INTERNETFASSUNG TEXTTEIL
|
|
|
- Swen Hausler
- vor 6 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 INTERNETFASSUNG TEXTTEIL Bebauungsplan mit Grünordnung Nr a der Landeshauptstadt München Moosanger, Waldhornstraße, Schwabenbächl, Am Neubruch, Hartmannshofer Bächl - Trinkl-Siedlung - Bitte beachten Sie die Hinweise zur unter
2 1 Satzungstext des Bebauungsplanes mit Grünordnung Nr a der Landeshauptstadt München Moosanger, Waldhornstraße, Schwabenbächl, Am Neubruch, Hartmannshofer Bächl - Trinkl-Siedlung - vom Die Landeshauptstadt München erlässt aufgrund der 9 und 10 des Baugesetzbuches (BauGB), der Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke (BauNVO), des Art. 23 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO), der Art. 91 und 7 Abs. 1 der Bayerischen Bauordnung (BayBO) und des Art. 3 des Gesetzes über den Schutz der Natur, die Pflege der Landschaft und die Erholung in der freien Natur (BayNatSchG) folgende Satzung: 1 Bebauungsplan mit Grünordnung (1) Für den Bereich Moosanger, Waldhornstraße, Schwabenbächl, Am Neubruch, Hartmannshofer Bächl (Trinkl-Siedlung) wird ein Bebauungsplan mit Grünordnung als Satzung erlassen. (2) Der Bebauungsplan besteht aus dem Plan der Landeshauptstadt München vom , angefertigt vom Städtischen Vermessungsamt am , und diesem Satzungstext 2 Art der Nutzung Im Planungsgebiet sind die Ausnahmen nach 3 Abs. 3 Baunutzungsverordnung unzulässig. 3 Maß der baulichen Nutzung, überbaubare Grundstücksflächen (1) Zulässig ist eine maximale Grundfläche der baulichen Anlage von 120 m² pro Bauraum, sofern sich aus dem Plan nicht eine geringere Bebaubarkeit ergibt. (2) Es ist nur ein Vollgeschoss zulässig. Der Dachgeschossausbau zum Vollgeschoss ist unzulässig. (3) Ausnahmsweise ist eine Überschreitung der Baugrenzen durch den vorhandenen Baubestand zulässig, sofern die Höchstmaße gemäß 3 Abs. 1 und 2 und 8 Abs. 2 dieser Satzung nicht überschritten werden.
3 2 4 Einfriedungen Einfriedungen sind nur bis zu einer maximalen Höhe von 1,20 m zulässig. 5 Dachform Für alle Wohngebäude sind nur Satteldächer zulässig. 6 Kniestock Kniestöcke sind bis zu einer Höhe von maximal 50 cm, gemessen ab der Oberkante Rohdecke, zulässig. 7 Höhenlage der Erdgeschosse Die Oberkante Rohboden des Erdgeschosses darf nicht höher als 30 cm über der angrenzenden öffentlichen Erschließungsfläche liegen. 8 Garagen und Nebengebäude (1) Stellplätze sind auf dem Grundstück nachzuweisen. (2) Auf jedem Baugrundstück sind Nebenanlagen und Stellplätze bzw. Garagen außerhalb der überbaubaren Grundstücksfläche mit insgesamt maximal 50 m² Grundfläche und maximal 3,0 m Firsthöhe zulässig. (3) Garagen haben einen Mindestabstand von 5,0 m zur Straßenbegrenzungslinie einzuhalten. (4) Garagen sind verkehrsnah anzuordnen. 9 Depotcontainerstandplatz (1) Für Depotcontainer ist eine Standfläche in einer Flächengröße von ca. 140 m² in der südlichen Ecke der Verkehrsfläche nördlich des reinen Wohngebietes WR 3 zulässig. (2) Sofern der Depotcontainerstandplatz errichtet wird, ist er mit einer dichten Laubhecke einzugrünen.
