Bericht. über die Maßnahmen. des Gleichbehandlungsprogramms. der eins energie in sachsen GmbH & Co. KG und der. inetz GmbH

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1 Bericht über die Maßnahmen des Gleichbehandlungsprogramms der eins energie in sachsen GmbH & Co. KG und der inetz GmbH für den Berichtszeitraum März 2016

2 Präambel Mit diesem Bericht kommen die eins energie in sachsen GmbH & Co. KG (nachfolgend eins) und die Netzgesellschaft inetz GmbH (nachfolgend inetz) ihrer Verpflichtung aus 7a Abs. 5 Satz 3 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) nach. Der Bericht umfasst den Berichtszeitraum vom 1. Januar 2015 bis zum 31. Dezember Er befasst sich mit der Durchführung des Gleichbehandlungsprogramms von eins und von inetz zur diskriminierungsfreien Ausgestaltung und Abwicklung des Netzbetriebs in den Sparten Elektrizität und Erdgas. Der Bericht wird vorgelegt von Susann Söldner (Besucheranschrift: Augustusburger Straße 1 in Chemnitz) und gemäß den gesetzlichen Vorschriften auf der Internetseite der Netzgesellschaft veröffentlicht. Gleichbehandlungsbericht 2015 Seite 2 von 13

3 Selbstbeschreibung der Unternehmen 1. eins energie in sachsen GmbH & Co. KG eins ist der führende kommunale Energiedienstleister in der Region Südsachsen und der Stadt Chemnitz. Das Unternehmen mit Sitz in Chemnitz versorgt rund Haushalts- und Gewerbekunden mit Erdgas, Elektrizität, Wärme/Kälte sowie Trinkwasser und energienahen Dienstleistungen. eins hat 632 Mitarbeiter und 39 Auszubildende mit einem arbeitsvertraglichen Anstellungsverhältnis (Stand: 31. Dezember 2015). Die Struktur von eins ist der Anlage 1 zu entnehmen. 2. inetz GmbH inetz ist eine 100 %ige Tochtergesellschaft von eins. Die Netzgesellschaft betreibt das Strom- und Erdgasnetz der Stadt Chemnitz und das Erdgasnetz in weiten Teilen Südsachsens. Auf der Grundlage des Energiewirtschaftsgesetzes und den entsprechenden Verordnungen stellt inetz die Netze zur entgeltpflichtigen Nutzung allen Strom- und Erdgaslieferanten zur Verfügung. Die Hauptabteilung Netzservice der eins wurde mit wirtschaftlicher Wirkung zum 1. Januar 2015 auf die inetz nach den Regelungen des Umwandlungsgesetzes ausgegliedert. Die Mitarbeiter der Hauptabteilung Netzservice wurden mit Wirkung vom 01. Januar 2015 von eins auf inetz überführt. Die gesellschaftrechtliche Umsetzung der Ausgliederung der Hauptabteilung Netzservice wurde durch die Eintragung der Ausgliederung in das Handelsregister am 31. August 2015 vollzogen. inetz kommt der Verpflichtung aus 7a Abs. 2 Satz 1 EnWG nach. Alle mit Leitungsaufgaben für den Verteilnetzbetreiber betrauten Personen sowie Personen, die Befugnisse zu Letztentscheidungen besitzen, die für die Gewährleistung eines diskriminierungsfreien Netzbetriebs wesentlich sind, sind ausschließlich für diesen Bereich tätig. Die Geschäftsführung von inetz wird von Herrn Holger Frey als technischer Geschäftsführer und von Herrn Jörg Scheibe als kaufmännischer Geschäftsführer wahrgenommen. Gleichbehandlungsbericht 2015 Seite 3 von 13

