I. Allgemeine Festlegungen für die Leistungsreduzierung von Erzeugungsanlagen

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1 Bedingungen für den Einsatz von Rundsteuerempfängern zur Leistungsreduzierung von Erzeugungsanlagen, die am Netz des Netzbetreibers Überlandwerk Rhön GmbH betrieben werden. Inhaltsübersicht I. Allgemeine Festlegungen für die Leistungsreduzierung von Erzeugungsanlagen 1. Anwendungsbereich 2. Umsetzung 3. Zutrittsrecht 4. Eigentum 5. Einbauort 6. Umgebungsbedingungen 7. Funktionsweise 8. Leistungs- und Eigentumsgrenze 9. Leistungserfassung 10. Inbetriebsetzung und Funktionsprüfung 11. Plombierung 12. Auswahl der gewünschten Schaltungsmöglichkeit II. Kapitel A: Leistungsreduzierung von Erzeugungsanlagen 100 kw A1. Montage und technische Vorgaben A1.1 Erzeugungsanlagen 100 kw mit Direktmessung (bis max. 63 A) A1.2 Erzeugungsanlagen 100 kw mit Wandlermessung A1.3 Rundsteuerempfänger (Hutschiene) A1.4 Kabeldurchführung, Steuerleitung A1.5 Trennklemmen A1.6 Klemmenbelegung der Steuerleitungsklemme III. Kapitel B: Leistungsreduzierung von Erzeugungsanlagen > 100 kw B1. Technische Angaben zum Wandaufbaugehäuse B1.1 Das Wandaufbaugehäuse B1.2 Aufbauzeichnung Wandaufbaugehäuse B1.3 Rundsteuerempfänger B1.4 Trennklemmen B1.5 Kabeldurchführungen, Steuerleitungen B1.6 Klemmenbelegung der Klemmleiste IV. Einbaubestätigung der Technischen Einrichtung nach 6 EEG V. Formular zur Bestellung der Signalübertragung zur Reduzierung der Einspeiseleistung 1/20

2 I. Allgemeine Festlegungen für die Leistungsreduzierung von Erzeugungsanlagen 1. Anwendungsbereich Die Bedingungen für den Einsatz von Rundsteuerempfängern zur Leistungsreduzierung sind anzuwenden für Anschlussnehmer von Erzeugungsanlagen. Ausgenommen hiervon sind Erzeugungsanlagen bis 30 kw, die nach den Erneuerbaren-Energien-Gesetz EEG 6 ihre maximale Einspeiseleistung dauerhaft auf 70 % der installierten Leistung reduziert haben. 2. Umsetzung Die Errichtung und der Betrieb von elektrischen Anlagen erfolgt unter Beachtung der geltenden Rechtsvorschriften und behördlichen Verfügungen sowie nach den anerkannten Regeln der Technik, insbesondere nach DIN VDE-Normen, den Technischen Anschlussbedingungen (TAB), Unfallverhütungsvorschriften, VDEW-Richtlinien und sonstigen Vorschriften des Netzbetreibers. Die Umsetzung der Leistungsreduzierung erfolgt grundsätzlich durch Rundsteuerung. Die Bedingungen gelten für das Nieder- und Mittelspannungsnetz des Netzbetreibers. Abweichungen von den hier beschriebenen Bedingungen sind vorab mit dem Netzbetreiber abzustimmen und danach schriftlich zu vereinbaren. 3. Zutrittsrecht Der Anschlussnehmer gestattet den Beauftragten des Netzbetreibers während den Betriebszeiten nach rechtzeitiger vorheriger Ankündigung den Zugang und gegebenenfalls die Zufahrt zu den technischen Anlagen (Rundsteuerempfänger) des Netzbetreibers. Eine Terminierung erfolgt nach Abstimmung mit den Beteiligten. 4. Eigentum Der Grundstückseigentümer (Erbbauberechtigter) stellt dem Netzbetreiber sein Grundstück und der Anschlussnehmer den baulichen Teil im notwendigen Umfang für die Errichtung, Belassung und zum Betrieb der technischen Anlage (Rundsteuerempfänger) unentgeltlich zur Verfügung. 5. Einbauort Bei Erzeugungsanlagen bis 100 kw (siehe II. Kapitel A) ist ein Rundsteuerempfänger für Hutschienen- Montage im oberen Anschlussraum des zentralen Zählerplatzes über der Messeinrichtung für die Erzeugungsanlage vorzusehen. Bei Erzeugungsanlagen über 100 kw (siehe III. Kapitel B) ist ein Wandaufbaugehäuse notwendig. Vor der Montage des Wandaufbaugehäuses ist eine Abstimmung zwingend erforderlich. Das Wandaufbaugehäuse ist nach Möglichkeit in unmittelbarer Nähe neben dem Messsatzschrank der Einspeiseanlage zu montieren. Für die Errichtung, Änderung und den Unterhalt des Wandgehäuses ist der Anschlussnehmer verantwortlich. Die Anbringung des Wandaufbaugehäuses erfolgt in leicht zugänglichen Räumen und Bereichen. Dies können Hausanschlussräume, Zählerräume oder Hausanschlusswände sein. 6. Umgebungsbedingungen Das Wandaufbaugehäuse muss so angebracht werden, dass es erschütterungsfrei vor Witterungs-, Schmutz- und Temperatureinflüssen und gegen mechanische Beschädigungen geschützt ist. Für den Betrieb des Rundsteuerempfängers ist ein Temperaturbereich von -20 C bis +60 C einzuhalten. 2/20

