Geprüfte/-r Fachwirt/-in für Versicherungen und Finanzen

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1 Bundeseinheitliche Weiterbildungsprüfung der Industrie- und Handelskammern Lösungshinweise Geprüfte/-r Fachwirt/-in Handlungsbereich Lebensversicherungen und Betriebliche Altersvorsorge Produktmanagement für Versicherungs- und Finanzprodukte Prüfungstag 25. April 2016 L

2 Bundeseinheitliche Weiterbildungsprüfung Hinweise für den Korrektor: Die folgenden Lösungen sind lediglich Lösungshinweise und keine Musterlösungen. Sie sollen nur den Rahmen der zu erwartenden Prüfungsleistung abstecken. Der Korrektor ist durch die hier aufgeführten Lösungshinweise in seinem Bewertungsspielraum nicht eingeengt. Bei Aufgaben, die eine Aufzählung von n-fakten zur Lösung erfordern, werden nur die ersten n-fakten gewertet. Alle darüber hinausgehenden Aufzählungen werden gestrichen. Bei Berechnungen sollen Folgefehler berücksichtigt werden und somit nicht zum Punktabzug führen. Der leichteren Lesbarkeit wegen geben wir in den Aufgaben/Texten der männlichen Form den Vorzug. Mit diesem einfacheren sprachlichen Ausdruck sind selbstverständlich immer Männer und Frauen gemeint. Die Aufgaben mit Lösungsvorschlägen können von den Industrie- und Handelskammern oder Dritten nach einer Frist von sechs Monaten direkt bestellt werden bei: W. Bertelsmann Verlag GmbH & Co. KG, Service-Center DIHK, Postfach , Bielefeld Tel.: 0521/ , Fax: 0521/ ,

3 aufgabe 1 Sie sitzen im Schulungskreis der PROXIMUS Lebensversicherung AG und diskutieren die Themen Aktuar und Beitragszusammensetzung. a) Zeigen Sie auf, wer den Aktuar bestellt, und nennen Sie die gesetzlichen Anforderungen, die für seine Bestellung erforderlich sind. b) Stellen Sie fünf Aufgaben dar, die der Aktuar innerhalb der Lebensversicherung hat. (10 Punkte) c) 1. Zeigen Sie den Unterschied zwischen Brutto- und Nettobeitrag in der Beitragskalkulation bei der gemischten Lebensversicherung auf. 2. Schildern Sie, aus welchen Bestandteilen sich die Ablaufleistung zusammensetzt, und teilen Sie dabei die Überschussbeteiligung in ihre einzelnen Komponenten auf. (2 Punkte) Lösungshinweise Aufgabe 1 [VO: 5 Absatz 2 Nr. 2] a) Der Aktuar wird, sofern im Unternehmen vorhanden, vom verantwortlichen Aufsichtsrat bestellt. Ist kein Aufsichtsrat vorhanden, kann er vom obersten Organ bestellt werden. Anforderungen: zuverlässig fachlich geeignet b) Z. B.: ausreichende Berufserfahrung (dreijährige Tätigkeit als Versicherungsmathematiker) Wahrung der Belange der Versicherungsnehmer dauernde Erfüllbarkeit der Verträge Einhaltung der gesetzlichen Grundsätze für die Berechnung der Prämien und Deckungsrückstellungen Überprüfung der Finanzlage auf dauernde Erfüllbarkeit der Verpflichtungen Überwachung der Solvabilitätsspanne Warn- und Berichtspflicht gegenüber Vorstand/BaFin Abgabe eines versicherungsmathematischen Bestätigungsvermerkes unter die Bilanz Vorschlag angemessener Überschusssätze zur Vorstandsentscheidung (10 Punkte) c) 1. Risikobeitrag + Sparbeitrag = Nettobeitrag Nettobeitrag + Kosten = Bruttobeitrag (Tarifbeitrag) 2. Risikogewinn + Kostengewinn + Zinsgewinn + Bewertungsreserven ( 153 VVG i. V. m. LVRG) = Überschuss garantierte Versicherungssumme + Überschüsse = Ablaufleistung (2 Punkte) L Seite 3

