I. Festsetzungen nach 9 Abs. 1 BauGB

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "I. Festsetzungen nach 9 Abs. 1 BauGB"

Transkript

1 Gemeinde Rellingen 1 I. Festsetzungen nach 9 Abs. 1 BauGB 1. Immissionsschutz 1.1 Schutz von Außenwohnbereichen Bis zu einem Abstand (gemessen von der Straßenmitte Pinneberger Straße) von 41 m, sind bauliche Anlagen mit schützenswerten Nutzungen geschlossen auszuführen. Innerhalb dieses Abstandes sind Außenwohnbereiche (Terrassen, Loggien, Balkone) nur im Schutz von Baukörpern auf der der Pinneberger Straße abgewandten Seite zulässig. Des Weiteren ist generell die Ausführung von nichtbeheizten Wintergärten innerhalb dieses Abstandes zulässig. 1.2 Maßnahmen für Außenbauteile Zum Schutz der Wohnnutzungen vor Verkehrslärm werden die in der Planzeichnung dargestellten Lärmpegelbereiche nach DIN 4109, Schallschutz im Hochbau festgesetzt. Zum Schutz der Nachtruhe im Plangebiet sind für Schlaf- und Kinderzimmer schallgedämmte Lüftungen vorzusehen, falls der notwendige hygienische Luftwechsel nicht auf andere, nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik geeignete Weise sichergestellt werden kann. Diese Festsetzung gilt für alle Baukörper in einem Abstand von bis zu 95 m von der Pinneberger Straße an den zur Pinneberger Straße zugewandten und seitlich liegenden Fronten der Baukörper. Weiterhin gilt die Festsetzung für Baukörper in einem Abstand von 95 m bis 115 m von der Pinneberger Straße an den zur Pinneberger Straße zugewandten Fronten. Den genannten Lärmpegelbereichen entsprechen folgende Anforderungen an den passiven Schallschutz: 1) resultierendes Schalldämmmaß des gesamten Außenbauteils (Wände, Fenster und Lüftung zusammen) 2) An Außenbauteilen von Räumen, bei denen der eindringende Außenlärm aufgrund der in den Räumen ausgeübten Tätigkeit nur einen untergeordneten Beitrag zum Innenraumpegel leistet, werden keine Anforderungen gestellt.

2 Gemeinde Rellingen 2 Die schalltechnischen Eigenschaften der Gesamtkonstruktion (Wand, Fenster, Lüftung) müssen den Anforderungen des jeweiligen Lärmpegelbereiches genügen. Die Maßnahmen sind bei Neubau-, Umbau und Erweiterungsmaßnahmen durchzuführen. Im Rahmen der Baugenehmigungsverfahren ist die Eignung der für die Außenbauteile der Gebäude gewählten Konstruktion nach den Kriterien der DIN 4109 nachzuweisen. Von den vorgenannten Festsetzungen kann abgewichen werden, wenn im Rahmen eines Einzelnachweises ermittelt wird, dass aus der tatsächlichen Lärmbelastung geringere Anforderungen an den passiven Schallschutz resultieren. 2. Mindestgrundstücksgröße ( 9 Abs. 1 Nr. 3 BauGB) In den Teilbaugebieten Qu. 1 und Qu. 2 beträgt die Mindestgrundstücksgröße für Einfamilienhäuser 450 m². Bei Doppelhäusern muss auf jede Doppelhaushälfte ein Grundstücksanteil von mindestens 350 m 2 entfallen. 4. Höchstzulässige Zahl von Wohnungen ( 9 Abs. 1 Nr. 6 BauGB) In den Teilbaugebieten Qu. 1 und Qu. 2 sind je Wohngebäude maximal 2 Wohneinheiten zulässig; bei Doppelhäusern ist je Doppelhaushälfte jedoch nur eine Wohneinheit zulässig. 5. Nebenanlagen ( 14 Abs. 1 Satz 3 BauNVO) Nebenanlagen im Sinne des 14 Abs. 1 BauNVO sind auch außerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen zulässig. 6. Garagen, Carports und Stellplätze ( 12 Abs. 6 BauNVO) 6.1 Garagen, Carports und Stellplätze sind auch außerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen zulässig. 6.2 Je Wohneinheit sind auf den Baugrundstücken mindestens 2 Stellplätze für Pkw (offen oder in Garagen/ Carports) zu errichten. 7. Anpflanzen von Bäumen ( 9 Abs. 1 Nr. 25a BauGB) 7.1 Auf jedem Baugrundstück ist je angefangene 450 m² Grundstücksgröße mindestens ein kleinkroniger, heimischer und standortgerechter Laubbaum (Stammumfang mindestens cm) zu pflanzen. Im Wurzelbereich eines jeden Laubbaumes ist eine offene Vegetationsfläche von mindestens 12 m² vorgehalten und dauerhaft zu begrünen.

3 Gemeinde Rellingen 3 Feldahorn (Acer campestre Rotdorn (Crataegus laevigata Paul Scarlet ) Apfeldorn (Crataegus Carrierei ) Schwed. Mehlbeere (Sorbus x intermedia) Vogelbeere (Sorbus aucuparia) bodenständige Hochstamm-Obstsorten 7.2 An den in der Planzeichnung festgesetzten Standorten im Straßenraum sind Einzelbäume, Stammumfang mindestens cm, auf einer jeweils mindestens 12 m² großen offenen Vegetationsfläche zu pflanzen und dauerhaft zu erhalten. Bei Abgang der Gehölze ist gleichwertiger Ersatz zu schaffen. Von den festgesetzten Standorten darf innerhalb des Platzbereiches um maximal 5,00 m abgewichen werden. Die Gesamtzahl der festgesetzten Bäume darf nicht unterschritten werden. Feldahorn (Acer campestre Vogelbeere (Sorbus aucuparia) 8. Maßnahmenfläche 1 ( 9 Abs. 1 Nr. 20 BauGB) Die Fläche für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft mit der Kennzeichnung 1 dient dem Erhalt des vorhandenen - gemäß 25 Abs. 3 LNatSchG gesetzlich geschützten Knicks. Dieser ist vor Eingriffen zu schützen und mit Knickwall und Gehölzen dauerhaft zu sichern, zu pflegen und zu entwickeln. Lückige Knickabschnitte sind mit Gehölzen der folgenden Liste in 1,00 m Pflanzabstand und je nach örtlichen Verhältnissen ein- oder zweireihig zu bepflanzen. Beschädigte Knickwallabschnitte sind mit örtlich gewonnenem Boden und Grassoden auszubessern. Die Maßnahmenfläche ist zusammen mit der angrenzenden Grünfläche zur Regenwasserrückhaltung zu den angrenzenden Bauflächen dauerhaft durch einen mind. 0,80 m hohen Koppel-Zaun abzugrenzen. Eberesche (Sorbus aucuparia) Esche ( Fraxinus excelsior) Feldahorn (Acer campestre) Hasel (Corylus avellana) Holunder (Sambucus nigra) Hundsrose (Rosa canina) Schlehe (Prunus spinosa) Weißdorn (Crataegus monogyna)