3 7. Funktionsweise Die vom Rundsteuerempfänger empfangenen Telegramme werden durch ein internes Programm verarbeitet. Ablauf: Das gesendete Telegramm löst folgende Schaltvorgänge aus. 1. Rundsteuerempfänger lässt das eingeschaltete Relais abfallen. 2. Alle Relais Fallen kurzfristig ab. 3. Das neu gewählte Relais zieht an und bleibt in dieser Schaltstellung bis ein neues Telegramm ausgesendet wird. 7.1 Wahlmöglichkeit der Leistungsreduzierungsart Der Anlagenbetreiber kann zwischen vierstufiger Leistungsreduzierung (100 %, 60 %, 30 %, 0 %) und zweistufiger Leistungsreduzierung (100 %, 0 %) wählen. 7.2 Verdrahtungspläne, Steuersicherungen (F2) und (F3) Die Verschaltung des Rundsteuerempfängers ist entsprechend dem jeweiligen Verdrahtungsplan zu realisieren. In den Anlagen zu diesen Bedingungen sind die möglichen Verdrahtungspläne aufgeführt. Die Steuersicherungen (F2) und (F3) in der Kundenanlage ist plombierbar auszuführen. 3/20

4 8. Leistungs- und Eigentumsgrenze 8.1 Materialbereitstellung Der Rundsteuerempfänger wird durch den Netzbetreiber für Erzeugungsanlagen 100 kw (siehe II. Kapitel A) käuflich gegen Entgelt zur Verfügung gestellt. Bei Erzeugungsanlagen > 100 kw (siehe III. Kapitel B) stellt der Netzbetreiber gegen Entgelt leihweise den Rundsteuerempfänger zur Verfügung. Das Wandaufbaugehäuse mit Zubehör laut Abschnitt 7 stellt der Anschlussnehmer unentgeltlich bereit. 8.2 Ausführung der Montagearbeiten Die Montagearbeiten einschließlich Einbau sowie die Verdrahtung des Rundsteuerempfängers werden durch den Anschlussnehmer veranlasst. Die entstehenden Kosten trägt der Anschlussnehmer. 8.3 Übergabestelle Als Eigentumsgrenze zwischen der elektrischen Anlage zur Leistungsreduzierung des Anschlussnehmers und dem Rundsteuerempfänger des Netzbetreibers wird folgende Übergabestelle festgelegt: Als Übergabestelle für Erzeugungsanlagen > 100 kw (siehe III. Kapitel B) zählt jeweils der Klemmenanschluss des Rundsteuerempfängers im Wandaufbaugehäuse. 9. Leistungserfassung Bei Erzeugungsanlagen über 100 kw fordert der Gesetzgeber das Abrufen der jeweiligen Ist-Einspeisung. Der Netzbetreiber setzt hierfür einen Lastgangzähler mit viertelstündiger Leistungserfassung für Bezug und Lieferung (Zweienergierichtungszähler) ein. Ein Modem zur Übertragung der Messwerte wird vom Netzbetreiber geliefert und montiert. Der Anlagenbetreiber stellt für das Modem unentgeltlich den vorzusehenden Montage-Platz zur Verfügung. Der Netzbetreiber setzt auf Kosten des Anlagenbetreibers ein Funkmodem (GSM, GPRS oder LTE) ein. Die Kosten für die Errichtung und den Betrieb trägt der Anlagenbetreiber. 10. Inbetriebsetzung und Funktionsprüfung Voraussetzung für die Inbetriebnahme und den Betrieb des Rundsteuerempfängers ist die Einhaltung der Bedingungen für den Betrieb von Rundsteuerempfängern in Anschlussnehmeranlagen zur Leistungsreduzierung von Erzeugungsanlagen am Netz des Netzbetreibers. Nach der Inbetriebnahme der Anschlussnehmeranlagen (gilt nur bei Erzeugungsanlagen > 100 kw) ist die Funktion des Rundsteuerempfängers durch den Netzbetreiber zu prüfen. Anschließend führt der Anschlussnehmer (gilt nur bei Erzeugungsanlagen > 100 kw) eine Funktionsprüfung seiner Anschlussnehmeranlage durch. Dazu werden die jeweiligen Relais vom Netzbetreiber vor Ort betätigt. Treten wesentliche Mängel oder Funktionsstörungen der Anschlussnehmeranlage auf, welche keinen ordnungsgemäßen Betrieb des Rundsteuerempfängers erwarten lassen, muss der Anschlussnehmer unverzüglich die Beseitigung der Mängel oder Funktionsstörungen veranlassen und abstellen. 4/20

