Fachspezifische Prüfungsrichtlinie für das Sonderfach
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- Berndt Lang
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1 Fachspezifische Prüfungsrichtlinie für das Sonderfach Psychiatrie und psychotherapeutische Medizin (beschlossen von der Prüfungskommission im Jänner 2002, in der Fassung Februar 2016)
2 PRÄAMBEL 1. Berufsbild Als ärztliches Fachgebiet befasst sich die Psychiatrie und Psychiatrie und psychotherapeutische Medizin mit allen psychischen Störungen wie sie in der ICD (WHO) oder anderen international anerkannten Definitions- und Klassifikationssystemen beschrieben sind. DEFINITION DES PSYCHIATERS Fachärzte für Psychiatrie und Psychiatrie und psychotherapeutische Medizinsind für alle Maßnahmen zur Erkennung, zur nichtoperativen Behandlung, zur Prävention, zur Rehabilitation und zur Begutachtung von psychischen Krankheiten oder Störungen sowie von psychischen und dadurch bedingten sozialen Verhaltensauffälligkeiten zuständig. Die Behandlung kann mit pharmako-, psychooder soziotherapeutischen Verfahren, meist unter gleichzeitiger Anwendung dieser Therapieprinzipien erfolgen. FACHLICHES WISSEN UND KÖNNEN 1. Erhebung, Dokumentation und Integration aller relevanten Informationen (Anamneseerhebung mit dem Patienten, bzw. seinen Angehörigen, psychopathologischer und somatisch-neurologischer Status, Einbeziehung der Ergebnisse der Erhebung sozialer Faktoren, Beurteilung psychologischer Tests und anderer Zusatzuntersuchungen) bei Patienten mit psychischen Störungen unter Anwendung entsprechender theoretischer Kenntnisse. 2. Benutzung dieser Information um eine Diagnose zu stellen, ätiologisch bedeutsame Faktoren festzustellen, den Patienten als Individuum zu verstehen, einen Behandlungsplan zu entwerfen und darüber mit anderen, die in die Behandlung des Patienten involviert sind, zu kommunizieren. 3. Einsatz folgender Fertigkeiten in der Behandlung bzw. im Management von Patienten: 3.1. Herstellung einer vertrauensvollen und kooperativen therapeutischen Beziehung zu Patienten 3.2. Kooperation mit Verwandten und Angehörigen von Patienten 3.3. Erarbeitung und Durchführung von umfassenden mehrdimensionalen Behandlungsplänen mit unterschiedlicher Gewichtung unter Einschluss psycho-pharmakologischer und anderer somatischer, psychotherapeutischer und sozio-therapeutischer Behandlungsmethoden 3.4. Früherkennung, Rückfallsprophylaxe und Rehabilitation psychischer Erkrankungen 3.5. Management von psychiatrischen Notfällen 3.6. Schreiben von Befundberichten über einen Patienten 3.7. Erstellung psychiatrischer Gutachten 3.8. Arbeit in einem multidisziplinären Team 4. Kontinuierliche Fortbildung mit der Fähigkeit zur kritischen Evaluierung eines bestimmten Wissensbereiches 5. Zusammenarbeit mit anderen Berufsgruppen: Neben der traditionellen direkten Zusammenarbeit mit Gesundheits- und Krankenpflegepersonen ist die erweiterte Teamarbeit mit verschiedenen anderen Berufsgruppen, sowohl im stationären, teilstationären und extramuralen Arbeitsfeld nötig. FORMEN DER BERUFSAUSÜBUNG Angestellter und/ oder niedergelassener Facharzt, der seine Facharzttätigkeit in stationären, teilstationären, ambulanten bzw. extramuralen Arbeitsfeldern sowie in nichtpsychiatrischen, medizinischen Fachabteilungen und/ oder nichtmedizinischen Einrichtungen (z.b. Justizanstalten) versieht Stand: 02/16
