene Ärzte R U N S C H R E I B E N ergeht an alle 2-Kassenärzte für Allgemeinmedizin und -fachärzte in Kärnten Neuer 2-Kassenvertrag für das Jahr 2017 Klagenfurt, KA-Stv. Mag. Mitterdorfer/fa Sehr geehrte Frau Kollegin, Sehr geehrter Herr Kollege, vorbehaltlich der Zustimmung der maßgeblichen Gremien hat die Kurie niedergelassene Ärzte mit der Kärntner Gebietskrankenkasse ein Verhandlungsergebnis für den 2-Kassenbereich für das Jahr 2017 erzielt. ie wesentlichen Eckpunkte: Für Honorar- und Leistungsveränderungen stehen im Jahr 2017 zusätzlich ca ,-- für lineare Erhöhungen und ca. 1,9 Mio. Euro für Strukturmaßnahmen (Limitveränderungen bzw. neue Leistungen) also insgesamt ca. 2,6 Mio. Euro - zur Verfügung. ies ergibt eine durchschnittliche Honorarsteigerung für alle Kassenärzte (ohne Labor) von ca. 3 %. ie Tarife werden ab um 0,7 % erhöht. Nicht erhöht wird der Punktewert für Laboruntersuchungen für Ärzte für Allgemeinmedizin, allgemeine Fachärzte und Laborfachärzte. Zusätzlich werden die Strukturmittel (ca. 1,9 Mio. Euro) wie folgt berücksichtigt: Ärzte für Allgemeinmedizin A. rdinationshonorierung ie Honorierung von rdinationspunkten wird durchschnittlich pro Fall und Quartal bis zum Fall (Staffel 1) mit 8 Punkten und ab dem Fall (Staffel 2) mit 3 Punkten begrenzt. Ab wird die Staffel 1 bei den Kassenärzten für Allgemeinmedizin auf 8,25 Punkte erhöht. B. Wundversorgung neuer Leistungskatalog ab (auch für bestimmte Facharztgruppen) er neue Leistungskatalog unterteilt sich in akute Wundbehandlung, Nachbehandlung und chronische Wundbehandlung. Speziell im Bereich der chronischen Wundversorgung wurde auf Qualitätsstandards wie z.b. eine dementsprechende okumentation (Anlage) ein wesentliches Augenmerk gelegt. Bitte beachten Sie auch die neuen Leistungspositionsnummern. 1
2 Mit Einführung der nachstehend angeführten Leistungen werden die Positionen Nr. 162, 182, 212, 15b und 16f aus dem Honorarkatalog entfernt. 1. Akute (Primäre) Wundversorgung: 400 Erstversorgung: Wundinspektion, Wundreinigung, Wundversorgung bei Bedarf mit Wundverschluss, Verbandanlage 34,48 AM U K pro Ereignis nur einmal verrechenbar, pro Region und Tag einmal verrechenbar (bere und Untere Extremitäten je Seite, 401 Kleinchirurgischer Eingriff (chirurgische Wundtoilette)bei akuten Wunden - Wundgröße bis zu 5cm - Excision von abgestorbenen oder geschädigten Gewebe 402 Chirurgischer Eingriff (chirurgische Wundtoilette) bei akuten Wunden Wundgröße größer 5 cm Excision von abgestorbenen oder geschädigten Gewebe 403 Großchirurgischer Eingriff (chirurgische Wundtoilette) bei akuten Wunden Wundgröße größer 10 cm Excision von abgestorbenen oder geschädigten Gewebe 28,95 AM U K 46,60 AM U 70,00 AM U Kopf, Rumpf) 1 ; Zuschlagsposition: Nur in Kombination mit der Positionsnummer 400 verrechenbar, pro Region und Tag einmal verrechenbar (bere und Untere Extremitäten je Seite, Kopf, Rumpf) 2 ; Zuschlagsposition: Nur in Kombination mit der Positionsnummer 400 verrechenbar, pro Region und Tag einmal verrechenbar (bere und Untere Extremitäten je Seite, Kopf, Rumpf) 3 ; Zuschlagsposition: Nur in Kombination mit der Positionsnummer 400 verrechenbar, pro Region und Tag einmal verrechenbar (bere und Untere Extremitäten je Seite, Kopf, Rumpf) 4 ; 1 bere Extremität (Hand, Unterarm und berarm); Untere Extremität (Vorfuß, Unterschenkel, 2 bere Extremität (Hand, Unterarm und berarm); Untere Extremität (Vorfuß, Unterschenkel, 3 bere Extremität (Hand, Unterarm und berarm); Untere Extremität (Vorfuß, Unterschenkel, 4 bere Extremität (Hand, Unterarm und berarm); Untere Extremität (Vorfuß, Unterschenkel, 2
3 2. Nachbehandlung von Wunden (akute Verletzungen und perationswunden): 410 Nachbehandlung von akuten Wunden inkl. Wundheilungsstörung Fakultativer Leistungsinhalt: Wundinspektion, Wundreinigung, Entfernung von Naht und/oder Klammern und/oder rainagen, Verbandwechsel 18,09 Maximal 5x pro Fall, Ereignis und Quartal verrechenbar, bei Vorliegen einer medizinischen Begründung kann diese Position nach vorheriger Genehmigung durch die KGKK über das Maß der angeführten Einschränkung verrechnet werden 3. Chronische (Tertiäre) Wundversorgung: ekubitus, Ulcus cruris, iabetisches Fußsyndrom, PAVK und Wunden, die trotz kausaler und sachgerechter lokaler Behandlung innerhalb von 12 Wochen keine eindeutige Heilungstendenz zeigen. 420 Wundmanagement: Erhebung des Wundstatus, okumentation inkl. Fotodokumentation und Planung der weiteren Versorgung 15,44 AM Maximal 3 x pro Fall, Ereignis und Quartal verrechenbar, diese Position ist nur nach entsprechendem Nachweis über die Fortbildung: Grundprinzipien in der Versorgung chronischer Wunden Wege aus dem Verbandstoff schungel möglich; Auf Anfrage oder bei einer nachträglichen Kontrolle ist die okumentation an 421 Chronische Wundversorgung: Wundinspektion, chirurgische Wundtoilette, Wundreinigung, Verbandsanlage und/oder Verbandswechsel 34,72 AM die KGKK zu übermitteln, Maximal 6 x pro Fall, Ereignis und Quartal verrechenbar bei Vorliegen einer medizinischen Begründung kann diese Position nach vorheriger Genehmigung durch die KGKK über das Maß der angeführten Einschränkung verrechnet werden 3
