SCHUTZIMPFUNG GEGEN DIPHTHERIE-TETANUS-POLIO IN DER 2. SCHULSTUFE
|
|
- Harald Thomas
- vor 7 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Seite 1 von 5 Zur Durchführung der Diphtherie-Tetanus-Polio-Impfung ergehen folgende Informationen: 1. Impftermin: Ab September 2008 bis Dezember 2008 Der Termin wird von der Schulärztin bzw. vom Schularzt im Einvernehmen mit der Schule festgelegt. 2. Impfärztinnen und Impfärzte: Die Impfungen werden in den öffentlichen und privaten Schulen von den Schulärztinnen und Schulärzten durchgeführt. Falls unbedingt erforderlich, können diese Impfungen in den privaten Schulen auch von einer Amtsärztin bzw. einem Amtsarzt vorgenommen werden. 3. Impfstoffe: Kombinierter Diphtherie-Tetanus-Polio-Impfstoff Revaxis, Polio Salk-Impfstoff Merieux und dt.-reduct Merieux 4. Bestellung von Impfstoff und Impfmaterial: Der voraussichtliche Bedarf an Impfstoff, getrennt nach den einzelnen Impfstoffen, sowie des sonstigen Impfmaterials ist dem Bezirksgesundheitsamt des zugehörigen Schulsprengels spätestens eine Woche vor dem Impftermin bekannt zu geben. 5. Impfstofftransport und lagerung: Der Transport des Impfstoffes hat mit einer Kühltasche zu erfolgen. Nicht mehr benötigter Impfstoff ist gekühlt dem Bezirksgesundheitsamt, von dem er bezogen wurde, zurückzubringen. Während der Ferien darf kein Impfstoff in der Schule verbleiben.
2 Seite 2 von 5 6. Impfbehelfe: Folgende Impfbehelfe sind vom Bezirksgesundheitsamt bereit zu stellen: Impfstoff Zellstofftupfer, ISOZID-H-Lösung in der nötigen Menge Hansaplast in der erforderlichen Menge Effortil oder Sympatol Weiße Unterlage für den Impftisch, 1 Plastiktasche für Impfmaterial, 1 Plastiksack und Entsorgungsbox für Abfall 1 Notfallbox für private Schulen, die nach Abschluss der Impfung dem Bezirksgesundheitsamt zu retournieren ist, von dem sie bezogen wurde. 7. Aufgaben der Schulen: Die Magistratsabteilung 15 ersucht um Unterstützung bei der Impfung durch Schulbehörde und Schulen in folgender Weise: Aussendung der Informationen zur Diphtherie-Tetanus-Kinderlähmung-- Schutzimpfung (MA 15 SD 1), der Einverständniserklärung zur Durchführung der Schutzimpfung (MA 15 SD 2) und der Zustimmungserklärung zur Datenverarbeitung (MA 15 SD 3), erforderlichenfalls mit einer englischen (MA 15 SD 1/1, MA 15 SD 2/1, MA 15 SD 3/1), kroatischen (MA 15 SD 1/2, MA 15 SD 2/2, MA 15 SD 3/2), serbischen (MA 15 SD 1/3, MA 15 SD 2/3, MA 15 SD 3/3) oder türkischen (MA 15 SD 1/4, MA 15 SD 2/4, MA 15 SD 3/4) Ausfertigung. Einsammeln der Impfdokumente. Einsammeln und Alphabetisierung der von den Erziehungsberechtigten unterfertigten Einverständniserklärung (MA 15 SD 2), erforderlichenfalls mit einer englischen (MA 15 SD 2/1), kroatischen (MA 15 SD 2/2), serbischen (MA 15 SD 2/3) oder türkischen (MA 15 SD 2/4) Ausfertigung, sowie der unterfertigten Zustimmungserklärung zur Datenverarbeitung (MA 15 SD 3),. erforderlichenfalls mit einer englischen (MA 15 SD 3/1), kroatischen (MA 15 SD 3/2), serbischen (MA 15 SD 3/3) oder türkischen (MA 15 SD 3/4) Ausfertigung. Rechtzeitige Information der Erziehungsberechtigten über den geplanten Impftermin.
3 Seite 3 von 5 Bereitstellung eines geeigneten Impflokales mit Tisch, Handwaschbecken und Untersuchungsliege. Aufrechterhaltung der Ordnung bei der Impfung. Übersendung der ausgefüllten Zustimmungserklärung zur Datenverarbeitung (MA 15 SD 3), erforderlichenfalls mit einer englischen (MA 15 SD 3/1), kroatischen (MA 15 SD 3/2), serbischen (MA 15 SD 3/3) oder türkischen (MA 15 SD 3/4) Ausfertigung an jenes Bezirksgesundheitsamt, von dem der Impfstoff bezogen wurde. Gemeinsam mit der Schulärztin bzw. dem Schularzt: Organisieren der Rückgabe des nicht verbrauchten Impfstoffes an jenes Bezirksgesundheitsamt, von dem der Impfstoff bezogen wurde. Jedenfalls darf kein Impfstoff während der Ferien in den Schulen verbleiben. 8. Aufgaben der Impfärztinnen und Impfärzte: Festlegen des Impftermins mit der Schulleitung. Austeilen der Einverständnis- und Zustimmungserklärungen für die jeweilige Impfung in den Klassen. Kontrolle der zum vereinbarten Termin eingesammelten Einverständnis-, Zustimmungserklärungen und Impfdokumente. Feststellung des Impfstoffbedarfs. Telefonische Bestellung des Impfstoffes beim Bezirksgesundheitsamt des zugehörigen Schulsprengels. Impftermin: Feststellung der Impffähigkeit der zu impfenden Schülerinnen und Schüler und Durchführung der Impfung. Nachimpftermin 1 Woche später. Dokumentation der durchgeführten Impfungen für die Schule (Pflichtschulen: Gesundheitsbögen, AHS: Impflisten). Ausfüllen der Impfkartei auf der Zustimmungserklärung zur Datenverarbeitung (MA 15 SD 3) ), erforderlichenfalls mit einer englischen (MA 15 SD 3/1), kroatischen (MA 15 SD 3/2), serbischen (MA 15 SD 3/3) oder türkischen (MA 15 SD 3/4) Ausfertigung. Dokumentation der Impfung für die geimpfte Person im vorhandenen Impfdokument mit den beigepackten Selbstklebeetiketten. Eventuell benötigte Impfausweise sind im Bezirksgesundheitsamt erhältlich.
