Überraschendes Referendum untergräbt Hoffnungen auf Einigung

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1 Griechenland anlassbezogen 29. Juni 2015 Marktausblick Überraschendes Referendum untergräbt Hoffnungen auf Einigung Regierung hat mit überraschender Ausrufung des Referendums und deutlicher Positionierung Verhandlungen mit Geldgebern einseitig aufgekündigt Laufendes Hilfsprogramm läuft planmäßig morgen aus, Ausgang des Referendums ungewiss Selbst positiver Ausgang des Referendums würde mehr Probleme schaffen als lösen Auswirkungen eines Grexits für Griechenland ungleich gravierender als für die restliche Eurozone Status quo Im Verlauf des vergangenen Freitags standen die Zeichen gut, auf dem Eurogruppen-Treffen am Samstag eine Einigung zwischen Griechenland und den Gläubigern präsentieren zu können. So liefen die Gespräche auf technischer Ebene konstruktiv, überdies wäre man Griechenland mit der Verlängerung des laufenden Hilfsprogramms bis November und der bis dann in vier Tranchen vorgesehenen Auszahlung von insgesamt EUR 15,5 Mrd. (EUR 1,8 Mrd. noch ausstehende EFSF-Tranche; EUR 6,9 Mrd. umgewidmete, ursprünglich für die Bankenrekapitalisierung vorgesehene Mittel; EUR 3,5 Mrd. vom IWF; EUR 3,3 Mrd. Notenbank-Gewinne) anstatt der ursprünglich vorgesehenen EUR 7,2 Mrd. weit entgegenkommen. Denn der berechnete Finanzierungsbedarf bis November von EUR 15,3 Mrd. wäre damit gedeckt gewesen und man hätte genug Zeit gehabt, an einem Folgeprogramm zu arbeiten. Als weiteres Zugeständnis wurde ein Schuldenschnitt und ein rund EUR 15 Mrd. Investitionsprogramm von den Gläubigerländern offeriert. Die unerwartete Ankündigung der griechischen Regierung, am 5. Juli ein Referendum über die für die Auszahlung weiterer Hilfsgelder notwendigen Reform- Finanzanalysten, RBI Wien Patrick Krizan Johannes Mattner Matthias Reith Bank run in Zeitlupe - die Griechen stimmen bereits am Bankomat ab in EUR Mrd Reaktivierung ELA mit 2- wöchentlicher Review 4.2. EZB hebt "waiver" für griech. Staatsanleihen auf 10 ELA - Grenze Quelle: Bank of Greece, Reuters, Bloomberg, RBI/Raiffeisen RESEARCH EZB friert ELA-Grenze ein Umstellung auf tägliche Reviews Bitte beachten Sie die Risikohinweise und Aufklärungen am Ende des Dokuments 1

2 maßnahmen abzuhalten, hat die Gläubiger folglich vor den Kopf gestoßen. Das Referendum wurde in der Nacht von Samstag auf Sonntag im griechischen Parlament mit einer klaren Mehrheit (178 zu 120 Stimmen) bestehend aus Stimmen der Regierungskoalition und der rechtsextremen Goldenen Morgenröte gebilligt. Die Euro-Finanzminister zeigten wenig Verständnis für das Vorgehen Athens, das auf eine einseitige Aufkündigung der Verhandlungen durch Griechenland hinausläuft. Dabei bezieht die Regierung klar Stellung und emp ehlt den Bürgern die Ablehnung der Reformmaßnahmen. Vor diesem Hintergrund ist es wenig verwunderlich, dass die Eurogruppe dem Wunsch Athens, das laufende Hilfsprogramm bis zum Referendum zu verlängern, nicht entsprochen hat. Vielmehr wurde (unter Ausschluss des griechischen Finanzministers) das planmäßige Auslaufen des Programms am 30. Juni festgestellt. Zwar wurde eine Wiederaufnahme der Verhandlungen nicht kategorisch ausgeschlossen. Gleichzeitig wurde jedoch auch die Widerstandsfähigkeit der Eurozone unterstrichen (gestiegene Widerstandsfähigkeit ehemaliger Programmländer, institutioneller Fortschritt), sollte es tatsächlich zu einem Grexit kommen. Bereits kurz nach der Ankündigung, ein Referendum abhalten zu wollen, bildeten sich lange Schlangen vor Geldautomaten in Griechenland. Bereits in der vergangenen Woche gab es innerhalb des EZB-Rats kontroverse