4 Gemeinde Rellingen 4 II. Festsetzungen nach 92 Abs. 1 LBO 1. Sockelhöhe Die Sockelhöhe darf maximal 0,50 m betragen; Als Sockelhöhe gilt der senkrechte Abstand zwischen der Fahrbahnoberkante der nächstgelegenen öffentlichen Verkehrsfläche und der Oberkante des Erdgeschossfußbodens, gemessen in Gebäude und Straßenmitte. Grenzt ein Baugrundstück nicht unmittelbar an eine öffentliche Verkehrsfläche und wird dieses über eine in Teil A - Planzeichnung festgesetzte, mit Geh-, Fahr- und Leitungsrechten zu belastende Fläche (GFL-Fläche) erschlossen, bezieht sich die Sockelhöhe entsprechend auf die GFL-Fläche. 1. Traufhöhe Die Traufhöhe darf maximal 4,50 m betragen; dies gilt jedoch nicht für die Dächer von Giebeln, Gauben oder Krüppelwalmen. Im Teilbaugebiet Qu. 3 ist bei zweigeschossigen Gebäuden eine Traufhöhe von max. 6,50 m zulässig. Als Traufhöhe gilt der senkrechte Abstand zwischen der Fahrbahnoberkante der nächstgelegenen öffentlichen Verkehrsfläche vor dem Baugrundstück und dem Schnittpunkt zwischen der Außenkante der Außenwand und der Oberkante der Dachhaut, gemessen in Gebäude- und Straßenmitte. Text II.1 Absatz 2 gilt sinngemäß. 2. Firsthöhe Die Firsthöhe darf maximal 9,00 m betragen; als Firsthöhe gilt der senkrechte Abstand zwischen der Fahrbahnoberkante der nächstgelegenen öffentlichen Verkehrsfläche vor dem Baugrundstück und dem höchsten Punkt des Firstes, gemessen in Gebäude- und Straßenmitte. Text II.1 Absatz 2 gilt sinngemäß. 3. Dachneigungen Für Hauptgebäude sind geneigte Dächer mit einer Neigung von 25 bis 45 zulässig. Bei maximal 20 % der Grundfläche der Hauptgebäude darf die Dachneigung auch bis zu 65 betragen. Bei Gebäudeteilen bis zu einer Grundfläche von max. 20 % der Gebäudegrundfläche (z. B. Wintergärten, Windfänge, Terrassenüberdachungen) sind auch Dachneigungen von 0 bis 25 zulässig. Gleiches gilt für Nebenanlagen, Garagen und Carports.

5 Gemeinde Rellingen 5 4. Dacheindeckung Bei den Hauptgebäuden sind die Dächer mit anthrazitfarbenen, roten oder rotbraunen Pfannen oder Schindeln zu decken. Ebenfalls zulässig sind Sonnenkollektoren, begrünte Dächer und Glasdächer. 5. Einfriedungen Entlang öffentlicher Verkehrs- und Grünflächen sind Einfriedigungen nur mit standortgerechten Laubgehölzhecken von mindestens 0,70 m Höhe zulässig (gemessen ab Fahrbahnoberkante); grundstückseitig sind dahinter Zäune zulässig. Die Heckenhöhe hat mindestens der Zaunhöhe zu entsprechen. Rotbuche (Fagus sylvatica) Liguster (Ligustrum vulgare) Weissdorn (Crataegus monogyna) Feldahorn (Acer campestre) Aufgestellt: Barmstedt, ; geändert: /

Tornesch B-Plan Nr. 65 Baugebiet»Kuhlenweg - Kreisverkehrsplatz 22«

Tornesch B-Plan Nr. 65 Baugebiet»Kuhlenweg - Kreisverkehrsplatz 22« Tornesch B-Plan Nr. 65 Baugebiet»Kuhlenweg - Kreisverkehrsplatz 22«Verkaufsprospekt Ein Projekt der Vertrieb Bauland Schleswig-Holstein Beteiligungs GmbH Rosenstraße 20 24576 Bad Bramstedt Egon Schink

Mehr

I. Festsetzungen nach 9 Abs. 1 BauGB

I. Festsetzungen nach 9 Abs. 1 BauGB Stadt Reinfeld - Bebauungsplan Nr. 35 Neuer Garten/ Schuhwiese 1 I. Festsetzungen nach 9 Abs. 1 BauGB 1. Zahl der Wohneinheiten ( 9 Abs. 1 Nr. 6 BauGB) Je Wohngebäude bzw. Doppelhaushälfte ist nur eine

Mehr

I. Festsetzungen nach 9 Abs. 1 BauGB

I. Festsetzungen nach 9 Abs. 1 BauGB B-Plan 78 Uetersen NVZ An der Klosterkoppel 1 I. Festsetzungen nach 9 Abs. 1 BauGB 1. Sondergebiet Einzelhandel ( 11 BauNVO) (1) Das Sondergebiet Einzelhandel dient der Unterbringung von Einzelhandelsbetrieben

Mehr

I. Festsetzungen gemäß 9 und 14 BauGB sowie BauNVO

I. Festsetzungen gemäß 9 und 14 BauGB sowie BauNVO Hohenwestedt, B-Plan Nr. 53 Zu den Fischteichen/ Wapelfedler Weg 1 I. Festsetzungen gemäß 9 und 14 BauGB sowie BauNVO I.1. I.1.1 I.1.2 Ausschluss von Nutzungen ( 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB, 1 Abs. 6 und 9 BauNVO)

Mehr

1. Änderung des Bebauungsplanes der Gemeinde Birkenwerder Nr.23 Sonnenschul-Quartier Textliche Festsetzungen gem. 9 BauGB i.v.m. BauNVO und 81 BbgBO

1. Änderung des Bebauungsplanes der Gemeinde Birkenwerder Nr.23 Sonnenschul-Quartier Textliche Festsetzungen gem. 9 BauGB i.v.m. BauNVO und 81 BbgBO 1. Änderung des Bebauungsplanes der Gemeinde Birkenwerder Nr.23 Sonnenschul-Quartier Textliche Festsetzungen gem. 9 BauGB i.v.m. BauNVO und 81 BbgBO Bisherige Festsetzungen des Bebauungsplans mit Änderungen

Mehr

GEMEINDE BURKHARDTSDORF

GEMEINDE BURKHARDTSDORF GEÄNDERT DATUM ART DER ÄNDERUNG GEMEINDE BURKHARDTSDORF ERZGEBIRGSKREIS VORZEITIGER BEBAUUNGSPLAN WOHNGEBIET STAMMGUT MIT INTEGRIERTEM GRÜNORDNUNGSPLAN BEARBEITUNGSSTAND : 04 / 2011 DIESER BEBAUUNGSPLAN

Mehr

B-Plan 307 Entwurf neu Textliche Festsetzungen (Stand )

B-Plan 307 Entwurf neu Textliche Festsetzungen (Stand ) B-Plan 307 Entwurf neu Textliche Festsetzungen (Stand 13.04.2016) 1.1 Gemäß 1 (9) BauNVO wird die Art der baulichen Nutzung in den Erdgeschossen der Kerngebiete MK 1 wie folgt begrenzt: Allgemein zulässig

Mehr

I. Festsetzungen nach 9 Abs. 1 BauGB

I. Festsetzungen nach 9 Abs. 1 BauGB Stadt Tornesch 5. Änderung Bebauungsplan Nr. 47 1 I. Festsetzungen nach 9 Abs. 1 BauGB 1. Trifft für den Änderungsbereich nicht zu. 2. Anpflanzung von Bäumen und sonstigen Bepflanzungen ( 9 Abs. 1 Nr.

Mehr

Sichern Sie sich ein Stück Lebens- und Wohnkultur im Bebauungsplan Nr. 10 Laikier der Gemeinde

Sichern Sie sich ein Stück Lebens- und Wohnkultur im Bebauungsplan Nr. 10 Laikier der Gemeinde Sichern Sie sich ein Stück Lebens- und Wohnkultur im Bebauungsplan Nr. 10 Laikier der Gemeinde Ortsbeschreibung: zum haben Die Gemeinde Langballig hat sich zunehmend Zentrum des Amtes Langballig entwickelt.

Mehr

1.1 Zulässigkeit von Nutzungen in den WA-Gebieten (allgemeines Wohngebiet)

1.1 Zulässigkeit von Nutzungen in den WA-Gebieten (allgemeines Wohngebiet) TEXTLICHE FESTSETZUNGEN 1. Art der baulichen Nutzung (erster Abschnitt der BauNVO 1-15) 1.1 Zulässigkeit von Nutzungen in den WA-Gebieten (allgemeines Wohngebiet) 1.1. In den Wohngebieten mit den Quartierbezeichnungen

Mehr

JAKOBY + SCHREINER J +

JAKOBY + SCHREINER J + 1. PLANUNGSRECHTLICHE FESTSETZUNGEN 1.1 ART DER BAULICHEN NUTZUNG 9 (1) Ziff. 1 BauGB) Als Art der baulichen Nutzung ist für das Plangebiet festgesetzt: Geltungsbereich 1: Ortsgemeinde Schlierschied 1.

