Gebietsheimische Gehölze aus Brandenburgischen Baumschulen

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1 Gebietsheimische Gehölze aus Brandenburgischen Baumschulen

2 Der Verein stellt sich vor Unser Verein möchte mit seiner Arbeit die Anzucht und die Vermarktung gebietsheimischer Gehölze im Land Brandenburg unterstützen und damit einen aktiven Beitrag zum Naturschutz leisten. Wir informieren Sie über das aktuelle Angebot an gebietsheimischen Gehölzen in unseren Mitgliedsbaumschulen und die besonderen Qualitätsanforderungen an diese Gehölze. Gerne beraten wir Sie auch in allen anderen Fragen der Gehölzverwendung in der Landschaft.

3 Warum gebietsheimische Gehölze? Bei Pflanzmaßnahmen in der freien Landschaft werden häufig einheimische Gehölzarten gebietsfremder Herkünfte verwendet. Mit der massenhaften Ausbringung gebietsfremder Pflanzen ist jedoch das Risiko der Verfälschung der heimischen Tier- und Pflanzenwelt und ein Verlust der biologischen Vielfalt verbunden. Die Naturschutzgesetze des Bundes und der Länder tragen dem Rechnung und verlangen eine Genehmigungspflicht für das Ansiedeln gebietsfremder Arten in der freien Natur. Die Verwendung gebietsheimischer Gehölze stellt also einen wichtigen Beitrag zur Erhaltung der biologischen Vielfalt dar und vermeidet langwierige Genehmigungsverfahren. J. Vorholt

4 Was ist das Besondere an gebietsheimischen Gehölzen? Gebietsheimische Gehölze sind einheimische Pflanzen, welche sich in einem bestimmten Naturraum über einen langen Zeitraum in vielfachen Generationsfolgen vermehrt haben. Sie wachsen in alten Hecken, Wäldern und Gebüschen und sind optimal an die ökologischen Bedingungen in unserer Kultur- und Naturlandschaft angepasst. B. Seitz

5 Die Anzucht gebietsheimischer Gehölze unterliegt strengen Qualitätsanforderungen. Wir sammeln das Saatgut innerhalb vorgegebener Herkunftsgebiete nur in amtlich zugelassenen Erntebeständen Brandenburgs. Jeder Produktionsschritt von der Saatguternte, Aussaat, Verschulung bis zum Verkauf wird sorgfältig dokumentiert und durch unabhängige Prüfeinrichtungen genauestens überwacht. Der Verband zur Förderung der Entwicklung des ländlichen Raumes des Landes Brandenburg e. V. pro agro vergibt am Ende das Qualitätszeichen Qualitätserzeugnis pro agro-geprüft Gebietsheimisches Gehölz an alle Baumschulen, die sich dieser intensiven freiwilligen Kontrolle unterziehen. Dieses Qualitätszeichen garantiert dem Verbraucher, dass das Gehölz tatsächlich aus regionaler Herkunft stammt J. Vorholt

6 Welche Herkunftsgebiete werden für gebietsheimische Gehölze in Brandenburg zugrunde gelegt? Gebietsheimische Gehölze sollten immer in der Region ausgebracht werden, aus der sie auch stammen. Aus diesem Grunde wurden für die gängigen Gehölzarten Herkunftsgebiete auf der Grundlage der Verbreitungskarten der einzelnen Gehölzarten sowie der naturräumlichen Gliederung Deutschlands ausgewiesen. Für alle nicht genannten einheimischen Baumarten werden die Herkunftsgebiete nach dem Gesetz über forstliches Vermehrungsgut geregelt. Diese artspezifisch festgelegten Herkunftsgebiete werden auch für Pflanzungen in der freien Natur empfohlen. Für alle nicht genannten Sippen der Wildrosen (Rosa) und Weißdorne (Crataegus) werden aufgrund des Auftretens zahlreicher Regionalsippen feinere Herkunftsgebietsgliederungen zugrunde gelegt 1.