4 inetz hat 437 Mitarbeiter mit einem arbeitsvertraglichen Anstellungsverhältnis (Stand: 31. Dezember 2015). Das Organigramm von inetz wird der Bundesnetzagentur in Anlage 2 (Stand: 31. Dezember 2015) übermittelt. Maßnahmen zur diskriminierungsfreien Ausübung des Netzgeschäfts 1. Umsetzung des Gleichbehandlungsprogramms Zur Anwendung kam im Berichtszeitraum das im Jahr 2014 angepasste Gleichbehandlungsprogramm. Das Gleichbehandlungsprogramm ist im Unternehmenshandbuch, in dem auch die Vorgaben für Prozesse und Tätigkeiten (z. B. Aufbauorganisation, Formulare und Weisungen etc.) integriert sind unter Ablauforganisation / Unternehmensführung veröffentlicht und so für alle Mitarbeiter ersichtlich. Die Schulungen des Gleichbehandlungsprogramms wurden im Berichtszeitraum 2015 bei Neueinstellungen fortgesetzt und in sensiblen Bereichen wiederholt. Im Berichtszeitraum gab es keinen Anlass für arbeitsrechtliche Konsequenzen. 2. Gleichbehandlungsbeauftragte Gleichbehandlungsbeauftragte von inetz ist seit 1. Mai 2015 Susann Söldner. Aufgrund der Elternzeit bis voraussichtlich 30. September 2016 wurde die bisherige Gleichbehandlungsbeauftragte Frau Anja Jurischka abberufen, gleichzeitig wurde zum 1. Mai 2015 Frau Susann Söldner berufen. Die Prozesse wurden sachgerecht übergeben. Die Gleichbehandlungsbeauftragte ist unmittelbar der Geschäftsführung von inetz unterstellt. Weiterhin ist Frau Susann Söldner gleichzeitig Gleichbehandlungsbeauftragte für eins. Frau Susann Söldner ist bei inetz der Abteilung Vertragsmanagement zugeordnet. Ihr Aufgabenfeld beinhaltet im Wesentlichen die Mitwirkung beim Abschluss von Lieferantenrahmen-, Netznutzungs-, Netzkopplungs-, Netzanschluss- und Anschlussnutzungsverträgen. Das Tätigkeitsgebiet von Frau Susann Söldner lässt somit die Ausübung der Funktion als Gleichbehandlungsbeauftragte diskriminierungsfrei zu. Gleichbehandlungsbericht 2015 Seite 4 von 13

5 3. Kommunikation zwischen der Gleichbehandlungsbeauftragten und den mit Tätigkeiten des Netzbetriebs befassten Mitarbeitern Die Gleichbehandlungsbeauftragte ist den Mitarbeitern im gesamten Konzern namentlich bekannt und telefonisch, elektronisch oder persönlich erreichbar. Jederzeit können sich die Mitarbeiter von eins und von inetz mit Fragen bzw. Anmerkungen zu entflechtungsrelevanten Themen an die Gleichbehandlungsbeauftragte wenden. Somit ist es problemlos möglich, zeitnah auf eventuelle diskriminierungsrelevante Prozesse zu reagieren. Grundsätzlich sind die Mitarbeiter verpflichtet, der Gleichbehandlungsbeauftragten Verstöße und Beschwerden gegen das Gleichbehandlungsprogramm zu melden. Des Weiteren erhielt sie für ihre Arbeit alle Informationen und relevanten Unterlagen wie Verträge und IT- Berechtigungen. 4. Kommunikation zwischen der Gleichbehandlungsbeauftragten und der Geschäftsführung Die Gleichbehandlungsbeauftragte ist in ihrer Funktion direkt der Geschäftsführung von inetz unterstellt und hat somit ein direktes Vortragsrecht bei der Geschäftsführung. Sie ist in ihrer Aufgabenwahrnehmung unabhängig und hat Zugang zu allen Informationen, über die die Verteilnetzbetreiber und das vertikal integrierte Energieversorgungsunternehmen verfügen, soweit dies zur Erfüllung ihrer Aufgaben erforderlich ist. Die Geschäftsführung unterstützt die Gleichbehandlungsbeauftragte bei der Erfüllung ihrer Aufgaben. Die Berichterstattung der Gleichbehandlungsbeauftragten an die Geschäftsführung erfolgt mündlich im Rahmen regelmäßiger Termine, soweit nicht anlassbezogene Einzelfälle eine unverzügliche Kommunikation erforderlich machen. 5. Geschäftsprozesse Entsprechend der gesetzlichen Rahmenbedingungen und der Ausgliederung der Hauptabteilung Netzservice von eins zu inetz wurden im Berichtszeitraum 2015 verschiedene Geschäftsprozesse überprüft und angepasst. Die Umsetzung der Vorgaben zur Marktkommunikation ist aufwendig und erfordert hohe IT-Investitionen. Andererseits ermöglicht diese standardisierte elektronische Marktkommunikation eine starke Automatisierung und ist insofern effizienzverbessernd. Gleichbehandlungsbericht 2015 Seite 5 von 13