4 aufgabe 2 Der Versicherungsbedarf Ihrer Kunden erhöht sich häufig infolge von geänderten Lebensumständen. Als Mitarbeiter der PROXIMUS Versicherung AG erhalten Sie daher den Auftrag, die bestehenden Versicherungsbedingungen um eine sogenannte Nachversicherungsgarantie (Anpassungsrecht) zu erweitern. Sie orientieren sich dabei an bereits am Markt vorhandenen Produkten. a) Erklären Sie, was unter einer Nachversicherungsgarantie (Anpassungsrecht) verstanden wird. b) Nennen Sie drei Beispiele, um ein Anpassungsrecht nutzen zu können. c) Geben Sie drei versicherungstechnische Rahmenbedingungen an, die für die Anpassung gelten. d) Stellen Sie drei mögliche Bedingungsregelungen dar, um die Gefahr einer negativen (6 Punkte) Risikogegenauslese im Rahmen einer Nachversicherungsgarantie zu begrenzen. e) Nennen Sie fünf Vorteile für die PROXIMUS Versicherung AG und deren Vermittler, die für das Einführen einer derartigen Bedingungsverbesserung sprechen. Lösungshinweise Aufgabe 2 [VO: 5 Absatz 2 Nr. 4] a) Unter dem Anpassungsrecht wird das Recht verstanden, einen bestehenden Versicherungsschutz bei bestimmten Ereignissen ohne erneute Gesundheitsprüfung zu erhöhen. b) Eine Erhöhung des Versicherungsschutzes ist z. B. möglich bei: Heirat Geburt eines Kindes oder Adoption eines minderjährigen Kindes Abschluss einer staatlich anerkannten beruflichen oder akademischen Ausbildung Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit als Vollerwerbstätigkeit erstmaliger Überschreitung der Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung durch das Bruttojahreseinkommen aus nicht selbstständiger Tätigkeit Erhöhung des Bruttojahreseinkommens bei nicht selbstständiger Tätigkeit um mindestens 10 % innerhalb eines Jahres Aufnahme eines Darlehens zur Finanzierung einer selbst bewohnten Immobilie Kürzung der gesetzlichen Rentenanwartschaften infolge gesetzlicher Veränderungen Wegfall oder Kürzung einer berufsbedingten, insbesondere berufsständischen oder betrieblichen Altersvorsorge Seite 4 L

5 c) Die Anpassung erfolgt z. B. zu den dann gültigen Rechnungsgrundlagen, Tarifen, Versicherungsbedingungen, Steuerregelungen, dem dann maßgeblichen rechnungsmäßigen Alter der versicherten Person. d) Z. B.: Begrenzung der Höhe der Anpassung bezogen auf die Ausgangsversicherungssumme oder Rente Begrenzung auf eine bestimmte Anzahl von Anlässen altersmäßige Begrenzung bestimmte Fristen für die Anpassung in Bezug auf das auslösende Ereignis Begrenzung auf objektiv feststellbare auslösende Ereignisse Anpassungen müssen schriftlich beantragt und der Anlass muss nachgewiesen werden. e) Z. B.: Kundenbindung (6 Punkte) Bestandssicherung Bestandserweiterung Provisionsmöglichkeit des Vermittlers Möglichkeit des Cross-Selling geringe Abschlusskosten durch Wegfall der Gesundheitsprüfung Verbesserung der Produktqualität aufgabe 3 Sie sind Innendienstmitarbeiter in der PROXIMUS Lebensversicherung AG im Bereich der betrieblichen Altersvorsorge. Ihr Vorgesetzter bittet Sie, die Unterschiede der fünf Durchführungswege in der betrieblichen Altersvorsorge für eine Kundenpräsentation aufzubereiten. Tragen Sie die jeweils zutreffenden Aussagen direkt in die Tabelle in Anlage 1 ein. Eine stichpunktartige Beantwortung bzw. eine Ja-/Nein-Aussage ist ausreichend. L Seite 5

