Eigentumswohnungen. Wohnen und Bedarfsdeckung. Wohnen und Beschäftigung. Errichtung und Kauf. Wohnbau Landesregierung

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1 Wohnbau Wohnen und Bedarfsdeckung Die Zahl der Einpersonenhaushalte steigt weiter an, was in erster Linie auf die hohe Zunahme Alleinlebender im jüngeren und mittleren Erwachsenenalter zurückzuführen ist. Die durchschnittliche Lebenserwartung der erinnen und er geht durch den medizinischen und sozialen Fortschritt erfreulicherweise immer weiter nach oben. Für die älter werdende Generation ist mit einem vermehrten Bedarf an Heimplätzen sowie altersgerechten Wohnungen zu rechnen. Die Bauleistung trägt dieser Situation frühzeitig Rechnung. Nach derzeitigen internen Bedarfsprognosen liegt der Neubaubedarf zwischen den Jahren 2011 und 2020 bei ca jährlich neu zu errichtenden Wohnungen. In den Jahren von 2011 bis 2015 wurden lt. Daten der Statistik Austria in Wohnungen fertiggestellt. Das bedeutet, dass mit jährlich durchschnittlich Wohnungen in mehr Wohnungen fertiggestellt wurden, als zur Bedarfsdeckung erforderlich waren. Wohnen und Beschäftigung WOHNBAUFÖRDERUNG Eigentumswohnungen Mit der Förderung von Wohnungen, Eigenheimen bzw. Reihenhäusern, 649 Heimplätzen, 41 Kaufförderungen sowie (inkl. Lifteinbauten) Wohnungssanierungen fungiert die oberösterreichische Wohnbauförderung als unverzichtbare Impulsgeberin für die Bauwirtschaft und trägt wesentlich zur Sicherung tausender Arbeitsplätze im Bau- und Baunebengewerbe, in der Industrie, im Handel sowie im Dienstleistungsbereich bei. Errichtung und Kauf Die Bedeutung des Wohnbaus nimmt im Rahmen der Beschäftigungssicherung und Wirtschaftsstabilisierung eine immer zentralere Rolle ein. Investitionen in den Wohnbau bringen neben einer Verbesserung der Versorgung mit Wohnraum und des Wohnungsangebotes sowie der Wohnqualität auch außerordentlich hohe Multiplikatoreffekte auf Produktion und Beschäftigung. Wohnbau

2 Impressum: Medieninhaber und Herausgeber: Land, Amt der Oö., Direktion Soziales und Gesundheit, Abteilung Wohnbauförderung, 4021 Linz, Bahnhofplatz 1, Redaktion: Mag. Irene Simader, Gestaltung: Fotos: p-format.at, fotolia.de, Stand: Jänner 2018, DVR: Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird in diesem Bericht die Sprachform des generischen Maskulinums angewendet. Es wird an dieser Stelle darauf hingewiesen, dass die ausschließliche Verwendung der männlichen Form geschlechtsunabhängig verstanden werden soll.

3 Willkommen bei der Oö. WOHNBAUFÖRDERUNG Wohnbau Die Eigentumswohnung als Wohn- und Lebensraum Das Bedürfnis nach einem passenden Wohn- und Lebensraum hat, je nach den individuellen Bedürfnissen, viele Facetten. Eine Eigentumswohnung stellt eine Oase der Zufriedenheit und ein Stück Unabhängigkeit dar. Die Realisierung dieser Bedürfnisse ist sowohl für Bauträger, als auch für Käufer finanziell oft eine Herausforderung. Das Land ist daher bestrebt, bedarfsgerechten Wohn- und Lebensraum zur Verfügung zu stellen und unterstützt durch die Wohnbauförderung bei der Finanzierung. In dieser Broschüre finden Sie einen Überblick über alle relevanten Förderungen und Möglichkeiten rund um die Errichtung und den Kauf von geförderten Eigentumswohnungen, sowie den Kauf von Eigentumswohnungen und Eigenheimen, die bei der Errichtung nicht gefördert wurden. Mag. Thomas Stelzer Landeshauptmann Wohnbaureferent Dr. Manfred Haimbuchner Landeshauptmann-Stv. 3