6 5.1 Umsetzung des Lieferantenwechsels Mit den Festlegungen der Bundesnetzagentur zu den Geschäftsprozessen zur Kundenbelieferung mit Elektrizität (BK GPKE ) und zu den Geschäftsprozessen Lieferantenwechsel Erdgas (BK GeLi Gas ) wurden verbindliche Vorgaben zum Wechsel eines Strom-/Erdgaslieferanten getroffen. Die durch die Bundesnetzagentur vorgegebenen Formatanpassungen zum 1. April und 1. Oktober 2015 wurden innerhalb des vertikal integrierten Energieversorgungsunternehmens und der Netzgesellschaft entsprechend der Mitteilungen Nr. 45 und 48 zur Umsetzung der Beschlüsse GPKE und GeLi Gas umgesetzt. Der Nachrichtendatenaustausch erfolgt im SAP IS-U automatisch über die Edifact- Datenformate. Die Ausgestaltung der Prozessabläufe wurde entsprechend den geänderten Rahmenbedingungen im SAP-System umgesetzt. Die Abwicklung der Geschäftsprozesse gemäß GPKE und GeLi Gas werden durch den Shared Service Kundenservice von eins durchgeführt. Für die vorgenannten Geschäftsprozesse liegen Arbeitsanweisungen entsprechend den Vorschriften der GPKE und GeLi Gas vor, die allen verantwortlichen Mitarbeitern zugänglich sind und deren Inhalte des Weiteren kontinuierlich durch Schulungen vermittelt werden. 5.2 Umsetzung Projekt SAP inetz GmbH Im Zuge der Umfirmierung sowie der Ausgliederung der Hauptabteilung Netzservice von eins zur inetz war es erforderlich systemseitige Anpassungen vorzunehmen. Diese Anforderungen wurden in Konzepten erarbeitet und im Berichtsjahr 2015 umgesetzt. Eine der wichtigsten Aufgaben lag in der prozessseitigen Zusammenführung der Vorgängerlösungen von der Netzgesellschaft mbh Chemnitz und der Südsachsen Netz GmbH. So wurden die beiden Netzgesellschaften systemseitig zu einem Netzgebiet, mit einer einheitlichen Preislogik für die Sparte Gas, zusammengeführt. Ebenso wurde eine einheitliche EDIFACT-Adresse festgelegt. Weiterhin wurde die systemseitige Abbildung der Vertragskonten überarbeitet und zur Optimierung der Marktkommunikation eine neue B2B-Plattform eingeführt. In der prozessseitigen Abbildung von SAP Core wurden alle relevanten Prozesse der Organisationsstruktur von inetz angepasst. So wurden beispielsweise die Gleichbehandlungsbericht 2015 Seite 6 von 13

