DER TITELSCHUTZ ANZEIGER. Landesmedienanstalten entscheiden über Product Placement-Regeln

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1 DER Deutschlands führendes Spezialmedium für Titelschutz Für Zeitungen, Zeitschriften, Bücher, digitale Medien, Hörfunk, TV und Film Landesmedienanstalten entscheiden über Product Placement-Regeln Thomas Langheinrich Die Gesamtkonferenz der Landesmedienanstalten hat die neuen Werberichtlinien für Produktplazierungen in Fernsehen und Hörfunk verabschiedet. Den rechtlichen Rahmen gibt der 13. Rundfunkänderungsstaatsvertrag vor, der im April 2010 in Kraft tritt. Die neuen Richtlinien müssen nun noch von den einzelnen Landesmedienanstalten verabschiedet werden. Die Richtlinien folgen den gesetzlichen Vorgaben, die einerseits die wirtschaftlichen Interessen der deutschen Sender, die im europäischen Bereich nicht benachteiligt werden sollen, im Auge haben und andererseits den Schutz der Verbraucher vor Schleichwerbung, sagte Thomas Langheinrich, Vorsitzender der Direktorenkonferenz (DLM). Schleichwerbung bleibt auch nach den neuen Richtlinien verboten, erlaubt ist das so genannte Product Placement. Das heißt: Produktionsfirmen und private Rundfunkveranstalter dürfen ihren Werbekunden Produktplatzierungen gegen entsprechende Entgelte in Unterhaltungssendungen, Serien, Spielfilmen oder etwa in Sportsendungen anbieten. Verboten sind Produktplatzierungen in Nachrichtensendungen, informierenden Magazinsendungen und im Kinderfernsehen. Bezahlte Produktplatzierungen dürfen in die Handlung des Films oder in eine Sendung nur aus überwiegend programmlichdramaturgischen Gründen eingebaut werden, so die Medienwächter. Solche Sendungen oder Filme müssen mit einem entsprechenden Logo zu Beginn, am Ende und nach einer Werbepause gekennzeichnet werden und die Zuschauer auf die Produktplatzierung hinweisen. Darüber hinaus gibt es den Bereich der sogenannten unentgeltlichen Beistellung für Waren, die keinen bedeutenden Wert haben. Es handelt sich also um eine Produkteinbindung ohne finanzielle Vergütung, etwa wenn ein Auto oder ein Laptop nur für die Produktion der Sendung vom Hersteller kostenlos zur Verfügung gestellt werden. Diese Beistellungen sind immer möglich, auch in Kinder- und Nachrichtensendungen, die Marke oder das Produkt dürfen aber nicht hervorgehoben werden. Den bedeutenden Wert haben die Landesmedienanstalten mit 1 Prozent der Produktionskosten der Sendung oder des Films definiert bei einer Untergrenze von 1000 Euro. Waren eines Dienstleisters werden addiert. Damit gelten für unentgeltliche Beistellungen für die Veranstalter privater Sender die gleichen Vorgaben wie für die öffentlichrechtlichen Programme. Die neuen Werberichtlinien stehen auf den Seiten der Landesmedienanstalten unter zum Download bereit. (al) INHALT SEITE Titelübersicht...2 Google verletzt mit AdWords keine Markenrechte..3 BRAK-Mitgliederstatistik Titelschutzanzeigen: 56 neue Titel geschützt Impressum Fon: +49 (40) Fax: +49 (40)

