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1 1 von 6 März 2015 BAUEN UND WOHNEN MIT ZUKUNFT für Familien und Singles, für Junge und Junggebliebene Wohnen hat Zukunft in Oberösterreich. Für Familien und Singles, für Junge und Junggebliebene. Ihnen allen ist dank der Wohnbauförderung des Landes Oberösterreich ein wesentliches Stück Lebensqualität sicher. Gefördert werden Neubau und Sanierung der eigenen vier Wände. Zusätzlich sind beachtliche Beiträge zur Errichtung von Energiegewinnungsanlagen auf Basis erneuerbarer Energien möglich. Um auch Menschen mit wenig Einkommen lebenswerten Wohnraum zu sichern, steht ein beträchtlicher Teil der Förderungen für Wohnbeihilfen zur Verfügung. Schon heute müssen die Weichen gestellt werden, um Wohnen auch in Zukunft leistbar zu gestalten. Der Weg führt über sinnvolle Reformen im Baurecht, die zur Senkung von Baukosten beitragen. Das Ziel: günstigere Mieten und Erwerbskosten und damit ein noch verantwortungsvollerer Umgang mit Wohnbeihilfen und Fördermitteln trat das neue oberösterreichische Baurecht in Kraft. So müssen auch Wohngebäude, die hinter einer Hochwasserschutzanlage gebaut werden, die auf 100-jährliche Hochwässer ausgelegt sind, hochwassergeschützt geplant und errichtet werden. "Die Hochwasserschutzanlagen haben sich beim letzten Hochwasser bewährt. Trotzdem bieten sie keinen absoluten Schutz, insbesondere wenn der Wasserpegel das Bemessungsereignis der Hochwasserschutzanlage überschreitet. In Grein haben nur noch wenige Zentimeter gefehlt und das Wasser wäre über die mobilen Hochwasserschutzwände getreten.

2 2 von 6 Überflutete Wohnhäuser wären die Folge", so der oberösterreichische Baureferent und Landeshauptmann-Stellvertreter Franz Hiesl und betont, dass diese Neuregelung den Charakter eines vorbeugenden Katastrophenschutzes habe. Eine hochwassersichere Planung und Bauausführung von Wohngebäuden ist unter anderem dadurch möglich, dass die Fußbodenoberkante mindestens zwanzig Zentimeter über dem Niveau des ursprünglichen 100-jährlichen Hochwasserabflussbereichs vor Errichtung der technischen Hochwasserschutzmaßnahme liegt oder die Wände und Böden sowie allfällige Öffnungen gegen den Eintritt von Wasser abgedichtet werden. Weiters müssen Räume, die zur Lagerung wassergefährdender Stoffe bestimmt sind, so gebaut werden, dass ein Austritt der gelagerten Stoffe verhindert wird. Geräte ganz vom Netz trennen Geräte, welche für länger Zeit ungenutzt bleiben, zum Beispiel nachts, sollten mit dem Aus-Schalter ganz vom Netz getrennt werden. Allerdings verfügen viele Geräte über keinen echten Aus-Schalter; solche Geräte verbrauchen auch dann Strom, wenn sie vermeintlich ausgeschaltet wurden - eine weitere Ursache für Leerlaufverluste und unnötigen Stromverbrauch. Abhilfe schafft etwa eine schaltbare Steckdosenleiste, wodurch sich per Knopfdruck gleich mehrere Geräte vom Netz nehmen lassen. Den Stromverbrauch sichtbar machen einfach zu bedienender Strommessgeräte, welche beim Energiesparverband (Telefon ( ) ) ausgeliehen werden können. Effiziente Beleuchtung Die Beleuchtung ist aufgrund der weitaus längeren Nutzungszeit etwa genauso teuer wie Kochen und Backen. Am weitesten verbreitet sind dabei Glühlampen, die Licht sehr ineffizient erzeugen - sie verwandeln nur etwa fünf bis zehn Prozent der eingesetzten Energie in Licht. Energiesparlampen hingegen setzen knapp fünfzig Prozent der eingesetzten Energie in Licht um und kommen im Vergleich zur Glühlampe für das gleiche Licht mit rund einem Fünftel der Energie aus. Energiesparende Haushaltsgeräte Etwa ein Drittel des privaten Stromverbrauchs geht auf Kosten von Kühlschrank und Co. Deshalb sollte beim Kauf neben dem Preis- Leistungs-Verhältnis auch auf die Energieeffizienz der Geräte geachtet werden. Der Energieverbrauch ist relativ einfach auf den Energiepickerl erkennbar. Anhand der Einteilung in sieben Effizienzklassen von "A" (= besonders sparsamer Energieverbrauch) bis "G" (= sehr hoher Energieverbrauch) kann der Energieverbrauch - und somit die künftigen Betriebskosten des Geräts - in die Kaufentscheidung einbezogen werden.