4 C. Niere schützen - Projekt zur strukturierten Versorgung von Patienten mit chronischer Nierenerkrankung Ziel ist es, bei Personen unter 60 Jahren eine chronische Nierenerkrankung bei Risikopatienten frühzeitig zu identifizieren, entsprechende Maßnahmen zur Senkung des renalen Risikos (Nierenersatztherapie) und kardiovaskulären Risikos (Kreislauferkrankungen) zu setzen, und für eine geregelte Zuweisung ans nephrologische Zentrum zu sorgen. er niedergelassene Allgemeinmediziner identifiziert Patienten mittels festgelegter Risikofaktoren. Abhängig von der Anamnese werden bestimmte Laborparameter bei Zutreffen bestimmt. Anschließend gibt es ein festgelegtes Überweisungsschema an die Fachärzte für Innere Medizin und/oder Nephrologiezentren. 7 Niere Schützen 10,05 AM Identifizierung von RisikopatientInnen und okumentation; Limit: 5% der Normalfälle, nur verrechenbar zwischen dem 40. und 65. Lebensjahr, pro Patient einmal pro Kalenderjahr verrechenbar Fachärzte*: Fachgruppe Leistung Veränderung Augenheilkunde Pos. 4 (ärztl. Koordinierungstätigkeit) Limiterhöhung von 2% auf 5% Chirurgie Pos. 30i (komplette Koloskopie) Erhöhung Punktezahl: von 410 Punkte auf 450 Punkte ermatologie Pos. 4 (ärztl. Koordinierungstätigkeit) Neues Limit: 3% der Normalfälle Gynäkologie Pos. 4 (ärztl. Koordinierungstätigkeit) Limiterhöhung von 2% auf 6% Pos. 4g (Frauenärztliches Beratungsgespräch für Jugendliche und junge Frauen zwischen dem vollendeten 12. und dem vollendeten 18. Lebensjahr) Neue Leistung ab (Tarif 12,54); verrechenbar 1x pro Fall und Quartal HN Pos. 4 (ärztl. Koordinierungstätigkeit) Neues Limit: 4% der Normalfälle 4
5 Innere Medizin Pos. 4 (ärztl. Koordinierungstätigkeit) Limiterhöhung von 5% auf 6% Pos. 32b Echokardiographie Limiterhöhung von 10% auf 11% Pos. 32d Zuschlag für oppler Limiterhöhung von 10% auf 11% (Tarif 14,33) Pos. 30i (komplette Koloskopie) Erhöhung Punktezahl: von 410 Punkte auf 450 Punkte Kinder Pos. 4 (ärztl. Koordinierungstätigkeit) Limiterhöhung von 4% auf 10% Lunge Pos. 4 (ärztl. Koordinierungstätigkeit) Neues Limit: 5 % der Normalfälle Neurologie Pos. 4 (ärztl. Koordinierungstätigkeit) Neues Limit: 3 % der Normalfälle Pos. 19g (Psychiatrische Behandlung Einzeltherapie von 30 Minuten auer) Pos. 24h (Psychiatrische Behandlung Einzeltherapie von 60 Minuten auer) Erhöhung Punktezahl: 94 Erhöhung Punktezahl: 167 Psychiatrie Pos. 4 (ärztl. Koordinierungstätigkeit) Neues Limit: 3 % der Normalfälle Pos. 15g (Psychiatrische Behandlung Einzeltherapie von 15 Minuten auer) Erhöhung Punktezahl: 47 Pos. 19g (Psychiatrische Behandlung Einzeltherapie von 30 Minuten auer) Pos. 24h (Psychiatrische Behandlung Einzeltherapie von 60 Minuten auer) Erhöhung Punktezahl: 94 Erhöhung Punktezahl: 167 rthopädie Pos. 4 (ärztl. Koordinierungstätigkeit) Neues Limit: 8 % der Normalfälle Unfallchirurgie Pos. 4 (ärztl. Koordinierungstätigkeit) Neues Limit: 8 % der Normalfälle Urologie Pos. 4 (ärztl. Koordinierungstätigkeit) Limiterhöhung von 3% auf 8 % Radiologie (inkl. GP) Pos. S16 (Sonographie oberflächliche Raumforderung) Pos. S17 (Sonographie der Halsweichteile) Pos. 4 (ärztl. Koordinierungstätigkeit) Limiterhöhung von 5% auf 6% (Tarif 12,40) Limiterhöhung von 4% auf 5% (Tarif 31,61) Neues Limit: 6 % der Normalfälle Physikalische Medizin Neurochirurgie Pos. 4 (ärztl. Koordinierungstätigkeit) Neues Limit: 6 % der Normalfälle *die Tarife beinhalten bereits die lineare Tariferhöhung (0,7%) ab ! 5
6 In den nächsten Wochen werden Sie von der Kärntner Gebietskrankenkasse eine aktualisierte Ausgabe des Gesamtvertrages erhalten. Wir bitten Sie um Beachtung und Information Ihrer Software-Firma. Mit freundlichen Grüßen! Für die Ärztekammer für Kärnten: er bmann der Kurie niedergelassene Ärzte: er Präsident: Vizepräs. r. Gert Wiegele r. Josef Huber Für die Kärntner Gebietskrankenkasse: r. Johann Lintner irektor Georg Steiner MBA bmann 6