4 Seite 4 von 5 Erstellen der Impfstatistik, getrennt nach den einzelnen Impfstoffen, und Ü- bermittlung an jenes Bezirksgesundheitsamt, von dem der Impfstoff bezogen wurde. Gemeinsam mit der Schulleitung: Organisieren der Rückgabe des nicht verbrauchten Impfstoffes nach Abschluss der Impfung an jenes Bezirksgesundheitsamt, von dem der Impfstoff bezogen wurde. Jedenfalls darf kein Impfstoff während der Ferien in den Schulen verbleiben. 9. Aufgaben der Bezirksgesundheitsämter: Vorbereitung des Impfmaterials und sonstiger Impfbehelfe. Durchführung der Impfung der von den Schulärztinnen und Schulärzten allenfalls zugewiesenen Kinder. Getrennte Ausweisung der Diphtherie-Tetanus-Polio, Diphtherie-Tetanus-und Polio Salk Schutzimpfungen im Monatsbericht. ALLGEMEINES: Entsprechend den Impfempfehlungen des Obersten Sanitätsrates werden im Schuljahr 2008/2009 wieder Schutzimpfungen gegen Diphtherie-Tetanus-Polio für Schülerinnen und Schüler der 2. Schulstufe angeboten. Kinder ohne Impfdokumentation können laut Impfplan 2008 eine Impfung mit Revaxis erhalten, wenn angenommen werden kann dass früher bereits Impfungen (Grundimmunisierung) erfolgt sind (Angabe der Erziehungsberechtigen des Monats und Jahres der letzten Impfung z.b. bei Migrantinnen und Migranten). Eine Auffrischungsimpfung mit Revaxis erhalten Kinder mit abgeschlossener Grundimmunisierung gegen Diphtherie-Tetanus oder Diphtherie-Tetanus-Pertussis und Polio (orale oder Stichimpfung). Die letzte Impfung sollte vor mehr als 5 Jahren erfolgt sein (Ausnahme: zu Polio oral gibt es keinen Mindestabstand). Als komplett geimpft gelten Kinder, die mindestens drei Mal gegen Diphtherie- Tetanus und Polio geimpft sind. Neben dem Kombinationsimpfstoff Diphtherie-Tetanus-Polio Revaxis steht in begrenzter Menge auch der Impfstoff Polio Salk als Einzelimpfstoff zur Verfügung. In sehr begrenzter Menge kann auch der kombinierte Diphtherie-Tetanus-Impfstoff bezogen werden.
5 Seite 5 von 5 Für die Bestellung und Abholung von Impfstoffen stehen 9 Bezirksgesundheitsämter *) zur Verfügung. *) Adressen der Bezirksgesundheitsämter BGA Zuständig für den Adresse Telefon (+43 1) BGA 2 2. u. 20. Bezirk 2, Karmeliterg BGA 3 3. u. 11. Bezirk 3, Karl-Borromäus-Pl BGA 4 4., 5. u.12. Bezirk 4, Favoritenstr BGA 9 1., 8., 9., 17., 18. und 19. Bezirk 9, Tendlergasse BGA Bezirk 10, Laxenburgerstr BGA , 14. u. 23. Bezirk 13, Hietzinger Kai BGA 15 6., 7., 15. u. 16. Bezirk 15, Gasg BGA Bezirk 21, Franz-Jonas -Pl.3/ BGA Bezirk 22, Siebeckstr. 7, 2. Stock Schülerinnen und Schüler, die die Diphtherie-Tetanus-Polio-Impfung in der Schule versäumt haben, können diese Impfung im Bezirksgesundheitsamt (Impfung erfolgt kostenlos) oder bei niedergelassenen Ärztinnen bzw. Ärzten (Impfung ist kostenpflichtig) erhalten. Zur Abklärung der Ursache für sehr starke Reaktionen sind die Bestimmung der Tetanus- und/oder Diphtherie-Antikörper zu empfehlen. Im Fall von Nebenwirkungen ist an niedergelassene Ärztinnen bzw. Ärzte zu verweisen.
SCHUTZIMPFUNG GEGEN HEPATITIS B IN DER 6. SCHULSTUFE. Zur Durchführung der Hepatitis B Impfung ergehen folgende Informationen:
Seite 1 von 5 Zur Durchführung der Hepatitis B Impfung ergehen folgende Informationen: 1. Impftermin: 1. und 2. Teilimpfung zwischen September und Dezember 2009. 3. Teilimpfung zwischen März und Juni 2010.