Diskussionen über den weiteren Umgang mit den von der griechischen Notenbank gewährten ELA-Geldern. Vor dem Hintergrund der jüngsten Entwicklungen ist die gestrige Entscheidung der EZB, die ELA-Gelder nicht weiter aufzustocken (unverändert bei knapp EUR 89 Mrd.), nur folgerichtig. Somit sah sich Griechenland gezwungen, Kapitalverkehrskontrollen einzuführen und die Banken zumindest bis zum 6. Juli geschlossen zu halten (keine Auslandsüberweisungen, Bargeldbehebung von max. EUR 60 pro Tag). Referendum hoch problematisch Bereits seit geraumer Zeit wurde immer wieder die Möglichkeit diskutiert, die Legitimität der in Griechenland umstrittenen Reformmaßnahmen durch ein Referendum zu erhöhen. So wäre ein bereits vor ein oder zwei Monaten abgehaltenes Referendum weniger problematisch gewesen. Doch auch aus anderen Gründen ist das ausgerufene Referendum hoch problematisch. Der griechischen Regierung war bereits seit langem klar, dass die Gläubiger von ihrer Position nicht noch weiter abrücken werden, Griechenland also an der Umsetzung der geforderten Reformen nicht vorbeikommen wird, wenn es weitere Hilfsgelder erhalten will. Überdies scheint es die Regierung bewusst auf eine Konfrontation mit den Euroländern, dem IWF sowie der EZB angelegt zu haben. Anders ist die überraschende Ankündigung des Referendums durch Tsipras nach der Rückkehr vom Brüsseler Gipfel der EU Staats- und Regierungschefs Freitagnacht nicht zu werten. Noch schwerer wiegt die klare Empfehlung an die griechischen Bürger, mit Nein und damit gegen die für eine Einigung notwendigen Reformmaßnahmen zu stimmen (Reformmaßnahmen eines Programms, das zum Zeitpunkt der Abstimmung bereits formal ausgelaufen sein wird). Somit ist kaum vorstellbar, dass es unter der aktuellen Syriza-Regierung zu einer Einigung mit den Gläubigern auf Basis des bisherigen Reformprogramms kommen wird. Allem Anschein nach scheint die griechische Regierung kein Interesse an einer Wiederaufnahme der Verhandlungen zu haben, was in letzter Konsequenz, jedoch nicht unmittelbar nach dem Referendum, ein Ausscheiden Griechenlands aus der Eurozone (Grexit) zur Folge hätte. Dies legt auch die zur Abstimmung vorgelegte Frage nahe. Denn die griechische Regierung lässt nicht über die Euro- Mitgliedschaft abstimmen, für die sich die Mehrheit der Griechen ausspricht, sondern über die wenig beliebten Reformmaßnahmen. Damit wird weiterhin der von Syriza propagierte Irrglaube aufrechterhalten, wonach Griechenland weiterhin Mitglied in der Eurozone sein, aber gleichzeitig auf eine Fortsetzung des Reform- 2 Bitte beachten Sie die Risikohinweise und Aufklärungen am Ende des Dokuments

3 kurses verzichten könne. Zwar würden in einem Referendum über die Euro-Mitgliedschaft 65 % (allerdings mit sinkender Tendenz) für den Verbleib in der Währungsunion aussprechen. Bei der Zustimmung zu den von den Gläubigern unterbreiteten Reformmaßnahmen kann jedoch kein eindeutiges Stimmungsbild ausgemacht werden. Nach jüngsten Umfragen sprechen sich 57 % bzw. 47,2 % (je nach Umfrage) für die Einigung mit den Geldgebern aus. Der Ausgang des Referendums ist somit höchst ungewiss. In den folgenden Abschnitten werden nun die weiteren Entwicklungsmöglichkeiten analysiert. Gibt es einen Weg zurück? Griechen bevorzugen Euro-Mitgliedschaft Feb.15 Mär.15 Apr.15 Mai.15 Jun.15 Zustimmung zum Euro (bei einem möglichen Referendum) (Eher) postive Auswirkungen einer Rückkehr zur Drachme erwartet Quelle: Public Issue, RBI/Raiffeisen RESEARCH Dass es tatsächlich zur Durchführung des Referendums am Sonntag kommt, ist aktuell alles andere als sicher. Denn es scheint, dass die griechische