7 Investitionsprozesse für Baumaßnahmen neu gestaltet sowie die Instandhaltungsprozesse bei inetz aufgebaut und abgebildet. 5.3 Messwertermittlung bei Abnahmestellen mit Standardlastprofil Im Berichtsjahr 2015 wurden gemäß dem Konzept zur Umsetzung der strategischen Ausrichtung für die Messwertermittlung von Abnahmestellen mit Standardlastprofil Prozesse zur Messwertermittlung sukzessiv angepasst. Die hierfür festgelegten Ziele, Maßnahmen und Festlegungen zur Ableseoptimierung wurden realisiert. Ziel war es, aufgrund der Verschmelzung der Netzgesellschaften die unterschiedlichen Vorgehensweisen bei Sicht- und Selbstablesungen zu harmonisieren und zu optimieren. 5.4 Netzentgeltkalkulation Sparte Strom Für die Kalkulation der zum 1. Januar 2015 gültigen Entgelte bildeten die nach 4 ARegV angepasste genehmigte Erlösobergrenze unter Berücksichtigung des beantragten Erweiterungsfaktors und die zum Zeitpunkt bekannten Kosten des vorgelagerten Netzbetreibers die Grundlage. Gleichzeitig wurden die technischen und netzwirtschaftlichen Strukturdaten ermittelt, um die Erlösobergrenze in ein Preisblatt zu überführen. Die Erhebungsbögen zur Anpassung der Erlösobergrenze und zur Überprüfung der Netzentgelte wurden der Bundesnetzagentur übermittelt. Das Preisblatt wurde allen Lieferanten per fristgerecht zugesandt und auf der Internetseite von inetz veröffentlicht. Sparte Erdgas Zum 1. Januar 2015 wurde erstmalig ein einheitliches Preisblatt von inetz in der Sparte Erdgas veröffentlicht. Grundlage für die Ermittlung dieses Preisblattes bildeten die getrennt voneinander ermittelten Erlösobergrenzen für die ehemalige Netzgesellschaft mbh Chemnitz und die ehemalige Südsachsen Netz GmbH. Die genehmigten Erlösobergrenzen wurden entsprechend 4 ARegV unter Berücksichtigung Gleichbehandlungsbericht 2015 Seite 7 von 13

8 eines beantragten Erweiterungsfaktors und der zum Zeitpunkt bekannten Kosten des vorgelagerten Netzbetreibers sowie der im Rahmen von Konzessionswechseln abgehenden und übergehenden Erlösobergrenzenanteile angepasst. Die Ermittlung der technischen und netzwirtschaftlichen Strukturdaten erfolgte für inetz in der Sparte Erdgas gesamtheitlich. Diese Daten bildeten die Grundlage, um die Erlösobergrenze in ein Preisblatt zu überführen. Die Erhebungsbögen zur Anpassung der Erlösobergrenze und zur Überprüfung der Netzentgelte wurden der Bundesnetzagentur übermittelt. Das Preisblatt wurde allen Lieferanten per fristgerecht zugesandt und auf der Internetseite von inetz veröffentlicht. 5.5 Bewirtschaftung des Differenzbilanzkreises Aufgrund von regulatorischen Anforderungen aus der Stromnetzzugangsverordnung (StromNZV), dem Bilanzkreisvertrag zwischen inetz und dem zuständigen Übertragungsnetzbetreiber sowie dem Positionspapier zur Wahrung der Pflichten nach 4 Abs. 2 StromNZV und Ziffer 5.2. des Standardbilanzkreisvertrages durch die Bilanzkreisverantwortlichen von der Bundesnetzagentur wurde Anfang 2015 beschlossen, den Differenzbilanzkreis aktiv zu bewirtschaften. In einem Projekt wurden die gestellten Anforderungen umgesetzt und seit 1. Oktober 2015 findet die tägliche Bewirtschaftung statt. Die Bewirtschaftung des Differenzbilanzkreises erfolgt durch einen Dienstleister. Im Ergebnis hat sich die gegenüber der inetz vom Bilanzkoordinator abgerechnete Energiemenge verringert. 5.6 Einspeisemanagement Die Umsetzung des Einspeisemanagements wurde im Berichtsjahr 2015 fortgesetzt. In den Monaten Januar, März und Juli 2015 kam es erneut nach Aufrufen durch den Übertragungsnetzbetreiber zur Reduzierung der Einspeiseleistung. Gleichbehandlungsbericht 2015 Seite 8 von 13

