Donaublick BEBAUUNGSPLAN
|
|
|
- Eike Bretz
- vor 9 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 BEBAUUNGSPLAN Donaublick Ein außergewöhnlich interessantes Bebauungsgebiet in Bad Abbach. Wie der Name schon sagt, hat man hier den Blick auf das Donautal. Es gibt so gut wie keine Bauplätze in Bad Abbach, die eine derartige Sichtlage bieten. Hinzu kommen die bekannten Vorteile von Bad Abbach, wie hervorragende Anbindung nach Regensburg, beste Infrastruktur (Einkaufsmöglichkeiten, Ärzte, Schulen, Kindergärten etc. etc.). Fragen Sie doch einfach nach. Bad Abbach freut sich auf jeden neuen Bürger. Die baulichen Festsetzungen wurden sehr großzügig für die zukünftigen Bauherren ausgelegt. Seite 1
2 Festsetzungen durch Text (auszugsweise) I. Rechtsgrundlagen (in der jeweils gültigen Fassung) 1. Baugesetzbuch (BauGB) 2. Baunutzungsverordnung (BauNVO) 3. Planzeichenverordnung (PlanzVO) 4. Bayerische Bauordnung (BayBO) II. Planungsrechtliche und bauordnungsrechtliche Festsetzungen 1. Art der baulichen Nutzung ( 4 BauNVO) Allgemeines Wohngebiet (WA) 2. Maß der baulichen Nutzung: WA a) maximale Grundflächenzahl: 0,4 ( 16 Abs. 2 BauNVO) b) maximale Geschoßflächenzahl: 0,8 ( 16 Abs. 2 BauNVO) c) maximal zulässige Wohneinheiten pro Wohngebäude bzw. pro Doppelhaushälfte 2,0 ( 9 Abs. 1 Nr. 6 BauGB) 3. Bauweise ( 22 BauNVO): Gebäude sind in offener Bauweise zu errichten. 4. Gebäudehöhen ( 16 Abs. 2, Nr. 4 BauNVO): a) Die Wandhöhe von Wohngebäuden darf auf der Talseite ein Maß von maximal 7,00 m über der OK natürlichen Gelände nicht überschreiten. b) Die Wandhöhe von Garagen darf auf der Straßenseite ein Maß von 3,00 m im Mittel nicht überschreiten. 5. Überbaubare Grundstücksflächen ( 23 BauNVO) a) Zur Bebauung stehen die Flächen innerhalb der Baugrenzen zur Verfügung b) Die Garagen dürfen innerhalb der Baugrenze oder im dafür gekennzeichneten Grundstücksbereich errichtet werden. 6. Stellplätze und Garagen ( 9 Abs. 1, Nr. 4 BauGB) a) Im Baugebiet sind Stellplätze, auch mit Überdachung und Garagen nach 12 BauNVO zulässig. b) Für die erste Wohneinheit müssen zwei Stellplätze errichtet werden. Für eine zweite Wohneinheit ist zusätzlich ein Stellplatz vorzusehen. Dabei werden die Stellflächen vor den Garagen nicht angerechnet. c) Grenzgaragen dürfen eine Länge von 8,0 m und eine Wandhöhe i. M. von 3,0 m nicht überschreiten d) Der Abstand zwischen Garage und Straße muss mindestens 5,0 m betragen. e) Garagen und Nebengebäude sind in der Gestaltung möglichst dem Hauptgebäude anzupassen. Seite 2
3 7. Dachgestaltung (Art. 91 Abs. 1, BayBO) a) Als Dachform sind Satteldächer, gegengeneigte Pultdächer und Walmdächer bzw. Zeltdächer (nur für Einzelhäuser) zulässig. Für Garagen, Anbauten und Nebengebäude sind zusätzlich Pultdächer und Flachdächer erlaubt. b) Dacheindeckungen in den Farben grün und blau sind nicht gestattet. c) Zulässige Dachneigung: Satteldach, geneigtes Pultdach und Walmdach 25 bis 42 Zeltdach bis 25 Pultdach, Flachdach bis 20 d) Dacheinschnitte sind nicht gestattet. e) Festsetzungen zur Ausbildung von Dachgauben und Zwerchgiebel: Dachgauben sind ab einer Dachneigung von 35 zulässig. Die Breite der Dachgauben und Zwerchgiebel ist auf 1/3 der Gebäudelänge je Dachfläche zu beschränken. Turmartige Dachgauben und Zwerchgiebel (Spitztürmchen) sind zwingend auszuschließen. f) Bei Doppelhäusern oder an der Grenze nebeneinanderliegenden Garagen muss sich der zweite Bauwerber dem Erstbauenden in Dachform, Dachneigung und Farbe anpassen. 8. Äußere Gestaltung (Art. 91 Abs. 1, BayBO) a) Blaue und grüne Dacheindeckungen sind nicht gestattet. b) Angrenzende Gebäudeteile sind möglichst in Lage, Höhe, Dachneigung aufeinander abzustimmen. 9. Einfriedungen (Art. 91 Abs. 1 BayBO) a) Die Höhe von Mauern und Einfriedungen darf im Kreuzungs- und Einmündungsbereich eine Höhe von 1,0 m, im übrigen eine Höhe von 1,80 m nicht überschreiten (Art. 63 Abs. 1 Nr. 6 BayBO). Um die Durchlässigkeit der Privatgärten für Kleintiere sicher zu stellen sind Sockelmauern unzulässig. b) Bei Zäunen und Mauern sind die Sichtflächen der Straßeneinmündungen und der Grundstückszufahrten zu beachten. c) Der Bereich der Grundstückseinfahrten zur Straße hin darf nicht eingezäunt werden. 10. Geländeregulierung Aufschüttungen und Abgrabungen sind nur großflächig im Gelände bis zu einer Höhe von je 1,0 m über bzw. unter natürlichem Geländeverlauf zulässig. 11. Immissionsschutz a) Aktive Lärmschutzmaßnahmen im Zuge der Erschließung (Lärmschutzwall). b) Passive Lärmschutzmaßnahmen durch die Bauherrn (Orientierung der Wohn- und Schlafräume, Schallschutzfenster). c) Überschreitungen der Orientierungswerte (sh. schalltechnische Untersuchung vom ) Seite 3