Verwaltung angesichts des extrem kurzen Zeitfensters mit der Organisation überlastet sein dürfte. Dies sollte jedoch höchstens nur zu einer Verzögerung, nicht zu einer Absage des Referendums führen. Eine Rückkehr zum Verhandlungsstand vom Wochenende erscheint uns nach der Eskalation der letzten Tage als nicht wahrscheinlich. Welche Auswirkungen hätte ein negativer Ausgang ( Nein ) des Referendums? Sollte sich die Bevölkerung gegen den Reformkurs aussprechen, bestünde nur noch die Möglichkeit auf eine Einigung, wenn die Euroländer ihre Reformauflagen fallen ließen und Griechenland ohne nennenswerte Auflagen weiterhin unterstützen würden. Zwar ist bei allen Beteiligten nach wie vor der Wille vorhanden, Griechenland in der Eurozone zu halten. Ein Einknicken der Euroländer ist jedoch trotzdem höchst unwahrscheinlich (zumal sich der IWF einer solchen Lösung verweigern würde). Denn dann hätten auch andere Euroländer keinen Anreiz mehr, Reformforderungen (der EU-Kommission) nachzukommen. Überdies würde eine derartige Gangart nicht nur am Widerstand der stabilitätsorientierten Eurostaaten scheitern, sondern auch bei den Regierungen der ehemaligen Programm-Länder Portugal, Spanien und Irland auf Gegenwehr stoßen. Denn eine weiche Gangart gegenüber Athen würde im Vorfeld der dieses bzw. im Frühjahr nächsten Jahres anstehenden Parlamentswahlen die Protestbewegungen in diesen Ländern stärken. Bitte beachten Sie die Risikohinweise und Aufklärungen am Ende des Dokuments 3

4 Somit würde eine Ablehnung des Reformkurses durch die Bevölkerung am 5. Juli die noch verbliebene Möglichkeit einer Einigung mit den Gläubigern endgültig begraben. Dies heißt jedoch nicht, dass bereits am 6. Juli ein Zahlungsausfall droht. Das Eintreten eines solchen kann sich durchaus über einen Zeitraum von mehreren Wochen erstrecken. Vergleichsweise wenig Auswirkungen sollte die (höchstwahrscheinlich) ausbleibende Rückzahlung der am 30. Juni fälligen IWF-Tilgung (gebündelte Juni-Tilgungen in Höhe von EUR 1,6 Mrd.) haben. Nach dem normalen IWF-Prozedere müsste IWF-Chefin Lagarde den IWF-Verwaltungsrat innerhalb eines Monats darüber informieren, dass Griechenland in Zahlungsverzug ist. Allerdings hat Lagarde bereits angekündigt, diese Meldung in diesem Fall unverzüglich vorzunehmen. Die Implikationen dieses Schrittes wären jedoch begrenzt. Denn alle drei großen Ratingagenturen haben bereits vor einiger Zeit angekündigt, dies nicht als Default zu werten. Zwar hätten die Euroländer die Möglichkeit, nach Ausbleiben der IWF-Rückzahlung ihre Kredite fällig zu stellen, was in weiterer Folge auch den Anleiheinhabern die Möglichkeit der sofortigen Rückforderung ihrer ausstehenden Ansprüche brächte. Allerdings ist dies eine politische Entscheidung und es darf angenommen werden, dass die Euroländer nicht von dieser Option Gebrauch machen würden, da dies den sofortigen Zahlungsausfall Griechenlands zur Folge hätte. Entscheidender ist daher das Verhalten der EZB. Im Falle eines negativen Ausgangs des Referendums wäre es nur eine Frage der Zeit, wann die EZB die ELA- Verbindlichkeiten der griechischen Banken gegenüber der griechischen Zentralbank fällig stellen würde. Eine weitere Aufstockung des ELA-Rahmens ist dagegen nahezu ausgeschlossen, vielmehr könnte die EZB als ersten Schritt einen höheren Abschlag der von den griechischen Geschäftsbanken bei der griechischen Zentralbank hinterlegten Sicherheiten verlangen, die griechischen Banken müssten also für die bestehenden ELA-Mittel zusätzliche Sicherheiten nachreichen. In jedem Falle müssten die Kapitalverkehrskontrollen auch nach dem Referendum weiterhin bestehen bleiben. Spätestens