9 Für die Anlagenbetreiber werden entsprechende Informationen, wie beispielsweise die durchgeführten bzw. die laufenden Netzsicherheitsmanagement-Maßnahmen nach 13, 14 EnWG in Verbindung mit 14 EEG, auf der Homepage von inetz zur Verfügung gestellt. Im Berichtsjahr 2015 wurde die zwischen inetz und dem vorgelagerten Netzbetreiber abgeschlossene Vereinbarung zur Systemsicherheit auf Basis des BDEW / VKU-Leitfadens für unterstützende Maßnahmen von Stromnetzbetreibern aktualisiert. 5.7 Krisenvorsorge Gas In der Sparte Erdgas wurde auf der Grundlage des BDEW / VKU / GEODE - Leitfadens zur Krisenvorsorge mit dem Aufbau entsprechender Prozesse begonnen. Im Rahmen von Gesprächsterminen zwischen inetz und den Anschlussnutzern / -nehmern wurden Kontaktdaten und technische Angaben abgefragt, die im Falle einer Versorgungseinschränkung eine gezielte Reduzierung der Ausspeisung unter Beachtung der rechtlichen Rahmenbedingungen ermöglichen. Maßgeblich für die Auswahl der Gesprächstermine ist zunächst die Anschlussleistung, hierbei wird Top-Down vorgegangen. Die Gesprächstermine werden in 2016 fortgeführt. 5.8 SAP-Berechtigung Das vorhandene SAP-System ist dreistufig aufgebaut, bestehend aus einem Entwicklungs-, einem Qualitätssicherungs- und einem Produktivsystem. Situativ werden für Projekte und Schulungen weitere temporäre Systeme erstellt und wieder gelöscht. Grundsätzlich ist die Zuordnung von Sammelrollen zu Benutzern, mit Ausnahme der Entwickler und der Anwendungsbetreuer sowie ausgewählte Key-User und Fachreferenten in den Qualitätssicherungsund Produktivsystemen identisch. Das Produktivsystem sowie die jeweiligen Entwicklungs- und Testsysteme bestehen zurzeit aus vier Mandanten, in denen die Komponenten unterschiedlich ausgeprägt sind. Aus Gründen des informatorischen Unbundling existiert eine Mandantentrennung im SAP zwischen dem Lieferanten und dem Netzbetreiber. Zur Optimierung der internen Prozesssicherheit und zur Anpassung an aktuelle Anforderungen wird eine Restrukturierung des SAP-Berechtigungswesens angestrebt. Aus diesem Grund wird derzeit ein Projekt zu diesem Thema durchgeführt. Gleichbehandlungsbericht 2015 Seite 9 von 13