MehrSCHUTZIMPFUNG GEGEN MASERN-MUMPS-RÖTELN IN DER 7. SCHULSTUFE. Zur Durchführung der Masern-Mumps-Röteln-Impfung ergehen folgende Informationen:
Seite 1 von 5 Zur Durchführung der Masern-Mumps-Röteln-Impfung ergehen folgende Informationen: 1. Impftermin: September bis November 2009 Der Termin wird von der Schulärztin bzw. vom Schularzt im Einvernehmen
MehrSCHUTZIMPFUNG GEGEN MASERN-MUMPS-RÖTELN IN DER 1. SCHULSTUFE. Zur Durchführung der Masern-Mumps-Röteln-Impfung ergehen folgende Informationen:
Seite 1 von 5 Zur Durchführung der Masern-Mumps-Röteln-Impfung ergehen folgende Informationen: 1. Impftermin: September bis November 2009 Der Termin wird von der Schulärztin bzw. vom Schularzt im Einvernehmen
MehrMAGISTRAT DER STADT WIEN Magistratsabteilung 15 Gesundheitsdienst der Stadt Wien
MAGISTRAT DER STADT WIEN Magistratsabteilung 15 Gesundheitsdienst der Stadt Wien EINVERSTÄNDNISERKLÄRUNG zur SCHUTZIMPFUNG GEGEN KINDERLÄHMUNG mit Polio-Salk Mérieux BITTE BEANTWORTEN SIE DIE NACHSTEHENDEN
MehrMAGISTRAT DER STADT WIEN Magistratsabteilung 15 Gesundheitsdienst der Stadt Wien
MAGISTRAT DER STADT WIEN Magistratsabteilung 15 Gesundheitsdienst der Stadt Wien EINVERSTÄNDNISERKLÄRUNG zur SCHUTZIMPFUNG GEGEN DIPHTHERIE und TETANUS dt-reduct Merieux BITTE BEANTWORTEN SIE DIE NACHSTEHENDEN
MehrMA 15 - IV/4/8 135/2007 Wien,
M A G I S T R A T D E R S T A D T W I E N Magistratsabteilung 15 Gesundheitsdienst der Stadt Wien Referat IV/4 - Schulärztlicher Dienst 1030, Thomas-Klestil-Platz 8 Telefon: (01) 531 14-87 631 - FAX:01
MehrInformationslegende für kostenfreie Impfungen im Schulalter
Medizinalrat Dr. Michael HEINRICH Landesschularzt A-7000 Eisenstadt, Kernausteig 3, 02682/710 DW 123 (308) E-Mail: michael.heinrich@lsr-bgld.gv.at Eisenstadt, November 2014 die Gesundheit der Schüler fördern
MehrMAGISTRAT DER STADT WIEN Magistratsabteilung 15 Gesundheitsdienst der Stadt Wien
MAGISTRAT DER STADT WIEN Magistratsabteilung 15 Gesundheitsdienst der Stadt Wien EINVERSTÄNDNISERKLÄRUNG zur SCHUTZIMPFUNG GEGEN HEPATITIS B mit HBvaxPro 5 Mikrogramm/0,5 ml BITTE BEANTWORTEN SIE DIE NACHSTEHENDEN
MehrEINVERSTÄNDNISERKLÄRUNG ZUR SCHUTZIMPFUNG
EINVERSTÄNDNISERKLÄRUNG ZUR SCHUTZIMPFUNG MMR Impfung BITTE BEANTWORTEN SIE DIE NACHSTEHENDEN FRAGEN: ( Zutreffendes bitte ankreuzen) Sollte die zu impfende Person zwischen dem Ausfüllen der Einverständniserklärung
MehrDie Schule ist der Schlüssel zur Gesundheit
Medizinalrat Dr. Michael HEINRICH Landesschularzt A-7000 Eisenstadt, Kernausteig 3, 02682/710 DW 1236 (1317) E-Mail: michael.heinrich@lsr-bgld.gv.at Eisenstadt, November 2015 Die Schule ist der Schlüssel
MehrBericht über das Impflückeninterventionsprogramm 2010
Bericht über das Impflückeninterventionsprogramm 2010 vom 06. bis 23 September Die Landesgesundheitskonferenz (LGK) hat im Dezember 2009 festgestellt, dass die Durchimpfungsraten der Bevölkerung noch immer
MehrMAGISTRAT DER STADT WIEN Magistratsabteilung 15 Gesundheitsdienst der Stadt Wien
MAGISTRAT DER STADT WIEN Magistratsabteilung 15 Gesundheitsdienst der Stadt Wien EINVERSTÄNDNISERKLÄRUNG zur SCHUTZIMPFUNG GEGEN FSME für Kinder und Jugendliche an den Schulen der Stadt Wien organisiert
MehrMAGISTRAT DER STADT WIEN Magistratsabteilung 15 Gesundheitsdienst der Stadt Wien
MAGISTRAT DER STADT WIEN Magistratsabteilung 15 Gesundheitsdienst der Stadt Wien EINVERSTÄNDNISERKLÄRUNG zur SCHUTZIMPFUNG GEGEN DIPHTHERIE und TETANUS dt-reduct Merieux BITTE BEANTWORTEN SIE DIE NACHSTEHENDEN
MehrDas aktuelle Wiener Impfkonzept. OSR Dr. in Karin Spacek OPhysR Dr. in Ursula Karnthaler,
Das aktuelle Wiener Impfkonzept OSR Dr. in Karin Spacek OPhysR Dr. in Ursula Karnthaler, KINDERIMPFKONZEPT Organisation Impfstoffbeschaffung: Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz/
MehrInformationslegende für Impfungen im Schulalter
Medizinalrat Dr. Michael HEINRICH Landesschularzt A-7000 Eisenstadt, Kernausteig 3, 02682/710 DW 123 (308) E-Mail: michael.heinrich@lsr-bgld.gv.at Eisenstadt, März 2014 Informationslegende für Impfungen
MehrDr.Helga Landrichtinger
IMPFUNGEN Welche? Wie oft? Wer trägt die Kosten? Dr.Helga Landrichtinger Ärztin für Allgemein- und Arbeitsmedizin, Linz Wien, 12.Oktober 2004 1 / 16 1.Welche Impfungen? 2.Wie oft? (Grundimmunisierung +
MehrModellprojekt Freiwillige HPV-Schulimpfung
Modellprojekt Freiwillige HPV-Schulimpfung Organisatorische Umsetzung und Lessons learnt Stand: April 2016 Projektpartner Initiatoren und Partner: Förderer und Unterstützer: Das Modellprojekt Das Modellprojekt