4 3 10 Grünordnung (1) Die Freiflächen der Baugrundstücke, die öffentlichen Grün- und Verkehrsflächen sind gemäß den Festsetzungen des Bebauungsplanes und der weiteren Satzungsbestimmungen zu begrünen, mit Bäumen und Sträuchern zu bepflanzen und zu erhalten. Ausgefallene Bäume und Sträucher sind nachzupflanzen. Nachpflanzungen haben den festgesetzten Güteforderungen zu entsprechen. (2) Pro 200 m² nicht überbaubarer Grundstücksfläche ist mindestens ein großer Laubbaum (Pflanzgröße Stammumfang cm) oder sind zwei mittelgroße Laubbäume (Pflanzgröße Stammumfang cm) oder zwei Obstbaumhochstämme zu pflanzen. Im Plan als zu pflanzen festgesetzte Bäume sowie alle Bäume, die erhalten werden, können angerechnet werden, sofern sie den Güteforderungen entsprechen. (3) Der vorhandene Gehölzbestand auf den Freiflächen soll, auch wenn der Bebauungsplan mit Grünordnung dazu keine Festsetzungen enthält, erhalten werden, soweit nach den vorstehenden Vorschriften eine Bepflanzung verlangt werden kann. (4) Zu erhaltender Baum- und Vegetationsbestand ist vor Beginn der Bauarbeiten durch geeignete Maßnahmen zu schützen. (5) Die vorgesehene Freiflächengestaltung ist vom Bauherrn in einem Freiflächengestaltungsplan darzustellen, der gemäß 1 Abs. 2 Bauvorlagenverordnung mit dem Bauantrag einzureichen ist. (6) Ausnahmsweise kann von den Festsetzungen des Bebauungsplanes mit Grünordnung in Lage und Fläche abgewichen werden, sofern die grünplanerische Absicht gewahrt bleibt und öffentliche Belange nicht entgegen stehen. (7) Die landschaftsgerecht zu gestaltenden und zu begrünenden Flächen sind extensiv zu pflegen, soweit dies Nutzung und Gestaltung zulassen. (8) Stellplätze, Zufahrten und Wegeflächen mit Geh- bzw. Radfahrrechten sowie die dinglich gesicherten Flächen für einen beschränkten Personenkreis sind mit wasserdurchlässigen Belägen auszuführen. Zugänge und sonstige Wegeflächen sind mit wasserdurchlässigen Belägen auszuführen, soweit dies funktional möglich ist. (9) Die Wege der öffentlichen Grünfläche sind mit wassergebundener Decke herzustellen. (10) Für das Planungsgebiet gelten folgende Artenlisten: Artenliste 1: Bäume am Weiherweg und an den U-Straßen (ausgenommen U-1398) Große Bäume (Pflanzgröße StU cm) Spitzahorn Acer platanoides Esche Fraxinus excelsior Traubeneiche Quercus petraea Stieleiche Quercus robur Winterlinde Tilia cordata Obst- und Nussbäume, hochstämmig
5 4 Artenliste 2: Gehölze in der öffentlichen Grünfläche nordwestlich der Trinkl-Siedlung und in den Reinen Wohngebieten WR 3 und WR 4 Roterle Alnus glutinosa Grauerle Alnus incana Sandbirke Betula pendula Hainbuche Carpinus betulus Esche Fraxinus excelsior Traubenkirsche Prunus padus Stieleiche Quercus robur Silberweide Salix alba Mandelweide Salix triandra Flatterulme Ulmus laevis Feldulme Ulmus carpinifolia Roter Hartriegel Cornus sanguinea Hasel Corylus avellana Weißdorn Crataegus monogyna Weißdorn Crataegus oxyacantha Seidelbast Daphne mecereum Pfaffenhütchen Euonymus europaeus Heckenkirsche Lonicera xylosteum Schlehe Prunus spinosa Kreuzdorn Rhamnus cartharticus Faulbaum Rhamnus frangula Schwarze Johannisbeere Ribes nigrum Rote Johannisbeere Ribes rubrum Schwarzer Holunder Sambucus nigra Gemeiner Schneeball Viburnum opulus Obst- und Nussbäume, hochstämmig Artenliste 3: Gehölze entlang der U-Straße 1398 Feldahorn Acer campestre Spitzahorn Acer platanoides Hainbuche Carpinus betulus Esche Fraxinus excelsio Vogelkirsche Prunus avium Wildbirne Pyrus pyraster Traubeneiche Quercus petraea Stieleiche Quercus robur Eberesche Sorbus aucuparia Speierling Sorbus torminalis Winterlinde Tilia cordata Bergulme Ulmus glabra Berberitze Berberis vulgaris Roter Hartriegel Cornus sanguinea Hasel Corylus avellana Weißdorn Crataegus monogyna Weißdorn Crataegus oxyacantha
6 5 Seidelbast Daphne mecereum Pfaffenhütchen Euonymus europaeus Liguster Ligustrum vulgare Heckenkirsche Lonicera xylosteum Schlehe Prunus spinosa Kreuzdorn Rhamnus cartharticus Faulbaum Rhamnus frangula Feldrose Rosa arvensis Wolliger Schneeball Viburnum lantana Gemeiner Schneeball Viburnum opulus Obst- und Nussbäume, hochstämmig (11) In der öffentlichen Grünfläche ist im Bereich westlich des Anwesens Weiherweg 68 ein Kinderspielplatz zulässig. 11 Dienstbarkeitsflächen (1) Von der festgesetzten Lage der Geh-, Fahr-, Radfahr- und Leitungsrechte sowie der Flächen für einen beschränkten Personenkreis kann ausnahmsweise abgewichen werden, wenn technische, verkehrliche und gestalterische Gründe es erfordern und öffentliche Belange nicht entgegenstehen. (2) Die mit einem Leitungsrecht belegten Flächen dürfen weder unter- noch überbaut bzw. aufgeschüttet werden und sind von jeglichen Baumpflanzungen freizuhalten. (3) Die Dienstbarkeitsflächen für einen beschränkten Personenkreis beschränken sich auf ein Geh- und Fahrrecht für die Eigentümer der nicht an einer öffentlichen Verkehrsfläche gelegenen Wohngebäude im reinen Wohngebiet WR Inkrafttreten Der Bebauungsplan tritt mit der Bekanntmachung gemäß 10 BauGB in Kraft.