4 Errichtung und anschließender Verkauf von Eigentumswohnungen Allgemeines zur Förderung n Der Bauträger muss Eigentümer der zu verbauenden Liegenschaft sein. n Das zu fördernde Wohnhaus muss mehr als 3 Wohnungen aufweisen. n Das Ausmaß der Wohnnutzfläche darf je Bauvorhaben nicht mehr als im Durchschnitt 90 m 2 pro Wohnung betragen. n Der Heizwärmebedarf bezogen auf das Referenzklima darf bestimmte Werte nicht übersteigen. Alternativ kann zur Bewertung der Gesamtenergieeffizienz eines Wohnhauses der Gesamtenergieeffizienzfaktor (fgee) für das Referenzklima herangezogen werden. n Ökologische Mindestkriterien sind einzuhalten. i Wo wird die Förderung beantragt? Die Förderung können Sie bei der Abteilung Wohnbauförderung, Bahnhofplatz 1, 4021 Linz, beantragen. Das dazu erforderliche Formular SGD-Wo/E-19 finden Sie auf unserer Homepage: > Themen > Bauen und Wohnen > Förderungen > Formulare. Für Auskünfte stehen Ihnen unsere für den Bereich zuständigen Bearbeiter während der Kundendienstzeit von 8 bis 12 Uhr (Tel bzw ) gerne zur Verfügung. Wie ist der Förderungsablauf? Ansuchen um Förderung n Der Bauträger reicht den Antrag sowie alle erforderlichen Unterlagen vor Baubeginn bei der Abteilung Wohnbauförderung ein. Prüfung des Förderungsansuchens n Es erfolgt eine förderungsrechtliche Prüfung des geplanten Projektes durch die Abteilung Wohnbauförderung und eine energietechnische Prüfung durch die Abteilung Umweltschutz - Gruppe Bauphysik. Bewilligung des Förderungsansuchens n Der entscheidungsreife Antrag wird der Oö. zur Bewilligung vorgelegt. n Der Wohnbaureferent, Landeshauptmann-Stv. Dr. Manfred Haimbuchner, übermittelt dem Bauträger nach Bewilligung eine Zusicherung mit allen relevanten Förderungsauflagen. Eine Kopie der Zusicherung geht automatisch an die HYPO. 4

5 Wohnbau Annahme der Zusicherung n Mit Unterfertigung und Retournierung der Annahmeerklärung nimmt der Bauträger die Förderung sowie die daran gebunden Bedingungen an. Prüfung der Förderungswürdigkeit der Käufer n Der Bauträger übermittelt für die Käufer die Ansuchen um Zustimmung zum Kauf (Formular SGD-Wo/E-10) samt den erforderlichen Unterlagen an die Abteilung Wohnbauförderung. Nach Überprüfung der Förderungswürdigkeit und Feststellung der Grundlagen (Familiengröße, Alter) wird die endgültige Höhe des Förderungsdarlehens je Wohnung festgelegt. n Die Eigentumsübertragung an die Käufer kann frühestens nach Fertigstellung der Wohnanlage erfolgen. Wer wird gefördert? n Gemeinnützige Bauvereinigungen n Gewerbliche Bauträger n Natürliche Personen Was wird gefördert? Der Neubau von Eigentumswohnungen 5

6 Errichtung und anschließender Verkauf von Eigentumswohnungen Welche Voraussetzungen muss der Bauträger erfüllen? n Der Bauträger muss Eigentümer der zu verbauenden Liegenschaft sein. n Das zu verbauende Grundstück muss hinsichtlich Darlehen bzw. Krediten lastenfrei sein. n Erst nach Zusicherung der Förderung darf mit dem Bau begonnen werden. n Ein eigenes Bankkonto für das Bauvorhaben, in welches das Land und die künftigen Wohnungsbenützer ein Einschaurecht haben, ist zu führen. Welche Voraussetzungen müssen die Eigentümer aufweisen? n Wohnungseigentümer müssen die geförderte Wohnung selbst mit Hauptwohnsitz bewohnen und das Einkommen darf die Einkommensgrenzen nicht übersteigen. n Ehepaare und eingetragene Partner müssen den selben Hauptwohnsitz haben. n Spätestens 6 Monate nach Bezug müssen die Rechte an jenen Objekten aufgegeben sein, die in den letzten 5 Jahren mit Hauptwohnsitz bewohnt wurden. D.h. Mietverträge sind zu kündigen, Eigentum ist zu verkaufen. n Eine Vermietung der Eigentumswohnung ist nicht zulässig. Wie hoch darf das Einkommen sein und wie wird dieses berechnet? Ihr Jahreseinkommen (dazu gezählt wird auch das Einkommen eines im gemeinsamen Haushalt lebenden Ehegatten, Lebensgefährten oder eingetragenen Partners) darf folgende Einkommensgrenzen nicht übersteigen: Euro 1 Person Euro 2 Personen Euro pro weitere Person im Haushalt ohne Einkommen Euro bei Alimentationsverpflichtung pro Kind Das Jahreshaushaltseinkommen besteht aus den Bruttoeinkünften abzüglich der Werbungskosten (z.b. Sozialversicherung, Pendlerpauschale etc.) gemäß 16 Einkommensteuergesetz 1988 und der einbehaltenen Lohnsteuer. 6