2 Die 56 neuen Titel dieser Woche 60 max A Allgäuer Bergbahnen Annette & Cordula - wir müssen reden! D Das 100 Kilometer-Experiment Dein Land Deutschland - Das deutsch-türkische Sprachmagazin - Der Kreuzfahrtkönig Der Wettlauf zum Südpol Der Wunschfilm Deutsche Dynastien Deutschland sucht den Superfilm Deutschlands Promi-Dynastien Die Genuss-Engel Die Kalorien-Engel Die Reichen und die Schönen Diva vom Main E einfach gefahrgut F fränkisch! - Das Magazin fränkisch! - Das Magazin im Fränkischen Seenland Frauengeschichten - Die sixx Reportage G gefahrgut einfach Geisterjagd Gerlich, ein Journalist gegen Hitler Gerlich, ein Publizist gegen Hitler I Ideen für die Frau In den besten Familien K Katia Saalfrank Spezial: Alles was dein Kind braucht Kompendium Betriebliches Gesundheitsmanagement (2011) Küchenkönig - Die härteste Kochshow der Welt Küsse, Schüsse, Rindsrouladen L Labor Update Land & Berge lübsch M Making Apps Mehr für die Frau Mein Land Deutschland - Das deutsch-türkische Sprachmagazin - Mein Norden Mord unter Zeugen P Papa auf Abwegen Pause für die Frau Personalkommunikation Pochers Sommermärchen Pochers Sommermärchen 2010 S Sofa-Surfer Sommermärchen 2010 Stadt, Land, Bus! Stadtstreber T takt The Germans U Unsere zweite Chance V Vincent will Meer W Wer wohnt am schönsten im ganzen Land? Wer wohnt am schönsten? Why are you an artist? Wiesbaden Kompakt Windeln und Wellness Die nächste Ausgabe erscheint am Der Titelschutz Anzeiger Der Titelschutz Anzeiger mit Der Software Titel , Woche 14, Nr , Woche 15, Nr. 968 Anzeigenschluss: , 10 Uhr Anzeigenschluss: , 10 Uhr 2

3 EuGH: Google verletzt mit AdWords keine Markenrechte Der Gerichtshof der Europäischen Union hat mit einem neuen Urteil zugunsten von Google entschieden. Der Internetsuchdienst verletzt mit dem Verkauf von Schlüsselwörtern, die Marken von Mitbewerbern entsprechen (so genannte AdWords), nicht das Markenrecht. Doch das bedeutet nicht, dass Werbende, die AdWords bei Google buchen, nicht ihrerseits Markenrechte verletzen können. In dem vorliegenden Fall hatte das Modelabel Louis Vuitton sowie andere Markeninhaber in Frankreich durch mehrere Instanzen ein Urteil gegen Google erreicht. Der Internet-Riese legte in letzter Instanz eine Kassationsbeschwerde ein. Der Pariser Cour de Cassation befragte den Europäischen Gerichtshof, ob es rechtmäßig sei, wenn im Rahmen eines Internetreferenzierungsdienstes als Schlüsselwörter Zeichen verwendet würden, die Marken entsprechen, deren Inhaber dieser Verwendung nicht zugestimmt haben. Der EuGH entschied nun zugunsten Googles. Würde eine Marke als Schlüsselwort (AdWord) benutzt, könne der Markeninhaber das ausschließende Recht aus seiner Marke Google nicht entgegenhalten. Die Benutzung eines mit einer Marke identischen oder ihr ähnlichen Zeichens durch einen Dritten bedeute nach Ansicht des Gerichts, dass der Dritte das Zeichen im Rahmen seiner eigenen kommerziellen Kommunikation benutzt. Im Fall der Google-AdWords lasse der Anbieter zu, dass seine Kunden, d. h. die Werbenden, Zeichen benutzen, die mit Marken identisch oder ihnen ähnlich sind, benutze diese Zeichen jedoch nicht selbst. Wenn aber Werbende im Internet ein mit einer Marke eines anderen identisches Zeichen als Schlüsselwort für die Anzeige von Werbebotschaften benutzen, sei es offensichtlich, dass diese Benutzung geeignet ist, auf die Möglichkeit für den Inhaber der Marke, sie für Werbung einzusetzen, und auf seine Handelsstrategie Auswirkungen zu entfalten. Diese Auswirkungen der Benutzung eines mit der Marke identischen Zeichens durch Dritte stelle jedoch für sich allein