INTERNETFASSUNG - TEXTTEIL
INTERNETFASSUNG - TEXTTEIL Bebauungsplan mit Grünordnung Nr. 1978 der Landeshauptstadt München Regattaanlage (westlich), Stadtgrenze (südlich), Regattaweg (nördlich und südlich) - Siedlung am Regattaweg
GEMEINDE BURKHARDTSDORF
GEÄNDERT DATUM ART DER ÄNDERUNG GEMEINDE BURKHARDTSDORF ERZGEBIRGSKREIS VORZEITIGER BEBAUUNGSPLAN WOHNGEBIET STAMMGUT MIT INTEGRIERTEM GRÜNORDNUNGSPLAN BEARBEITUNGSSTAND : 04 / 2011 DIESER BEBAUUNGSPLAN
Stadt Friedberg. Bebauungsplan mit Grünordnungsplan Nr. 12
Stadt Friedberg für das Gebiet am westlichen Ortsrand des Stadtteiles Rinnenthal und südlich der Griesbachstraße Planzeichnung (Teil A), Satzung (Teil B), Begründung (Teil C) in der Fassung des Satzungsbeschlusses
Bestellliste für Garten- und Heckenpflanzen
Seite 1/7 Bestellliste für Garten- und Heckenpflanzen Garten- und Heckenpflanzen- für: Firma: Name: Strasse: PLZ: Telefon: Ort: Vorname: Datum: Anmerkungen zur : Die ist zu senden an: [email protected] oder
GEMEINDE ZIMMERN OB ROTTWEIL LANDKREIS ROTTWEIL BEBAUUNGSPLAN "ZIMMERN O.R. - OST, TEIL II" IN ZIMMERN OB ROTTWEIL ANLAGE 1 ZU DEN PLANUNGSRECHTLICHEN FESTSETZUNGEN (TEXTTEIL) PFLANZLISTEN siehe folgende
Gemäß 1 Abs. 6 BauNVO wird festgesetzt, daß die nach 3 BauNVO ausnahmsweise zulässigen Nutzungsarten nicht Bestandteil des Bebauungsplanes werden.
TEXTLICHE FESTSETZUNGEN: ANLAGE 2 S. 1 TEXTLICHE FESTSETZUNGEN A. PLANUNGSRECHTLICHE FESTSETZUNGEN 1. Art der baulichen Nutzung (gem. 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB) 1.1 WR - Reine Wohngeblete Gemäß 1 Abs. 6 BauNVO
Liste einheimischer Heckenpflanzen
Liste einheimischer Heckenpflanzen Dornbüsche Weissdorn Crataegus sp. 4 5 m Heckenrose canina Gewöhnliche Berberitze Stachelbeere Ribes uvacrispa Purgier- Kreuzdorn Schwarzdorn Feld-Rose Hecken-Rose Wein-Rose
Preisliste Pflanzgarten 2018
Preisliste Pflanzgarten 2018 FORSTREVIER RÜTI-WALD-DÜRNTEN Rütistrasse 80 8636 Wald +41 55 240 42 29 [email protected] Besuchen Sie uns auf unserer Website unter: www.frwd.ch Preisliste Pflanzgarten 2018 2/15
1. Planungsrechtliche Festsetzungen
Rechtsgrundlagen dieses Bebauungsplans sind: Das Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 27.08.1997, (BGBl. I S. 2141, 1998 I S. 137),, zuletzt geändert durch Gesetz vom 21.12.2006
1.2 In allen Wohngebieten - mit Ausnahme des Wohngebiets. von 20 m² je Einzelhaus, Doppelhaushälfte oder Reihenhauseinheit
1 FESTSETZUNGEN NACH BAUGESETZBUCH 1.1 Im allgemeinen Wohngebiet (WA) sind die nach 4 Abs. 3 Nr. 1, 4 und 5 BauNVO ausnahmsweise zulässigen Betriebe des Beherbergungsgewerbes, Gartenbaubetriebe und Tankstellen
Preisliste Pflanzgarten 2017
Preisliste Pflanzgarten 2017 FORSTREVIER RÜTI-WALD-DÜRNTEN Rütistrasse 80 8636 Wald +41 55 240 42 29 [email protected] Besuchen Sie uns auf unserer neu gestalteten Website unter: www.frwd.ch Preisliste Pflanzgarten
1 / 1. Hochwasserschutz / Gewässer. Informationen für Gewässeranlieger. Hinweise und Empfehlungen
1 / 1 Hochwasserschutz / Gewässer Informationen für Gewässeranlieger Hinweise und Empfehlungen Hochwasserschutz / Gewässer Hinweise und Empfehlungen zu Funktion, Gestaltung und Pflege von Fließgewässern
Vorratsliste 2015/2016
Forstbaumschule Güstrow GmbH & Co KG 18273 Klueß/Devwinkel Telf.:03843-211056 Fax: 03843-213116 email:[email protected] Internet:www.forstbaumschule-guestrow.de Öffnungszeiten im Frühjahr
Satzung der Stadt Porta Westfalica über die Grenzen für bebaute Bereiche im Außenbereich im Stadtteil Nammen Bad Nammen (Außenbereichssatzung)
Änderungshistorie: Datum der Satzung bzw. Änderung Änderungen Tag des Inkrafttretens 28.06.2000 05.09.2000 Satzung der Stadt Porta Westfalica über die Grenzen für bebaute Bereiche im Außenbereich im Stadtteil
Markt Burtenbach Landkreis Günzburg