4 12. Grünordnerische Festsetzungen 12.1 Allgemeine grünordnerische Festsetzungen Grünflächenanteil/Baumanteil Auf den privaten Flächen ist pro 300 m² Grundstücksfläche ein Baum der 1. oder 2. Wuchsordnung zu pflanzen. Planlich oder anderweitig textlich festgesetzte Baumpflanzungen können hierbei angerechnet werden. Die im Plan dargestellten Bäume stellen mögliche Baumstandorte dar. Ebenfalls angerechnet werden können die als zu erhalten festgesetzten Bäume. Maßgeblich für die Anzahl der zu pflanzenden Bäume ist die Festsetzung pro Flächeneinheit (pro 300 m² ein Baum) Besondere grünordnerische Festsetzungen Allgemeines Im Baugebiet sind auf öffentlichen und privaten Grünflächen entsprechend den planlichen und textlichen Festsetzungen Begrünungs- bzw. Pflanzmaßnahmen durchzuführen. a) Pflanzung von Bäumen im Bereich der privaten Grünflächen Auf den privaten Grünflächen sind gemäß der Plandarstellung Bäume der 1. oder 2. Wuchsordnung oder Obstbäume als Halb- oder Hochstämme zu pflanzen. Die Standorte sind frei wählbar. Die Bäume können bei dem Pflanzgebot unter Pkt. 1.6 angerechnet werden. Zur Gehölzwahl siehe Gehölzauswahlliste Pkt b) Begrünung und Gestaltung des Lärmschutzwalls im östlichen Teil des Geltungsbereichs Der im Geltungsbereich geplante Lärmschutzwall ist entsprechend der planlichen Festsetzungen mit heckenartigen Gehölzstrukturen zu bepflanzen, die einen Anteil von mindestens 20 % an baumförmigen Gehölzen aufweisen. Darüber hinaus sind weitere Bäume und Baumgruppen gemäß der Plandarstellung zu pflanzen. c) Begrünung der Stützmauer Die auf einer Länge von voraussichtlich ca. 55 m geplante Stützmauer im nordöstlichen Teil des Geltungsbereichs ist mit Kletter- bzw. Schlingpflanzen zu begrünen. Die Stützmauer ist hierzu soweit in die Grünfläche zurückzusetzen, dass die Begrünung möglich ist (mindestens 1,0 m). d) Pflanzgebotsliste und von der Pflanzung auszuschließende Pflanzenarten, Mindestpflanzqualitäten Bäume 1. Wuchsordnung Acer platanoides Spitz-Ahorn Seite 4
5 Acer pseudoplatanus Fraxinus excelsior Querrcus robur Tilia cordata Tilia platyphyllos Betula pendula Prunus avium Bäume 2. Wuchsordnung Acer campestre Carpinus betulus Malus sylvestris Prunus padus Pyrus pyraster Sorbus aucuparia Sorbus aria Berg-Ahorn Esche Stiel-Eiche Winter-Linde Sommer-Linde Sand-Birke Vogel-Kirsche Feldahorn Hainbuche Wild-Apfel Trauben-Kirsche Wildbirne Vogelbeere Mehlbeere Zulässig für die Baumpflanzungen auf privaten und öffentlichen Flächen sind außerdem Obstbäume als Hoch- oder Halbstämme bewährter, robuster Sorten. Sträucher: Berberis vulgaris Cornus sanguinea Corylus avellana Crataegus monogyna Crataegus laevigata Euonymus europaeus Ligustrum vulgare Lonicera xylosteum Prunus spinosa Rhamnus cathartica Rhamnus frangula Rosa canina Sambucus nigra Viburnum lantana Berberitze Roter Hartriegel Haselnuss Eingriffiger Weißdorn Zweigriffiger Weißdorn Pfaffenhütchen Gemeiner Liguster Rote Heckenkirsche Schlehe Kreuzdorn Faulbaum Hunds-Rose Schwarzer Holunder Wolliger Schneeball Abweichungen von der obigen Gehölzauswahlliste sind zulässig zur Fassadenbegrünung, bei bodendeckenden Gehölzen sowie bei allen privaten Grünflächen bis zu einem Anteil von 40 %. Auf den öffentlichen Grünflächen sind die planlich festgesetzten Pflanzgebote ausschließlich mit den oben aufgeführten heimischen und standortgerechten Gehölzarten auszuführen. Dies gilt auch für die Bepflanzung des Lärmschutzwalls. Insbesondere innerhalb von Sichtdreiecken und im Bereich der Verkehrsgrünflächen sind niederwüchsige Strauch-(zucht-)formen zulässig, wie Ligustrum vulgare Lodensee Zwergliguster Lonicera xylosteum Clavey s Dwarf Niedrige Heckenkirsche Ribes alpinum Schmidt Alpen-Johannisbeere oder Bodendeckerrosen Seite 5
6 III. HINWEISE 1.0 Ver- und Entsorgung Die Erschließungsplanung ist rechtzeitig mit allen Versorgungsunternehmen abzustimmen. 2.0 Regenerative Energien Die Nutzung von regenerativen Energien (z. B. Solarenergie, Erdwärme) ist anzustreben. 3.0 Unfallverhütungsvorschriften Auf die Einhaltung geltender Unfallverhütungsvorschriften, auch für Bauausführung, wird hingewiesen. 4.0 Lärmbeeinträchtigung durch Bundesstraße B 16 Das geplante Baugebiet befindet sich in unmittelbarer Nähe der Bundesstraße B16. Die vorliegenden Lärmberechnungen zeigen, dass zusätzlich zu den vorgeschlagenen aktiven Lärmschutzmaßnahmen passive Lärmschutzmaßnahmen erforderlich sind, um die gesetzlich geforderten Grenzwerte einhalten zu können. 5.0 Entwässerung Das neue Baugebiet wird an den öffentlichen Mischwasserkanal angeschlossen, wobei die Parzelle Nr. 25 nicht in freiem Gefälle entwässert werden kann. Eine Regenwassernutzung auf den Privatparzellen ist anzustreben. 6.0 Toskanahäuser Die Errichtung von Toskanahäusern ist gestattet. Seite 6
7 Grundstücksliste: Parzelle-Nr. Flurstück-Nr. Größe in m² /27 verkauft! /24 verkauft! /25 verkauft! /26 verkauft! /23 verkauft! /21 verkauft! /19 verkauft! /18 verkauft! / /16 verkauft! /15 verkauft! /22 verkauft! / /3 verkauft! /5 verkauft! /7 verkauft! /11 verkauft! /13 verkauft! /2 verkauft! /4 verkauft! /6 verkauft! /8 verkauft! / /14 verkauft! Seite 7