Mehr

Stadt Baden-Baden Vorhabenbezogener Bebauungsplan Laisenberg, 7. Änderung

Stadt Baden-Baden Vorhabenbezogener Bebauungsplan Laisenberg, 7. Änderung Stadt Baden-Baden Vorhabenbezogener Bebauungsplan Laisenberg, 7. Änderung Bürgerinformationsabend am 01.03.2016 GERHARDT.stadtplaner.architekten VORHABEN- UND ERSCHLIESSUNGSPLAN GERHARDT.stadtplaner.architekten

Mehr

ENTWURF, Stand A Textliche Festsetzungen für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 1/05-13 "Schollstraße / Goerdelerweg"

ENTWURF, Stand A Textliche Festsetzungen für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 1/05-13 Schollstraße / Goerdelerweg Seite 1 von 9 ENTWURF, Stand 23.10.2015 A für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 1/05-13 "Schollstraße / Goerdelerweg" 1. Bedingte Festsetzung nach 12 Abs. 3a BauGB (i.v.m. 9 Abs. 2 BauGB) Im Rahmen

Mehr

Entwurf. Stadt Lindenberg i. Allgäu. 1. Änderung des Bebauungsplanes "Westlicher Nadenberg Teil 2" Fassung vom

Entwurf. Stadt Lindenberg i. Allgäu. 1. Änderung des Bebauungsplanes Westlicher Nadenberg Teil 2 Fassung vom www.buerosieber.de Entwurf Fassung vom 03.03.2016 Stadt Lindenberg i. Allgäu 1. Änderung des Bebauungsplanes "Westlicher Nadenberg Teil 2" Inhaltsverzeichnis 1 Rechtsgrundlagen für die zusätzlichen und

Mehr

ÜBERSICHTSPLAN M 1:5.000 GEMEINDE OYTEN. Bebauungsplan Nr. 98 "Alter Sportplatz" (mit örtlichen Bauvorschriften) - 2. Änderung - Entwurf

ÜBERSICHTSPLAN M 1:5.000 GEMEINDE OYTEN. Bebauungsplan Nr. 98 Alter Sportplatz (mit örtlichen Bauvorschriften) - 2. Änderung - Entwurf ÜBERSICHTSPLAN 1:5.000 GEEINDE OYTEN Bebauungsplan Nr. 98 "Alter Sportplatz" (mit örtlichen Bauvorschriften) - 2. Änderung - Entwurf aßstab: 1 : 1.000 Stand: 01.12.2015 0 10 20 40 70 0,50 0,50 3,80 3,80

Mehr

2. Mischgebiet gem. 6 BauNVO 2.1. In dem Mischgebiet sind folgende Nutzungen nach 6 Abs. 2 BauNVO nicht zulässig:

2. Mischgebiet gem. 6 BauNVO 2.1. In dem Mischgebiet sind folgende Nutzungen nach 6 Abs. 2 BauNVO nicht zulässig: Textliche Festsetzungen [Stand: 19. Februar 2015] gemäß 9 BauGB I Art der baulichen Nutzung ( 9 Abs. 1 Nr. 1,5 BauGB i.v.m. 4 BauNVO) 1. Allgemeine Wohngebiete (WA 1 - WA 5) gem. 4 BauNVO 1.1. In den Allgemeinen

Mehr

Ergänzungssatzung Am Hundsweg

Ergänzungssatzung Am Hundsweg Ergänzungssatzung Am Hundsweg Rechtsgrundlage des Bebauungsplanes Baugesetzbuch(BauGB) i. d. F. der Bekanntmachung vom 27.08.1997 (BGBl. I S. 2141) gültig ab 01.01.1998, zuletzt geändert durch Art. 3 des

Mehr

Satzung der Gemeinde Molfsee, Kreis Rendsburg- Eckernförde über die 8. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 20

Satzung der Gemeinde Molfsee, Kreis Rendsburg- Eckernförde über die 8. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 20 Übersichtsplan ohne Maßstab Satzung der Gemeinde Molfsee, Kreis Rendsburg- Eckernförde über die 8. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 20 Für das Grundstück 'Am Museum 2', südwestlich der Straßenkreuzung

Mehr

GEMEINDE TAUFKIRCHEN (VILS)

GEMEINDE TAUFKIRCHEN (VILS) GEMEINDE TAUFKIRCHEN (VILS) BEBAUUNGSPLAN NR. 89 "ORTSMITTE - WESTLICH DER LANDSHUTER STRASSE" TEIL 1 IM BESCHLEUNIGTEN VERFAHREN GEMÄSS 13a BauGB TEXTTEIL 0 m 25 m 50 m Norden Maßstab 1:500 Eberhard von

Mehr

Gemäß 1 Abs. 6 BauNVO wird festgesetzt, daß die nach 3 BauNVO ausnahmsweise zulässigen Nutzungsarten nicht Bestandteil des Bebauungsplanes werden.

Gemäß 1 Abs. 6 BauNVO wird festgesetzt, daß die nach 3 BauNVO ausnahmsweise zulässigen Nutzungsarten nicht Bestandteil des Bebauungsplanes werden. TEXTLICHE FESTSETZUNGEN: ANLAGE 2 S. 1 TEXTLICHE FESTSETZUNGEN A. PLANUNGSRECHTLICHE FESTSETZUNGEN 1. Art der baulichen Nutzung (gem. 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB) 1.1 WR - Reine Wohngeblete Gemäß 1 Abs. 6 BauNVO

Mehr

Gemeinde Sandhausen Rhein-Neckar-Kreis. Satzung. über Örtliche Bauvorschriften zum Bebauungsplan Große Mühllach II

Gemeinde Sandhausen Rhein-Neckar-Kreis. Satzung. über Örtliche Bauvorschriften zum Bebauungsplan Große Mühllach II Gemeinde Sandhausen Rhein-Neckar-Kreis Satzung über Örtliche Bauvorschriften zum Bebauungsplan Große Mühllach II Aufgrund 74 Abs. 1 der Landesbauordnung (LBO) und 4 der Gemeindeordnung (GemO) für Baden-

Mehr

Ortsgemeinde Neitersen Ortsteil Niederölfen Verbandsgemeinde Altenkirchen

Ortsgemeinde Neitersen Ortsteil Niederölfen Verbandsgemeinde Altenkirchen Ortsgemeinde Neitersen Ortsteil Niederölfen Verbandsgemeinde Altenkirchen Bebauungsplan "Auf dem Jägermorgen" Fassung für die Bekanntmachung gemäß 10 (3) BauGB (Stand :14.01.2005) Bearbeitet im Auftrag

Mehr

Bebauungsplan Nr. 113 Auf der Wacholder, in Mechernich Textliche Festsetzungen

Bebauungsplan Nr. 113 Auf der Wacholder, in Mechernich Textliche Festsetzungen Bebauungsplan Nr. 113 Auf der Wacholder, in Mechernich Textliche Festsetzungen A. Planungsrechtliche Festsetzungen 1.0 Art baulichen Nutzung gem. 9 (1) Nr.1 BauGB Allgemeines Wohngebiet (WA) Innerhalb

Mehr

Festsetzungen nach dem Baugesetzbuch (BauGB) und der Baunutzungsverordnung (BauNVO) - 9 Abs. 1 BauGB

Festsetzungen nach dem Baugesetzbuch (BauGB) und der Baunutzungsverordnung (BauNVO) - 9 Abs. 1 BauGB B BAUPLANUNGSRECHTLICHE FESTSETZUNGEN Festsetzungen nach dem Baugesetzbuch (BauGB) und der Baunutzungsverordnung (BauNVO) - 9 Abs. 1 BauGB 1. ART DER BAULICHEN NUTZUNG ( 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB) 1.1 Allgemeine

Mehr

S a t z u n g. vom

S a t z u n g. vom 6 Bauwesen S a t z u n g der Stadt Kaiserslautern über örtliche Bauvorschriften gestalterischer Art im Bereich des Bebauungsplanes "Sondergebiet Mannheimer Straße 234-236", Ka 0/126, nach 86 Absatz 1 der