7 Die folgenden einheimischen Gehölzarten sollten in Brandenburg jeweils innerhalb der Herkunftsgebiete 1.2 (Nordostdeutsches Tiefland Ostteil) und 2.1 (Ostdeutsches Tiefland) beerntet und wieder ausgebracht werden: Feld-Ahorn Roter Hartriegel Gemeine Hasel Eingriffliger Weißdorn** Besen-Ginster Europäisches Pfaffenhütchen Faulbaum Wild-Apfel* Gewöhnliche Traubenkirsche Schlehe** Wild-Birne* Purgier-Kreuzdorn Hunds-Rose Silber-Weide Ohr-Weide Sal-Weide Grau-Weide Lorbeer-Weide Purpur-Weide Hohe Weide Mandel-Weide Korb-Weide Schwarzer Holunder** Eberesche Berg-Ulme Flatter-Ulme Feld-Ulme Bastard-Ulme Gemeiner Schneeball Acer campestre Cornus sanguinea s.l. Corylus avellana Crataegus monogyna Cytisus scoparius Euonymus europaeus Frangula alnus Malus sylvestris agg. Prunus padus Prunus spinosa Pyrus pyraster agg. Rhamnus cathartica Rosa canina Salix alba Salix aurita Salix caprea Salix cinerea agg. (incl. Hybriden) Salix pentandra Salix purpurea Salix x rubens Salix triandra agg. Salix viminalis Sambucus nigra Sorbus aucuparia Ulmus glabra Ulmus laevis Ulmus minor Ulmus x hollandica Viburnum opulus * innerhalb festgelegter Obstanbaugebiete nur Vermehrungsgut aus virusfreien Erntebeständen ** Verwendung nur außerhalb festgelegter Obstanbaugebiete (vgl. Erlass des MLUV 2 )

8 Für welche Maßnahmen sollen gebietsheimische Gehölze verwendet werden? Fordern Sie für Pflanzmaßnahmen in der freien Natur grundsätzlich gebietsheimische Gehölze. Sie leisten einen aktiven Beitrag zum Natur- und Artenschutz und kommen den gesetzlichen Verpflichtungen des Bundesnaturschutzgesetzes nach. Hierzu gehören beispielsweise: Gehölzpflanzungen im Rahmen von Kompensationsmaßnahmen, Gehölzpflanzungen im Rahmen von Pflege- und Entwicklungs- plänen, die Anlage von Hecken und Flurgehölzen in der Flurneuord- nung, die Uferbegrünung an Gewässern, die Begrünung von Straßen und anderen Verkehrswegen, die Anlage von Waldmänteln, die Rekultivierung von Bergbaufolgelandschaften und Deponien. Nach einem Erlass des Ministeriums für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Verbraucherschutz 2 des Landes Brandenburg (ehemals MLUR) wird für folgende Pflanzungen in der freien Natur die Verwendung gebietsheimischer Gehölze vorgeschrieben: Maßnahmen auf Flächen des Landes Brandenburg, die durch das MLUV verwaltet werden, Maßnahmen im Auftrag der Behörden und Einrichtungen des Geschäftsbereichs des MLUV, Maßnahmen aus Fördermitteln aus dem Geschäftsbereich des MLUV oder aus Mitteln der Ersatzzahlung nach 15 Brandenburgisches Naturschutzgesetz, der Walderhaltungsabgabe nach 8 Abs. 4 des Waldgesetzes des Landes Brandenburg oder der Jagdabgabe nach 23 Abs. 1 des Jagdgesetzes für das Land Brandenburg, Gehölzpflanzungen, die im Rahmen von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen, der Baumschutzverordnung oder des Waldgesetzes des Landes Brandenburg von den Naturschutz- oder Forstbehörden angeordnet werden.