GEMEINDE BURKHARDTSDORF
GEÄNDERT DATUM ART DER ÄNDERUNG GEMEINDE BURKHARDTSDORF ERZGEBIRGSKREIS VORZEITIGER BEBAUUNGSPLAN WOHNGEBIET STAMMGUT MIT INTEGRIERTEM GRÜNORDNUNGSPLAN BEARBEITUNGSSTAND : 04 / 2011 DIESER BEBAUUNGSPLAN
Bestellliste für Garten- und Heckenpflanzen
Seite 1/7 Bestellliste für Garten- und Heckenpflanzen Garten- und Heckenpflanzen- für: Firma: Name: Strasse: PLZ: Telefon: Ort: Vorname: Datum: Anmerkungen zur : Die ist zu senden an: [email protected] oder
GEMEINDE ZIMMERN OB ROTTWEIL LANDKREIS ROTTWEIL BEBAUUNGSPLAN "ZIMMERN O.R. - OST, TEIL II" IN ZIMMERN OB ROTTWEIL ANLAGE 1 ZU DEN PLANUNGSRECHTLICHEN FESTSETZUNGEN (TEXTTEIL) PFLANZLISTEN siehe folgende
Ergänzungssatzung Am Hundsweg
Ergänzungssatzung Am Hundsweg Rechtsgrundlage des Bebauungsplanes Baugesetzbuch(BauGB) i. d. F. der Bekanntmachung vom 27.08.1997 (BGBl. I S. 2141) gültig ab 01.01.1998, zuletzt geändert durch Art. 3 des
Bebauungsplan mit integriertem Grünordnungsplan der Stadt Burglengenfeld. Baugebiet Postweg II Bauabschnitt I und II
Bebauungsplan mit integriertem Grünordnungsplan Satzung Bebauungsplan mit integriertem Grünordnungsplan der Aufgrund der 2, 3, 4, 9 und 10 des Baugesetzbuches, der Baunutzungsverordnung, des Art. 81 Abs.
Gemeinde Sandhausen Rhein-Neckar-Kreis. Satzung. über Örtliche Bauvorschriften zum Bebauungsplan Große Mühllach II
Gemeinde Sandhausen Rhein-Neckar-Kreis Satzung über Örtliche Bauvorschriften zum Bebauungsplan Große Mühllach II Aufgrund 74 Abs. 1 der Landesbauordnung (LBO) und 4 der Gemeindeordnung (GemO) für Baden-
A) BEBAUUNGSPLAN Festsetzungen gemäß 9 BauGB und Art. 81 BayBO
A) BEBAUUNGSPLAN Festsetzungen gemäß 9 BauGB und Art. 81 BayBO 1 ART DER BAULICHEN NUTZUNG ( 9 ABS.1 NR.1 BAUGB) 1.1 Allgemeines Wohngebiet gemäß 4 BauNVO Nicht zulässig gemäß 1 Abs. 6 BauNVO folgende
PRE-WOHNPARK. Fliegerstraße-Auf dem Seß-Haspelstraße-Blutacker GESTALTUNGS- UND AUSFÜHRUNGSREGELUNG
PRE-WOHNPARK Fliegerstraße-Auf dem Seß-Haspelstraße-Blutacker GESTALTUNGS- UND AUSFÜHRUNGSREGELUNG Über besondere Anforderungen an die äußere Gestaltung von baulichen Anlagen im PRE-Wohnpark - 1 - 1. DACHFORM
Preisliste Pflanzgarten 2017
Preisliste Pflanzgarten 2017 FORSTREVIER RÜTI-WALD-DÜRNTEN Rütistrasse 80 8636 Wald +41 55 240 42 29 [email protected] Besuchen Sie uns auf unserer neu gestalteten Website unter: www.frwd.ch Preisliste Pflanzgarten
Gemäß 1 Abs. 6 BauNVO wird festgesetzt, daß die nach 3 BauNVO ausnahmsweise zulässigen Nutzungsarten nicht Bestandteil des Bebauungsplanes werden.
TEXTLICHE FESTSETZUNGEN: ANLAGE 2 S. 1 TEXTLICHE FESTSETZUNGEN A. PLANUNGSRECHTLICHE FESTSETZUNGEN 1. Art der baulichen Nutzung (gem. 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB) 1.1 WR - Reine Wohngeblete Gemäß 1 Abs. 6 BauNVO
Liste einheimischer Heckenpflanzen
Liste einheimischer Heckenpflanzen Dornbüsche Weissdorn Crataegus sp. 4 5 m Heckenrose canina Gewöhnliche Berberitze Stachelbeere Ribes uvacrispa Purgier- Kreuzdorn Schwarzdorn Feld-Rose Hecken-Rose Wein-Rose
B TEXTLICHE FESTSETZUNGEN 1. BAUWEISE Offen nach 22 Abs. 2 BauNVO. 2. GESTALTUNG DES GELÄNDES
B TEXTLICHE FESTSETZUNGEN 1. BAUWEISE 1.1. Offen nach 22 Abs. 2 BauNVO. 2. GESTALTUNG DES GELÄNDES 2.1. Das Gelände darf im wesentlichen in seinem natürlichen Verlauf auch durch die Errichtung von Bauwerken
GO42.1 Bebauungsplan Klause-Ludwigsheide Grünordnung
- E N T W U R F - Bebauungsplan Klause-Ludwigsheide Grünordnerische Festsetzungen Vorhabensträger: Auftraggeber: Bearbeitung: Gemeinde Bodenwöhr Schwandorfer Str. 20 92439 Bodenwöhr MJK Projektentwicklung
STADT BAD KÖNIGSHOFEN LANDKREIS RHÖN-GRABFELD
STADT BAD KÖNIGSHOFEN LANDKREIS RHÖN-GRABFELD 2. ÄNDERUNG UND ERWEITERUNG VORHABENBEZOGENER BEBAUUNGSPLAN MIT INTEGRIERTEM GRÜNORDNUNGSPLAN BIOGASANLAGE TEXTLICHE FESTSETZUNGEN GRÜNORDUNG 20.10.2017 2
Vorhaben- und Erschließungsplan Eigenheimsiedlung II an der Himmelsfürster Straße in Brand-Erbisdorf
Vorhaben- und Erschließungsplan Eigenheimsiedlung II an der Himmelsfürster Straße in Brand-Erbisdorf Teil A) Bauplanungsrechtliche Festlegungen Planrechtliche Festsetzungen gemäß Baugesetzbuch 9 in der
VERBANDSGEMEINDE Simmern/Hunsrück. ORTSGEMEINDE Sargenroth. Bebauungsplan Auf der Schanz. Textliche Festsetzungen
VERBANDSGEMEINDE Simmern/Hunsrück ORTSGEMEINDE Sargenroth Bebauungsplan Auf der Schanz Textliche Festsetzungen DILLIG Ingenieure GmbH Ahornweg 2 55469 Simmern Telefon 0 67 61 93 09-0 Fax 0 67 61 93 09-90
STADT BAD AIBLING. 0 m 50 m 100 m
STADT BAD AIBLING BEBAUUNGSPLAN NR. 42 "BRECHSTUBENWEG" 0 m 50 m 100 m Norden Maßstab 1:1000 Eberhard von Angerer Dipl. Ing. Architekt Regierungsbaumeister Lohensteinstr. 22 81241 München T.:089-561602
Gemäß 9 (1) 1 BauGB i. V. m. 4, 6 BauNVO sowie 1 (5), (6) und (7) BauNVO sind in dem Baugebiet nur die folgenden aufgeführten Nutzungen zulässig.