Mehr

Planungsrechtliche Festsetzungen gemäß 9 BauGB

Planungsrechtliche Festsetzungen gemäß 9 BauGB A Planungsrechtliche Festsetzungen gemäß 9 BauGB 1. Art der baulichen Nutzung (gem. 9 Abs.1 Nr.1 BauGB in Vbdg. mit 4 BauNVO) Allgemeine Wohngebiete (gem. 4 BauNVO) a) Die gemäß 4 Abs.2 Nr.1-3 BauNVO beschriebenen

Mehr

Schriftliche Festsetzungen zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr Rombachstraße / Wolferskaulwinkel -

Schriftliche Festsetzungen zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr Rombachstraße / Wolferskaulwinkel - Fachbereich Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen Der Oberbürgermeister Schriftliche Festsetzungen zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 972 - Rombachstraße / Wolferskaulwinkel - im Stadtbezirk Aachen-Brand

Mehr

I. Festsetzungen nach 9 Abs. 1 BauGB

I. Festsetzungen nach 9 Abs. 1 BauGB Bebauungsplan Nr. 78 der Stadt Tornesch 1 Teil B - Text - Stand: 23.04.2014 I. Festsetzungen nach 9 Abs. 1 BauGB 1. Ausschluss von Nutzungen in den allgemeinen Wohngebieten ( 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB) In den

Mehr

Stadt Kerpen, Bebauungsplan HO 183/1.Änderung "Am Wahlenpfad ", Stadtteil Horrem. Textliche Festsetzungen (Ergänzung) Aufstellung: S.

Stadt Kerpen, Bebauungsplan HO 183/1.Änderung Am Wahlenpfad , Stadtteil Horrem. Textliche Festsetzungen (Ergänzung) Aufstellung: S. Aufstellung: S. 1 A RECHTSGRUNDLAGEN Baugesetzbuch (BauGB) i.d.f. der Bekanntmachung vom 27.08.1997 (BGBL. I S. 2141, 1998 I, S.137), zuletzt geändert durch Artikel 21G vom 21.06.2005 (BGBL. I S. 1818)

Mehr

GEMEINDE ZIMMERN OB ROTTWEIL LANDKREIS ROTTWEIL BEBAUUNGSPLAN "ZIMMERN O.R. - OST, TEIL II" IN ZIMMERN OB ROTTWEIL ANLAGE 1 ZU DEN PLANUNGSRECHTLICHEN FESTSETZUNGEN (TEXTTEIL) PFLANZLISTEN siehe folgende

Mehr

Baugebiet in Heidmühle

Baugebiet in Heidmühle Baugebiet in Heidmühle Brauerwiesen Am Apfelgarten Baugebiet in Heidmühle Brauerwiesen Am Apfelgarten 27 Grundstücke zwischen ca. 600 m² und 810 m² - landschaftlich schön eingebunden - Hoher Wohn- und

Mehr

SATZUNG DER HANSESTADT LÜBECK. Teil B Text. zum Bebauungsplan Hochschulstadtteil, Teilbereich I Fassung vom

SATZUNG DER HANSESTADT LÜBECK. Teil B Text. zum Bebauungsplan Hochschulstadtteil, Teilbereich I Fassung vom SATZUNG DER HANSESTADT LÜBECK Teil B Text zum Bebauungsplan 09.04.00 Hochschulstadtteil, Teilbereich I Fassung vom 02.08.2002 I. Planungsrechtliche Festsetzungen 1. Art der baulichen Nutzung In den allgemeinen

Mehr

INTERNETFASSUNG - TEXTTEIL

INTERNETFASSUNG - TEXTTEIL INTERNETFASSUNG - TEXTTEIL Bebauungsplan mit Grünordnung Nr. 1503b der Landeshauptstadt München Am Schnepfenweg (südlich), Am Blütenanger (nördlich), Reigersbachstraße (östlich) sowie Pappelallee (westlich)

Mehr

A n d e r B i e s e l h e i d e

A n d e r B i e s e l h e i d e Bebauungsplan Nr. 10 der Gemeinde Glienicke / Nordbahn A n d e r B i e s e l h e i d e (Textbebauungsplan) Satzung Begründung gemäß 9(8) BauGB Textliche Festsetzungen gem. 9 BauGB i.v.m. BauNVO und 89

Mehr

Schriftliche Festsetzungen zum Bebauungsplan Nr Gewerbegebiet Neuenhofstraße / Fringsbenden -

Schriftliche Festsetzungen zum Bebauungsplan Nr Gewerbegebiet Neuenhofstraße / Fringsbenden - Fachbereich Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen Der Oberbürgermeister Schriftliche Festsetzungen zum Bebauungsplan Nr. 860 - Gewerbegebiet Neuenhofstraße / Fringsbenden - im Stadtbezirk Aachen Eilendorf,

Mehr

1. F E S T S E T Z U N G E N

1. F E S T S E T Z U N G E N 1. F E S T S E T Z U N G E N 1.1. Art und Maß der baulichen Nutzung, Bauweise Füllschema der Nutzungsschablonen: 1. Änderung - Endfassung - WA o Art der baulichen Nutzung Bauweise 2 Wo ED höchstzulässige

Mehr

Gemäß 9 (1) 1 BauGB i. V. m. 4, 6 BauNVO sowie 1 (5), (6) und (7) BauNVO sind in dem Baugebiet nur die folgenden aufgeführten Nutzungen zulässig.

Gemäß 9 (1) 1 BauGB i. V. m. 4, 6 BauNVO sowie 1 (5), (6) und (7) BauNVO sind in dem Baugebiet nur die folgenden aufgeführten Nutzungen zulässig. 1 A - PLANUNGSRECHTLICHE TEXTFESTSETZUNGEN gemäß 9 BauGB und Verordnung zu 2 (5) BauGB über die bauliche Nutzung der Grundstücke - BauNVO - in der Fassung vom 27.01.1990 [BGBl. S. 127]) zum Bebauungsplan

Mehr

SATZUNG DER HANSESTADT LÜBECK TEIL B. Text zum Bebauungsplan Rönnauer Weg I. Planungsrechtliche Festsetzungen

SATZUNG DER HANSESTADT LÜBECK TEIL B. Text zum Bebauungsplan Rönnauer Weg I. Planungsrechtliche Festsetzungen Anlage 3b zur Vorlage SATZUNG DER HANSESTADT LÜBECK TEIL B Text zum Bebauungsplan 32.76.02 Rönnauer Weg I. Planungsrechtliche Festsetzungen 1 Art der baulichen Nutzung In den allgemeinen Wohngebieten sind

Mehr

- 1 - Im Mischgebiet MI 1 sind die unter 6 Abs. 2 BauNVO genannten Nutzungen zulässig:

- 1 - Im Mischgebiet MI 1 sind die unter 6 Abs. 2 BauNVO genannten Nutzungen zulässig: - 1 - Textliche Festsetzungen zum Bebauungsplan "In den Weiden", Ortsgemeinde Ockenheim (Satzung, 31.05.2016) Zeichnerische Festsetzungen werden kursiv dargestellt. 1 Planungsrechtliche Festsetzungen 1.1

Mehr

Stadt Soltau. Zwischen Eduard-Röders-Straße, Lohengaustraße und Auf den Helln

Stadt Soltau. Zwischen Eduard-Röders-Straße, Lohengaustraße und Auf den Helln Stadt Soltau Bebauungsplan Nr. 116 Zwischen Eduard-Röders-Straße, Lohengaustraße und Auf den Helln - mit örtlicher Bauvorschrift - im beschleunigten Verfahren gemäß 13a BauGB Präambel mit Verfahrensvermerken

Mehr

Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften Nr. 141 B Tankstelle Verteiler West. Es liegen folgende Bestimmungen zugrunde:

Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften Nr. 141 B Tankstelle Verteiler West. Es liegen folgende Bestimmungen zugrunde: Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften Nr. 141 B Tankstelle Verteiler West Es liegen folgende Bestimmungen zugrunde: Baugesetzbuch (BauGB) i.d.f.v. 23.09.2004, zuletzt geändert durch Gesetz vom 22.07.2011

