Schulimpfungen im Burgenland am Beispiel der HPV-Impfung

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1 Schulimpfungen im Burgenland am Beispiel der HPV-Impfung 121.Amtsärztefortbildungstagung 6.und 7.Mai 2014 Kulturzentrum Eisenstadt MR Dr. Michael HEINRICH,

2 DUALES IMPFKONZEPT im Schulalter (SJ 2013/2014) Ladessanitätsdirektion Ärztekammer Apothekerkammer Schulärztlicher Dienst d.lsr f.bgld MR Dr. Michael HEINRICH,

3 DUALES IMPFKONZEPT im Schulalter (SJ 2013/2014) Das Duale-Impfkonzept im Schulalter soll das Niveau der hohen Durchimpfungsrate (der SJ 2007 bis 2010) der Schulimpfungen - im Burgenland - im Schuljahr 2013/2014 wieder erreichen. In Absprache des Schularztes mit der Direktion sollten sämtliche empfohlene Impfungen des österreichischen Impfplanes 2014 im Schulalter (kostenfreie, kostenpflichtige) in der Schule (durch den Schularzt: analog den vorherigen Schuljahren) oder in der Ordination des Vertrauensarztes (zuständige Kreis- oder Gemeindearzt Schularzt, Hausarzt, Kinderarzt) durchgeführt werden MR Dr. Michael HEINRICH, 3

4 HBLA Vorschuluntersuchung Bundesschularzt 1. motorische Fähigkeiten 2. kognitive Fähigkeiten 1 AHS 2. AHS AHS 3. soziale Entwicklung und Selbstständigkeit 1a 2a 3a 4a Volksschule Hauptschule Berufsschule 1.Jahr 2. J 3.J 4.J Kindergarten Pflichtschul - 1.HS 2.HS 3.HS 4.HS Poly Schularzt 5. J 6. J 1.Kl 2.Kl 3.Kl 4.Kl VS Gemeinde - (Kreis) arzt kein Schularzt MKP Sch.St. LW LM LM LM LM LM LM Alter in Jahren Dr. Michael HEINRICH 4

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6 Liebe Eltern! In der 4.Schulstufe (=4.Volksschulklasse) ist die kostenlose Hepatitis B Auffrischungsimpfung mit EngerixB notwendig. Hepatitis ist eine Leberentzündung. Hepatitis B ist sehr häufig und sie ist 100x ansteckender als das AIDS-Virus! Die Ansteckung erfolgt durch ein Virus, das durch Körperflüssigkeiten (Speichel, Urin, Stuhl, Sperma, Vaginalschleim, Blut oder Blutplasma) übertragen wird. Zur Ansteckung sind aber kleine Haut- und Schleimhautverletzungen notwendig. Besonders gefährdet sind Jugendliche und Erwachsene mit häufigem Partnerwechsel sowie Reisende in Länder, wo viele Menschen mit dem Hepatitis B- Virus infiziert sind. Die ersten Anzeichen einer akuten Infektion mit Hepatitis B sind Appetitlosigkeit, Übelkeit, Muskel- und Gelenkschmerzen und leichtes Fieber. In der 2. Krankheitsphase färben sich Haut, Schleimhäute gelb (Gelbsucht). Die Erkrankung dauert meist 4 bis 6 Wochen an und ist dann vorbei. Bei einem geringen Prozentsatz geht die akute Hepatitis B jedoch in eine chronische Erkrankung über. Diese kann über viele Jahre zu einer fortschreitenden Leberschädigung bis hin zu Leberkrebs führen. Mit der Impfung gegen Hepatitis B (bzw. kombiniert mit Hepatitis A) kannst du dich schützen. Wichtig ist auch, dass Utensilien wie Zahnbürste nicht verborgt werden. Ihr Schularzt oder Ihr Vertrauensarzt (Schularzt, Hausarzt, Kinderarzt) wird Sie sicherlich ausführlich über das weitere Impfmanagement hinsichtlich Impfpasskontrolle, Impfaufklärung, Impfeinverständnis aber auch Impfnebenwirkungen, informieren. In der Ordination Ihres Vertrauensarztes - oder in Absprache mit der Direktion und dem Schularzt in der Schule - werden alle kostenfreien Impfungen im Schulalter durchgeführt. Impfen schützt Impfen nützt!! Mag. Dr. Gerhard RESCH Amtsführender Präsident Reg.R. Mag. Sandra STEINER HR Erwin DEUTSCH, MSc Medizinalrat Landesschulratsdirektorin Landesschulinspektor Dr. Michael HEINRICH