Markt Burtenbach, Bebauungsplan In der Steige 2.Änderung Textteil (Teil B) 1 Markt Burtenbach Landkreis Günzburg - Teil B - Bebauungsplan Änderung - In der Steige TEXTTEIL vom 23.10.2017 Büro für Bauplanung
Ergänzungssatzung Am Hundsweg
Ergänzungssatzung Am Hundsweg Rechtsgrundlage des Bebauungsplanes Baugesetzbuch(BauGB) i. d. F. der Bekanntmachung vom 27.08.1997 (BGBl. I S. 2141) gültig ab 01.01.1998, zuletzt geändert durch Art. 3 des
Bebauungsplan Nr. 5a Alter Sportplatz Erweiterung
Bebauungsplan Nr. 5a Alter Sportplatz Erweiterung Stand 13.03.2012 (für 10 BauGB) TEXTLICHE FESTSETZUNGEN (TF) 1. ART DER BAULICHEN NUTZUNG Im allgemeinen Wohngebiet sind gemäß 4 (2) BauNVO zulässig: -
ÄNDERUNGSSATZUNG ZUM B E B A U U N G S P L A N 1 N TRUNKELSBERG LKR. UNTERALLGÄU
ÄNDERUNGSSATZUNG ZUM B E B A U U N G S P L A N TRUNKELSBERG-OST 99 1 N TRUNKELSBERG LKR. UNTERALLGÄU Rechtsverbnic F Bekannt gemacht am Memmingen, i AUFTRAGGEBER: Gemeinde Trunkelsberg Schulstraße 1 87779
S a t z u n g. vom
6 Bauwesen S a t z u n g der Stadt Kaiserslautern über örtliche Bauvorschriften gestalterischer Art im Bereich des Bebauungsplanes "Sondergebiet Mannheimer Straße 234-236", Ka 0/126, nach 86 Absatz 1 der
INTERNETFASSUNG - TEXTTEIL. Vorhabenbezogener Bebauungsplan mit Grünordnung Nr. 1503f der Landeshauptstadt München
INTERNETFASSUNG - TEXTTEIL Vorhabenbezogener Bebauungsplan mit Grünordnung Nr. 1503f der Landeshauptstadt München Pappelallee (beiderseits),sonnentaustraße (westlich), Am Blütenanger (nördlich) -Flurstücknummern:
Kirchberg 1. Änderung
Anlage 2 Bebauungsplan Kirchberg 1. Änderung Gemarkung Ernsbach Textlicher Teil: Planungsrechtliche Festsetzungen Örtliche Bauvorschriften Hinweise Satzung Planstand: 29.04.2019 KOMMUNALPLANUNG TIEFBAU
Richtlinie zur Anlage von Hegebüschen
Richtlinie zur Anlage von Hegebüschen 1. Ziel und Zweck Hegebüsche sind kleinere Flächen, die frei in der Feldflur liegen. Sie bestehen aus Kräutern, Sträuchern und im Endbestand aus einzelnen mittelwüchsigen
5. Änderung des Bebauungsplanes für das Gebiet Am Bruckberg
Fassung: 07.12.2018 Seite 1 5. Änderung des Bebauungsplanes für das Gebiet Am Bruckberg Gemeinde: Verwaltungsgemeinschaft: Reichling Reichling Die Gemeinde Reichling erlässt gemäß 2 Abs. 1 und 9, 10 des
ORTSGEMEINDE LAMBSHEIM BEBAUUNGSPLAN KAPPENÄCKER TEXTLICHE FESTSETZUNGEN
ORTSGEMEINDE LAMBSHEIM BEBAUUNGSPLAN KAPPENÄCKER TEXTLICHE FESTSETZUNGEN A. PLANUNGSRECHTLICHE FESTSETZUNGEN ( 9 BauGB) 1. Grünflächen ( 9 Abs. 1 Nr. 1 und 15 BauGB in Verbindung mit 9 Abs. 2) 1.1 Innerhalb
Satzung der Stadt Porta Westfalica über die Grenzen für den bebauten Bereich im Außenbereich Rote Wand, Eisbergen (Außenbereichssatzung) Präambel
Änderungshistorie: Datum der Satzung bzw. Änderung Änderungen Tag des Inkrafttretens 07.07.2005 13.09.2005 Satzung der Stadt Porta Westfalica über die Grenzen für den bebauten Bereich im Außenbereich Rote
INTERNETFASSUNG - TEXTTEIL
INTERNETFASSUNG - TEXTTEIL Bebauungsplan mit Grünordnung Nr. 1503b der Landeshauptstadt München Am Schnepfenweg (südlich), Am Blütenanger (nördlich), Reigersbachstraße (östlich) sowie Pappelallee (westlich)
Bebauungsplan Nr. 66 SO Biomassekraftwerk mit Schlammtrocknungsanlage bei Rinning 1. SO Biomassekraftwerk mit Schlammtrocknungsanlage bei Rinning
Bebauungsplan Nr. 66 SO Biomassekraftwerk mit Schlammtrocknungsanlage bei Rinning 1 Bebauungsplan Nr. 66 SO Biomassekraftwerk mit Schlammtrocknungsanlage bei Rinning A) Festsetzungen durch Planzeichen
Gemeinde Himmelkron. Bebauungsplan "Klosteracker" Bebauungsplanänderung im beschleunigten Verfahren. Teil D - Textliche Festsetzungen und Hinweise
Gemeinde Himmelkron ENTWURF Teil D - Fassung vom 08.10.2018 Verfasser: Martin Gebhardt Architekt + Stadtplaner Herrmannstraße 3 D-92637 Weiden Tel.: 0175 560 40 21 Email: [email protected] 1.
Der räumliche Geltungsbereich wird durch ein WA - Allgemeines Wohngebiet - nach 4 BauNVO festgesetzt.