Ä R Z T E KA M M E R K Ä R N T E N
Rundschreiben ergeht an alle niedergelassenen WahlärztInnen Klagenfurt, 13.01.2011 KAD-Stv. Mag. Mitterdorfer/tc Kostenerstattungsbeträge bei Inanspruchnahme von WahlärztInnen - 2-Kassen Bereich Sehr geehrte
MehrR U N D S C H R E I B E N
R U N D S C H R E I B E N ergeht an alle niedergelassenen WahlärztInnen Klagenfurt, 6.2.2013 KAD-Stv. Mag. Mitterdorfer/tc Kostenerstattungsbeträge bei Inanspruchnahme von WahlärztInnen - 2-Kassen Bereich
MehrHonorarabrechnung mit den Kleinen Kassen
Honorarabrechnung mit den Kleinen Kassen 1 1 2 2 Kassenverträge mit den Kleinen Kassen SVA (SV Gewerbl. Wirtschaft) VAEB (ÖBB, Bergbau, Liftang.) BVA (Beamte) 3 3 Kassenverträge mit den Kleinen Kassen
MehrR u n d s c h r e i b e n an alle Vertrags(fach)ärztinnen/Vertrags(fach)ärzte und Vertrags-Gruppenpraxen in Niederösterreich
Ärztekammer für Niederösterreich Niederösterreichische 2-1010 Wien, Wipplingerstraße 2 Krankenversicherungsträger ================================================================== St. Pölten, im Dezember
MehrR u n d s c h r e i b e n an alle Vertrags(fach)ärztinnen/Vertrags(fach)ärzte und Vertrags-Gruppenpraxen in Niederösterreich
Ärztekammer für Niederösterreich Niederösterreichische 2-1010 Wien, Wipplingerstraße 2 Krankenversicherungsträger ================================================================== St. Pölten, im Jänner
MehrDr. Iris Künstner. Ärztlicher Dienst Tiroler Ärztetage 2016
Dr. Iris Künstner Ärztlicher Dienst Tiroler Ärztetage 2016 Tiroler Gebietskrankenkasse 24.09.2016-Umit@Hall/T Wie verordnen? 1. Relevante Kriterien Diagnose führt Wer verbindet? Praktikabilität Ökonomie
MehrPos. 278d Transkranielle Dopplersonographie der intrakraniellen Arterien inkl. (Punktwert 0, = kfm. gerundet Euro 50,82)
Anrede Name Fachrichtung Straße PZL, Ort RS Nr. 1285/2012 VP-I Juni 2012 1.) Neue Leistung Transkranielle Dopplersonographie ab 1. Juli 2012 2.) Öffnung der Positionen 410 und 411 Sehr geehrte Frau Doktorin,
MehrKärntner Gebietskrankenkasse. 1. Änderung der Satzung 2016
Freigabe zur Abfrage: 2016-12-28 Verlautbarung Nr.: 207/2016 Amtliche Verlautbarung der österreichischen Sozialversicherung im Internet Kärntner Gebietskrankenkasse Die Kärntner Gebietskrankenkasse verlautbart
Mehr10. Zusatzvereinbarung
Abgaben- und Gebührenfrei gemäß 109, 110 ASVG i.v.m. 30 B-KUVG 10. Zusatzvereinbarung zum Gesamtvertrag für Ärzte für Allgemeinmedizin und Fachärzte vom 9.6.2005 abgeschlossen zwischen dem Hauptverband
MehrVereinbarung. über die Durchführung und Honorierung der Mutter - Kind - Pass - Untersuchungen
Vereinbarung über die Durchführung und Honorierung der Mutter - Kind - Pass - Untersuchungen abgeschlossen zwischen der KURIE DER NIEDERGELASSENEN ÄRZTE DER ÄRZTEKAMMER FÜR VORARLBERG, 6850 Dornbirn, Schulgasse
MehrVereinbarung. über die Durchführung und Honorierung der Mutter - Kind - Pass - Untersuchungen
Vereinbarung über die Durchführung und Honorierung der Mutter - Kind - Pass - Untersuchungen abgeschlossen zwischen der KURIE DER NIEDERGELASSENEN ÄRZTE DER ÄRZTEKAMMER FÜR VORARLBERG, 6850 Dornbirn, Schulgasse
MehrAnlage 3 zum Beschluss Teil F, Abschnitt I.
Anlage 3 zum Beschluss Teil F, Abschnitt I. Beschuss des Bewertungsausschusses gemäß 87b Abs. 4 Satz 1 SGB V zur Berechnung und zur Anpassung von arzt- und praxisbezogenen Regelleistungsvolumen nach 87b
MehrZ U S A T Z Ü B E R E I N K O M M E N
Z U S A T Z Ü B E R E I N K O M M E N zum Gesamtvertrag vom 1.11.1980, abgeschlossen zwischen der Ärztekammer für Wien einerseits und der Krankenfürsorgeanstalt der Bediensteten der Stadt Wien (KFA) andererseits.
MehrDer D-Arzt und sein Team
Der D-Arzt und sein Team Wie rechne ich richtig die Wundversorgung und Implantatentfernung ab Werner Boxberg Nürnberg, 11. März 2017 http://www.kbv.de/media/sp/uv_goae.pdf Für die Abgrenzung der Begriffe
MehrZ U S A T Z V E R E I N B A R U N G
Gebührenfrei gemäß 110 ASVG Z U S A T Z V E R E I N B A R U N G zum Gesamtvertrag vom 9. März 2005 über die Bereitstellung der Vorsorgeuntersuchungen abgeschlossen zwischen der Ärztekammer für Steiermark
MehrL 52,13 Schmerztherapeutische spezielle Versorgung , 30702, 30704, L 55,60 Sonographie I 01 56
Stand: 19.02.2018 Quartal 2/2018 Hausärztlich tätige Internisten und Fachärzte für Allgemeinmedizin, praktische Ärzte und Ärzte ohne Gebietsbezeichnung wert Akupunktur 01 1 30790, 30791 L 170,86 Allergologie
MehrB E S C H L U S S. zur Änderung des Einheitlichen Bewertungsmaßstabs (EBM) durch den Bewertungsausschuss nach 87 Abs.