keine Beeinträchtigung der Werbefunktion der Marke dar. Es sei Sache des nationalen Gerichts, im Einzelfall zu würdigen, ob nach dem Sachverhalt des bei ihm anhängigen Rechtsstreits eine Beeinträchtigung der herkunftshinweisenden Funktion vorliege oder vorliegen könnte, so die Luxemburger Richter. Das Urteil des höchsten Europäischen Gerichts zeigt, dass Google selbst als Referenzierungsdienst nicht belangt werden kann. Denn als Anbieter des Dienstes nutzt Google die Markennamen selbst nicht, es lässt nur die Nutzung durch den Werbenden zu. Unternehmen dagegen, die die Markennamen anderer als Schlüsselworte benutzen, um für ihre eigenen Produkte oder Dienstleistungen zu werben, verletzen deren Markenrecht, erläutert Dr. Ralf Hackbarth, Partner der auf Markenrecht spezialisierten Kanzlei KLAKA Rechtsanwälte in München das Urteil. Angesichts des weit verbreiteten Gebrauchs von geschützten Marken bei Google AdWords könnte hier eine Klagewelle auf Unternehmen zukommen, die gezielt den renommierten Namen von Markenherstellern nutzen, um für ihre Produkte zu werben. (al) Gericht der Europäischen Union vom AZ: C-236/08 bis C-238/08 BRAK-Mitgliederstatistik: Zahl der Rechtsanwälte steigt langsamer Damit hat sich die Zunahme der Anwaltszahlen wie schon in den letzten Jahren weiter verlangsamt. Die höchste Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen waren zum in der Bundesrepublik zugelassen. Das ist eine Steigerung von 1,91 % gegenüber dem Vorjahr (2,36 %), wie die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) jetzt in Berlin mitteilte. Mitgliederzahl verzeichnet weiterhin die Rechtsanwaltskammer München mit (Zuwachs 3,55 %), gefolgt von Frankfurt mit und Hamm mit Einen Zuwachs von über 3 % hat neben München nur die Rechtsanwaltskammer Stuttgart (3,22 %). Acht Kammern legten um mehr als 2 % zu. Die Kammern Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen-Anhalt müssen dagegen einen leichten Rückgang hinnehmen. Die Anzahl der Rechtsanwältinnen ist im Vergleich zum Vorjahr um 3,55 % angestiegen, insgesamt gibt es Rechtsanwältinnen im Bundesgebiet (31,58 %). Beim Erwerb von Fachanwaltszahlen zeigt sich allerdings eine deutliche Steigerung. Für alle 20 bestehenden Fachanwaltschaften wurden bis zum insgesamt Fachanwaltstitel verliehen. Das sind 7,87 % mehr als ein Jahr zuvor. So erwarben 543 Juristen im vergangenen Jahr einen Fachanwaltstitel für Gewerblichen Rechtsschutz. Rund 32 % mehr als im Vorjahr. 121 Fachanwaltstitel wurden für den Bereich Urheberund Medienrecht vergeben (+ 42,35 %) und 190 Anwälte konnten diesen Titel für den Bereich Informationstechnologie-Recht erwerben (+ 40,74 %). (al) 3

4 Personalkommunikation Personalkommunikation Schelenz GmbH, Holzhofstraße 7, Mainz Unter Hinweis auf 5 Abs. 3 MarkenG nehmen wir für einen Kunden Titelschutz in Anspruch für Allgäuer Bergbahnen Making Apps In allen Schreibweisen für alle Medien und Veranstaltungen. EDITION ALLGÄU im Verlag HEPHAISTOS, Gandenberger Weg 4, Immenstadt Thomson CompuMark, St. Pietersvliet 7, 2000 Antwerpen/Belgien Unter Hinweis auf 5 Abs. 3 MarkenG nehmen wir für unseren Mandanten Titelschutz in Anspruch Küsse, Schüsse, Rindsrouladen in allen Schreibweisen, Darstellungsformen und Wortverbindungen, für alle Medien, insbesondere