1 A - PLANUNGSRECHTLICHE TEXTFESTSETZUNGEN gemäß 9 BauGB und Verordnung zu 2 (5) BauGB über die bauliche Nutzung der Grundstücke - BauNVO - in der Fassung vom 27.01.1990 [BGBl. S. 127]) zum Bebauungsplan
Textliche Festsetzungen
Objekt: Projekt-Nr.: O 2006 049 Projekt: 1. Änderung Bebauungsplan "An der Geisenmühle" (1. Erweiterung) in der Stadt Anhang 2: Textliche Festsetzungen Auftraggeber: Verbandsgemeindeverwaltung Hauptstraße
E R Z H A U S E N. 6. Änderung des Bebauungsplanes Im Rodensee I G E M E I N D E
07.11.2011 G E M E I N D E E R Z H A U S E N 6. Änderung des Bebauungsplanes Im Rodensee I Textliche Festsetzungen A. Planungsrechtliche Festsetzungen B. Bauordnungsrechtliche Festsetzungen C. Grünordnerische
Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften Nr. 141 B Tankstelle Verteiler West. Es liegen folgende Bestimmungen zugrunde:
Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften Nr. 141 B Tankstelle Verteiler West Es liegen folgende Bestimmungen zugrunde: Baugesetzbuch (BauGB) i.d.f.v. 23.09.2004, zuletzt geändert durch Gesetz vom 22.07.2011
Bebauungsplan Nr. 07 Berliner Straße / Ringstraße. 1. Änderung des Bebauungsplans (als Textbebauungsplan)
Gemeinde Rüdersdorf bei Berlin Ortsteil Hennickendorf Bebauungsplan Nr. 07 Berliner Straße / Ringstraße 1. Änderung des Bebauungsplans (als Textbebauungsplan) Der Bebauungsplan wird im Bereich des festgesetzten
GEMEINDE RUPPICHTEROTH BEBAUUNGSPLAN-NR. 3.01/5 4. ÄNDERUNG (-Nördlich Hauptstraße-) WINTERSCHEID NORD/WEST
GEMEINDE RUPPICHTEROTH BEBAUUNGSPLAN-NR. 3.01/5 4. ÄNDERUNG (-Nördlich Hauptstraße-) WINTERSCHEID NORD/WEST A Planungsrechtliche Festsetzungen 1. Art der baulichen Nutzung Gemäß 1 (6) BauNVO wird für das
A. TEXTLICHE FESTSETZUNGEN PLANUNGSRECHTLICHER NATUR ( 9 BauGB)
A. TEXTLICHE FESTSETZUNGEN PLANUNGSRECHTLICHER NATUR ( 9 BauGB) 1. Art der baulichen Nutzung Für den Geltungsbereich wird gemäß 9 BauGB als Art der baulichen Nutzung Allgemeines Wohngebiet (WA) ( 4 BauNVO)
1. F E S T S E T Z U N G E N
1. F E S T S E T Z U N G E N 1.1. Art und Maß der baulichen Nutzung, Bauweise Füllschema der Nutzungsschablonen: 1. Änderung - Endfassung - WA o Art der baulichen Nutzung Bauweise 2 Wo ED höchstzulässige
1. PLANUNGSRECHTLICHE FESTSETZUNGEN
1 T E X T T E I L 1. Änderung Bebauungsplan Gewerbegebiet Fohlenhof-Nord 1. PLANUNGSRECHTLICHE FESTSETZUNGEN 1.1. Art der baulichen Nutzung Der Geltungsbereich des Bebauungsplan wird entsprechend den räumlichen
Bebauungsplan. mit integriertem. Grünordnungsplan. Am Kindergarten
Bebauungsplan mit integriertem Grünordnungsplan Am Kindergarten in Oberpiebing Gemeinde Salching Mitgliedsgemeinde der VG Aiterhofen Landkreis Straubing Bogen Reg. Bezirk Niederbayern Fassung vom: 23.11.1995
Bebauungsplan Nr. 113 Auf der Wacholder, in Mechernich Textliche Festsetzungen
Bebauungsplan Nr. 113 Auf der Wacholder, in Mechernich Textliche Festsetzungen A. Planungsrechtliche Festsetzungen 1.0 Art baulichen Nutzung gem. 9 (1) Nr.1 BauGB Allgemeines Wohngebiet (WA) Innerhalb
Bebauungsplan "Sionsberg", 1. Änderung in der Ortsgemeinde Neuhemsbach Verbandsgemeinde Enkenbach-Alsenborn
in der Ortsgemeinde Neuhemsbach Verbandsgemeinde Enkenbach-Alsenborn Stand: Februar 2013 Hinweis: In der 1. Änderung wird lediglich der Bebauungsplan geändert. Die Textlichen Festsetzungen werden nicht
Satzung und Begründung Bebauungsplan
Stand: 25.03.2013 Satzung und Begründung Bebauungsplan Gewerbegebiet an der Goßholzer Straße Teil 2 6. Änd. Gewerbegebiet an der Goßholzer Straße Auftraggeber: Stadt Lindenberg Stadtplatz 1, 88161 Lindenberg
Tornesch B-Plan Nr. 65 Baugebiet»Kuhlenweg - Kreisverkehrsplatz 22«
Tornesch B-Plan Nr. 65 Baugebiet»Kuhlenweg - Kreisverkehrsplatz 22«Verkaufsprospekt Ein Projekt der Vertrieb Bauland Schleswig-Holstein Beteiligungs GmbH Rosenstraße 20 24576 Bad Bramstedt Egon Schink
Bedarfsliste für die Erstbepflanzung des Baumparks Rüdershausen
E R L Ä U T E R U N G Die Bepflanzung ist im Oktober 2012 vorgesehen (Liefertermin ab 42. KW) Gepflanzt werden generell einheimische Gehölze in Anlehnung an das bisher ausgewählte Sortiment der sog. Bäume