5 11. Plombierung Nach der Inbetriebnahme der Anschlussnehmeranlage werden das Wandaufbaugehäuse bzw. Stromkreisverteiler, die Abdeckung der Klemmleiste (X1), die Steuersicherungen (F2) und (F3) in der Kundenanlage und der Rundsteuerempfänger plombiert. Plombenverschlüsse werden ausschließlich von Mitarbeitern des Netzbetreibers angebracht bzw. entfernt. Plombenverschlüsse des Netzbetreibers werden nur mit dessen Zustimmung geöffnet. Um eine unmittelbare Gefahr für die Sicherheit von Personen oder Anlagen des Netzbetreibers oder Anschlussnehmers abzuwenden, dürfen die Plombenverschlüsse des Leitungsschutzschalters ohne Zustimmung des Netzbetreibers entfernt werden. Der Anschlussnehmer wird den Netzbetreiber in diesem Fall unverzüglich in geeigneter Weise unterrichten. 12. Auswahl der gewünschten Schaltungsmöglichkeit Der Anschlussnehmer (Anlagenbetreiber) informiert den Netzbetreiber rechtzeitig vor der Inbetriebnahme über die von ihm gewünschte Schaltungsmöglichkeit (siehe Anlagen) und bestätigt diese. Die Auswahl der möglichen Schaltungsmöglichkeiten findet der Anschlussnehmer (Anlagenbetreiber) in den Anlagen. Anlagen II. Kapitel A: Leistungsreduzierung von Erzeugungsanlagen 100 kw Schaltungsmöglichkeit 1 Schließer, 4-stufig (mit Rundsteuerempfänger für Hutschienen-Montage) Schaltungsmöglichkeit 2 Schließer, 4-stufig (mit Rundsteuerempfänger für Hutschienen-Montage) Schaltungsmöglichkeit 3 Schließer, 2-stufig (mit Rundsteuerempfänger für Hutschienen-Montage) Schaltungsmöglichkeit 4 Schließer, 2-stufig (mit Rundsteuerempfänger für Hutschienen-Montage) III. Kapitel B: Leistungsreduzierung von Erzeugungsanlagen > 100 kw Schaltungsmöglichkeit 5 Schließer, 4-stufig (mit Rundsteuerempfänger für Drei-Punkt-Montage) Schaltungsmöglichkeit 6 Schließer, 2-stufig (mit Rundsteuerempfänger für Drei-Punkt-Montage) IV. Einbaubestätigung der Technischen Einrichtung nach 6 EEG V. Formular zur Bestellung der Signalübertragung zur Reduzierung der Einspeiseleistung 5/20

6 II. Kapitel A: Leistungsreduzierung von Erzeugungsanlagen 100 kw A1. Montage und technische Vorgaben A1.1 Erzeugungsanlagen 100 kw mit Direktmessung (bis max. 63 A) Bei Erzeugungsanlagen 100 kw mit einer Direktmessung (bis max. 63 A) erfolgt die Leistungsreduzierung über einen Rundsteuerempfänger (Q1), der auf der Hutschiene im oberen Anschlussraum montiert wird. Direkt neben den Rundsteuerempfänger ist eine Steuersicherung (F1) B 10 A mit mindestens 10-kA-Stromstoßkurzschlussfestigkeit zu montieren. Die Verdrahtung zwischen Rundsteuerempfänger (Q1) und der 7-adrigen Steuerleitung (z.b. NYM-O 7x1,5 mm²) erfolgt über eine 7-polige Steuerleitungsklemme (X2). Anordnung bei einer Direktmessung im oberen Anschlussraum des Zählerschrankes X1: 5-polige fingersichere Hauptleitungsabzweigklemme X2: 7-polige Steuerleitungsklemme (plombierbar) F1: Steuersicherung B 10 A/ 10 ka (plombierbar) Q1: Rundsteuerempfänger SReeg Swisstec Beispiel Foto: 6/20