3 3 von 6 Das Auto als Statussymbol hat ausgedient. Viel lieber investieren gut situierte Europäer in die Kücheneinrichtung, wo man nicht nur kocht, sondern auch Gäste bewirtet und feiert. Strasser Steine hat diese Entwicklung schon vor zwei Jahren vorausgesehen und begonnen, die Küche ganz aus Naturstein zu entwickeln. Das Ergebnis wird unter dem Namen ST-ONE 2015 auf den Markt kommen und ist eine absolute Premiere. Erstmals kreiert ein Steinverarbeiter eine Kücheninsel, die als Solitär mit allen bekannten Küchenmarken harmonieren wird. Strasser- Geschäftsführer Johannes Artmayr: "Wir sehen uns nicht als Konkurrenz zur Küchenindustrie. Viel mehr ist ST-ONE die ästhetische Ergänzung, um ganz außergewöhnliche, einzigartige Küchen zu gestalten." Eine großartige Innovation ist die Ausführung "Cross Cut" bei der Steinoberfläche Fossil. Das heißt, das grifflose Frontbild von ST-ONE wird in einer 90 Grad gedrehten Schnittrichtung aus dem Naturstein-Rohblock gesägt. Jede Insel ist somit ein Unikat. Dem Betrachter vermittelt ST-ONE das Bild einer in sich geschlossenen Fläche - wie beim Steinblock. Dabei sind die Fronten nur 10 Millimeter schlank. Bei 100 Top-Händlern in Europa wird ST-ONE in den nächsten Monaten platziert. Drei Grundrisse / Größen und vier Farbstellungen werden angeboten. "Wir sind überzeugt, dass ST-ONE durch seine Einzigartigkeit, Ästhetik und Funktion sehr rasch einen Spitzenplatz im europäischen Küchen-High-End-Segment einnehmen wird", sagt Johannes Artmayr. Die STRASSER Steine GmbH in St. Martin im Mühlviertel erwirtschaftete 2014 einen Umsatz von 21,5 Millionen Euro. Damit ist Strasser Steine mit Abstand der größte Natursteinverarbeiter Österreichs. Das Haupt- Geschäftsfeld des Unternehmens sind Küchenarbeitsplatten aus Naturstein (70 Prozent Marktanteil in Österreich). 170 Mitarbeiter sind bei Strasser Steine beschäftigt. Der Vertrieb erfolgt über den Küchen- und Möbelfachhandel.

4 4 von 6 Wohnbeihilfe bekommen Mieter und Mieterinnen einer geförderten Wohnung nicht geförderten Wohnung ART UND HÖHE DER FÖRDERUNG Wie wird gefördert? Durch monatliche, nicht rückzahlbare Zuschüsse jeweils höchstens für die Dauer eines Jahres soll Menschen mit niedrigen Einkommen, kinderreichen Familien, Studierenden und Lehrlingen, Alleinverdienerinnen und Alleinverdienern sowie Pensionistinnen und Pensionisten ein leistbares Wohnen ermöglicht werden. Wie hoch wird gefördert? Die Höhe ergibt sich aus der Differenz zwischen dem anrechenbaren und dem zumutbaren Wohnungsaufwand, wobei die Obergrenze bei geförderten Wohnungen 300 Euro, bei nicht geförderten Wohnungen 200 Euro pro Monat beträgt. Als zumutbarer Wohnungsaufwand gilt das monatliche Haushaltseinkommen abzüglich des gewichteten Haushaltseinkommens. Das gewichtete Haushaltseinkommen (Einkommensgrenze) errechnet sich durch Addition der Gewichtungsfaktoren und Multiplikation der Summe mit dem Sockelbetrag von 540 Euro. Wovon ist die Wohnbeihilfe abhängig? Von der Anzahl der Personen, die in der gemeinsamen Wohnung leben. Vom Nettoeinkommen aller in der Wohnung lebenden Personen Die angemessene Wohnnutzfläche beträgt max. 45 m² für die erste Person und max. 15 m² für jede weitere Person Der anrechenbare Wohnungsaufwand beträgt max. 3,50 Euro pro m² Nutzfläche