Mehr( ) Bezug BearbeiterIn Durchwahl Datum Dr. Christian Hochstöger Jänner 2018
AMT DER NIEDERÖSTERREICHISCHEN LANDESREGIERUNG Gruppe Gesundheit und Soziales Abteilung Gesundheitswesen/Sanitätsdirektion 3109 St. Pölten, Landhausplatz 1 Amt der Niederösterreichischen Landesregierung,
MehrDurchimpfungsrate von Kindern im Kanton Baselland, 2011
((Zusammenfassende Übersetzung der Impfstudie der Universität Zürich)) > Gesundheitsbericht Durchimpfungsrate von Kindern im Kanton Baselland, 2011 Auf der Grundlage einer Studie des Instituts für Sozial
Mehr947 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XX. GP
947 der Beilagen XX. GP - Volltext 1 von 7 947 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XX. GP Ausgedruckt am 28. 11. 1997 Regierungsvorlage Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz
MehrGesetz über öffentliche Schutzimpfungen gegen übertragbare Krankheiten (Impfgesetz)
Gesetz über öffentliche Schutzimpfungen gegen übertragbare Krankheiten (Impfgesetz) Vom. Oktober 957 (Stand. Januar 06) Vom Volke angenommen am. Oktober 957 ) Art. Grundsatz Der Kanton Graubünden fördert
MehrDas aktuelle Wiener Impfkonzept. OSR Dr. in Karin Spacek OPhysR Dr. in Ursula Karnthaler,
Das aktuelle Wiener Impfkonzept OSR Dr. in Karin Spacek OPhysR Dr. in Ursula Karnthaler, Masern Situation Österreich/Wien 2019 n = Ö: 31/W: 1 Quelle: AGES/BMASGK www.sozialministerium.at Masernimpfungen
MehrKundmachung. Amtliche Mitteilung. 1. Heizkostenzuschuss-Aktion 2015/2016 (SH 400-0/2016);
Amtliche Mitteilung Gemeinde Reichraming, Pol. Bez. Steyr-Land, OÖ. An einen Haushalt Zugestellt durch Post.at GEMEINDEAMT REICHRAMING A-4462 Reichraming, Am Ortsplatz 1 Telefon: +43 (0)7255 6600-0 Fax:
MehrKompetenzerwerb im Berufsschulunterricht
Kompetenzerwerb im Berufsschulunterricht OStRin Anke Wübker StRin Dr. Sonja Uhlig Beispiel Impfung als Maßnahme primärer Prävention Unterrichtsreihe für eine Fachstufe 2 des Ausbildungsberufes Medizinischer
MehrPflichtenheft für Schulärztinnen und Schulärzte der Volksschulen
G Departement Gesundheit und Soziales Kantonsärztlicher Dienst Departement Bildung, Kultur und Sport Abteilung Volksschule Schulärztlicher Dienst Kanton Aargau Pflichtenheft für Schulärztinnen und Schulärzte
Mehröstereichischer Impfplan2017
östereichischer Impfplan017 E. Tabelle Impfplan Österreich 017 tee Vollend. 9. Monat 1. Geburtstag Alter 1. Lebensjahr. Lebensjahr Impfung Rotavirus a 1 4 Wochen 4 Wochen 3 Diphtherie Tetanus im 3. im
MehrVerordnung über den schulärztlichen Dienst
4.800 Verordnung über den schulärztlichen Dienst Vom 4. Dezember 004 (Stand. August 05) Gestützt auf Art. 5 des Gesetzes für die Volksschulen des Kantons Graubünden vom. März 0 ) und auf Art. 3 des Mittelschulgesetzes
MehrImpfen bei unbekanntem Impfstatus
Impfen bei unbekanntem Impfstatus Kirsten Wittke Inst. Med. Immunologie, CVK 27.2.2016 Nur dokumentierte Impfungen zählen!!! Impfen bei unbekanntem Impfstatus 1. Grundsätze 2. Vorgehen bei fehlender Impfdokumentation
MehrHPV-Impfprogramm der Gesundheitsdirektion des Kantons Zug. (Kantonales Impfprogramm gegen humane Papillomaviren vom 10. Juli 2008)
Gesundheitsdirektion Beilage 1 HPV-Impfprogramm der Gesundheitsdirektion des Kantons Zug (Kantonales Impfprogramm gegen humane Papillomaviren vom 10. Juli 2008) Stand 1. Juli 2016 Gartenstrasse 3, 6300
MehrASHA PRIMARY SCHOOL. Von den Kindergartenklassen. bis zur 5. Klasse. Impfaktion des ASHA. Freundes- und Förderkreises
ASHA PRIMARY SCHOOL Von den Kindergartenklassen bis zur 5. Klasse Impfaktion des ASHA Freundes- und Förderkreises Alina Salvatore Sozialarbeiterin 25.4.2016 Planung der Impfaktion Eine Impfaktion für alle
MehrIMPFUNGEN. Österreichischer Impfplan: Ist dort immer aktuell abzufragen. Impfstoff: Name: Bezugsquelle:
Berufsverband der ArztassistentInnen Ungenach 35 4841 Ungenach office@arztassistenz.at www.arztassistenz.at IMPFUNGEN Österreichischer Impfplan: www.reisemed.at Ist dort immer aktuell abzufragen. Bezugsquelle
Mehrüber die schulärztliche Betreuung im Kindergarten Der Staatsrat des Kantons Freiburg
8.0.8 Verordnung vom 8. März 005 über die schulärztliche Betreuung im Kindergarten Der Staatsrat des Kantons Freiburg gestützt auf das Gesundheitsgesetz vom 6. November 999, namentlich den Artikel 30;
MehrEINVERSTÄNDISERKLÄRUNG ZUR SCHUTZIMPFUNG
EINVERSTÄNDISERKLÄRUNG ZUR SCHUTZIMPFUNG Boostrix Injektionssuspension in einer Fertigspritze (Diphtherie-, Tetanus- und Pertussis (azellulär, Komponente) Impfstoff (adsorbiert, verminderter Antigengehalt)