Druckerzeugnisse, Hörfunk, Fernsehen, Film und elektronische Medien einschließlich Multimedia Anwendungen (Online und Offline-Dienste). lübsch in allen Schreibweisen, Schriftarten, Darstellungsformen, Abwandlungen, Wort- und/oder Zeichenverbindungen für alle Medien, insbesondere Druckerzeugnisse, Bild-, Ton- und Datenträger aller Art, elektronische und digitale Medien einschließlich Onlinedienste. Sat.1 SatellitenFernsehen GmbH, Medienallee 7, Unterföhring i.e. - Dr. Thorsten Held & Dr. Till Kreutzer Rechtsanwälte, Mittelweg 177, Hamburg Unter Hinweis auf 5 Ziff. 3 MarkenG nehme ich für meine Mandantin die Titel Unter Hinweis auf 5 Abs. 3 MarkenG nehmen wir für eine Mandantin Wer wohnt am schönsten? Wer wohnt am schönsten im ganzen Land? in allen Schreibweisen, Darstellungsformen, Schriftarten, Abwandlungen, Abkürzungen, Wortverbindungen, Titelkombinationen, grafischen Gestaltungen, entsprechenden Untertiteln und Zusammensetzungen für alle Medien, einschließlich Ton- und Bild-Tonträger, Film, Hörfunk, Fernsehen, Software, Off- und Online-Dienste, (Mobil-) Telefondienste, CD-ROM, CD-I, DVD, andere Datenträger und alle sonstigen CD-Derivate sowie für sonstige audiovisuelle, elektronische und digitale Medien und Netzwerke, Bücher und alle Printmedien. Rechtsanwälte Dr. Uwe Lehmann-Brauns u.a., Kurfürstendamm 37, Berlin Labor Update jeweils in allen Schreibweisen, Schriftarten, Wortverbindungen, Darstellungsformen, Abwandlungen, Abkürzungen, Titelkombinationen, grafischen Gestaltungen, entsprechenden Zusätzen, Untertiteln und Zusammensetzungen für alle Medien, insbesondere Bücher und alle anderen Printmedien, Tonträger und Merchandising, Bildtonträger, Film, Hörfunk, Fernsehen, Software, Off- und Online-Dienste, CD-Rom, CD-I, DVD und MD (minidisc) und andere Datenträger sowie für sonstige audiovisuelle, elektronische und digitale Medien und Netzwerke, Veranstaltungen und Dienstleistungen aller Art. GERSTENBERG RECHTSANWÄLTE, Peter Keil Rechtsanwalt, Brienner Straße 10, München 4

5 Unter Hinweis auf 5 Abs. 3 MarkenG nehme ich für einen Mandanten Unter Hinweis auf 5 Abs. 3 MarkenG nehme ich für einen Mandanten Diva vom Main in allen Schreibweisen, Darstellungsformen und Wortverbindungen für alle Medien und sonstigen Werkarten, insbesondere für Druckereierzeugnisse, Fernsehen, Film, Hörfunk, Datenträger aller Art, elektronische und digitale Medien und Netzwerke sowie Softwareerzeugnisse. Vincent will Meer in allen Schreibweisen, Darstellungsformen und Wortverbindungen für alle Medien und sonstigen Werkarten, insbesondere für Druckereierzeugnisse, Fernsehen, Film, Hörfunk, Datenträger aller Art, elektronische und digitale Medien und Netzwerke sowie Softwareerzeugnisse. Rechtsanwalt Dr. Patrick Baronikians, Patent- und Rechtsanwälte Hofstetter, Schurack & Skora, Balanstraße 57, München Rechtsanwalt Dr. Patrick Baronikians, Patent- und Rechtsanwälte Hofstetter, Schurack & Skora, Balanstraße 57, München Unter Hinweis auf 5 Abs. 3 MarkenG nehme ich Titelschutz in Anspruch Geisterjagd in allen möglichen Schreibweisen, Wortverbindungen, Zusammensetzungen und Abkürzungen, Abwandlungen, Schriftarten und Darstellungsformen für alle Medien, insbesondere für Druckerzeugnisse, Hörfunk, Film, Fernsehen, Bild-, Ton- und Datenträger aller Art, Internet, alle elektronischen