5 Gefördert werden Eigentümerinnen und Eigentümer bzw. Mieterinnen und Mieter von Eigenheimen, Eigentumswohnungen und Mietwohnungen. Einkommensgrenzen Das Jahreshaushaltseinkommen der Förderungswerberin bzw. des Förderungswerbers und der mit ihr oder ihm im gemeinsamen Haushalt lebenden Personen darf folgende Einkommensgrenzen nicht übersteigen: Personen Einkommensgrenzen 1 Person Euro 2 Personen Euro Für jede Person im gemeinsamen Haushalt zusätzlich Euro Alimentationsverpflichtungen pro Kind zusätzlich Euro Das Jahreshaushaltseinkommen besteht aus den Bruttoeinkünften abzüglich der Werbungskosten (z.b. Sozialversicherung, Pendlerpauschale etc.) gemäß 16 des Einkommensteuergesetzes 1988 und der einbehaltenen Lohnsteuer. Familienbeihilfe, Unterhaltszahlungen für Kinder, Waisenrenten, Lehrlingsentschädigungen, Pflegegelder und Abfertigungen zählen nicht zum Einkommen. Einkommensnachweise: 1. Arbeitnehmer, die nicht zur Einkommensteuer veranlagt sind: Lohnzettel bzw. Einkommensteuerbescheid gemäß Arbeitnehmerveranlagung 2. Zur Einkommensteuer veranlagte Personen: Letzter Einkommensteuerbescheid 3. Landwirte: Letzter land- und forstwirtschaftlicher Einheitswertbescheid 4. Antragsteller, die nicht aus dem EWR-Raum stammen, müssen ununterbrochen und rechtmäßig mindestens fünf Jahre in Österreich ihren Hauptwohnsitz haben und Einkünfte beziehen, die der Einkommensteuer unterliegen oder auf Grund der Ausübung einer Erwerbstätigkeit Beiträge an die gesetzliche Sozialversicherung in Österreich entrichtet haben und nunmehr Leistungen aus dieser erhalten (Oö. WFG Abs. 9, LGBl. Nr. 9/2009). Was wird gefördert? Der Einbau von Alarmanlagen, die der ÖNORM EN (alle Teile) und ÖNORM EN (alle Teile) und ÖNORM EN (alle Teile) entsprechen und ab dem 1. Juli 2009 eingebaut wurden. Anlagen zur Videoüberwachung werden nicht gefördert. Das ausführende befugte Unternehmen, welches die Alarmanlage eingebaut hat, hat den fachgerechten Einbau und die Einhaltung der ÖNORM mittels eines Installations-Attestes, welches von der Homepage (Services - Förderungen - Alarmanlagenförderung des Landes OÖ.) heruntergeladen werden kann, zu bestätigen. Wie wird gefördert? 30 Prozent der anerkannten Investitionskosten (brutto), maximal jedoch Euro werden in Form eines Direktzuschusses gefördert. Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein? Die Wohnung oder das Eigenheim muss als Hauptwohnsitz durch den Eigentümer oder der Eigentümerin bzw. den Mieter oder der Mieterin genützt werden. Das ausführende befugte Unternehmen, welches die Alarmanlage eingebaut hat, hat den fachgerechten Einbau und die Einhaltung der ÖNORM zu bestätigen. Wann wird angesucht? 5 von 6 Nach Fertigstellung mit Rechnung mit Zahlungsvermerk bzw. Zahlungsbeleg.

6 6 von 6 Abwicklung/Antragstellung Der Antrag ist mittels Formular an die Direktion Soziales und Gesundheit, Abteilung Wohnbauförderung zu richten dbn - Du bist Nachrichten / Werbung / Text: Auszugsweise Öberösterreichische Landesregierung / Fotos: dbn, Waizenauer & Ing. Schummer Bauunternehmen GmbH, Strasser Steine

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