I N N E N B E R E I C H S S A T Z U N G
GEMEINDE HASSBERGEN SAMTGEMEINDE Heemsen LANDKREIS NIENBURG / WESER I N N E N B E R E I C H S S A T Z U N G Nr. 4 ZIEGELEISTRASSE Satzung gem. 34 Abs.4 Nr.3 BauGB D a t u m Januar 2016 V e r f a h r e
I. Festsetzungen nach 9 Abs. 1 BauGB
Gemeinde Rellingen 1 I. Festsetzungen nach 9 Abs. 1 BauGB 1. Immissionsschutz 1.1 Schutz von Außenwohnbereichen Bis zu einem Abstand (gemessen von der Straßenmitte Pinneberger Straße) von 41 m, sind bauliche
Richtlinie zur Anlage von Hegebüschen
Richtlinie zur Anlage von Hegebüschen 1. Ziel und Zweck Hegebüsche sind kleinere Flächen, die frei in der Feldflur liegen. Sie bestehen aus Kräutern, Sträuchern und im Endbestand aus einzelnen mittelwüchsigen
S a t z u n g. vom
6 Bauwesen S a t z u n g der Stadt Kaiserslautern über örtliche Bauvorschriften gestalterischer Art im Bereich des Bebauungsplanes "Sondergebiet Mannheimer Straße 234-236", Ka 0/126, nach 86 Absatz 1 der
2. Änderung DES BEBAUUNGSPLANS MIT INTEGRIERTER GRÜNORDNUNG DER STADT PFREIMD
2. Änderung DES BEBAUUNGSPLANS MIT INTEGRIERTER GRÜNORDNUNG DER STADT PFREIMD ALLGEMEINES WOHNGEBIET MAHDWIESEN IM ORTSTEIL WEIHERN Stadt Pfreimd: DER PLANFERTIGER:...... Richard Tischler Gottfried Blank
Amtliche Bekanntmachung
Amtliche Bekanntmachung Inkrafttreten und Offenlegung der Satzung der Gemeinde Ruppichteroth über die Erweiterung der Grenzen des im Zusammenhang bebauten Ortsteiles Bröleck gemäß 34 Absatz 4 Ziffer 3
Kindergarten an der Hupfauer Höhe
Bebauungsplan mit integrierter Grünordnung Nr. 178 Kindergarten an der Hupfauer Höhe Stadt Ebersberg, Landkreis Ebersberg Der Bebauungsplan umfasst die innerhalb des gekennzeichneten Geltungsbereiches
Bebauungsplan. Fünferweg I Gemeindeteil Obermaxfeld der Gemeinde Königsmoos
Bebauungsplan Fünferweg I Gemeindeteil Obermaxfeld der Gemeinde Königsmoos Zeichenerklärung A) Für die Festsetzung Grenze des räumlichen Geltungsbereiches des Bebauungsplanes Allgemeines Wohngebiet Verkehrsfläche
Satzung über örtliche Bauvorschriften Heuweg II
Aufgrund von 9 des Baugesetzbuches (BauGB) i.v.m. 74 Landesbauordnung (LBO) und 4 Gemeindeordnung (GemO) hat der Gemeinderat der Gemeinde Jungingen am 19.12.2002 folgende Satzung über örtliche Bauvorschriften
Vorratsliste 2015/2016
Forstbaumschule Güstrow GmbH & Co KG 18273 Klueß/Devwinkel Telf.:03843-211056 Fax: 03843-213116 email:[email protected] Internet:www.forstbaumschule-guestrow.de Öffnungszeiten im Frühjahr
BEBAUUNGSPLAN M. 1 : 1000
BEBAUUNGSPLAN M. 1 : 1000 Gelände Kleintier. ',. zuchtanlage 481,60 ÜBERSICHTSPLAN M. 1 : 5000 GELÄNDESCHNITT M. 1 : 200 Rechtliche Grundlage BauGB in der Fassung vom 27.08.1997 und daraus ergangene Rechtsordnung.
GEMEINDE REILINGEN. "Herten II 1. Änderung" BEBAUUNGSPLAN und ÖRTLICHE BAUVORSCHRIFTEN I. ZEICHNERISCHE FESTSETZUNGEN
GEMEINDE REILINGEN BEBAUUNGSPLAN und ÖRTLICHE BAUVORSCHRIFTEN "Herten II 1. Änderung" Fassung zur Offenlage Stand 05.07.2017 Die vom Bebauungsplan "Herten II" abweichenden Festsetzungen sind grau hinterlegt.
Satzung über den Bebauungsplan Schloss Hohenfels (Sondergebiet für Internatsschule mit Sportanlagen)
Gemeinde Hohenfels Landkreis Konstanz Satzung über den Bebauungsplan Schloss Hohenfels (Sondergebiet für Internatsschule mit Sportanlagen) Der Gemeinderat der Gemeinde Hohenfels hat am 07.12.1993 den Bebauungsplan
MARKT WOLNZACH BEBAUUNGSPLAN Nr ÄNDERUNG, "AN DER GLANDERGASSE"
MARKT WOLNZACH BEBAUUNGSPLAN Nr. 88 3. ÄNDERUNG, "AN DER GLANDERGASSE" VERFASSER: DIPL. ING. FH ARCHITEKT UDO TALKE NELKENWEG 36 85283 WOLNZACH FON: 08442/95590-20 GEZ.: AM 05.05.2011 FAX: 08442/95590-21
Festsetzungen nach dem Baugesetzbuch (BauGB) und der Baunutzungsverordnung (BauNVO) - 9 Abs. 1 BauGB
B BAUPLANUNGSRECHTLICHE FESTSETZUNGEN Festsetzungen nach dem Baugesetzbuch (BauGB) und der Baunutzungsverordnung (BauNVO) - 9 Abs. 1 BauGB 1. ART DER BAULICHEN NUTZUNG ( 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB) 1.1 Allgemeine
Gebiet 1. Gebiet 2. Allgemeines Wohngebiet. Zahl der Vollgeschosse: maximal 2. Mischgebiet. Zahl der Vollgeschosse: maximal 2.
