Informationslegende für Impfungen im Schulalter
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- Rolf Pfaff
- vor 9 Jahren
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1 Medizinalrat Dr. Michael HEINRICH Landesschularzt A-7000 Eisenstadt, Kernausteig 3, 02682/710 DW 123 (308) Eisenstadt, März 2014 Informationslegende für Impfungen im Schulalter Das Duale-Impfkonzept im Schulalter soll das Niveau der hohen Durchimpfungsrate (der SJ 2007 bis 2010) der Schulimpfungen - im Burgenland - im Schuljahr 2013/2014 wieder erreichen. In Absprache des Schularztes mit der Direktion sollten sämtliche empfohlene Impfungen des österreichischen Impfplanes 2014 im Schulalter (kostenfreie, kostenpflichtige) in der Schule (durch den Schularzt: analog den vorherigen Schuljahren) oder in der Ordination des Vertrauensarztes (zuständige Kreis- oder Gemeindearzt Schularzt, Hausarzt, Kinderarzt) durchgeführt werden. K o s t e n f r e i e I m p f u n g e n (mit BAKS-Stempel) IMPFSTOFFE: MMRVax - Masern- Mumps Röteln Impfstoff Engerix B - Hepatitis B Impfstoff Repevax - DiTePerPolio-Impfstoff - zurzeit NICHT lieferbar; alternativ - Boostrix- Polio Achtung!!! Charge Ablaufdatum bis April 2014, Nimenrix - Meningokokken-Gruppen-A,C,W135 u. Y-Impfstoff (nur für 12-jährige in der 6.Schulstufe), Gardasil - HPV-Impfstoff (9. bis 12.Geburtstag) ab Feber 2014 Gardasil - (HPV-Impfstoff in der 4., Schulstufe) ab Sept K o s t e n p f l i c h t i g e I m p f u n g e n (Privatrezept mit Stempel Impfstoff kostenpflichtig ) IMPFSTOFF: Gardasil - HPV-Impfstoff (12. bis 15. Geburtstag) ab Feber 2014 kostenpflichtig: 50,- (Impfstoff: 40,- plus Impfhonorar: 10,- ) beim Vertrauensarzt (3 Dosen-Impfschema) 1
2 Auszug aus dem Impfplan Österreich Evidenz-basierte Empfehlungen des Nationalen Impfgremiums 1. Zu Beginn des Schuljahres - aber auch im laufenden Schuljahr - informiert der Schularzt über den Elternbrief (oder im Rahmen eines Elternabends oder Lehrerkonferenz) - den Lehrkörper und Eltern über die schulärztliche Tätigkeit sowie über alle aktuellen Impfungen im Schulalter (kostenfreie und kostenpflichtige Impfungen im Schulalter). 2. Im Wege der Direktionen erhalten alle SchülerInnen der jeweiligen Schulstufen aktuelle Impfinformationen (Elternbriefe). Diese werden den Schulen (über den Schulärztlichen Dienst des Landesschulrates für Burgenland) als Elternbrief (Elternbrief, Impfstoffinformation) zugesandt. Zeittafel für Kleinkinder und Schulkinder kostenfreie Schul-Impfungen im SJ 2013/2014 (siehe Pfeile) Med.Rat Dr. M. HEINRICH, Landesschularzt HBLA Vorschuluntersuchung Bundesschularzt 1. motorische Fähigkeiten 2. kognitive Fähigkeiten 1 AHS 2. AHS AHS 3. soziale Entwicklung und Selbstständigkeit 1a 2a 3a 4a Volksschule Hauptschule Berufsschule 1.Jahr 2. J 3.J 4.J Kindergarten Pflichtschul - 1.HS 2.HS 3.HS 4.HS Poly Schularzt 5. J 6. J 1.Kl 2.Kl 3.Kl 4.Kl VS Gemeinde - (Kreis) arzt kein Schularzt MKP Sch.St. LW LM LM LM LM LM LM Alter in Jahren
3 von a) kostenfreien Impfungen im Schulalter in der Schule durch den Schularzt In Absprache mit der Direktion werden alle Impfpässe der jeweiligen Schulstufe der zu impfenden Schüler durch den Schularzt kontrolliert und somit die Notwendigkeit zur Impfung festgestellt. Jeder zu impfende Schüler erhält (über den Klassenlehrer) anhand der Klassenliste eine Impf-Einverständniserklärung und eine entsprechende Impfstoffinformation (Info über Wirkung und eventuellen Nebenwirkungen des Impfstoffes) Das Bundesministerium für Gesundheit stellt standardisierte Einverständniserklärungen und Impfstoffinformationen unter folgendem Link zur Verfügung: Nach Überprüfung der Impf-Einverständniserklärung durch den Schularzt wird die Lieferapotheke über die Anzahl der Impfstoffe informiert. Der Impftermin wird in Absprache mit der Direktion festgelegt. Am Tag der Schulimpfung stellt der Schularzt die Impftauglichkeit fest und verabreicht die vorgesehene Impfung. Die Klassenliste wird durch die vorgegebene Zahl der geimpften Schüler zur Klassenimpfliste. Diese KLASSENIMPFLISTE wird vom zuständigen Schularzt 1. an die Lieferapotheke, 2. zur anonymisierten Datenerfassung an die Burgenländische Gebietskrankenkasse zuhanden Frau Irene Ederer übermittelt 3. eine Kopie verbleibt in der Schule. 4. Im Anschluss leitet die BGKK die vorgenommenen Impfdaten zur Honorarabrechnung an die Landessanitätsdirektion. (Die Landessanitätsdirektion ist verpflichtet die gemeldeten Impfungen dem BMG jährlich vorzulegen.) 3