Mehr

STADT BAD KÖNIGSHOFEN LANDKREIS RHÖN-GRABFELD

STADT BAD KÖNIGSHOFEN LANDKREIS RHÖN-GRABFELD STADT BAD KÖNIGSHOFEN LANDKREIS RHÖN-GRABFELD 2. ÄNDERUNG UND ERWEITERUNG VORHABENBEZOGENER BEBAUUNGSPLAN MIT INTEGRIERTEM GRÜNORDNUNGSPLAN BIOGASANLAGE TEXTLICHE FESTSETZUNGEN GRÜNORDUNG 20.10.2017 2

Mehr

STADT PULHEIM BEBAUUNGSPLAN NR. 88 SÜDLICHER ORTSRAND, WESTLICH DER LIETHENSTRASSE IN DANSWEILER

STADT PULHEIM BEBAUUNGSPLAN NR. 88 SÜDLICHER ORTSRAND, WESTLICH DER LIETHENSTRASSE IN DANSWEILER STADT PULHEIM BEBAUUNGSPLAN NR. 88 SÜDLICHER ORTSRAND, WESTLICH DER LIETHENSTRASSE IN DANSWEILER TEXTLICHE FESTSETZUNGEN, KENNZEICHNUNGEN UND HIN- WEISE A. PLANUNGSRECHTLICHE FESTSETZUNGEN 1. Art der baulichen

Mehr

Hinweise zum Bebauungsplan

Hinweise zum Bebauungsplan Hinweise zum Bebauungsplan Interne Kurzbezeichnung Baug 131 Gemarkung Name des Plans Maulbronn Kinderzentrum Maulbronn Vom 07.11.2012 In Kraft getreten am 15.11.2012 Art des Plans/rechtliche Qualität Qualifizierter

Mehr

WEIHERÄCKER HIRTENÄCKER V 2. ÄNDERUNG

WEIHERÄCKER HIRTENÄCKER V 2. ÄNDERUNG Verfahrensvermerke Kreis: Gemeinde: OSTALBKREIS STÖDTLEN Gemarkung: STÖDTLEN Aufstellungsbeschluss gemäß 2 Abs. 1 BauGB gefasst am und im Amtsblatt Nr. ortsüblich bekannt gemacht am 1 Bürgerbeteiligung

Mehr

Donaublick BEBAUUNGSPLAN

Donaublick BEBAUUNGSPLAN BEBAUUNGSPLAN Donaublick Ein außergewöhnlich interessantes Bebauungsgebiet in Bad Abbach. Wie der Name schon sagt, hat man hier den Blick auf das Donautal. Es gibt so gut wie keine Bauplätze in Bad Abbach,

Mehr

Gemäß 1 (6) BauNVO wird festgesetzt, dass die nach 4 Abs. 3 BauNVO ausnahmsweise zulässigen Nutzungsarten

Gemäß 1 (6) BauNVO wird festgesetzt, dass die nach 4 Abs. 3 BauNVO ausnahmsweise zulässigen Nutzungsarten TEXTLICHE FESTSETZUNGEN: S. 1 A Planungsrechtliche Festsetzungen 1. Art der baulichen Nutzung (gem. 9 (1) Nr. 1 BauGB) WA Allgemeines Wohngebiet (gem. 4 BauNVO) Gemäß 1 (6) BauNVO wird festgesetzt, dass

Mehr

BEBAUUNGSPLAN NR WOHNGEBIET MEDDINGHEIDE I- TEXTLICHE FESTSETZUNGEN

BEBAUUNGSPLAN NR WOHNGEBIET MEDDINGHEIDE I- TEXTLICHE FESTSETZUNGEN BEBAUUNGSPLAN NR. 137 -WOHNGEBIET MEDDINGHEIDE I- TEXTLICHE FESTSETZUNGEN STAND 07. JUNI 2016 TEXTLICHE FESTSETZUNGEN DES BEBAUUNGSPLANES NR. 137 -WOHNGEBIET MEDDINGHEIDE I- A PLANUNGSRECHTLICHE FESTSETZUNGEN

Mehr

MARKT WOLNZACH BEBAUUNGSPLAN Nr ÄNDERUNG, "AN DER GLANDERGASSE"

MARKT WOLNZACH BEBAUUNGSPLAN Nr ÄNDERUNG, AN DER GLANDERGASSE MARKT WOLNZACH BEBAUUNGSPLAN Nr. 88 3. ÄNDERUNG, "AN DER GLANDERGASSE" VERFASSER: DIPL. ING. FH ARCHITEKT UDO TALKE NELKENWEG 36 85283 WOLNZACH FON: 08442/95590-20 GEZ.: AM 05.05.2011 FAX: 08442/95590-21

Mehr

1.2 Die der Versorgung der allgemeinen Wohngebiete mit Nahwärme dienenden Anlagen sind gemäß 14 Abs. 2 BauNVO ausnahmsweise zulässig.

1.2 Die der Versorgung der allgemeinen Wohngebiete mit Nahwärme dienenden Anlagen sind gemäß 14 Abs. 2 BauNVO ausnahmsweise zulässig. A. PLANUNGSRECHTLICHE FESTSETZUNGEN 1. Art der baulichen Nutzung ( 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB) Allgemeine Wohngebiete nach 4 Abs. 1 BauNVO 1.1 Die nach 4 Abs. 3 Nr. 4 und 5 BauNVO ausnahmsweise zulässigen Nutzungen

Mehr

2. Maß der baulichen Nutzung und Höhenlage ( 9 Abs. 3 i. V. m. 18 Abs. 1 BauNVO)

2. Maß der baulichen Nutzung und Höhenlage ( 9 Abs. 3 i. V. m. 18 Abs. 1 BauNVO) Anlage 05 zu VO/0757/16 Ressort Bauen und Wohnen Stadt Wuppertal Bebauungsplan 1196 - Kirchhofstraße - B PLANUNGSRECHTLICHE FESTSETZUNGEN 1. Art der baulichen Nutzung ( 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB) 1.1 In den

Mehr

1. Planungsrechtliche Festsetzungen

1. Planungsrechtliche Festsetzungen Die Rechtsgrundlagen dieses Bebauungsplans sind: Das Baugesetzbuch (BauGB) Das Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) Die Baunutzungsverordnung (BauNVO) in der Fassung der Bekanntmachung

Mehr

Bebauungsplan 13a, 2. Änderung, Ortsteil Kuchenheim, für einen Bereich zwischen Kuchenheimer Straße und der L 210

Bebauungsplan 13a, 2. Änderung, Ortsteil Kuchenheim, für einen Bereich zwischen Kuchenheimer Straße und der L 210 Bebauungsplan 13a, 2. Änderung, Ortsteil Kuchenheim, für einen Bereich zwischen Kuchenheimer Straße und der L 210 Textliche Festsetzungen I Planungsrechtliche Festsetzung 1 Art und Maß der baulichen Nutzung

Mehr

In den Allgemeinen Wohngebieten sind die gemäß 4 Abs. 3 BauNVO ausnahmsweise zulässigen Nutzungen nicht zulässig.

In den Allgemeinen Wohngebieten sind die gemäß 4 Abs. 3 BauNVO ausnahmsweise zulässigen Nutzungen nicht zulässig. Textliche Festsetzungen I. Planungsrechtliche Festsetzungen 1. Art und Maß der baulichen Nutzung ( 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB, 1 Abs. 6 Nr. 1 BauNVO) In den Allgemeinen Wohngebieten sind die gemäß 4 Abs. 3 BauNVO

Mehr

Markt Stockstadt a. Main. Landkreis Aschaffenburg. Textliche Festsetzungen zum Bebauungsplan. "Hauptstraße II

Markt Stockstadt a. Main. Landkreis Aschaffenburg. Textliche Festsetzungen zum Bebauungsplan. Hauptstraße II Markt Stockstadt a. Main Landkreis Aschaffenburg Textliche Festsetzungen zum Bebauungsplan "Hauptstraße II Planverfasser: Stand: 26.10.2011 PLANERGRUPPE HYTREK THOMAS WEYELL WEYELL ARCHITEKTEN U. STÄDTEBAUARCHITEKTEN

Mehr

1. (1) Der Vorhabenbereich mit der Bezeichnung Wohngebäude dient vorwiegend dem Wohnen.