7 A1.2 Erzeugungsanlagen 100 kw mit Wandlermessung Bei Erzeugungsanlagen 100 kw mit einer Wandlermessung bis 100 kw erfolgt die Leistungsreduzierung über einen Rundsteuerempfänger (Q1). Hierfür sieht der Errichter in unmittelbarer Nähe des Messsatz-schrankes einen plombierbaren Stromkreisverteiler mit Schutzklasse II vor. Als Schutzart für den Stromkreisverteiler ist IP 54 erforderlich. Direkt neben den Rundsteuerempfänger ist eine Steuersicherung (F1) B 10 A mit mindestens 10-kA-Stromstoßkurzschlussfestigkeit zu montieren. Die Verdrahtung zwischen Rundsteuerempfänger (Q1) und der 7-adrigen Steuerleitung (z.b. NYM-O 7 x 1,5 mm²) erfolgt über eine 7-polige Steuerleitungsklemme (X2). Die Spannungsversorgung erfolgt mit einer separaten Zuleitung (z. B. NYM-J 3 x 1,5 mm²) über Reihenklemmen (X3) und einen Sicherungsautomaten (F3) mit B16 A vom Stromkreisverteiler der Kundenanlage (siehe Schaltungsmöglichkeiten 2 und 4 im Anhang). Anordnung bei einer Wandlermessung im separaten Stromkreisverteiler in unmittelbarer Nähe des Messsatzschrankes X1: 3 fingersichere Reihenklemmen X2: 7-polige Steuerleitungsklemme (plombierbar) F1: Steuersicherung B10 A/ 10 ka (plombierbar) Q1: Rundsteuerempfänger SReeg Swisstec A1.3 Rundsteuerempfänger Q1 (Hutschiene) Technische Daten Rundsteuerempfänger: Firma: Swistec Typ: SReeg Abmaße (B/H/T): 36 x 90 x 64 mm Versorgungsspannung: 230 V +15% % Frequenz: 50 Hz + 1%... -2% Schaltleistung Relais: 230 V AC/0,2 A bzw. 30 V DC/2 A (potentialfreie Wechselkontakte als Schließer schaltbar) 7/20

8 A1.4 Kabeldurchführung, Steuerleitung Die Kabelverschraubungen für den Stromkreisverteiler bei Wandlermessung 100 kw müssen mindestens der Schutzart IP 54 entsprechen. Bei Wandlermessung 100 kw erfolgt die Spannungsversorgungsleitung für den Hutschienen- Rundsteuerempfänger aus dem Stromkreisverteiler der Kundenanlage und ist als Mantelleitung oder Kabel mit mindestens 3 x 1,5 mm² - J auszuführen (z. B. NYM-J 3 x 1,5 mm²). Bei Direktmessung bis 63 A erfolgt die Spannungsversorgung für den Hutschienen- Rundsteuerempfänger im oberen Anschlussraum von der fingersicheren Hauptleitungsabzweigklemme aus. Die Steuerleitungsverdrahtung erfolgt mit flexibler Leitung (z. B. NYAF). Die Steuerleitung zur Steuerung der Leistungsreduzierungseinheit ist als Mantelleitung oder Kabel auszuführen (z. B. NYM-O 7 x 1,5 mm²). A1.5 Trennklemmen (X1) Technische Anforderungen Trennklemmen: Leiterquerschnitt: 0,2.2,5 mm² oder 0,2..6 mm² Bemessungsstrom: 16 A Bemessungsspannung: 400 V Anschlussart: Zwei Anschlüsse je Klemme Montageart: Gerätetragschiene 35/7,5 mm A1.6 Klemmenbelegung der Steuerleitungsklemme (X2) Klemmenbelegung: X1.1 L1 (230 V) (Steuersicherung F1) X1.2 geschaltetes Relais K1 (= 100 % Leistung) X1.3 geschaltetes Relais K2 (= 60 % Leistung) X1.4 geschaltetes Relais K3 (= 30 % Leistung) X1.5 geschaltetes Relais K4 (= 0 % Leistung, Aus) X1.6 Reserve X1.7 N (Neutralleiter) 8/20