B E S C H L U S S zur Änderung des Einheitlichen Bewertungsmaßstabs (EBM) durch den Bewertungsausschuss nach 87 Abs. 1 Satz 1 SGB V in seiner 166. Sitzung (schriftliche Beschlussfassung) mit Wirkung zum
MehrXVIII. ZUSATZPROTOKOLL
Gebührenfrei gemäß 110 ASVG XVIII. ZUSATZPROTOKOLL zum Gesamtvertrag vom 1. Jänner 2004 abgeschlossen zwischen der Kurie der niedergelassenen Ärzte der Ärztekammer für Wien (im Folgenden kurz Kurie genannt)
MehrBESCHLUSS. des Bewertungsausschusses nach 87 Abs. 1 Satz 1 SGB V in seiner 386. Sitzung am 12. Dezember Teil A
BESCHLUSS des Bewertungsausschusses nach 87 Abs. 1 Satz 1 SGB V in seiner 386. Sitzung am 12. Dezember 2016 Teil A mit Wirkung zum 1. April 2005 1. Aufnahme der Gebührenordnungsposition 01102 in die Nummer
MehrL 57,04 Schmerztherapeutische spezielle Versorgung , 30702, 30704, L 72,37 Sonographie I 01 56
Stand: 08.08.2018 Quartal 4/2018 Hausärztlich tätige Internisten und Fachärzte für Allgemeinmedizin, praktische Ärzte und Ärzte ohne Gebietsbezeichnung wert Akupunktur 01 1 30790, 30791 L 143,64 Allergologie
MehrRUNDSCHREIBEN D3 184 VII 32/2008 Az.: S
An die Kassenärztlichen Vereinigungen der Länder der Bundesrepublik Deutschlands Bezirks- und Abrechnungsstellen der Kassenärztlichen Vereinigungen Vertragsleiter der Kassenärztlichen Vereinigungen Geschäftsführung
MehrL 48,89 Schmerztherapeutische spezielle Versorgung , 30702, 30704, L 59,15 Sonographie I 01 56
Stand: 16.05.2018 Quartal 3/2018 Hausärztlich tätige Internisten und Fachärzte für Allgemeinmedizin, praktische Ärzte und Ärzte ohne Gebietsbezeichnung wert Akupunktur 01 1 30790, 30791 L 145,47 Allergologie
MehrL 56,89 Schmerztherapeutische spezielle Versorgung , 30702, 30704, L 65,41
Stand: 19.02.2019 Quartal 2/2019 Hausärztlich tätige Internisten und Fachärzte für Allgemeinmedizin, praktische Ärzte und Ärzte ohne Gebietsbezeichnung wert Akupunktur 01 1 30790, 30791 L 168,99 Allergologie
MehrR 0,43 Sonographie II , 33021, 33022, 33023, 33030, 33031, R 0,46 Spirometrie R 0, , 04439, 04441, 04442, 04443
Stand: 22.11.2018 Quartal 1/2019 Hausärztlich tätige Internisten und Fachärzte für Allgemeinmedizin, praktische Ärzte und Ärzte ohne Gebietsbezeichnung wert Akupunktur 01 1 30790, 30791 L 134,46 Allergologie
MehrEinheitlicher Bewertungsmaßstab (EBM) Stand: 3. Quartal 2012
Einheitlicher Bewertungsmaßstab (EBM) Stand: 3. Quartal 2012 Kassenärztliche Bundesvereinigung, Berlin 2010 07320 Zusatzpauschale Diagnostik Therapie bei visceralchirurgischer(n) Erkrankung(e)n Eingriff(en)
Mehrzus ATzüeeREtNKoMMEN 4. Der Punktwert für die von Fachärztinnen / Fachärztenfür Kinderheilkunde erbrachten
zus ATzüeeREtNKoMMEN zum Gesamtvertrag vom 1.1 1.1980, abgeschlossen zwischen der Arztekammer für Wien einerseits und der Krankenfürsorgeanstalt der Bediensteten der Stadt Wien ( KFA ) andererseits. t.
MehrAb 1. Oktober 2016 gibt es bundeseinheitliche Medikationspläne September 2016
ebm.aktuell Ab 1. Oktober 2016 gibt es bundeseinheitliche Medikationspläne September 2016 Ab Oktober 2016 muss für Patienten, die drei oder mehr Medikamente einnehmen, ein Medikationsplan erstellt werden.
MehrR u n d s c h r e i b e n an alle Vertrags(fach)ärzte/Vertrags(fach)ärztinnen und Vertrags-Gruppenpraxen in Niederösterreich
Ärztekammer für Niederösterreich Niederösterreichische 2-1010 Wien, Wipplingerstraße 2 Krankenversicherungsträger ================================================================== St. Pölten, im Dezember
MehrHausärztlich tätige Internisten und Fachärzte für Allgemeinmedizin, praktische Ärzte und Ärzte ohne Gebietsbezeichnung. RLV- Leistungsfall Nr
Stand 18.08.2014 Quartal IV-2014 Hausärztlich tätige Internisten und Fachärzte für Allgemeinmedizin, praktische Ärzte und Ärzte ohne Gebietsbezeichnung Fachärzte für Kinder- und Jugendmedizin sowie alle
MehrBewertungsausschuss nach 87 Absatz 1 Satz 1 SGB V Geschäftsführung des Bewertungsausschusses B E S C H L U S S
B E S C H L U S S des Bewertungsausschusses nach 87 Abs. 1 Satz 1 SGB V in seiner 398. Sitzung am 25. Juli 2017 Teil A zur Änderung des Einheitlichen Bewertungsmaßstabes (EBM) mit Wirkung zum 1. Juli 2017
Mehrdes Bewertungsausschusses nach 87 Abs. 1 Satz 1 SGB V in seiner 376. Sitzung am 22. Juni 2016 zur Änderung des Einheitlichen Bewertungsmaßstabes (EBM)
BESCHLUSS des Bewertungsausschusses nach 87 Abs. 1 Satz 1 SGB V in seiner 376. Sitzung am 22. Juni 2016 zur Änderung des Einheitlichen Bewertungsmaßstabes (EBM) mit Wirkung zum 1. Juli 2016 1. Aufnahme
MehrFachgruppensitzung 21. Jänner Fachgruppensitzung. P. Voitl.