Festsetzungen für den Bebauungsplan Rödenauen 3. und 4. Teil Planfassung vom 01.08.2000 In Kraft getreten am 12.03.2002 TEXTLICHE FESTSETZUNGEN Ergänzend zur Planzeichnung wird folgendes festgesetzt: Planungsrechtliche
ALLGEMEINES WOHNGEBIET
ALLGEMEINES WOHNGEBIET OSTERHOFEN SATZUNGSFASSUNG VOM 24.09.2014 DGENDORF ENTWURF VOM 17.07.2014 NIEDERBAYERN VORENTWURF VOM 17.10.2013 M 1:10.000 PLANINHALT ENTWURF ARCHITEKTUR LANDSCHAFT VORSTADT 25
STADT SCHWÄBISCH HALL FACHBEREICH PLANEN UND BAUEN
STADT SCHWÄBISCH HALL FACHBEREICH PLANEN UND BAUEN BEBAUUNGSPLAN NR. 0314-07/04 Grundwiesen 4. Änderung TEXTTEIL zum BEBAUUNGSPLAN TEXTTEIL ZUM BEBAUUNGSPLAN Nr. 0314-07/04 Grundwiesen 4. Änderung 2 Rechtsgrundlagen
Markt Frontenhausen. Deckblatt Nr. 1 Festsetzungen
Markt Frontenhausen Bebauungsplan mit Grünordnung Am Unterfeld Deckblatt Nr. 1 Festsetzungen Planungsträger Markt Frontenhausen Marienplatz 3 84160 Frontenhausen Bearbeitung planwerkstatt karlstetter Dipl.Ing.
Donaublick BEBAUUNGSPLAN
BEBAUUNGSPLAN Donaublick Ein außergewöhnlich interessantes Bebauungsgebiet in Bad Abbach. Wie der Name schon sagt, hat man hier den Blick auf das Donautal. Es gibt so gut wie keine Bauplätze in Bad Abbach,
S A T Z U N G (beschleunigtes Verfahren gem. 13a BauGB)
Der M A R K T L I C H T E N A U erlässt aufgrund der 1, 2, 9 und 10 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634) i. V. m. der Baunutzungsverordnung (BauNVO)
Satzung. Bebauungsplan Nr. 51 für das Gebiet Reisensburg - Herrenberg, Stadt Günzburg. Stand 29. Juni Vorentwurf. Projekt-Nr.
Planungs- und Ingenieurgesellschaft für Bauwesen mbh Baugrundinstitut nach DIN 1054 Burgauer Straße 30 86381 Krumbach Tel. 08282 994-0 Fax: 08282 994-409 E-Mail: [email protected] Satzung Bebauungsplan
FESTSETZUNGEN DURCH PLANZEICHEN. 1. geplante Einzelbäume. 2. Allee, Pflanzabstand 7 m. 4. Grün im Vorgartenbereich. 5. Grün in parkartiger Weise
FESTSETZUNGEN DURCH PLANZEICHEN 1. geplante Einzelbäume 2. Allee, Pflanzabstand 7 m 3. Privates Grün r.'-.: 1 :-'-'-'.-.^-'-.^ 4. Grün im Vorgartenbereich t 5. Grün in parkartiger Weise ED 6. Deckpflanzung
Bebauungs- und Grünordnungsplan. Gewerbegebiet Amerika
Bebauungs- und Grünordnungsplan Gewerbegebiet Amerika ORT GEMEINDE LANDKREIS REGIERUNGSBEZIRK AITERHOFEN AITERHOFEN STRAUBING-BOGEN NIEDERBAYERN Planfassung vom Bekannt gemacht am 29.08.1990 26.11.1990
Ortsgemeinde Lautersheim. Bebauungsplan Neun Morgen
Ortsgemeinde Lautersheim Bebauungsplan Neun Morgen Gemeinde Lautersheim Bebauungsplan "Freizeitgelände Neun Morgen" Vorentwurf TEXTLICHE FESTSETZUNGEN Ergänzend zu den in der Plandarstellung dargestellten
INTERNETFASSUNG TEXTTEIL
INTERNETFASSUNG TEXTTEIL Bebauungsplan mit Grünordnung Nr. 1816a der Landeshauptstadt München Becker-Gundahl-Straße (nördlich), Bahnlinie München - Wolfratshausen/ Holzkirchen (westlich) - östlicher Teilbereich
Bebauungsplan Nr. 125 "Uferzone Griebnitzsee"
Anlage 5 Textliche Festsetzungen Planungsrechtliche Festsetzungen Bootshäuser 1. Bootshäuser sind nur auf den festgesetzten Flächen mit der Zweckbestimmung 'Bootshaus' zulässig. Bootshäuser dienen ausschließlich
Gemeinde Blankenstein Saale Orla - Kreis
Gemeinde Blankenstein Saale Orla - Kreis Einbeziehungssatzung Absangerstraße Begründung zum Entwurf in der Fassung vom 22.11.2018 Bearbeitung: Dr.-Ing. Cäcilie Neubauer Stadtplanerin Schrottenberggase
Gemeinde Alsbach-Hähnlein
Gemeinde Alsbach-Hähnlein Vorhabenbezogener Bebauungsplan gemäß 12 BauGB i.v.m. 13a BauGB Hindenburgstraße 8a Textliche Festsetzungen, Hinweise und Empfehlungen - E n t w u r f - Stand: 21. Februar 2018
Gehölzliste für Pflanzungen in der freien Landschaft
Gehölzliste für Pflanzungen in der freien Landschaft aufgegliedert nach typischen en des Tauberlandes Aufgestellt von: Landratsamt Main-Tauber-Kreis (Untere Naturschutzbehörde und Technisches Kreisamt)
Satzung der Gemeinde Hochkirch zum Schutz von Bäumen und Gehölzen
Satzung der Gemeinde Hochkirch zum Schutz von Bäumen und Gehölzen Gemäß 50 Abs. 1 Nr. 4 i.v.m. 22 des Gesetzes über Naturschutz und Landschaftspflege in der Fassung vom 11.10.1994 (SächsGVBl. S. 1601)