MehrEINVERSTÄNDISERKLÄRUNG ZUR SCHUTZIMPFUNG
EINVERSTÄNDISERKLÄRUNG ZUR SCHUTZIMPFUNG Repevax - Injektionssuspension in einer Fertigspritze Diphtherie-,Tetanus-, Pertussis (azellulär, aus Komponenten)- Poliomyelitis (inaktiviert)- Impfstoff (adsorbiert,
Mehrüber die Impfung gegen das Humane Papillomavirus
8.. Verordnung vom 8. Juli 008 über die Impfung gegen das Humane Papillomavirus Der Staatsrat des Kantons Freiburg gestützt auf die Bundesverordnung vom 9. September 99 über Leistungen in der obligatorischen
MehrMerkblatt für Schulärztinnen und Schulärzte, Lehrpersonen, Schulbehörden, Gemeinden und Oberämter
Service du médecin cantonal SMC Kantonsarztamt KAA Rte de Villars 101, 1752 Villars-sur-Glâne T +41 026 305 79 80, F +41 026 305 79 81 www.fr.ch/kaa Organisation der schulärztlichen Betreuung Merkblatt
MehrEINVERSTÄNDISERKLÄRUNG ZUR SCHUTZIMPFUNG
EINVERSTÄNDISERKLÄRUNG ZUR SCHUTZIMPFUNG Gardasil - Injektionssuspension in einer Fertigspritze Humaner Papillomvirus- Impfstoff [Typen 6, 11, 16, 18] (rekombinant, adsorbiert) BITTE BEANTWORTEN SIE DIE
MehrKundmachung. 1. Kindergartenbesuchsjahr 2017/2018 Anmeldungen (Schu 483-0/2017);
Amtliche Mitteilung Gemeinde Reichraming, Pol. Bez. Steyr-Land, OÖ. An einen Haushalt Zugestellt durch Post.at GEMEINDEAMT REICHRAMING A-4462 Reichraming, Am Ortsplatz 1 Telefon: +43 (0)7255 6600-0 Fax:
MehrEmpfehlungen und Leistungsaufträge
Empfehlungen und Leistungsaufträge für den schulärztlichen und für den schulzahnärztlichen Dienst (Stand Mai 2013) Die Überarbeitung der vorliegenden Broschüre erfolgte gemäss den nachfolgenden Ausführungen
MehrDie Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs wird beantragt.
An den Landesschulrat für Tirol Innrain 1 6020 Innsbruck Antrag auf Feststellung eines sonderpädagogischen Förderbedarfs (Bei der Einschulung) Antragsteller/in: Erziehungsberechtigte Schulleiter/in Zutreffendes
MehrImpfungen ÜBERBLICK, NEUES, AUSBLICK DOZ. DR. URSULA HOLLENSTEIN
Impfungen ÜBERBLICK, NEUES, AUSBLICK DOZ. DR. URSULA HOLLENSTEIN 2 3 4 D T ap IPV 5 Im Kindesalter (im Rahmen der 6-fach Impfung) 3. und 5. Lebensmonat 2. Lebensjahr 7.-9. LJ: 1x 4-fach-Impfstoff (D T
MehrABC der Impfstoffe Ute Arndt Andrea Grüber Sigrid Ley-Köllstadt
ABC der Impfstoffe 2017 Ute Arndt Andrea Grüber Sigrid Ley-Köllstadt Inhaltsverzeichnis Liste der Impfstoffnamen... 8 Impfstoffe nach Krankheiten... 21 Cholera...21 Diphtherie...21 FSME (Frühsommer-Meningoenzephalitis)...21
MehrRichtlinien für die Zulassung, Betrieb und Überwachung von speziellen Gelbfieber-Impfstellen in Einrichtungen der medizinischen Versorgung
Richtlinien für die Zulassung, Betrieb und Überwachung von speziellen Gelbfieber-Impfstellen in Einrichtungen der medizinischen Versorgung beschlossen vom Vorstand der Ärztekammer Sachsen-Anhalt am 28.08.2013
MehrGesetz über öffentliche Schutzimpfungen gegen übertragbare Krankheiten (Impfgesetz)
Gesetz über öffentliche Schutzimpfungen gegen übertragbare Krankheiten (Impfgesetz) Vom. Oktober 957 (Stand. Dezember 0) Vom Volke angenommen am. Oktober 957 ) Art. Grundsatz Der Kanton Graubünden fördert
MehrAufklärung zur Zecken-Impfung
Bitte unbedingt vor der Impfung lesen! Aufklärung zur Zecken-Impfung Der Impfstoff für Kinder bis zum 16. Lebensjahr heißt FSME-IMMUN 0,25 ml. Die Grundimmunisierung besteht aus 3 Teilimpfungen. 1. Teilimpfung
MehrWiedereinführung der freiwilligen Schulimpfungen. Informationen für Schulen
Wiedereinführung der freiwilligen Schulimpfungen Informationen für Schulen Version vom 23. Dezember 2013 Projektübersicht und Ziele > Vom Bundesamt für Gesundheit (BAG) empfohlene Basisimpfungen für Kinder
MehrAmt der Tiroler Landesregierung - Landessanitätsdirektion für Tirol. Impfungen. Informationsblatt für den Kindergarten
Amt der Tiroler Landesregierung - Landessanitätsdirektion für Tirol Impfungen Informationsblatt für den Kindergarten Was sind Impfungen? Aktive Schutzimpfungen sind Vorbeugungsmaßnahmen gegen viele verschiedene
MehrVerstärkter Kampf gegen die Impfmüdigkeit zeigt Erfolg Stöckl: Auch heuer wieder Aktionen im Rahmen der europäischen Impfwoche
Verstärkter Kampf gegen die Impfmüdigkeit zeigt Erfolg Stöckl: Auch heuer wieder Aktionen im Rahmen der europäischen Impfwoche Im Rahmen der 11. europäischen Impfwoche, die im heurigen für den Zeitraum
MehrGEBRAUCHSINFORMATION: INFORMATION FÜR DEN ANWENDER. Meningokokken-Impfstoff A + C Mérieux
GEBRAUCHSINFORMATION: INFORMATION FÜR DEN ANWENDER Meningokokken-Impfstoff A + C Mérieux Lyophilisat (Trockensubstanz) und Lösungsmittel zur Herstellung einer Injektionssuspension Lesen Sie die gesamte