und digitalen Medien und Netzwerke, insbesondere auch CD-ROM, DVD, CD-I, Off- Line- und On-Line-Dienste, Telekommunikationsdienstleistungen, Unified Messaging Systems, SMS, WAP sowie Softwareerzeugnisse aller Art. Pochers Sommermärchen Pochers Sommermärchen 2010 Sommermärchen 2010 in allen Schreibweisen, Darstellungsformen und Wortverbindungen, für alle Medien, insbesondere Druckerzeugnisse, Hörfunk, Fernsehen, Film und elektronische Medien einschließlich Multimedia Anwendungen (Online und Offline-Dienste). Dominic Müller, Stuppstraße 9, Köln REDSEVEN ENTERTAINMENT GmbH, Medienallee 7, Unterföhring Unter Hinweis auf 5 Abs. 3 MarkenG nehme ich für eine Mandantin Titelschutz in Anspruch für die Titel Pause für die Frau Mehr für die Frau Ideen für die Frau in allen Schreibweisen, Darstellungsformen, Schriftarten, Abkürzungen, Abwandlungen, Wortverbindungen, graphischen Darstellungen in allen Medien, insbesondere Druckereierzeugnisse, Softwareerzeugnisse, Hörfunk, Fernsehen, Film, Bild-, Ton- und Datenträger aller Art, elektronische und digitale Medien und Netzwerke (einschließlich CD-Rom, CD-I, Offline- und Online-Dienste und sonstige Online-Medien und -Produkte, Internet) sowie Telekommunikationsdienstleistungen (einschließlich UMS, SMS, WAP). einfach gefahrgut gefahrgut einfach in allen Kombinationen, Schreibweisen, Darstellungsformen, Abwandlungen, Abkürzungen, Schriftarten, Wortverbindungen und Zusätzen für Medien, insbesondere für alle Printmedien und Druckerzeugnisse, Software- Erzeugnisse, Hörfunk, Film, Fernsehen und sonstige audiovisuelle Medien, Bild-, Ton- und Datenträger aller Art, einschließlich CD-ROM, CD-I und DVD, ferner für elektronische und digitale Medien und Netzwerke einschließlich Online-Medien, Online- und Offline-Dienste sowie sonstige Mediendienstleistungen und Medienprodukte aller Art, für Domain-Bezeichnungen, Multimedia-Anwendungen, für Event-Merchandising sowie für Messen, Kongresse und sonstige Veranstaltungen aller Art. Rechtsanwalt Matthias Reichwald, Clayallee 311, Berlin Süddeutscher Verlag GmbH, Hultschiner Straße 8, München Über archivierte Titel! Recherchieren Sie kostenlos unter 5

6 für Mein Norden in allen Schreibweisen für Druckwerke, Bild-, Ton- und Datenträger aller Art, Hörfunk, Fernsehen, Film und Internet. Wiesbaden Kompakt in allen Schreibweisen und Darstellungsformen sowohl für gedruckte als auch elektronische Produkte. NORDDEUTSCHER RUNDFUNK, Rothenbaumchaussee 132, Hamburg Lifebalanceatwork, Taunusstraße 20, Wiesbaden Unter Hinweis auf 5 Abs. 3 MarkenG nehmen wir für eine Mandantin Titelschutz in Anspruch Katia Saalfrank Spezial: Alles was dein Kind braucht in jeder Schreibweise, Darstellungsform, Wortverbindung und Kombination zur Verwendung in allen Medien einschließlich Merchandising. Land & Berge in allen Schreibweisen und Darstellungsformen, graphischen Gestaltungen und Abwandlungen für alle Medien, insbesondere Printmedien, elektronische und digitale Medien sowie Online-Dienste. RTL Television GmbH, Aachener Straße 1036, Köln Anwaltskanzlei Küster, Klas & Kollegen, Thujaweg 1, Karlsruhe Der Kreuzfahrtkönig in allen Schreibweisen, Schriftarten und Darstellungsformen, grafischen Gestaltungen, Abwandlungen, Abkürzungen, Untertiteln sowie Kombinationen für Printmedien, Hörfunk, Film, Fernsehen, Bild-, Ton- und