1. (1) Der Vorhabenbereich mit der Bezeichnung Wohngebäude dient vorwiegend dem Wohnen. Spath+Nagel Entwurf zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan 1-64a VE Arbeitsfassung, Stand: 16.06.2014 Textliche Festsetzungen: ART DER NUTZUNG 1. (1) Der Vorhabenbereich mit der Bezeichnung Wohngebäude dient

Mehr

PLANUNGSRECHTLICHE FESTSETZUNGEN

PLANUNGSRECHTLICHE FESTSETZUNGEN Rechtsgrundlagen Für den vorliegenden Bebauungsplan sind folgende Rechtsgrundlagen maßgeblich: Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung vom 23.09.2004 (BGBI. I S. 2414) zuletzt geändert durch das Gesetz vom

Mehr

(BauGB) 1. Art der baulichen Nutzung 9 (1) Nr. 1 BauGB in Verbindung mit (i.v.m.) 1.1 Sondergebiet - Klinik (SO Klinik) 11 (2) Baunutzungsverordnung

(BauGB) 1. Art der baulichen Nutzung 9 (1) Nr. 1 BauGB in Verbindung mit (i.v.m.) 1.1 Sondergebiet - Klinik (SO Klinik) 11 (2) Baunutzungsverordnung Textteil zum Bebauungsplanentwurf Nr. 879 - Stand: 30.11.2011 Seite 1 A. Planungsrechtliche Festsetzungen 9 (1) Baugesetzbuch () 1. Art der baulichen Nutzung 9 (1) Nr. 1 in Verbindung mit () 1.1 Sondergebiet

Mehr

GEMEINDE SIMMERATH. Bebauungsplan Nr. 167 Lohmühlenstraße gem. 13a BauGB TEXTLICHE FESTSETZUNGEN

GEMEINDE SIMMERATH. Bebauungsplan Nr. 167 Lohmühlenstraße gem. 13a BauGB TEXTLICHE FESTSETZUNGEN GEMEINDE SIMMERATH Bebauungsplan Nr. 167 Lohmühlenstraße gem. 13a BauGB TEXTLICHE FESTSETZUNGEN 23. April 2013 A PLANUNGSRECHTLICHE FESTSETZUNGEN ( 9 BauGB) 1. Art der baulichen Nutzung ( 9 Abs. 1 Nr.

Mehr

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr Mülheimer Straße / Straßburger Straße -

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr Mülheimer Straße / Straßburger Straße - Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 17 - Mülheimer Straße / Straßburger Straße - Textliche Festsetzungen A. Art und Maß der baulichen Nutzung 1. Allgemeine Wohngebiete 1.1 In den allgemeinen Wohngebieten

Mehr

BEBAUUNGSPLAN. Gewerbegebiet Ried. Gewerbegebiet Ried II. 3. Änderung

BEBAUUNGSPLAN. Gewerbegebiet Ried. Gewerbegebiet Ried II. 3. Änderung Gemeinde St. Johann Gemarkung Würtingen Landkreis Reutlingen BEBAUUNGSPLAN Gewerbegebiet Ried und Gewerbegebiet Ried II 3. Änderung ÖRTLICHE BAUVORSCHRIFTEN Inhaltsverzeichnis Blatt 1 3 Außerkraftsetzung

Mehr

A) BEBAUUNGSPLAN Festsetzungen gemäß 9 BauGB und Art. 81 BayBO

A) BEBAUUNGSPLAN Festsetzungen gemäß 9 BauGB und Art. 81 BayBO A) BEBAUUNGSPLAN Festsetzungen gemäß 9 BauGB und Art. 81 BayBO 1 ART DER BAULICHEN NUTZUNG ( 9 ABS.1 NR.1 BAUGB) 1.1 Allgemeines Wohngebiet gemäß 4 BauNVO Nicht zulässig gemäß 1 Abs. 6 BauNVO folgende

Mehr

GRÜNORDNERISCHE FESTSETZUNGEN: gemäß 9 (1) 20 und 25 BauGB, 4 HENatG und 8a BNatSchG zum Bebauungsplan Rodensee II in Erzhausen

GRÜNORDNERISCHE FESTSETZUNGEN: gemäß 9 (1) 20 und 25 BauGB, 4 HENatG und 8a BNatSchG zum Bebauungsplan Rodensee II in Erzhausen GRÜNORDNERISCHE FESTSETZUNGEN: gemäß 9 (1) 20 und 25 BauGB, 4 HENatG und 8a BNatSchG zum Bebauungsplan Rodensee II in Erzhausen Teil 2 TEXTLICHE FESTSETZUNGEN 1.0 Bäume im Straßenraum: Im Straßenraum sind

Mehr

Schriftliche Festsetzungen zur II. Änderung des Bebauungsplanes Nr Brander Straße/Breitbendenstraße-

Schriftliche Festsetzungen zur II. Änderung des Bebauungsplanes Nr Brander Straße/Breitbendenstraße- FB Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen Der Oberbürgermeister Schriftliche Festsetzungen zur II. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 805 -Brander Straße/Breitbendenstraße- im Stadtbezirk Aachen-Eilendorf,

Mehr

INTERNETFASSUNG - TEXTTEIL. Bebauungsplan mit Grünordnung Nr der Landeshauptstadt München

INTERNETFASSUNG - TEXTTEIL. Bebauungsplan mit Grünordnung Nr der Landeshauptstadt München INTERNETFASSUNG - TEXTTEIL Bebauungsplan mit Grünordnung Nr. 2066 der Landeshauptstadt München Frankfurter Ring (südlich) (Teiländerung des Bebauungsplanes mit Grünordnung Nr. 1943 b) Bitte beachten Sie

Mehr

Bebauungsplan "Sionsberg", 1. Änderung in der Ortsgemeinde Neuhemsbach Verbandsgemeinde Enkenbach-Alsenborn

Bebauungsplan Sionsberg, 1. Änderung in der Ortsgemeinde Neuhemsbach Verbandsgemeinde Enkenbach-Alsenborn in der Ortsgemeinde Neuhemsbach Verbandsgemeinde Enkenbach-Alsenborn Stand: Februar 2013 Hinweis: In der 1. Änderung wird lediglich der Bebauungsplan geändert. Die Textlichen Festsetzungen werden nicht

Mehr

Bebauungsplan Nr. 243 "Steinenbrück - Voss sche Wiese Ost

Bebauungsplan Nr. 243 Steinenbrück - Voss sche Wiese Ost Bebauungsplan Nr. 243 "Steinenbrück - Voss sche Wiese Ost TEXTLICHE FESTSETZUNGEN A. Planungsrechtliche Festsetzungen gem. 9 BauGB 1. Art der baulichen Nutzung gem. 9 (1) Nr. 1 BauGB Allgemeines Wohngebiet

Mehr

TEXTLICHE FESTSETZUNGEN

TEXTLICHE FESTSETZUNGEN TEXTLICHE FESTSETZUNGEN 1. ART DER BAULICHEN NUTZUNG Im Allgemeinen Wohngebiet sind gemäß 4 (2) BauNVO zulässig: - Wohngebäude, - die der Versorgung des Gebiets dienenden Läden, Schank- und Speisewirtschaften,

Mehr

PRE-WOHNPARK. Fliegerstraße-Auf dem Seß-Haspelstraße-Blutacker GESTALTUNGS- UND AUSFÜHRUNGSREGELUNG

PRE-WOHNPARK. Fliegerstraße-Auf dem Seß-Haspelstraße-Blutacker GESTALTUNGS- UND AUSFÜHRUNGSREGELUNG PRE-WOHNPARK Fliegerstraße-Auf dem Seß-Haspelstraße-Blutacker GESTALTUNGS- UND AUSFÜHRUNGSREGELUNG Über besondere Anforderungen an die äußere Gestaltung von baulichen Anlagen im PRE-Wohnpark - 1 - 1. DACHFORM