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9 Dr. Michael HEINRICH 9

10 MR Dr. Michael HEINRICH 10

11 KLASSENIMPFLISTE (1)....;.. ; (2)....; Dr. Michael HEINRICH 11

12 MR Dr. Michael HEINRICH 12

13 Liebe Eltern! Nur in der 6.Schulstufe (=2.NMS zw. 2. AHS im 12.Lj.) ist die Impfung gegen die Meningokokken-Erkrankung der Gruppen A, C, W135 und Y mit dem Konjugat-Impfstoff Nimenrix kostenlos. Für SchülerInnen über 12 Jahre ist diese Impfung jedoch kostenpflichtig (während der Schul-Impfaktion sehr preisgünstig), aber sehr zu empfehlen. Die Meningokokken-Erkrankung wird durch Bakterien verursacht. Sie verläuft gefährlich rasch und kann auch bei bis dato Gesunden innerhalb von 24 Stunden zum Tod führen. Es gibt verschiedene Arten von Meningokokken, die für eine Erkrankung von Bedeutung sind, hauptsächlich sind das die Serogruppen A, B, C, W135 und Y. In Österreich sind letztes Jahr ca. 100 Erkrankungsfälle aufgetreten, fast 2/3 der Erkranktenwaren unter 25 Jahre. Besonders häufig sind demnach Jugendliche betroffen! Die Ansteckung erfolgt von einem Menschen auf den anderen durch Tröpfcheninfektion über den Speichel. Übertragungswege sind: Küssen, Husten, Niesen. Rauchen und Alkohol erhöhen das Ansteckungsrisiko weil das Immunsystem geschwächt wird. Die Bakterien gelangen über Nase und Rachen in den gesamten Körper. Die Übertragung und Verbreitung erfolgt besonders leicht an überfüllten Plätzen (Massenveranstaltungen) wie: Diskotheken, Gaststätten, Großveranstaltungen, Messen, Konzerten, Sportveranstaltungen,.. Innerhalb von 10 Tagen nach der Ansteckung kommt es zu Fieber, Erbrechen, Lichtempfindlichkeit und Nackensteifigkeit sowie ev. zu roten Flecken auf der Haut, die sich schnell über den ganzen Körper verbreiten. Die Folgen sind schwerwiegend und können zu Hirnschäden, Taubheit oder zu Amputationen von Gliedmaßen führen. Für jeden 10. Erkrankten endet eine Meningokokken-Infektion tödlich. Im Rahmen von Sprachferien, Schullandwochen, Studienaufenthalten in einem Land mit erhöhter Meningokokken-Häufigkeit ist die Impfung besonders sinnvoll (das sind derzeit besonders: Großbritannien, Spanien, Portugal, Irland, Niederlande, Belgien, Teile von Kanada und Frankreich. Hochrisikogebiete sind Afrika und Saudi-Arabien). Eine einzige Impfdosis bietet lebenslangen Schutz vor Meningokokken. Ihr Schularzt oder Ihr Vertrauensarzt (Schularzt, Hausarzt, Kinderarzt) wird Sie sicherlich ausführlich über das weitere Impfmanagement hinsichtlich Impfpasskontrolle, Impfaufklärung, Impfeinverständnis aber auch Impfnebenwirkungen informieren. In der Ordination Ihres Vertrauensarztes - oder in Absprache mit der Direktion und dem Schularzt in der Schule - werden alle kostenfreien und kostenpflichtigen Impfungen im Schulalter durchgeführt. Impfen schützt --- Impfen nützt!!! Mag. Dr. Gerhard RESCH Amtsführender Präsident Reg.R. Mag. Sandra STEINER HR Erwin DEUTSCH, MSc Mag. Jürgen NEUWIRTH Medizinalrat Landesschulratsdirektorin Landesschulinspektor Landesschulinspektor Dr. Michael HEINRICH

14 Rp/kostenfreier Impfstoff - Rp/kostenpflichtiger Impfstoff Dr. Michael Heinrich, 14

15 EMPFEHLUNG kostenfreie SCHULIMPFUNGEN im SJ 2013/2014 (auch als Vorlage für den Schularzt: Elternabend, ) Dr. Michael Heinrich, 15