Festsetzungen gemäß 9 Abs. 1 BauGB Gebiet 1 Allgemeines Wohngebiet Die in 4 Abs. 2 genannten nicht störenden Handwerksbetriebe sowie Anlagen für kirchliche, kulturelle, soziale, gesundheitliche und sportliche
INTERNETFASSUNG TEXTTEIL
INTERNETFASSUNG TEXTTEIL Bebauungsplan mit Grünordnung Nr. 1850 der Landeshauptstadt München Messestadt Riem Neue Messe München Parkhaus West Paul-Henri-Spaak-Straße südlich (Teiländerung des Bebauungsplanes
BEBAUUNGSPLAN "BAUHOF"
BEBAUUNGSPLAN "BAUHOF" DER GEMEINDE OBRIGHEIM TEXTLICHE FESTSETZUNGEN I. PLANUNGSRECHTLICHE FESTSETZUNGEN Rechtsgrundlage Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 27.08.1997 (BGBl. I
Gesetzliche Grundlagen und Planungsrechtliche Festsetzungen
Für die Mitgliedsgemeinde Schönberg Aufstellung des Bebauungsplanes Bondl- Feld Gesetzliche Grundlagen und Planungsrechtliche Festsetzungen P R Ä A M B E L: Die Gemeinde Schönberg erlässt gemäß 2 Abs.
I. Festsetzungen nach 9 Abs. 1 BauGB
Stadt Reinfeld - Bebauungsplan Nr. 35 Neuer Garten/ Schuhwiese 1 I. Festsetzungen nach 9 Abs. 1 BauGB 1. Zahl der Wohneinheiten ( 9 Abs. 1 Nr. 6 BauGB) Je Wohngebäude bzw. Doppelhaushälfte ist nur eine
Bebauungsplan Nr. 35 Dieding, Stadt Trostberg
Bebauungsplan Nr. 35 Dieding, Stadt Trostberg 1 Bebauungsplan Nr. 35 Dieding, Stadt Trostberg A) Festsetzungen 1. Geltungsbereich Grenze des räumlichen Geltungsbereichs des Bebauungsplans Nr. 35 2. Art
Bebauungsplan Nr. 4. Gemeinde Petersdorf LANDKREIS AICHACH-FRIEDBERG MIT GRÜNORDNUNGSPLAN BAUGEBIET: EHEMALIGE SCHULE
Bebauungsplan Nr. 4 MIT GRÜNORDNUNGSPLAN BAUGEBIET: EHEMALIGE SCHULE TEIL A: PLANZEICHNUNG TEIL B: TEXTLICHE FESTSETZUNGEN TEIL C: HINWEISE, INKRAFTTRETEN, VERFAHRENSVERMERKE TEIL D: BEGRÜNDUNG Gemeinde
WEIHERÄCKER HIRTENÄCKER V 2. ÄNDERUNG
Verfahrensvermerke Kreis: Gemeinde: OSTALBKREIS STÖDTLEN Gemarkung: STÖDTLEN Aufstellungsbeschluss gemäß 2 Abs. 1 BauGB gefasst am und im Amtsblatt Nr. ortsüblich bekannt gemacht am 1 Bürgerbeteiligung
Textliche Festsetzung zum Bebauungsplan Unter dem Hägle in Tuttlingen-Nendingen
Textliche Festsetzung zum Bebauungsplan Unter dem Hägle in Tuttlingen-Nendingen I. Planungsrechtliche Festsetzungen gem. 9 BauGB Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung vom 23. September 2004, zuletzt geändert
Schriftliche Festsetzungen zum Bebauungsplan Nr Gewerbegebiet Neuenhofstraße / Fringsbenden -
Fachbereich Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen Der Oberbürgermeister Schriftliche Festsetzungen zum Bebauungsplan Nr. 860 - Gewerbegebiet Neuenhofstraße / Fringsbenden - im Stadtbezirk Aachen Eilendorf,
GEMEINDE PUCHHEIM BEBAUUNGSPLAN NR. 52 FÜR DIE ORTSABRUNDUNG PUCHHEIM-ORT, SÜDÖSTLICH DER SAIBLINGSTRAßE,
GEMEINDE PUCHHEIM BEBAUUNGSPLAN NR. 52 FÜR DIE ORTSABRUNDUNG PUCHHEIM-ORT, SÜDÖSTLICH DER SAIBLINGSTRAßE, Fassung vom 17.10.2006 03.05.2007 09.10.2007 (red.) bauhaus münchen GmbH&Co KG, Sendlinger Straße
Textteil zum Bebauungsplan Holzsteig II Planbereich 81.07/1
Stadt Herrenberg, Amt 61 Lö/li 07.05.1996 Textteil zum Bebauungsplan Holzsteig II Planbereich 81.07/1 I. Allgemeine Angaben Mit Inkrafttreten dieses Bebauungsplanes treten alle bisherigen planungs- und
Vorhabenbezogener Bebauungsplan mit Vorhaben und Erschließungsplan
Gemeinde Roßdorf Vorhabenbezogener Bebauungsplan mit Vorhaben und Erschließungsplan Gartencenter Löwer Textliche Festsetzungen zum Vorentwurf September 2011 Bearbeitung: Dipl.-Ing. Ulf Begher Dipl.-Ing.