am 20. Juli, wenn sich im Bestand der EZB befindliche griechische Staatsanleihen in Höhe von EUR 3,5 Mrd. getilgt werden müssten (was Griechenland aber ohne frische Hilfsgelder nicht kann), ist eine Fälligstellung der ELA-Mittel durch die EZB wahrscheinlich. Dies hätte die Insolvenz der griechischen Banken zur Folge. In diesem Fall könnten zwar theoretisch zielgerichtete Gelder zur Bankenrekapitalisierung (nicht zur Finanzierung des Staates) überwiesen werden. Mit einer Regierung, die signalisiert, kein Interesse an einer Einigung zu realistischen Bedingungen zu haben, bleibt dies jedoch nur eine theoretische Option. Folglich wäre Griechenland gezwungen, die Rekapitalisierung der Banken eigenständig mit einer neuen Währung vorzunehmen, was einem Austritt aus der Währungsunion gleichkäme (deutliche Abwertung der neuen griechischen Währung). In diesem Fall wäre auch eine Rückzahlung der in EUR lautenden Verbindlichkeiten (Anleihen, bilat. Kredite, EFSF-Kredite) kaum möglich. Welche Auswirkungen hätte ein positiver Ausgang ( Ja ) des Referendums? Der einzige Vorteil, den ein Referendum hat, wäre die demokratische Legitimation der Reformmaßnahmen. Auf demokratischen Weg würde der fundamentale Widerspruch zwischen dem Willen des Verbleibs in der Eurozone einerseits und dem Unwillen zu strukturellen Reformen anderseits aufgelöst. Politische Bewegungen wie Syriza, die diesen Widerspruch in ihrem politischen Programm ausblenden, würden massiv an Glaubwürdigkeit verlieren. Die Regierung Tsipras wäre somit gegenüber der griechischen Bevölkerung aber auch gegenüber den Gläubigern desavouiert. Es erscheint somit kaum denkbar, dass sie nach einem positiven Ausgang des Referendums noch im Amt verbleiben kann. Zwar wäre mit ei- 4 Bitte beachten Sie die Risikohinweise und Aufklärungen am Ende des Dokuments

5 ner neuen griechischen Regierung eine Wiederaufnahme der Verhandlungen vorstellbar. Die Kommission wie auch die Eurogruppe haben in ihren Deklarationen für diesen Fall eine verbale Hintertür offengelassen und heute erneut Bereitschaft signalisiert. Hier stellt sich dann jedoch die Frage, wie lange die Bildung einer neuen Regierung benötigen würde. Ein Rücktritt der aktuellen Regierung (nach einem positiven Ausgang des Referendums wohl unvermeidlich) und Ausrufung von Neuwahlen ließe eine neue Regierung in frühestens in 30 Tagen zusammentreten. In der Zwischenzeit lägen die Verhandlungen auf Eis, während sich die wirtschaftliche und finanzielle Situation Griechenlands zuspitzen und Kapitalverkehrskontrollen weiterhin bestehen bleiben müssten. Auch ist fraglich, ob eine reformorientierte Regierung eine Mehrheit erreichen würde (52 % der Griechen sind nach wie vor der Meinung, dass eine Syriza geführte Regierung die beste für das Land ist). Zwar wäre im Gegensatz dazu die Bildung einer Regierung der nationalen Einheit ausgestattet mit dem Mandat, die Verhandlungen technisch zum Abschluss zu bringen, relativ schnell umsetzbar. Allerdings kommen die dafür infrage kommenden Parteien ND, Pasok und To Potami im Parlament nur auf 106 Sitze und daher nicht auf die notwendige Mehrheit von 151 Sitzen. Somit wäre auch nach einem positiven Ausgang des Referendums lediglich ein Problem beseitigt, während sich neue Probleme auftun würden. In jedem Fall ist auch nach einem positiven Ausgang nicht mit einer schnellen Einigung zu rechnen. Derweil liefe Griechenland Gefahr, wohl nicht nur gegenüber den internationalen Gläubigern, sondern auch gegenüber den griechischen Pensionisten und öffentlich Bediensteten in Zahlungsrückstand zu geraten. In diesem Fall erschiene die Einführung einer