9 III. Kapitel B: Leistungsreduzierung von Erzeugungsanlagen > 100 kw B1. Technische Angaben zum Wandaufbaugehäuse B1.1 Das Wandaufbaugehäuse Das Wandaufbaugehäuse ist mit einem eingebauten Tarifschaltgerätefeld nach DIN Teil 2 und einer Hutschiene (nach Euro-Norm EN 50022) mit plombierbarer Abdeckung für die Reihenklemmen auszurüsten. Wandaufbaugehäuse: Außenmaße (B/H/T): mind. 300 mm x 450 mm x 170 mm Einbautiefe: mind. 120 mm Schutzart: mind. IP 54 Schutzklasse: Schutzklasse II (Schutzisolierung) Plombierung: Klemmenabdeckung im Schrank (mit Türe), Gehäusedeckel (ohne Türe) plombierbar Gehäusedeckel transparente Ausführung B1.2 Aufbauzeichnung Wandaufbaugehäuse Tarifschaltgeräte-Feld (DIN Teil 2) Hutschiene (EN 50022) B1.3 Rundsteuerempfänger Technische Daten Rundsteuerempfänger: Firma: ENERMET Typ: RC 3000 Abmaße (B/H/T): 105 x 173 x 67 mm Versorgungsspannung: V Frequenz: 50 Hz Schaltleistung Relais: 265 V AC/25 A (potentialfreie Wechselkontakte als Öffner oder Schließer schaltbar) 9/20

10 B1.4 Trennklemmen Technische Anforderungen Trennklemmen: Leiterquerschnitt: 0,2.2,5 mm² oder 0,2..6 mm² Bemessungsstrom: 16 A Bemessungsspannung: 400 V Anschlussart: Zwei Anschlüsse je Klemme Montageart: Gerätetragschiene 35/7,5 mm Zubehör: Querverbinder (Brücken) und Anschlussplatte B1.5 Kabeldurchführungen, Steuerleitungen Die Kabelverschraubungen müssen mindestens der Schutzart IP 54 entsprechen. Die Steuerleitung, die vom Messsatzschrank in das Wandaufbaugehäuse gelegt werden soll, ist als Mantelleitung oder Kabel mit mindestens 3 x 1,5 mm² -J auszuführen (z. B. NYM-J 3 x 1,5 mm²). Die Steuerleitung von der Kundenanlage zum Wandaufbaugehäuse ist als Mantelleitung oder Kabel auszuführen (z. B. NYM-O 7 x 1,5 mm²). B1.6 Klemmenbelegung der Klemmleiste (X1) Klemmenbelegung: X1.1 L1 (230 V) (Steuersicherung F1 vom Messsatzschrank) X1.2 N (Neutralleiter) X1.3 PE (Schutzleiter) X1.4 L (Steuersicherung F2 von der Kundenanlage) X1.5 L von Klemme X1.4 (über Brücke) X1.6 L von Klemme X1.4 (über Brücke) X1.7 L von Klemme X1.4 (über Brücke) X1.8 geschaltetes Relais K1 (= 100 % Leistung) X1.9 geschaltetes Relais K2 (= 60 % Leistung) X1.10 geschaltetes Relais K3 (= 30 % Leistung) X1.11 geschaltetes Relais K4 (= 0 % Leistung, Aus) X1.12 Reserve 10/20

11 Leistungsreduzierung von Erzeugungsanlagen 100 kw über Schließer Schaltungsmöglichkeit 1: 4-stufig für Direktmessung bis 63 A X1: 5-polige fingersichere Hauptleitungsabzweigklemme X2: 7-polige Steuerleitungsklemme (plombierbar) F1: Steuersicherung B 10A/ 10 ka (plombierbar) F2: Steuersicherung Kundenanlage z. B. B 10 A/ 10 ka (plombierbar) Q1: Rundsteuerempfänger SReeg Swisstec Der Anlagenbetreiber bestätigt die Auswahl der oben abgebildeten Schaltungsmöglichkeit nach vorheriger Absprache mit dem Errichter (Elektroinstallationsunternehmen) für folgende Einspeiseanlage: Anlagenadresse: PLZ, Ort Straße, Nr., Flurstücksnr. Vor- und Nachname des verantwortlichen Anlagenbetreibers Unterschrift Anlagenbetreibers 11/20

12 Leistungsreduzierung von Erzeugungsanlagen 100 kw über Schließer Schaltungsmöglichkeit 2: 4-stufig für Wandlermessung bis 100 kw X1: 3-reihige Trennklemmen X2: 7-polige Steuerleitungsklemme (plombierbar) F1: Steuersicherung B 10A/ 10 ka (plombierbar) F2: Steuersicherung Kundenanlage z.b. B 10 A/ 10 ka (plombierbar) F3: Vorsicherung für die Steuersicherung F1 in der Kundenanlage z. B. B 16 A/ 10 ka Q1: Rundsteuerempfänger SReeg Swisstec Der Anlagenbetreiber bestätigt die Auswahl der oben abgebildeten Schaltungsmöglichkeit nach vorheriger Absprache mit dem Errichter (Elektroinstallationsunternehmen) für folgende Einspeiseanlage: Anlagenadresse: PLZ, Ort Straße, Nr., Flurstücksnr. Vor- und Nachname des verantwortlichen Anlagenbetreibers Unterschrift Anlagenbetreibers 12/20