Fachgruppensitzung P. Voitl Programm Peter Voitl Aktuelles aus der Standespolitik Neue Tarifpositionen für die GKK-Verhandlungen Prim. Univ.-Prof. Dr. Beatrix Volc-Platzer Update AKNE FSME - Preise Honorarverhandlungen
MehrAn alle Ärzte, die nicht ausschließlich auf Überweisung in Anspruch genommen werden können. Änderungen des EBM zum 1. Juli 2016
KVB 80684 München Abrechnung An alle Ärzte, die nicht ausschließlich auf Überweisung in Anspruch genommen werden können Ihr Ansprechpartner: Servicetelefon Abrechnung Telefon: 0 89 / 5 70 93-4 00 10 Fax:
MehrDie apparative Ausstattung einer Praxis
Die apparative Ausstattung einer Praxis Dr. Sabine Haupt - Wutscher Praxisgründung 09.04.2016 Dr. Haupt - Wutscher 1 Grundsätzliche Entscheidungen Aus welchem Fachgebiet komme ich? Was möchte ich gerne
MehrB E S C H L U S S ENTWURF
B E S C H L U S S ENTWURF des Bewertungsausschusses nach 87 Abs. 1 Satz 1 SGB V in seiner 397. Sitzung am 21 Juni 2017 zur Änderung des Einheitlichen Bewertungsmaßstabes (EBM) mit Wirkung zum 1. Juli 2017
MehrQZV Leistungsziffern für II/2011 Qualifikationsgebundenes Zusatzvolumen für das Quartal II/2011
Fachärzte für Innere und Allgemeinmedizin, Allgemeinmedizin, Praktische Ärzte, Fachärzte für Innere Medizin, die dem hausärztlichen angehören Akupunktur 30790, 30791 Behandlung des diabetischen Fußes 02311
MehrRichtlinien über den Inhalt der Weiterbildung (WBO 2006)
Richtlinien über den Inhalt der Weiterbildung (WBO 2006) Über die Schwerpunktweiterbildung Kinder-Nephrologie Angaben zur Person: Name/Vorname (Rufname bitte unterstreichen) Geb.- Akademische Grade: Dr.
MehrAbschlußbericht Anwendungsbeobachtung Biatain Silikon Ag. Dr. rer.nat. Horst Braunwarth, Hamburg 21.Mai 2012
1 Abschlußbericht Anwendungsbeobachtung Biatain Silikon Ag Dr. rer.nat. Horst Braunwarth, Hamburg 21.Mai 12 2 Gliederung Allgemeines 3 Ziel der Anwendungsbeobachtung 3 Durchführung der Anwendungsbeobachtung
MehrR u n d s c h r e i b e n an alle Vertrags(fach)ärztinnen/Vertrags(fach)ärzte und Vertrags-Gruppenpraxen in Niederösterreich
Ärztekammer für Niederösterreich Niederösterreichische 2-1010 Wien, Wipplingerstraße 2 Krankenversicherungsträger ================================================================== St. Pölten, im Dezember
MehrRS Nr. 1623/2017 VP-I Juli 2017
RS Nr. 1623/2017 VP-I Juli 2017 Verbesserung der Substitutionsbehandlung Sehr geehrte Frau Doktorin, sehr geehrter Herr Doktor! Die Anzahl an Patientinnen und Patienten, welche die Substitutionstherapie
MehrAnlage 3 zum Honorarverteilungsmaßstab Qualifikationsgebundene Zusatzvolumen ab I/2013
Anlage 3 zum Honorarverteilungsmaßstab Qualifikationsgebundene Zusatzvolumen ab I/2013 Arztgruppe Qualifikationsgebundenes Zusatzvolumen Gebührenordnungsposition des EBM Fachärzte für Innere und Allgemeinmedizin,
MehrDie kassenärztliche Tätigkeit -- Honorarabrechnung. Dr. Edgar Wutscher
Die kassenärztliche Tätigkeit -- Honorarabrechnung Dr. Edgar Wutscher 1 Kassenarzt Abrechnung: Sachleistungssystem: direkte Verrechnung zwischen Kasse und Arzt; entweder ohne Selbstbehalt oder mit Selbstbehalt
MehrKlinik für Allgemein-, Viszeral- und Minimalinvasive Chirurgie
There are no translations available. Die Kliniken des Medizinischen Zentrums bieten allen interessierten Kollegen umfassende Weiterbildungsmöglichkeiten an. Aufgrund der aktuellen Weiterbildungsordnung
MehrAnmerkung: Bei Auswertungen auf regionaler Ebene werden jene (Zahn-)Ärztinnen/(Zahn-)Ärzte, die in mehreren Bundesländern tätig sind,
Datenquelle: Auszüge aus den Ärztelisten der Österreichischen Ärztekammer (ÖÄK) und der Österreichischen Zahnärztekammer (ZÄK) Die Angaben beinhalten Kopfzahlen, ohne Berücksichtigung der tatsächlichen
MehrWeiterbildungskonzept Inhalte Weiterbildung zum Facharzt für Unfallchirurgie u. Orthopädie (4 Jahre)
(4 Jahre) Mülheim an der Ruhr, 20. Oktober 2011 Übersicht 24 Monate Basisweiterbildung im Gebiet Chirurgie (Common Trunk ACH, UCCH, GCH) 1. Fachjahr: 6 Monate Notfallaufnahme / Zentralambulanz 6 Monate
MehrErratum. zum Beschluss des Bewertungsausschusses nach 87 Abs. 1 Satz 1 SGB V. mit Wirkung zum 1. Juli 2016
Erratum zum Beschluss des Bewertungsausschusses nach 87 Abs. 1 Satz 1 SGB V in seiner 376. Sitzung am 22. Juni 2016 mit Wirkung zum 1. Juli 2016 Der Beschluss des Bewertungsausschusses in seiner 376. Sitzung
MehrGemeinsame Positionen für Allgemeinmediziner und allgemeine Fachärzte
Aktuelle Änderungen im WGKK-Honorarkatalog Neue Positionen und Textänderungen werden prinzipiell mit 1. April 2009 eingeführt beziehungsweise gültig. Gestrichene Positionen enden mit 31. März 2009. Tarifveränderungen
MehrB E S C H L U S S. zu Änderungen des Einheitlichen Bewertungsmaßstabes (EBM) durch den Bewertungsausschuss nach 87 Abs.