Parallelwährung in Form staatlicher Schuldscheine (sog. IOUs 1 ) als zunehmend realistisches Szenario. Die wirtschaftliche Krise würde sich weiter vertiefen, während die Kapitalverkehrskontrollen wohl beibehalten werden müssten. Zwar dürfte die EZB in dieser Zeit die ELA-Gelder nicht fällig stellen, aber den Rahmen auch nicht weiter erhöhen, insbesondere vor dem Hintergrund, dass im Falle von Neuwahlen die am 20. Juli fällig werdenden, von der EZB gehaltenen griechischen Staatsanleihen möglicherweise nicht bedient werden. Doch selbst in dem Fall, dass Neuwahlen eine entscheidungsfähige und reformorientierte Regierung hervorbringen, wäre die Ratifizierung eines neuen auf Basis des morgen auslaufenden Programms durch die Euroländer dann jedoch noch keineswegs sicher. In einigen baltischen Staaten, sowie in Finnland scheint sich hier Widerstand zu formieren. Zusammenfassend würden im Falle einer Zustimmung trotzdem viele Unsicherheiten fortbestehen, die weiterhin belastend sowohl auf die griechische Volkswirtschaft wie auch die europäischen Finanzmärkte wirken könnten. Finanzmarktimplikationen In einer ersten Reaktion der Märkte stiegen die Renditen peripherer Staatsanleihen deutlich an, während jene der Kernländer zurückgingen. Deutsche Staatsanleihen wurden in ihrer Funktion als sicherer Hafen bestärkt. Die Spreads gegenüber den anderen Euroländern, aber insbesondere gegenüber der Peripherie haben sich aktuell deutlich ausgeweitet. Zwar rechnen wir hier kurzfrisitg mit deutlich erhöhter Volatilität doch eine systemische Ansteckungsgefahr durch die Griechenlandkrise sehen wir vor allem wegen des breiten geldpolitischen Arsenals der EZB aktuell nicht. Zum einen wird das Public Sector Purchasing Programm (PSPP) weiter einen dämpfenden Effekt auf die Renditeentwicklung in der Eurozone ausüben. Nachdem die EZB bereits Bereitschaft zu mehr Flexibilität bei ihren Anleiheankäufen signalisiert hat, ist es durchaus vorstellbar, dass in der aktuellen Krisensituation die Ankäufe peripherer Staatsanleihen vorgezogen werden. Sollte es trotzdem zu einem Überschießen der peripheren Renditen 1 I owe you (= Ich schulde Ihnen) Bitte beachten Sie die Risikohinweise und Aufklärungen am Ende des Dokuments 5

6 kommen, steht zuletzt immer noch das OMT-Programm mit quasi unbegrenzten Mittel parat, um die Renditen zu stabilisieren. Die Griechenlandkrise dürfte aber nicht nur die Höhe der Spreads beeinflussen, sondern vor allem ihre Zusammensetzung. Mit der Perspektive eines Grexits verstärkt sich die Wahrnehmung die Eurozone entwickle sich von einer irreversiblen Währungsunion zu einem reversiblen System fixer Wechselkurse. Folge dessen dürfte für die Peripherieländer die systemische Risikoprämie, welche die Austrittswahrscheinlichkeit eines Landes bei gleichzeitiger Abwertung der neuen national en Währung widerspiegelt, ansteigen. Alles in allem rechnen wir aber auch im Falle eines Grexits mittelfristig mit wieder sinkenden Risikoaufschlägen (10J, gegenüber Deutschland) in Spanien, Portugal, Irland und Italien. Auf den Aktienmärkten rechnen wir ebenfalls auf kurze Sicht mit einer Schwächephase. Insbesondere ein Anstieg der Risikoaversion sollte hier belasten. Nachdem das Griechenland-Exposure bei Privatunternehmen nur mehr gering ausfällt, erachten wir bei den von uns beobachteten Aktienindizes mittelfristig ein Zurückkehren in den Aufwärtstrend als wahrscheinlich. Wir wollen jedoch betonen, dass vorläufig die Abwärtsrisiken überwiegen. Insgesamt bleibt festzuhalten, dass die Auswirkungen eines Grexits für Griechenland ungleich dramatischer wären als für den Rest der Eurozone. 6 Bitte beachten Sie die Risikohinweise und Aufklärungen am Ende des Dokuments