13 Leistungsreduzierung von Erzeugungsanlagen 100 kw über Schließer Schaltungsmöglichkeit 3: 2-stufig für Direktmessung bis 63 A X1: 5-polige fingersichere Hauptleitungsabzweigklemme X2: 7-polige Steuerleitungsklemme (plombierbar) F1: Steuersicherung B 10 A/ 10 ka (plombierbar) F2: Steuersicherung Kundenanlage z.b. B 10 A/ 10 ka (plombierbar) Q1: Rundsteuerempfänger SReeg Swisstec Der Anlagenbetreiber bestätigt die Auswahl der oben abgebildeten Schaltungsmöglichkeit nach vorheriger Absprache mit dem Errichter (Elektroinstallationsunternehmen) für folgende Einspeiseanlage: Anlagenadresse: PLZ, Ort Straße, Nr., Flurstücksnr. Vor- und Nachname des verantwortlichen Anlagenbetreibers Unterschrift Anlagenbetreibers 13/20

14 Leistungsreduzierung von Erzeugungsanlagen 100 kw über Schließer Schaltungsmöglichkeit 4: 2-stufig für Wandlermessung bis 100 kw X1: 3-reihige Trennklemmen X2: 7-polige Steuerleitungsklemme (plombierbar) F1: Steuersicherung B 10A/ 10kA (plombierbar) F2: Steuersicherung Kundenanlage z.b. B 10 A/ 10 ka (plombierbar) F3: Vorsicherung für die Steuersicherung F1 in der Kundenanlage z. B. B 16 A/10 ka Q1: Rundsteuerempfänger SReeg Swisstec Der Anlagenbetreiber bestätigt die Auswahl der oben abgebildeten Schaltungsmöglichkeit nach vorheriger Absprache mit dem Errichter (Elektroinstallationsunternehmen) für folgende Einspeiseanlage: Anlagenadresse: PLZ, Ort Straße, Nr., Flurstücksnr. Vor- und Nachname des verantwortlichen Anlagenbetreibers Unterschrift Anlagenbetreibers 14/20

15 Leistungsreduzierung von Erzeugungsanlagen > 100 kw über Schließer Schaltungsmöglichkeit 5: 4-stufig für Wandlermessung über 100 kw Rundsteuerempfänger F1: Steuersicherung Netzbetreiber (Z 10 A, 25 ka) F2: Steuersicherung Kundenanlage (max. 16 A, mind.10 ka) K1-K4: max. Spannungen 265 V AC max. Strombelastbarkeit Relaiskontakte 25 A Der Anlagenbetreiber bestätigt die Auswahl der oben abgebildeten Schaltungsmöglichkeit nach vorheriger Absprache mit dem Errichter (Elektroinstallationsunternehmen) für folgende Einspeiseanlage: Anlagenadresse: PLZ, Ort Straße, Nr., Flurstücksnr. Vor- und Nachname des verantwortlichen Anlagenbetreibers Unterschrift Anlagenbetreibers 15/20

16 Leistungsreduzierung von Erzeugungsanlagen > 100 kw über Schließer Schaltungsmöglichkeit 6: 2-stufig für Wandlermessung über 100 kw Rundsteuerempfänger F1: Steuersicherung Netzbetreiber (Z 10 A, 25 ka) F2: Steuersicherung Kundenanlage (max. 16 A, mind.10 ka) K1-K4: max. Spannungen 265 V AC max. Strombelastbarkeit Relaiskontakte 25 A Der Anlagenbetreiber bestätigt die Auswahl der oben abgebildeten Schaltungsmöglichkeit nach vorheriger Absprache mit dem Errichter (Elektroinstallationsunternehmen) für folgende Einspeiseanlage: Anlagenadresse: PLZ, Ort Straße, Nr., Flurstücksnr. Vor- und Nachname des verantwortlichen Anlagenbetreibers Unterschrift Anlagenbetreibers 16/20