1. Planungsrechtliche Festsetzungen
Die Rechtsgrundlagen dieses Bebauungsplans sind: Das Baugesetzbuch (BauGB) Das Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) Die Baunutzungsverordnung (BauNVO) in der Fassung der Bekanntmachung
- 1 - Im Mischgebiet MI 1 sind die unter 6 Abs. 2 BauNVO genannten Nutzungen zulässig:
- 1 - Textliche Festsetzungen zum Bebauungsplan "In den Weiden", Ortsgemeinde Ockenheim (Satzung, 31.05.2016) Zeichnerische Festsetzungen werden kursiv dargestellt. 1 Planungsrechtliche Festsetzungen 1.1
Textliche Festsetzungen zur 2. Änderung des Bebauungsplanes Gewerbegebiet Am Ohlenberg der Gemeinde Erzhausen
Textliche Festsetzungen zur 2. Änderung des Bebauungsplanes Gewerbegebiet Am Ohlenberg der Gemeinde Erzhausen A B C D E Planungsrechtliche Festsetzungen Bauordnungsrechtliche Festsetzungen Grünordnerische
Gemeinde Ruderatshofen Landkreis Ostallgäu
Landkreis Ostallgäu 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 6 Gewerbepark Am Fürgen i. d. Fassung vom 10.02.2009 (Satzungsbeschluss) Landkreis Ostallgäu 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 6 mit integriertem
S A T Z U N G. 1 Allgemeines
S A T Z U N G Satzung der Ortsgemeinde Nackenheim über die bauliche Nutzung und Maßnahmen zur Erhaltung der Landschaft innerhalb des Dauerkleingartengeländes im Eichelsbachtal vom 15.04.2008 in der Fassung
Zahl der Vollgeschosse ( 16 (2) Nr.3 BauNVO) und 2 (4) BauO gemäß Planeintrag = I - II -III
TEXTLICHE FESTSETZUNGEN 1.0 PLANUNGSRECHTLICHE FESTSETZUNGEN Planungsrechtliche Festsetzungen aufgrund des 9 des Baugesetzbuches (BaUGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 8. Dezember 1986 (BGBl. I.S.
ÜBERSICHTSPLAN M 1:5.000 GEMEINDE OYTEN. Bebauungsplan Nr. 98 "Alter Sportplatz" (mit örtlichen Bauvorschriften) - 2. Änderung - Entwurf
ÜBERSICHTSPLAN 1:5.000 GEEINDE OYTEN Bebauungsplan Nr. 98 "Alter Sportplatz" (mit örtlichen Bauvorschriften) - 2. Änderung - Entwurf aßstab: 1 : 1.000 Stand: 01.12.2015 0 10 20 40 70 0,50 0,50 3,80 3,80
Gemeinde Burgkirchen a.d.alz
Gemeinde Burgkirchen a.d.alz Bebauungsplan Nr. 55 "Pirach-Lagerhausstraße" A B 1 B 2 C 1 C 2 Bebauungsplan Festsetzungen durch Zeichen Festsetzungen durch Text Hinweise durch Zeichen Hinweise durch Text
T E X T T E I L. - Teil B - Markt Jettingen-Scheppach. Landkreis Günzburg. Bebauungsplan Jahnsportplatz. vom
- Teil B - Markt Jettingen-Scheppach Landkreis Günzburg Bebauungsplan Jahnsportplatz T E X T T E I L vom 10.07.2014 geändert am: 15.09.2014 16.03.2015 Arnold Consult AG Markt Jettingen-Scheppach, Bebauungsplan
Stadt Rodgau Wohnbebauung Rochusstraße / Wilhelm-Leuschner-Straße
Stadt Rodgau Bebauungsplan Hainhausen Nr. 19 gem. 13a BauGB Wohnbebauung Rochusstraße / Wilhelm-Leuschner-Straße Textliche Festsetzungen, Hinweise und Empfehlungen E N T W U R F Beschluss der Stadtverordnetenversammlung
Stadt Neumarkt Landkreis Neumarkt. Pölling Bühl und Pölling Bühl II
Landkreis Neumarkt Änderung der Bebauungspläne Pölling Bühl und Pölling Bühl II Teil B Textliche Festsetzungen i.d.f. vom 05.07. 2011 H.P. Gauff Ingenieure GmbH & Co.KG Passauer Str. 7 D-90480 Nürnberg
Auszug aus dem. Bebauungsplan. Kirchdorf - Zentrum
Gemeinde Kirchdorf a.d. Amper Landkreis Freising Auszug aus dem Bebauungsplan Kirchdorf - Zentrum Entwurf, Planfertigung und Grünordnung: DIE GEMEINDE KIRCHDORF, LANDKREIS FREISING, ERLÄSST AUFGRUND DES
STADT PIRMASENS PLANUNGSAMT
STADT PIRMASENS PLANUNGSAMT VORHABENBEZOGENER BEBAUUNGSPLAN P 177 TEXTLICHE FESTSETZUNGEN RECHTSPLAN INVESTOR: HELGA, MARK UND KARSTEN VOLBERG ADOLF-LUDWIG-RING 10a 66955 PIRMASENS Bearbeitet: Ingenieurbüro
Bebauungsplan Feldweg für ein Teilgebiet der Stadt Herdorf. I. Textliche Festsetzungen
Bebauungsplan Feldweg für ein Teilgebiet der Stadt Herdorf I. Textliche Festsetzungen Rechtsverbindliche Festsetzungen sind im Bebauungsplan durch Zeichnung, Farbe und Schrift gemäß der Verordnung über
Markt Stockstadt a. Main. Landkreis Aschaffenburg. Textliche Festsetzungen zum Bebauungsplan. "Hauptstraße II
Markt Stockstadt a. Main Landkreis Aschaffenburg Textliche Festsetzungen zum Bebauungsplan "Hauptstraße II Planverfasser: Stand: 26.10.2011 PLANERGRUPPE HYTREK THOMAS WEYELL WEYELL ARCHITEKTEN U. STÄDTEBAUARCHITEKTEN
Der Bauhof Oberasbach hat gepflanzt
Der Bauhof Oberasbach hat gepflanzt Bahnunterführung Oberasbach / P&R Flächen RÜB II / EKT II und Stiftungsflächen Rehdorfer Straße Osterdekorationen im Stadtgebiet Frühjahrsblumen am Straßenbankett uvm.
BEBAUUNGSPLAN GEWERBEGEBIET ÖSTLICH OBSTGARTEN (LEBENSMITTEL- MARKT) Entwurf 1 PLANUNGSRECHTLICHE FESTSETZUNGEN GEMÄSS BAUGESETZBUCH (BAUGB)...