B E S C H L U S S zu Änderungen des Einheitlichen Bewertungsmaßstabes (EBM) durch den Bewertungsausschuss nach 87 Abs. 1 Satz 1 SGB V in seiner 159. Sitzung (schriftliche Beschlussfassung) Teil C mit Wirkung
MehrWissenswertes zur Dokumentation
Wissenswertes zur Dokumentation Agenda LKH Steyr im Überblick Der Weg des Patienten - Befunde ELGA Terminvereinbarung, AU-Meldungen Medizinische Einrichtungen Schwerpunktkrankenhaus LKH Steyr Abteilungen
Mehr1. Änderung der zweiten Anmerkung zur Gebührenordnungsposition im Abschnitt EBM
BESCHLUSS des Bewertungsausschusses nach 87 Abs. 1 Satz 1 SGB V in seiner 372. Sitzung am 11. März 2016 zur Änderung des Einheitlichen Bewertungsmaßstabes (EBM) mit Wirkung zum 1. Juli 2016 1. Änderung
MehrEinführungskurs. Reanmimationstraining Akuter Thorax (2) Akutes Abdomen (3) Akute Appendicitis (4) Hüftnahe Femurfraktur (5)
Kern-Curriculum Chirurgie I und II des St. Franziskus-Hospitals Ahlen Die strukturierte Facharztweiterbildung entstand unter freundlicher Mithilfe von Herrn Prof. Dr. Markus Siebolds, Katholische Fachhochschule
MehrDer Vorstand Ansprechpartner: Service-Center Tel.: (030) Fax: (030)
Kassenärztliche Vereinigung Berlin, Masurenallee 6A, 14057 Berlin An alle Hausärztinnen und Hausärzte sowie Fachärztinnen und Fachärzte für Innere Medizin Der Vorstand Ansprechpartner: Service-Center Tel.:
MehrPos. A2 (weitere Ordination Arzt für Allgemeinmedizin): Anhebung der Bewertung der Punkte um 0,5.
1 Kurie niedergelassene Ärzte Rundschreiben Ergeht an alle niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte in Kärnten Klagenfurt, 05.08.2016 KAD-Stv. Mag. Mitterdorfer/fa Vertragsabschlüsse Kleine Kassen Zusatzübereinkommen
Mehr37 Versorgung gemäß Anlage 27 und 30 zum Bundesmantelvertrag-Ärzte (BMV-Ä)
Die Gebührenordnungsposition 36884 ist nicht neben den Gebührenordnungspositionen 01857, 04536, 05350, 05372, 13256, 32247 und 36881 Die Gebührenordnungsposition 36884 ist im Behandlungsfall nicht neben
MehrBewertungsausschuss nach 87 Absatz 1 Satz 1 SGB V in seiner 430. Sitzung am 12. Dezember 2018 Geschäftsführung des Bewertungsausschusses
B E S C H L U S S des Bewertungsausschusses nach 87 Abs. 1 Satz 1 SGB V in seiner 430. Sitzung am 12. Dezember 2018 Teil A mit Wirkung zum 1. Oktober 2018 1. Aufnahme des Abschnitts 30.2.2 in die Präambel
MehrAuszug aus der Honorarordnung 2018 Fachgruppen Neurologie Psychiatrie
Auszug aus der Honorarordnung 2018 Fachgruppen Neurologie Psychiatrie Honorarordnung 2018 (Tarif 2017) 1 Neurologie Betrifft je nach Position und Verrechenbarkeitsregelung folgende Fachärzte: Fachärzte
MehrÜbersicht der QZV Stand: 23. Juni 2010
Übersicht der QZV Stand: 23. Juni 2010 Kassenärztliche Vereinigung Schleswig-Holstein KÖRPERSCHAFT DES ÖFFENTLICHEN RECHTS Übersicht der QZV Stand: 23. Juni 2010 Arztgruppe Qualitätsgebundenes Zusatzvolumen
MehrTeil B. zur Änderung des Einheitlichen Bewertungsmaßstabes (EBM) mit Wirkung zum 1. Oktober 2017
Teil B zur Änderung des Einheitlichen Bewertungsmaßstabes (EBM) mit Wirkung zum 1. Oktober 2017 1. Änderung der zweiten Bestimmung zum Abschnitt 4.5.4 EBM 2. Die Gebührenordnungspositionen 04560, 04561
MehrDie kassenärztliche Tätigkeit. Dr. Edgar Wutscher
Die kassenärztliche Tätigkeit Dr. Edgar Wutscher 1 Kassenarzt Arzt hat mit der Krankenkasse einen Vertrag abgeschlossen 99 % der Bevölkerung sind krankenversichert 2 Kassenarzt Versicherungen: Krankenkassen
MehrUMLAGENORDNUNG DER ÄRZTEKAMMER FÜR TIROL FÜR DAS JAHR 2017
Körperschaft öffentlichen Rechts vertreten durch den Präsidenten Dr. Artur Wechselberger 6020 INNSBRUCK - ANICHSTRASSE 7 Telefon: 0512 / 52 0 58-0 Telefax: 0512 / 52 0 58-130 e-mail: kammer@aektirol.at
MehrB E S C H L U S S. des Bewertungsausschusses nach 87 Abs. 1 Satz 1 SGB V in seiner 376. Sitzung am 22. Juni 2016
B E S C H L U S S des Bewertungsausschusses nach 87 Abs. 1 Satz 1 SGB V in seiner 376. Sitzung am 22. Juni 2016 zur Änderung des Einheitlichen Bewertungsmaßstabes (EBM) mit Wirkung zum 1. Juli 2016 1.