Mehr

INTERNETFASSUNG - TEXTTEIL. Bebauungsplan mit Grünordnung Nr der Landeshauptstadt München. Am Mitterfeld (westlich) Truchthari-Anger (südlich)

INTERNETFASSUNG - TEXTTEIL. Bebauungsplan mit Grünordnung Nr der Landeshauptstadt München. Am Mitterfeld (westlich) Truchthari-Anger (südlich) INTERNETFASSUNG - TEXTTEIL Bebauungsplan mit Grünordnung Nr. 1833 der Landeshauptstadt München Am Mitterfeld (westlich) Truchthari-Anger (südlich) Bitte beachten Sie die Hinweise zur unter http://www.muenchen.de/bebauungsplan

Mehr

TEIL B TEXTTEIL. Bebauungsplan Nr.7 Alte Schäferei der Stadt Wiehe

TEIL B TEXTTEIL. Bebauungsplan Nr.7 Alte Schäferei der Stadt Wiehe Stadt Wiehe Leopold-von-Ranke-Straße 33 06571 Wiehe Kyffhäuserkreis TEIL B TEXTTEIL ZUM Bebauungsplan Nr.7 Alte Schäferei der Stadt Wiehe Entwurf für die Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß 3 (2) i.v.m. 13

Mehr

SATZUNG DER GEMEINDE STRANDE ÜBER DEN BEBAUUNGSPLAN NR ÄNDERUNG

SATZUNG DER GEMEINDE STRANDE ÜBER DEN BEBAUUNGSPLAN NR ÄNDERUNG SATZUNG DER GEMEINDE STRANDE ÜBER DEN BEBAUUNGSPLAN NR. 4 1. ÄNDERUNG Gebiet: Nordwestlicher Bereich von Strande - Schäfergang, Am Knüll, Eichendorffstraße, Zum Lemmholt, Witten Land n, Dänischenhagener

Mehr

Zeichenerklärung und textliche Festsetzungen

Zeichenerklärung und textliche Festsetzungen Zeichenerklärung und textliche Festsetzungen A. Rechtsgrundlagen Baugesetzbuch (BauGB) i.d.f. der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 22.07.2011

Mehr

Gemeinde Dötlingen. Bebauungsplan Nr. 37 "Brettorf-Ost" 6. Änderung. mit örtlichen Bauvorschriften. pk plankontor städtebau gmbh

Gemeinde Dötlingen. Bebauungsplan Nr. 37 Brettorf-Ost 6. Änderung. mit örtlichen Bauvorschriften. pk plankontor städtebau gmbh Gemeinde Dötlingen Bebauungsplan Nr. 37 "Brettorf-Ost" 6. Änderung ENTWURF mit örtlichen Bauvorschriften Übersichtsplan: 1 : 5000 pk plankontor städtebau gmbh Ehnernstraße 126 26121 Oldenburg Telefon 0441/97201-0

Mehr

STADT BAD AIBLING. 0 m 50 m 100 m

STADT BAD AIBLING. 0 m 50 m 100 m STADT BAD AIBLING BEBAUUNGSPLAN NR. 42 "BRECHSTUBENWEG" 0 m 50 m 100 m Norden Maßstab 1:1000 Eberhard von Angerer Dipl. Ing. Architekt Regierungsbaumeister Lohensteinstr. 22 81241 München T.:089-561602

Mehr

BEBAUUNGSPLAN "BAUHOF"

BEBAUUNGSPLAN BAUHOF BEBAUUNGSPLAN "BAUHOF" DER GEMEINDE OBRIGHEIM TEXTLICHE FESTSETZUNGEN I. PLANUNGSRECHTLICHE FESTSETZUNGEN Rechtsgrundlage Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 27.08.1997 (BGBl. I

Mehr

Sauerlach Lkr. München

Sauerlach Lkr. München Gemeinde Bebauungsplan Sauerlach Lkr. München Waldsiedlung Planfertiger Planungsverband Äußerer Wirtschaftsraum München Körperschaft des öffentlichen Rechts Geschäftsstelle Arnulfstr. 60, 80335 München

Mehr

Schriftliche Festsetzungen zum Bebauungsplan -Rombachstraße/Vennbahnweg-

Schriftliche Festsetzungen zum Bebauungsplan -Rombachstraße/Vennbahnweg- FB Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen Der Oberbürgermeister zum Bebauungsplan im Stadtbezirk Aachen-Brand für den Bereich zwischen Trierer Straße, Heussstraße, Rombachstraße und Vennbahnweg Lage des

Mehr

JAKOBY + SCHREINER J +

JAKOBY + SCHREINER J + PLANUNGSRECHTLICHE FESTSETZUNGEN ART DER BAULICHEN NUTZUNG ( 9 (1) Ziff. 1 BauGB) Ortsgemeinde Nannhausen 1. Änderung Bebauungsplan Auf der Norr 1. Bauabschnitt Textliche Festsetzungen Als Art der baulichen

Mehr

Nr. II/10. 1 Geltungs- und Anwendungsbereich

Nr. II/10. 1 Geltungs- und Anwendungsbereich Lindau (B) Nr. II/10. Satzung der Stadt Lindau (Bodensee) über die Gestaltung und Ausstattung der unbebauten Flächen der bebauten Grundstücke über die Begrünung baulicher Anlagen und den Schutz von Bäumen

Mehr

Bebauungsplan Nr Holländische Heide. B Planungsrechtliche Festsetzungen. Anlage 04 zur VO/0487/13. 1 Festsetzungen für alle Baugebiete

Bebauungsplan Nr Holländische Heide. B Planungsrechtliche Festsetzungen. Anlage 04 zur VO/0487/13. 1 Festsetzungen für alle Baugebiete Bebauungsplan Nr. 1173 Holländische Heide B Planungsrechtliche Festsetzungen 1 Festsetzungen für alle Baugebiete 1.1 Überbaubare Grundstücksflächen Die überbaubaren Grundstücksflächen (Baufenster) sind

Mehr

Satzung. über die äußere Gestaltung baulicher Anlagen (Baugestaltungssatzung) für. den Bereich des Bebauungsplanes Nr. 16/77/III - Leimbacher Berg -

Satzung. über die äußere Gestaltung baulicher Anlagen (Baugestaltungssatzung) für. den Bereich des Bebauungsplanes Nr. 16/77/III - Leimbacher Berg - Satzung über die äußere Gestaltung baulicher Anlagen (Baugestaltungssatzung) für den Bereich des Bebauungsplanes Nr. 16/77/III - Leimbacher Berg - einschl. der Änderungen zu diesem Bebauungsplan vom 09.

Mehr

Bebauungsplan Nr. 280 Norderstedt Garstedter Dreieck West

Bebauungsplan Nr. 280 Norderstedt Garstedter Dreieck West Bebauungsplan Nr. 280 Norderstedt Garstedter Dreieck West Teil B Text Stand: 17.03.2011 I. Planungsrechtliche Festsetzungen ( 9 Abs.1 BauGB) 1. In den allgemeinen Wohngebieten 1-14 sind die nach 9 Abs.