4 Die Klassenimpfliste sieht wie folgt aus: Klassenimpfliste.. (Name der Schule mit Schulkennzahl) Klasse... Schuljahr../. Art der Impfung Teilimpfung/Auffrischung... Datum der Impfung:.., Chargen-Nr:.. Impfarzt:. Name und Adresse des Schularztes (es folgt die Auflistung der geimpften Schüler,..) Familienname; Vorname; Geburtsdatum; Geschlecht; Vers.Nr.10-stellig; Adresse, 2 freie Spalten ================================================================== b) von kostenfreien Impfungen im Schulalter in der Ordination des Vertrauensarztes (Kreis- oder Gemeindearzt, Schularzt, Hausarzt, Kinderarzt) Im Wege der Direktionen erhalten alle Schüler der jeweiligen Schulstufen aktuelle Impfinformationen (=Elternbrief) Die Eltern konsultieren mit dem Schulkind ihren Vertrauensarzt (Schularzt, Hausarzt, Kinderarzt). Dieser kontrolliert den Impfpass, führt die notwendige Impfaufklärung durch (mündlich/schriftlich). Mit dem Impfstoff-Rezept vom Vertrauensarzt - gekennzeichnet mit dem BAKS- Impfprogramm Stempel - erhalten die Eltern den Impfstoff kostenfrei in der Apotheke (oder beim Impfarzt). Bei Impftauglichkeit wird die vorgesehene Impfung durch den Vertrauensarzt in der Ordination verabreicht. Für die Eltern entstehen keine Kosten. Das Impfhonorar übernimmt das Land Burgenland! 4
5 kostenfreie SCHULIMPFUNGEN im Schuljahr 2013/2014 (Impftermine der jeweiligen Schulstufen vorzugsweise im April, Mai, Juni durchführen) Rezept-mit BAKS-Stempel 1. oder 2. Schulstufe (1. oder 2. Klasse Volksschule): Impfpasskontrolle ev. MMR nachholen, siehe Link: 2.oder 3. Schulstufe (2.od.3. Klasse Volksschule) Repevax nicht lieferbar, alternativ - Boostrix-Polio - Chargenablaufdatum April 2014!!! (Diphtherie-Tetanus Keuchhusten-Kinderlähmung) dann alle 10 Jahre Boosterung. 4. Schulstufe (4. Klasse Volksschule): EngerixB (Hepatitis B Auffrischung) Anmerkung: sofern der Impfling im Säuglingsalter 4 Dosen der 6 fach Impfung erhalten hat und eine Hep.B Auffrischungsimpfung zwischen dem 7. und 13. Lebensjahr erhält, besteht z. Z. keine Notwendigkeit für eine weitere Hep. B Auffrischungsimpfung. 4. Schulstufe (4. Klasse Volksschule) ab Sept.2014 Gardasil beide Geschlechter. (2 Dosen-Impfschema:1+1, im Abstand von 6 Monaten-Herbst/Sommersemester), siehe Link: 5.Schulstufe (1.NMS/1.AHS) : Gardasil beide Geschlechter, (2 Dosen- Impfschema:1+1,(im Abstand von 6 Monate: Herbst-/Sommersemester) 6.Schulstufe (2.NMS/2.AHS) : Gardasil beide Geschlechter (2 Dosen- Impfschema: 1+1, (im Abstand von 6 Monate: Herbst-/Sommersemester), Nimenrix Meningokokken Impfaktion nur (12 jährige) in der 6. Schulstufe! 7.Schulstufe (3.NMS/3.AHS) EngerixB - Hepatitis B Grundimmunisierung Anmerkung: Hepatitis B-ungeimpfte erhalten 3 Dosen kostenfrei zur Grundimmunisierung. Eine Auffrischungsdosis in späteren Jahren ist empfohlen. 8. Schulstufe (4.NMS / 4.AHS) Repevax zurzeit nicht lieferbar; alternativ: Boostrix-Polio : Chargenablaufdatum April 2014!!! (Diphtherie-Tetanus Keuchhusten-Kinderlähmung) dann alle 10 Jahre Boosterung. Alle versäumten kostenlosen Impfungen können im Schulalter nachgeholt werden. 5
6 Beilagen: Eltern-Schüler-Impfinformationen (2.,3., 4., 6., 7., 8., Schulstufe) Ergeht an: 1. WHR Dr. Claudia Krischka, zur weiteren Verwendung 2. ÄK f. Bgld, zur weiteren Verwendung 3. Bgld.GKK, zur weiteren Verwendung 4. Bgld.Apothekerkammer, zur weiteren Verwendung 5. Direktionen der Pflicht- und Bundesschulen zur weiteren Verwendung 6. LSR f. Bgld, zur weiteren Verwendung 6
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