16 Dr. Michael HEINRICH, 16

17 Dr. Michael HEINRICH, 17

18 Repevax Engerix HPV Boostrix MR Dr. Michael HEINRICH 18

19 Danke für Ihre Aufmerksamkeit Dr. Michael HEINRICH 19

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21 Auszug aus dem Impfplan Österreich Evidenz-basierte Empfehlungen des Nationalen Impfgremiums Medizinalrat Dr. Michael HEINRICH A-7000 Eisenstadt, Kernausteig 3, 02682/710 DW 123 (308) michael.heinrich@lsr-bgld.gv.at Eisenstadt, März 2014 Informationslegende für Impfungen im Schulalter Das Duale-Impfkonzept im Schulalter soll das Niveau der hohen Durchimpfungsrate (der SJ 2007 bis 2010) der Schulimpfungen - im Burgenland - im Schuljahr 2013/2014 wieder erreichen. In Absprache des Schularztes mit der Direktion sollten sämtliche empfohlene Impfungen des österreichischen Impfplanes 2014 im Schulalter (kostenfreie, kostenpflichtige) in der Schule (durch den Schularzt: analog den vorherigen Schuljahren) oder in der Ordination des Vertrauensarztes (zuständige Kreis- oder Gemeindearzt Schularzt, Hausarzt, Kinderarzt) durchgeführt werden. K o s t e n f r e i e I m p f u n g e n (mit BAKS-Stempel) IMPFSTOFFE: MMRVax - Masern- Mumps Röteln Impfstoff Engerix B - Hepatitis B Impfstoff Repevax - DiTePerPolio-Impfstoff - zurzeit NICHT lieferbar; alternativ - Boostrix- Polio Achtung!!! Charge Ablaufdatum bis April 2014, Nimenrix - Meningokokken-Gruppen-A,C,W135 u. Y-Impfstoff (nur für 12-jährige in der 6.Schulstufe), Gardasil - HPV-Impfstoff (9. bis 12.Geburtstag) ab Feber 2014 Gardasil - (HPV-Impfstoff in der 4., Schulstufe) ab Sept K o s t e n p f l i c h t i g e I m p f u n g e n (Privatrezept mit Stempel Impfstoff kostenpflichtig ) IMPFSTOFF: Gardasil - HPV-Impfstoff (12. bis 15. Geburtstag) ab Feber 2014 kostenpflichtig: 50,- (Impfstoff: 40,- plus Impfhonorar: 10,- ) beim Vertrauensarzt (3 Dosen-Impfschema) 1. Zu Beginn des Schuljahres - aber auch im laufenden Schuljahr - informiert der Schularzt über den Elternbrief (oder im Rahmen eines Elternabends oder Lehrerkonferenz) - den Lehrkörper und Eltern über die schulärztliche Tätigkeit sowie über alle aktuellen Impfungen im Schulalter (kostenfreie und kostenpflichtige Impfungen im Schulalter). 2. Im Wege der Direktionen erhalten alle SchülerInnen der jeweiligen Schulstufen aktuelle Impfinformationen (Elternbriefe). Diese werden den Schulen (über den Schulärztlichen Dienst des Landesschulrates für Burgenland) als Elternbrief (Elternbrief, Impfstoffinformation) zugesandt. Zeittafel für Kleinkinder und Schulkinder kostenfreie Schul-Impfungen im SJ 2013/2014 (siehe Pfeile) 1.Jahr Med.Rat Dr. M. HEINRICH, 1a 2a 3a 4a 2. J 3.J 4.J HBLA Vorschuluntersuchung Bundesschularzt 1. motorische Fähigkeiten 2. kognitive Fähigkeiten 1 AHS 2. AHS AHS 3. soziale Entwicklung und Selbstständigkeit Kindergarten 5. J 6. J Volksschule Pflichtschul - 1.Kl 2.Kl 3.Kl 4.Kl VS Hauptschule 1.HS 2.HS 3.HS 4.HS Poly Schularzt Gemeinde - (Kreis) arzt Berufsschule kein Schularzt MKP Sch.St. LW LM LM LM LM LM LM Alter in Jahren