5. Textliche Inhalte des Bebauungsplanes. 5.1 Textliche Festsetzungen
5. Textliche Inhalte des Bebauungsplanes Aufgrund der 9 und 10 des Baugesetzbuchs (BauGB) vom 24. Juni 2004 in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert
- 2- PRÄAMBEL Aufgrund des 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 und 3 Baugesetzbuch (BauGB) i.d.f. der Bekanntmachung vom (BauGB, BGBI. I, S. 2141) und d
- 2- PRÄAMBEL Aufgrund des 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 und 3 Baugesetzbuch (BauGB) i.d.f. der Bekanntmachung vom 27.08.1997 (BauGB, BGBI. I, S. 2141) und der 6 und 40 der Niedersächsischen Gemeindeordnung (NGO)
BEBAUUNGSPLAN "BAUHOF"
BEBAUUNGSPLAN "BAUHOF" DER GEMEINDE OBRIGHEIM TEXTLICHE FESTSETZUNGEN I. PLANUNGSRECHTLICHE FESTSETZUNGEN Rechtsgrundlage Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 27.08.1997 (BGBl. I
Gemeinde Lehre. Bebauungsplan Oheweg Ost
Gemeinde Lehre Ortschaft Wendhausen Bebauungsplan Oheweg Ost Stand 10 () BauGB Urschrift Unterdorf Schunter Schloss Schunter Baugebiet Oheweg Ost Oberdorf L 29 00 m Luftbild: Google Earth Schütz Planungsbüro
STADT DORFEN 1. ÄNDERUNG DES BEBAUUNGSPLANES NR. 66 "BIOMASSEKRAFTWERK MIT SCHLAMMTROCKNUNGSANLAGE BEI RINNING" Lageplan M 1 : 3.
STADT DORFEN 1. ÄNDERUNG DES BEBAUUNGSPLANES NR. 66 "BIOMASSEKRAFTWERK MIT SCHLAMMTROCKNUNGSANLAGE BEI RINNING" Lageplan M MMMM MMMM MMMM MMMM MMMM MMMM MMMM MMMM MMMM MMMM MMMM MMMM MMMM MMMM MMMM MMMM
S ATZ U N G GRENZE DES RÄUMLICHEN GELTUNGS BEREICHS A RT DER NUT Z U N G M ASS DER BAU L ICH E N NUT ZU N G
Die Gemeinde Kranzberg, Landkreis Freising erläßt aufgrund des 2 Abs. I, der *~ 9 und 10 des Baugesetzbuches (BauGb), des Art. 23 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayem (GO), des Art. 91 Abs. 3 i.v.
Stadt Blaubeuren, Teilort Beiningen, Alb-Donau-Kreis Bebauungsplan Eichert III Textliche Festsetzungen B-Plan
Stadt Blaubeuren / Gemarkung Beiningen Bebauungsplan Eichert III Textliche Festsetzungen Entwurf:13.07.2010 / Stand:23.11.2010 1 Rechtsgrundlagen Baugesetzbuch (BauGB) vom 23.09.2004, zuletzt geändert
Flecken Nörten-Hardenberg Bebauungsplan Nr. 19 Hofbreite Der Bebauungsplan trifft zwar keine Vorgaben zur Ausnutzung von Sonnenenergie. Es wird aber empfohlen, solche Anlagen zu installieren. Es wird auf
STADT BISCHOFSWERDA ORTSTEIL KYNITZSCH LANDKREIS BAUTZEN
STADT BISCHOFSWERDA ORTSTEIL KYNITZSCH LANDKREIS BAUTZEN 2. ÄNDERUNG VORHABENBEZOGENER BEBAUUNGSPLAN NR. 15 EHEMALIGE AMSELSCHÄNKE KYNITZSCH TEIL B TEXTLICHE FESTSETZUNGEN - E N T W U R F - Projekt: 1725
INTERNETFASSUNG - TEXTTEIL. Bebauungsplan mit Grünordnung Nr. 1898a der Landeshauptstadt München
INTERNETFASSUNG - TEXTTEIL Bebauungsplan mit Grünordnung Nr. 1898a der Landeshauptstadt München Rathenaustraße (nördlich), beiderseits der Parlerstraße, Weyprechtstraße (südlich), Humannweg (südlich),
Ortsgemeinde Rüssingen. Bebauungsplan Ringstraße
Ortsgemeinde Bebauungsplan Ringstraße Textliche Festsetzungen des Bebauungsplanes Ringstraße der Ortsgemeinde I. Planungsrechtliche Festsetzungen 1. Art der baulichen Nutzung ( 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB)
INTERNETFASSUNG TEXTTEIL
INTERNETFASSUNG TEXTTEIL Bebauungsplan mit Grünordnung Nr. 1850 der Landeshauptstadt München Messestadt Riem Neue Messe München Parkhaus West Paul-Henri-Spaak-Straße südlich (Teiländerung des Bebauungsplanes
1. PLANUNGSRECHTLICHE FESTSETZUNGEN
1 T E X T T E I L 1. Änderung Bebauungsplan Gewerbegebiet Fohlenhof-Nord 1. PLANUNGSRECHTLICHE FESTSETZUNGEN 1.1. Art der baulichen Nutzung Der Geltungsbereich des Bebauungsplan wird entsprechend den räumlichen
R i c h t l i n i e. über die Gewährung von Zuschüssen des Landkreises Alzey-Worms für Maßnahmen im Zuge der Aktion "Bäume für Rheinhessen"
275-1 R i c h t l i n i e über die Gewährung von Zuschüssen des Landkreises Alzey-Worms für Maßnahmen im Zuge der Aktion "Bäume für Rheinhessen" 1. Ziel Der Landkreis Alzey-Worms fördert im Rahmen des
Grünordnerische Festsetzungen gem. 9 (1) 20 und 25 BauGB, 4 HeNatG und 8 a BNatSchG zum Bebauungsplan Goethestraße der Gemeinde Erzhausen.