MehrZusatzvereinbarung 2003
Zusatzvereinbarung 2003 abgeschlossen zwischen der Ärztekammer für Burgenland (kurz: Ärztekammer) einerseits und dem Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger für die im 2 des Gesamtvertrages
MehrAmtliche Verlautbarung der österreichischen Sozialversicherung im Internet:
Amtliche Verlautbarung der österreichischen Sozialversicherung im Internet: www.avsv.at Oberösterreichische Gebietskrankenkasse 4. Anhang 7 lautet: Anhang 7 Kostenerstattung bei Inanspruchnahme von Nicht-Vertragsärzten/
MehrZusatzprotokoll 1996 zur Zusatzvereinbarung 1994
Zusatzprotokoll 1996 zur Zusatzvereinbarung 1994 abgeschlossen zwischen der Ärztekammer für Burgenland einerseits und dem Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger für die im 2 des Gesamtvertrages
MehrZUSATZVEREINBARUNG. zum Gesamtvertrag vom 9. März 2005 über die Bereitstellung der Vorsorgeuntersuchungen
Stempel- und gebührenfrei gemäß 110 ASVG ZUSATZVEREINBARUNG zum Gesamtvertrag vom 9. März 2005 über die Bereitstellung der Vorsorgeuntersuchungen abgeschlossen zwischen der Ärztekammer für Tirol (im Folgenden
MehrAuszug aus der Weiterbildungsordnung der Ärztekammer Niedersachsen und Richtlinien vom , geändert zum
Auszug aus der Weiterbildungsordnung der Ärztekammer Niedersachsen und Richtlinien vom 01.05.2005, geändert zum 18.01.2016 7.2 Facharzt / Fachärztin für Gefäßchirurgie (Gefäßchirurg / Gefäßchirurgin) Weiterbildungsziel:
MehrZertifizierte Medizinische Fußambulanz
Zertifizierte Medizinische Fußambulanz Behandlung von Patienten mit diabetischem Fuß und peripherer arterieller Verschlusskrankheit Etwa 4,5 Millionen Deutsche sind Diabetiker. Durch den hohen Blutzuckerspiegel
MehrSehr geehrte Frau Kollegin, sehr geehrter Herr Kollege,
Körperschaft öffentlichen Rechts Mitglied der Fédération Dentaire Internationale Kohlmarkt 11/6 1010 Wien Tel. + 43 - (0) 5 05 11-0 Fax + 43 - (0) 5 05 11-1167 office@zahnaerztekammer.at www.zahnaerztekammer.at
MehrÄrztekammer für Wien. Gesundheitsbarometer. März Dr. Peter Hajek Mag. Jennifer Stark
Ärztekammer für Wien Gesundheitsbarometer März 2017 Dr. Peter Hajek Mag. Jennifer Stark Untersuchungsdesign > Auftraggeber: Ärztekammer für Wien > Methodenmix: Telefonische und Online-Befragung > Zielgruppen:
MehrAntragsformular für WahlfachärztInnen für Haut- und Geschlechtskrankheiten zur Verrechnung folgender Leistungen
Ärztekammer für Oberösterreich z.h. Fr. Hohenbruck Dinghoferstraße 4 4010 Linz Antragsformular für WahlfachärztInnen für Haut- und Geschlechtskrankheiten zur Verrechnung folgender Leistungen Nachname:
MehrNACHSORGEPASS KLINIK FÜR THORAXCHIRURGIE. Patientenetikett
NACHSORGEPASS KLINIK FÜR THORAXCHIRURGIE Patientenetikett Sehr geehrte Patientin, sehr geehrter Patient, bei Ihnen wurde eine Tumorerkrankung der Lunge in einem begrenzten Stadium festgestellt, so dass
MehrStädtisches Klinikum Brandenburg. MVZ als Chance für die Kliniken. Seite 1 Gabriele Wolter VKD / VDGH
Städtisches Klinikum Brandenburg MVZ als Chance für die Kliniken Seite 1 Gabriele Wolter VKD / VDGH 1. Überblick 2. Chancen eines MVZ für Kliniken 3. Risiken eines MVZ für Kliniken 4. Beispiel: Gesundheitszentrum
MehrIngrid Parzer, Kundenmanagement & Omnichannel Jänner Gesundheit & Wertvoll Akut-Versorgt
Jänner 2017 Gesundheit & Wertvoll Akut-Versorgt Agenda Warum Akut-Versorgt? Produkt Leistungen Ambulante akute Erstversorgung Prämie und Annahmerichtlinien Verkaufsstart für Neukunden Einschluss-Aktion
MehrHonorarermittlung ab 1. Juli Ergänzungsbroschüre QZV (Stand zum 1. April 2012)
Honorarermittlung ab 1. Juli 2010 Ergänzungsbroschüre QZV (Stand zum 1. April 2012) Inhalt Fachärzte für Innere und Allgemeinmedizin, Allgemeinmedizin, Praktische Ärzte, Fachärzte für Innere Medizin, die
MehrNeue Ausbildungsordnung und Lehrpraxis. Dr. Christoph Steinacker Tag der Allgemeinmedizin
Neue Ausbildungsordnung und Lehrpraxis Dr. Christoph Steinacker Tag der Allgemeinmedizin 14.12.2016 1 Überblick Aufgabengebiet des AM Ziel der Ausbildung Aufbau der Ausbildung Basisausbildung Turnus Lehrpraxis
MehrZusatzvereinbarung 2004
Zusatzvereinbarung 2004 abgeschlossen zwischen der Ärztekammer für Burgenland (kurz: Ärztekammer) einerseits und dem Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger für die im 2 des Gesamtvertrages
MehrAntrag. Ich bin in Einzelpraxis zugelassener Arzt/Therapeut und habe angestellte Ärzte/Therapeuten
Kassenärztliche Vereinigung Bayerns Sicherstellung Elsenheimerstr. 39 80687 München Antrag auf Genehmigung zur Ausführung und Abrechnung von Kooperations- und Koordinationsleistungen gemäß Kapitel 37 EBM
MehrLiteraturstudium auf
Literaturstudium auf www.meindfp.at Jahresbericht 2014 März 2015 Autor: Mag. Simon Huber Aus Gründen der Lesbarkeit wurde auf die Nennung beider Geschlechter verzichtet. Soweit in diesem Dokument personenbezogene
MehrICW-Rezertifizierung mit acht Punkten sind bewilligt. Mit neun Punkten von der BLAEK zertifiziert.