17 IV. Einbaubestätigung der Technischen Einrichtung nach 6 EEG Hiermit bestätige(n) ich/wir*, dass für die unten genannte Erzeugungsanlage nach EEG/KWK* eine Technische Einrichtung (Lastgangmessung) zur Erfassung der Ist-Einspeisung eingebaut werden kann. (EEG-Anlagen inkl. PV-Anlagen oder KWK-Anlagen > 100 kw(p)) Technische Einrichtung zur Reduzierung der Ist-Einspeisung nach Vorgaben der Überlandwerk Rhön GmbH eingebaut worden ist. Die Funktionstüchtigkeit ist vorhanden und wurde von mir/uns* geprüft. Daten zur Anlage Die Inbetriebnahme der Erzeugungsanlage erfolgte am: Datum Art der Einrichtung zur Reduzierung der Einspeiseleistung: Leistungsreduzierung durch einen Rundsteuerempfänger 4-stufig 2-stufig Dauerhafte Reduzierung der Einspeiseleistung auf 70 % der installierten Anlagenleistung (nur bei PV-Anlage 30 kwp) Seriennummer des eingebauten Rundsteuerempfängers: Anlagenanschrift: Vorname, Name Straße, Hausnummer PLZ, Ort, Ortsteil Anlagenleistung in kw kw Eingetragener Elektrofachbetrieb : Firma Straße, Hausnummer PLZ, Ort, Ortsteil * Nicht Zutreffendes bitte streichen. Ort, Datum Unterschrift und Firmenstempel des eingetragenen Elektrofachbetriebes 17/20

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19 V. Formular zur Bestellung der Signalübertragung zur Reduzierung der Einspeiseleistung Anschriftenfeld für Kuvert mit Fenster Überlandwerk Rhön GmbH Für Fragen stehen wir Ihnen gerne Abt. Messwesen zur Verfügung unter: Sondheimer Straße 5 Telefon: / Mellrichstadt Telefax: / messwesen@uew-rhoen.de Anlagenbetreiber und Rechungsempfänger: Vorname, Name, Firma Anlagenanschrift: Straße, Hausnummer Straße, Hausnummer PLZ, Ort, Ortsteil PLZ, Ort, Ortsteil Telefon, Der obenstehende Anlagenbetreiber bestellt nachstehende Leistung: Signalübertragung des Netzbetreibers zur Reduzierung der Einspeiseleistung (entsprechend 6 EEG) Ich bestelle hiermit einen Tonfrequenz-Rundsteuerempfänger (TRE) für Hutschienenmontage zum Preis von 260,00 pro Stück, zuzüglich Mehrwertsteuer, inklusive: - Die Beschaffung, Lagerung, Parametrierung und Funktionsprüfung entsprechend den Vorgaben der Überlandwerk Rhön GmbH erfolgt in den Räumen der Überlandwerk Rhön GmbH. - Die Zusendung des Tonfrequenz-Rundsteuerempfängers erfolgt nach Eingang des unterschrieben Bestellformulars zeitnah durch die Überlandwerk Rhön GmbH, Sondheimer Straße 5, Mellrichstadt an die obenstehende Adresse des Rechnungsempfängers. Durch Unterzeichnung bestätige ich die Bestellung des Rundsteuerempfängers zu den obengenannten Konditionen. Zudem bestätige ich, dass ich mit den umseitig (bzw. nachfolgend) abgedruckten allgemeinen Vertragsbedingungen der Überlandwerk Rhön GmbH einverstanden bin. Diese sind Bestandteil dieses Kaufvertrages. Ort, Datum Unterschrift des Auftraggebers 19/20