6 Lösungshinweise Aufgabe 3 [VO: 5 Absatz 2 Nr. 1] PSV-Beitragspflicht vermeidbar private Weiterführung bei Ausscheiden möglich Höhe der steuerfreien Einzahlung für Zusagen ab dem 1. Januar 2005 steuerliche Behandlung der Rentenund Kapitalleistungen bei Zusagen vor dem 1. Januar 2005 Direktversicherung Pensionskasse Pensionsfonds Unterstützungskasse Direktzusage ja ja nein nein nein ja ja ja nein nein 4 % BBG Bei Rentenleistungen wird der Ertragsanteil versteuert; Kapitalleistungen sind steuerfrei. 4 % BBG Bei Rentenleistungen wird der Ertragsanteil versteuert; Kapitalleistungen sind steuerfrei. 4 % BBG Volle Versteuerung unbegrenzt Volle Versteuerung unbegrenzt Volle Versteuerung Seite 6 L

7 aufgabe 4 Wie viele Mitbewerber ist auch die PROXIMUS Lebensversicherung AG von der Niedrigzinspolitik bzw. dem niedrigen Leitzins der Europäischen Zentralbank betroffen. In den letzten beiden Jahren erzielte sie eine laufende Verzinsung der Kapitalanlagen in Höhe von jeweils 3,2 %. Für das aktuelle Jahr wird mit einer Verzinsung in Höhe von 3,0 % gerechnet. Der aktuelle Bestand der PROXIMUS Lebensversicherung AG setzt sich wie folgt zusammen: Zeitraum der Vertragsabschlüsse Höchstrechnungszins Verträge im Bestand 01/ /1986 3,00 % 9 % 07/ /1994 3,50 % 14 % 07/ /2000 4,00 % 31 % 07/ /2003 3,25 % 20 % 01/ /2006 2,75 % 12 % 01/ /2011 2,25 % 8 % 01/ /2014 1,75 % 4 % 01/2015 heute 1,25 % 2 % a) Stellen Sie das Verfahren dar, nach dem der Höchstrechnungszins ermittelt und festgesetzt (8 Punkte) wird. b) Definieren Sie die Zinszusatzreserve und erläutern Sie, warum die PROXIMUS Lebensversicherung (7 Punkte) AG diese zu bilden hat. c) Stellen Sie die Auswirkungen der Zinszusatzreserve für Neuabschlüsse dar. Lösungshinweise Aufgabe 4 [VO: 5 Absatz 2 Nr. 2] a) Die Höhe des Höchstrechnungszinses für die Lebensversicherungen in Deutschland wird anhand der durchschnittlichen Umlaufrendite zehnjähriger Staatsanleihen, welche auf Euro lauten, ermittelt. Grundlage ist also die Umlaufrendite des gesamten Euroraumes. Der Rechnungszins darf höchstens 60 % der durchschnittlichen Rendite dieser zehnjährigen Staatsanleihen betragen. Der Zinssatz wird dabei gemeinsam von der Deutschen Aktuarvereinigung und der Bundesfinanzdienstleistungsaufsicht vorgeschlagen. Endgültig festgesetzt wird der Zinssatz durch Verordnung des Bundesministeriums der Finanzen. b) Die Zinszusatzreserve ist eine gesetzlich vorgeschriebene zusätzliche Rückstellung für Lebensversicherer, wenn der von den Gesellschaften erwirtschaftete Referenzzinssatz aus gesicherten Staatsanleihen die Garantien gegenüber Kunden unterschreitet. Sie bildet somit eine besondere Reserve für die hohen Höchstrechnungszinsen aus älteren Verträgen. Sie soll sicherstellen, dass die Unternehmen auch noch in einigen Jahren die Ansprüche der Altkunden erfüllen können. (8 Punkte) (7 Punkte) L Seite 7