22 Die Klassenimpfliste sieht wie folgt aus: von a) kostenfreien Impfungen im Schulalter in der Schule durch den Schularzt In Absprache mit der Direktion werden alle Impfpässe der jeweiligen Schulstufe der zu impfenden Schüler durch den Schularzt kontrolliert und somit die Notwendigkeit zur Impfung festgestellt. Jeder zu impfende Schüler erhält (über den Klassenlehrer) anhand der Klassenliste eine Impf-Einverständniserklärung und eine entsprechende Impfstoffinformation (Info über Wirkung und eventuellen Nebenwirkungen des Impfstoffes) Das Bundesministerium für Gesundheit stellt standardisierte Einverständniserklärungen und Impfstoffinformationen unter folgendem Link zur Verfügung: Nach Überprüfung der Impf-Einverständniserklärung durch den Schularzt wird die Lieferapotheke über die Anzahl der Impfstoffe informiert. Der Impftermin wird in Absprache mit der Direktion festgelegt. Am Tag der Schulimpfung stellt der Schularzt die Impftauglichkeit fest und verabreicht die vorgesehene Impfung. Die Klassenliste wird durch die vorgegebene Zahl der geimpften Schüler zur Klassenimpfliste. Diese KLASSENIMPFLISTE wird vom zuständigen Schularzt 1. an die Lieferapotheke, 2. zur anonymisierten Datenerfassung an die Burgenländische Gebietskrankenkasse zuhanden Frau Irene Ederer übermittelt 3. eine Kopie verbleibt in der Schule. 4. Im Anschluss leitet die BGKK die vorgenommenen Impfdaten zur Honorarabrechnung an die Landessanitätsdirektion. (Die Landessanitätsdirektion ist verpflichtet die gemeldeten Impfungen dem BMG jährlich vorzulegen.) Klassenimpfliste.. (Name der Schule mit Schulkennzahl) Klasse... Schuljahr../. Art der Impfung Teilimpfung/Auffrischung... Datum der Impfung:.., Chargen-Nr:.. Impfarzt:. Name und Adresse des Schularztes (es folgt die Auflistung der geimpften Schüler,..) Familienname; Vorname; Geburtsdatum; Geschlecht; Vers.Nr.10-stellig; Adresse, 2 freie Spalten ================================================================== b) von kostenfreien Impfungen im Schulalter in der Ordination des Vertrauensarztes (Kreis- oder Gemeindearzt, Schularzt, Hausarzt, Kinderarzt) Im Wege der Direktionen erhalten alle Schüler der jeweiligen Schulstufen aktuelle Impfinformationen (=Elternbrief) Die Eltern konsultieren mit dem Schulkind ihren Vertrauensarzt (Schularzt, Hausarzt, Kinderarzt). Dieser kontrolliert den Impfpass, führt die notwendige Impfaufklärung durch (mündlich/schriftlich). Mit dem Impfstoff-Rezept vom Vertrauensarzt - gekennzeichnet mit dem BAKS- Impfprogramm Stempel - erhalten die Eltern den Impfstoff kostenfrei in der Apotheke (oder beim Impfarzt). Bei Impftauglichkeit wird die vorgesehene Impfung durch den Vertrauensarzt in der Ordination verabreicht. Für die Eltern entstehen keine Kosten. Das Impfhonorar übernimmt das Land Burgenland!

23 kostenfreie SCHULIMPFUNGEN im Schuljahr 2013/2014 (Impftermine der jeweiligen Schulstufen vorzugsweise im April, Mai, Juni durchführen) Rezept-mit BAKS-Stempel 1. oder 2. Schulstufe (1. oder 2. Klasse Volksschule): Impfpasskontrolle ev. MMR nachholen, siehe Link: 2.oder 3. Schulstufe (2.od.3. Klasse Volksschule) Repevax nicht lieferbar, alternativ - Boostrix-Polio - Chargenablaufdatum April 2014!!! (Diphtherie-Tetanus Keuchhusten-Kinderlähmung) dann alle 10 Jahre Boosterung. 4. Schulstufe (4. Klasse Volksschule): EngerixB (Hepatitis B Auffrischung) Anmerkung: sofern der Impfling im Säuglingsalter 4 Dosen der 6 fach Impfung erhalten hat und eine Hep.B Auffrischungsimpfung zwischen dem 7. und 13. Lebensjahr erhält, besteht z. Z. keine Notwendigkeit für eine weitere Hep. B Auffrischungsimpfung. 4. Schulstufe (4. Klasse Volksschule) ab Sept.2014 Gardasil beide Geschlechter. (2 Dosen-Impfschema:1+1, im Abstand von 6 Monaten-Herbst/Sommersemester), siehe Link: 5.Schulstufe (1.NMS/1.AHS) : Gardasil beide Geschlechter, (2 Dosen- Impfschema:1+1,(im Abstand von 6 Monate: Herbst-/Sommersemester) 6.Schulstufe (2.NMS/2.AHS) : Gardasil beide Geschlechter (2 Dosen- Impfschema: 1+1, (im Abstand von 6 Monate: Herbst-/Sommersemester), Nimenrix Meningokokken Impfaktion nur (12 jährige) in der 6. Schulstufe! 7.Schulstufe (3.NMS/3.AHS) EngerixB - Hepatitis B Grundimmunisierung Anmerkung: Hepatitis B-ungeimpfte erhalten 3 Dosen kostenfrei zur Grundimmunisierung. Eine Auffrischungsdosis in späteren Jahren ist empfohlen. 8. Schulstufe (4.NMS / 4.AHS) Repevax zurzeit nicht lieferbar; alternativ: Boostrix-Polio : Chargenablaufdatum April 2014!!! (Diphtherie-Tetanus Keuchhusten-Kinderlähmung) dann alle 10 Jahre Boosterung. Alle versäumten kostenlosen Impfungen können im Schulalter nachgeholt werden.

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