ICW-Rezertifizierung mit acht Punkten sind bewilligt Mit neun Punkten von der BLAEK zertifiziert. Klinik für Plastische, Rekonstruktive, Ästhetische Chirurgie, Handchirurgie Klinikverbund Südostbayern
MehrKärntner Landes-Krankenanstalten- und Großgeräteplan:
Die Verordnung, mit der der Kärntner Landes-Krankenanstalten- 2004 einschließlich des Kärntner Großgeräteplanes 2004 erlassen wurde, ist im LGBl.Nr. 29/2004 veröffentlicht. Dieser wurde mit einer neuerlichen
MehrFachärzte für Allgemeinmedizin, Praktische Ärzte, Fachärzte für Innere Medizin, die an der hausärztlichen Versorgung teilnehmen
Fachärzte für Allgemeinmedizin, Praktische Ärzte, Fachärzte für Innere Medizin, die an der hausärztlichen Versorgung teilnehmen Versicherter bis zum vollendeten 4. Lebensjahr 28,32 Versicherter ab Beginn
MehrAllgemeiner Überblick 2012
Allgemeiner Überblick 2012 Auf Basis der Fallpauschalenbezogenen Krankenhausstatistik (DRG- Statistik) wurden im Jahr 2012 knapp 18 Mill. Patientinnen und Patienten 1 aus der vollstationären Krankenhausbehandlung
Mehr7. Änderungsvereinbarung vom zur Vereinbarung zur Optimierung der Versorgung
Anlage 8 zur Vereinbarung zur Optimierung der Versorgung nach 137 f SGB V Erklärung zur Strukturqualität und den Teilnahmevoraussetzungen als diabetologische Schwerpunktpraxis Kassenärztliche Vereinigung
MehrOrthopädie. Flensburg. Kiel. Stand:
Verzeichnis der in Schleswig-Holstein zur Teilnahme an der vertragsärztlichen Versorgung ermächtigten Ärzte, Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten, Psychologischen Psychotherapeuten und Krankenhäuser
MehrWundmanagement Pflaster drauf und fertig? Tina Väth Pflegetherapeut Wunde ICW
Wundmanagement Pflaster drauf und fertig? Tina Väth Pflegetherapeut Wunde ICW Was ist Wundmanagement? 28.04.2016 Wundmanagement - Tina Väth - Pflegetherapeut Wunde ICW 2 Wundmanagement Phasengerechte Wundversorgung
MehrAllgemeiner Überblick 2016
Allgemeiner Überblick 2016 Auf Basis der Fallpauschalenbezogenen Krankenhausstatistik (DRG- Statistik) wurden im Jahr 2016 knapp 19 Mill. Patientinnen und Patienten 1 aus der vollstationären Krankenhausbehandlung
MehrBasic Wound Care-Seminar
Basic Wound Care-Seminar 3. 4. April und 11. 12. September 2017 Publicare AG, Oberrohrdorf Basic Wound Care-Seminar Moderne Wundversorgung aus der Praxis lernen Um Patienten mit chronischen Wunden ein
MehrDer neue Sondergebührenvertrag. Fragen? Dr. Maria Leitner / Heidi Waldhauser Ärzterecht & Schiedsstellen
Der neue Sondergebührenvertrag Fragen? Die Definition Krankheitsgeschehen und nun Behandlungsfall ist uns nicht ganz klar. Welche Änderungen ergeben sich dadurch? Definition ist im Vertrag unter Punkt
MehrAmtliche Verlautbarung der österreichischen Sozialversicherung im Internet. Oberösterreichische Gebietskrankenkasse
10. Anhang 7 lautet: Anhang 7 Amtliche Verlautbarung der österreichischen Sozialversicherung im Internet Oberösterreichische Gebietskrankenkasse Kostenerstattung bei Inanspruchnahme von Nicht-Vertragsärzten/
MehrAbschnitt B O P E R A T I O N S T A R I F E DER TIROLER KRANKENFÜRSORGEN FÜR ÄRZTE UND FACHÄRZTE. Punktwert 1,0476
Amtssigniert. SID2015061005188 Informationen unter: amtssignatur.tirol.gv.at Abschnitt B O P E R A T I O N S T A R I F E DER TIROLER KRANKENFÜRSORGEN FÜR ÄRZTE UND FACHÄRZTE gültig ab 1. Juli 2015 bis
MehrBasic Wound Care-Seminar
Basic Wound Care-Seminar 04. 05. April und 12. 13. September 2016 Publicare AG, Oberrohrdorf Basic Wound Care-Seminar Moderne Wundversorgung aus der Praxis lernen Um Patienten mit chronischen Wunden ein
MehrZusatzvereinbarung 1999
Zusatzvereinbarung 1999 abgeschlossen zwischen der Ärztekammer für Burgenland einerseits und dem Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger für die im 2 des Gesamtvertrages vom 20. Mai
MehrSpezialisierte geriatrische Diagnostik ab 1. Juli 2016 neu im EBM Juni Überweisender Hausarzt
ebm.aktuell Spezialisierte geriatrische Diagnostik ab 1. Juli 2016 neu im EBM Juni 2016 Der Abschnitt 30.13 mit Leistungen für die spezialisierte geriatrische Diagnostik wird zum 1. Juli 2016 neu in den
MehrAusbildungsinhalte zum Arzt für Allgemeinmedizin. Neurologie
Ausbildungsinhalte zum Arzt für Allgemeinmedizin Anlage 1.B.8.5 Neurologie 1. Akut- und Notfallmedizin absolviert 1. Kenntnisse und Erfahrungen im Erkennen und Vorgehen bei akut bedrohlichen Situationen,
MehrWas will die junge Generation? Erhebungen der Ärztekammer WL
Was will die junge Generation? Erhebungen der Ärztekammer WL FacharztPlus DEMOGRAFIE- UND KOMPETENZMANAGEMENT 14.-15.11.2014 Dr. med. Markus Wenning Geschäftsführender Arzt der Ärztekammer Westfalen-Lippe
MehrPATIENTENBERICHT Chronischer Schmerz 2009
ÖSTERREICHISCHER PATIENTENBERICHT Chronischer Schmerz 2009 Wünsche und Anforderungen von Betroffenen DER ÖSTERREICHISCHE PATIENTENBERICHT WIRD GEMEINSAM MIT DEM BUNDESMINISTERIUM ISTERIUM FÜR F GESUNDHEIT,
MehrEntwicklung der Vertragsärztinnen und -ärzte in Österreich,
BERICHT Entwicklung der Vertragsärztinnen und -ärzte in Österreich, 2005-2015 30.11.2016 Evidenzbasierte Wirtschaftliche Gesundheitsversorgung 1031 Wien, Kundmanngasse 21 Kontakt: Tel. 01/ 71132-0 ewg@hvb.sozvers.at
Mehr