MehrImpfempfehlung für.. (Name des Kindes)
SCHULMEDIZINISCHE KOMMISSION an die Eltern der Schülerinnen und Schüler der 2. Oberstufe Schulmedizinischer Dienst Wichtige Mitteilung betreffend Impfungen Liebe Eltern Als Schulärztin / Schularzt habe
MehrImmunitätsnachweis für PraktikantInnen in Gesundheitsberufen
Immunitätsnachweis für PraktikantInnen in Gesundheitsberufen Studierende/r: Vorname u. Nachname (Blockschrift): Versicherungsnummer u. Geburtsdatum: Bezeichnung des Studien-/Lehrgangs (Blockschrift): Die/der
MehrVerordnung über den Schulärztlichen Dienst
Gesetzessammlung des Kantons St.Gallen. Verordnung über den Schulärztlichen Dienst vom. Mai 005 (Stand. August 005) Die Regierung des Kantons St.Gallen erlässt in Anwendung von Art. 6 des Gesundheitsgesetzes
MehrVORWORT 11 I. ALLGEMEINES 13. Grundlagen der Immunologie 13
Inhaltsverzeichnis VORWORT 11 I. ALLGEMEINES 13 Grundlagen der Immunologie 13 Impfstoffe 15 Lebendimpfstoffe (Attenuierte Impfstoffe) 16 Totimpfstoffe (Inaktivierte Impfstoffe) 17 Passive Immunisierung
MehrHinweis zum Ausfüllen
Hinweis zum Ausfüllen Dieses Formualr lässt sich am Computer ausfüllen. Das ist einfacher für Sie. Für uns sind Ihre Daten dann einfacher zu verarbeiten. Besten Dank für Ihre Unterstützung. Öffnen Sie
MehrDienstvorschrift Impfschutz im Technischen Hilfswerk (DV Impfschutz)
Dienstvorschrift Impfschutz im Technischen Hilfswerk () Herausgeber: Bundesanstalt Technisches Hilfswerk Referat Sicherheit und Gesundheitsschutz Provinzialstraße 93 53127 Bonn Aktenzeichen: Z4/108-05-03
MehrAnlage 1 (Lesetextfassung, enthält den 1., 2. und 3. Nachtrag) mit Wirkung ab dem ( Impfvereinbarung Sachsen Pflichtleistungen )
Anlage 1 (Lesetextfassung, enthält den 1., 2. und 3. Nachtrag) mit Wirkung ab dem 01.07.2014 zu der mir Wirkung ab dem 1. Januar 2013 abgeschlossenen Vereinbarung gemäß 132e SGB V über die Durchführung
MehrVor Infektionen schützen
Vor Infektionen schützen Basiswissen zum Impfen Vorlesung WS 2011/2012 Prof. Theo Dingermann, Frankfurt Eigenschaften wirksamer Impfstoffe Sicherheit Schutz Praktische Gesichtspunkte Impfstoff Dauerhaftigkeit
MehrImpfquoten bei den Schuleingangsuntersuchungen ( 34, Abs. 11 IfSG) Deutschland 2014
Impfquoten bei den Schuleingangsuntersuchungen ( 34, Abs. 11 IfSG) Deutschland 2014 in Deutschland 2004/2009/2014 100 2004 2009 2014 Impfquote in 90 80 70 60 50 40 30 20 10 0 Diphtherie Tetanus Pertussis
MehrImpfquoten bei den Schuleingangsuntersuchungen ( 34, Abs. 11 IfSG) Deutschland 2015
Impfquoten bei den Schuleingangsuntersuchungen ( 34, Abs. 11 IfSG) Deutschland 2015 Impfquote in Impfquote bei den Schuleingangsuntersuchungen in Deutschland 2005/2010/2015 100 2005 2010 2015 90 80 70
MehrVom 8. Dezember Örtliche Zuständigkeit
Verordnung des Sozialministeriums zur Durchführung schulärztlicher Untersuchungen sowie zielgruppenspezifischer Untersuchungen und Maßnahmen in Kindertageseinrichtungen und Schulen (Schuluntersuchungsverordnung)
MehrEINVERSTÄNDISERKLÄRUNG ZUR SCHUTZIMPFUNG. Encepur 0,25 ml für Kinder Inaktivierter Frühsommer-Meningoenzephalitis Virus (FSME)-Adsorbatimpfstoff
EINVERSTÄNDISERKLÄRUNG ZUR SCHUTZIMPFUNG Encepur 0,25 ml für Kinder Inaktivierter Frühsommer-Meningoenzephalitis Virus (FSME)-Adsorbatimpfstoff BITTE BEANTWORTEN SIE DIE NACHSTEHENDEN FRAGEN: ( Zutreffendes
MehrEINVERSTÄNDISERKLÄRUNG ZUR SCHUTZIMPFUNG
EINVERSTÄNDISERKLÄRUNG ZUR SCHUTZIMPFUNG Boostrix Polio Injektionssuspension in einer Fertigspritze (Diphtherie-, Tetanus- und Pertussis azellulär- und Poliomyelitis (inaktiviert) - Impfstoff (adsorbiert,
MehrGZ: BMGF-11001/0294-I/A/5/2017 Wien, am 11. Oktober 2017
13177/AB vom 11.10.2017 zu 13999/J (XXV.GP) 1 von 6 Frau Präsidentin des Nationalrates Doris Bures Parlament 1017 Wien Dr. in Pamela Rendi-Wagner, MSc Bundesministerin GZ: BMGF-11001/0294-I/A/5/2017 Wien,
Mehrmit Wirkung zum 1. Januar 2018
V E R T R A G nach 132e SGB V über die Durchführung von S c h u t z i m p f u n g e n nach 20i Abs. 1 i. V. m. 92 Abs. 1 SGB V (Schutzimpfungs-Vereinbarung) mit Wirkung zum 1. Januar 2018 2 Inhaltsverzeichnis
MehrBericht zum Impflückeninterventionsprogramm 2015
Ausschuss für Arbeit, Soziales und Gesundheit, Anlage zur DS-Nr.: ASG 09/00XX Der Landrat Amt für Gesundheitsdienste Am Rübezahlwald 7 51469 Bergisch Gladbach Bericht zum Impflückeninterventionsprogramm
MehrImpfquoten bei den Schuleingangsuntersuchungen ( 34, Abs. 11 IfSG) Deutschland 2016