7 Risikohinweise und Aufklärungen Risikohinweise und Aufklärungen Warnhinweise Die Zahlenangaben zur Wertentwicklung beziehen sich auf die Vergangenheit. Die vergangene Wertentwicklung ist kein verlässlicher Indikator für künftige Ergebnisse und Entwicklungen eines Finanzinstruments, eines Finanzindexes oder einer Wertpapierdienstleistung. Dies gilt insbesondere, falls das Finanzinstrument, der Finanzindex oder die Wertpapierdienstleistung seit weniger als 12 Monaten angeboten wird. Insbesondere ist dann dieser besonders kurze Vergleichszeitraum kein verlässlicher Indikator für künftige Ergebnisse. Die Wertentwicklung eines Finanzindexes oder einer Wertpapierdienstleistung wird durch Provisionen, Gebühren und andere Entgelte reduziert, die von den individuellen Umständen des Investors abhängen. Infolge von Währungsschwankungen kann das Veranlagungsergebnis Finanzinstrumentes, einer Finanz oder Wertpapierdienstleistung steigen oder fallen. Prognosen zu zukünftigen Entwicklungen beruhen auf reinen Schätzungen und Annahmen. Die tatsächliche zukünftige Entwicklung kann von der Prognose abweichen. Prognosen sind daher kein verlässlicher Indikator für künftige Ergebnisse und Entwicklungen eines Finanzinstruments, eines Finanzindexes oder einer Wertpapierdienstleistung. Die von den in der Publikation angeführten von Analysten aus Tochterbanken oder der Raiffeisen Centrobank (RCB) erstellten Informationen/Empfehlungen werden in dieser Publikation unter der Verantwortung von Raiffeisen Bank International AG unverändert weitergegeben. Eine Darstellung der Konzepte und Methoden, die bei der Erstellung von Finanzanalysen angewendet werden, ist verfügbar unter: Detaillierte Information zur Sensitivitätsanalyse (Verfahren zur Prüfung der Stabilität der in Zusammenhang mit Finanzanalysen unter Umständen getätigten Annahmen) sind unter folgendem Link zu finden: Verteilungen aller Empfehlungen für das dem Erstellungsdatum der Publikation vorhergehende Kalenderquartal und Verteilung der Empfehlungen, in deren Zusammenhang in den letzten 12 Monaten Investmentbanking-Dienstleistungen gem. 48f (6) Z 6 BörseG erbracht wurden, ist verfügbar unter: Offenlegung von Umständen und Interessen, die die Objektivität der RBI gefährden könnten (gem. 48f (5) und (6) BörseG): 7

8 Staatsanleihen Emittent Datum der Erstveröffentlichung von Empfehlungen Spread: Historie der Empfehlungen (Empfehlungshorizont 9-12 Monate) Länder der Eurozone Jänner 1989 Großbritannien Jänner 1989 Emittent AT-DE FR-DE IT-DE ES-DE IE-DE PT-DE USA Jänner 1989 Laufzeitsegment 10J-10J 10J-10J 10J-10J 10J-10J 10J-10J 10J-10J Halten Halten Kauf Kauf Kauf Kauf I I I I I I I I I I I I l l l l l l l l l l l l I I I I l l I I I I l l Kauf Kauf I I l l Halten I I I I I Kauf I I I I I Spread: Historie der Empfehlungen für 1-4 Monate Emittent AT-DE FR-DE IT-DE ES-DE IE-DE PT-DE Laufzeitsegment 10J-10J 10J-10J 10J-10J 10J-10J 10J-10J 10J-10J Halten Halten Kauf Kauf Kauf Kauf Kauf Kauf I I I I Halten Halten Halten Halten Halten Halten Kauf Kauf Kauf Kauf Kauf Kauf n.v. n.v. n.v. n.v. n.v. n.v Kauf Kauf Kauf Kauf Kauf Kauf Halten Halten Halten Halten Halten Halten 8