8 Hinweis für den Korrektor: Der Referenzzinssatz ergibt sich aus den Mittelwerten der Kassazinssätze zum Monatsende für europäische Staatsanleihen höchster Bonität mit einer Restlaufzeit von zehn Jahren. c) Sie reduziert die Renditen bzw. die Überschussbeteiligungen neuer Verträge. Neukunden leiden so immer stärker unter den Verpflichtungen gegenüber Altkunden, für deren Verträge bzw. deren Erfüllbarkeit eine Zinszusatzreserve gebildet werden muss. aufgabe 5 Sie sind Produktmanager der PROXIMUS Lebensversicherung AG. Ihre Abteilung hat vom Vorstand die Aufgabe erhalten, die Produktstrategie stärker auf die Anforderungen des Kapitalanlagemanagements auszurichten. In einer dafür einberufenen Projektgruppe erarbeiten Sie entsprechende Maßnahmen. a) Stellen Sie die speziellen Anforderungen der Produkte Basisrente mit klassischer Kapitalanlage (Tarif S 10), (9 Punkte) Klassische Rentenversicherung (Tarif S 30) und Private fondsgebundene Rentenversicherung (Tarif S 32) an das Kapitalanlagemanagement hinsichtlich Liquidität und erforderlicher Mindestverzinsung dar. b) Besonders Einmalbeiträge im Tarif S 30 mit kurzen Laufzeiten stellen für die Kapitalanlage der PROXIMUS Lebensversicherung AG ein Problem dar. 1. Beschreiben Sie die Wirkung dieser Einmalbeiträge auf die Kapitalanlage. 2. Nennen Sie drei Maßnahmen, die zur Reduzierung dieses Einmalbeitragsgeschäftes (6 Punkte) beitragen können. Lösungshinweise Aufgabe 5 [VO: 5 Absatz 2 Nr. 3] a) Basisrente mit klassischer Kapitalanlage (Tarif S 10): Die Basisrente ist nicht kündbar (Ausnahme Kleinstbeträge) und kann nur in Form einer Leibrente in Anspruch genommen werden. Für die PROXIMUS Lebensversicherung AG erfordert die Basisrente erst dann nennenswerte Liquidität, wenn die Altersleistungen zur Auszahlung kommen. Für das Kapitalanlagemanagement ist die benötigte Liquidität somit planbar und es können auch langfristige Kapitalbindungen eingegangen werden. Der Garantiezins muss erwirtschaften werden. Durch die planbaren Liquiditätsanforderungen stehen allerdings längerfristige Kapitalanlagen zur Verfügung. Die Kapitalanlage erfolgt nach VAG und lässt damit wenig Spielraum für renditestarke Kapitalanlagen. Seite 8 L

9 Klassische Rentenversicherung (Tarif S 30): Der Garantiezins muss erwirtschaftet werden. Verträge können jederzeit gekündigt werden: die Kapitalanlage muss daher ausreichend Liquidität vorhalten. Die Kombination daraus stellt die Kapitalanlage vor große Herausforderungen im aktuellen Kapitalmarkt. Zusätzlich lässt das VAG wenig Spielraum für renditestärkere Kapitalanlagen. Private fondsgebundene Rentenversicherung (Tarif S 32) Sie unterliegt nicht den Anlagevorschriften nach VAG. Es gibt keine Mindestverzinsung und keinen Kapitalerhalt, d. h., die Kapitalanlage muss während der Anwartschaft keine Garantien erwirtschaften. Das Kapitalmarktrisiko trägt der Versicherungsnehmer. (je Darstellung 3 Punkte, max. Hinweis für den Korrektor: Eine Lösung in dieser Ausführlichkeit ist nicht erforderlich. b) 1. Hohe Einmalbeiträge bergen für Versicherer ein viel höheres Kapitalanlagerisiko als Verträge mit laufender Beitragszahlung. Das Geld muss bis zum voraussichtlichen Rentenbeginn rentierlich angelegt werden und zusätzlich muss die notwendige Liquidität für mögliche Kündigungen vorgehalten werden. Der Cashflow laufender Beitragszahlungen erfolgt nicht. Hinzu kommt, dass gerade kurzlaufende Einmalbeiträge vom Versicherungskollektiv und dessen Kapitalsammelbecken profitieren, ohne einen längeren Beitrag dazu zu leisten. 2. Z. B.: geringere Überschussbeteiligung (Zinstreppen) 9 Punkte) geringere Vergütungen für den Außendienst Mindestlaufzeiten festlegen Kontingente auflegen Anreize für Produkte mit laufender Beitragszahlung schaffen Marketingmaßnahmen für Einmalbeitragsversicherungen einstellen (je Nennung 2 Punkte, max. 6 Punkte) L Seite 9

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