7 Wohnbau Familienbeihilfe, Unterhaltszahlungen für Kinder, gesetzlich geregelte Waisenrenten, Pflegegelder und Abfertigungen zählen nicht zum Einkommen; Kinderbetreuungsgeld und Wochengeld schon. Grundsätzlich reicht der Einkommensnachweis des vorangegangenen Kalenderjahres aus. Bei Bedarf kann das Durchschnittseinkommen der letzten 3 Jahre zum Erreichen der Einkommensgrenzen herangezogen werden. Wie und in welcher Höhe wird gefördert? Zinsenzuschüsse zu Hypothekardarlehen der HYPO Höhe des geförderten Hypothekardarlehens: Sockelbeträge: Niedrigstenergiehaus Euro pro m 2 Nutzfläche Euro max. bei einem Einund Zweipersonenhaushalt Minimalenergiehaus Euro pro m 2 Nutzfläche Euro max. bei einem Einund Zweipersonenhaushalt Ab der 3. Person kann sich das Darlehen je nach Wohnungsgröße um maximal weitere 10 m 2 bis zu Euro bzw. bei Minimalenergiehäusern bis zu Euro je Person erhöhen. Ist ein Eigentümer (Miteigentümer) unter 40 Jahre, wird ein fiktives Kind für die Berechnung der Förderung hinzugerechnet. 7

8 Errichtung und anschließender Verkauf von Eigentumswohnungen Steigerungsbeträge: 20 Euro pro m 2 Nutzfläche bei Errichtung einer Biomasse-Heizanlage 20 Euro pro m 2 Nutzfläche für die Verwendung ökologischer Dämmstoffe aus nachwachsenden Rohstoffen Euro für eine oberirdische Einzelgarage je Wohnung Euro für einen Tiefgaragenabstellplatz je Wohnung, wenn die Tiefgarage zwingend von der Baubehörde vorgeschrieben wird Rückzahlung und Verzinsung des geförderten Hypothekardarlehens: Durch die Zinsenzuschüsse des Landes OÖ ergibt sich folgende Zinsobergrenze bzw. auf Basis dieser Obergrenze folgende Rückzahlungsrate (Annuität in Prozent der ursprünglichen Darlehenshöhe). Beispiel zur monatlichen Rückzahlungsrate: Familie mit 1 Kind, Mit-/Eigentümer unter 40 Jahre, Niedrigstenergiehaus, Wohnnutzfläche 93 m 2, Tiefgaragenplatz Darlehensberechnung: Euro ( für 3. Person Mit-/Eigentümer unter 40 Jahre) Euro (für Tiefgaragenabstellplatz) Euro Zinsen p.a. * Annuität p.a. Rückzahlungsrate p.m. 1. bis 5. Jahr 1,00 % 1,50 % 120,75 Euro 6. bis 10. Jahr 2,00 % 3,00 % 241,50 Euro 11. bis 15. Jahr 4,00 % 5,00 % 402,50 Euro 16. bis 20. Jahr 5,00 % 7,00 % 563,50 Euro 21. bis 30. Jahr 6,00 % 9,50 % 764,75 Euro * Zinsobergrenze Sollte der Zinssatz unterhalb der vom Land OÖ garantierten Obergrenze liegen, verkürzt sich die Darlehenslaufzeit entsprechend. 8