Datenträger, elektronische und digitale Medien, Netzwerke, Offline- und Onlinedienste sowie sonstige Online-Medien. fränkisch! - Das Magazin fränkisch! - Das Magazin im Fränkischen Seenland LYNX and friends media, marketing & more, Kaistraße 12, Düsseldorf hornegaard.medienmarketing GbR, Hintere Marktstraße 56, Nürnberg Unter Hinweis auf 5 Abs. 3 MarkenG nehme ich Titelschutz in Anspruch Windeln und Wellness Frauengeschichten - Die sixx Reportage in allen Schreibweisen, Darstellungsformen und Wortverbindungen, für alle Medien, insbesondere Druckerzeugnisse, Hörfunk, Fernsehen, Film und elektronische Medien einschließlich Multimedia Anwendungen (Online und Offline-Dienste). Gerlich, ein Journalist gegen Hitler Gerlich, ein Publizist gegen Hitler in allen Schreibweisen, Wortfolgen, Darstellungsformen, Kombinationen, Abwandlungen, Kürzungen, Schriftarten und Zusätzen für alle Medien, insbesondere Filme und Bücher, Printmedien, Druckereierzeugnisse, Hörfunk, Film, Fernsehen. Sixx GmbH, Gutenbergstraße 3a, Unterföhring Dr. Max A. Hoefter, Höhenweg 2, CH Wollerau 6

7 takt Der Wettlauf zum Südpol Essener Versorgungs- und Verkehrsgesellschaft mbh, Zweigertstraße 34, Essen Loopfilm GmbH, Infanteriestraße 19, Haus 1b, München Unter Hinweis auf 5 Absatz 3 MarkenG nehme ich für eine Mandantin Kompendium Betriebliches Gesundheitsmanagement (2011) F.A.Z.-Institut für Management-, Markt- und Medieninformationen GmbH, Mainzer Landstraße 199, Frankfurt am Main Annette & Cordula - wir müssen reden! in allen Schreibweisen, Darstellungsformen und Wortverbindungen. Die Inanspruchnahme bezieht sich auf alle Medien, insbesondere Druckereierzeugnisse, Hörfunk, Fernsehen, Film und elektronische Medien einschließlich Multimedia Anwendungen (Online und Offline-Dienste). Patentanwalt Dipl.-Ing. Michael Thoma, Widenmayerstraße 23, München Unter Hinweis auf 5 Abs. 3 MarkenG nehme ich für einen Mandanten Der Wunschfilm Deutschland sucht den Superfilm Berliner Film Companie GmbH, Lohschneider 1, Rudelzhausen Mord unter Zeugen Deutsche Dynastien Papa auf Abwegen in allen möglichen Kombinationen, Schreibweisen, Darstellungsformen, Abwandlungen und Schriftarten für Druckereierzeugnisse, Software- Erzeugnisse, Hörfunk, Film, Fernsehen, Bild-, Ton- und Datenträger aller Art, elektronische und digitale Medien und Netzwerke, insbesondere auch CD- ROM, DVD, CD-I, Offline- und Online-Dienste und sonstige Online-Medien. Rechtsanwaltskanzlei Bettina Krause, Hauptstraße 42, Tutzing 7

8 Unter Hinweis auf 5 Abs. 3 MarkenG nehme ich Titelschutz in Anspruch Dein Land Deutschland - Das deutsch-türkische Sprachmagazin - Mein Land Deutschland - Das deutsch-türkische Sprachmagazin - in allen möglichen Wortverbindungen und Zusammensetzungen, insbesondere im Untertitel, in Form anderer Landessprachen, Abwandlungen, Untertiteln, Schriftarten, Titelkombinationen, Abkürzungen, Darstellungsformen, grafischen Gestaltungen, Schreibweisen und mit allen Zusätzen in sämtlichen Medien, insbesondere für sonstige Printmedien und Druckerzeugnisse aller Arten und Formen, sowie einschließlich Ton- und Bildtonträger, Hörfunk, Film, Fernsehen und sonstige elektronische und digitale Medien und Netzwerke, einschließlich Offline- und Online-Diensten, sonstige audiovisuelle, elektronische