Grünordnerische Festsetzungen gem. 9 (1) 20 und 25 BauGB, 4 HeNatG und 8 a BNatSchG zum Bebauungsplan Goethestraße 31-33 der Gemeinde Erzhausen. 2 Grünordnerische Festsetzungen gem. 9 (1) 20 und 25 BauGB,
Änderung des Bebauungsplanes mit integriertem Grünordnungsplan Mühlviertel durch Deckblatt Nr. 12
Änderung des Bebauungsplanes mit integriertem Grünordnungsplan Mühlviertel durch Deckblatt Nr. 12 Gemarkung Schwarzach Fassung vom 12.04.2018 Gemeinde Hengersberg Landkreis Deggendorf Regierungsbezirk
STADT BAD AIBLING. 0 m 50 m 100 m
STADT BAD AIBLING BEBAUUNGSPLAN NR. 42 "BRECHSTUBENWEG" 0 m 50 m 100 m Norden Maßstab 1:1000 Eberhard von Angerer Dipl. Ing. Architekt Regierungsbaumeister Lohensteinstr. 22 81241 München T.:089-561602
Bebauungsplan Nr. 108 An der Kirche Zeilhofen
Stadt Dorfen Landkreis Erding Bebauungsplan Nr. 108 An der Kirche Zeilhofen Fassung 05.11.2015 Endfassung: 21.01.2015 Verfasser: Dipl. Ing. (FH) Bauingenieur Florian Wimmer Urtlfing 8 84405 Dorfen Telefon:
343 F. Bebauungsplanverfahren mit integriertem Grünordnungsplan. Begründung STADT BAMBERG STADTPLANUNGSAMT. Änderung des Bebauungsplanes Nr.
STADT BAMBERG STADTPLANUNGSAMT 343 F Bebauungsplanverfahren mit integriertem Grünordnungsplan Änderung des Bebauungsplanes Nr. 343 A für das Gebiet zwischen Berliner Ring und Nürnberger Straße Begründung
Bebauungsplan Nr. 07 Berliner Straße / Ringstraße. 1. Änderung des Bebauungsplans (als Textbebauungsplan)
Gemeinde Rüdersdorf bei Berlin Ortsteil Hennickendorf Bebauungsplan Nr. 07 Berliner Straße / Ringstraße 1. Änderung des Bebauungsplans (als Textbebauungsplan) Der Bebauungsplan wird im Bereich des festgesetzten
Sinsheim. Bebauungsplan Hettenberg I, 2. Änderung. Schriftliche Festsetzungen. Große Kreisstadt. Rhein-Neckar-Kreis. Gemarkung Sinsheim-Steinsfurt
Anlage 1 Große Kreisstadt Sinsheim Rhein-Neckar-Kreis Bebauungsplan Hettenberg I, 2. Änderung Gemarkung Sinsheim-Steinsfurt Schriftliche Festsetzungen gem. 9 Abs. 1 BauGB Entwurf Planstand: 20.02.2018
STADT GEILENKIRCHEN. Textliche Festsetzungen zum Bebauungsplan Nr. 112 Frankenstraße. Lage des Plangebietes
STADT GEILENKIRCHEN zum Bebauungsplan Nr. 112 Frankenstraße Lage des Plangebietes Gemäß 9 Baugesetzbuch (BauGB) sowie der Baunutzungsverordnung (BauNVO) und der Bauordnung NW (BauO NW), jeweils in der
Bebauungsplan Nr. 111 für das Gebiet westlich der Reichenberger Straße und nördlich der Erzgebirgsstraße. S a t z u n g
Bebauungsplan Nr. 111 für das Gebiet westlich der Reichenberger Straße und nördlich der Erzgebirgsstraße 1 Bebauungsplan Nr. 111 für das Gebiet westlich der Reichenberger Straße und nördlich der Erzgebirgsstraße
VERBANDSGEMEINDE Simmern/Hunsrück. ORTSGEMEINDE Sargenroth. Bebauungsplan Auf der Schanz. Textliche Festsetzungen
VERBANDSGEMEINDE Simmern/Hunsrück ORTSGEMEINDE Sargenroth Bebauungsplan Auf der Schanz Textliche Festsetzungen DILLIG Ingenieure GmbH Ahornweg 2 55469 Simmern Telefon 0 67 61 93 09-0 Fax 0 67 61 93 09-90
TEXTLICHE FESTSETZUNGEN ZUM BEBAUUNGSPLAN NR. 362 An der Mönch Hof Sod
Der Bürgermeister TEXTLICHE FESTSETZUNGEN ZUM BEBAUUNGSPLAN NR. 362 An der Mönch Hof Sod Stand 13.06.2018 Stadt Alsdorf A 61 Amt für Planung & Umwelt TEXTLICHE FESTSETZUNGEN ZUM BEBAUUNGSPLAN NR. 362 An
PRE-WOHNPARK. Fliegerstraße-Auf dem Seß-Haspelstraße-Blutacker GESTALTUNGS- UND AUSFÜHRUNGSREGELUNG
PRE-WOHNPARK Fliegerstraße-Auf dem Seß-Haspelstraße-Blutacker GESTALTUNGS- UND AUSFÜHRUNGSREGELUNG Über besondere Anforderungen an die äußere Gestaltung von baulichen Anlagen im PRE-Wohnpark - 1 - 1. DACHFORM
ERGÄNZUNGSSATZUNG FRANKFURTER STRAßE
