Amtliche Bekanntmachung
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- Evagret Hertz
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1 Amtliche Bekanntmachung Inkrafttreten und Offenlegung der Satzung der Gemeinde Ruppichteroth über die Erweiterung der Grenzen des im Zusammenhang bebauten Ortsteiles Bröleck gemäß 34 Absatz 4 Ziffer 3 Baugesetzbuch (BauGB) Der Rat der Gemeinde Ruppichteroth hat aufgrund des 34 Absatz 4 Satz 1 Nr. 3 Baugesetzbuch (BauGB) vom (Bundesgesetzblatt I S. 2414) i. V. m. 7 und 41 Absatz 1 f) der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom (Gesetz- und Verordnungsblatt Nordrhein-Westfalen S. 666) in der zurzeit geltenden Fassung in seiner Sitzung am folgende Satzung beschlossen: 1 Für den in dem als Anlage 1 beigefügten Lageplan (Ausschnitt aus der Innenbereichssatzung; M 1:2000) dargestellten Bereich der Ortslage Bröleck - West (mit schwarzer Balkenlinie umgrenzt) wird gemäß 34 Absatz 1 BauGB bestimmt, dass Vorhaben nur zulässig sind, wenn Sie sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügen und die Erschließung gesichert ist. Der Lageplan ist Bestandteil dieser Satzung. Die Innenkante der Umrandung ist für die Festlegung des Abgrenzungsbereiches maßgebend. 2 Für den Satzungsbereich werden folgende Ausgleichsfestsetzungen getroffen: 1. Im Bereich der nicht überbauten Grundstücksflächen sind je angefangene 250 m² ein lebensraumtypischer Laubbaum in der Qualität Hochstamm, mit einem Stammumfang von mindestens cm, gemessen in 1 m Höhe über Grund, gemäß nachfolgender Pflanzenauswahlliste 1 oder ein Obstbaum, Hochstamm, 8-10 cm Stammumfang, gemessen in 1 m über Grund, gemäß nachfolgender Pflanzenauswahlliste 2 zu pflanzen. 2. Gestaltung von Gärten Bei der Gestaltung der Außenanlagen sind für den ländlichen Raum typische Gehölze gemäß der Vorschlagsliste für Gehölzpflanzungen im Wohnbereich für den Bereich der Gemeinde Ruppichteroth und angrenzende Gebiete zu verwenden. 3. Als Ausgleich für die mit der neuen Ortslagenabgrenzung verbundenen Eingriffe in Natur und Landschaft ist entlang der Grundstücksgrenzen zur offenen Landschaft, angrenzend an die Ortslage, eine freiwachsende Wildhecke zu pflanzen. Neben Artenschutzfunktionen dient die Pflanzung der landschaftlichen Einbindung der Ortsrandlage. Der Pflanzstreifen beträgt mindestens 3m. Die Pflanzung erfolgt einreihig, der Pflanzabstand darf 1,50 m x 1,50 m nicht überschreiten. Zur Verwendung kommen nur lebensraumtypische Arten gemäß nachfolgender Pflanzenauswahlliste 3. Vorhandene Gehölze sind in die Pflanzung zu integrieren.
2 4. Für die Gehölzpflanzungen werden für mindestens 3 Jahre Anwuchs- und Bestandspflegemaßnahmen gemäß der DIN nach erfolgter Fertigstellungspflege durchgeführt. Hierzu gehören insbesondere ein ausreichendes Wässern und die Überprüfung der Verankerung. In den ersten 5 Standjahren ist für die Obstbäume jährlich ein Erziehungsschnitt durchzuführen. Bis zum 15. Standjahr sind im Abstand von 2-3 Jahren weitere Schnitte zum Aufbau einer langlebigen Baumkrone notwendig. Die weitere Pflege der Obstbäume beschränkt sich auf gelegentliches Auslichten. Sämtliche Anpflanzungen sind nachhaltig zu erhalten und zu pflegen. Pflanzenausfälle sind art- und funktionsgerecht zu ersetzen. 3 Diese Satzung tritt mit ihrer Bekanntmachung im Amts- und Mitteilungsblatt für die Gemeinde Ruppichteroth in Kraft. HINWEISE: Abwasserbeseitigung: Die Ortslage Bröleck wird über ein Schmutzwassersystem entwässert. Die Beseitigung des Niederschlagswassers erfolgt entsprechend der Zielsetzung des 51 a Landeswassergesetz (LWG). Der Erlass des Ministeriums für Umwelt, Raumordnung und Landwirtschaft des Landes Nordrhein-Westfalen (MURL) vom zur Niederschlagswasserbeseitigung gemäß 51 a des LWG wird dabei beachtet. Für die Versickerung des anfallenden Niederschlagswassers der Dachflächen in den Untergrund ist vor Baubeginn beim Rhein- Sieg-Kreis, Amt für Gewässerschutz und Abfallwirtschaft, ein Antrag auf Erteilung einer wasserrechtlichen Erlaubnis gemäß 7 Wasserhaushaltsgesetz zu stellen. Bodendenkmalpflege: 1. Bei Erdarbeiten sind die 15 und 16 Denkmalschutzgesetz Nordrhein-Westfalen zu berücksichtigen. 2. Beim Auftreten archäologischer Bodenfunde oder -befunde ist die Gemeinde als Untere Denkmalbehörde oder das Rheinische Amt für Bodendenkmalpflege, Außenstelle Overath, Gut Eichtal, An der B 484, Overath, Tel.: 02206/90300, Fax: 02206/ unverzüglich zu informieren. Bodendenkmal und Fundstelle sind zunächst unverändert zu erhalten. Die Weisung des Rheinischen Amtes für Bodendenkmalpflege für den Fortgang der Arbeiten ist abzuwarten. Freiflächen Die Auflagen von bestehenden Baugenehmigungen sind im Rahmen von zukünftigen Baugenehmigungsverfahren zu prüfen und weiterhin zu berücksichtigen.