10 Die in den SAP-Systemen vorhandenen Berechtigungen, die im Rahmen von Projekten oder durch andere Aufgaben an Benutzer aus den Fachbereichen vergeben wurden und die zur Erfüllung ihrer Aufgaben erforderlich sind, müssen im Rahmen der Implementierung überprüft, berücksichtigt und besonders gekennzeichnet werden. Ziel ist es, das datenschutzkonforme Berechtigungskonzept unter Berücksichtigung der Anforderungen des Unbundling zu erweitern. 5.9 Überprüfung von Geschäftsprozessen Wie bereits im vergangenen Gleichbehandlungsbericht aufgeführt, werden unter Berücksichtigung der gesetzlichen Rahmenbedingungen die Prozesse innerhalb des vertikal integrierten Energieversorgungsunternehmens und der Netzgesellschaft überprüft. Diese unterliegen einer laufenden Weiterentwicklung. Mittlerweile sind die bereits überarbeiteten Prozesse in den Unternehmenshandbüchern der jeweiligen Gesellschaft schriftlich bzw. graphisch dokumentiert und stehen den verantwortlichen Mitarbeitern in geeigneter Form zur Verfügung. Weiterhin ist maßgebend, einen kontinuierlichen Verbesserungsprozess im Unternehmen zu etablieren. Auf Anforderung und nach Abstimmung mit der Geschäftsführung von inetz wurden die Interne Revision und die Gleichbehandlungsbeauftragte des vertikalen Energieversorgungsunternehmens eins und von inetz beauftragt, gemeinsam Prozessaudits durchzuführen. Die Auditierungen erfolgten auf Grundlage der ab 1. September 2014 gültigen Richtlinie Prozessaudit Gleichbehandlung. Gemäß der Richtlinie wurden für 2015 Audits für die Prozesse Messwertermittlung SLP - Netz und Messwertbearbeitung SLP Netz im Kundenservice bei eins sowie Anfrage bearbeiten und Bescheid bearbeiten beim Regulierungsmanagement bei inetz geplant und durchgeführt. In Vorbereitung zu den Prozessaudits haben die Interne Revision und die Gleichbehandlungsbeauftragte gemeinsam Fragenkataloge erstellt, welche in den Audits abgearbeitet und beantwortet wurden. Die Prüfungsvorbereitungen und -durchführungen erfolgten nach den für die Interne Revision geltenden Standards und Prüfsystematiken, mit Kick-Off-Meetings, Prüfberichten und Abschlussgesprächen. Die Auditdurchführungen für die Prozesse erfolgten im April Wesentliche Prüfungsunterlagen waren Strukturbilder, Ablaufdiagramme, ergänzende Arbeitsanweisungen, Schulungsunterlagen sowie weitere wesentliche Unterlagen bzw. Dateien. Alle erbetenen Aufklärungen und Nachweise wurden von den der Internen Revision und der Gleichbehandlungsbeauftragten für die Prüfung benannten Mitarbeitern von eins und inetz bereitwillig, umgehend bzw. kurzfristig erbracht. Die im Berichtsjahr 2015 durchgeführten Prozessaudits erfolgten unter Beachtung der im Shared-Service-Bereich zwischen eins und inetz geltenden Dienst- Gleichbehandlungsbericht 2015 Seite 10 von 13

11 leistungsverträgen. Im Regelfall erfolgte eine direkte Einbindung des Dienstleisters. Mindestens wurden aber Abstimmungen auf Basis der vereinbarten Leistungsscheine durchgeführt. Die Prüfungsergebnisse sind in den Auditberichten dargestellt. Diese Berichte werden der Bundesnetzagentur in der Anlage 3 übermittelt. Die Audits bei eins und bei inetz haben zu keinen Feststellungen geführt. Mit den erzielten Ergebnissen werden bezüglich der geprüften Prozesse keine Nachaudits erforderlich. In Auswertung der Übersicht zu den SAP-Zugriffsberechtigungen im Kundenservice wurde für den Bereich der vergebenen Berechtigungen Handlungsbedarf angezeigt. Hinweise wurden hinsichtlich der Umsetzung von Nachweispflichten, insbesondere für Schulungen zu Verfahrensanweisungen gegeben. Wie im Vorjahresbericht aufgeführt, war im Berichtsjahr 2015 noch ein Audit zum Lieferantenwechsel geplant. Im 4. Quartal 2015 wurden SAP Standard IDEX-Prozesse produktiv gesetzt. Mit dieser Umstellung auf die neue Technologie waren auch grundlegende Änderungen in den Arbeitsabläufen verbunden. Die Prozesse zum Lieferantenwechsel wurden überarbeitet und angepasst. Aus diesem Grund wurde das Prozessaudit auf das erste Quartal 2016 verlegt. In 2016 sind weitere Prozessaudits zum Netzcontrolling vorgesehen. 6. Kommunikationsverhalten und Markenpolitik Wie im letzten Gleichbehandlungsbericht mitgeteilt, wurde ein neues Branding für die Netzgesellschaft geschaffen. Auch in Zukunft wird sich die inetz hinsichtlich ihres gesamten Auftrittes nach innen und außen vom integrierten Energieversorgungsunternehmen eins unterscheiden. In einem eigenen Corporate-Design-Handbuch sind die Gestaltungsrichtlinien, wie Schriftart, zu verwendende Farben, die Vermaßung und Gestaltung eines Briefes usw. zusammengefasst und stehen allen Mitarbeitern und Dienstleistern zur Verfügung. inetz verfügt über eigenes Geschäftspapier, eigene Visitenkarten, eine separate Kundenservicenummer sowie einen eigenen Internetauftritt. Hinzu wurden die -Adressen sowie -Signaturen entsprechend des neuen Corporate Designs umgestaltet, so dass diese ausschließlich auf die Zugehörigkeit von inetz hinweisen. Für die Mitarbeiter von inetz wurden im Berichtsjahr neue Dienstausweise ausgereicht. Außerdem wurde ein eigenständi- Gleichbehandlungsbericht 2015 Seite 11 von 13