3 Die fachärztliche Tätigkeit kann weiters auch u. a. in Funktion des Konsiliar, Liaison-, Gutachter-, (Sachverständigen-)-Facharztes oder in der Forschung stattfinden. Prüfungsziel: 2. Prüfungsziel / Prüfungsinhalt Ziel der Facharztprüfung ist der Nachweis der Kompetenz, die alltäglichen Anforderungen an den Facharzt gemäß Berufsbild kompetent und selbständig erfüllen zu können. Prüfungsinhalt: Den Prüfungsinhalten liegen die Ausbildungsinhalte gemäß Ärzte-Ausbildungsordnung für das Sonderfach Psychiatrie und Psychiatrie und psychotherapeutische Medizin zugrunde. I. THEORETISCHE KENNTNISSE: (Überprüfung im Rahmen der strukturierten mündlichen Prüfung SMP) 1. Diagnostik und Psychopathologie 2. Zusatzbefunde (einschließlich klinischer Psychodiagnostik, Laborbefunde) 3. Grundlagen der Psychotherapie, Grundlagen der Psychopharmakotherapie/ biologischer Therapien, Grundlagen der Soziotherapie 4. Ätiologie, Symptomatologie, Klassifikation, Verlauf, Epidemiologie, Therapie (biologische Verfahren, soziotherapeutische Verfahren), Früherkennung, Rückfallsprophylaxe folgender psychiatrischer Erkrankungen (nach ICD 10): F0 Organische, einschließlich symptomatische Psychische Störungen F1 Psychische Verhaltensstörungen durch psychotrope Substanzen F2 Schizophrenie, schizotype und wahnhafte Störungen F3 Affektive Störungen F4 Neurotische, Belastungs- und somatoforme Störungen F5 Verhaltensauffälligkeiten in Verbindung mit körperlichen Störungen F6 Persönlichkeits- und Verhaltensstörungen F7 Intelligenzminderung F8 Entwicklungsstörungen F9 Verhaltens- und emotionale Störungen mit Beginn in der Kindheit oder in der Jugend 5. Psychiatrische Notfälle, Krisenintervention 6. Psychiatrische Komorbidität bei körperlichen Erkrankungen 7. Rechtsgrundlagen der Psychiatrie, forensische Psychiatrie/Gutachten II. THEORETISCHE KENNTNISSE UND PRAKTISCHE FERTIGKEITEN: (Überprüfung im Rahmen der SMP Prüfung. Vor der Facharztprüfung sollen diese Bereiche bereits im Rahmen der begleitenden Evaluierung in der Weiterbildungsinstitution regelmäßig überprüft werden.) 1. Anamnese- und Befunderhebung 2. Erstellung einer psychiatrischen Diagnose 3. Aufbau und Aufrechterhaltung einer therapeutischen Beziehung 4. Kommunikation mit Patienten und Angehörigen 5. Fertigkeiten in der praktischen Anwendung von standardisierten und strukturierten Erhebungsinstrumenten 6. Indikationsstellung und Bewertung von Zusatzbefunden 7. Erarbeitung und Durchführung von mehrdimensionalen Behandlungsplänen 8. Durchführung und Dokumentation psychiatrischer Behandlungen (biologisch-somatotherapeutische Verfahren, psychotherapeutische Medizin, sozio-therapeutische Verfahren) 9. Diagnose und Therapie psychiatrischer Notfälle 10. Erstellung psychiatrischer Gutachten 11. Kritische Beurteilung fachspezifischer wissenschaftlicher Publikationen (z.b. im Rahmen des fallorientierten/problemorientierten Lernens) Stand: 02/16
4 3. Vorbereitungsmöglichkeiten Die Facharztprüfung dient nicht der Lehrbuchabfrage, sondern soll vor allem jene Kompetenzen überprüfen, die den Facharzt befähigen, aufgrund seiner Ausbildung selbständig und eigenverantwortlich den alltäglichen Anforderungen gerecht zu werden. Die Liste empfohlener Lehrbücher, wissenschaftlicher Publikationen und anderer Lernunterlagen finden Sie auf unserer Homepage: bei den Informationen zum Sonderfach. 4. Prüfungsmethode(n) / Prüfungsablauf Die Fragen werden im Rahmen einer strukturierten mündlichen Prüfung gestellt, d.h. sowohl die Fragen als auch die erwarteten Antworten werden im vornhinein festgelegt und die Fragen werden für alle Kandidaten nach dem gleichen Gewichtungsschlüssel ausgewählt. An mehreren Stationen werden insgesamt 8 Fallvignetten (aus den wichtigsten diagnostischen Bereichen der Psychiatrie) mit mehreren Fragen pro Fall zu wichtigen Schlüsselkompetenzen gestellt. Jede richtige Fragenbeantwortung wird in einem Punktesystem abgebildet. Die für ein Bestehen der Prüfung ausreichende Punktezahl wird jeweils vor der Prüfung festgelegt. 