20 Allgemeine Vertragsbedingungen Präambel Entsprechend der Novellierung vom Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) zum müssen Photovoltaikanlagen mit einer installierten elektrischen Modulleistung von kleiner/gleich 100 Kilowatt/peak über technische Einrichtungen zur ferngesteuerten Reduzierung der Einspeiseleistung bei Netzüberlastung verfügen, auf die der Netzbetreiber zugreifen darf. Für Photovoltaikanlagen ist bereits über einer Anlagengröße von 30 kw eine ferngesteuerte Reduzierung der Einspeiseleistung erforderlich. Bei Anlagen kleiner/gleich 30 Kilowatt/peak besteht die Wahlmöglichkeit zwischen einer ferngesteuerten Leistungsreduzierung und der Begrenzung auf 70 %. Die Kosten für die technischen Einrichtungen sind durch die Anlagenbetreiberin bzw. den Anlagenbetreiber zu tragen und verbleiben in dessen unterhaltspflichtigem Eigentum. Sie ist für den ordnungsgemäßen Betrieb und die Funktion der jeweiligen technischen Einrichtung verantwortlich. Kommt die Anlagenbetreiberin bzw. der Anlagenbetreiber den Verpflichtungen nach 6 EEG nicht nach, so besteht kein Anspruch auf eine EEG- Einspeisevergütung nach 17 (1) EEG. 1. Vertragsgegenstand Vertragsgegenstand ist der Verkauf und die Übereignung einer Empfangseinrichtung zur Signalübertragung des Netzbetreibers (Überlandwerk Rhön GmbH ÜWR) zur Reduzierung der Einspeiseleistung entsprechend 6 EEG. Es gelten die technischen Mindestanforderungen der Überlandwerk Rhön GmbH für das Einspeisemanagement von EEG-Anlagen, die unter veröffentlicht und zu beachten sind. 2. Leistungen der Überlandwerk Rhön GmbH Die ÜWR verkaufen und übereignen eine Empfangseinrichtung zur Signalübertragung, bestehend aus dem parametrierten Tonfrequenz-Rundsteuerempfänger. Die Signalübertragungseinheit wird zur Abholung in der Überlandwerk Rhön GmbH, Sondheimer Str. 5, Mellrichstadt bereitgestellt. 3. Tonfrequenz-Rundsteuerempfänger (TRE) Der von der ÜWR eingesetzte TRE, der zur Übertragung des Signals zur Reduzierung der Einspeiseleistung dient, erfüllt folgende Anforderungen: Folgender TRE wird im Netzgebiet der ÜWR eingesetzt: Sendefrequenz 175 Hz Fa. Swistec SReeg - Schutzart des Empfängers IP 20 - Betriebstemperaturen C - Betriebsspannung 230 V AC - Schaltstrom, max. 2 A bei 30 V DC bzw. 0,2 A bei 230 V AC 4. Pflichten des Anlagenbetreibers Die Kosten für die technischen Einrichtungen sind durch die Anlagenbetreiberin bzw. den Anlagenbetreiber zu tragen, sie verbleiben in dessen unterhaltspflichtigem Eigentum. Er ist für den ordnungsgemäßen Einbau, Betrieb und die Funktion der jeweiligen technischen Einrichtung verantwortlich. Für den Einbau sind die anerkannten Regeln der Technik sowie die technischen Mindestanforderungen der Überlandwerk Rhön GmbH zum Einspeisemanagement einzuhalten. Erhält die Anlagenbetreiberin bzw. der Anlagenbetreiber über den TRE ein Signal zur Reduzierung der Einspeiseleistung, muss die Leistungsreduzierung gemäß der Vorgabe der Überlandwerk Rhön GmbH innerhalb von maximal einer Minute erfolgen. Dieses Zeitfenster bezieht sich immer auf die gesamte Erzeugungsanlage, unabhängig davon, aus wie vielen Erzeugungseinheiten (z. B. Generatoren oder Wechselrichtern) die Anlage besteht. Hierzu werden am TRE vier potentialfreie Schließerkontakte angesteuert. Über diese vier Relais werden die Leistungsstufen 100 % (volle Einspeisung), 60 %, 30 % und 0 % (keine Einspeisung) dargestellt und sind steuerungstechnisch mit der Erzeugungsanlage zu verbinden. Eine halbjährliche Überprüfung der Sicherungseinrichtungen ist von der Anlagenbetreiberin bzw. Anlagenbetreiber vorzunehmen. 5. Preise, Abrechnung und Lieferzeit Der Kaufpreis für den TRE ergibt sich aus dem Bestellformular. Der Kaufpreis wird innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsstellung zur Zahlung fällig. 6. Eigentumsvorbehalt Das Eigentum an der Empfangseinrichtung zur Signalübertragung verbleibt bis zur vollständigen Zahlung des Entgelts bei der ÜWR. 7. Haftung Ansprüche des Anlagenbetreibers auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche des Anlagenbetreibers aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit, sowie die Haftung für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der Überlandwerk Rhön GmbH, ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Unberührt bleibt ferner die Haftung für die Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Anlagenbetreiber regelmäßig vertrauen darf. Bei der leicht fahrlässigen Verletzung dieser Vertragspflichten haften Überlandwerk Rhön GmbH nur für den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, es sei denn, es handelt sich um Schadensersatzansprüche des Anlagenbetreibers aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. 8. Gewährleistung Ist der Anlagenbetreiber Unternehmer, d. h. handelt der Anlagenbetreiber bei seiner Bestellung in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit, verjähren Mängelansprüche innerhalb von 12 Monaten ab Übergabe der Empfangseinrichtung zur Signalübertragung. 9. Sonstiges Bei Veränderung der gesetzlichen Anforderungen gem. 6 EEG trägt der Anlagenbetreiber auch mögliche zukünftige entstehende Kosten. Gleiches gilt bei Anpassung der technischen Mindestanforderungen durch die Überlandwerk Rhön GmbH. 20/20

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