12 ges Layout zur Beklebung der Firmenfahrzeuge erstellt und teilweise schon im Berichtsjahr 2015 umgesetzt. Weiterhin wurde begonnen ein Marketing- und Kommunikationskonzept für inetz zu erarbeiten. Im ersten Schritt sollen die Vereinheitlichung der Störungsrufnummern für alle Medien und die entsprechende Kommunikation vorbereitet werden. Mit dieser eigenständigen Markenpolitik und den Maßnahmen im Bereich des Kommunikationsverhaltens gewährleistet inetz, dass eine Verwechslung mit dem integrierten Energieversorgungsunternehmen eins ausgeschlossen ist. 7. Schulungskonzept Die Gleichbehandlungsbeauftragte nahm unter anderem am 19. Februar 2015 an dem bdew- Informationstag Der Gleichbehandlungsbericht über das Jahr 2014 in Berlin sowie am 24. Februar 2016 an dem bdew-informationstag Der Gleichbehandlungsbericht über das Jahr 2015 in Dresden teil. Die Mitarbeiter von eins und von inetz, die Aufgaben für die Netzgesellschaft wahrnehmen, wurden im Rahmen regelmäßig stattfindender Dienstberatungen durch die Haupt- und Stabsabteilungsleiter/-in oder Abteilungsleiter geschult. Die Mitarbeiter wurden mit einer persönlich unterschriebenen Verpflichtungserklärung zur Einhaltung des Gleichbehandlungsprogramms verpflichtet. Ergänzend zur Verpflichtungserklärung wurde ein Merkblatt zum Gleichbehandlungsprogramm übergeben, in dem die wesentlichen Pflichten des Mitarbeiters aus dem Gleichbehandlungsprogramm erläutert sind. Die unterschriebene Verpflichtungserklärung ist in der Personalakte hinterlegt. 8. Überwachungskonzept Im Berichtsjahr 2015 wurden stichprobenartige Kontrollen bezüglich der Einhaltung der Vorgaben des Gleichbehandlungsprogramms durchgeführt. Des Weiteren wurde die Einhaltung der Veröffentlichungspflichten der Netzgesellschaft geprüft und als vollständig befunden. Im Jahr 2015 sind keine Gleichbehandlungsbericht 2015 Seite 12 von 13

13 e1ns energie in sachsen inetz Ein Unternehmen von eins Anfragen der Bundesnetzagentur bei inetz zur diskriminierungsfreien Ausübung des Netzbetriebs eingegangen. Sanktionen wurden im Berichtszeitraum 2015 nicht verhängt. Ausblick Im kommenden Berichtszeitraum wird sich die Gleichbehandlungsbeauftragte schwerpunktmäßig mit den anstehenden Projekten (beispielsweise.,gesetz zur Digitalisierung der Energiewende") sowie der fortlaufenden Überprüfung der neu gestalteten Prozesse befassen. Chemnitz, den 24. März 2016 '--~S.tJ.GhD.~ithx. -r Susann Söldner Gleichbehandlungsbeauftragte Anlage 1: Anlage 2: Anlage 3: Organigramm eins energie in sachsen GmbH & Co. KG (Stand: 31. Dezember 2015) Organigramm inetz GmbH (Stand: 31. Dezember 2015) Auditberichte Gleichbehandlungsbericht 2015 Seite 13 von 13

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