9 Was ist bei Ausschreibungen zu beachten? Wichtig ist, dass die gewünschten Gehölzarten, -qualitäten und -herkünfte auf dem Markt verfügbar sind. Bitte informieren Sie sich deshalb vor der Ausschreibung bei uns über das aktuelle Gehölzangebot in Brandenburg, wir helfen Ihnen gerne weiter. Bitte beachten Sie auch folgende Punkte: Fordern Sie die Gehölze, die das Qualitätszeichen pro agro tragen. Sie erwerben ein zertifiziertes Markenprodukt aus Bran- denburg. Die gewünschten Gehölzarten sollen in der vom Ministerium veröffentlichten Artenliste für Brandenburg enthalten sein 3. Geben Sie immer das gewünschte Herkunftsgebiet und die gewünschte Qualität an (entsprechend den BdB-Gütebestim mungen). Ist eine bestimmte Herkunft nicht lieferbar, sollte auf eine andere Gehölzart oder -qualität ausgewichen werden. In Ausnahmefällen kann auch Pflanzgut verwendet werden, dessen Ausgangsmaterial aus den direkt angrenzenden deutschen Tieflandsherkunftsgebieten stammt und mit einem entsprechenden nachprüfbaren Herkunftsnachweis versehen ist. 1 Für alle nicht genannten Wildrosen und Weißdorne werden die ökologischen Grundeinheiten nach FoVG (Gesetz über forstliches Vermehrungsgut vom 22. Mai 2002) i.v.m. Forstsaatgut-Herkunftsgebietsverordnung bzw. die naturräumliche Gliederung nach Meynen & Schmithüsen zugrunde gelegt. 2 Erlass des Ministeriums für Landwirtschaft, Umweltschutz und Raumordnung zur Sicherung gebietsheimischer Herkünfte bei Pflanzungen von Gehölzen in der freien Landschaft vom 26. August Amtsblatt für Brandenburg Nr. 43 vom : Groth, B., Seitz, B. & Ristow, M. 2003: Naturschutzfachlich geeignete Baum- und Straucharten für die Verwendung bei Kompensationsmaßnahmen in der freien Landschaft in Brandenburg. Naturschutz und Land schaftspflege in Brandenburg 12 (1): 28 30; im Internet unter: J. Vorholt

10 B. Seitz Wenn Sie unsere Arbeit unterstützen möchten... Sind Sie eine Baumschule mit Sitz im Land Brandenburg, die sich für die Anzucht bzw. Vermarktung gebietsheimischer Gehölze interessiert? Möchten Sie als öffentliche Einrichtung oder Privatperson unsere Arbeit unterstützen? Informationen erhalten Sie auf unseren Webseiten oder bei: Verein zur Förderung gebietsheimischer Gehölze im Land Brandenburg e.v. c/o Carsten Lehmann Dorfstraße 15b Bad Liebenwerda / Zeischa Telefon: / info@gebietsheimische-gehoelze.de M. Hoffmann

11 Wo können Sie gebietsheimische Gehölze erwerben? Sie können in allen unseren Mitgliedsbaumschulen gebietsheimische Gehölze erwerben. Besuchen Sie doch einfach unsere webseiten - dort finden Sie immer unser aktuelles Gehölzangebot. Gerne dürfen Sie auch persönlich mit uns Kontakt aufnehmen - wenden Sie sich einfach an die nebenstehende Kontaktadresse oder an eine unserer Mitgliedsbaumschulen: Baumschulen Fürst Pückler Zeischa GmbH Dorfstraße 15b, Bad Liebenwerda/Zeischa Tel: / , Fax: / pueckler@b-f-p.de, Baumschulen Nauen GmbH Am Kuhdamm 3, Nauen Tel: / , Fax: / BaumschulenNauen@aol.com Baumschulen Rudolf Schrader GmbH & Co. KG Schulstraße, Eichhorst Tel: / 71 16, Fax: / w.bonk@rudolf-schrader.de, Forstbaumschulen Grüne Tanne Haida GmbH Elsterwerdaer Straße 6a, Haida Tel: / 21 16, Fax: / baumschule@gruene-tanne.de, Forstbaumschule Luckenwalde GmbH Am Wasserwerk, Luckenwalde Tel: / , Fax: / Späth sche Baumschulen GmbH Späthstraße 80-81, Berlin Tel: 30 / , Fax: 0 30 / spaethii@gmx.de,

12 Impressum Herausgeber Verein zur Förderung gebietsheimischer Gehölze im Land Brandenburg e.v. in Zusammenarbeit mit dem Institut für Ökologie der TU Berlin Fachliche Bearbeitung Birgit Seitz, Institut für Ökologie der TU Berlin, Rothenburgstr. 12, Berlin Gestaltung graubunt Bürogemeinschaft für Gestaltung in Zusammenarbeit mit Silvia Reins Fotos Maik Hoffmann Moritz von der Lippe Birgit Seitz Josef Vorholt, Naturbild-Archiv Wolf (Titelfotos) Druck WDS Pertermann Görlitzer Str. 16, Dresden Dezember 2004 M. v. d. Lippe

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