9 Wohnbau Voraussetzungen der Darlehensauszahlung Die HYPO ist Darlehensgeberin 1. Der Bauträger sendet der HYPO eine Kopie der unterfertigten Kaufverträge, in denen sich die Käufer zur Übernahme des Darlehens verpflichtet haben. 2. Die HYPO stellt dem Bauträger Selbstauskunft-Formulare für die Käufer zur Verfügung. Die Käufer, die das Darlehen übernehmen werden, füllen diese aus und senden sie mit aktuellen Einkommensnachweisen an die Bank. 3. Nach positiver Bonitätsprüfung stellt die HYPO die Darlehensunterlagen aus und sendet sie an den Bauträger. Die Schuld- und Pfandurkunden sind vom Bauträger beglaubigt zu unterfertigen. Die HYPO veranlasst dann die erstrangige Eintragung der Pfandrechte im Grundbuch. 4. Für jede geförderte Wohnung wird ein eigenes Darlehenskonto geführt. 5. Die erste (Teil-)Auszahlung des Darlehens erfolgt frühestens nach der Rohbaubestätigung des Gemeindeamtes / Magistrats. 6. Das Darlehen ist zum ehest möglichen Zeitpunkt von den Käufern zu übernehmen. Bis zur erfolgten Übernahme des Darlehens ist der Bauträger zur Zahlung der fälligen Annuitäten verpflichtet. 9

10 für den Kauf einer/eines nicht geförderten Eigentumswohnung/Eigenheims Allgemeines zur Förderung n Gefördert wird der Ankauf von Eigentumswohnungen oder Eigenheimen, die bei der Errichtung nicht gefördert wurden. n Wurde das Objekt bereits durch eine Kaufförderung gefördert, so ist eine weitere Kaufförderung nicht mehr zulässig. n Eine Förderung ist auch nicht zulässig, wenn es sich um einen Kauf zwischen Ehegatten, Lebensgefährten, Verwandten in gerader Linie, Miteigentümern eines Kauobjekts oder um Rechtsgeschäfte in Erbangelegenheiten handelt. n Das Objekt muss vom Käufer mit Hauptwohnsitz bewohnt werden. n Der Kaufvertrag darf bei Antragstellung nicht älter als 2 Jahre sein. n Die Einkommensgrenzen (siehe Seite 7) sind einzuhalten. n Spätestens 6 Monate nach Bezug müssen die Rechte an jenen Objekten aufgegeben sein, die in den letzten 5 Jahren mit Hauptwohnsitz bewohnt wurden. D.h. Mietverträge sind zu kündigen, Eigentum ist zu verkaufen. Wo wird die Förderung beantragt? Die Förderung können Sie bei der Abteilung Wohnbauförderung, Bahnhofplatz 1, 4021 Linz, beantragen. Das dazu erforderliche Formular SGD-Wo/E-6 finden Sie auf unserer Homepage: > Themen > Bauen und Wohnen > Förderungen > Formulare. 10

11 Wohnbau Wer wird gefördert? Förderbar sind grundsätzlich jene Personen, die Eigentümer des Kaufobjekts sind. Wie und in welcher Höhe wird gefördert? Zinsenzuschüsse zu einem Hypothekardarlehen der HYPO Höhe des geförderten Darlehens: Bis zu 50 % des Kaufpreises, max Euro Rückzahlung und Verzinsung des geförderten Hypothekardarlehens Durch die Zinsenzuschüsse des Landes OÖ ergibt sich für Sie folgende Zinsobergrenze bzw. auf Basis dieser Obergrenze folgende Rückzahlungsrate: Beispiel zur monatlichen Rückzahlungsrate: Kaufpreis , Darlehen Zinsen p.a. (Zinsobergrenze) Rückzahlungsrate p.m Jahr 2,00 % 168 Euro Jahr 4,00 % 185 Euro Sollte der Zinssatz unterhalb der vom Land OÖ garantierten Obergrenze liegen, verkürzt sich die Darlehenslaufzeit entsprechend. 11

12 p-format.at Detaillierte Informationen zu den Förderungen der Oö. Wohnbauförderung sowie die Richtlinien und Formulare finden Sie auch unter: Land Direktion Soziales und Gesundheit Abteilung Wohnbauförderung 4021 Linz, Bahnhofplatz 1 Tel wo.post@ooe.gv.at Wohnbau

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