5. Bewertung Die Bewertung erfolgt ausschließlich mit "bestanden" oder "nicht bestanden". Innerhalb von 8 Wochen ab dem Prüfungstermin werden die Kandidaten vom Prüfungsergebnis schriftlich verständigt. Falls das Gesamtprüfungsergebnis gleich im Anschluss an die Prüfung festgestellt werden kann, ist es möglich, das Ergebnis dem Kandidaten unabhängig von der schriftlichen Mitteilung gleich mündlich mitzuteilen. Telefonische Auskünfte sind nicht möglich. 6. Prüfungsausschuss Der Prüfungsausschuss ist verantwortlich für die Auswahl der Prüfungsfragen, die Durchführung der Prüfung, die Festlegung der Bestehensgrenze und die Qualitätssicherung der Prüfungsfragen. Der Prüfungsausschuss setzt sich zusammen aus 1 Vorsitzenden und 2 Mitgliedern sowie 3 Stellvertretern. (s. PO 28) Der Prüfungsausschuss ist für 5 Jahre nominiert. Eine Wiederwahl ist möglich. Die Mitglieder sind: Vorsitzende: Mitglied: Mitglied: Stellvertreter: Stellvertreterin: Stellvertreter: Prim. Dr. Margit Wrobel Univ. Prof. Dr. Armand Leon Hausmann Dr. Peter Vitecek Univ. Prof. DDr. Hans-Peter Kapfhammer Univ. Prof. Dr. Martina Hummer Dr. Wilhelm Wolf Aufgaben: Inhaltliche Zusammenstellung der Prüfung, Durchführung, Ergebnisfeststellung und Evaluation, Berichtslegung an Prüfungskommission (fächerübergreifendes Gremium der Österreichischen Ärztekammer) Stand: 02/16
5 7. Prüfungstermin / Wiederholungsprüfung / Prüfungsort Die Prüfung findet zweimal pro Jahr (1 x im Frühjahr und 1 x im Herbst) statt. Die Anzahl der Prüfungsantritte ist auf 5 Prüfungsantritte begrenzt. Der letzte (fünfte) Prüfungsantritt wird in Form einer mündlichen, kommissionellen Prüfung abgehalten. Sie ist vor einem kommissionellen Prüfungsausschuss von drei Personen in Form einer strukturierten, mündlichen Prüfung, also in mündlich kommissionelle Form abzulegen. (Näheres dazu regelt die Prüfungsordnung der Österreichischen Ärztekammer 11) Prüfungstermin und Prüfungsort sind zeitgerecht publiziert unter: - Homepage der Akademie der Ärzte GmbH: Das Anmeldeformular ist in den Landesärztekammern erhältlich bzw. von der Homepage der Österreichischen Akademie der Ärzte GmbH ( abrufbar. 8. Qualitätssicherung Die Fallbeispiele und Prüfungsfragen werden unter Befolgung der von der ÖÄK veröffentlichten Richtlinien zur Erstellung von mündlich strukturierten Prüfungen von Fachärzten aus verschiedensten Institutionen bzw. aus dem niedergelassenen Bereich erstellt und vom Prüfungsausschuss nach verschiedensten Kriterien beurteilt (Praxisrelevanz, Verständlichkeit, Umfang, Präzision der Fragen, Unstrittigkeit der erwarteten Antworten) und eventuell zur Überarbeitung an den Fragenautor rück übermittelt. Die so formulierten Fallbeispiele, Fragen und Antworten werden unter der Verpflichtung der Verschwiegenheit gegenüber Drittpersonen nochmals unabhängigen Beurteilern zur kritischen Durchsicht gegeben, bevor sie vom Prüfungsausschuss endgültig approbiert und für eine Prüfung freigegeben werden. 9. Ansprechpartner für die Kandidaten Bei inhaltlichen Fragen wenden Sie sich bitte an die Österreichische Akademie der Ärzte GmbH. Ihre Anfrage wird an ein Mitglied des Prüfungsausschusses weitergeleitet Stand: 02/16
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