9 Aktienmärkte Finanzinstrumente/Unternehmen Datum der Erstveröffentlichung der Empfehlung Euro STOXX DAX FTSE SMI S&P Nasdaq Comp DJIA Nikkei Historie der Empfehlungen (der dieser Publikation unmittelbar vorausgehenden 12 Monate) (Empfehlungshorizont 1-4 Monate) Datum ATX Euro STOXX 50 DAX 30 FTSE 100 SMI S&P 500 Nasdaq Comp. DJIA Nikkei 225 HSCEI Kauf Kauf Kauf Halten Kauf Halten Halten Halten Kauf I I I I I I I Kauf I I Halten I I I Kauf Kauf Kauf I Kauf I I I I I Halten Halten Halten Halten Halten I I I I I I I I Kauf I Halten I I I I I Kauf I I I I I I I I Kauf I I I I Kauf I I Halten Halten Halten Halten Kauf I Kauf Halten I Halten I I I I Halten Halten Halten I I Kauf Kauf Kauf I Kauf I Kauf I Kauf I Halten I I I I I I I I Verkauf I I I I I I I I Halten I I I I I I I Halten I I I Kauf I I Kauf Halten I Kauf I Kauf Halten Historie der Empfehlungen (der dieser Publikation unmittelbar vorausgehenden 12 Monate) (Empfehlungshorizont 9-12 Monate) Datum ATX Euro S&P 500 Nasdaq Comp. Nikkei 225 STOXX Kauf Kauf Halten Halten I Halten I I I Kauf Kauf Kauf I Halten Halten Halten I Kauf Kauf Kauf I Halten Halten I I I I Halten I Kauf I I Kauf I I I Kauf I I I Kauf I I I I Halten I I 9

10 Disclaimer Disclaimer Finanzanalyse Für die Erstellung dieser Publikation verantwortlich: Raiffeisen Bank International AG (abgekürzt bezeichnet als RBI ) RBI ist ein Kreditinstitut gemäß 1 Bankwesengesetz (BWG) mit dem Firmensitz Am Stadtpark 9, 1030 Wien, Österreich. Raiffeisen RESEARCH ist eine Organisationseinheit der RBI. Zuständige Aufsichtsbehörde: Finanzmarktaufsicht FMA, Otto-Wagner-Platz 5, A-1090 Wien und Österreichische Nationalbank, Josefsplatz 1, 1015 Wien.Darüber hinaus unterliegt die Raiffeisen Bank International AG der behördlichen Aufsicht der Europäischen Zentralbank (EZB), die diese innerhalb eines Einheitlichen Aufsichtsmechanismus (Single Supervisory Mechanism SSM) wahrnimmt, der aus der EZB und den nationalen zuständigen Behörden besteht (Verordnung (EU) Nr. 1024/2013 des Rates - SSM-Verordnung). Verweise auf gesetzliche Normen beziehen sich auf solche der Republik Österreich, soweit nicht ausdrücklich anders angeführt. 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In Kanada darf er nur an Personen mit Wohnsitz in Kanada verteilt werden, die aufgrund ihrer Befreiung von der Prospektpflicht gemäß den im jeweiligen Territorium bzw. der jeweiligen Provinz geltenden wertpapierrechtlichen Bestimmungen berechtigt sind, Abschlüsse in Zusammenhang mit den hierin beschriebenen Wertpapieren zu tätigen. HINWEIS FÜR DAS FÜRSTENTUM LIECHTENSTEIN: Die RICHTLINIE 2003/125/EG DER KOMMISSION vom 22. Dezember 2003 zur Durchführung der Richtlinie 2003/6/EG des Europäischen Parlaments und des Rates in Bezug auf die sachgerechte Darbietung von Anlageempfehlungen und die Offenlegung von Interessenkonflikten wurde im Fürstentum Liechtenstein durch die Finanzanalyse-Marktmissbrauchs-Verordnung in nationales Recht umgesetzt. Sollte sich eine Bestimmung dieses Disclaimers unter dem jeweils anwendbaren Recht als rechtswidrig, unwirksam oder nicht durchsetzbar herausstellen, ist die betreffende Bestimmung, soweit sie von den übrigen Bestimmungen trennbar ist, so zu behandeln, als wäre sie nicht Bestandteil dieses Disclaimers; in keinem Fall berührt sie die Rechtmäßigkeit, Wirksamkeit oder Durchsetzbarkeit der übrigen Bestimmungen. 10

11 Impressum/Ansprechpartner Spezial Impressum Informationen gemäß 5 E-Commerce Gesetz Raiffeisen Bank International AG Firmensitz: Am Stadtpark 9, 1030 Wien Postanschrift: 1010 Wien; Postfach 50 Telefon: Fax: Firmenbuchnummer: FN m beim Handelsgericht Wien Umsatzsteuer-Identi kationsnummer: UID ATU Österreichisches Datenverarbeitungsregister: Datenverarbeitungsregisternummer (DVR): S.W.I.F.T.