GEMEINDE KLEIN-WINTERNHEIM BEBAUUNGSPLAN GEWERBEGEBIET ÖSTLICH OBSTGARTEN (LEBENSMITTEL- MARKT) TEXTLICHE FESTSETZUNGEN zur Offenlage ( 3 Abs. 2 BauGB) und zur förmlichen Beteiligung der Behörden und sonstigen
Naturlehrpfad Chatzenbach Turbenthal Oberhofen
Naturlehrpfad Chatzenbach Turbenthal Oberhofen Überreicht von der Naturschutzkommission Turbenthal unterstützt vom Kantonalen Amt für Abfall, Wasser, Energie und Luft (AWEL) Kontaktadresse: Urs Göldi,
Konfliktstärke (vor Ausgleich) extrem hoch sehr hoch Eingriff meist nicht ausgleichbar. 4 stark verarmt gering sehr gering meist nicht notwendig
Tabelle 1: Bewertungstufen und Ausgleichsbedarf (KAULE) verbale Bewertung der Schutzgüter Tier- und Pflanzenwelt (KAULE & RECK 1993) verbale Bewertung der abiotischen Schutzgüter Konfliktstärke (vor Ausgleich)
Pflanzen für unsere Gärten
n für unsere Gärten nliste einheimische Gehölze Laubgehölze Standort Acer campestre Feldahorn 12.00 Mai grün gelb X X Acer platanoides Spitzahorn 20.00 gelbgrün Apr grün gelb Acer pseudoplatanus Bergahorn
B E B A U U N G S P L A N
GEMEINDE SYRGENSTEIN B E B A U U N G S P L A N mit integriertem Grünordnungsplan und örtlichen Bauvorschriften Hofäcker I 3. Änderung Es gelten folgende Rechtsgrundlagen: Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung
Bebauungsplan Nr. 243 "Steinenbrück - Voss sche Wiese Ost
Bebauungsplan Nr. 243 "Steinenbrück - Voss sche Wiese Ost TEXTLICHE FESTSETZUNGEN A. Planungsrechtliche Festsetzungen gem. 9 BauGB 1. Art der baulichen Nutzung gem. 9 (1) Nr. 1 BauGB Allgemeines Wohngebiet
Satzung der Gemeinde Hochkirch zum Schutz von Bäumen und Gehölzen
Satzung der Gemeinde Hochkirch zum Schutz von Bäumen und Gehölzen Gemäß 50 Abs. 1 Nr. 4 i.v.m. 22 des Gesetzes über Naturschutz und Landschaftspflege in der Fassung vom 11.10.1994 (SächsGVBl. S. 1601)
BEBAUUNGSPLAN AN DER PETERSWIESE
IMMISSIONSSCHUTZ STÄDTEBAU UMWELTPLANUNG Gemeinde Stadecken-Elsheim BEBAUUNGSPLAN AN DER PETERSWIESE Fassung zur Bekanntmachung -Planzeichnung- -- -Begründung mit Umweltbericht- Oktober 2008 isu Jung-Stilling-Str.
A) BEBAUUNGSPLAN Festsetzungen gemäß 9 BauGB und Art. 81 BayBO
A) BEBAUUNGSPLAN Festsetzungen gemäß 9 BauGB und Art. 81 BayBO 1 ART DER BAULICHEN NUTZUNG ( 9 ABS.1 NR.1 BAUGB) 1.1 Allgemeines Wohngebiet gemäß 4 BauNVO 2 MASS DER BAULICHEN NUTZUNG ( 9 ABS. 1 NR. 1
Stadt Kerpen, Bebauungsplan HO 183/1.Änderung "Am Wahlenpfad ", Stadtteil Horrem. Textliche Festsetzungen (Ergänzung) Aufstellung: S.
Aufstellung: S. 1 A RECHTSGRUNDLAGEN Baugesetzbuch (BauGB) i.d.f. der Bekanntmachung vom 27.08.1997 (BGBL. I S. 2141, 1998 I, S.137), zuletzt geändert durch Artikel 21G vom 21.06.2005 (BGBL. I S. 1818)
Bebauungsplan. 3.1 Für das Allgemeine Wohngebiet (WA) gilt als höchstzulässiges Maß der baulichen Nutzung gemäß 17 Abs. 1 BauNVO
Festsetzungen Die Marktgemeinde Schwarzach a. Main erlässt als Satzung aufgrund der 9 und 10 des Baugesetzbuches (BauGB) i. d. F. der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert
Gemäß 1 (6) BauNVO wird festgesetzt, dass die nach 4 Abs. 3 BauNVO ausnahmsweise zulässigen Nutzungsarten
TEXTLICHE FESTSETZUNGEN: S. 1 A Planungsrechtliche Festsetzungen 1. Art der baulichen Nutzung (gem. 9 (1) Nr. 1 BauGB) WA Allgemeines Wohngebiet (gem. 4 BauNVO) Gemäß 1 (6) BauNVO wird festgesetzt, dass
Bebauungsplan Sachsenpark Dittersbach
Bebauungsplan Sachsenpark Dittersbach Bebauungsvorschriften Zu den Bebauungsplänen Baugebiet I/ 1-4 und Baugebiet II/ 5-6 A Rechtsgrundlagen 1. 1 bis 3,8,9 des BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom
INTERNETFASSUNG - TEXTTEIL. Bebauungsplan mit Grünordnung Nr der Landeshauptstadt München. Am Mitterfeld (westlich) Truchthari-Anger (südlich)
INTERNETFASSUNG - TEXTTEIL Bebauungsplan mit Grünordnung Nr. 1833 der Landeshauptstadt München Am Mitterfeld (westlich) Truchthari-Anger (südlich) Bitte beachten Sie die Hinweise zur unter http://www.muenchen.de/bebauungsplan
Stadt Krefeld. Rechtskräftig seit dem
Stadt Krefeld BEBAUUNGSPLAN Nr. 637 c - Süchtelner Straße / Ortmannsheide - Rechtskräftig seit dem Rechtsgrundlagen: Baugesetzbuch (BauGB) gemäß Bekanntmachung vom 27.08.1997 (BGBL. I S. 2141) in der zuletzt
MARKT Kühbach PLANZEICHNUNG, SATZUNGSTEXT, BEGRÜNDUNG FASSUNG VOM BEBAUUNGSPLAN NR. 39 AN DER SCHILDBREITE II IN KÜHBACH
MARKT Kühbach BEBAUUNGSPLAN NR. 39 AN DER SCHILDBREITE II IN KÜHBACH Übersicht maßstabslos PLANZEICHNUNG, SATZUNGSTEXT, BEGRÜNDUNG FASSUNG VOM 07.07.2015 Kühbach, den...... Hans Lotterschmid Erster Bürgermeister