und digitale Medien, sowie Software-Erzeugnisse, CD-ROM, CD-I, Bild-, Ton- und Datenträger aller Art, Telekommunikationsdienstleistungen, Literatur- und Druckerzeugnisse aller Art und Form, Spiele, Lehr-, Lern- und Unterrichtsmaterialien, Merchandising, Veranstaltungen, Dienstleistungen, sowie Domain-Bezeichnungen. Syntax GmbH Redaktionsbüro. Verlag. PR-Agentur., Birkenhofstraße 10, Stuttgart Unter Hinweis auf 5 Ziff. 3 MarkenG nehme ich für meine Mandantin wiederholten die Titel Küchenkönig - Die härteste Kochshow der Welt Die Reichen und die Schönen Sofa-Surfer In den besten Familien Deutschlands Promi-Dynastien 60 max Unsere zweite Chance Das 100 Kilometer-Experiment Die Genuss-Engel Die Kalorien-Engel Stadt, Land, Bus! Stadtstreber in allen Schreibweisen, Darstellungsformen, Schriftarten, Abwandlungen, Abkürzungen, Wortverbindungen, Titelkombinationen, grafischen Gestaltungen, entsprechenden Untertiteln und Zusammensetzungen für alle Medien, einschließlich Ton- und Bild-Tonträger, Film, Hörfunk, Fernsehen, Software, Off- und Online-Dienste, (Mobil-) Telefondienste, CD-ROM, CD-I, DVD, andere Datenträger und alle sonstigen CD-Derivate sowie für sonstige audiovisuelle, elektronische und digitale Medien und Netzwerke, Bücher und alle Printmedien. Rechtsanwälte Dr. Uwe Lehmann-Brauns u.a., Kurfürstendamm 37, Berlin Impressum: The Germans Why are you an artist? Nicole Zepter, Grindelhof 9, Hamburg DER Presse Fachverlag GmbH & Co. KG Nebendahlstr Hamburg Fon: (040) Fax: (040) titelschutz-anzeiger@presse-fachverlag.de Verleger/Herausgeber: Peter Strahlendorf (v.i.s.d.p.) PS Redaktion/Titelschutzanzeigen verantwortlich: Angela Lautenschläger (AL), -61 Redaktion: Ralf Deppe (RD), -80 Druckaufl age: Verbreitete Aufl age: Erscheinungsweise: wöchentlich Der Titelschutz Anzeiger mit Der Software Titel: monatlich Druckaufl age: Verbreitete Aufl age: Empfängerkreis: Medienanwälte/Fachjuristen, Justitiare, Geschäftsführer und Entscheider in Verlagen, Hörfunk- und TV-Anstalten, Produzenten von audiovisuellen, digitalen und elektronischen Medien (Film, Fernsehen, Video, Tonträger, Software). Bezugspreis: Für Empfänger aus dem o.g. Verkehrskreis kostenlos. p.a. 80,- Euro inkl. Versand, zzgl. USt. (Ausland: zzgl. Versandkosten) Preis Titelschutzanzeige: Standard mit einem Titel 150,- Euro jeder weitere Titel innerhalb einer Anzeige plus 35,- Euro jeweils zzgl. USt. Anzeigenschluss: jeweils Freitag, 10 Uhr Es gilt die Anzeigenpreisliste Nr. 8 vom Bankverbindungen: Hamburger Sparkasse, Kto , BLZ Handelsregister HRA , Ust.-Id-Nr. DE Druck: Lehmann Offsetdruck GmbH, Kösliner Weg 20, Norderstedt 2010 Presse Fachverlag, Hamburg. Alle Rechte beim Verlag. Auch der auszugsweise Nachdruck oder Vervielfältigungen, die ganze oder teilweise Übernahme der systematischen Einteilung sowie die gewerbliche Nutzung der Adressen- oder Namensmaterialien sind nicht gestattet. Anzeigenentwürfe des Verlages sind urheberrechtlich geschützt. Der Verlag hat die alleinigen Nutzungsrechte für die von ihm erstellten Anzeigen. Übernahme nur nach vorheriger schriftlicher Genehmigung. Die Rechte für die Nutzung von Artikeln für elektronische Pressespiegel erhalten Sie über die PMG Presse- Monitor GmbH, Tel. 030/ oder 8

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