ERGÄNZUNGSSATZUNG FRANKFURTER STRAßE ORTSGEMEINDE HÖCHSTENBACH VERBANDSGEMEINDE HACHENBURG WESTERWALDKREIS BESTANDTEILE DER SATZUNG SATZUNG TEXTLICHE FESTSETZUNGEN PLANZEICHNUNG Fassung zur Beteiligung
Bedarfsliste für die Erstbepflanzung des Baumparks Rüdershausen
E R L Ä U T E R U N G Die Bepflanzung ist im Oktober 2012 vorgesehen (Liefertermin ab 42. KW) Gepflanzt werden generell einheimische Gehölze in Anlehnung an das bisher ausgewählte Sortiment der sog. Bäume
Bebauungsplan "Sionsberg", 1. Änderung in der Ortsgemeinde Neuhemsbach Verbandsgemeinde Enkenbach-Alsenborn
in der Ortsgemeinde Neuhemsbach Verbandsgemeinde Enkenbach-Alsenborn Stand: Februar 2013 Hinweis: In der 1. Änderung wird lediglich der Bebauungsplan geändert. Die Textlichen Festsetzungen werden nicht
Stadt Reinheim 4. Änderung des Bebauungsplanes Hinter der Siedlung, Teil I Textliche Festsetzungen
Stand: August 2012 Die nachfolgend aufgelisteten Festsetzungen sind hinsichtlich ihres Geltungsbereiches deckungsgleich mit dem in der 4. Änderung des Bebauungsplanes Hinter der Siedlung, Teil I in Reinheim
Satzung der Stadt Porta Westfalica über die Erweiterung der Grenzen für den im Zusammenhang bebauten Bereich Holtrup (Innenbereichssatzung) Präambel
Änderungshistorie: Datum der Satzung bzw. Änderung Änderungen Tag des Inkrafttretens 09.07.2007 11.07.2007 Satzung der Stadt Porta Westfalica über die Erweiterung der Grenzen für den im Zusammenhang bebauten
Gemeinde Lehre. Bebauungsplan Vorderer Westerberg
Gemeinde Lehre Ortschaft Flechtorf Bebauungsplan Vorderer Westerberg Stand 10 BauGB 500 m Luftbild: Google Earth Schütz Büro für Stadtplanung Braunschweig Gemeinde Lehre Bebauungsplan Vorderer Westerberg
1 - Art der baulichen Nutzung - allgemeine Wohngebiete WA 1 und WA 2
5. Textliche Inhalte des Bebauungsplanes Aufgrund der 9 und 10 des Baugesetzbuchs (BauGB) vom 24. Juni 2004 in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert
3. und 4. Änderung BEBAUUNGSPLAN NR. 30 -ORTSTEIL OPHERTEN-
3. und 4. Änderung BEBAUUNGSPLAN NR. 30 -ORTSTEIL OPHERTEN- 1. Zulässigkeit der Stellplätze, Garagen und Carports Private Stellplätze sind auf der gesamten Grundstücksfläche zulässig. Garagen und Carports
Sorbus aucuparia Vogelbeere schwach giftig!
Pflanzliste 9 Anhang 7a A Baum- und Straucharten Heimische Baumarten Kleine bis mittelgroße Bäume, Höhe 10-15 m Carpinus betulus Hainbuche Sorbus aucuparia Vogelbeere schwach giftig! Große Bäume, Höhe
Festsetzungen nach dem Baugesetzbuch (BauGB) und der Baunutzungsverordnung (BauNVO) - 9 Abs. 1 BauGB
B BAUPLANUNGSRECHTLICHE FESTSETZUNGEN Festsetzungen nach dem Baugesetzbuch (BauGB) und der Baunutzungsverordnung (BauNVO) - 9 Abs. 1 BauGB 1. ART DER BAULICHEN NUTZUNG ( 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB) 1.1 Allgemeine
Der Bauhof Oberasbach hat gepflanzt
Der Bauhof Oberasbach hat gepflanzt Bahnunterführung Oberasbach / P&R Flächen RÜB II / EKT II und Stiftungsflächen Rehdorfer Straße Osterdekorationen im Stadtgebiet Frühjahrsblumen am Straßenbankett uvm.
Amt der Vorarlberger Landesregierung Landesforstgarten Rankweil. Amt der Vorarlberger Landesregierung Landesforstgarten Rankweil
Land Vorarlberg Amt der Vorarlberger Landesregierung Landesforstgarten Rankweil Amt der Vorarlberger Landesregierung Landesforstgarten Rankweil Sulzerweg 2, 6830 Rankweil, Österreich T +43 5552 73232 [email protected]
- UR 8 - Satzung. über örtliche Bauvorschriften gemäß 56 Abs. 1 Niedersächsische Bauordnung für den Bereich Maschener und Horster Heide
-6- Satzung über örtliche Bauvorschriften gemäß 56 Abs. 1 Niedersächsische Bauordnung für den Bereich Maschener und Horster Heide Aufgrund der 6 und 40 der Niedersächsischen Gemeindeordnung (NGO) in Verbindung