Impfquoten bei den Schuleingangsuntersuchungen ( 34, Abs. 11 IfSG) Deutschland 2016 Impfquote in Impfquote bei den Schuleingangsuntersuchungen in Deutschland 2006/2011/2016 100 2006 2011 2016 90 80 70
MehrImpfquoten bei den Schuleingangsuntersuchungen ( 34, Abs. 11 IfSG) Deutschland 2012
Impfquoten bei den Schuleingangsuntersuchungen ( 34, Abs. 11 IfSG) Deutschland 2012 in Deutschland 2002/2007/2012 2002 2007 2012 100 90 80 Impfquote in 70 60 50 40 30 20 10 0 Diphtherie Tetanus Pertussis
MehrEinführung: Warum impfen wir? 11. Teil I: Theoretische Grundlagen des Impfens Die Bedeutung von Schutzimpfungen 12
Inhalt Einführung: Warum impfen wir? 11 Teil I: Theoretische Grundlagen des Impfens 12 1 Die Bedeutung von Schutzimpfungen 12 2 Möglichkeiten der Immunprophylaxe 14 3 Wirkungsmechanismen immunprophylaktischer
Mehr» Jahresbericht 2018
Nr. 1 2019 Illus:Fotolia Masern sind sehr ansteckend. Ohne Impfung erkranken 95 von 100 Menschen, wenn 1 Masernkranker auch nur in ihre Nähe kommt. Masern sind gefährlich. Bei 10 von 100 Masern-Fällen
MehrMind the gap immer mehr Impflücken bei Erwachsenen
Mind the gap immer mehr Impflücken bei Erwachsenen Berlin (17. Mai 2011) Hohe Impfraten sind notwendig, um Infektionskrankheiten zu verhindern und deren Ausbreitung zu vermeiden. Im Gegensatz zu den guten
MehrImpfungen in den Schulen: Ergebnisse der Befragung der Schulärztinnen und Schulärzte 2013/2014
Impfungen in den Schulen: Ergebnisse der Befragung der Schulärztinnen und Schulärzte 2013/2014 P. Lang*, R. Blattmann*, B. Bally &, P. Sinniger*, V. Venzin %, F. Pini %, C. Hatz* *EBPI, & Gesundheitsdirektion,
MehrBericht über das Impflückeninterventionsprogramm 2011
Bericht über das Impflückeninterventionsprogramm 2011 vom 19. September bis 18. November Impfungen zählen zu den erfolgreichsten und kosteneffektivsten Präventions- Maßnahmen. Die Landesgesundheitskonferenz
MehrVerordnung über die Impfung gegen das Humane Papillomavirus
8.5. Verordnung über die Impfung gegen das Humane Papillomavirus vom 08.07.008 (Fassung in Kraft getreten am 0.0.09) Der Staatsrat des Kantons Freiburg gestützt auf die Bundesverordnung vom 9. September
MehrSCHNELLER ALS JEDE EPIDEMIE: IMPFEN IN DER APOTHEKE.
SCHNELLER ALS JEDE EPIDEMIE: IMPFEN IN DER APOTHEKE. Sie In allen Lebensphasen je nach Alter und Situation schützen Impfungen vor möglicherweise gravierenden Krankheiten. Lassen Sie sich von Ihrer Apothekerin
MehrEinführung: Warum Impfen wir? 11. Teil I: Theoretische Grundlagen des Impfens Die Bedeutung von Schutzimpfungen 12
Inhalt Einführung: Warum Impfen wir? 11 Teil I: Theoretische Grundlagen des Impfens 12 1 Die Bedeutung von Schutzimpfungen 12 2 Möglichkeiten der Immunprophylaxe 14 3 Wirkungsmechanismen immunprophylaktischer
MehrFragebogen zur Evaluation der RKI-Empfehlungen zur Stuhlsurveillance und Impfung gegen Polio bei Asylsuchenden und Flüchtlingen aus Syrien
Fragebogen zur Evaluation der RKI-Empfehlungen zur Stuhlsurveillance und Impfung gegen Polio bei Asylsuchenden und Flüchtlingen aus Syrien Bitte zutreffende Antwort(en) ankreuzen und/oder die erbetenen
MehrImpfung von Flüchtlingen
Impfung von Flüchtlingen Dr. Gabriele Ellsäßer, im Landesamt für Arbeitsschutz, 20. Berlin-Brandenburger Impftag, Berlin, 11.06.2016 Inhalt Hintergrund Herkunftsländer Medizinische Versorgung Öffentliche
MehrGesundheitsformular für Schüler und Schülerinnen
Bitte von einem Erziehungsberechtigten ausfüllen lassen! Name (Nachname/Vorname(n)) des Kindes Geburtsdatum Klasse Telefonnummer (zu Hause) Name der Mutter Name des Vaters E-Mail-Adresse Handynummer der
MehrÄrzteMerkblatt. Sigrid Ley-Köllstadt Christel Hülße. Die aktuellen Empfehlungen der STIKO zu Nachholimpfungen
ÄrzteMerkblatt Sigrid Ley-Köllstadt Christel Hülße Die aktuellen Empfehlungen der STIKO zu Nachholimpfungen Stand Juli 2012 ÄrzteMerkblatt Die aktuellen Empfehlungen der STIKO zu Nachholimpfungen Herausgeber:
MehrKEN G A S S E H M0OLIW3
KEN G A S S E H M0OLIW3 BUNDESGYMNASIUM UND BUNDESREALGYMNASIUM MÖDLING A-2340 Mödling, Franz Keim-Gasse 3 Telefon 02236/24 244, FAX 02236/24 244/20 www.bgmoedling-keim.ac.at www.keimgasse.at Sekretariat@keimgasse.at
MehrSCHULÄRZTINNEN UND SCHULÄRZTE
SCHULÄRZTINNEN UND SCHULÄRZTE FÜR SCHÜLERINNEN UND SCHÜLER ELTERN LEHRERINNEN UND LEHRER DIREKTORINNEN UND DIREKTOREN 1999 DER STADTSCHULRAT FÜR WIEN INFORMIERT SCHULÄRZTE STEHEN UNTER SCHWEIGEPFLICHT
MehrBestehen aktuelle Beschwerden? Steht die Kandidatin, der Kandidat z. Zt. in ärztlicher Behandlung und weshalb?