3 Kampfmittel Bei Auffinden von Bombenblindgängern/Kampfmittel während der Erd-/Bauarbeiten sind aus Sicherheitsgründen die Arbeiten sofort einzustellen und die nächstgelegene Polizeidienststelle oder der Kampfmittelräumdienst zu verständigen. Pflanzenauswahlliste 1: Laubbäume 1. und 2. Ordnung Einzelbäume, Hochstamm, 2 x verpflanzt, mind cm Stammumfang Acer campestre Feld-Ahorn Acer pseudoplatanus Berg-Ahorn Acer platanoides Spitz-Ahorn Carpinus betulus Hainbuche Castanea sativa Ess-Kastanie Fagus sylvativa Rot-Buche Fraxinus excelsior Esche Juglans regia Walsnussbaum Liquidambar styraciflua Amberbaum Malus sylvestris Wild-Apfel Prunus avium Vogel-Kirsche Prunus padus Trauben-Kirsche Quercus robur Stiel-Eiche Quercus petraea Trauben-Eiche Pyrus communis Wild-Birne Sorbus aucuparia Eberesche Tilia cordata/ platyphyllos Winter-/ Sommerlinde Pflanzenauswahlliste 2: Heimische Obstbaumsorten (Hochstamm) Mindestqualität: Hochstamm, 8-10 cm Stammumfang, gemessen in 1 m über Grund, Als Unterlage sind ausschließlich Sämlinge zu verwenden. Äpfel: Bäumchesapfel, Berlepsch, Danziger Kantapfel, Doppelter Neuhauser, Dülmener Rosenapfel, Goldparmäne, Jakob Lebel, Kaiser Wilhelm, Luxemburger bzw. Doppelter Luxemburger, Ontario, Prinz Albrecht, Rabaue (=Graue Französ. Renette), Rheinischer Krummstiel, Rheinischer Schafsnase, Rheinischer Winterrambour, Riesenboiken/Boikenapfel, Rote Sternrenette, Schöner aus Boskoop (Grüner oder Roter Boskoop), Schöner aus Nordhausen, Winterglockenapfel, Zuccalmaglio Renette Birnen: General Tottleben, Gräfin von Paris, Köstliche aus Charneu, Petersbirne, Philippsbirne, Rote Bergamotte, Vereinsdechantsbirne
4 Kirschen: Büttners Rote Knorpelkirsche, Dönissens Gelbe Knorpelkirsche, Große Schwarze Knorpelkirsche, Hedelfinger Riesenkirsche, Schneiders Späte Knorpelkirsche Pflaumen/ Zwetschgen: Bühler Frühzwetsche, Große Grüne Reneclaude, Hauszwetsche, Wangenheims Frühzwetsche Pflanzenauswahlliste 3: Lebensraumtypische Sträucher Sträucher: 2 x verpflanzte Sträucher, 3-4 Triebe., cm ohne Ballen Wilde Berberitze Berberis vulgaris Kornelkirsche Cornus mas Blutroter Hartriegel Cornus sanguinea Haselnuss Corylus avellana Eingriffliger Weißdorn Crataegus monogyna Europ. Pfaffenhütchen Euonymus europaeus Stechpalme, Ilex Ilex aquifolium Gem. Liguster Ligustrum vulgare Rote Heckenkirsche Lonicera xylosteum Schlehe = Schwarzdorn Prunus spinosa Kreuzdorn Rhamnus cathartica Faulbaum Rhamnus frangula Berg-Johannisbeere Ribes alpinum Acker-Rose Rosa arvensis Hunds-Rose Rosa canina Wein-Rose Rosa rubiginosa Schwarzer Holunder Sambucus nigra Wolliger Schneeball Viburnum lantana Gemeiner Schneeball Viburnum opulus Die Bezirksregierung Köln hat mit Ordnungsbehördlicher Verordnung vom (Amtsblatt für den Regierungsbezirk Köln Nr. 46 vom ) die Landschaftsschutzverordnung vom für den Geltungsbereich der Satzung aufgehoben. Die Satzung wird hiermit gemäß 10 (3) BauGB bekannt gemacht.
5 Die Satzung und die Begründung können im Rathaus in Schönenberg, Rathausstraße 18, Zimmer 106 montags bis freitags von Uhr bis Uhr dienstags von Uhr bis Uhr donnerstags von Uhr bis Uhr von jedermann eingesehen werden. Jedermann kann über den Inhalt der Satzung Auskunft verlangen. Mit dieser Bekanntmachung tritt die Satzung in Kraft. Gemäß 215 BauGB wird darauf hingewiesen, dass 1. eine Verletzung der in 214 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 beachtliche Verletzungen der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, 2. eine unter Berücksichtigung des 214 Abs. 2 beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans und 3. nach 214 Abs. 3 Satz 2 beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs unbeachtlich werden, wenn sie nicht innerhalb von zwei Jahren seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind. Ruppichteroth, den Der Bürgermeister Mario Loskill
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