Mehr

GEMEINDE PUCHHEIM BEBAUUNGSPLAN NR. 52 FÜR DIE ORTSABRUNDUNG PUCHHEIM-ORT, SÜDÖSTLICH DER SAIBLINGSTRAßE,

GEMEINDE PUCHHEIM BEBAUUNGSPLAN NR. 52 FÜR DIE ORTSABRUNDUNG PUCHHEIM-ORT, SÜDÖSTLICH DER SAIBLINGSTRAßE, GEMEINDE PUCHHEIM BEBAUUNGSPLAN NR. 52 FÜR DIE ORTSABRUNDUNG PUCHHEIM-ORT, SÜDÖSTLICH DER SAIBLINGSTRAßE, Fassung vom 17.10.2006 03.05.2007 09.10.2007 (red.) bauhaus münchen GmbH&Co KG, Sendlinger Straße

Mehr

Gemeinde Oeversee. Baugebiet Harseefeld. Idyllisch Leben vor den Toren Flensburgs

Gemeinde Oeversee. Baugebiet Harseefeld. Idyllisch Leben vor den Toren Flensburgs Gemeinde Oeversee Baugebiet Harseefeld Idyllisch Leben vor den Toren Flensburgs Inhaltsverzeichnis: Lage der Gemeinde Lage des Baugebietes Allgemein - Die Gemeinde Oeversee Öffentliche Versorgung - Infrastruktur

Mehr

STADT WEHR GEMARKUNG WEHR

STADT WEHR GEMARKUNG WEHR STADT WEHR GEMARKUNG WEHR BEBAUUNGSPLAN GROßE ZELG II TEIL 3 GEOPLAN BÜRO FÜR STADTPLANUNG DIPL.- GEOGRAPH/FREIER STADTPLANER TILL O. FLEISCHER LACHENSTRAßE 16 TELEFON: 07762/52 08 55 79664 WEHR FAX: 07762/52

Mehr

2. Maß der baulichen Nutzung ( 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB)

2. Maß der baulichen Nutzung ( 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB) Teil B- textliche Festsetzungen Stand: 13.04.2011 Planungsrechtliche Festsetzungen gem. 9 Abs. 1 BauGB 1. Art der baulichen Nutzung ( 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB) 1.1. In den Baugebieten 1, 2, 5, 6, 7, 8 und

Mehr

TEXTLICHE FESTSETZUNGEN

TEXTLICHE FESTSETZUNGEN TEXTLICHE FESTSETZUNGEN A. PLANUNGSRECHTLICHE FESTSETZUNGEN ( 9 BauGB) 1. Art der baulichen Nutzung ( 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB) 1.1 In den allgemeinen Wohngebieten WA 1, WA 2, WA 3 und WA 4 sind Betriebe des

Mehr

Planungsrechtliche Festsetzungen

Planungsrechtliche Festsetzungen STADT LOHMAR Ortsteil Wahlscheid TEXTLICHE FESTSETZUNGEN A Planungsrechtliche Festsetzungen 1. Art der baulichen Nutzung Gemäß 1 (6) BauNVO wird für das Allgemeine Wohngebiet festgesetzt, dass die ausnahmsweise

Mehr

^j BEBAUUNGSPLAN MR. 4 DER GEMEINDE HÖHNDORF

^j BEBAUUNGSPLAN MR. 4 DER GEMEINDE HÖHNDORF STRASSENPROFILE M 1 : 200 F/R/KFZ ^xxxxxxxxxxxxxxx^ 5.50 11.00 Planstraße - nördlicher Abschnitt - Regelprofil und Parkplatz 0.68-1.04,0.35 Planstraße - südlicher Abschnitt Regelprofil und Parkplatz Fassung

Mehr

BEBAUUNGSPLAN M. 1 : 1000

BEBAUUNGSPLAN M. 1 : 1000 BEBAUUNGSPLAN M. 1 : 1000 Gelände Kleintier. ',. zuchtanlage 481,60 ÜBERSICHTSPLAN M. 1 : 5000 GELÄNDESCHNITT M. 1 : 200 Rechtliche Grundlage BauGB in der Fassung vom 27.08.1997 und daraus ergangene Rechtsordnung.

Mehr

Satzung über den Bebauungsplan Schloss Hohenfels (Sondergebiet für Internatsschule mit Sportanlagen)

Satzung über den Bebauungsplan Schloss Hohenfels (Sondergebiet für Internatsschule mit Sportanlagen) Gemeinde Hohenfels Landkreis Konstanz Satzung über den Bebauungsplan Schloss Hohenfels (Sondergebiet für Internatsschule mit Sportanlagen) Der Gemeinderat der Gemeinde Hohenfels hat am 07.12.1993 den Bebauungsplan

Mehr

Auszug aus dem. Bebauungsplan. Kirchdorf - Zentrum

Auszug aus dem. Bebauungsplan. Kirchdorf - Zentrum Gemeinde Kirchdorf a.d. Amper Landkreis Freising Auszug aus dem Bebauungsplan Kirchdorf - Zentrum Entwurf, Planfertigung und Grünordnung: DIE GEMEINDE KIRCHDORF, LANDKREIS FREISING, ERLÄSST AUFGRUND DES

Mehr

E R Z H A U S E N. 6. Änderung des Bebauungsplanes Im Rodensee I G E M E I N D E

E R Z H A U S E N. 6. Änderung des Bebauungsplanes Im Rodensee I G E M E I N D E 07.11.2011 G E M E I N D E E R Z H A U S E N 6. Änderung des Bebauungsplanes Im Rodensee I Textliche Festsetzungen A. Planungsrechtliche Festsetzungen B. Bauordnungsrechtliche Festsetzungen C. Grünordnerische

Mehr

Gebiet 1. Gebiet 2. Allgemeines Wohngebiet. Zahl der Vollgeschosse: maximal 2. Mischgebiet. Zahl der Vollgeschosse: maximal 2.

Gebiet 1. Gebiet 2. Allgemeines Wohngebiet. Zahl der Vollgeschosse: maximal 2. Mischgebiet. Zahl der Vollgeschosse: maximal 2. Festsetzungen gemäß 9 Abs. 1 BauGB Gebiet 1 Allgemeines Wohngebiet Die in 4 Abs. 2 genannten nicht störenden Handwerksbetriebe sowie Anlagen für kirchliche, kulturelle, soziale, gesundheitliche und sportliche

Mehr

Stadt Baden-Baden Stadtteil Steinbach Anlage 2 Bebauungsplan Untere Sommerbühn 3. Änderung und Erweiterung Stand:

Stadt Baden-Baden Stadtteil Steinbach Anlage 2 Bebauungsplan Untere Sommerbühn 3. Änderung und Erweiterung Stand: TEXTLICHE FESTSETZUNGEN UND ÖRTLICHE BAUVORSCHRIFTEN Seite 1 von 10 Mit Inkrafttreten dieses Bebauungsplans treten in seinem Geltungsbereich alle bisherigen bauplanungsrechtlichen Vorschriften außer Kraft.

Mehr

Ortsgemeinde Einselthum. Bebauungsplan Burgstraße Änderung I

Ortsgemeinde Einselthum. Bebauungsplan Burgstraße Änderung I Ortsgemeinde Einselthum Bebauungsplan Burgstraße Änderung I GEMEINDE EINSELTHUM GELTUNGSBEREICH DES BEBAUUNGSPLANES BURGSTRASSE ÄNDERUNGSPLAN I (O.M.) Im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Burgstraße

Mehr

Vorhabenbezogener Bebauungsplan mit Vorhaben und Erschließungsplan

Vorhabenbezogener Bebauungsplan mit Vorhaben und Erschließungsplan Gemeinde Roßdorf Vorhabenbezogener Bebauungsplan mit Vorhaben und Erschließungsplan Gartencenter Löwer Textliche Festsetzungen zum Vorentwurf September 2011 Bearbeitung: Dipl.-Ing. Ulf Begher Dipl.-Ing.

Mehr

S A T Z U N G. 1 Allgemeines

S A T Z U N G. 1 Allgemeines S A T Z U N G Satzung der Ortsgemeinde Nackenheim über die bauliche Nutzung und Maßnahmen zur Erhaltung der Landschaft innerhalb des Dauerkleingartengeländes im Eichelsbachtal vom 15.04.2008 in der Fassung

Mehr

bestehend aus Planzeichnung und Textfestsetzungen einschließlich der Begründung in der Fassung vom als 1 Inhalt des Bebauungsplanes

bestehend aus Planzeichnung und Textfestsetzungen einschließlich der Begründung in der Fassung vom als 1 Inhalt des Bebauungsplanes Gemeinde Mauerstetten LANDKREIS OSTALLGÄU Die Gemeinde Mauerstetten erläßt aufgrund des 2 Abs. 1 und des 10 des Baugesetzbuches (BauGB) i. d. F. der Bekanntmachung vom 27.08.1997 der Baunutzungsverordnung

Mehr