ÄRZTLICHES ZEUGNIS Sehr geehrte Ärztin, sehr geehrter Arzt Die Person, welche Ihnen das Schreiben vorlegt, interessiert sich für eine Ausbildung an der Höheren Fachschule Gesundheit und Soziales (HFGS)
MehrKantonales Impfprogramm gegen Humane Papillomaviren (HPV)
Departement Gesundheit und Soziales Kantonsärztlicher Dienst Bachstrasse 15, 5001 Aarau Telefon 062 835 29 60 Fax 062 835 29 65 Kantonales Impfprogramm gegen Humane Papillomaviren (HPV) Rahmenbedingungen
MehrTabelle 7: Empfohlene Nachholimpfungen bei Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen mit fehlender Erst- bzw. Grundimmunisierung
330 Robert Koch-Institut Epidemiologisches Bulletin Nr. 34 29. August 2016 Tabelle 7: Empfohlene Nachholimpfungen bei Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen mit fehlender Erst- bzw. Grundimmunisierung Ungeimpfte
MehrDer Impfkurs. Eine Anleitung zum richtigen Impfen. Bearbeitet von Prof. Dr. Wolfgang Jilg
Der Impfkurs Eine Anleitung zum richtigen Impfen Bearbeitet von Prof. Dr. Wolfgang Jilg 3. Auflage 2015 2015. Taschenbuch. 232 S. Paperback ISBN 978 3 609 51075 0 Format (B x L): 14,8 x 21 cm Gewicht:
MehrImpfen ab neue Abrechnungsnummern
Vertragspolitik und Strategie Telefon: 01805 / 909290-10* Fax: 01805 / 909290-11* info@kvb.de vus-pessama *0,14 pro Minute für Anrufe aus dem deutschen Festnetz, abweichende Tarife aus Mobilfunknetzen
MehrHPV-Impfprogramm der Gesundheitsdirektion des Kantons Zug. (Kantonales Impfprogramm gegen humane Papillomaviren vom 10. Juli 2008)
Gesundheitsdirektion HPV-Impfprogramm der Gesundheitsdirektion des Kantons Zug (Kantonales Impfprogramm gegen humane Papillomaviren vom 10. Juli 2008) Gartenstrasse 3, 6300 Zug T 041 728 35 05, F 041 728
MehrBericht über das Impflückeninterventionsprogramm 2012
Bericht über das Impflückeninterventionsprogramm 2012 vom 18. September bis 02. Oktober Impfungen gehören zu den wichtigsten und wirksamsten präventiven Maßnahmen, die in der Medizin zur Verfügung stehen.
MehrEINVERSTÄNDISERKLÄRUNG ZUR SCHUTZIMPFUNG
EINVERSTÄNDISERKLÄRUNG ZUR SCHUTZIMPFUNG ENGERIX-B 10 Mikrogramm / 0,5 ml Injektionssuspension in einer Fertigspritze Rekombinanter Hepatitis-B-Impfstoff, adsorbiert BITTE BEANTWORTEN SIE DIE NACHSTEHENDEN
Mehr--------------------------------------------- ----------------------------------------------
MAGISTRAT DER STADT WIEN Magistratsabteilung 15 Gesundheitsdienst der Stadt Wien EINVERSTÄNDNISERKLÄRUNG zur SCHUTZIMPFUNG GEGEN KINDERLÄHMUNG mit Polio-Salk Mérieux BITTE BEANTWORTEN SIE DIE NACHSTEHENDEN
MehrGZ: BMG-11001/0083-I/A/5/2016 Wien, am 28. April 2016
8152/AB vom 29.04.2016 zu 8463/J (XXV.GP) 1 von 4 Frau Präsidentin des Nationalrates Doris Bures Parlament 1017 Wien Dr. in Sabine Oberhauser, MAS Bundesministerin GZ: BMG-11001/0083-I/A/5/2016 Wien, am
MehrDer Bürgermeister und die Gemeindebediensten wünschen allen Haibacherinnen und Haibachern frohe Ostern!
Folge 5 - April 2007 Postgebühr bar bezahlt Amtliche Mitteilung Inhalt: Seite Foliensammlung 2 Elternkindzentrum 3 Gesunde Gemeinde St.Agatha 4 Angelsport Plöckinger 4 Holzrückewagen 4 Verbot des Feuerentzündens
MehrSchulärztliche Tätigkeit Empfehlungen des VLG an die Gemeinden zur Umsetzung von 51 des Gesundheitsgesetzes
Schulärztliche Tätigkeit Empfehlungen des VLG an die Gemeinden zur Umsetzung von 51 des Gesundheitsgesetzes I. Gesetzliche Grundlage 51 des Gesundheitsgesetzes lautet: Schulärztlicher Dienst 1 Die Gemeinden
Mehr