-Code: RZBA AT WW Aufsichtsbehörden: Als Kreditinstitut gemäß 1 BWG unterliegt die Raiffeisen Bank International AG der behördlichen Aufsicht durch die Finanzmarktaufsicht und der Österreichischen Nationalbank und den gesetzlichen Vorschriften in Österreich, insbesondere dem österreichischen Bankwesengesetz und dem Wertpapieraufsichtsgesetz in der jeweils geltenden Fassung. Darüber hinaus unterliegt die Raiffeisen Bank International AG der behördlichen Aufsicht der Europäischen Zentralbank (EZB), die diese innerhalb eines Einheitlichen Aufsichtsmechanismus (Single Supervisory Mechanism SSM) wahrnimmt, der aus der EZB und den nationalen zuständigen Behörden besteht (Verordnung (EU) Nr. 1024/2013 des Rates - SSM-Verordnung). Mitgliedschaft: Die Raiffeisen Bank International AG ist Mitglied der Wirtschaftskammer Österreich, Bundessparte Bank und Versicherung, Fachverband der Raiffeisenbanken Angaben nach dem österreichischen Mediengesetz Herausgeber und Redaktion dieser Publikation Raiffeisen Bank International AG, Am Stadtpark 9, A-1030 Wien Medieninhaber dieser Publikation Raiffeisen RESEARCH Verein zur Verbreitung von volkswirtschaftlichen Analysen und Finanzmarktanalysen Am Stadtpark 9, A-1030 Wien Vorstand von Raiffeisen RESEARCH Verein zur Verbreitung von volkswirtschaftlichen Analysen und Finanzmarktanalysen: Mag. Peter Brezinschek (Obmann), Mag. Helge Rechberger (Obmann-Stv.) Raiffeisen RESEARCH Verein zur Verbreitung von volkswirtschaftlichen Analysen und Finanzmarktanalysen ist als behördlich registrierter Verein konstituiert. Zweck und Tätigkeit des Vereins ist unter anderem die Verbreitung von Analysen, Daten, Prognosen und Berichten und ähnlichen Publikationen bezogen auf die österreichische und internationale Volkswirtschaft und den Finanzmarkt. Grundlegende inhaltliche Richtung dieser Publikation Analyse zu Volkswirtschaft, Zinsen und Währungen, Staatsanleihen und Unternehmensanleihen, Aktien sowie Rohstoffen mit den regionalen Schwerpunkten Eurozone sowie Zentral- und Osteuropa unter Berücksichtigung der globalen Märkte. Die Analyse erfolgt unter Einsatz der unterschiedlichen Analyse-Ansätze: Fundamentaler Analyse, quantitativer Analyse und/oder technischer Analyse. Hersteller dieser Publikation Raiffeisen Bank International AG, Am Stadtpark 9, A-1030 Wien Editor: Lydia Kranner, RBI Wien Ansprechpartner Global Head of Research: Peter Brezinschek (DW 1517) Research Sales: Werner Weingraber (DW 5975) Top-Down CEE Banking Sector: Gunter Deuber (DW 5707), Elena Romanova (DW 1378) Volkswirtschaft, Zinsen, Währungen: Valentin Hofstätter (Leitung, DW 1685), Jörg Angelé (DW 1687), Gunter Deuber (DW 5707), Wolfgang Ernst (DW 1500), Stephan Imre (DW 6757), Lydia Kranner (DW 1609), Patrick Krizan (DW 5644), Matthias Reith (DW 6741), Andreas Schwabe (DW 1389), Gintaras Shlizhyus (DW 1343), Gottfried Steindl (DW 1523), Martin Stelzeneder (DW 1614) Credit/Corporate Bonds: Christoph Klaper (Leitung, DW 1652), Michael Ballauf (DW 2904), Jörg Bayer (DW 1909), Martin Kutny (DW 2013), Peter Onofrej (DW 2049), Manuel Schreiber (DW 3533), Lubica Sikova (DW 2139), Jürgen Walter (DW 5932) Aktienmarktanalyse: Helge Rechberger (Leitung, DW 1533), Aaron Alber (DW 1513), Connie Gaisbauer (DW 2178), Christian Hinterwallner (DW 1633), Jörn Lange (DW 5934), Hannes Loacker (DW 1885), Johannes Mattner (DW 1463), Christine Nowak (DW 1625), Magdalena Quell (DW 2169), Leopold Salcher (DW 2176), Andreas Schiller (DW 1358), Christoph Vahs (DW 5889) Quant Research/Emerging Markets: Veronika Lammer (Leitung, DW 3741), Florian Acker (DW 2108), Björn Chyba (DW 8161), Judith Galter (DW 1320), Thomas Keil (DW 8886), Andreas Mannsparth (DW 8133), Stefan Theußl (DW 1593) Technische Analyse Stefan Memmer (DW 1421), Robert Schittler (DW 1537) Publikationen, Layout Birgit Bachhofner (DW 3518), Kathrin Korinek (DW 1518) 11

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